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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 03.04.2025 Sitzungen 18/85

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich meinen Vorrednern anschließen. Der Entwurf sorgt für mehr Klarheit, mehr Gerechtigkeit und eine bessere Praktikabilität. Ich will nur in aller Kürze zwei Punkte herausgreifen. Das eine ist, die Unterstützung von Menschen mit Behinderung bei der Stimmabgabe ist jetzt klarer geregelt. Das hilft diesen Personen bei einer rein technischen Hilfeleistung. Natürlich muss es immer eine sonst selbst getroffene und geäußerte Wahlentscheidung sein, aber es hilft diesen Personen eben. Zum anderen schaffen wir mit dem kleinen, aber feinen Gesetzentwurf mehr Klarheit und Flexibilität bei den Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen. Wir wissen alle, dass der Wahlkampf oft aufwendig ist. Die Fristen sind eng, und manchmal scheitert ein Wahlvorschlag nicht am politischen Willen, sondern an einem fehlenden oder falsch eingereichten Nachweis. Wenn sich künftig aus der Satzung der Partei oder der Wählervereinigung unmittelbar ergibt, dass sie eine Landesliste oder Bezirksliste einreicht, wird die Pflicht zur Einreichung entfallen. Daher, glaube ich, sind das gute Wege. Der Landeswahlleiter bekommt auch mehr Spielraum bei der Prüfung, was es erleichtert, mit Wahlvorschlägen umzugehen. Vor diesem Hintergrund sehen wir den Beratungen sehr positiv entgegen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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