landtag-rlp.de ↗

Dr. Helmut Martin

CDU 03.04.2025 Sitzungen 18/85

– Die Benchmark sind 25 Stunden. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss sagen, so ganz einfach ist das jetzt nicht nach dem Tagesordnungspunkt, vor allen Dingen nach der Schlussrede von Ellen Demuth, mit solch einem Thema anzukommen. Ich hätte Dir noch länger zuhören können, Ellen, muss ich sagen. Es war vielfältig, interessant und auch unterhaltsam. (Zuruf von der SPD: Stimmt!) An der Stelle ganz herzlichen Dank für die schöne Zusammenarbeit mit Dir in der Fraktion. Ich muss jetzt auch noch daran denken, dass vor der Geburtstagsfeier von Herrn Köbler nur noch dieser TOP steht. Es sind also erschwerte Bedingungen, aber immerhin, es geht um Gastronomie, und das passt dann vielleicht doch, wenn es um die angenehmen Seiten des Lebens geht, ganz gut, erst recht, wenn man einen Blick nach draußen wirft. Das Wetter wird wieder schön, die Voraussagen sind auch gut. Vielleicht denkt der eine oder andere schon einmal an den Eisbecher, den man jetzt wieder draußen genießen kann, oder vielleicht auch sonst einfach an ein schönes Lokal. Vielleicht geht auch mancher von Ihnen am Wochenende wandern und freut sich dann, wenn er irgendwo im ländlichen Raum einkehren kann oder es zumindest gerne tun würde, weil sie in vielen Dörfern vergeblich nach einer Gaststätte suchen werden. Das zeigt zwei Sachen, die ich eben kurz skizziere. Zum einen die Gastronomie: Gerade die Cafés, Restaurants und kleinen Kneipen sind wichtig zur Belebung der Innenstädte. Sie sind aber auch im ländlichen Raum enorm wichtig, (Abg. Martin Haller, SPD: Allerdings!) einfach um ein Stück Lebensqualität zu vermitteln, aber auch, um Tourismus anzukurbeln. Das ist immer dieses Henne-Ei-Prinzip. Ich bekomme keine Touristen in meine Gegend, wenn ich keine gastronomischen Angebote habe. Deswegen glaube ich, wir tun alle gut daran, die Gründung und Übernahme von Gaststätten, Cafés, Kneipen usw. zu erleichtern. (Beifall der CDU) Wie sieht das jetzt in Rheinland-Pfalz aus, wenn es darum geht? – Da haben wir immer noch ein Gaststättengesetz des Bundes. Das sieht eine Erlaubnispflicht vor, das heißt, bevor ich loslegen kann als Gastronom, muss ich erst einmal umfangreiche Antragsunterlagen einreichen, warte auf die Genehmigung, die Behörde prüft usw., und irgendwann darf ich dann starten. Das müsste aber so gar nicht sein; denn seit 2006 liegt das Gaststättenrecht eigentlich in der Legislativkompetenz der Länder, und viele andere Länder um uns herum haben daraufhin auch extra Landesgaststättengesetze erlassen und dort unter anderem vorgesehen, dass statt der Genehmigung spflicht eine Anzeigepflicht genügt. Das ist ein Stück Bürokratieabbau. Das schafft Planungssicherheit für die Gastronomen. Deswegen ist es kein Wunder, dass die Arbeitsgemeinschaft der IHK das fordert und auch der DEHOGA das begrüßt. Wir haben uns im Rahmen unserer Bemühungen um Bürokratieabbau ebenfalls des Themas angenommen und sagen: Jawohl, das wäre ein guter Weg. Natürlich wissen wir auch – da können Sie es machen, wie Sie wollen, egal ob Genehmigungspflicht oder Anzeigepflicht –, es wird immer einmal ein schwarzes Schaf dabei geben, in der Gastronomie wie in allen Unternehmensbranchen, aber wir sagen, wenn wir Entbürokratisierung ernst meinen, müssen wir das Mindset ändern, müssen wir weg von dem Misstrauensverhältnis