Damian Lohr
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem das Thema im vergangenen Sommer bereits aktuell gewesen ist, beraten wir heute einen Gesetzentwurf zur Reform des Übergangsgelds für ausgeschiedene Minister. Grundsätzlich kann an der Reformbedürftigkeit der aktuellen Regelung kein Zweifel bestehen, gönnt sie in ihrer aktuellen Form den Begünstigten doch einen besonders großzügigen Anteil aus dem steuerfinanzierten Topf. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten sprach nach dem Abgang von Ex-Umweltministerin Anne Spiegel gar von einer „Prämie fürs Nichtstun“. Recht hat er; denn bis zu 3 Jahre Übergangsgeld nach dem Ausscheiden aus einem Ministeramt, in Summe monatlich 8.500 Euro, sind ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler. Der vorliegende Gesetzentwurf soll sich dieser Problematik nun annehmen. Zunächst soll durch die neu einzuführenden Regelungen des § 6 a–d mehr Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Amtsverhältnis geschaffen werden. Die antragstellende Fraktion fordert eine Anzeigepflicht und eine Möglichkeit, dass die Landesregierung die Aufnahme einer Tätigkeit nach Ausscheiden aus dem Amt künftig für bis zu 18 Monate untersagen können soll, die Anhörung eines beratenden Gremiums vorausgesetzt. Die Änderungsvorschläge gehen aus unserer Sicht zumindest in die richtige Richtung und sind grundsätzlich begrüßenswert. Wir wären allerdings auch offen dafür, das Übergangsgeld auf 1 Jahr zu beschränken, wie es in Thüringen der Fall ist. Es entspricht der Gepflogenheit dieses Hauses, Gesetzentwürfen aus den Reihen der Opposition keine Mehrheit zu gewähren. Die Aussagen der Ampelkoalitionäre waren relativ defensiv. Ich bin wirklich gespannt, an welchen Punkten dieses Gesetz am Ende mehrheitlich von der Ampel abgelehnt wird und welche fadenscheinigen Gründe angeführt werden. Wir würden wirklich begrüßen, wenn wir diesen Schritt in diesem Parlament in diese Richtung gehen. Das wäre auch ein schönes Zeichen an die Steuerzahler. Allerdings habe ich nicht das Vertrauen, dass die Ampelkoalitionäre diesem Gesetzentwurf am Ende zustimmen werden, aber da richtet sich mein Appell an die CDU, im Vorausblick auf die nächste Landtagswahl, Sie streben ja Regierungsbeteiligung an. Sofern dieser Gesetzentwurf nicht durchkommen sollte, bin ich gespannt, ob Sie dann, wenn Sie in der Regierung sind, diesen Antrag immer noch stellen werden. Wir würden das begrüßen. Wie gesagt, wir sind auch für restriktivere Handhabungen offen, sofern sie rechtlich umsetzbar sind. Beispielsweise bekommen wir als Landtagsabgeordnete ein Jahr lang ein Übergangsgeld. Das wäre nach unserem Dafürhalten ausreichend. Grundsätzlich begrüßen wir die Richtung des Gesetzentwurfs. Wir freuen uns auf die Ausschussberatungen und werden Sie daran messen, ob Sie eine Mehrheit dafür finden – wenn nicht in diesem Landtag, vielleicht in der nächsten Legislaturperiode. Danke schön. (Beifall der AfD)
