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Plenarprotokoll 19/61

21.10.2025 · 256 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CSU (35)AfD (30)GRÜNE (28)SPD (21)FREIE WÄHLER (17)

Ilse Aigner

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie alle zur 61. Sitzung, die ich hiermit eröffne. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, darf ich noch zwei Glückwünsche aussprechen. Herr Kollege Andreas Jurca und Herr Kollege Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek haben beide heute Geburtstag. Im Namen des Hohen Hauses wünsche ich den Geburtstagskindern alles Gute zum Geburtstag, Glück und Segen. (Allgemeiner Beifall) Bevor ich Tagesordnungspunkt 1 aufrufe, möchte ich bekannt geben, dass der Tagesordnungspunkt 12, Antrag der AfD-Fraktion betreffend "Freiheit und Privatsphäre schützen – Recht auf Bargeld im Grundgesetz verankern" auf Drucksache 19/5959, auf Wunsch der Initiatoren von der heutigen Tagesordnung abgesetzt wird. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass die AfD-Fraktion zu ihrem Antrag betreffend "EU-CO -Flottengrenzwerte abschaffen – Keine planwirtschaftlichen Vorgaben für die Automobilindustrie in Bayern, Deutschland und Europa", Tagesordnungspunkt 21, namentliche Abstimmung beantragt hat. Jetzt rufe ich Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde gem. § 65 BayLTGeschO auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Leere Kassen, viele Pflichten, wenig Freiheit: Gebt den Kommunen ihre Zukunft zurück!" Sie kennen das Prozedere mit fünf bzw. zehn Minuten. Als erste Rednerin hat Frau Kollegin Katharina Schulze für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.

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Katharina Schulze GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist ein reiches Land. Aber trotzdem ekelt sich jetzt gerade ein Schüler auf dem Weg zur Toilette, und trotzdem bröseln auch heute die Kacheln von manchen Schwimmbädern, und trotzdem sucht auch heute mindestens eine Familie händeringend nach einer bezahlbaren Wohnung. All das passiert, weil Geld zwar vorhanden ist, aber die Bayerische Staatsregierung es nicht ausreichend an die Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke weitergibt. (Staatsminister Hubert Aiwanger: Das ist in Berlin alles besser!) In den letzten Jahren hat sich das Defizit in den Kassen unserer Kommunen von Jahr zu Jahr fast verdoppelt. Hier kann ich auch Ihnen, Herr Vizeministerpräsident, nur klar zurufen: Das ist fatal und auch Ihre Verantwortung! Geben Sie den Kommunen endlich Luft zum Atmen. (Beifall bei den GRÜNEN) Was heißt das konkret? – Garantieren Sie den Kommunen mehr frei verfügbare Finanzmittel. 10 Milliarden Euro liegen in den Haushaltsrücklagen. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Quatsch!) Diese stehen eigentlich den Menschen in Bayern zur Verfügung. Sie dürfen nicht dazu dienen, dass die Bayerische Staatsregierung das Geld aufbewahrt und kurz vor der nächsten Wahl wieder ein paar Wahlgeschenke verteilt. Sorgen Sie bitte dafür, dass die Kommunen mindestens zwei Drittel der Landesmittel aus dem Sondervermögen des Bundes erhalten; denn sie brauchen das Geld dringend, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten am Wochenende wieder eine Debatte über die Demokratiefeinde der AfD. (Zurufe von der AfD: Ah!) Ich möchte mich explizit bedanken, dass die Union klargestellt hat, es gibt keine Zusammenarbeit mit der AfD, aber hinzufügen: Verbale Klarheit ohne daraus resultierendes verändertes Verhalten funktioniert auch nicht. Wenn Sie der AfD wirklich entschlossen entgegentreten wollen, dürfen Sie nicht deren Lied singen, sondern dann müssen Sie die Probleme im Land lösen. Machen wir uns nichts vor: Die AfD freut sich doch über jedes marode Schulklo, jede fehlende Wohnung und jedes Schwimmbad, das geschlossen ist, weil die Demokratiefeinde dann ihre Märchen weitererzählen können, ihre Märchen vom vermeintlichen Niedergang unseres schönen Landes und von der vermeintlich dysfunktionalen Verwaltung, ihre Horrorszenarien an die Wand malen und sich als vermeintliche Retter aufspielen, obwohl sie es nicht sind. Sie sind nämlich die Totengräber unserer Demokratie. (Beifall bei den GRÜNEN) Deswegen, Kolleginnen und Kollegen, gilt der Satz: Wer die AfD bekämpfen will, muss die Kommunen stärken. Das sage nicht nur ich, das sagt vor allem der Präsident des Bayerischen Gemeindetags, Uwe Brandl, Mitglied der CSU. Deshalb frage ich mich, wann Sie als Staatsregierung handeln und das Geld an die Menschen vor Ort geben, dorthin, wo es benötigt wird und darüber entschieden wird, ob der Staat funktioniert oder nicht. Ehrlich gesagt kann ich nicht verstehen, warum Sie die Bitten, Hilfsgesuche und Wehklagen des Gemeindetags, Städtetags, Bezirketags und Landkreistags nicht ernst nehmen, sondern eher ignorieren. Was noch viel krasser ist: Sie setzen sogar noch eins drauf. Stellt eine Kommune fest, okay, wenn die Staatsregierung mich im Stich lässt, suche ich mir eigene Einkommensmöglichkeiten – ich möchte eine Verpackungssteuer oder die Bettensteuer erheben –, (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Damit konsolidieren wir die Haushalte!) dann schwingt die CSU-Verbotspartei die Keule und möchte das den Kommunen auch noch verwehren. Natürlich löst dies das Haushaltsproblem nicht alleine, aber wenn sie auf dem Defizit sitzen und von Ihnen nicht mehr Geld erhalten und Sie ihnen nicht einmal neue Einnahmenchancen geben, (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Schauen Sie einmal, was der Bund drei Jahre lang gemacht hat!) haben Sie wirklich ein Problem. Das sage ich Ihnen. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich glaube, das Problem steht an der Spitze der Staatskanzlei. Markus Söder arbeitet eben am liebsten für Markus Söder und nicht für die Menschen im Land. (Michael Hofmann (CSU): Oh Mann! – Beifall bei den GRÜNEN) Deswegen tut mir mittlerweile jeder CSU-Bürgermeister und jede CSU-Bürgermeisterin leid; denn bei den Bürgermeistern lädt sich der gesamte Frust über die Bayerische Staatsregierung ab. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): So viele habt ihr ja nicht!) Ich weiß schon, was der nächste Redner sagen wird. Er wird sagen: Der kommunale Finanzausgleich ist auf Rekordniveau. Die Kommunen in Bayern erhalten so viel Geld wie nie zuvor. Hier möchte ich Ihnen gleich am Anfang zurufen: Der bayerische Staatshaushalt befindet sich auch auf einem Rekordniveau, aber die Kommunen sitzen trotzdem auf einem Defizit, und Sie sitzen auf Ihrer großen Rücklage. Das geht einfach nicht zusammen. (Michael Hofmann (CSU): Keine Vorschläge! – Zuruf des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER)) Jetzt sind Schicksalswochen für unsere Kommunen. Sie haben am nächsten Freitag bei den Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich die Chance, endlich mehr Geld für die Kommunen bereitzustellen. Wir GRÜNE sind genau dazu bereit. Bitte tun Sie das auch. Unsere Kommunen und die Menschen im Land werden es Ihnen danken. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht der bereits angekündigte Redner der CSU, Herr Kollege Josef Zellmeier.

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Josef Zellmeier CSU

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich könnte ich mir meine Rede sparen, nachdem Frau Kollegin Schulze ja schon gesagt hat, was ich sagen werde. Ich beginne aber erst einmal mit einer Feststellung: Liebe Frau Kollegin, Sie haben leider Gottes keine Ahnung vom Haushalt und von den Problemen, die wir auch in Bayern aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage haben. Wenn Sie davon reden, wir hätten eine dicke Rücklage von 10 Milliarden Euro, wissen Sie nicht, wovon Sie sprechen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie kennen ja das Problem, dass die Kosten überall steigen und die Einnahmen stagnieren. In Kürze werden wir die Steuerschätzung, heruntergebrochen auf Bayern, erhalten. Hoffen wir, dass die Lage besser wird, aber wenn, dann sicherlich nur marginal. Natürlich müssen wir einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen, ob mit oder ohne Sondervermögen, ob mit oder ohne die Möglichkeit, Schulden zu machen. Das werden wir ohne eine kräftige Rücklagenentnahme nicht schaffen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden diese Rücklage dringend brauchen, um den Staatshaushalt auszugleichen. Vermutlich wird das auch nicht ausreichen. Das heißt, wenn wir den Kommunen zur Seite stehen – ich gehe davon aus, dass wir den Kommunen wieder zur Seite stehen –, können wir nicht aus dem Füllhorn schöpfen, sondern haben es mit knappen Kassen zu tun. Das sollte Ihnen auch bewusst sein. Vorhin haben Sie gesagt, die CSU-Bürgermeisterinnen und -Bürgermeister täten Ihnen schon jetzt leid. – Ehrlich gesagt: Gott sei Dank – das denken, glaube ich, alle Bürgermeister in Bayern, egal von welcher Partei – regieren in Bayern nicht die GRÜNEN. Sonst müssten einem alle Bürgermeister leidtun. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die CSU ist immer schon die Partei der Kommunen. (Johannes Becher (GRÜNE): Man merkt es nur nicht!) Wir stellen die größte Zahl an Bürgermeistern, Landräten, Bezirkstagspräsidenten, Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten. Die meisten von uns sind in kommunalen Gremien vertreten. Deshalb wissen wir genau, wo die Kommunen der Schuh drückt. In den letzten Wochen hatten wir intensive Gespräche mit dem Landkreis- und dem Gemeindetag. Wir werden die Gespräche auch noch fortführen. Uns ist sehr wohl bewusst, dass den Kommunen die Kosten, vor allem im Sozialbereich und in der Jugendhilfe, davonlaufen. Das ist uns bewusst. Wir wissen, dass die Einnahmesituation schwierig ist und die Kosten gleichzeitig steigen. Natürlich werden wir nächste Woche beim Spitzengespräch darauf eingehen müssen. Hier aber den Eindruck zu erwecken, als ob Geld keine Rolle spielen würde, das kann nur von Ihnen kommen. Darum bin ich – das sage ich ehrlich – enttäuscht; denn Nachhaltigkeit, liebe Kollegin, gibt es nicht nur in ökologischer, sondern auch in finanzieller Hinsicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf von den GRÜNEN) Dafür stehen wir partnerschaftlich, der Freistaat und die Kommunen. Wir werden miteinander die beste Lösung suchen, und ich bin überzeugt, wir werden sie auch finden. Unser Finanzminister Albert Füracker ist da immer ein hervorragender Verhandler zum Nutzen beider Seiten. Das ist auch unser Ziel. Die Kommunen sind die Basis, sozusagen die Herzkammer der Demokratie. Deshalb ist es uns immer schon ein Anliegen, die Kommunen finanziell gut auszustatten. Durch die gute Wirtschaftspolitik, die wir in Bayern seit Jahrzehnten machen, haben wir auch bei den Gewerbesteuereinnahmen immer gute Werte, sodass die Kommunen in Bayern immer deutlich mehr investieren. Wir stehen da an der Spitze. Das heißt, die Kommunen investieren mehr als in anderen Bundesländern. Sie investieren auch mehr als der Freistaat Bayern selbst. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe vorher die steigenden Kosten angesprochen. Da rührt sehr viel von der Bundesgesetzgebung her. Das wissen Sie auch; das ist Ihnen bewusst. Deshalb werden wir in vielen Bereichen natürlich darauf hinwirken müssen, dass diese Belastungen der Kommunen zurückgehen. Nur die Einnahmen zu erhöhen, wird alleine nicht reichen, zumal die Einnahmesituation insgesamt schlechter ist, als es noch vor Jahren der Fall war. Das heißt, wir werden auch überlegen müssen, wo wir einsparen können, was nicht zwingend notwendig ist und wo wir Bürokratie abbauen können, die viel Geld und Zeit kostet. Im Übrigen komme ich erst jetzt zu dem, was Sie vorher schon angesprochen haben: einmal darzustellen, was wir im laufenden Jahr im kommunalen Finanzausgleich schon machen. Wir haben den kommunalen Finanzausgleich trotz einer schon schwierigen Haushaltslage im letzten Jahr um über 5 % gesteigert, erstmalig auf 12 Milliarden Euro. Wir haben den Anteil am Steuerverbund auf 13 % erhöht, die Schlüsselzuweisungen mit 9,2 % noch mehr. Wir werden auch in Zukunft dafür sorgen, dass diese Einnahmen hoch bleiben. Aber ich würde vor den Verhandlungen nie ein Versprechen abgeben, wie der kommunale Finanzausgleich genau ausfällt; denn das ist absolut unseriös. Wir haben natürlich auch das Sondervermögen im Blick. Es ist ja dazu da, den Ländern und den Kommunen Investitionskraft zu verleihen. Da werden wir eine Lösung suchen, die möglichst unbürokratisch und ohne große Vorgaben dazu führt, dass das Geld direkt bei den Kommunen landet. Aber natürlich müssen wir auch für unsere eigenen Zwecke einen Anteil einsetzen können; denn auch wir haben Investitionsbedarf. Im Übrigen liegt der Anteil am Staatshaushalt über den kommunalen Finanzausgleich hinaus, der an die Kommunen fließt, bei knapp 30 %. So einen hohen Wert hatten wir früher nicht. Das heißt, es gibt noch viele andere Dinge. Ich nenne nur die Breitbandförderung oder die Kitas als Beispiel. In all diesen Bereichen unterstützt der Freistaat Bayern die Kommunen, und das wollen wir auch in Zukunft tun. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kommunen im Freistaat Bayern können sich auf uns, auf die Regierungskoalition aus CSU und FREIEN WÄHLERN verlassen. Wir werden auch in Zukunft ganz nah und partnerschaftlich bei den Kommunen sein. Wir werden die Probleme aufgreifen, aber ohne den Staatshaushalt in eine Lage zu versetzen, wie sie bei "andersgläubigen" Landesregierungen in der Vergangenheit immer wieder vorkam. Sie wissen es selbst: Warum hat der Freistaat Bayern trotz Corona, trotz Landesbank so eine niedrige Staatsverschuldung? Warum ist bei uns die Zinsquote so niedrig? – Weil wir in der Vergangenheit immer darauf geachtet haben, dass Einnahmen und Ausgaben in Relation zueinander stehen. Das bitte ich auch Sie einmal zu berücksichtigen; denn nur mit Ausgabeforderungen ist es nicht getan. Ihre Gegenfinanzierungsvorschläge, wenn Sie denn überhaupt welche haben, gehen immer in die Irre. Wir dürfen natürlich dem Spitzengespräch nächste Woche nicht vorgreifen. Ich bin, wie gesagt, unserem Finanzminister sehr dankbar. Lieber Albert Füracker, ich bin sehr dankbar, dass du das immer so seriös machst und immer beide Seiten im Auge hast; denn das zeichnet wahrhaft vernünftige Politik aus: die Anliegen beider Seiten abzuwägen und sie dann gemeinsam zu einem Ergebnis zu führen. Auch die Partner im Spitzengespräch, wie jetzt vor Kurzem Gemeindetag und Landkreistag, wissen um die Haushaltslage im Freistaat Bayern. Anscheinend wissen nur die GRÜNEN nichts davon, und das finde ich schon erstaunlich. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Also, gehen wir es gemeinsam an, gehen wir es solide an, gehen wir es vernünftig an! Gehen wir es so an, dass es für die Kommunen eine echte Verbesserung bringt und den Freistaat Bayern nicht überlastet. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Für die AfD-Fraktion spricht als Nächster der Kollege Richard Graupner (Beifall bei der AfD)

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Richard Graupner AfD

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen! Als ich den Titel der Aktuellen Stunde gelesen habe – "Leere Kassen, viele Pflichten, wenig Freiheit" –, habe ich mir gedacht: Ach, die GRÜNEN sind aber ganz schön ehrlich mit den Zielen für ihr Kommunalwahlprogramm. Das könnte man fast komisch finden, wäre es nicht der blanke Hohn; denn wer, wenn nicht die GRÜNEN, hat diese Misere denn maßgeblich mit verursacht? (Beifall bei der AfD) Wer hat denn mit seiner Ideologie von Klimawahn und offenen Grenzen unsere Kommunen an den Abgrund geführt? – Aber über Probleme zu jammern, deren Entstehung man selbst zu verantworten hat, ist ja nun wahrlich kein Alleinstellungsmerkmal der GRÜNEN, sondern gängige Praxis bei allen Altparteien. Seis drum. Wir nehmen die GRÜNEN zumindest für diese Aktuelle Stunde einmal beim Wort. Ja, die Kassen der Kommunen sind leer, die Pflichtenlast ist erdrückend, und finanzielle Spielräume sind ein ferner Traum. Fangen wir mit den Finanzen an. Zahlen lügen nicht, und das unterscheidet sie, wie wir auch gerade wieder bei der Frau Schulze festgestellt haben, wohltuend von den GRÜNEN. Die nackten Zahlen sprechen für sich und zeichnen ein katastrophales Bild. Laut aktuellem KfW-Kommunalpanel hat sich die Finanzlage der bayerischen Städte und Gemeinden 2025 nochmals dramatisch verschlechtert. Die Ausgaben stiegen um über 9 %, während die Einnahmen nur um 5 % wuchsen. Das Ergebnis ist ein Defizit von knapp 400 Euro pro Einwohner, deutlich höher als der Bundesdurchschnitt. Insgesamt beläuft sich die Pro-Kopf-Verschuldung in Bayern auf über 1.500 Euro. Hinter diesen abstrakten Zahlen verbergen sich marode Straßen, nicht renovierte Schulen, abgesagte Dorffeste und Bürgermeister, die aus Sorge davor, dass ihr Haushalt nicht genehmigt werden könnte, nachts kaum noch schlafen können. Während einheimische Familien auf der einen Seite kaum noch bezahlbaren Wohnraum finden, gibt der Freistaat auf der anderen Seite 3 Milliarden Euro für Migration aus, 3 Milliarden. Was könnten unsere geschundenen Kommunen mit diesem Geld nicht alles umsetzen und in Angriff nehmen! Deswegen sagen wir: Schluss mit der Verschleuderung von Milliarden und Abermilliarden an Sozialmigranten aus aller Welt, bayerisches Steuergeld für bayerische Bürger. (Beifall bei der AfD) Genauso dramatisch wirkt sich die klimawahnbedingte Politik der Deindustrialisierung aus. Das Abwandern von Industrie und das damit verbundene Wegbrechen der Gewerbesteuereinnahmen reißt Lücken, die einfach nicht mehr zu schließen sind. Aber es geht ja nicht nur ums Geld. Es geht auch um die vielen Pflichten, die unsere Kommunen erdrücken und in der Folge ebenfalls Kosten verursachen. Es geht also um die Bürokratisierung. Jede neue Vorgabe aus Berlin oder München, jeder Integrationskurs bis hin zu jedem Klimabericht – all das bindet Personal und Zeit in den Kommunen. Mir fällt bei dem Thema Pflichten eine längst überfällige Forderung der AfD ein. Wir wollen, dass Asylbewerber und Flüchtlinge den Kommunen regelmäßig zur gemeinnützigen Arbeit zur Verfügung stehen. Damit tun sie uns keinen netten Gefallen; das sind sie unserem Gemeinwesen, welches sie gastfreundlich aufnimmt, einfach schuldig. (Beifall bei der AfD) Nun ein Wort zur Freiheit oder besser dem Mangel daran. Die Kommunen, einst ja fast Bastionen der Selbstverwaltung, sind zu Marionetten der Landes- und Bundespolitik geworden; denn Finanzlage und Bürokratie rauben ihnen jeden Gestaltungsspielraum. Vorgaben zur sogenannten Klimaneutralität blockieren Investitionen in die Infrastruktur. Migrationsquoten lähmen die Rathäuser, verschärfen die Sicherheitslage und verstärken den Wohnungsmangel. Genau hier greift unser Gesetzentwurf für ein kommunales Asylnotstandsgesetz. Jede Kommune soll selbst über die Aufnahme von Asylbewerbern entscheiden und Zuweisungen, natürlich anhand von klar definierten Kriterien, verweigern können; denn eines ist klar: Der maßgeblich durch die Migration verursachte Notstand lässt sich im Gegensatz zu dem von Ihnen behaupteten Klimanotstand tatsächlich effektiv hier in Deutschland und auch vor Ort bekämpfen. Damit sind wir bei der von den GRÜNEN erhobenen Forderung: "Gebt den Kommunen ihre Zukunft zurück!" Übersetzt heißt das doch nicht mehr und nicht weniger als: Sorgen wir bei den nächsten Kommunalwahlen für ein starkes Abschneiden der AfD; denn nur die AfD steht für eine echte, lebenswerte Zukunft für unsere Kommunen, (Zuruf von den GRÜNEN) unsere Bürger, unsere Familien und unsere Kinder. (Beifall bei der AfD) Nur die AfD steht für eine Zukunft, in der ein bayerisches Stadtbild auch in fünfzig Jahren noch ein bayerisches Stadtbild ist. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht der Kollege Stefan Frühbeißer zehn Minuten für die FREIEN WÄHLER.

