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Marco Weber

FDP 03.04.2025 Sitzungen 18/85

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist unbestritten, dass das Vertrauen in die Redlichkeit politischer Verantwortungsträger nicht beschädigt werden darf. Dies gilt vor allem für Personen, die in höchsten Staatsämtern tätig waren und sich im Anschluss neuen Aufgaben zuwenden. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein gutes Recht darauf, dass sich Regierungsvertreter nach dem Ausscheiden aus der Regierungsverantwortung ihrer Rolle in der Öffentlichkeit bewusst sind und dieser Verantwortung nachkommen. Daran, dass die bisherigen Regierungsmitglieder in Rheinland-Pfalz dieser Verantwortung gerecht geworden sind, besteht, glaube ich, kein Zweifel. Mir ist jedenfalls kein einziger Fall bekannt, in dem eine Vermischung von vorheriger Regierungsverantwortung und nachträglicher Berufsausübung erfolgt ist. Eine Karenzzeit hat ganz sicher ihre Berechtigung. Dies will ich ausdrücklich unterstreichen. Gleichwohl muss im Blick behalten werden, dass ein Wiedereinstieg in ein vorheriges Berufsleben ohne Weiteres möglich sein muss. Wir alle wollen, dass sich auch Menschen in der Politik engagieren, die nicht den klassischen Lebenslauf eines Berufspolitikers aufweisen. Gerade solche Menschen bringen durch ihre berufliche Erfahrung neue Aspekte in die Politik ein. Eine Karenzzeit, die zu einem faktischen zeitlichen Verbot der Berufsausübung führt, kann diese Menschen in ihrem Engagement für das Gemeinwohl beschränken. Ich habe daher Bauchschmerzen mit Blick darauf, ob die Karenzzeit an dieser Stelle das richtige Instrument ist. Es ist zudem mitnichten so, dass auch viele andere Bundesländer die Regelungen des Bundes unmittelbar umgesetzt haben. Vielfach hatten entsprechende Initiativen im parlamentarischen Verfahren keinen Erfolg. Einige der Gründe dafür habe ich gerade aufgezählt. Ebenfalls wollen Sie mit dem Gesetzentwurf das Übergangsgeld auf 2 Jahre begrenzen. Hierzu führen Sie als Argument an, dass auch andere Bundesländer dieser zeitlichen Begrenzung bereits folgen und eine berufliche Aufnahme ihrer ehemaligen Ministerinnen und Minister auch nach zwei Jahren zugemutet werden kann. Haben Sie sich denn bei der Ausarbeitung Ihres Entwurfs die Frage gestellt, welche Restriktion das rheinland-pfälzische Ministergesetz neben dem Übergangsgeld von 3 Jahren enthält? – Es ist vielleicht möglich, dass die Ministergesetze der von Ihnen zitierten Bundesländer an anderer Stelle weiter gefasst sind als das rheinland-pfälzische Ministergesetz. Dies sind Fragen, die für dieses Gesetzesvorhaben von hoher Relevanz sind. Gesetzesänderungen müssen immer in ihrer Gesamtschau betrachtet werden. Es stellen sich mir also eine Menge Fragen, ohne dass ich von Ihnen darauf an dieser Stelle bis jetzt Antworten bekommen habe. Wir werden die Diskussion im weiteren Verfahren weiterführen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)

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