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Daniela Schmitt

03.04.2025 Sitzungen 18/85

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auch ich möchte zunächst Ellen Demuth ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit danken. Ich erinnere mich insbesondere an die Enquete-Kommission „Tourismus“. Ich glaube, wir haben damals schon gute und kluge Weichen gestellt, die auch zu dem jetzigen Thema passen, und wünsche für die Zukunft alles Gute. Herzlichen Dank für die Zusammenarbeit. (Abg. Ellen Demuth, CDU: Danke schön!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Betriebe des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes stehen in der Tat vielfältigen Herausforderungen gegenüber. Einiges ist angesprochen worden – natürlich das Thema „Arbeits- und Fachkräfte“, das Thema „Steigende Betriebskosten“, das Thema „Strukturelle Veränderungen“, gerade im ländlichen Raum, die Nachfolgefrage und natürlich überbordende Bürokratie, was manchmal auch ein Stück weit miteinander zusammenhängt, ob junge Leute sich wirklich entscheiden, in die Nachfolge oder in die Gründung zu gehen. Daher ist es wichtig, dass wir das Thema aufgreifen. Genau hier braucht es einen neuen, einen strategischen Ansatz, der insbesondere das Thema „Praxistauglichkeit“ hinterfragt, das Thema „Sinnhaftigkeit“ aufruft und auch das Thema „Verhältnismäßigkeit“ ein Stück weit einordnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits im Frühjahr des vergangenen Jahres hat sich auf meine Initiative hin unser Ministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium auf den Weg gemacht, die Anwendung eines solchen innovativen Ansatzes, eines sogenannten Praxischecks im Kontext der Unternehmensnachfolge im Gastgewerbe zu prüfen und auf den Weg zu bringen. Unser erklärtes Ziel ist es, die Unternehmensnachfolge im Gastgewerbe einfacher zu gestalten, um auch hier wieder die Dinge stärker zu ermöglichen, als sie zu verhindern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Praxischeck ist eine ganzheitliche Prozessanalyse, um die Dinge einfacher, transparenter und nachvollziehbar zu machen. Gedacht wird immer von den Anwenderinnen und Anwendern, also von den von den Gastronominnen und Gastronomen her, um Hemmnisse zu identifizieren und gemeinsam Vereinfachungsmaßnahmen zu erarbeiten. Diese Prozessanalyse haben wir mit dem Praxischeck bereits im letzten Sommer begonnen. Seit diesem Zeitpunkt hat sich mein Haus gemeinsam mit den Stakeholdern – die wurden teilweise auch genannt: die IHK, der DEHOGA, der Gemeinde- und Städtebund, die SGD Nord, ausgewählte gastgewerbliche Betriebe – in Workshops diese Prozessketten von der Investitionsentscheidung bis hin zum Thema „Unternehmensnachfolge“ angeschaut. Bis Ende des Frühjahrs dieses Jahres sollen die Ergebnisse vorliegen, um dann zu schauen: Was ist auf Praxistauglichkeit zu prüfen, und was kann dann auch entsprechend angegangen werden? Bereits jetzt will ich in Aussicht stellen, dass kluge und wichtige Handlungsfelder identifiziert wurden. Ich will auch sagen, die Gaststättenerlaubnis ist dabei ein Thema. Genauso wichtig sind aber auch die Überprüfung von Finanzierungserleichterungen für notwendige Investitionen auch im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge, aber auch erforderliche Transparenz und Digitalisierung des gesamten Prozesses der Nachfolge. Ich denke, daran merkt man, dass Sie hier offene Türen einrennen und es total wichtig ist, sich des Themas anzunehmen; denn ich will noch einmal bestätigen, die Bedeutung der Gastronomie für den ländlichen Raum, für den Tourismus, aber am Ende auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, Orte zu schaffen, an denen man sich treffen kann, an denen man Gutes konsumieren kann, ist am Ende auch wichtig. Ich will zum Schluss sagen, ich glaube, ob ein eigenes Landesgaststättengesetz die beste Lösung oder ein Allheilmittel ist, kann man jetzt auf diesen nächsten Metern miteinander diskutieren und beraten. Deswegen glaube ich, die Ausschussbefassung ist jetzt der richtige Schritt, um Rheinland-Pfalz in diesem Punkt gemeinsam weiterzubringen. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