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Kathrin Anklam-Trapp

03.04.2025 Sitzungen 18/85

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss wirklich sagen, meine persönliche Anmerkung, Steven Wink, das war eine gute Idee, dass Du Fraktionsvorsitzender wirst, weil beim Fernis – – – Ich bin immer danach dran. Das Redepult braucht immer so lange, bis es unten ist. Jetzt habe ich es leichter. (Abg. Steven Wink, FDP: Deswegen haben wir es gemacht!) – Deswegen habt Ihr das gemacht, aus Rücksichtnahme auf mich. Meine Damen und Herren, zur Sache: Um das Ergebnis vorwegzunehmen, wir erachten diesen Antrag überwiegend für gerechtfertigt und auch sinnvoll. Wir sind auch der Überzeugung, dass man ein Gaststättengesetz in Rheinland-Pfalz braucht, weil sich die Welt weitergedreht hat und ganz viele Dinge durch Landesrecht geregelt werden können. Gleichwohl sind wir aber auch bei der SPD und anderen, die sagen, wir sollten das in die Anhörung geben; denn an einem Punkt unterscheiden wir uns. Ich bin nicht wirklich davon überzeugt, dass die Anzeigepflicht der richtige Weg ist. Meine Partnerin ist Verbandsbürgermeisterin. Ich habe mich darüber informiert, was bei der Erlaubnis zu tun ist. Das sind nicht viele Dinge. Du musst vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erbringen, dass Du keine Steuerschulden hast. Du musst bei der HWK diesen Kurs absolvieren, dass Du mit Lebensmitteln umgehen kannst. Das ist auch keine große Sache. Du musst ein Führungszeugnis erbringen, damit die Gewährleistung für die Erlaubniserteilung vorliegt, dass derjenige auch gesetzestreu ist und im Zweifel weiß, wie er bei Minderjährigen mit Alkohol usw. umzugehen hat. Insofern glaube ich nicht, dass das wirklich schlau ist, auf Anzeigepflicht umzustellen, weil nachlaufend die Verwaltung sowieso nachzieht. Diese gesetzlichen Dinge werden sowieso abgefragt. Das können wir uns aber im Detail in der Anhörung anhören. Ansonsten die weiteren Punkte: Herr Dr. Martin, da bin ich ganz bei Ihnen. Was die Straußwirtschaften betrifft, ist das ein solches Dauerthema an der Mosel bei den Erlaubnissen, weil die Schwierigkeit darin besteht, zu erfassen, was denn eigentlich die Speisen sind, die man als regionaltypisch ansieht. Das geht teilweise wirklich ins Eingemachte, ob das Roastbeef mit Mayonnaise gereicht werden kann oder nicht. Dann gibt es Rechtsprechung darüber und Urteile. Da würde es sich einfach anbieten, landesspezifisch einen Katalog aufzustellen, damit das einmal klar wäre. Genauso der ewige Streit um den Tresterbrand: Es macht keinen Sinn, wenn ein Winzer Schnaps produziert und ihn dann nicht ausschenken darf, weil das Gesetz es verbietet. Das versteht der Kunde letztlich auch nicht. Was die Unisex-Toilette für Gäste betrifft: An der Stelle ein weiteres Problem aus der Praxis, das ist die Mitarbeitertoilette. Daran denkt niemand. Es ist häufig so, dass eine Betriebserlaubnis danach scheitert, wenn der Betriebsübergang ist, weil das an dem Erlaubnisinhaber hängt. Der hört auf, dann will der Sohn oder sonst wer es weiterführen, und auf einmal haben wir nicht nur das Problem der Gästetoilette, sondern auch der Mitarbeitertoilette. Bisher war da eine Toilette, und dann musst Du für die Mitarbeiter wieder gesonderte Toiletten vorhalten. Das ist auch ein Punkt, der meines Erachtens durch Landesrecht – soweit das im Gaststättengesetz möglich ist; das kann auch die Landesbauordnung betreffen – geregelt werden könnte. Alles spricht also dafür, das in die Hand zu nehmen, aber wie gesagt, die Details sollten wir der Anhörung vorbehalten und da noch einmal in medias res gehen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und vereinzelt bei der SPD)

Protokoll ↗