Matthias Lammert
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Ende der Debatte und kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/11709 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung: Klare Regelungen für private Nutzung von mobilen Endgeräten an Schulen Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/11724 – Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Die Gruppe FREIE WÄHLER hat 1 Zusatzminute, insgesamt 4 Minuten. Es spricht Abgeordneter Helge Schwab für die Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung ist Fluch und Segen zugleich, und sie ist entscheidend für die Zukunft unseres Landes. Trotz aller Vorteile müssen wir von Zeit zu Zeit über eventuelle Nachteile sprechen. Exemplarisch nenne ich an dieser Stelle die permanent drohende Reizüberflutung. Mögliche Folgen sind der scheinbare Zwang, ständig erreichbar zu sein, Konzentrationsschwächen, Änderungen im Verhalten, soziale Isolation und fehlende Muße, sich intensiv mit komplexen Zusammenhängen auseinanderzusetzen. Sie sind längst auch an unseren Schulen angekommen. Wir müssen uns deshalb fragen: Sind private mobile Endgeräte und der allgemeine Schulalltag überhaupt kompatibel? – Über Antworten auf diese Frage lässt sich trefflich streiten, meist mit zu viel Meinung bei recht wenig Ahnung. Sie alle kennen aus der aktuellen Presse die Ergebnisse aus Frankreich, Italien, Dänemark und Österreich. Was ist mit Deutschland? In Hessen will man mit dem Beginn des Schuljahrs 2025/2026 eine Änderung des Schulgesetzes herbeiführen, welche private Smartphones, Smartwatches und Tablets aus dem Grundschulunterricht verbannt. Kultusminister Armin Schwarz spricht offen von „Smartphone-Schutzzonen“. In einer ersten Debatte wurde über einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits gesprochen. Aktuell sieht es so aus, dass NRW und das Saarland bereits in naher Zukunft folgen könnten. In Rheinland-Pfalz stehen derzeit vor allem die Schulleitungen allein in der Pflicht. Für jede Schule kann es also eine individuelle Regelung geben, im Extremfall unterschiedliche Regelungen für Geschwisterkinder am selben Ort. Wir sollten ergebnisoffen die Pros und Kontras bewerten und uns die richtigen Fragen stellen. Wäre es vielleicht besser, eine landesweit einheitliche Regelung womöglich durch eine entsprechende Ergänzung des Schulgesetzes einzuführen? – Genau dieses Vorgehen fordern wir mit unserem Antrag. Allerdings müssen zuvor Experten gehört werden. Vielleicht finden wir einen breiten Kompromiss, der in die Zeit passt und auch in der Praxis erfolgversprechend ist. Wir FREIE WÄHLER sind keine Verbotsbewegung. Wir stehen für pragmatische Lösungen. Ein Verbot kann für uns deshalb nur die Ultima Ratio sein. Ein Kompromiss könnte auch so aussehen, dass es für Grundschulen und Unterstufen künftig schärfere Regelungen gibt, während es für die Mittel- und Oberstufen durchlässigere Lösungen geben kann. So könnte die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten an Schulen im Rahmen von Recherchen für Referate oder Projektarbeit vielleicht temporär gestattet werden – Modell Hessen. Sie sehen, ein durchgängiges Verbot sehen auch wir kritisch. Ich verweise auf die jüngere Medienberichterstattung, in der unter Hinweis auf wissenschaftliche Untersuchungen angesprochen wird, dass ein vernünftiger Einsatz dieser Geräte durchaus den Lernerfolg verbessern kann. So oder so, wir brauchen nicht nur eine ernsthafte Debatte, sondern auch die wissenschaftliche Expertise. Vor allem brauchen wir verbindliche Regeln. Wir dürfen unsere Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer nicht mit ihren Entscheidungen allein im Regen stehen lassen. Vor allem in unseren ländlichen Regionen, in denen der Schulleiter im selben Fußballoder Musikverein spielt, brauchen wir eine allgemeingültige Regelung. Über eine Anhörung im Ausschuss würden wir uns im Sinne der Betroffenen freuen. Wir beantragen deshalb Ausschussüberweisung. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
