Michael Ebling
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich will kurz ein paar Worte zum Elften Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes sagen, das wir heute einbringen. Die Landtagswahlen 2026, auch sie wollen gut vorbereitet sein. Auch hier gilt natürlich, dass wir die ordnungsgemäße Wahldurchführung sichern müssen und sichern wollen. Der Wahltermin ist auf den 22. März 2026 festgelegt. Es ist ein gut gewählter Termin für Rheinland-Pfalz, weil er sicherstellt, dass unsere Kommunalverwaltungen entlastet werden und das Einreichen von Wahlvorschlägen nicht mit der Urlaubszeit rund um den Jahreswechsel zusammenfällt. Die restlichen Vorbereitungen nehmen weiter Formen an. Dazu gab es schon einen ersten Schritt, im September des vergangenen Jahres haben Sie nämlich die notwendigen Anpassungen in Bezug auf die Wahlkreise verabschiedet. Die Wahlkreiseinteilung ist an bestimmte wahlkreisrelevante GebietsänVerwaltungsreform getroffen worden sind. Der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verpflichtet bekanntlich den Landesgesetzgeber, möglichst gleich große Wahlkreise zu bilden. Auch dieser Pflicht ist das Land inzwischen nachgekommen. In einem nächsten Schritt sollen nun weitere Änderungen des Landeswahlgesetzes erfolgen. Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Anpassung an die Bestimmungen der Wahlgesetze des Bundes und des Kommunalwahlgesetzes. Er berücksichtigt auch Anregungen aus der Verwaltungspraxis. Insgesamt ist alles sehr übersichtlich und insofern ein sehr übersichtlicher Gesetzentwurf. Nach der hier zur Beratung stehenden Änderung des Landeswahlgesetzes ist dann auch die Änderung der Landeswahlordnung vorgesehen. Beispielsweise soll zur Stärkung der ehrenamtlichen Tätigkeit bei Wahlen das Erfrischungsgeld für die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände bei der Landtagswahl in einem angemessenen Maß erhöht werden. Zum besseren Schutz der Bewerberinnen und Bewerber bei der Landtagswahl in ihrem privaten Umfeld wird künftig bei der öffentlichen Bekanntmachung der Wahlvorschläge statt der Anschrift nur noch der Wohnort angegeben. Alles das ist sozusagen die rechtliche Klammer, um am Ende die Landtagswahlen ebenfalls wieder gut und vor allen Dingen rechtssicher vorbereiten zu können. Für diesen Gesetzentwurf werbe ich deshalb ausdrücklich um Ihre Zustimmung, und ich würde mich freuen, wenn wir die, wie gesagt, überschaubaren Änderungen des Landeswahlgesetzes auf den Weg bringen können. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
