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Peter Stuhlfauth

AfD 03.04.2025 Sitzungen 18/85

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vorliegend beraten wir die Novellierung unseres Landeswahlgesetzes. Die Änderungen zielen darauf ab, dem Bedürfnis nach Harmonisierung mit den bestehenden Wahlgesetzen des Bundes Rechnung zu tragen und gleichzeitig mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Regelung zur Assistenz bei der Stimmabgabe. Künftig wird nicht mehr nur von körperlicher Beeinträchtigung gesprochen, sondern der Begriff der Behinderung auf den gesamten Personenkreis erweitert, der eine Hilfsperson in Anspruch nehmen kann. Dabei wird genau definiert, dass diese Assistenz auf technische Hilfe zur Abgabe einer selbstbestimmten Wahlentscheidung beschränkt ist. Das ist alles richtig und wichtig, allerdings ist es auch wichtig, diesen Änderungen klare Grenzen zu setzen, die eine Stellvertretung ausschließen und sicherstellen, dass die selbstbestimmte Willensbildung der Wahlberechtigten bewahrt bleibt. Es bleibt also die Herausforderung, sicherzustellen, dass Hilfspersonen keine missbräuchliche Einflussnahme ausüben oder in Interessenskonflikte verwickelt sind. Es wird auf jeden Fall Schwierigkeiten geben, wie dieser Punkt in der Praxis umgesetzt werden soll, aber das hatten wir die ganze Zeit in den Wahllokalen auch. Danke. (Beifall der AfD)

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