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Stefan Frühbeißer FREIE WÄHLER

Verehrte Frau Präsidentin! Ich muss jetzt noch lachen; nicht über Sie – in aller Hochachtung –, sondern über den Einwurf bezüglich Kommunalpolitik und AfD. Ich glaube, ein Blick nach Sonneberg zeigt, wie das Ganze funktioniert oder besser gesagt: nicht funktioniert. (Christoph Maier (AfD): Was funktioniert denn nicht?) Kommen wir deshalb zurück zu den Tatsachen. (Martin Böhm (AfD): Deshalb haben wir bei der letzten Wahl auch schlanke 15 % mehr gehabt!) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich muss zu der Überschrift der Aktuellen Stunde bezüglich Kommunalfinanzen sagen, dass das nicht aktuell und nicht Sache dieser Stunde ist. Für uns FREIE WÄHLER und natürlich auch für unseren Koalitionspartner ist das das Thema der letzten Monate, der letzten Jahre und auch der Zukunft. Wir stehen einfach in der Verantwortung, gemeinsam mit unseren Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden die Aufgaben und die großen Herausforderungen, wie wir sie in diesem Land noch nie hatten, zu lösen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich möchte aber auf das eingehen, was für mich das Entscheidende ist: Wenn man Aufgaben zu lösen hat, dann macht man erst einmal eine Analyse und schaut sich an, worum es überhaupt geht. Es geht darum, dass man im letzten Jahrzehnt bis 2022 in unseren Kommunen in ganz Deutschland erhebliche Überschüsse erwirtschaftet hat. Erst ab dem Jahr 2023 und jetzt im Jahr 2024 ist man zu einem Defizit von über 24 Milliarden Euro gekommen. Warum kam das? – Weil wir einfach zu viele Aufgaben an unsere Kommunen übertragen haben; das ist der zweite Teil im Dreiklang der Überschrift dieser Aktuellen Stunde. Wer hat diese Aufgaben übertragen? – Der Gesetzgeber, vorwiegend der Gesetzgeber auf Bundesebene. Wir brauchen bezüglich des Bundesteilhabegesetzes nicht bei den Bezirken nachfragen, wie dort die Situation ist und wie sie von diesen Aufgaben erdrückt werden. Natürlich geht es auch um das Thema Bürgergeld. Das sind die Ausgaben, die unsere Kommunen drücken und die uns belasten. Der Freistaat Bayern versucht hier tagtäglich und zu jeder Stunde Ausgleich zu schaffen. Das Thema ist deshalb so wichtig, weil man immer hört, Geld sei da, wir seien so ein reiches Land. Ich sage aber, dass wir zur Realität zurückkommen müssen. Wenn man die Situation im Bund, im Land und in unseren Kommunen betrachtet, dann muss man einfach dasselbe sagen wie Sie selber: leere Kassen. Es ist also nicht so, dass wir im Geld schwimmen und die Erfüllung unserer Aufgaben auch in Zukunft sicherstellen können. Meines Erachtens ist von enormer Bedeutung: Einerseits kann man die Brände, die wir unter den Dächern der Rathäuser, der Landkreise und der Bezirke haben, vielleicht löschen. Andererseits sage ich Ihnen aber: Wenn man das Geldverbrennen damit stoppen will, indem man Geld dazu wirft, dann ist das vielleicht im ersten Moment ein Versuch, hilft aber auf Dauer nicht. Wer behauptet, wir seien ein reiches Land, gleichzeitig aber auch darauf setzt, die Aufgabenerfüllung durch Sondervermögen von 500 Milliarden Euro sicherzustellen, muss auch ehrlich sein und sagen: Das ist Geld, das nicht da ist. Das sind Schulden, das ist eine Zinsbelastung, die wir, die aber vor allen Dingen unser Kinder und Kindeskinder zu tragen haben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Claudia Köhler (GRÜNE): Kaputte Sachen sind auch eine Belastung!) Deshalb ist es unverantwortlich, davon zu sprechen, wir seien ja so reich. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Auf der einen Seite haben wir eine deutliche Aufgabenmehrung, auf der anderen Seite können wir die Einnahmen nicht erzielen. Warum können wir sie nicht erzielen? – Weil die Steuereinnahmen rückläufig sind. (Claudia Köhler (GRÜNE): Stimmt nicht!) Das ist anhand der letzten Dekade genau ablesbar, wie ich Ihnen gezeigt habe. Man hat zehn Jahre wirklich im Überschuss gelebt, war aber gleichzeitig, weil man es nicht wollte, nicht in der Lage, Rücklagen zu schaffen. Hier sei nur einmal antizyklisches Handeln angesprochen. Ich sage es ganz einfach: Jeder Familienvater würde in guten Zeiten etwas ansparen, um dann später, wenn absehbar ist, dass die Zeiten schlechter werden, noch Mittel zur Verfügung zu haben. Diese Zeiten waren absehbar. Wir haben immer und schon vor Jahren davor gewarnt, dass es nicht endlos so weitergeht. Wir haben vor Monaten gewarnt und gesagt, dass man nicht mehr jeden Wunsch erfüllen kann. Wir weisen tagtäglich und zu jeder Stunde im Haushaltsausschuss darauf hin, dass es nicht ewig so weitergeht. Hätten Sie Vorschläge im Detail gemacht! Ich nehme die ländliche Entwicklung als Beispiel. Der Freistaat Bayern ist nicht nur Metropole, sondern im Wesentlichen durch den ländlichen Raum geprägt. Dort muss man Mittel einsetzen. Dort muss man gezielt die Instrumente, die es gibt und die effektiv sind, einsetzen. Bei der ländlichen Entwicklung geht es zum Beispiel um Hochwasserschutz, um Soziales, um Daseinsvorsorge. Da geht es nicht nur um das Pflastern von Dorfstraßen, sondern da geht es im Gegenteil um Zusammenhalt in der Bevölkerung. (Claudia Köhler (GRÜNE): Dann macht es halt!) – Das wird doch selbstverständlich gemacht. Ich nenne Ihnen das Beispiel von 18 Kommunen, die sehr erfolgreich einen Ausgleichsflächenpool machen. Sie schaffen Ausgleichsflächen für Investitionen, wenn irgendwo eine Gemeinde ausweist. Sie machen das in Kooperation von 18 Kommunen und über zwei Landkreise hinweg. Die Möglichkeiten sind doch da. (Claudia Köhler (GRÜNE): Die Kommunen sind also selber schuld?) Also sagen Sie doch nicht, "macht es halt". Die Möglichkeiten zu interkommunaler Zusammenarbeit sind geschaffen. Die Umsetzung ist aber auch Sache der Exekutive. Letztendlich ist das Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Das wird gemacht, es gibt genügend positive Beispiele. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Sie hätten auch vorschlagen können, die Mittel gerechter zu verteilen. Ich sage Ihnen wieder ein Beispiel aus der ländlichen Entwicklung. Ich nenne jetzt wirklich den Namen der Gemeinde. Die Gemeinde Fichtelberg ist seit mehr als zehn Jahren Stabilisierungsgemeinde und kann keinen ausgeglichenen Haushalt aufstellen. Unsere Fördersätze sind aber komischerweise so berechnet, dass ausgerechnet diese Gemeinde nur 25 % an Förderung bekommt, während man in weiten Landesteilen Bayerns, wenn man die Landkreise als Basis nimmt, im Durchschnitt auf knapp 60 % kommt. Das kann nicht sein. Daran müssen wir arbeiten. Wenn man die Misere der Kommunen beenden will, dann geht es nicht darum, mit der Gießkanne durchs Land zu gehen und überall Mittel auf Pump zu verteilen. Man kann nicht sagen, letztendlich bekommen wir vom Bund Geld aus dem Sondervermögen, das verteilen wir jetzt einmal schön. Es geht vielmehr darum, das Geld dort einzusetzen, wo es effektiv genutzt wird, wo es vor Ort Anstrengungen gibt und wo man vor allen Dingen die Chance hat, mit diesen Mitteln etwas zu bewirken. Ich bin da sehr dankbar. Wir unterhalten uns darüber. Wir diskutieren über diese Themen nicht nur hier im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen. Das ist unsere Verpflichtung. Gehen wir es an. Ich bin immer dafür offen, gemeinsam alle Lösungsansätze durchzudiskutieren, sodass wir effizienter werden. Wir gehen mit der Enquete-Kommission wirklich einen ganz wichtigen Schritt. Wir sprechen von leeren Kassen und zu vielen Aufgaben; wir müssen endlich bereit sein, deutlich zu entschlacken, deutlich zu straffen, Verfahrenswege, die wir nicht unbedingt brauchen, herauszunehmen, um damit letztendlich unsere Kommunen zu entlasten. Sprechen Sie mit den Leuten vor Ort. Unsere Bürgermeister und Landräte klagen nicht darüber, dass kein Geld da sei. Im zweiten Satz geht es immer um die Aufgaben, die ihnen gestellt werden. Wer hat die Aufgaben gestellt? – Jetzt sind wir bei einer langjährigen Forderung von uns FREIEN WÄHLERN. Das Konnexitätsprinzip ist in Bayern umgesetzt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Beim Bund warten wir immer noch darauf. Hätten wir bezüglich der Aufgaben, die den Kommunen in den letzten zwei Jahren auferlegt worden sind, das Konnexitätsprinzip, dann müsste der Bund dafür aufkommen. (Claudia Köhler (GRÜNE): Da müssen Sie aber da herüberschauen, nicht da her!) Dann hätten wir diese Misere nicht. Dann hätten wir klare Lösungsansätze, wie die Finanzierung funktioniert. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Dann bräuchten wir keine Aktuelle Stunde. Für uns ist das eine Daueraufgabe. Wir möchten nicht, dass man jetzt – es ist angedeutet worden; viele hoffen darauf – in den Kommunalwahlkämpfen in die Extreme geht. Das will kein Bürgermeister, das wollen die Menschen vor Ort nicht. Das geschieht eher aus Frust und aus einer gewissen Hilflosigkeit. Die Wahrheit beim Lösen von Aufgabenstellungen liegt aber bekanntlich in der Mitte. Wir werden dafür einerseits mit dem Finanzausgleich, der weitergeführt wird, Sorge tragen. Er deckt die Aufgaben, die zu lösen sind, ab. Wir haben natürlich andererseits mittlerweile auf Bundesebene die Lösungsansätze, um zu relativieren, die schier endlose Ausgabenpolitik, die vorgesehen war, einzubremsen und sicherzustellen, dass die Kommunalfinanzen auch auf Bundesebene gesichert werden können. In Bayern haben wir das größtenteils. Ihre Fraktion hofft darauf, dass aus den 500 Milliarden im Bund viel Geld abgezweigt werden kann, um diese Brände schnell zu löschen. Wie machen wir aber in den nächsten Jahren weiter? Wollen Sie weiter Schulden machen? Wollen Sie die nächste Generation weiter belasten? Wollen Sie unsere Kinder weiter belasten? Oder wollen wir endlich die Aufgabe umsetzen, dass unsere Verwaltung, die Arbeit im öffentlichen Bereich wieder effizienter wird? Wollen wir nicht endlich Verfahren, die unnötig sind, abschaffen? Wollen wir nicht die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission zeitnah umsetzen und wirklich alle Vorschläge auf den Prüfstand stellen? Für uns alle ist es aber auch ein Gemeinschaftsauftrag, nicht immer nur zu fordern, der Staat müsse etwas erledigen. Wir haben so viele ehrenamtlich Tätige, die genau diese Meinung vertreten. Sie sagen, wir bringen uns, wenn es etwas bringt, gerne ein. Wir leisten gerne. So bringen wir Bayern gemeinsam voran. – Vielen herzlichen Dank. Alles Gute! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Bravo!)

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Ilse Aigner

Als nächster Redner spricht für die SPD-Fraktion Herr Kollege Harry Scheuenstuhl.

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Harry Scheuenstuhl SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selten, vielleicht noch nie, wurde in den vergangenen Jahren so oft und eindringlich in der Tagespresse über die katastrophale finanzielle Lage unserer Kommunen berichtet wie in letzter Zeit. Darum verstehe ich Josef Zellmeier nicht, der vor mir gesprochen hat – jetzt suche ich ihn gerade –; denn eigentlich müsste ja alles in Ordnung sein, wenn die CSU und die FREIEN WÄHLER so füllhornartig Geld in die Kommunen schicken. Warum jammern die Kommunen denn? Lügen die Kommunen, Herr Vorsitzender? Das ist meine Frage. (Josef Zellmeier (CSU): Kostensteigerung!) Die lügen nicht. Das muss man endlich einmal zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPD) Meine Damen und Herren, die Krise ist ganz klar hausgemacht. Sie ist das direkte Ergebnis der Regierungsarbeit von CSU und FREIEN WÄHLERN. (Widerspruch bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wenn hier der Brandstifter, der die Kommunen in Not bringt, sagt: Wir wollen löschen, aber mit Geld kann man nicht löschen. – Dann sage ich: Was ist denn da los? Wo sind denn die Brandstifter? Sitzen sie in den Rathäusern? (Michael Hofmann (CSU): Um Gottes willen!) Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, auch von der CSU, sind verzweifelt. Ich bin deren ehemaliger Kollege. Sie sagen: Harry, wir wissen nicht mehr, wie wir unsere Pflichtaufgaben erfüllen sollen. Kindergarten, Schulen, Straßen, Feuerwehren usw. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Drei Jahre Ampel!) Alles, was unsere Gesellschaft vor Ort zusammenhält, steht unter Druck. Währenddessen schaut die Staatsregierung mit vollen Taschen zu. Wertes Hohes Haus, das ist ein Frontalangriff gegen die kommunale Selbstverwaltung. (Widerspruch bei der CSU) Die Kommunen sehnen sich nach Verlässlichkeit und Planbarkeit und hoffen, dass die Staatsregierung ihnen nicht die finanzielle Luft zum Atmen nimmt. Viele Städte und Gemeinden können ihre Eigenmittel nicht mehr aufbringen. Das heißt, sie verzichten auf Fördergelder. Die Gelder bleiben liegen, weil die Kommunen ihren Eigenanteil nicht mehr bezahlen können. Macht Sie das nicht irgendwie wütend? Ist das nicht absurd? Erst gestern kam ein Hilferuf von Markus Pannermayr vom Bayerischen Städtetag, einem SPD-Mitglied, glaube ich. (Widerspruch bei der CSU) – Nein, er ist CSU-Mitglied. – Allein im ersten Halbjahr betrug das Defizit der Kommunen 4,6 Milliarden Euro. So kann es nicht weitergehen. Die Kommunen haben einen gesetzlichen Anspruch auf ordentliche Finanzierung und einen leistungsfähigen Finanzausgleich, der übrigens kein Gnadenakt ist. Die Kommunen müssen nicht betteln gehen. Sie müssen nicht unten am Maximilianeum stehen und sagen: Bitte gebt mir Geld! Nein, sie haben einen Anspruch darauf. Wir haben ihnen das versprochen, und sie brauchen das Geld. (Beifall bei der SPD) Dann kommen noch die CSU und die FREIEN WÄHLER und sagen: Na ja, eigenständige Einnahmemöglichkeiten, das wollen wir eigentlich nicht. Verpackungssteuer wollen wir eigentlich nicht. Übernachtungssteuer – siehe Artikel 3 des Kommunalabgabengesetzes – wollen wir eigentlich nicht. – Gebt ihnen doch Luft zum Atmen. Habt doch einmal Vertrauen in die Kommunen. Wo seid ihr denn, wenn ihr eure Bürgermeister und eure Gemeinderäte trefft? Wenn ihr jetzt sagt, das ist erst seit gestern so, dann ist das nicht richtig. Am Jahresanfang hat der Städtetag bereits Alarm geschlagen. Es ist nicht so, dass das erst heute bekannt wird oder mit dem Antrag der GRÜNEN, die sich auch einmal für die Kommunen interessieren. (Johannes Becher (GRÜNE): Bis jetzt hast du so gut geredet! – Heiterkeit bei den GRÜNEN und der SPD) – Das hat jetzt sein müssen. – Es geht darum, Verantwortung für Bayern zu übernehmen, für die Gemeinden und für die Städte. Wir schlagen deshalb vor: Öffnen Sie Spielräume, und schaffen Sie die Voraussetzungen für eine kommunale Öffnungsklausel. Das werden wir bei Gelegenheit gerne einmal erklären. Das heißt, wir vertrauen den Kommunen mehr und sagen: Wir ziehen uns zurück. Das wäre doch einmal ein Vorschlag. Nicht bloß maulen, sondern auch Vorschläge machen. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger wieder Vertrauen in den Staat haben; denn die moskautreuen Demokratiefeinde lauern bereits. (Widerspruch bei der AfD) Wir haben heute schon gehört, was es bedeutet, wenn die Vertreibungspartei an die Regierung kommt. Wir fordern, dass das Sondervermögen des Bundes, gegen das die FREIEN WÄHLER waren, als Investitionshilfe direkt zu den Kommunen heruntergereicht wird. Wir fordern, aus den Mehrzahlungen bei der Erbschaftsteuer 1,5 Milliarden Euro als eigenkapitalfähige, einmalige Soforthilfe an die Kommunen zu überweisen. Wir fordern, dass die CSU und die FREIEN WÄHLER freiwillig auf 100 Millionen Euro pro Jahr Fraktionsinitiative verzichten; denn nicht wir wissen, was für die Kommunen gut ist; sondern die Gemeinden wissen, was wichtig ist. (Beifall des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD) – Widerspruch bei den FREIEN WÄHLERN) Wir wissen das natürlich auch, weil wir oft in den Kommunen dabei sind. Das heißt, Kommunalmilliarde als Soforthilfe aus der Erbschaftsteuer, Streichung der Fraktionsinitiative zugunsten der Kommunen. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Polemik, Herr Kollege!) Das wäre ein Befreiungsschlag für die Kommunen. Wir wollen natürlich noch die Anhebung der Verbundquote. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht Herr Kollege Holger Dremel für die CSU-Fraktion.

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Holger Dremel CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als langjähriger Stadtrat und Zweiter Bürgermeister meiner Heimatstadt weiß ich aus eigener Erfahrung, wie wichtig es ist, dass wir die Kommunen unterstützen und dass die Kommunen auch handlungsfähig bleiben. Deshalb bin ich darüber besorgt, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie sich nahezu in allen Bundesländern die Finanzlage der Kommunen verschlechtert hat. Leider auch bei uns in Bayern, wo sie lange Zeit sehr gut war. Werte Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, das heißt noch lange nicht, dass man mit einem reißerischen Titel für diese Aktuelle Stunde versuchen muss, vom eigenen Versagen abzulenken. Sie kennen ja alle den Spruch: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. An diesen sehr wahren Spruch haben Sie offensichtlich nicht gedacht, als Sie den Titel der heutigen Aktuellen Stunde formuliert haben; denn wer in den Bundesländern mitregiert und regelmäßig sehr hohe Schulden macht, der sollte nicht uns in Bayern kritisieren; denn wir haben die niedrigste Pro-Kopf-Verschuldung. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Fakt ist, dass in Bayern – auch wenn Sie es anders darstellen, Herr Kollege – die Pro-Kopf-Verschuldung am niedrigsten ist und drei Viertel aller Haushalte ohne Einschränkungen genehmigt werden. Nur ein sehr geringer Anteil, nämlich unter 1 % der bayerischen Gemeinden, befindet sich in vorläufiger Haushaltsführung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das zeigt: Bayerns Kommunen sind leistungsfähig, trotz großer Herausforderungen. Diese stellen wir hier nicht in Abrede. Wie Sie wissen, leistet Bayern fast 60 % des Länderfinanzausgleichs und überwies allein in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 rund 6,7 Milliarden Euro, um die leeren Kassen der anderen Bundesländer und deren Kommunen aufzufüllen. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) 6,7 Milliarden Euro gingen an andere Bundesländer. Das sind mehr als 50 % des kommunalen Finanzausgleichs (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) – das habe ich nicht gegoogelt, das weiß ich –, der rund 12 Milliarden Euro umfasst. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Geld wäre in Bayern wesentlich besser aufgehoben. (Beifall bei der CSU – Claudia Köhler (GRÜNE): Schämt ihr euch gar nicht!) Kollege Zellmeier und Kollege Frühbeißer haben bereits ausgeführt, unsere Kommunen haben das Problem, dass sie überwiegend bundesgesetzliche Regelungen aus Zeiten der Ampel, Stichwort: Bundesteilhabegesetz, die oft nicht ausreichend gedeckt sind, umsetzen und finanzieren müssen. Werte Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, Fakt ist, dass in vielen Bundesländern, in denen Sie mitregieren, das Geld immer noch mit vollen Händen ausgegeben wird; denn Bayern bezahlt das über den Länderfinanzausgleich. Das hängt alles mit allem zusammen; nur ein Beispiel: Im rot-grün regierten Hamburg gibt es ein schlechtes Beispiel. (Claudia Köhler (GRÜNE): Es geht um Bayerns Kommunen!) – Liebe Frau Kollegin, die Hansestadt hat am 12. Oktober über einen Volksentscheid durch lediglich 23 % aller Stimmberechtigten ein sogenanntes Klimaschutzverbesserungsgesetz aufgenommen, mit dem die Klimaneutralität statt 2045 bereits 2040 erreicht werden soll. (Zuruf von den GRÜNEN) Letztlich sind es 312 Millionen Euro mehr. (Zuruf von den GRÜNEN) Hamburg wird dadurch von einem Geberland irgendwann zu einem Nehmerland. (Claudia Köhler (GRÜNE): Thema verfehlt!) Jetzt sind wir wieder in Bayern: Bayern zahlt das alles mit, und die Bürgerinnen und Bürger – in dem Fall in Hamburg – zahlen das auch mit. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Heute hat das bayerische Kabinett eine wichtige Sitzung mit allen kommunalen Spitzenverbänden. Ich kann bloß bestätigen, was unser finanzpolitischer Sprecher Josef Zellmeier bereits erwähnt hat: Wir sind in guten Gesprächen mit den Spitzenverbänden. Kein Bürgermeister, auch kein Bürgermeister der CSU, muss sich fürchten und sich wegducken. Es gab viele Erleichterungen, unter anderem beim Datenschutz. Es wird auch Vereinfachungen im kommunalen Haushaltsrecht geben: die Abschaffung der Pflicht zur Erstellung einer konsolidierten Jahresabschlussrechnung bzw. zur Durchführung einer Kosten- und Leistungsrechnung. Unsere Kommunen brauchen weniger Bürokratie, weniger Verwaltung. (Zuruf von den GRÜNEN) Wir kümmern uns um unsere Kommunen, anders als die GRÜNEN das dort tun, wo sie mitregieren, deswegen auch das Beispiel aus Hamburg. (Widerspruch der Abgeordneten Claudia Köhler (GRÜNE)) Wir warten auf den kommunalen Finanzausgleich. Ich bin mir sicher, er wird gut verhandelt werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht Kollege Andreas Winhart für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Andreas Winhart AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Eine Aktuelle Stunde der GRÜNEN heißt auch immer ein bisschen Katharina Schulzes Märchenstunde. Uns muss ganz klar sein, wenn man die Diskussion bisher so betrachtet hat: Die einen sagen, wir haben alles richtig gemacht. Die anderen sagen, man muss alles ganz anders machen. Schon jetzt steht fest: Die bayerische Kommunalpolitik braucht eindeutig mehr AfD nach dem 8. März in Bayerns Rathäusern. (Beifall bei der AfD) Es trieft wieder vor Ideologie, auch hier in der Debatte. Es ist heute schon öfters gesagt worden: Die meisten von uns sitzen in irgendeinem kommunalen Gremium wie einem Stadtrat, einem Gemeinderat oder einem Kreistag. Was kommt denn da normalerweise von grüner Seite? Da kommen Highlights, die die Welt verändern, wie beispielsweise Fair-Trade-Zertifizierungen für Kommunen. Welcher Familie, welchem Arbeitnehmer, (Widerspruch bei den GRÜNEN) welchem Geschäftstreibenden hilft das weiter? Richtig, es hilft Ihrer Klientel weiter, dem Weltladenbesitzer. Alle anderen zahlen mit ihrem Steuergeld für Ihre Ideologie, die Sie vor Ort durchdrücken. Dann kann man weitermachen: Der Landkreis Rosenheim hat beispielsweise neulich mit CSU und grüner Mehrheit beschlossen, dass wir uns ein Zertifikat leisten wollen, nämlich ein familien- und kinderfreundlicher Landkreis zu sein; (Zuruf von den GRÜNEN) Kostenpunkt: 120.000 Euro, damit wir dann ein Zertifikat besitzen. Was das bringt, konnte mir bisher keiner erklären. Da wird Steuergeld ideologisch verbraten. Da sind Sie ganz vorne mit dabei. Machen wir weiter: Kita- und Ganztagsanspruch kennt jeder, der kommunal tätig ist. Wir wissen alle, dass in Berlin angeschafft wurde, und in Bayern musste umgesetzt werden. Was uns das alles vor Ort mit dem Umbau in den Schulen, dem Umbau in den Kitas, in den Kindergärten, in den Horten usw. gekostet hat! Was bekommen die Leute? Sie bekommen mit der Mittagsbetreuung ein deutlich schlechteres pädagogisches Konzept als mit dem bisherigen Kinderhort. Das Ganze ist auch noch richtig schön teuer für die Kommunen, weil sie natürlich die Investitionen beispielsweise in die Bauinfrastruktur selbst leisten müssen. Dazu zahlt Berlin überhaupt nichts. Beim Klimawandel in der Gemeinde geht es genauso weiter: Wärmegutachten und Klimagutachten. Sie füttern mit Ihrer Politik Berater und Consultants, wie sie alle heißen. Die verdienen sich eine goldene Nase an unserem Steuergeld. Das läuft mit der AfD in Zukunft nicht mehr, das sage ich Ihnen gleich. (Beifall bei der AfD) Auf jedes Bushäusel muss eine PV-Anlage, alles muss wärmegedämmt sein. Es gibt Klimabeauftragte, die Sie von Berlin aus sponsern oder gesponsert haben – Sie regieren ja, Gott sei Dank, nicht mehr –: 80 % im ersten Jahr, 60 % im zweiten Jahr, 40 % im dritten Jahr, den Rest zahlt die Gemeinde drauf. Wer es nicht hat, bekommt weder Förderungen noch sonst irgendetwas. Dann gibt es tolle Projekte, für die ein Haufen Geld für Stadtradeln, Gemeinderadeln und sonst irgendetwas verbraten wird, damit man sich ja nicht mehr traut, in das Auto zu steigen. Machen wir weiter mit dem Windkraftausbau, beispielsweise Bürgerbeteiligungsgesellschaften. Sie sagen jetzt: Na ja, der Bürger stört sich an der Windkraftanlage. Dann beteiligen wir ihn, dann wird er hoffentlich – laut Studien ist es scheinbar so – irgendwann Hurra schreien, wenn das auch seine Windkraftanlage ist. – Das Problem liegt aber darin, was Sie dem Bürger nämlich nicht erzählen, dass der Bürger dann auch an den Wartungskosten beteiligt ist und dass der Bürger auch am Rückbaurisiko beteiligt ist. Das sagen Sie den Leuten bei Ihrer ganzen Euphorie nicht. (Zuruf: Das sagt ein Atomkraftbefürworter!) Da streuen Sie den Menschen Sand in die Augen. – Wir können so weitermachen und weitermachen, nächster Punkt: (Widerspruch bei den GRÜNEN) Krankenhäuser sind auch eine kommunale Aufgabe auf Kreisebene. Da haben Sie sich hier gesträubt, was für ein schlimmer Rechtspopulismus betrieben wird, wenn die AfD einen Gesetzentwurf vorlegt, dass man einen Defizitausgleich schafft und den Kommunen eben finanziell aus der Misere Ihrer Krankenhausreform heraushelfen will. Sie haben sich gewunden ohne Ende: Das kann man nicht machen, das kann man nicht tun. (Zuruf: Thema verfehlt!) Wenn Sie mehr Geld in den Kommunen lassen wollen, gleichen Sie wenigstens aus, was Sie selbst verbockt haben. (Beifall bei der AfD) Wir könnten ewig so weitermachen. Was muss sich ändern? Was würde die AfD deutlich besser machen? Was streben wir an? (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Wir wollen eine Entflechtung des ganzen Steuersystems, damit die Kommunen mehr Planungssicherheit haben. Wir wollen die Kommunen vom Fördertropf nehmen. Jede Förderung ist eine Einmischung und ein Anreiz, dass eine Kommune in eine bestimmte Richtung geht. Die Kommunen sollen wieder frei werden und sich auf eigene Beine für ihre Pflicht- und freiwilligen Aufgaben stellen mit Betonung auf "freiwillige Aufgaben". Wir wollen weniger Umverteilung. Wir wollen mehr Eigenfinanzierung. Wir wollen die Konnexität ganzheitlich umsetzen, nicht nur irgendwie den Anspruch dafür schaffen und die Kommunen danach bei Folgemaßnahmen hängen lassen. In dem Sinne: Auf in den Kommunalwahlkampf, viel Spaß dabei! (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Jetzt spricht für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Kollege Andreas Birzele. Ich gehe davon aus, dass die Zwischenrufe von der linken Seite etwas weniger werden. (Johannes Becher (GRÜNE): Jetzt wird die Qualität besser!)

