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Dr. Tamara Müller

SPD 03.04.2025 Sitzungen 18/85

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als eines der ersten Bundesländer hat Rheinland-Pfalz bereits im Jahr 2014 ein Landesklimaschutzgesetz verabschiedet. Das ist jetzt knapp elf Jahre her. Wir haben schon gehört, die Welt ist seitdem nicht stehen geblieben und der Klimawandel schon zehn- und dreimal nicht. Wir spüren die Auswirkungen schon ganz, ganz lange. Es sind keine abstrakten Zukunftsprognosen mehr. Wir haben heute Morgen über den Stand des Rheins gesprochen, Extremwerte auch im April – nur dass von der antragstellenden Fraktion die Ursache des Ganzen heute Morgen mit keinem Wort erwähnt wurde –, zudem eine gestiegene Temperatur, plus 1,8 Grad Celsius, mehr heiße Tage, Zunahme von Extremwetterereignissen. All das sind doch Beispiele, die zeigen, dass wir uns mit dem Thema „Klimaschutz“ auch in Rheinland-Pfalz intensiv auseinandersetzen müssen. Hierbei ist ein entscheidender Baustein die Novellierung des Landesklimaschutzgesetzes. Ja, es gibt ein Bundesklimaschutzgesetz, das in seiner übergeordneten Rolle wichtige Regelungen für die gesamte Bundesrepublik beinhaltet, aber ein entsprechendes Bundesgesetz kann natürlich nicht auf die regionalen Besonderheiten, die regionalen Herausforderungen in dem Maß eingehen, wie das ein entsprechendes Landesgesetz kann. Deshalb ist es wichtig, einen geeigneten Rahmen für Klimaschutz auch auf der Landesebene zu haben. Hiermit – wir haben es gehört – stehen wir nicht allein da. Mehrere, viele Bundesländer haben es, und die, die kein Gesetz haben, haben entsprechende Regelungen. Sehr geschätzter Herr Kollege Wolf, wenn Sie von Parallelstrukturen sprechen: Ich will es an der Stelle noch einmal deutlich sagen, wir sind in Rheinland-Pfalz bundesweit mit am stärksten von den Folgen des Klimawandels betroffen. Es kann daher nicht unser Ansporn sein, wir legen die Füße hoch, machen kein Landesgesetz, lehnen uns zurück und machen gar nichts. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wir brauchen ein modernes Landesklimaschutzgesetz, dass das Pariser Klimaabkommen und die Entwicklung im Bund berücksichtigt, ein Gesetz, das den Rahmen für unseren Beitrag zum großen Ganzen leistet; denn Rheinland-Pfalz ist ein Teil davon. Wir tragen Verantwortung für die Zukunft der Menschen und der Wirtschaft in diesem Land. Die Kernpunkte dieses Gesetzes sind mehrfach vorgestellt worden. Ich nenne einige in aller Kürze. Bis 2040 soll Treibhausneutralität erreicht werden. Das ist fünf Jahre früher als im Bund. Das sollte angesichts der Auswirkungen unser Ansporn sein. Es muss unser Ansporn sein, ambitioniert und ehrgeizig zu sein. Deswegen ist es eigentlich ein guter Punkt. Bis zum Jahr 2030 soll der verbrauchte Strom bilanziell vollständig aus erneuerbaren Energien stammen. In dieser Legislaturperiode haben wir bereits eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die dieses Ziel möglich machen. Wir haben die Zahlen beim letzten Mal gehört. Beispiele sind das Landessolargesetz und der Abbau der Hemmnisse bei der Windenergie. All das schlägt bei der Zielerreichung in diesem Punkt zu Buche. Das ist ein realistisches Ziel. Selbstverständlich ist bei dem Ziel wichtig, es darf keine Ansiedlungen oder Investitionen in Rheinland-Pfalz verhindern; denn wir müssen, können und sind in Rheinland-Pfalz einfach beides, ein starker Wirtschaftsstandort und konsequent beim Klimaschutz. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Der Klimawandel ist vor allen Dingen eine soziale Frage. Es muss zwingend sichergestellt werden, dass der Übergang in eine klimafreundlichere Gesellschaft gerecht gestaltet wird. Unseres Erachtens gehört ganz klar dazu, dass wir an der Stelle, an der wir als Land Einfluss nehmen können, an der wir selbst planen und bauen, mit gutem Beispiel vorangehen. Das ist etwas, das wir können und wollen müssen, auch die CDU-Fraktion. Wir verpflichten uns selbst, unsere Maßnahmen auf eine klimaneutrale Zukunft auszurichten, beispielsweise durch den angesprochenen CO -Schattenpreis. Der Gesetzentwurf sieht im Übrigen nicht vor, einfach blind einem Ziel für das Jahr 2040 zu folgen. Gerade weil wir wissen, dass kein Bundesland alleine Klimaneutralität erreichen kann, sondern dass wir abhängig sind von der EU und vom Bund, sind im Gesetz eine regelmäßige Überprüfung und entsprechende Zwischenschritte vorgesehen. Betonen will ich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich, weil das offensichtlich nicht angekommen ist oder nicht ankommen wollte, das Gesetz bindet die Landesregierung. Es bindet nicht die Wirtschaft, es bindet nicht die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Die Landesregierung verpflichte t sich selbst, ihr Tun am Ziel der Klimaneutralität auszurichten. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kann man nicht oft genug sagen!) Dafür werden Handlungsfelder definiert, in denen Maßnahmen für den Klimaschutz erarbeitet werden und deren Wirksamkeit überprüft wird. Das hat etwas mit Transparenz zu tun. Das ist ein gemeinsamer Weg, den man gehen kann, sich die Sachen im Laufe der Zeit noch mal konkret anzuschauen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich glaube, das alles macht deutlich – das ist ein ganz wichtiger Punkt in dieser Debatte –, wer Klimaschutz ernst nimmt, muss bei sich selbst anfangen. Das macht die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf. Es zeigt, das Gesetz alleine schafft keine Klimaneutralität. Es braucht die Rahmenbedingungen, die mehrfach angesprochen worden sind, von der EU und vom Bund. Es braucht notwendige Veränderungen. Es braucht Investitionen in der Wirtschaft. Es braucht engagierte Kommunen. Es braucht aber auch jede und jeden Einzelnen von uns, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Insofern kann dieses Gesetz nur ein Baustein unter vielen sein. Der Begründung zum Gesetzentwurf ist weiterhin zu entnehmen, dass im Vorfeld der parlamentarischen Beratung eine breite Beteiligung von Verbänden erfolgt ist. Wer sich die Stellungnahmen, die uns zugänglich sind, anschaut, kann sehen, das sind teilweise komplett gegensätzliche Haltungen. Der Entwurf, den wir vorliegen haben, zeigt, die Landesregierung war sehr bestrebt, einen ausgewogenen Entwurf vorzulegen. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Genau, immer bemüht!) Abschließend kann ich für meine Fraktion sagen, wir begrüßen die Novellierung des Landesklimaschutzgesetzes und die Schaffung eines modernen und geeigneten gesetzlichen Rahmens auf unserer Landesebene. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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