Jutta Blatzheim-Roegler
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz. Die Landesregierung schafft klare Zuständigkeiten für die Flurbereinigungsverfahren und steigert dabei die Effizienz bei der Besetzung der Spruchstellen. Die Änderungen betreffen, ganz kurz zusammengefasst, erstens die eine eindeutige Zuordnungsregelung der Spruchstelle für Flurbereinigung zu dem für die Angelegenheiten der Landwirtschaft zuständigen Ministerium, zweitens die Bestimmung der ADD als zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und drittens die Besetzung der Spruchstelle bei Entscheidungen zur Effizienzsteigerung. Die wird angepasst sowie eine Regelung getroffen, wie vorzugehen ist, wenn die Durchführung der Wahl des Vorstands der Teilnehmerschaft aus übergeordneten Gründen, beispielsweise Gründen des Infektionsschutzes aufgrund einer epidemischen Lage, nicht möglich ist. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird diesem Gesetz zustimmen. Wir freuen uns auf eine spannende Beratung im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