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Andreas Birzele GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich die Beiträge mancher Vorredner höre, muss ich sagen: Wir werden das Thema hier noch öfter behandeln müssen, nämlich so lange, bis auch der Letzte verstanden hat, dass die Kommunen aus dem letzten Loch pfeifen. (Beifall bei den GRÜNEN) Es reicht. Seit Jahren redet ihr davon, die Kommunen zu stärken. Ihr redet von Partnerschaft auf Augenhöhe. Ihr redet von Entlastung und Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung. Da draußen – das wisst auch ihr – sind die Kassen aber leer, da steigen die Schulden, da wird die Liste der Aufgaben immer länger, aber die Spielräume werden immer kleiner. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kämpfen um jeden Cent, Ehrenamtliche springen ein, und Rathäuser verschieben wichtige Investitionen von Jahr zu Jahr. Während draußen jeder Cent dreimal umgedreht werden muss, parkt die Staatsregierung Milliarden in den Rücklagen. (Beifall bei den GRÜNEN) Jetzt wäre endlich Geld da. Die Frage ist: Kommt es auch da an, wo es wirklich gebraucht wird? Ganz klar ist: Ein Sondervermögen – das sage ich euch gleich – ist kein Sparschwein für Ministerien. Es ist die Chance für Kommunen, für Schulen, Kitas, Schwimmbäder, Feuerwehrhäuser, für all das, was Bayern zusammenhält. Doch anstatt dass ihr den Kommunen mehr Freiheiten gebt, greift ihr immer stärker in ihre Selbstverwaltung ein: mit neuen Vorschriften und mit neuen Verboten. Das ist keine Partnerschaft, das ist Misstrauen in Gesetzesform. (Beifall bei den GRÜNEN) Ein paar Beispiele: Wenn Kommunen Verantwortung übernehmen wollen, sagt ihr Nein, Stichwort: Verpackungssteuer. Wenn Kommunen Innovationen wagen wollen, blockiert ihr das, Stichwort: kommunale Energieprojekte mit Bürgerbeteiligung. Wenn Kommunen gestalten wollen, bevormundet ihr sie auch noch. Damit muss jetzt Schluss sein. (Beifall bei den GRÜNEN) Sogar Thomas Karmasin, euer Parteifreund und Präsident des Bayerischen Landkreistages, sagt: Wer zahlt, schafft an. – Recht hat er. Wer Verantwortung trägt, braucht auch einen gewissen Gestaltungsspielraum. Ihr aber behandelt die Kommunen wie unmündige Kinder. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Also komm!) Letzte Woche im Innenausschuss hat der Vertreter des Gemeindetags gesagt – ich zitiere –: In keinem anderen Bundesland gibt es einen solchen Verbotskatalog wie in Bayern. – Das ist ein vernichtendes Urteil, und es kommt nicht von der Opposition. (Beifall bei den GRÜNEN) Uwe Brandl, ebenfalls CSU, sagt öffentlich, dass die Bilanz der Staatsregierung – Zitat – "überschaubar und deutlich ausbaufähig" ist. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, aber es ist schon gesagt worden: Kritik prallt an euch ab, selbst wenn sie aus den eigenen Reihen kommt. Verantwortung wird auf die abgeschoben, die es ausbaden müssen, nämlich auf die, die in den Rathäusern sitzen. Die finanzielle Lage da draußen ist dramatisch: Straßen verfallen, Schwimmbäder schließen, Kitas finden kein Personal, Tierheime stehen kurz vor dem Kollaps. In vielen Rathäusern ist die Decke mittlerweile so dünn, dass sie sprichwörtlich herunterkommt, wie es neulich in Dachau passiert ist. Trotzdem tut ihr so, als wäre alles in Ordnung. Vielleicht sollte sich unser Teilzeitministerpräsident endlich einmal anschauen, wie es den Kommunen da draußen wirklich geht. (Michael Hofmann (CSU): So ein Blödsinn!) Dann würde er nämlich sehen, dass da draußen längst nicht mehr alles in Ordnung ist. Das ist eure Politik. Die ist eine Zumutung für alle, die vor Ort Verantwortung übernehmen müssen. (Beifall bei den GRÜNEN) Bayern lebt von seinen Kommunen – von Menschen, die anpacken, die gestalten, die sich kümmern. Sie brauchen aber Unterstützung und keine Verbote; (Michael Hofmann (CSU): Den Redenschreiber würde ich rauswerfen!) sie brauchen Vertrauen, keine Bevormundung. Deshalb sagen wir GRÜNEN: Gebt den Kommunen endlich wieder die Luft zum Atmen. Gebt ihnen die Mittel, um gestalten zu können. Gebt ihnen das Sondervermögen nicht auf dem Papier, sondern auch in der Praxis. (Beifall bei den GRÜNEN) Ohne starke Kommunen gibt es kein starkes Bayern, und wer Kommunen ausbremst, der bremst auch dieses Land aus. Hört auf, die Milliarden zu parken, und fangt endlich an, sie dort zu investieren, wo es zählt – in unseren Städten, in unseren Dörfern, bei den Menschen. Wir GRÜNE stehen an der Seite der Kommunen, weil wir wissen, dass Zukunft vor Ort gemacht wird. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Bis zum nächsten Haushalt dann!)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht für die CSU-Fraktion der Kollege Patrick Grossmann.

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Patrick Grossmann CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es stehen gerade die Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich an. Man merkt das an der Tagesordnung, weil dann auch die GRÜNEN und die Opposition insgesamt dieses Thema wieder mal erkennen und es auf die Tagesordnung heben, während wird das ganze Jahr über (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) mit unseren Bürgermeistern, Landräten, Oberbürgermeistern im Austausch stehen, um unsere Kommunen zu unterstützen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU – Zuruf) – Nur mit einer Verpackungssteuer lösen wir das Problem der Kommunen nicht. Das kann ich euch schon sagen. (Claudia Köhler (GRÜNE): Das steht auch nicht im Antrag!) – Genau. Der Titel lautet: "Leere Kassen, viele Pflichten" usw. Aber zeigen Sie mir doch bitte einmal eine Aufgabe, die der Freistaat Bayern in den letzten Jahren an seine Kommunen übertragen hat, ohne für eine entsprechende finanzielle Kompensation zu sorgen. Wo ist die denn? – Die gibt es nicht! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zurufe von den GRÜNEN) Wir – der Kollege hat es schon angesprochen – (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) haben das Konnexitätsprinzip eingeführt, und wir stehen dazu: Keine Aufgabenübertragung ohne einen entsprechenden finanziellen Ausgleich an unsere Kommunen. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) – Davon kann der Bund auch noch ein wenig lernen. Das stimmt. Aber mit der neuen Bundesregierung geht es auch gut an. So sind beispielsweise jetzt Steuererleichterungen von der Bundesregierung beschlossen worden, um unsere Wirtschaft wieder anzukurbeln, (Claudia Köhler (GRÜNE): Super! Dann kriegen die Kommunen noch weniger!) und die Mindereinnahmen in den Kommunen werden vom Bund zu 100 % erstattet. Es geht also schon etwas voran. Apropos Bund: Sie sind doch vor wenigen Monaten erst krachend an Ihrer Regierungsbeteiligung gescheitert und wollen uns jetzt kluge Ratschläge erteilen, wie wir den Kommunen helfen können. Kehren Sie doch erst einmal vor Ihrer eigenen Tür! (Beifall bei der CSU) Vor vier Jahren hatte so gut wie keine bayerische Kommune Probleme, ihren Verwaltungshaushalt auszugleichen. Es war auch genügend Geld vorhanden, um den Vermögenshaushalt zu füllen (Zurufe) und um Investitionen zu tätigen. Wir haben es gehört: Die bayerischen Kommunen haben mit 23,4 % die höchste Investitionsquote im Vergleich aller Bundesländer. Ich will heute den GRÜNEN nicht die ganze Verantwortung für die Misere (Claudia Köhler (GRÜNE): Ach ja! – Weitere Zurufe: Ja, ja!) bei unseren Kommunen und beim Land übertragen. Aber herausreden könnt ihr euch auch nicht! Wer hat denn in den letzten Jahren zum Beispiel bei der Jugendhilfe dafür gesorgt, dass die Kreisjugendämter in unseren Landkreisen und kreisfreien Städten nicht mehr wissen, wohin mit der Arbeit? Da ist doch das Personal durch immer mehr Auflagen, durch immer mehr Aufgabenübertragungen an unsere Landratsämter aufgebaut worden. (Claudia Köhler (GRÜNE): Quatsch! Unfug! – Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Da müssen wir doch wieder herunter, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Auch die Ausgabenlast ist unter Ihrer Regierungsbeteiligung gestiegen. Ein Beispiel dafür sind die Entscheidungen zur Energiepolitik. Wir befinden uns in der größten Energiekrise seit dem Zweiten Weltkrieg, und was macht ihr in der Bundesregierung? Letzte Atomkraftwerke abschalten, absolute Fehlanreize (Zuruf von den GRÜNEN) bei den erneuerbaren Energien – wir haben mittlerweile weltweit mit die höchsten Kosten bei der Energie, und das kommt dadurch, dass wir eben solche falschen Entscheidungen getroffen haben –, (Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE)) Bundesnetzentgelte hoch. Das belastet nicht nur unsere Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, sondern auch unsere Kommunen. Davon müssen wir weg, liebe Freunde. Insofern kann ich nur sagen: Ihr könnt bei uns bei den Modernisierungsgesetzen mitarbeiten, mit denen wir wirklich viel Aufgabenlast von unseren Kommunen nehmen und unsere Verwaltungen entschlacken. Auch der Bund zieht jetzt nach. Insofern: Nicht nur reden, sondern einfach machen! (Beifall bei der CSU)

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Ilse Aigner

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt die Kollegin Claudia Köhler.

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Claudia Köhler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war auf die Ausreden gespannt, und ein paar neue hätte ich dann doch erwartet. Wir GRÜNE haben vor ziemlich genau einem Jahr an dieser Stelle die Kommunalmilliarde gefordert – mehr Geld für die Kommunen im Nachtragshaushalt 2025 –, weil damals alle Töpfe schon lange leer waren. Die Rücklage hätte es damals auch schon hergegeben. Über 10 Milliarden Euro waren damals drin. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Wo kommen die denn immer her?) Sie, die Regierungsfraktionen CSU und FREIE WÄHLER, haben das damals wortreich abgelehnt, die Rücklage kleingerechnet und auf die leichte Steigerung am Steueranteil von 12,75 % auf 13 % verwiesen. Es hat sich aber herausgestellt, dass dieses Almosen nicht gereicht hat. Wir stehen wieder da. Bayerns Kommunen können nicht mehr. Die Landkreise, Städte und Gemeinden rufen um Hilfe. Es ist kein Geld mehr für Turnhallen, für heruntergekommene Schultoiletten da. Schwimmbäder schließen. Es hapert bei der digitalen Verwaltung. Fehlanzeige bei erschwinglichen Wohnungen. Bustakte werden ausgedünnt. (Michael Hofmann (CSU): Nicht bei uns!) Klimavorsorge und Hochwasserschutzmaßnahmen werden verschoben; die Schäden kann die nächste Generation dann zahlen. Geothermienetze werden nicht gebaut. Kulturveranstaltungen fallen aus. Kindergärten werden nicht erweitert, und die Jugendarbeit findet lange nicht so statt, wie sie nötig wäre. (Beifall bei den GRÜNEN) Aber Sie stellen sich heute hierher, und der Erste sagt: "Selber schuld. Die Kommunen haben jahrelang so viel verdient und nichts gespart." Der Zweite sagt: "Ja, eigentlich ist es nur ein ganz kleiner Teil der Kommunen, dem es so schlecht geht." Der Dritte sagt: "In Hamburg hat es ein Volksbegehren gegeben." (Zuruf: Ja!) Nur Herr Zellmeier hat gesagt: "Wir werden bei den Gesprächen etwas tun." Da wollen wir jetzt auch Taten sehen, liebe Kollegen! (Beifall bei den GRÜNEN sowie des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Das alles kann man nicht mehr schönreden, und das ist auch dramatisch, liebe Kolleginnen und Kollegen. Kreistag und Gemeinderat sind die Bereiche, die unser Land am Laufen und am Leben halten. Das sind die Bereiche, die die Leute vor Ort spüren und die sie Vertrauen in die öffentliche Hand gewinnen lassen oder eben nicht. Es ist Ihre Verantwortung, wenn dieses Vertrauen jetzt bröckelt. Unter der schlechtesten Regierung, die Bayern je hatte, wurden in den letzten beiden Legislaturperioden – – (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Ach nee! – Zurufe von der CSU) – Sie fühlen sich angesprochen? Ich bin noch gar nicht fertig! – Unter der schlechtesten Regierung, die Bayern je hatte, wurden hier in den letzten beiden Legislaturperioden die Feinde der Demokratie immer mehr. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Wenn Sie mit Ihrer Politik so weitermachen, werden sie auch draußen noch mehr werden. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Bitte einmal den Spiegel vorhalten!) Dann wagen Sie es, sich hier kleinzumachen und zu sagen: "Ja, der Bund. Was der Bund alles gemacht hat." Die CSU hat im Bundesrat jedes Mal mitgestimmt – auch beim Länderfinanzausgleich –, und bei den strukturellen Veränderungen, die es schon lange braucht, sind Sie in der Regierungsverantwortung. Vor Ort fallen freiwillige Aufgaben unter den Tisch. Da wird bei den Haushaltsberatungen der Landkreise und der Gemeinderäte gar nicht mehr diskutiert. Da geht nichts mehr für die Vereine. Da geht nichts mehr für Bildung, Musikschule, Volkshochschule usw. Damit gefährden Sie die Demokratie. Sie haben jahrelang Zeit gehabt. Sie schauen seit Jahren zu, wie es immer schlimmer wird, und lassen in Bayern 10 Milliarden Euro in der Rücklage liegen. Sie lassen die Rücklage liegen, anstatt sie zu verwenden und den Kommunen für die dringenden Investitionen zur Seite zu springen. (Beifall bei den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, jammern hilft überhaupt nicht. Die Kommunen dürfen jammern, weil sie tatsächlich jahrzehntelang von der CSU-Staatsregierung vernachlässigt worden sind. (Michael Hofmann (CSU): Ach Gott!) Ich halte noch einmal fest, was zu tun ist: (Michael Hofmann (CSU): Sie haben keine Ahnung, wie es in den anderen Bundesländern ist, oder?) Der Anteil am Steuerverbund muss in den kommenden Jahren auf 15 % steigen. Die Kommunen – – (Michael Hofmann (CSU): Nennen Sie doch mal ein Bundesland!) – Haben wir jetzt ein Präsidium, ja? – Danke. Die Kommunen – –

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Alexander Hold

Frau Kollegin. (Unruhe) Frau Kollegin!

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Claudia Köhler GRÜNE

Ja, ja.

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Alexander Hold

Frau Kollegin, ich darf Sie hiermit ermahnen, die Würde des Hauses hier zu wahren. (Beifall bei der CSU)

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Claudia Köhler GRÜNE

Den Kommunen müssen mindestens zwei Drittel der Landesmittel aus dem Sondervermögen gegeben werden. Manche Länder haben jetzt schon 70 % zugesagt. Es braucht mindestens eine zusätzliche Kommunalmilliarde, eigentlich schon mehr. Den Bezirken muss am dringendsten geholfen werden, weil das alle entlastet. (Zuruf des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER)) Es braucht viel weniger Bürokratie aus der Staatskanzlei. Die Kommunen brauchen Luft zum Atmen statt jede Woche ein neues Merkblatt. Sie müssen auch schneller werden. (Michael Hofmann (CSU): Ihre Plattitüde kommt von platt!) Wo bleibt der Haushalt? Wie sollen die Kommunen vor Ort planen?

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Alexander Hold

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Ende.