hin zu einem „Mehr Vertrauen wagen in das Gegenüber, in die Bürgerinnen und Bürger“. Deswegen sagen wir, jawohl, es ist angemessen und richtig, wie es unsere Nachbarländer Hessen und Saarland und künftig auch Baden-Württemberg – die haben es im dritten Entlastungspaket – machen, hin zu einer Anzeigepflicht für die Gastronomie. Dafür könnten wir wunderbar ein eigenes Landesgaststättengesetz nehmen. Dort könnten wir dann auch endlich dieses Nebeneinander von bundesgesetzlicher Regelung und landesgesetzlicher Gaststättenverordnung auflösen. Es wäre ein echter Schritt zur Vereinfachung. (Beifall der CDU) Gerne werden wir über verschiedene Ansätze, was in solch einem Landesgaststättengesetz sinnvollerweise zu regeln wäre, mit Ihnen im Ausschuss beraten, unter Einbindung der Experten, der zuständigen Verbände und Unternehmerverbände und natürlich auch der Kammern. Wir haben im Antrag schon einmal einzelne Aspekte aufgeführt, die aus unserer Sicht durchaus eine Berücksichtigung in einem neu zu schaffenden Gaststättengesetz fi nden sollten. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Das ist einmal – ich habe es eben gesagt – die Erleichterung von Existenzgründungen und Betriebsübergängen. Dann ist das der Punkt, was wir noch tun können, um Straußwirtschaften, die gerade im ländlichen Raum, gerade in den Weinbauregionen eine große Bedeutung haben – so erlebe ich es –, weiter zu helfen. Digitale Anzeigeverfahren könnte man vielleicht noch stärker implementieren. Im Bereich der Reisegewerbekarte, also der Reisegewerbeunternehmer, wäre es auch wichtig, dass eine Reisegewerbekarte künftig keine zusätzliche gaststättenrechtliche Erlaubnis verlangt; denn die Schausteller kommen schon immer zu uns und sagen, diese Doppelbelastung ist eigentlich nicht sinnvoll. Das könnte man, wie das andere Bundesländer auch machen, zusammenfassen, dass eines ausreichend ist. Wichtig, glaube ich, wäre auch, gerade vor dem Hintergrund, dass ich den ländlichen Raum angesprochen habe, dass wir eine Erleichterung für diese Kleinstgaststätten, was die Toilettenanlagen angeht, prüfen und möglichst umsetzen. Das ist immer ein Riesenkostenfaktor. Deswegen sagen wir, wir sind dafür zu prüfen und möglichst umzusetzen, dass bei den Kleinstgastm2 stätten, also bis 50 Schankfläche oder Gastraum, künftig eine Unisex-Toilette ausreicht. Wer einmal im Ausland unterwegs ist, kennt das. Da ist das überhaupt kein Problem. Wir haben derzeit noch höhere Anforderungen, und das sind schon ein paar Tausend Euro zusätzlich Anfangsinvestition ohne einen Mehrwert, den es wirklich braucht. Deswegen sagen wir, lasst uns ganz pragmatisch herangehen, Hauptsache, wir bekommen mehr solcher Lokalitäten, gerade auch im ländlichen Raum. (Beifall der CDU) Es gibt zudem die Möglichkeit, weitere Erleichterungen bei den Berufsausübungsregelungen vorzusehen. Selbst das Bundesgesetz hat enthält schon eine Rechtsverordnungsermächtigung. Das heißt, lassen Sie uns gemeinsam mit den Fachleuten im Ausschuss darüber beraten, was in solch ein Gesetz hinein könnte, und dann solch einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Wir würden uns freuen, wenn Sie in diesem Sinne den Antrag mit an den zuständigen Wirtschaftsausschuss überweisen könnten. Ich freue mich dann auf die weitere Beratung. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Alle Reden von Dr. Helmut Martin Protokoll ↗