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Matthias Lammert

03.04.2025 Sitzungen 18/85

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den Ausführungen von Herrn Lohr von der AfD hatte man das Gefühl, die Rede war vorher schon geschrieben; denn sie hat in ihren Ausführungen nicht zu der Debatte, die ich erlebt habe, gepasst. Ich habe von den regierungstragenden Fraktionen gehört, von Carl-Bernhard von Heusinger und Herrn Haller, dass man einer Regelung grundsätzlich offen gegenübersteht, sich aber letztlich die Frage stellt, wie das auszugestalten sei. Da bin ich eigentlich bei den beiden Herren. Auch wir begrüßen die Initiative der CDU grundsätzlich. Ich habe mir das Gesetz allerdings angeschaut. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Umsetzung des Wortlauts, wie er auf Bundesebene existiert. Ich habe die Sekundärliteratur zur Bundesebene bisher nicht studiert oder auch bisher keine Entscheidungen dazu finden können, aber wenn ich mir die Anzeigepflicht, wie sie in § 6 a ausgestaltet ist, angesehen habe, habe ich mir an der Stelle die Frage gestellt, ob das Gremium, das hiernach zu bilden wäre, auch immer die Information erhält, also dass die Anzeige des Ministers auch bei dem Gremium aufschlägt; denn wenn man rein dem Wortlaut folgt, ist es so, dass das Gremium die Landesregierung für den Fall berät, dass die Landesregierung vorhat, die Aufnahme der Tätigkeit abzulehnen. Es fehlt eine Regelung, dass sie immer zu beteiligen wäre. Das ist zumindest aus dem Wortlaut nicht ersichtlich gewesen. Das müsste man vielleicht im weiteren Verlauf klären. Ich glaube, wenn man das Gremium einrichtet, wäre es sinnvoll, es immer zu beteiligen und nicht nur für den Fall, dass die Landesregierung vorhätte, es abzulehnen. Ein weiterer Punkt, der meines Erachtens diskussionsfähig wäre, ist § 1 1 Abs. 3 der neuen Fassung. Es geht darum, im Fall der Untersagung solle die Regelung gelten, dass das volle Ministergehalt weiterzuzahlen ist. Ich spiele den Advocatus Diaboli. Das lässt die Tür offen, dass jemand auf die Idee kommen könnte, er will eine berufliche Tätigkeit aufnehmen, bei der er schon von vornherein weiß, dass die zur Ablehnung führt. Ich nenne ein Beispiel: Ich bin Gesundheitsminister, erlebe Schwierigkeiten, Krankenhäuser schließen, ich kämpfe für die Privatisierung und befinde mich danach im Berufsangebot, im Vorstand einer privaten Klinik mitwirken zu wollen. – Fälle lassen sich konstruieren, auch wenn ich nicht glaube, dass wir schlechte Menschen im Saal haben. Ich bin lange genug Anwalt, um zu wissen, dass man überlegen muss, wenn man solche Vorschriften schafft, wie die letztlich wirken können. Das ist ein weiterer Punkt. Man muss im Detail darüber reden. Auch wenn der Bund das bisher so gemacht hat, heißt das nicht zwingend, dass es schlau ist. Deswegen bin ich abschließend bei den Grünen, der SPD und Ihnen als Antragsteller, dass wir uns genau anschauen müssen, wie wir das im Detail regeln. Ich glaube, es ist klar, es muss geregelt werden. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Protokoll ↗