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Claudia Köhler GRÜNE

All diese Themen sind wichtig. Riskieren Sie bitte nicht den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Helfen Sie jetzt endlich Bayerns Kommunen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Für die Staatsregierung spricht jetzt noch Herr Staatsminister Albert Füracker. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Staatsminister Albert Füracker (Finanzen und Heimat): Herr Vorsitzender, Kolleginnen und Kollegen! Nein, wir gefährden nicht die Demokratie und nicht den Zusammenhalt in Bayern. – Frau Köhler, ich grüße Sie herzlich. (Claudia Köhler (GRÜNE): Grüß Gott, Herr Minister!) Ich hätte eigentlich auf die Frau Schulze antworten wollen, ich habe extra eine Rede vorbereitet. (Zuruf: Die ist schon da!) – Sie ist schon wieder da. Sie ist schon wieder da, dann ist es schon recht. (Zuruf der Abgeordneten Claudia Köhler (GRÜNE) – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Nicht so frech werden! Das gerade hat schon gereicht! – Weitere Zurufe) Zwischendurch hat sie geghostet. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Das war unter aller Sau! – Unruhe)

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Alexander Hold

Kolleginnen und Kollegen, jetzt bitte ich Sie, diese Gespräche einzustellen. Der Herr Staatsminister hat jetzt das Wort. Bitte. (Anhaltende Unruhe) – Herr Kollege Locke, das gilt auch für Sie. Sie müssen nicht alles, was von der Kollegin Köhler kommt, erwidern. Das ist besser so. – Herr Staatsminister, bitte schön. Staatsminister Albert Füracker (Finanzen und Heimat): Ich finde, das sollten wir jetzt einmal wie beim Eishockey machen. Halten Sie einmal die Zeit an. (Claudia Köhler (GRÜNE): Das haben Sie bei mir auch nicht! – Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Ich habe noch gar nichts sagen können. (Unruhe)

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Alexander Hold

Sie haben keine Not mit der Zeit, Herr Staatsminister. Staatsminister Albert Füracker (Finanzen und Heimat): Das ist ein Wahnsinn. (Anhaltende Unruhe) Also, ich nehme dann zurück, dass die Frau Schulze geghostet hat. Ich habe sie heute noch nicht einmal gesehen, und sie hat – – (Widerspruch der Abgeordneten Barbara Fuchs (GRÜNE) – Anhaltende Unruhe) – Jetzt habe ich es zurückgenommen. Was wollen Sie denn eigentlich noch? (Heiterkeit bei der CSU) Also, ehrlich gesagt – – (Toni Schuberl (GRÜNE): Vielleicht der Ministerpräsident! – Lachen bei den GRÜNEN – Weiterer Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE) – Wei- tere Zurufe) So, können wir jetzt die Debatte beginnen? Ist das vielleicht möglich? – Ich habe jetzt eine Stunde aufmerksam zugehört. Ich wollte mich eigentlich beschäftigen mit – – (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wir haben in der letzten Stunde ein hohes Maß an Polemik im Hinblick auf die wirkliche Situation der Kommunen in Bayern erlebt. Es ist nicht so, dass jemand – und schon gleich nicht ich – irgendetwas verharmlosen oder vermindern würde in der Problematik, die sich stellt. Das weiß ich schon. Ich war gestern zum Beispiel im Landkreis Günzburg in einer Verwaltungsgemeinschaft mit sechs Kommunen und habe mich mit Bürgermeistern und mit Vertretern kleiner Gemeinden unterhalten. Ich bin in Städten unterwegs. Ich bin im Übrigen schon fast 36 Jahre Kreisrat und war 30 Jahre Gemeinderat. Ich will nur einmal sagen, dass das kommunalpolitische Grundverständnis in der Bayerischen Staatsregierung schon vorhanden ist. Machen Sie sich da keine großen Sorgen. Nur müssen wir uns natürlich auch an dem orientieren, um was es geht: an Fakten, Fakten, Fakten, und nicht nur am Geschrei und einer möglichen Polemik, um etwas darzustellen, was die Staatsregierung angeblich versäumt hat. Meine Damen und Herren, es muss auch niemand betteln gehen. Das ist so ein Krampf, ehrlich, dass man hier sagt: Die Kommunen müssen nicht betteln gehen. – Das wissen wir auch. Wissen Sie, was ich mit den kommunalen Spitzenverbänden mache? – Seit Juni treffen wir uns 14-täglich und besprechen die Situation: was sich tut, wie sich die Sondervermögensfragen entwickeln und was wir denn machen können. Im Übrigen – – (Zuruf von den GRÜNEN) – Hören Sie halt zu. Im Übrigen ist die Verwaltungsvereinbarung zum Sondervermögen bis heute noch nicht unterschrieben, weil es nach wie vor Bundesländer gibt, die sie nicht unterschreiben wollen. Das heißt, wir haben bis heute überhaupt noch keine Rechtssicherheit, was wir mit dem Geld machen dürfen. Wir haben vielleicht eine politische Proklamation, aber keine Rechtssicherheit. Das Gesetz war letzten Freitag erst im Bundesrat. Ich musste mich hier schon vor der Sommerpause rechtfertigen, weil ich angeblich alles verzögere. Abgesehen davon, dass ich jetzt nicht schon wieder über die wirtschaftliche Situation im Land reden möchte, die wir jedenfalls nicht verursacht haben, liebe Ampelianer. Bitte entschuldigt euch lieber bei den Kommunen für die katastrophale wirtschaftliche Situation, die wir in diesem Land haben. Das habt ihr gemacht. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf) Wir klären das – das sage ich auch seit Monaten – bis zum 30. Oktober. Da findet unser kommunales Spitzengespräch statt, und da werden wir zwei Stränge verhandeln: den kommunalen Finanzausgleich und die Verwendung des Sondervermögens. Mit den kommunalen Spitzenverbänden ist es auch nicht so, dass die es ganz leicht haben; ich habe es aber auch nicht leicht, weil die vier kommunalen Spitzenverbände in Bayern natürlich auch höchst unterschiedliche Herausforderungen und höchst unterschiedliche Vorstellungen haben, wo entsprechende Stärkungen erfolgen sollen. Es ist nicht so, dass die kommunalen Spitzenverbände überall gleichlautende Interessen haben. Eine kleine Gemeinde hat vielleicht andere Interessen als die große Stadt München. Das ist ganz normal. Ich will jetzt nicht den Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden der SPD bewerten, den ich heute bei der angeblich so wichtigen Diskussion auch nicht sehe. Der hat gesagt, nach Einwohnern verteilt muss aus dem Sondervermögen jeder nach Einwohnerzahl das Geld bekommen. Ich weise bloß einmal auf die Wirkung hin, ich will es gar nicht bewerten. Das heißt aber dann, dass die Stadt München zum Beispiel mehr Geld bekommt als Oberfranken. Wenn das ein kluger Vorschlag ist, dann müssen Sie das dort erklären. (Michael Hofmann (CSU): Niemals!) Ich jedenfalls möchte einen ausgewogenen Vorschlag haben. (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Ich möchte einen ausgewogenen Vorschlag haben, der alle gleich berücksichtigt und der vor allen Dingen eine Einvernehmlichkeit mit den kommunalen Spitzenverbänden herstellt. Daran arbeiten wir gerade. Dass dieser erste Strang, der kommunale Finanzausgleich, verhandelt wird und in der Vergangenheit schon immer sachgerecht war, sieht man schon daran, dass Ihre Forderungen im aktuellen kommunalen Finanzausgleich des Freistaates Bayern sehr treffend erfüllt wurden; denn 75 % der Landesleistungen im kommunalen Finanzausgleich des Freistaates Bayern sind jetzt schon frei verfügbare Mittel für die Kommunen. Warum wird das eigentlich immer negiert? Warum wird hier dauernd ins Mikrofon geplärrt: Die Kommunen brauchen mehr Freiheiten, mehr pauschale Mittel? – Von 12 Milliarden Euro des kommunalen Finanzausgleichs ist der Anteil an den Landesleistungen mit 75 % in freier Verfügung bei den Kommunen über Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschalen. Mit allem, was es da gibt, können die Kommunen tun, was sie wollen, investieren oder die Verwaltungshaushalte decken. 25 % sind Förderprogramme, und auch das ist klug; (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) denn das größte Förderprogramm im kommunalen Finanzausgleich ist der Artikel 10 BayFAG für den Hochbau, für den Bau von Kitas, von Schulen usw. Dazu hat die Frau Köhler gerade gesagt: Da geht nichts mehr in Bayern, weil alles verlottert. – 1,07 Milliarden Euro ist jedenfalls der höchste jemals zur Verfügung stehende Betrag im Artikel 10 BayFAG für Hochbau. Das Geld wird den Kommunen zeitnah ausgereicht. Da haben wir sehr hohe Abfinanzierungsquoten, da muss niemand ewig lange warten. (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Wir haben die RZWas, und wir haben das Krankenhausbauprogramm. Das sind die maßgeblichen Programme im kommunalen Finanzausgleich. Wir haben das mit den kommunalen Spitzenverbänden hundertmal besprochen, weil es immer heißt, Programme seien ganz schlecht. (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) – Hören Sie halt her, ich habe Ihnen doch auch die ganze Zeit zugehört. Dann heißt es immer: Ihr müsst es alles pauschal machen. – Ausdrücklich haben die kommunalen Spitzenverbände zum Beispiel diese drei maßgeblichen Förderprogramme bejaht, dass es die auch in Zukunft bräuchte. Deswegen möchte ich sagen: Wenn ich etwas im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden machen kann, ist mir das noch lieber als im Einvernehmen mit der bayerischen Opposition, (Michael Hofmann (CSU): Genau!) weil die mir sowieso nicht recht gibt. Da kann ich machen, was ich will. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Jetzt orientieren wir uns einmal an dem, was die Kommunen uns mitgeteilt haben. Die kommunalen Spitzenverbände – das ist alles öffentlich bekannt – haben insbesondere zwei Bereiche für das Finanzausgleichgespräch angemahnt: mehr Geld für Schlüsselzuweisungen und mehr Geld im Artikel 15 BayFAG für die Bezirke. Beide Leistungen – egal wie hoch sie nun ausfallen, wir verhandeln das – stärken unmittelbar den Verwaltungshaushalt und stärken auch, wenn die Kommunen das können, unmittelbar den Vermögenshaushalt. Es gibt also wieder zusätzlich pauschale Mittel. Wir reden dort nicht darüber, dass den Kommunen irgendetwas nicht zugetraut werden würde. Das fordern sie. Darüber werden wir verhandeln. Mit den Kommunen über Investitionen zu sprechen, ist natürlich immer richtig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nur gilt auch da – ich sage es noch einmal –: Wenn eine kleine Gemeinde nur Pauschalen bekäme, müsste sie lange sparen. Meine eigene Gemeinde mit 2.400 Einwohnern – da war ich erst, ich kenne den Bürgermeister lange, ich war da 30 Jahre Gemeinderat – baut zurzeit eine neue Schule: Anbau, Mittagsbetreuung, all die Dinge. Die Kosten belaufen sich auf knapp 10 Millionen Euro. Dafür wurde eine Förderung in Aussicht gestellt, ungefähr 5 Millionen. Wenn diese Gemeinde – das sagt mein eigener Bürgermeister – das alles nur mit Pauschalen, zugewiesen nach Einwohnern, begleichen müsste, dann müsste sie wahrscheinlich 25 oder 30 Jahre lang sparen, gäbe es kein Förderprogramm, mit dem man das bauen kann. Deswegen ist es klug, einen klugen Mix zu haben. (Unruhe bei den GRÜNEN und der SPD) – Hören Sie halt zu! Gestern haben mir die Kommunen das in Günzburg – – (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) – Entschuldigung, das ist die Wahrheit! (Harry Scheuenstuhl (SPD): Die Gemeinde bekommt beim Schulbau nicht 50 % von den tatsächlichen Baukosten!) – Warum soll die nicht 50 – – (Widerspruch des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) – Entschuldigung, die bauen in den Kostenrichtwerten, lieber Herr Scheuenstuhl. Es baut nicht jede Gemeinde doppelt so teuer. (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Jetzt sage ich Ihnen etwas: Ich habe Kommunen, die für 4 Millionen Euro Kitas für 70 Kinder bauen, und andere bauen für 4 Millionen Euros Kitas für 35 Kinder. Ich war in diesen Kommunen. Die einen bauen das im Kostenrichtwert, die anderen nicht. Ein bisschen kommunale Selbstverantwortung setze ich schon noch voraus. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Nur damit auch mal die Absurdität dessen aufgezeigt wird, was immer erzählt wird: Investitionen – – Hören Sie zu, Herr Scheuenstuhl, dann lernen Sie etwas. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Da bin ich mir nicht sicher!) Der Freistaat Bayern hat in 2024 eine Investitionsquote von 14,5 % abgerechnet. Die Kommunen der Flächenländer West haben 15,5 % abgerechnet. In Nordrhein-Westfalen waren es 12,3 %, in Baden-Württemberg 15,7 % und in Bayern 23,1 %. Jetzt will ich es Ihnen nur mal erklären dürfen, ich will es immer wieder erklären dürfen, flehentlich, auch wenn es niemand hören will, weil es natürlich immer sehr unangenehm ist, das als Gegenargument zu hören. Stellen Sie sich mal vor, die bayerischen Kommunen hätten nicht 23,1 % Investitionsquote als Rekord der Flächenländer West, sondern nur den Durchschnitt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann hätten wir in Bayern keinen Finanzierungssaldo von 5,1 Milliarden, negativ, sondern von 1,4 Milliarden, negativ. Wenn wir so investieren würden wie Baden-Württemberg, wären es 1,4 Milliarden. Würden wir so investieren wie Nordrhein-Westfalen, also 12,3 %, hätten die bayerischen Kommunen einen positiven Finanzierungssaldo. Jetzt wollen wir aber nicht so wenig investieren. Aber weil wir in Rekordhöhe investieren und die Ausgaben und Investitionen kameralistisch natürlich zum Finanzierungssaldo dazugezählt werden, kann ich doch nicht umgekehrt dauernd so tun, als wäre das gleichsam eine Bestrafung, sondern es ist gut, dass die bayerischen Kommunen bisher noch in der Dimension investieren können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Darüber bin ich doch froh. Das ist doch die Wahrheit, meine Damen und Herren. (Widerspruch des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Deshalb können die Förderprogramme gar nicht so schlecht sein. Von den Bundesländern, die angeblich nicht so viele Förderprogramme haben, nenne ich nur Baden-Württemberg mit einer Investitionsquote von 15,7 %. Wir haben 23,1 %. Deswegen sollte man nicht immer Äpfel mit Birnen vergleichen. Im Übrigen geben wir 29 % aus dem Staatshaushalt in die Kommunen. Wir haben im letzten Jahr den Steuerverbund erhöht. Die Schlüsselzuweisungen in 2025 sind um 9,2 % gestiegen. Ich möchte mal die Positionen aus dem Staatshaushalt sehen, die um 9,2 % gestiegen sind. Das wird nicht besonders viele betreffen. Die Zuweisungen an die Bezirke sind im letzten Jahr um 16,7 % gestiegen. Ich möchte mal wissen, ob wir viele Positionen im Landeshaushalt haben, die um 16,7 % gestiegen sind. Die Stabilisierungshilfen haben in den letzten Jahren 1,3 Milliarden Euro kommunale Altschulden ausgeglichen, meine Damen und Herren. Wir haben uns wirklich angestrengt, und die bayerischen Kommunen haben unter den Flächenländern in Westdeutschland die zweitniedrigsten Schulden pro Kopf. Die Versäumnisse des Bundes konnten wir nicht ausgleichen. Das stimmt. Wir haben Betriebskostendefizite in Krankenhäusern, nicht verursacht durch den Freistaat Bayern, und steigende Sozialausgaben, nicht verursacht durch bayerische Gesetze, im Gegenteil: Wir übernehmen in Bayern die Kosten der Kommunen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu 100 %. Das macht sonst kein Staat. Dann sage ich noch etwas: Die viel beklagten Personalausgaben sind natürlich durch Tarifverhandlungen entstanden, aber nicht durch Tarifverhandlungen des Freistaates Bayern. Den TVöD, der vor Kurzem abgeschlossen wurde, haben der Bund und die Kommunen miteinander verhandelt, nicht der Freistaat Bayern. Die dadurch gestiegenen Personalkosten können nicht dem Freistaat Bayern angelastet werden. Diese Verträge haben die Kommunen und der Bund unterschrieben. Nur, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Folge wird sein, dass wir uns natürlich auch selber als Land bei der anstehenden Tarifrunde der TdL wieder anhören dürfen, dass die Kommunen bereitwillig waren und viel mehr bezahlt haben. Ich will das nicht kritisieren, aber wenigstens der Wahrheit wegen mal darstellen dürfen. Was man sich da stundenlang anhören muss, was einfach nicht wahr ist, das ist echt seltsam. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deshalb: Fakten, Fakten, Fakten! Jetzt sage ich noch einen Fakt zum Sondervermögen des Bundes. Ja, wir wollen alle investieren. Wissen Sie, warum es dieses Sondervermögen des Bundes gibt? Wissen Sie das? – Weil es einen Bayerischen Ministerpräsidenten gibt, Dr. Markus Söder, der in diesen Koalitionsverhandlungen, im Koalitionsausschuss, in den Gesprächen der Koalition in Berlin durchgesetzt hat, dass aus dem Sondervermögen von 500 Milliarden Euro 100 Milliarden überhaupt an die Länder und Kommunen gehen. (Lachen bei den GRÜNEN) Dass es hier überhaupt etwas von Ihrer Seite zu kritisieren gibt, haben wir dem Ministerpräsidenten zu verdanken, der für Bayern verhandelt hat, so gut wie selten zuvor. Danke dafür! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) – Lieber Herr Becher, diese 100 Milliarden waren für die Kommunen und die Länder. Das hat der Ministerpräsident verhandelt. Dass wir den Anteil haben und wofür wir ihn benutzen können, das ist alles in den mühsamen Verhandlungen der letzten Monate vereinbart worden. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Wir haben maximale Flexibilität. Die hätten wir sonst nicht. Selbst wenn Sie immer dazwischen schreien. Das zeigt ja auch, wes Geistes Kind Sie sind. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Akzeptieren Sie halt mal Fakten. Ich rede hier über Wahrheit und Fakten, und Sie plärren dazwischen, als wäre das alles nicht wahr. Es ist halt leider anders, als Sie das sehen. Lassen Sie mir noch fünf Minuten oder zwei Minuten Zeit. Jetzt können wir das Geld klug verwenden. Wofür verwenden wir es? – Das werden wir mit den kommunalen Spitzenverbänden rasch klären, bis zum 30. Oktober. Wir werden rasch Liquidität in die Kommunen bringen, auf unterschiedlichsten Wegen. Mein Ziel ist es, einvernehmlich alle Interessen der unterschiedlichen Spitzenverbände unter einen Hut zu bekommen. Es geht um Bezirke, um Landkreise, um Städte und Gemeinden. Es geht um Große und um Kleine, und alle müssen auch eine Chance haben, vom Finanzausgleich und vom Sondervermögen gut zu profitieren. Ein Haushalt – lassen Sie mich das ganz zum Schluss noch sagen – ist ein Gesamtkunstwerk. Da werden sowieso wieder alle meckern, völlig egal, ob er zu früh oder zu spät kommt, völlig egal, was darin steht. Ich bin mal gespannt, ob mir diejenigen, die mir dann wieder erzählen, ich würde eine Rücklage schonen, bei der Haushaltseinbringung nicht wieder vorwerfen, dass ich die Rücklage ausplündere. Natürlich wird diese Rücklage für den Doppelhaushalt eingeplant. Diese Art von Belehrungen sind gut gemeint. Aber machen Sie sich keine Sorgen: Wir werden die Rücklagen einplanen. Wir machen jetzt einen Doppelhaushalt, und ich weiß heute schon, was ich mir anhören darf: Jetzt plündert er wieder die Rücklage aus! – Das höre ich schon seit acht Jahren. (Claudia Köhler (GRÜNE): Ach, so ein Schmarrn!) Seit ich Finanzminister bin, höre ich bei der gleichen Haushaltsdiskussion, dass ich die Rücklagen ausplündere, und von den anderen höre ich, dass ich die Rücklagen nicht hernehme. Bisher hat es immer recht gut gepasst, meine Damen und Herren. Der Freistaat Bayern ist nicht auf dem letzten Platz, sondern auf dem ersten. Uns geht es so schlecht nicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deswegen: Fakten, Fakten, Fakten! Zu den Fakten gehört: Die Kommunen haben große Probleme – nicht alle, aber viele. Die Kommunen haben die höchste Investitionsquote. Wir haben 75 % frei verfügbare Mittel im kommunalen Finanzausgleich. Wir werden durch das Sondervermögen zusätzliche Impulse geben. Das Sondervermögen hätte es ohne CSU und Dr. Markus Söder gar nicht gegeben. – Das sind die Fakten. Wir planen klug und einvernehmlich. Zum Glück kann ich mit den kommunalen Spitzenverbänden planen und muss das nicht mit den GRÜNEN tun, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Staatsminister. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Abstimmung über eine Europaangelegenheit und einen Antrag, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1) Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen – – (Wortmeldung des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD) – Michael Hofmann (CSU): Der Tagesordnungspunkt war schon zu, Herr Kollege! Da müssten Sie ein wenig schneller sein!) – Selbstverständlich steht bei Überschreitung der Redezeit natürlich allen Fraktionen noch mal Redezeit zu. Dazu müssen Sie aber letzten Endes eine Wortmeldung einbringen. Das haben Sie bis zur Beendigung der Aktuellen Stunde nicht getan. (Unruhe) Damit fahren wir im Tagesordnungspunkt 2 fort, mit der Abstimmung über eine Europaangelegenheit und einen Antrag, die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung – – (Volkmar Halbleib (SPD): Herr Präsident, das müssen wir nachbesprechen! Ich habe das dem Landtagsamt gemeldet! Herr Präsident, ich habe das dem Landtagsamt gemeldet!) Mir wurde mitgeteilt, dass Sie darüber nachdenken. Das ist ein Unterschied. Sie haben das nicht angemeldet. (Widerspruch bei der SPD) Mir wurde gemeldet, Sie denken darüber nach und fragen noch mal nach. Das ist dann nicht geschehen. Also: Abstimmung über eine Europaangelegenheit und einen Antrag, die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung – – (Unruhe) Jetzt kehrt bitte wieder Ruhe im Haus ein! Ich beginne noch mal mit demselben Satz, aber jetzt hoffentlich das letzte Mal. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Von mir aus! – Volkmar Halbleib (SPD): Sie brauchen nicht streng zu werden, Herr Präsident, überhaupt nicht! Da gibt es gar keinen Grund!) Abstimmung über eine Europaangelegenheit und einen Antrag, die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden. Hinsichtlich der Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmungsliste. (Siehe Anlage 1) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind offensichtlich sämtliche Fraktionen. Gibt es einzelne Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es gibt Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 a auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Horst Arnold, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetzes hier: Keine Verfassungsfeinde als Schöffenrichter (Drs. 19/8368) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit hat die SPD-Fraktion 9 Minuten Redezeit. Ich eröffne sogleich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich erteile dem Kollegen Horst Arnold für die SPD-Fraktion das Wort.

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Horst Arnold SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Justiz ist ein wesentlicher Bestandteil des demokratischen Rechtsstaates. Die Gerichte wachen und richten über die Einhaltung der Gesetze, die die Parlamente zur Regelung unseres Zusammenlebens beschlossen haben und beschließen. Daher ist es wichtig und notwendig und unabdingbar, auch Laienrichterinnen und Laienrichter, in dem Fall Schöffinnen und Schöffen, dabei einzusetzen. Das sorgt zum einen dafür, dass Recht nicht nur im Elfenbeinturm von Volljuristen gesprochen wird, und sorgt zum anderen auch für die Bodenhaftung der jeweiligen Spruchkörper. Die Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen. Daher ist es wichtig, dass auch Schöffinnen und Schöffen dabei mitwirken. Schöffen sind auch kein Feigenblatt, denn tatsächlich werden zum Beispiel beim Schöffengericht am Amtsgericht Urteile mit Zweidrittelmehrheit gesprochen. Bei zwei Schöffen und einem Berufsrichter kommt es tatsächlich auf die Schöffen an. Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Bewährung – es kommt auf die Schöffen an. Schöffinnen und Schöffen werden gewählt. Die Frage stellt sich, welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Sie kennen vielleicht die Diskussionen aus Ihren Gemeinde- oder Stadträten, die dann alle fünf Jahre auftauchen. Ganz entscheidend ist, obwohl das bisher ungeschrieben vorausgesetzt wird, der Umstand, dass Schöffen fest verankert sind in der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Deshalb sagen wir als SPD-Landtagsfraktion, und nicht nur wir: Verfassungsfeinde und Verfassungssaboteure haben auf der Richterbank keine Daseinsberechtigung. Sie haben dort nichts verloren, (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) nichts verloren auf deutschen Richterbänken und bayerischen Richterbänken. Aber die Frage ist jetzt: Wie ist das geregelt? – Gesetzlich ist das nicht geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat aber sehr deutlich gemacht, dass die Verfassungstreue eine notwendige, nicht wegzudenkende Voraussetzung auch für Schöffen ist. In Bayern werden Fragebögen angelehnt an die Verfassungstreueverordnung an die Gemeinden geschickt. Tatsächlich hat die Staatsregierung aber erkannt – ich verweise da auf die Diskussion in der letzten Woche –, dass entsprechende Regelbefragungen gesetzlich zu regeln sind und nicht möglicherweise durch eine Verordnung. Schöffen sind keine Beamte, sind keine Berufsrichter, sondern ehrenamtlich. Danke an dieser Stelle allen Schöffinnen und Schöffen für ihren Einsatz! Aber tatsächlich ist die Bedeutung von Schöffen und Schöffinnen so groß für unsere Rechtsordnung, dass sie auch eine eigene, nur allen dienliche Gesetzesregelung erfahren dürfen. Unser Gesetzentwurf normiert diese Regelung, nämlich dass man Fragebögen versendet, aber in Bezug auf ein Gesetz, und schafft zugleich einen zwingenden Ausschlussgrund dafür, dass Verfassungsfeindinnen und Verfassungsfeinde nicht Schöffinnen und Schöffen werden dürfen, normiert aber auch – das ist bisher überhaupt nicht geregelt – die Abberufung von Schöffinnen und Schöffen während ihres Amtes. Denn was geschieht mit Schöffen, die sich schlimmstenfalls im Verlauf ihres Schöffenamtes privat gegen unsere Verfassung radikalisieren? Herr Eisenreich, was geschieht? Welche Regelung hat das bayerische Justizministerium vorzuweisen, wenn sich ein Schöffe plötzlich als Salafist, Antisemit, Faschist oder Fundamentalkommunist herauskristallisiert? Gibt es da eine gesetzliche Regelung für die Abberufung? – Die Antwort ist: Nein. Deswegen haben wir mit unserem Gesetz die Antwort gegeben. Wir wollen eine gesetzliche Regelung dafür. (Beifall bei der SPD) Mit unserem Gesetz wird der Abberufungstatbestand genauso geregelt wie bei der Einstellung, wenn Verfassungsgegner aktiv-kämpferisch die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wollen oder in Frage stellen. Wir haben den Anspruch, solche Leute so schnell wie möglich zumindest von der Richterbank wegzubekommen und nicht weiterhin als Rechtsprechungsorgan zu erdulden. Wir wollen das gesetzlich geregelt wissen. In Zeiten, in denen die Verfassungsschutzämter mehr und mehr darüber zu klagen haben, dass viele extremistische Bewegungen in den Griff zu bekommen sind, zu denen viel ermittelt und erforscht wird, machen wir das nicht aus Bürokratiesucht heraus, sondern weil die freiheitliche demokratische Grundordnung, unser Rechtsstaat, den Anspruch hat, Verfassungsfeinde zu keiner Zeit an den Richtertischen zu dulden. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Nun ist klar, dass Sie mit Sicherheit darauf verweisen, das wäre eine Bundesangelegenheit. Aber ich sage Ihnen: Nein, das ist keine Bundesangelegenheit, solange das im Bund nicht geregelt ist. Wir können das in Bayern regeln durch das bayerische Justizministerium und die Änderung dieses Gesetzes in der vorgeschlagenen Form. Wir sollten das in Bayern regeln und, ehrlich gesagt, müssen das auch in Bayern regeln, wenn man sieht, welche Verrücktheiten und vor allen Dingen welche Gefahren durch Verfassungsfeinde in unserem Staat mehr und mehr drohen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Der Schutz der freiheitlichen gewaltengeteilten Demokratie auch in Bayern muss die Triebfeder sein. Wenn Sie jetzt sagen, das Gesetz sei nicht zielführend, frage ich Sie: Welches Ziel haben Sie denn vor Augen? Eine Bundesregelung mit dem Verweis, dass unsere Justizministerin von der SPD ist? Ist das Parteitaktik, oder geht es hier um den Rechtsstaat? Was wir hier erledigen können, das sollten wir hier erledigen. Da gibt es den Spruch: "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr." In diesem Zusammenhang glaube ich, dass es an der Zeit ist, auch im Einklang mit dem, was die Bayerische Staatsregierung im Rahmen des öffentlichen Dienstes vorschlägt, diese Regelungen insoweit einzuführen. Wer abwartet und Zuständigkeiten leugnet oder relativiert, der hat die Zeichen der Zeit leider noch nicht erkannt. Bitte lassen Sie uns dafür sorgen, dass in den Diskussionen, die dann in den Ausschüssen stattfinden, diese Zeichen der Zeit deutlicher gemacht werden und deutlich gemacht wird, dass es uns hier tatsächlich um die Rechtsprechung im Freistaat Bayern geht. Was wir in Bayern besorgen können frei nach dem Motto, Herr Ministerpräsident, "Bayern kann vorne dran sein" – hier ist es wirklich sinnvoll –, können wir gemeinsam machen. Niemandem bricht ein Zacken aus der Krone, bloß weil das ein Gesetzentwurf der SPD ist. So viel Demokratie muss sein, und so viel Demokratie muss vorausgesetzt werden. Deswegen bitte ich um eine rege Diskussion und werbe um Zuspruch für unseren Gesetzentwurf. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege Arnold. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Alexander Dietrich für die CSU-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.

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Alexander Dietrich CSU

Herr Vizepräsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Arnold, ich denke, wir sind uns in dem Anliegen, das hinter dem Gesetzentwurf steckt, völlig einig. Das Anliegen ist auch richtig: Wer an unseren Gerichten Recht spricht, der muss fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Verfassungsfeinde haben in diesen Ämtern nichts verloren. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der SPD) Ich denke, zumindest auf dieser Seite des Hauses sind wir uns da auch alle einig. Ob das auf der anderen Seite auch so ist, werden wir vielleicht gleich hören. (Zuruf von der AfD: Ach, jetzt hör auf!) Im Hinblick auf den Gesetzentwurf sind jedoch ein paar grundsätzliche Zweifel angebracht. Wir haben keine Regelungslücke, die es zu schließen gilt. Zwar kann man ein entsprechendes Gesetz zur Klarstellung machen, aber das, was mit diesem Gesetzentwurf geregelt werden soll, ist auch schon heute geltendes Recht; denn die Verfassungstreue der Schöffinnen und Schöffen ergibt sich unmittelbar aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes. Dort ist die Treuepflicht geregelt. Sie gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass diese Grundsätze auch auf die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter anzuwenden sind. Auch nach heute geltendem Recht ist ein Schöffe, der gröblich gegen die Amtspflichten verstößt, nach § 51 GVG seines Amtes zu entheben. Hierfür ist auch ein Amtsenthebungsverfahren vorgesehen. Somit gibt es diese Regelungslücke nicht. Sowohl die Abberufung als auch die Verfassungstreue sind geregelt. Aufbauend darauf gibt es ein vereinheitlichtes Verfahren zur Überprüfung der Verfassungstreue. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Jede Bewerberin und jeder Bewerber für ein Schöffenamt muss eine Erklärung zur Verfassungstreue abgeben. Dabei muss angegeben werden, ob sie oder er Mitglied extremistischer Organisationen war. Es wird auch ein Auszug aus dem Bundeszentralregister eingeholt. Das ist ein solides und praxiserprobtes Verfahren. Das hat auch bisher ohne dieses Gesetz wunderbar funktioniert. An sich braucht es keine neue Regelung. Ich gebe Ihnen jedoch recht, dass es aufgrund der Relevanz der Verfassungstreue schon sinnvoll sein könnte, das gesetzlich noch einmal klar zu regeln und zum Ausdruck zu bringen. Ich gebe auch zu, dass die Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes dazu verbessert werden könnten. Das müssen wir jedoch bundesweit einheitlich regeln. Es ist überhaupt nicht sinnvoll, das im bayerischen Landesrecht zu tun; denn die rechtliche Stellung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, also ihr Status, ist im Bundesrecht, nämlich im Deutschen Richtergesetz, und nicht im Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetz geregelt. Weiterhin ist auch der Status der ehrenamtlichen Richter in den Verfahrensordnungen geregelt. Auch das ist alles Bundesrecht. Im Deutschen Richtergesetz stehen auch die Berufungshindernisse. Wenn wir diese Ergänzung vornehmen, müsste das im Bundesrecht erfolgen. Alles andere wäre ein Systembruch. (Beifall bei der CSU) Soweit ich weiß, ist auf der nächsten Justizministerkonferenz geplant, dieses Thema zu behandeln und eine Initiative zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes auf den Weg zu bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist auch der richtige Weg. Zusammengefasst lässt sich sagen: Diesen Gesetzentwurf braucht es im bayerischen Landesrecht nicht. Es würde auch obsolet werden, sobald es eine bundesrechtliche Regelung gibt; denn Bundesrecht bricht Landesrecht. An dieser Stelle möchte ich noch eines deutlich sagen: Unsere Schöffinnen und Schöffen verdienen in erster Linie Anerkennung und Dank, kein Misstrauen. Sie sind Bürgerinnen und Bürger aus der Mitte unserer Gesellschaft. Sie investieren ihre Freizeit und übernehmen Verantwortung. Sie tragen dazu bei, dass die Rechtsprechung bürger- und lebensnah bleibt. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle auch bei allen Schöffinnen und Schöffen sowie allen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN) Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass wir das Ziel des Gesetzentwurfs, den Schutz unserer Verfassung, ausdrücklich teilen. In der vorgelegten Form ist der Gesetzentwurf aber nicht der richtige Weg. Das habe ich ausgeführt. Wir werden ihn deshalb vermutlich ablehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Rene Dierkes. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Rene Dierkes AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, einen guten Appetit! (Lachen und Beifall bei der AfD) "Keine Verfassungsfeinde als Schöffenrichter" – so lautet die plakative Überschrift des vorliegenden Gesetzentwurfs der SPD. Das klingt auf dem ersten Blick vernünftig. Wer möchte schon, dass Menschen, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen, Recht sprechen? Doch wenn man diesen Vorschlag einer genaueren Prüfung unterzieht, wird rasch deutlich, dass es sich keineswegs um eine sachlich begründete Maßnahme zur Stärkung des Rechtsstaates, sondern um einen ideologisch motivierten Vorstoß mit eindeutig parteipolitischem Ziel handelt. Der Gesetzentwurf ist insbesondere gegen all jene Bürger gerichtet, die sich nicht in das links-grüne Weltbild der sogenannten demokratischen Parteien fügen wollen. (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Zunächst zur Ausgangslage: Schöffen leisten einen wichtigen Beitrag zur Rechtsprechung. Sie bringen bürgerliche Lebenswirklichkeit in den Gerichtssaal. Sie tragen zur sozialen Kontrolle der Justiz bei. Sie sind ein bedeutender Ausdruck gelebter Demokratie. Das Schöffenamt ist damit ein hohes Gut, aber eben eines, das auf dem Prinzip der Beteiligung mündiger Bürger beruht, nicht auf parteipolitischer Zuverlässigkeit und erst recht nicht auf ideologischer Linienhörigkeit. – So viel zur Theorie. Nun will also die SPD-Fraktion per Gesetz regeln, dass nur noch Personen mit erwiesener Verfassungstreue als Schöffen zugelassen werden dürfen. Was auf den ersten Blick nach rechtsstaatlicher Präzisierung klingen mag, ist in Wahrheit ein Freifahrtschein für politische Willkür. Was als verfassungsfeindlich gilt, wird heute längst nicht mehr objektiv und anhand klar definierter rechtlicher Maßstäbe beurteilt, sondern ideologisch aufgeladen und einseitig ausgelegt. Das geschieht durch jene Richter, die aufgrund ihres Parteibuches erst zu Richtern ernannt worden sind. (Beifall bei der AfD) Die traurige Realität in Deutschland und zunehmend auch in Bayern ist, dass jeder, der sich gegen die politische Einheitsmeinung stellt, sehr schnell in den Verdacht gerät, ein Feind der sogenannten Demokratie zu sein. Wer Kritik an ungesteuerter Massenzuwanderung übt, wer Genderideologie in den Schulen ablehnt, wer sich gegen die Corona-Maßnahmen friedlich zur Wehr setzte, wird rasch ins Lager der angeblichen Verfassungsfeinde abgeschoben. Nach dieser Logik wird nicht das Verhalten, sondern die Meinung als Ausschlusskriterium gewertet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht gefährlich, das ist demokratieschädigend. Wenn man diesen Maßstab konsequent anlegen würde, müssten im Übrigen auch zahlreiche Funktionsträger der Altparteien aus allen öffentlichen Ämtern entfernt werden. Wir erinnern uns an die autoritären Aussagen der Kollegin Katharina Schulze zur Corona-Zeit. Wer Grundrechte als Privilegien abstempelt und bürgerliches Protestverhalten pauschal kriminalisiert, hat ganz offensichtlich ein problematisches Verhältnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. (Beifall bei der AfD) Blicken wir auf die Auswahl von Verfassungsrichtern durch die Altparteien. Beispielsweise wurden eine Christine Hohmann-Dennhardt mit SPD-Parteibuch oder eine Susanne Baer mit eindeutig grünem Hintergrund in das Bundesverfassungsgericht berufen. Beide waren alles andere als neutral. In Bayern selbst wurden Personen wie Prof. Brosius-Gersdorf, die Abtreibungsverbote komplett abschaffen möchte, oder eine Prof. Kaufhold in Schlüsselpositionen berufen, obwohl deren Nähe zu linksradikalen Denkmodellen bekannt war. (Zurufe von den GRÜNEN: Das stimmt nicht!) Frau Prof. Kaufhold ist für Enteignungen. Trotzdem wurde sie auf Vorschlag der SPD und mit den Stimmen der CDU und CSU Bundesverfassungsrichterin. Wer also von Verfassungsfeinden spricht, sollte zunächst einmal vor der eigenen Türe kehren. (Beifall bei der AfD) Wir lehnen diesen Gesetzentwurf daher entschieden ab. Wenn überhaupt, braucht es eine klare gesetzliche Regelung gegen parteipolitische Einflussnahme bei der Auswahl von Verfassungsrichtern und Schöffen. Was aber keinesfalls nötig ist, ist ein Gesinnungs-TÜV für ehrenamtliche Richter, der die Bürger aus dem Diskurs und der Justiz verdrängt, nur weil sie politisch nicht ins linke Lager gehören. Wir sagen daher ganz klar: Keine Gesinnungsjustiz für Bayern, keine Diskriminierung patriotischer Bürger und keine Verfassungsfeinde als Schöffen. Das heißt vor allem: Keine Roten und Grünen auf dem Richterstuhl. Das wäre tatsächlich einmal eine Maßnahme zum Schutz des Rechtsstaates vor Unterwanderung durch Verfassungsfeinde. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Kollege Martin Scharf. Sie haben das Wort.

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Martin Scharf FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird keine Gesinnungspolitik betrieben. Wir wollen lediglich Leute, die Gegner der Verfassung sind, nicht als Schöffen und als Richter haben. Das ist das, was wir wollen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Ich möchte mich ebenfalls an dieser Stelle bei allen Schöffinnen und Schöffen für ihre Arbeit bedanken. Sie machen einen guten Job. Dafür vielen Dank. Lieber Horst Arnold, auch uns geht es um die Rechtsprechung in Bayern. Der Gesetzentwurf der SPD mit dem Titel "Keine Verfassungsfeinde als Schöffenrichter" greift ein Thema auf, das auf den ersten Blick selbstverständlich klingt. Das ist es auch. Wer an der Rechtsprechung mitwirkt, muss fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Daran besteht kein Zweifel. Der entscheidende Punkt ist jedoch, dass dies bereits heute geltendes Recht ist. Eine zusätzliche gesetzliche Regelung, wie sie die SPD will, braucht es aus meiner Sicht nicht. Nach der bestehenden Rechtslage ergibt sich für ehrenamtliche Richterinnen und Richter die Pflicht zur Verfassungstreue direkt aus der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2008 klargestellt, dass Schöffen als gleichberechtigte Organe der Rechtsprechung denselben Anforderungen an die Verfassungstreue unterliegen wie Berufsrichter. Diese Pflicht ist keine Frage des politischen Wollens, sondern eine verfassungsrechtlich gesicherte Grundlage. Verstöße dagegen können schon heute zur Enthebung aus dem Amt führen. Ein Bewerber mit verfassungsfeindlicher Gesinnung darf schon nach heutigem Recht nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden. Außerdem wurde erst 2024 beschlossen, die Verfahren zur Überprüfung der Verfassungstreue landesweit zu vereinheitlichen. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen inzwischen eine Erklärung abgeben, dass sie keine extremistischen Organisationen unterstützen oder unterstützt haben. Zudem werden Auszüge aus dem Bundeszentralregister eingeholt. Das hat Herr Kollege Arnold schon gesagt. Das zeigt mir: Der Staat handelt bereits entschlossen, ohne dass es einer neuen gesetzlichen Vorschrift bedarf. Die SPD spricht in ihrem Antrag von einer angeblichen "Regelungslücke". Diese Lücke besteht nicht. Vielmehr wäre der vorliegende Gesetzentwurf eventuell systemwidrig. Die persönliche Rechtsstellung ehrenamtlicher Richter ist im Deutschen Richtergesetz geregelt, nicht im Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetz. Eine bayerische Sonderregelung wäre daher nicht nur überflüssig, sondern auch juristisch fragwürdig. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Hört, hört!) Genau deshalb wird auf der nächsten Justizministerkonferenz im November über eine bundeseinheitliche Regelung im Deutschen Richtergesetz beraten. Hinzu kommt noch ein weiterer wichtiger Punkt: Der Gesetzentwurf der SPD würde eventuell unnötige rechtliche Risiken schaffen. Eine zwingende Ausschlussregelung, wie sie darin vorgesehen ist, hätte zur Folge, dass Urteile in vielen Fällen künftig wegen fehlerhafter gleichgewichtiger Besetzung anfechtbar wären. Dadurch könnten Strafverfahren erheblich verzögert oder sogar aufgehoben werden, mit allen negativen Folgen für die Rechtssicherheit und für das Vertrauen in die Justiz. Der Vorschlag mag also gut gemeint sein, wäre aber in der Praxis kontraproduktiv. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die bayerische Justiz ist aufmerksam und wachsam, wenn es um die Verteidigung unserer Verfassung geht. Wir brauchen keine symbolischen Gesetze, um das Offensichtliche zu bekräftigen. Entscheidend ist die konsequente Anwendung des bestehenden Rechts; und die funktioniert. Eine zusätzliche Regelung, die keine Lücke schließt, aber neue Unsicherheiten schafft, wäre ein Schritt in die falsche Richtung. Wir werden jetzt im Ausschuss über dieses Gesetz beraten. Aus meiner Sicht sieht es jedoch nicht gut aus. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Toni Schuberl für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Faschismus ist zurück in Deutschland. Er war nie wirklich weg, aber jetzt wittert er Morgenluft und ist aus seinen Löchern gekrochen. Darauf müssen wir reagieren, auch in der Justiz. Wenn man wissen will, wie der Faschismus an die Macht gekommen ist, muss man nur die Geschichtsbücher lesen. Es läuft stets nach dem gleichen Muster ab, als gäbe es dafür ein Drehbuch. Wir können das gerade live in den USA erleben, verstörend, wie eine Hollywood-Inszenierung, aber ohne Happy End. Leider gibt es auch in unserem Land Fans dieses Weltuntergangsfilms, selbst unter Demokraten. Die, die es gut meinen und das verhindern wollen, tappen häufig hilflos in alle Fallen, die im Drehbuch vorgesehen sind. Ich möchte dafür drei Beispiele nennen: Die Übernahme rechtsextremer Narrative stärkt die Rechtsextremen. Eine indifferente Haltung gegenüber Rechtsextremen macht sie groß. Der letzte Akt des Niedergangs wäre der Versuch, die Rechtsextremen durch die Übertragung von Macht zu entzaubern. Danach geht es nämlich meistens ziemlich schnell. Meist dauert es nur wenige Wochen oder Monate, bis die Demokratie vollständig zerstört ist. Wir befinden uns aktuell noch in dem Kapitel, in dem alle gesellschaftlichen Institutionen, die im Weg stehen könnten, gleichzeitig angegriffen werden und in dem getestet wird, welche zu wackeln beginnen. Sobald eine Institution Risse zeigt, wird sofort das gesamte Feuer auf diese gelenkt, bis sie sturmreif ist. Das betrifft Parlamente, Behörden, die unabhängigen Medien, die freie Zivilgesellschaft usw. usf. Gleichzeitig sollen diese Institutionen auch mit Rechtsextremen infiltriert werden, einerseits, um sie im Inneren weiter zu destabilisieren, andererseits, um sie inhaltlich direkt zu übernehmen. So sitzen bei uns bereits Rechtsextreme im Rundfunkrat, im Medienrat, in Stiftungen und Beiräten. Auch dort wird der Diskurs nach rechts verschoben. Dies geschieht natürlich auch in der Justiz, dem aktuell noch stabilsten Bollwerk gegen den Faschismus. Den Angriff konzentrieren die Rechtsextremen bislang auf den "Kopf", die Verfassungsgerichte. Bei der Wahl zum Bundesverfassungsgericht haben sie es geschafft, ihr Narrativ, die falsche Erzählung von einem politisch und parteiisch gefärbten Gericht, in die Mitte der Gesellschaft zu tragen. Das wird die Basis für weitere Angriffe sein, sobald es dazu die Gelegenheit gibt. In Bayern sind bereits zwei Vertreter der Rechtsextremen zu Verfassungsrichtern gewählt worden. Sie sind sogenannte nichtberufsrichterliche Mitglieder. Das entspricht in etwa den Schöffen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Einer von diesen war in Berlin anwesend, als versucht worden ist, den Bundestag zu stürmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind live dabei, während dieses Drehbuch der Rechtsextremen umgesetzt wird. Hören wir auf, Statisten zu sein, und werden wir Teil der Handlung. Wir kennen den Plan bis in die Details. Halten wir dagegen. Machen wir unsere Institutionen widerstandsfähig. Schreiben wir das Ende dieses Katastrophenfilms in ein Happy End um. Das ist anstrengend und richtig viel Arbeit, Detailarbeit. Eines dieser Details ist der Schutz der Gerichte. Wir, alle Demokratinnen und Demokraten, haben in diesem Landtag gemeinsam dafür gesorgt, dass in drei Jahren keine Rechtsextremisten mehr zu Schöffen, also zu nichtberufsrichterlichen Mitgliedern, am Bayerischen Verfassungsgerichtshof gewählt wurden. Jetzt müssen wir noch die Zivil- und die Strafgerichtsbarkeit sichern. Lassen wir es nicht zu, dass Rechtsextremisten zu Richtern in diesen Gerichten werden können. Wir GRÜNE unterstützen den Gesetzentwurf der SPD und werden im Ausschuss die Details dazu diskutieren. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 b auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Doris Rauscher, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Feiertagsgesetzes hier: Mariä Himmelfahrt als bayernweiter gesetzlicher Feiertag (Drs. 19/8447) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit gibt es 9 Minuten Redezeit für die SPD-Fraktion. Ich eröffne zugleich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich erteile Frau Kollegin Ruth Müller für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte, Frau Kollegin.

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Ruth Müller SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben in Bayern 13 gesetzliche Feiertage; gemeinsam mit Baden-Württemberg und dem Saarland sind das die meisten in ganz Deutschland. Darauf sind wir zu Recht stolz. Wir freuen uns auch über jeden einzelnen Feiertag. Aber wussten Sie, dass einer dieser Feiertage nur für manche Menschen gilt? Ob man am 15. August, Mariä Himmelfahrt, frei hat oder nicht, hängt davon ab, in welcher Gemeinde man arbeitet. Wenn es um Mariä Himmelfahrt geht, dann ist Bayern ein Flickenteppich: Für die einen ist es ein freier Tag, an dem sie mit ihrer Familie unterwegs sein und Kräuterbuschen weihen lassen können. Sie können an diesem Tag den Kopf für die Herausforderungen des Alltags freibekommen. Für die Menschen aber, die in anderen Teilen Bayerns arbeiten, ist Mariä Himmelfahrt ein ganz normaler Arbeitstag, und zwar auch dann, wenn sie katholisch sind und dann eigentlich ihr Feiertag stattfindet. Die Grenze verläuft willkürlich mitten durch Bayern – und das im 21. Jahrhundert! Das ist für die meisten Menschen nicht nachvollziehbar. Deswegen bringen wir heute diesen Gesetzentwurf ein. Das Problem liegt eigentlich auf der Hand: In 1.708 mehrheitlich katholischen Gemeinden Bayerns ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag. In 348 überwiegend evangelischen Kommunen müssen die Menschen arbeiten. Das betrifft ausgerechnet die großen mittelfränkischen Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen, Ansbach und Schwabach. Dort haben die Beschäftigten das Nachsehen; während ihre Kolleginnen und Kollegen in München, Regensburg, Ingolstadt, in Pfeffenhausen, bei mir zu Hause, oder in Landshut freihaben. Jetzt wird es richtig absurd; denn nach dem Zensus 2022 änderte sich für einzelne Gemeinden der Feiertagsstatus. Zum Beispiel Seßlach und Marktschorgast haben ihren Feiertag verloren. Sechs andere Gemeinden dagegen haben einen Feiertag hinzubekommen. Alle zehn Jahre wiederholt sich dieses Spiel. Das Landesamt für Statistik ermittelt aufwendig die konfessionellen Mehrheitsverhältnisse, und dann wird neu gewürfelt, wer freihat und wer nicht. Die praktischen Probleme aus dieser Regelung sind erheblich. Wenn eine Familie in einer mehrheitlich katholischen Gemeinde lebt, haben die Kitas dort geschlossen. Die Eltern arbeiten aber ein paar Kilometer weiter in einer evangelisch geprägten Stadt. Sie müssen dann an Mariä Himmelfahrt zur Arbeit gehen. Wie soll so etwas in der Realität funktionieren? (Martin Wagle (CSU): Das ist natürlich ein Drama! – Zuruf des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER)) Wer betreut die Kinder? Oder schauen Sie doch auf überregional tätige Unternehmen. Diese müssen für jeden Standort prüfen, ob Mariä Himmelfahrt dort ein Feiertag ist oder nicht. Die Schichtplanung wird zum Puzzle, die Personalplanung wird zur Herausforderung. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese konfessionsabhängige Regelung mag vor Jahrzehnten noch zeitgemäß gewesen sein, heute ist sie es nicht mehr. (Martin Wagle (CSU): Warum?) – Sie widerspricht dem Grundsatz gleichwertiger Lebensverhältnisse, lieber Kollege Wagle, den die Bayerische Verfassung verspricht. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Nein! – Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU)) Sie schafft künstliche Spaltungen zwischen Regionen und Religionen. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Also wenn das unser einziges Problem ist, dann geht es uns sehr gut!) Sie sorgt nicht nur in den Gemeinden, sondern auch in den Unternehmen für Rechtsunsicherheit und Verwaltungsaufwand. (Beifall bei der SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine Lösung. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Wir haben gar kein Problem! Deshalb brauchen wir auch keine Lösung!) Die Lösung ist denkbar einfach: Mariä Himmelfahrt wird bayernweit für alle Menschen in allen 2.056 Gemeinden unseres Freistaats dank der SPD ein gesetzlicher Feiertag. Das ist einheitlich, gerecht und praktikabel. Natürlich wird der Einwand kommen: Was kostet denn das? (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Das wissen die Wirtschaftswissenschaftler der SPD!) Zunächst einmal sparen wir die administrativen Kosten für die regelmäßige Feststellung konfessioneller Mehrheitsverhältnisse. Das ist ein Bürokratieaufwand, den wir uns wirklich sparen können. Für die 348 bisher nicht betroffenen Gemeinden bedeutet das zusätzlich einen arbeitsfreien Tag. Seien wir doch ehrlich: Bayern hat bundesweit die meisten Feiertage und steht dennoch bei Wirtschaftskraft und Produktivität im Ländervergleich an der Spitze. (Josef Heisl (CSU): Hört, hört! – Zuruf des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER)) Ein Feiertag mehr gefährdet diese Position mit Sicherheit nicht. Im Gegenteil, Studien zeigen, dass Feiertage positive Effekte auf die Gesundheit, die Motivation und den gesellschaftlichen Zusammenhalt haben. Eine einheitliche Regelung erleichtert Unternehmen ihre Planung. Auch der Tourismus kann in bisher nicht betroffenen Regionen profitieren. Wir sprechen hier nicht über die Einführung eines neuen Feiertages, sondern wir sprechen lediglich darüber, einen bestehenden Feiertag endlich für alle Bayerinnen und Bayern in gleicher Weise gelten zu lassen. (Beifall bei der SPD) Wir sprechen über Gleichbehandlung statt Feiertagsflickenteppich. Wir sprechen über eine moderne und praktikable Regelung statt bürokratischer Komplexität. (Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Ein gemeinsamer Feiertag für alle Bayern fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das würde auch der besonderen kulturellen und religiösen Tradition unseres Freistaats entsprechen. Das wäre auch ein Signal: In Bayern gilt für alle das Gleiche – egal, ob in München, Nürnberg, Regensburg oder in Erlangen. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Als Nächster spricht der Kollege Peter Wachler für die CSU-Fraktion. – Sie haben das Wort.

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Peter Wachler CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Themen, bei denen man auf den ersten Blick denkt: Ja, das klingt doch nach Gerechtigkeit. Ja, das klingt nach Gleichbehandlung. Ja, das klingt nach einer ganz guten Idee. (Anna Rasehorn (SPD): Genau das haben wir uns auch gedacht!) Wenn man aber genauer hinschaut, dann erkennt man schnell, dass dieser Gesetzentwurf der SPD zur landesweiten Einführung von Mariä Himmelfahrt als Feiertag keineswegs gerecht, sondern völlig überflüssig ist. Ich möchte sogar sagen: Er gefährdet die bewährte Balance zwischen Glauben, Heimat und wirtschaftlicher Vernunft in Bayern. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Wer in Bayern lebt, das wissen wir alle, der hat es wahrlich gut getroffen. Nirgendwo sonst in der Bundesrepublik gibt es so viele gesetzliche Feiertage wie in Bayern. Es sind 12 an der Zahl. In manchen Regionen sind es 13. (Anna Rasehorn (SPD): In Augsburg sind es sogar 14!) – Liebe Anna Rasehorn, Sie haben recht, in Augsburg sind es 14. Ich habe selber ziemlich lange in Augsburg gewohnt. Ich weiß das. Die Feiertage sind ein Ausdruck unserer Kultur und unserer Werte. Sie sind aber auch ein Ausdruck unserer Geschichte. Diese Vielfalt der Feiertage ist kein Nachteil, sondern ein Stück bayerische Identität. Meine Damen und Herren, sie funktioniert hervorragend. Der Gesetzentwurf der SPD beschreibt die geltende Regelung als unzeitgemäß, verwirrend und als administrativ kompliziert. Dem muss ich ganz entschieden widersprechen. Das derzeitige System ist bewusst differenziert. Es ist rechtlich klar und hat sich praktisch bewährt. Mariä Himmelfahrt ist ein katholischer Feiertag. Es ist das bedeutendste Marienfest und tief im Glauben, in der Volksfrömmigkeit und im Brauchtum verwurzelt. Darum gilt der Feiertag in denjenigen Gemeinden, in denen die katholische Tradition auch heute noch getragen wird, meine Damen und Herren. Das ist gelebter Föderalismus im besten Sinne. Das ist auch ein Ausdruck unserer bayerischen Heimatvielfalt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Das Landesamt für Statistik stellt nach jedem Zensus objektiv fest, wo diese Mehrheit vorliegt. Im Jahr 2025 feiern sechs Gemeinden diesen Feiertag neu; aber zwei Gemeinden verlieren diesen Feiertag. Das ist kein Chaos, sondern die ganz normale und konsequente Folge demografischer Entwicklungen. Die Regelung ist transparent, nachvollziehbar und fair. Ein Blick darauf, was Feiertage sind, lohnt. Feiertage sind in Bayern laut unserer Verfassung Tage der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe. (Zuruf des Abgeordneten Arif Taşdelen (SPD)) Das bedeutet: Sie haben einen Sinn. Sie haben eine Bedeutung, und sie haben einen religiösen Kern. Wenn wir jetzt anfangen, religiös begründete Feiertage zu säkularisieren und sie als reine Freizeit- oder Gerechtigkeitstage zu behandeln, dann, meine Damen und Herren, verlieren sie ihren eigentlichen Charakter. (Beifall bei der CSU) Mariä Himmelfahrt ist kein beliebiger Ferientag. Es ist das Hochfest, das an die Aufnahme Marias in den Himmel erinnert. In meiner Heimatgemeinde Markt Wald feiern wir am 15. August das Patrozinium der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt. Wir feiern mit der Kräuterweihe einen jahrhundertealten Brauch. Diese Verwurzelung gibt es aber nicht überall. Genau deshalb ist es richtig, dass dieser Tag dort ein Feiertag ist, wo er wahrlich gelebt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, Sie sprechen von "ungleicher Behandlung". Ich nenne es – gestatten Sie mir diesen Ausdruck – eine "kulturelle Differenzierung nach Augenmaß". (Beifall bei der CSU) Bayern ist kein Einheitsstaat der Gleichmacherei, sondern wir sind ein Land der Regionen vom katholischen Altbayern bis hin zum vornehmlich protestantisch geprägten Frankenland. Die jetzige Regelung respektiert genau das: katholische Feiertage für katholische Regionen und religiöse Freiheit für die anderen. Die bayernweite Ausweitung des Feiertags wäre keine Gleichbehandlung, sondern eine Überstülpung konfessioneller Bräuche über Menschen, die sie gar nicht teilen. Meine Damen und Herren, das wäre das absolute Gegenteil von Respekt. (Arif Taşdelen (SPD): Aber nicht die Konfession, sondern der Arbeitsort ist entscheidend! Das müssen Sie auch zugeben!) Meine Damen und Herren, Feiertage sind schön, aber sie haben auch Ihre Folgen. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. warnt zu Recht: Jeder zusätzliche Feiertag schwächt die Wertschöpfung in der Produktion, ebenso im Handel und im Dienstleistungssektor. (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) Schon jetzt liegt Bayern bei den Feiertagen bundesweit bewusst an der Spitze und trotzdem an der Spitze bei der Wirtschaftskraft. Warum? – Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil wir maßhalten und nicht jedem populären Ruf nach mehr Freizeit für alle hinterherlaufen. (Arif Taşdelen (SPD): Weil wir die meisten Feiertage haben!) Selbst SPD-Bürgermeister räumen ein, dass ihre Städte wirtschaftlich profitieren, wenn dort am 15. August gearbeitet wird. Der Einzelhandel, die Gastronomie, der Tourismus – alle profitieren von diesem Tag. Das ist ein Beispiel dafür, dass Vielfalt auch ökonomisch sinnvoll ist. Frau Müller, Sie argumentieren mit dem Grundsatz gleichwertiger Lebensverhältnisse. Aber gleichwertig bedeutet nicht gleichartig. Die Verfassung verpflichtet uns, dafür zu sorgen, dass alle Menschen in Bayern gute Lebensbedingungen haben. Aber sie verpflichtet uns nicht, dass überall die gleichen Feiertage gelten. Die Vielfalt Bayerns ist kein Problem, sondern einer unserer wichtigsten Schätze, den es auch in Zukunft zu bewahren gilt. Diese Vielfalt bildet sich auch im Feiertagsrecht ab. Wir sollten uns in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass auch das Augsburger Friedensfest ein regionaler Feiertag ist, der nur innerhalb der Stadt Augsburg gilt. Liebe Anna Rasehorn, du bist gerade darauf eingegangen. Niemand fordert, diesen Feiertag auf ganz Bayern auszudehnen. Warum also sollte Mariä Himmelfahrt für alle gelten? – Die bisherige Lösung ist symmetrisch, gerecht und verfassungskonform. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion will ein Problem lösen, das in Wirklichkeit keines ist. Er will Gleichheit schaffen, obwohl Vielfalt das Markenzeichen Bayerns ist. Er will religiöse Feiertage verallgemeinern, obwohl sie eigentlich Verwurzelung und Glauben ausdrücken. Mariä Himmelfahrt ist und bleibt ein Fest des katholischen Glaubens und Ausdruck unserer bayerischen Kultur, aber nicht für alle gleichermaßen, sondern dort, wo dieser Glaube gelebt wird. Meine Damen und Herren, wer glaubt, die Welt durch die Ausweitung des Feiertags gerecht zu machen, irrt. Gerecht ist nicht Gleichheit, gerecht ist Angemessenheit. Die jetzige Regelung ist angemessen, bewährt und verfassungskonform. Die CSU-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf ab, nicht aus Prinzip, nein, aus Überzeugung; (Anna Rasehorn (SPD): Ja, ja!) denn wir lieben Bayern so, wie es ist. Meine Damen und Herren, wir lieben es, weil es vielfältig, gläubig, arbeitsam und frei ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herr Kollege, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Kollegin Anna Rasehorn von der SPD-Fraktion vor.

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Anna Rasehorn SPD

Herr Kollege Wachler, jetzt haben Sie mich doch ein bisschen herausgefordert. Das können Herr Kollege Dietz und ich natürlich nicht auf uns sitzen lassen. In Augsburg ist die Produktivität in den letzten 30 Jahren trotz der geltenden 14 Feiertage um 27 % gestiegen. Man kann uns also nicht vorwerfen, die Produktivität wäre gesunken. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hat er doch gar nicht gemacht! – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Das hat er doch gar nicht gesagt!) Er hat gesagt, die Wirtschaft habe große Sorge, weil mit jedem weiteren Feiertag die Produktivität sinken bzw. stagnieren würde. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Stimmt auch!) Ich wollte hierzu nur entgegenhalten: In Augsburg ist sie gestiegen. Wir Augsburger sind sehr stolz auf unsere 14 Feiertage. Deswegen möchte ich das so nicht im Raum stehen lassen.

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Alexander Hold

Bitte, Herr Kollege Wachler.

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Peter Wachler CSU

Liebe Kollegin Rasehorn, das habe ich in dieser Form nicht gesagt. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Richtig!) Ich habe vielmehr gesagt, dass auch der Speckgürtel einheitlicher Feiertagsregionen, wie beispielsweise der Stadt Augsburg, von dieser Situation deutlich profitieren kann. Das ist ein gewaltiger Unterschied. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Markus Striedl für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Sie haben das Wort.

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Markus Striedl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion legt uns heute einen Gesetzentwurf vor, der Mariä Himmelfahrt in ganz Bayern zum gesetzlichen Feiertag machen soll. Die Begründung liest sich allerdings eher wie ein Potpourri linker Schlagworte. Es geht um gleichwertige Lebensverhältnisse, die Überwindung einer künstlichen Spaltung und administrative Komplexität. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, reden wir doch einmal Klartext, was Sie eigentlich vorschlagen: Sie möchten einen Feiertag, der auf einem spezifisch katholischen Dogma beruht, nämlich der leibhaftigen Aufnahme Mariens in den Himmel, nun auch den Bürgern in 348 mehrheitlich evangelischen Gemeinden verordnen, die damit überhaupt nichts am Hut haben und das ablehnen. Es gehört nicht zu ihrem Glauben, dass eine Person physisch in den Himmel aufsteigt. Ich spreche im Wesentlichen von den Menschen in Nürnberg, Fürth und Ansbach, die diesen Tag nicht feiern. Es ist aber für viele Menschen auch ein Tag mit einem wichtigen religiösen Bezug und kein Tag, an dem man nur einen Familienausflug macht. Der SPD-Antrag ignoriert diesen theologischen Kern völlig und versucht, einen Glaubensinhalt zu einer administrativen Frage umzudeuten. Das ist einfach unehrlich. Noch absurder wird es, wenn Sie den Begriff der "gleichwertigen Lebensverhältnisse" bemühen. Ich habe immer gedacht, es geht dabei um Mobilfunklöcher, ärztliche Versorgung auf dem Land und marode Straßen. Die SPD aber meint, der Grundsatz der gleichwertigen Lebensverhältnisse bedeutet, dass der Protestant in Nürnberg genauso frei haben muss wie der Katholik in München, egal ob der Feiertag für ihn irgendeine Bedeutung hat oder nicht. Das ist keine Politik für die Bürger, das ist ideologische Gleichmacherei. Die historisch gewachsene konfessionsabhängige Regelung ist kein Problem, sondern Ausdruck der gelebten kulturellen und religiösen Unterschiede in Bayern, besonders in Altbayern und Franken. (Zuruf der Abgeordneten Ruth Müller (SPD)) Wer das als "Ungleichbehandlung" bezeichnet, zeigt nur, wie wenig er von der bayerischen Geschichte, Religion und Kultur versteht. Ihr Ansinnen verkennt die Bedeutung des Verhältnisses von Kirche und Staat in Bayern. Es geht nicht nur um einen arbeitsfreien Tag mehr oder weniger. Es geht um die Gestaltung unseres Zusammenlebens insgesamt. An dieser Stelle muss ich auch noch einmal an das Böckenförde-Diktum erinnern: "Der freiheitliche, säkulare Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann." Dass der Staat Ethik und Moral nicht erzwingen kann, sollte gerade in diesem Bezug klar sein. Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist der überflüssige Versuch, historisch gewachsene Unterschiede einzuebnen und den Bürgern einen Feiertag aufzuzwingen, der für viele keinerlei Bedeutung hat und auch noch unserer Wirtschaft schadet. Wir sehen zu diesem Gesetzentwurf keinerlei Handlungsbedarf und werden ihm auch nicht zustimmen. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Felix Locke für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger, ob evangelisch oder katholisch! Heute geht es um die so geliebten Feiertage in Bayern, anstatt dass wir über die Lösung der Frage diskutieren, wie wir die Wirtschaft ankurbeln können. Die SPD hat den Warnschuss der Wirtschaft und aus der Gesellschaft immer noch nicht gehört. Von einem wirtschaftsversierteren Fraktionsvorsitzenden hätte ich erwartet, dass man etwas differenzierter mit einem solchen Antrag umgeht. Das ist ein Gesetzentwurf, der nicht für Gleichheit, sondern für Abschwung sorgt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen gibt es zu diesem Gesetzesentwurf von meiner Fraktion auch ein klares Nein. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich könnte es mir als Bürger evangelischen Glaubens im Nürnberger Land, in dem an Mariä Himmelfahrt kein Feiertag ist, einfach machen, mich hierhinstellen und sagen: Ja, wir brauchen diesen Feiertag. Damit hätte ich vielleicht die eine oder andere Wählerstimme oder zumindest eine billige Notiz in der Zeitung gewonnen. Aber so funktioniert ehrliche, sachorientierte Politik, die ich bei der SPD schon lange vermisse, eben nicht. In dem viel zitierten Gesetzentwurf ist von Entbürokratisierung und von Erleichterungen die Rede. Wenn Sie mir das Unternehmen zeigen können, das sich darüber freut, einen zusätzlichen Feiertag und weniger Bürokratie in Schichtplänen oder dergleichen zu haben, werde ich es besuchen und mit den Chefs persönlich sprechen. Unser Wirtschaftsstaatssekretär wird mir hier wahrscheinlich zustimmen: Das Unternehmen wird es nicht geben, das freiwillig sagt, juhu, weniger Bürokratie bei Schichtplänen, mehr Feiertage, um weiteren Stillstand in der heimischen Produktion zu generieren. Das ist, wie gesagt, ein weiterer Sargnagel für unsere Wirtschaft. Aber von der SPD ist man ja in letzter Zeit leider nicht mehr gewohnt. Auch das Argument der einen oder anderen Herausforderung, die es vielleicht in der Kinderbetreuung und dergleichen gibt, überzeugt nicht. Im gleichen Zug hätten Sie anregen können, den Buß- und Bettag abzuschaffen; denn trotz ähnlicher Voraussetzungen klappt es an diesem Tag auch, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Wir haben auch keine inhaltliche Notwendigkeit und keinen Zwang, hier eine landesweite Gleichstellung voranzubringen. Besinnen wir uns einmal darauf, wozu es Feiertage gibt, besonders religiöse Feiertage, stellen wir fest, dass es darum geht, seinen Glauben ausleben zu können, und nicht darum, durch die Gassen zu ziehen, lang auszuschlafen oder dergleichen. Religiöse Feiertage dienen dazu, den eigenen Glauben und den Glauben der Gemeinde vor Ort praktizieren zu können. Deswegen ergibt es Sinn, dass katholisch geprägte Kommunen mit mehrheitlich katholischen Bürgerinnen und Bürgern einen katholischen Feiertag begehen und dass die evangelischen Bürgerinnen und Bürger in evangelisch geprägten Gemeinden an diesem Tag produktiv zur Arbeit gehen. Ich sehe hier keine große Benachteiligung. Der viel zitierte Begriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse darf nicht als Gleichmacherei interpretiert werden. Würden wir nur mit Gleichmacherei zu argumentieren versuchen, was in diesem Gesetzentwurf passiert, würden wir keine Vielfalt und Erleichterung schaffen, sondern eher ein übergestülptes Konstrukt, das nicht zu unserer Gesellschaft passt. Ich verstehe nicht, warum man ohne Not und Zwang weiter an Traditionen, Glaubensgemeinschaften und Werten in unserer Gesellschaft rüttelt. Ich für meinen Teil würde mir natürlich den einen oder anderen Feiertag wünschen. In meiner Schulzeit bin ich gerne auch einmal nicht in die Schule gegangen. Aber das ist, wie schon erwähnt, keine ehrliche, seriöse Politik. Wir werden den Gesetzentwurf in den Ausschüssen und bei der Zweiten Lesung weiter beraten, aber von mir, von meiner Person als überzeugtem Christen evangelischen Glaubens, gibt es ein klares Nein zu einem einheitlichen Feiertag Mariä Himmelfahrt in ganz Bayern. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nun die Abgeordnete Gabriele Triebel. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach diesem Wortbeitrag möchte ich die Diskussion wieder aufweiten und diesen Feiertag nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht, sondern auch allgemein gesellschaftspolitisch betrachten. Wie wir gehört haben, ist dieser Tag in rund 1.700 Gemeinden Bayerns ein Feiertag und in über 300 Kommunen nicht. So kommt es zu der merkwürdigen Situation, dass Menschen, die nur wenige Kilometer voneinander entfernt wohnen, an diesem Tag unterschiedlich behandelt werden, auch wenn sie den gleichen Glauben haben und dieser Feiertag für sie dieselbe Bedeutung hat. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist tragisch, aber Realität!) Es kommt noch besser: Durch den Zensus wird alle zehn Jahre neu überprüft, wie sich die Mehrheitsverhältnisse zwischen evangelischen und katholischen Menschen geändert haben. Je nachdem, wie das Ergebnis ausfällt, wird Kommunen das Feiertagsrecht entweder bestätigt oder genommen. Welch bürokratischer Aufwand! Was für ein Aufwand dafür, dass manche an diesem Tag doch arbeiten müssen. Noch komplizierter wird es – das ist ein Problem, vor allem am Buß- und Bettag –, wenn Eltern in einer Kommune arbeiten, keinen Feiertag haben und ihre Kinder die Kita in einer Kommune besuchen, wo man am 15. August frei hat. Dieses Durcheinander am Buß- und Bettag kennen wir. Die Eltern haben die allergrößten Schwierigkeiten, ihre Kinder an diesem Tag gut betreut zu wissen. (Zuruf des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER) – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Alles eine Frage der Organisation!) Ein Feiertag, der nicht für das ganze Land gilt, ist für die Menschen nicht nur unpraktisch, sondern auch ungerecht. Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zudem zu bedenken geben, dass der Feiertag Mariä Himmelfahrt längst mehr ist als ein religiöses Fest. Die Kräuterweihe, die Prozessionen, die Feste in Dörfern und Städten sowie die Begegnung von Menschen, die das gemeinsame Innehalten inmitten des Sommers und das Pflegen dieses Brauchtums feiern, sind Teil unserer kulturellen Identität. Natürlich können nicht alle etwas mit diesen Bräuchen und mit der religiösen Bedeutung von Mariä Himmelfahrt anfangen, aber rechtfertigt das, einem Teil der Arbeitnehmer:innen diesen freien Tag nicht zu gönnen, nur weil sie im falschen Ort wohnen? Wenn Sie uns entgegenhalten, dass das die Wirtschaft so viel Geld kosten würde oder "der Sargnagel unserer Wirtschaft" wäre, wie es der Vorredner ausgeführt hat, möchte ich Ihnen sagen: Der 15. August liegt mitten in der Ferien- und Urlaubszeit. Viele Betriebe laufen ohnehin mit reduzierter Auslastung. Gleichzeitig profitieren Tourismus, Gastronomie und Brauchtumspflege von einem freien Tag. Wir in Bayern sind fleißig. Ja, wir haben die meisten Feiertage. Das haben wir gehört. Trotzdem liegen wir beim Bruttoinlandsprodukt pro Kopf auf Platz drei in der Bundesrepublik. Kurz gesagt: Wir haben uns unsere Feiertage hier in Bayern verdient. Unsere Feiertage stärken den Zusammenhalt im Land und sind auch ein wirtschaftlicher Faktor, vor allem für die Regionen, die diese Tradition und das Brauchtum von Mariä Himmelfahrt pflegen. Kolleginnen und Kollegen, gemeinsame Feiertage für alle sind mehr als freie Tage für die Menschen. Sie stehen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deswegen stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Für die Staatsregierung spricht jetzt Herr Staatssekretär Sandro Kirchner. Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

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Sandro Kirchner

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, die Vorredner haben schon sehr eindrucksvoll aufgezeigt, dass Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag in Bayern ist, aber in unterschiedlichen Regionen nicht gefeiert werden darf, weil es sich um einen Feiertag in überwiegend katholischen Gebieten handelt. Das Ergebnis – das wurde auch angesprochen – hat das Landesamt für Statistik auf Basis der zurückliegenden Volkszählung festgestellt. In Gebieten, Dörfern und Gemeinden, in denen die Einwohner überwiegend katholisch sind, gibt es diesen Feiertag, und dort, wo mehr evangelische Einwohner leben, gibt es diesen Feiertag nicht. Der Zensus 2022 hat gezeigt, dass 1.708 von 2.056 Gemeinden den Feiertag haben und die anderen nicht. Das heißt, im Jahr 2025 sind 6 Gemeinden neu hinzugekommen, und 2 Gemeinden haben den Feiertag leider verloren. Die Gründe, die gegen eine bayernweite Einführung sprechen, hat Frau Müller vorhin aus meiner Sicht falsch eingeordnet. Ich denke, die Feststellung ist wichtig, dass der Freistaat mit den 12 Feiertagen, die wir in Bayern haben, das Bundesland mit den meisten Feiertagen im Vergleich zu den anderen Bundesländern ist. – Frau Rasehorn, die gerade nicht anwesend ist – – (Anna Rasehorn (SPD): Doch! – Abgeordnete Anna Rasehorn (SPD) sitzt in den Reihen der CSU) – Da ist sie. Oh, Sie haben die Erkenntnis bekommen und sind hinübergewechselt. – Nein, Spaß beiseite. Frau Rasehorn hat vorhin anerkennend festgestellt, dass die bayerische Wirtschaft trotz der Feiertage stärker als andere Wirtschaften ist. Wollen wir eine wettbewerbsfähige Wirtschaft erhalten, ist diese Diskussion kontraproduktiv, gerade jetzt in diesen schwierigen Zeiten, in denen es der Wirtschaft sehr schwerfällt, weiter Fuß zu fassen, weil sich die Rahmenbedingungen verändert haben. Dadurch würde man noch eins obendrauf setzen. Das ist aus unserer Sicht eher kontraproduktiv, als dass es der Wirtschaft hilft. Nebenbei bemerkt, würden, wenn die Wirtschaft weniger produktiv ist und weniger Einnahmen hat, vielleicht auch neue Diskussionen aufkommen, die bislang noch nicht angesprochen worden sind, weil weniger Einnahmen bedeuten würden, dass entsprechende Sozialleistungen, die finanziert werden müssen, mit Beiträgen erwirtschaftet werden müssten. Auch das wollen wir vermeiden. Der Schutz des Feiertags für Katholiken im protestantischen Bereich ist gegeben, auch wenn dies im einen oder anderen Wortbeitrag ein bisschen gegeneinander ausgespielt worden ist. In Artikel 4 des Feiertagsgesetzes ist geregelt, dass dort zu den ortsüblichen Zeiten Ruhe zu bewahren ist, damit Gottesdienste gefeiert werden können und Gläubige in der Minderheit auch dort dank entsprechender Übereinkünfte mit den Arbeitgebern ihren Glauben ausüben können. Aber die Redebeiträge jetzt, auch der von Frau Triebel an der Stelle, sind schon irgendwie schwierig für mich. Da entsteht die Erkenntnis oder vielleicht auch der Eindruck, dass Sie das Verständnis vom Wesen der Feiertage nicht so richtig für sich gefunden haben. Für Sie ist ein Feiertag ein Tourismustag, ein Familientag, ein Ausflugstag, ein Tag zum Chillen und zum Machen von allem Möglichen. Aber der Grund liegt, im Gegenteil, viel tiefer. Der Feiertag fußt auf der christlichen Tradition, wie es Kollege Wachler vorhin auch für den Freistaat Bayern in Anspruch genommen hat. Es stellt sich schon die Frage, ob ein Feiertag gewährt werden soll oder nicht. Aber es trägt eben zur jeweiligen christlichen Prägung vor Ort bei, dass dem Rechnung getragen wird, indem so ein Feiertag stattfinden kann oder nicht. Zu dieser Prägung bekennen sich die Bayerische Verfassung und auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ganz deutlich. Sie haben jetzt beide, Frau Müller und Frau Triebel, in Ihren Wortmeldungen irgendwie ausgeblendet, dass die Bayerische Verfassung zum Beispiel formuliert, dass eines der obersten Bildungsziele die Ehrfurcht vor Gott und die Achtung der religiösen Überzeugung ist. Da geht es nicht, wie ich schon gesagt habe, ums Chillen oder ums Freihaben; sondern es geht darum, dass die Regionen die Möglichkeit haben, ihren Festtag an dem Tag in der Gesellschaft entsprechend zu begehen und zu feiern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Von dem einen oder anderen ist so ein bisschen unterstellt worden, dass der Gesetzgeber gegen die Rechtsprechung verstößt und den Gleichheitsgrundsatz nicht anerkennt. Auch das ist falsch. Wenn bei der Auswahl der Feiertage an die Lehre der beiden christlichen Kirchen angeknüpft wird, ist das an der Stelle schon richtig, und dem wird auch Rechnung getragen. Mariä Himmelfahrt war schon vor Inkrafttreten der Bayerischen Verfassung ein geschützter Feiertag, was an der Stelle auch noch keiner angesprochen hat. Sie haben gesagt, dass die Regelung sehr komplex und bürokratisch ist. Aus unserer Sicht ist sie eigentlich sehr vorausschauend, einfach begründet und abgeleitet. Die Basis ist die Zensuserhebung; dort hat man die Erhebung und die Ermittlungen. Die betroffenen Kommunen bekommen bereits ein Jahr nach der Erhebung die Zahlen zur Verfügung gestellt und können sich ausreichend vor dem Feiertag darauf einstellen. Sie können diese Informationen entsprechend bereitstellen, umsetzen und einplanen. Ich möchte schon festhalten – ich glaube, da sind wir uns auch einig, da können wir uns dann alle über die Fraktionen hinweg wieder vereinen und versammeln –, dass Bayern für Leistungsbereitschaft steht. Deswegen sind wir wirtschaftlich erfolgreich. Wirtschaftliche Stärke hat für uns eine ganz große Bedeutung, Aber natürlich sind auch unsere Werte von Bedeutung. Sie sind gut mit dem christlichen Glauben vereinbar. Glaube und Arbeit schließen sich an der Stelle nicht aus. Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir hier weiterhin an einer verantwortungsvollen Feiertagsordnung festhalten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Staatssekretär. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 c auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung Bayerisches Sportgesetz (BaySportG) (Drs. 19/8457) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit haben wir 14 Minuten Redezeit für die Staatsregierung. Ich eröffne zugleich die Aussprache. Die gesamte Redezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Ich erteile Herrn Staatsminister Joachim Herrmann das Wort. Bitte schön. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, Ihnen heute den Entwurf eines in der Tat völlig neuen Bayerischen Sportgesetzes vorlegen zu können. Bayern ist ein erfolgreiches und begeistertes Sportland, und wir tun viel dafür, dass das auch so bleibt. Höher, schneller, weiter, vor allen Dingen aber auch miteinander: Das ist unser Motto für den Sport in unserem Land. Dabei spreche ich nicht nur von der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele in München, sondern ich meine gerade auch unsere breite und vielfältige Unterstützung und Förderung des Sports in Bayern. Mit dem ressortübergreifend erarbeiteten Sportgesetz wollen wir den Nachwuchs-, Leistungs- und Spitzensport stärken, insbesondere aber auch den Breitensport. Das Sportgesetz soll dazu beitragen, den Sport in Bayern durch einen ressortübergreifenden Ansatz zu stärken und weiter auszubauen. Im Bayerischen Sportgesetz bündeln wir erstmalig die sportlichen Aktivitäten und Strukturen in einem Gesetz und normieren auch Grundsätze zur Förderung und Unterstützung des Sports. Angefangen beim Kinder- und Jugendsport über den Breiten- und Gesundheitssport bis hin zum Leistungs- und Spitzensport werden sämtliche Bereiche des Sports adressiert. Dabei wird der integrative und inklusive Charakter des Sports in all seinen Facetten betont. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Ziel ist eine aktive, eine Sport treibende und damit zugleich auch eine leistungsbereite Gesellschaft. Wir wollen der Bewegungsarmut entgegenwirken und gleichzeitig die Grundlage für zukünftige bayerische spitzensportliche Erfolge schaffen. Wir verankern in diesem Gesetz, dass körperliche Aktivität bereits im Kindes- und Jugendalter regelmäßig und umfassend gefördert wird. Sportvereine, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sollen sich miteinander vernetzen und kooperieren, um die Kinder auch an die Vereinsstrukturen heranzuführen. Im Nachwuchs-, Leistungs- und Spitzensport ist es unser Ziel, den nachhaltigen, erfolgsorientierten und langfristigen Leistungsaufbau zu fördern. Im Breitensport soll möglichst vielen Menschen die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten ermöglicht werden, um für noch mehr Vitalität, Gesundheit, Fitness und Lebensqualität zu sorgen. Sport- und Bewegungsangebote werden gezielt unterstützt. Die Arbeit der ehrenamtlich Engagierten im organisierten Sport wollen wir würdigen. Wir wollen sie unterstützen. Wir wollen dieses Ehrenamt erleichtern. Unser Ziel ist es, möglichst viele Menschen im Sportland Bayern möglichst frühzeitig für das Ehrenamt im Sport zu gewinnen und zu begeistern. Sport ist auch sozialer Kitt in unserer Gesellschaft. Wir brauchen diesen Zusammenhalt. Wir brauchen Integration. Wir brauchen Sportgeist wie Fairness, Teamfähigkeit, Durchhaltevermögen und auch den Willen zum Erfolg. Umso wichtiger ist es, alles dafür zu tun, dass Sport und Bewegung weiterhin starke Säulen unseres gesellschaftlichen Lebens bleiben. Dafür gilt es frühzeitig anzusetzen, insbesondere über altersgerechte Bewegungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sowie in den Schulen. Mit Unterstützung des organisierten Sports können Ganztagsangebote den Grundstein für Bewegungsfreude und Aktivität legen. Gleichzeitig ist der Sport bekanntlich die beste Medizin und die wirksamste Präventionstherapie. Beides haben wir also beim Sportgesetz im Blick: das Wohl unserer Sportbegeisterten in Bayern und das Miteinander in unserer Gesellschaft. Ich bedanke mich ganz herzlich beim Bayerischen Landes-Sportverband und bei seinem Präsidenten Jörg Ammon für die intensive Zusammenarbeit bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs, ebenso bei vielen weiteren Sportverbänden und -vereinen, vielen, die auch in der Verbändeanhörung noch einmal weitere Anregungen gegeben haben. Ich bedanke mich auch ganz herzlich hier bei den Kabinettskolleginnen; denn wir haben diesen Gesetzentwurf auch zusammen erarbeitet mit den Kolleginnen und Kollegen des Sozialministeriums, die für die Kinder- und Jugendarbeit zuständig sind, mit den Kolleginnen und Kollegen des Kultusministeriums, die für die Schulen zuständig sind, und vor allem mit den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsministeriums, denen natürlich das Thema Bewegung und Prävention sehr am Herzen liegt, sowie mit vielen anderen. Ich bedanke mich bei allen, die daran mitgewirkt haben. Ich glaube, wir können uns damit sehen lassen. Uns ist wichtig, für den Sport in Bayern Impulse zu geben, aber keine neue Bürokratie aufzubauen. Ich hoffe, dass uns das in enger Zusammenarbeit mit den genannten Beteiligten gelingen wird. Ich bitte Sie um eine konstruktive, gute Beratung dieses Gesetzentwurfs und dann um eine möglichst baldige Zustimmung und Verabschiedung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herr Staatsminister, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu hat Kollege Tim Pargent, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.

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Tim Pargent GRÜNE

Sehr geehrter Herr Staatsminister, vielen Dank für die Einbringung dieses neuen Gesetzes. Sportgeist und Durchhaltewillen sind ja wichtige Themen. Meine Frage betrifft den Durchhaltewillen bei etwas anderem, nämlich der Paragrafenbremse, gemäß der nach Aussage des Ministerpräsidenten für jedes neue Gesetz zwei alte wegfallen sollen. Meine ganz konkrete Frage an Sie: Welche beiden Gesetze sollen nach dem Willen der Staatsregierung denn nun zugunsten dieses Sportgesetzes entfallen? (Beifall bei den GRÜNEN) Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Es gibt bisher ein eigenes Gesetz über den Landessportbeirat. Der Landessportbeirat ist Teil dieses Gesetzes. Damit wird das Gesetz über den Landessportbeirat durch dieses neue Bayerische Sportgesetz ersetzt. (Toni Schuberl (GRÜNE): Und das zweite?) – Wir werden dann bei Gelegenheit sicherlich auch noch andere Gesetze aufheben. Das kann ich Ihnen jetzt aus dem Stegreif nicht sagen. Auf jeden Fall gibt es aber keine Mehrung des Gesetzesbestandes in Bayern, sondern, wie gesagt: Das andere Gesetz wird damit gleichzeitig erledigt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Staatsminister. – Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Florian Köhler. (Beifall bei der AfD) Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

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Florian Köhler AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Innenminister! Die Staatsregierung beglückt uns heute wieder mit ihrem neuesten Meisterwerk in Sachen Bürokratie. Stellen Sie sich ein Kind in einem bayerischen Dorf vor, das statt mit dem Ball auf der Wiese mit dem Smartphone in der Hand sitzt. Warum? – Weil die Welt sich dreht, die Zeit rast und unsere Jugend nicht mehr nur von Leder und Rasen lebt, sondern von Bits und Bytes. E-Sports, das ist die Arena der Jungen. Das ist Disziplin, Teamgeist, Strategie, ohne dass man sich die Lungen aus dem Leib rennt. Und was macht unsere Staatsregierung? – Sie schenkt uns ein Sportgesetz, das so altmodisch ist wie ein Klöppelverein. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Klöppeln ist eine Tradition!) Kein Wort zu E-Games, kein Hauch von Moderne. Stattdessen endlose Seiten mit WHO-Empfehlungen und Demografie-Charts, die uns erzählen, wie wir uns bewegen sollen, als wären wir alle Roboter in einem grünen Fitnessstudio. Herr Minister, das ist kein Gesetzentwurf, das ist ein Armutszeugnis. (Beifall bei der AfD) Es ist ein Entwurf, der sich als Retter des Sports tarnt, aber in Wahrheit die bayerische Seele an die Ideologen aus Brüssel und Genf verkauft. Schauen Sie sich Artikel 1 an: "Ziel dieses Gesetzes ist die nachhaltige Etablierung einer aktiven, sporttreibenden […] und leistungsbereiten Gesellschaft." – Das klingt schön. Aber was heißt es? Dass wir alle von der Wiege bis zur Bahre joggen sollen, um die Kosten für unser Gesundheitssystem zu drücken? Und wessen Kosten sollen wir hier drücken? Die der arbeitenden Bayern, die schon jetzt unter Steuern und Abgaben leiden und bluten? Lassen Sie uns ehrlich sein: Sport ist Herzblut Bayerns. Ich denke da an den FC Bayern, die Skiclubs in den Bergen, die Schützenfeste, Schützensport. Das ist unser Stolz, unsere Identität. Aber dieses Bayerische Sportgesetz ist ein trojanisches Pferd der Political Correctness. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): So ein Unsinn!) Schauen Sie in Artikel 6 "Inklusion im Sport": Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ausbauen. – Ja, das wollen wir alle. Aber warum wird das hier zur Staatsdoktrin aufgeblasen? Die Kosten des Bundesteilhabegesetzes, das übrigens Ihre Kollegen im Bundestag damals mitverabschiedet haben, sprengen jetzt schon alle Bezirkshaushalte. Das wird den Kommunen im nächsten Jahr um die Ohren fliegen. Artikel 7 "Integration und gesellschaftliche Teilhabe". – Integration wovon, von wem? Von Millionen, die in den letzten Jahren illegal ins Land gekommen sind? Sport als Vehikel für Multikulti-Ideale ist nicht Integration. Es kann auch keine Integration stattfinden, wenn sich beispielsweise Türken in ihren eigenen Vereinen separieren und nicht mit uns organisieren. Unsere Vereine – getragen vom Ehrenamt, dieser, wie es in Artikel 8 so schön heißt, Säule der bayerischen Gemeinschaft – sollen jetzt also barrierefreie Paläste bauen und Inklusionskurse anbieten, das alles unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeit aus Artikel 2. Ökologisch, ökonomisch, sozial – das klingt alles harmlos, aber übersetzt bedeutet es: mehr Vorschriften, mehr Kontrollen, mehr Geld aus der Tasche des Steuerzahlers. Und wer profitiert davon? – Nicht die bayerischen Familien, die in ihren Vereinen schwitzen und siegen, nicht die Jugend, die E-Sports meistert und damit Karrieren startet. Nein, profitieren werden die Verbände, die Berater, sogar die Gender-Gurus, die uns einflüstern, dass Sport ohne Diskriminierungsfreiheit und Integrität undenkbar ist. Angesprochen auf die Regelungslücke zu Männern im Frauensport hat sich der Vertreter des Innenministeriums zu der Aussage hinreißen lassen, es solle sich niemand benachteiligt fühlen – egal ob Mann, Frau, divers. Der Sport solle sich selbst regeln. Man könne auf die Frage nach Männern im Frauensport noch keine konkrete Antwort geben. Ja, hallo? Entschuldigung! Männer haben in Frauenumkleiden und im Frauensport schlicht und ergreifend nichts verloren. Hören Sie endlich auf mit dem Quatsch. (Beifall bei der AfD) Das muss jetzt der Landtag entscheiden: Wollen Sie ein Gesetz, das den Sport politisiert, das unsere Vereine unter Auflagen erstickt, das E-Sport ignoriert und stattdessen WHO-Vorschriften predigt? (Tim Pargent (GRÜNE): Einstudierte Aufführung!) Das ist keine Förderung, das ist Bevormundung. Wollen Sie, dass Männer trotz erheblicher und offensichtlicher biologischer Unterschiede den Frauen jetzt den Sport und die Umkleiden streitig machen? – Transfrauen, also Männer, haben im Frauensport einfach nichts verloren. Schauen wir uns den Artikel 14 an: keine Klagbarkeit, keine Rechte. Das ist perfekt für die Staatsregierung; die Verbände und die Politiker entscheiden, und das Volk hat es abzunicken. Ich stelle dazu fest: Bayern ist kein Experimentierfeld. Wir sind das Herz Deutschlands, stolz auf unsere Wurzeln, unsere Leistungen, unsere Freiheit. Sport soll uns stärken, nicht spalten.

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Alexander Hold

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Ende.

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Florian Köhler AfD

Sport soll die Jugend begeistern. Deshalb sage ich: Hören Sie auf mit dem Rumgewurschtel! Machen Sie ein anständiges Sportgesetz. – Danke schön. (Beifall bei der AfD – Tim Pargent (GRÜNE): Lächerlich!)

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Alexander Hold

Danke schön. – Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion der Kollege Thorsten Freudenberger. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Thorsten Freudenberger CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Freitag war Bundesligasport hier in der Allianz Arena mit, wie ich finde, korrektem Ausgang. Am Wochenende gibt es in ganz Bayern viele Wettbewerbe, Spiele, Wettkämpfe – für unsere Jugend, aber auch für Erwachsene in unterschiedlichsten Sportarten und Wettbewerben und Ligen. Morgen ist wieder internationaler Spitzensport hier in der Allianz Arena in München. Und zur Stunde, während wir hier beraten: Tausende von Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen, die, vielleicht noch in der Schule oder bereits im Verein, Sport treiben. Bayern ist ein Sportland. Dazu tragen unzählige Ehrenamtliche, fast 400.000 Männer und Frauen, bei. Herzlichen Dank allen, die sich um den bayerischen Sport verdient gemacht haben und verdient machen. Wir sind ein aktives Land, darauf können wir stolz sein. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem neuen Sportgesetz werden wir dem bayerischen Sport auch neue Wege eröffnen. Herzlichen Dank dem Ministerpräsidenten Markus Söder für die Initiative. Herzlichen Dank dem Innenminister Joachim Herrmann, unserem Sportminister, für die Umsetzung des Gesetzes. Dank den Damen und Herren in den Ministerien, die hier, wie schon gesagt, zusammengewirkt haben. Vielen Dank auch einmal dem Bayerischen Landes-Sportverband für die Initiative und die Begleitung unter seinem Präsidenten Jörg Ammon, dem Bayerischen Sportschützenbund mit Christian Kühn an der Spitze und auch dem Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband in Bayern mit Diana Stachowitz. Vielen Dank für die Zusammenarbeit im Landessportbeirat und für die Unterstützung dieses Bayerischen Sportgesetzes. Dieses Sportgesetz wird ein Meilenstein in der Sportgeschichte des Freistaates Bayern sein, weil es zum ersten Mal einen Rahmen setzt, der die Dinge ressortübergreifend zusammenbringt, der den Schulsport, den Vereinssport, den Leistungs- und den Spitzensport, den Sport in seiner gesamten Breite begreift und fördert. Das Ziel ist die Etablierung einer aktiven, sporttreibenden, gesunden Gesellschaft in allen Lebensphasen – alt und jung, mit und ohne Handicap, hochtalentiert oder einfach nur aus Spaß an der Freude und der Bewegung. Wir wollen den Sport in seiner Breite begreifen – das Gesetz formuliert dies auch – und dann auch entsprechend fördern. Als Vorsitzender des Landessportbeirates möchte ich noch herausstellen, dass der Bayerische Landessportbeirat nun im Gesetz explizit benannt wird. Das heißt, wir werden als Landessportbeirat wie in der Vergangenheit beratend tätig sein und gleichzeitig dafür sorgen, dass wir zusammen mit den Sportverbänden an der Fortschreibung einer bayerischen Sportstrategie mitwirken. Vielen Dank, dass das so vorgesehen ist, dass der Landessportbeirat hier dazugehört und dass wir elementarer Bestandteil auch der Sportentwicklung hier in Bayern sein können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bewegen, motivieren muss sich jeder am Ende natürlich immer selber. Das neue Sportgesetz setzt aber den Rahmen und schafft beste Voraussetzungen dafür, dass unsere Kinder und Jugendlichen in der Schule und auch in unseren zahlreichen Vereinen über den Spaß an der Bewegung zum Sport finden. Das Sportgesetz schafft Voraussetzungen dafür, dass immer mehr Menschen aktiv werden und unsere Senioren lange aktiv bleiben. Das Sportgesetz schafft Voraussetzungen dafür, dass wir die reiche und erfolgreiche bayerische Sporttradition, die wir haben und pflegen, fortschreiben und in die Zukunft führen. Sport bedeutet Freude. Sport stiftet Gemeinsinn. Sport führt uns zusammen. Sport ist für eine freie Gesellschaft von großer Bedeutung. Das haben wir im 19. Jahrhundert schon gesehen, als Sport elementarer Bestandteil einer freiheitlichen und demokratischen Bewegung war. Lassen Sie mich zum Vorredner sagen: Ich glaube, das ist der Grund, warum Herr Köhler und die AfD so wenig mit diesem Thema anfangen können, wie wir es gerade gehört haben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Spitzenreiter sein zu wollen, motiviert zu sein und solidarisch zusammenzuwirken, das treibt uns an. Das alles gehört zum Sport. Spitzenreiter zu sein, das heißt für Bayern: Wir wollen wieder vorne sein, als erstes Bundesland, das ein Sportgesetz verabschiedet, als erstes Bundesland, das hier mutig voranschreitet. Das Gesetz bietet uns Chancen. Im Sport geht es darum, Chancen zu nutzen. Mit diesem Bayerischen Sportgesetz werden wir das tun. (Beifall bei der CSU)

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Alexander Hold

Danke, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Maximilian Deisenhofer. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Maximilian Deisenhofer GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Sportgesetz, das hört sich für mich als Sportler erst einmal nicht schlecht an. Aus meiner Sicht steht nichts wirklich Falsches im Gesetzentwurf. Die Frage ist aber schon, ob dieses Gesetz den Sport in Bayern substanziell nach vorne bringen kann oder ob es am Ende nur mehr Bürokratie schafft. Sehen wir uns das Gesetz einmal genauer an: In den Artikeln 1 bis 11 wird wortreich betont, wie wichtig Sport ist und dass der Staat diesen fördert. Allerdings steht dieser Grundsatz schon in der Bayerischen Verfassung. Mir persönlich fehlt eine Erwähnung der Sportfachverbände. Artikel 12 regelt die Bildung und Zusammensetzung des Landessportbeirats und ersetzt – wie wir gehört haben – das bisherige Gesetz zum Landessportbeirat. An dieser Stelle werden nur kleinere, vor allem sprachliche Änderungen vorgenommen, aber keine neue Zusammensetzung des Beirats, über die man nach fünfzig Jahren vielleicht einmal hätte diskutieren können. Der Artikel 14 betont noch einmal explizit, dass sich aus dem Gesetz keine einklagbaren Rechte ergeben. Es handelt sich also um eine rein politische Absichtserklärung. Unseren Kommunen wird dadurch kein einziges Schwimmbad oder keine einzige Sporthalle finanziert. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Artikel 15 und 16 sind die üblichen formalen Schluss- und Übergangsregelungen. Aus meiner Sicht wäre für eine Aneinanderreihung von politischen Absichtserklärungen nicht unbedingt ein Gesetz notwendig gewesen. Eine Regierungserklärung oder ein einfacher Landtagsbeschluss hätte es ebenfalls getan. Lassen Sie uns also noch mehr über die Lage des Sports in Bayern sprechen: Gerade in dieser Woche steht sehr vieles unter dem Stern der Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele in München. Das könnte ein Auslöser dieses Gesetzesentwurfs, zumindest für das Timing mit der heutigen Debatte, gewesen sein. Unsere positive Position bezüglich der Bewerbung habe ich bereits in der letzten Plenarsitzung vorgestellt. Ich sage es gerne noch einmal: Wir erhoffen uns vor allem von der Ausrichtung Paralympischer Spiele einen echten Schub für Barrierefreiheit und für Inklusion, und zwar nicht nur in München, sondern in ganz Bayern. Wir wollen die Olympia-Bewerbung mit einem bayernweiten Programm für mehr Schwimmbäder und für mehr Sportstätten flankieren. Gerade dafür gibt es viel zu tun. Bayerns Kommunen vermelden allein bei den Schwimm- und Hallenbädern einen Sanierungsstau von über 2 Milliarden Euro. Im Gesetzentwurf findet man leider kein Wort zum Schwimmen, kein Wort zum Bädersterben, kein Wort dazu, wie die Staatsregierung diesem Dilemma begegnen will. Stattdessen wird hier im Landtag unser Berichtsantrag abgelehnt, damit man sich nicht mit den neuen Zahlen zum Sanierungsstau bei den Schwimmbädern auseinandersetzen muss. Eine weitere aktuelle Baustelle, um die man sich kümmern könnte, anstatt via "Bild-Zeitung" unserem Nationaltrainer schlaue Tipps zu geben, wie es der Ministerpräsident gestern getan hat, ist der Sportstättenbau. Wir haben hierfür 25 Millionen Euro pro Jahr für unsere Vereine zur Verfügung. Allein bis Juni dieses Jahres waren schon 19 Millionen Euro ausbezahlt. Das heißt, auch dafür ist einfach zu wenig Geld im Topf. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CSU und FREIEN WÄHLERN, ich glaube, wir müssen auch noch einmal über euren Koalitionsvertrag reden. Darin steht eine stetige Verdopplung der Vereinspauschale. Darunter verstehe ich 100 % mehr. Wenn man sich die Fördersätze der letzten Jahre ansieht, dann kommt man zu folgendem Ergebnis: 2022 waren es 30 Cent pro Fördereinheit, 2023 60 Cent. Das entspricht der Verdoppelung; aber im Jahr 2024 waren es nur 40 Cent und im Jahr 2025 36 Cent. Das heißt, im Vergleich zum Jahr 2022 haben wir uns um 6 Cent nach oben bewegt. Das sind 20 % mehr, aber keine 100 %. Wenn wir Spitzenreiter sein wollen, wie es Kollege Freudenberger gerade als Ziel in den Raum gestellt hat, müssen wir, glaube ich, erst einmal die eigenen Versprechen einlösen. (Beifall bei den GRÜNEN) An dieser Stelle möchte ich unseren ehrenamtlichen Trainer:innen und Vereinsmitarbeiter:innen, die sich für den Sport reinhängen, weil sie nicht nach jedem einzelnen Cent schauen, sondern weil es ihnen um die Sache geht, umso mehr Danke sagen. Gerade in diesem Bereich sind Frauen leider weiter unterrepräsentiert. Ich glaube, wir lassen im Sport das meiste Potenzial liegen, besonders auf Leitungs- und Funktionärsebene. Wir brauchen mehr Frauen als Übungsleiterinnen, als Schiedsrichterinnen und im Vereinsvorstand. Wir GRÜNEN wollen gerade für ehrenamtlich engagierte Frauen durch Aus- und Fortbildungen und Bildungsurlaub eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Vereinsarbeit erreichen. Die Begeisterung für Sport und für die Vereine können wir früh entfachen, zum Beispiel im Schulsport; aber die reine Ankündigung der Bewegungs-Halbestunde reicht aus meiner Sicht nicht aus. Nicht zuletzt fordern wir GRÜNE – und wir werden in Zukunft keine Ausreden mehr gelten lassen: Am Ende der Grundschulzeit muss jedes Kind schwimmen können. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die FREIEN WÄHLER Herr Kollege Bernhard Heinisch. Bitte, Sie haben das Wort.

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Bernhard Heinisch FREIE WÄHLER

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für den Sport in Bayern. Mit dem neuen Sportgesetz schaffen wir die gesetzliche Grundlage für den Sport, wie er in der Praxis längst gelebt wird, als tragende Säule unserer Gesellschaft. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Die Bayerische Verfassung schreibt die Förderung des Sports schon heute als Staatsziel fest, und wir FREIE WÄHLER machen uns seit jeher für eine starke Sportförderung stark. Jetzt wird dieses Ziel endlich zu einem Gesetz mit klaren Strukturen, konkreten Zuständigkeiten und einer langfristigen Strategie. Unser Ziel ist dabei klar: Wir wollen alle Menschen in Bayern, egal ob jung oder alt, mit oder ohne Einschränkung, zu mehr Bewegung und Teilhabe am Sport motivieren; denn Sport ist weit mehr als nur Bewegung. Er stärkt die Gesundheit, fördert den sozialen Zusammenhalt und die gelebte Gemeinschaft. Wir FREIE WÄHLER setzen uns seit Jahren für den Erhalt und die Förderung des Breitensports ein; denn genau dort findet der Sport statt, der unsere Dörfer, Städte und Gemeinden zusammenhält. Wir wissen, ohne das ehrenamtliche Engagement in unseren Vereinen, ohne unsere Übungsleiterinnen und Trainer, ohne die vielen Helfer gäbe es keinen organisierten Sport. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir mit diesem Gesetz das Ehrenamt nicht nur würdigen, sondern auch strukturell absichern. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen liegt uns besonders am Herzen; denn wer sich von klein auf bewegt, lebt gesünder und lernt früh Teamgeist, Fairness und Disziplin. Deshalb stärken wir den Sport in Kitas, Schulen und in der Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe. Wir denken natürlich auch an die Spitzenathletinnen und -athleten, die Bayern auf der Weltbühne vertreten, wie dies Staatsminister Herrmann schon angesprochen hat. Ihre Leistungen verdienen nicht nur Anerkennung, sondern auch eine verlässliche Förderstruktur. Genau das leisten wir mit diesem Gesetz. Besonders begrüßen wir FREIEN WÄHLER natürlich, dass Inklusion und Integration fest im Gesetz verankert werden; denn Sport kennt keine Herkunft, kennt keine Sprache und keine Grenzen. Sport verbindet. Ein wichtiger Punkt für uns ist die Verantwortung der Kommunen. Wir wollen, dass Sportförderung nicht zentralistisch gedacht wird, sondern im Zusammenspiel mit den Gemeinden, dort, wo der Sport stattfindet. Deshalb setzen wir auf eine enge Kooperation mit dem Bayerischen Landessportbeirat und auf ein politisches Grundkonzept, das alle Beteiligten einbindet, vom Verein bis zur Staatsregierung. Mit diesem Gesetz setzen wir ein starkes Zeichen für unsere Sportlandschaft – bürgernah, verlässlich und zukunftsorientiert. Die FREIEN WÄHLER stehen voll und ganz hinter diesem Entwurf, genauso wie zu Olympia und zu den Paralympischen Spielen in Bayern – für eine starke Sportförderung, für unsere Ehrenamtlichen und für ein Bayern, in dem sich alle Menschen gerne bewegen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Kollege Arif Taşdelen. Bitte, Sie haben das Wort.

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Arif Taşdelen SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wer schon einmal auf dem Sportplatz gestanden hat, beim Vereinsfest geholfen hat oder in der Turnhalle Kinder trainieren sah, weiß: Sport ist Herzblut, Sport ist Gemeinschaft, Sport ist Lebensfreude pur. Deshalb begrüßt die SPD ausdrücklich das Bayerische Sportgesetz. Es ist gut, dass der Sport endlich die Anerkennung bekommt, die er verdient; denn er hält unsere Gesellschaft zusammen: vom Breitensport bis zu den Paralympics, vom Ehrenamt bis zum Spitzensport. Das Gesetz benennt viele richtige Ziele: mehr Bewegung für Kinder, mehr Inklusion, mehr Wertschätzung für Ehrenamtliche. Das alles unterstützen wir mit voller Überzeugung, aber – und das muss auch gesagt werden – ein Gesetz allein finanziert keine neue Turnhalle, ein schöner Paragraf ersetzt keine Sportstätte, und gute Absichten zahlen keine Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Wenn wir wirklich eine aktive und gesunde Gesellschaft wollen, müssen wir auch bereit sein, in sie zu investieren. Unsere Vereine, unsere Kommunen und unsere Ehrenamtlichen dürfen nicht alleingelassen werden. Wir haben in Bayern unglaublich engagierte Menschen, die sich Tag für Tag für den Sport einsetzen. Sie brauchen nicht nur warme Worte, sie brauchen Rückenwind und Unterstützung vom Freistaat. (Beifall bei der SPD) Darum sagt die SPD ganz klar: Dieses Gesetz ist richtig und wichtig, aber die Staatsregierung hat die Chance verpasst, es auch mit echten Mitteln zu hinterlegen. Wir wollen, dass Sportpolitik in Bayern mehr ist als Symbolpolitik. Wir wollen Bewegung in den Hallen, auf den Plätzen und endlich auch im Haushalt. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Für die CSU-Fraktion spricht jetzt noch Kollege Martin Stock. Bitte, Sie haben das Wort.

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Martin Stock CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste auf der Tribüne! Es lebe der Sport, er ist gesund und macht uns hart. – Ich weiß, aus dem Mund eines Unterfranken hört sich das nicht ganz so geschmeidig an, wie es vor über vierzig Jahren Reinhard Fendrich intoniert hat, aber der Satz zeigt, welche Bedeutung damals wie heute Sport für uns in Bayern, für die Gesellschaft, für unsere Vereine und damit auch für jeden Einzelnen hat. Sport wird bei uns in Bayern gelebt, in erster Linie von einer Rekordzahl an Mitgliedern in unseren über 15.000 bayerischen Sport- und Schützenvereinen, darunter auch über 300.000 Ehrenamtliche, die täglich in Leitungsfunktionen sind, in Verantwortung stehen als Übungsleiter, als Führungsverantwortliche in der Verwaltung. Sie alle leben den Sport und tragen dazu bei, dass Bayern wie in so vielen anderen Bereichen eben auch im Sport nationale Spitze ist. Wir sagen all diesen Menschen: Vergelts Gott, danke schön für eure Begeisterung für den Sport, danke schön für euer Engagement und danke schön dafür, dass wir dank Ihnen und euch in Bayern Sportland Nummer eins sein dürfen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) "Nummer eins" ist auch ein gutes Stichwort, denn auch wenn es in anderen Bundesländern zumindest vereinzelt bereits Gesetze für die Sportförderung geben mag – die Sportförderungskataloge haben wir ja zusätzlich auch –, unterhalten wir uns hier aber über ein umfassendes Sportgesetz als Ausfluss einer in der Verfassung selbst fest verankerten Staatszielbestimmung. Das ist einzigartig und sucht seinesgleichen in Deutschland. Dass Sport heute nicht mehr bloßes Hobby ist, sondern vielmehr ein integraler Bestandteil des Alltagslebens von Millionen Menschen in Bayern kann man allein schon daran erkennen, dass an der Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfs ganze sieben Ministerien mitgewirkt haben. Sport ist Freizeitvergnügen, aber eben noch so viel mehr. Er ist der größte Gesundheitsanbieter. Er ist Integrationsmotor, er ist der soziale Kitt, der keine Grenzen, keine Herkunft und keine Hautfarben kennt. Sport ist inklusiv und tief in den ehrenamtlichen Strukturen eines jeden noch so kleinen Dorfs in Bayern verwurzelt. Vom Knirps bis zum alten Herrn, vom Großstadtstadion bis zum Dorfplatz, von der Mehrzweckhalle bis zu den Betriebssportgruppen: Sport gibt uns Kraft, er gibt uns Schwung, er ist beliebt bei Alt und Jung. Nutzen wir diese Kraft und diesen Schwung, und füllen wir sie auch mit Leben. Sport lehrt uns, dass es sich doch lohnt, sich anzustrengen, dass es sich lohnt, Einsatz zu zeigen, dass man sich gut fühlt, wenn man etwas erreicht hat als Bestätigung des Geleisteten. Das Sportgesetz soll auch diesen Leistungsgedanken wieder mehr in den Mittelpunkt der Gesellschaft rücken. Es braucht gerade bei Kindern und Jugendlichen weiterhin Anreize, um über sich hinauszuwachsen. Jedes sechste Kind ist chronisch krank. Hier kann und muss der Sport ansetzen. Wir können Motivation zur Bewegung aber nur erreichen, wenn es persönliche Ziele als Anreiz gibt, die es zu erreichen gilt, anstelle einer Teilnahmeurkunde für alle. Ich will, dass es möglich ist, dass unsere Kinder sich nicht nur bei der Mathe-Olympiade im Wettkampf messen, sondern auch wieder mehr im Sport wie etwa bei den Bundesjugendspielen. Apropos Olympia: Wir haben eine einmalige Chance, für unsere Kinder und Jugendlichen ein neues Feuer zu entfachen, ein Feuer der Begeisterung, des Ansporns und der Zuversicht. Kommenden Sonntag wissen wir, ob sich München für die Olympischen und Paralympischen Spiele bewerben wird. Es ist eine einmalige Chance für eine ganze Generation, eine Chance für ein neues Sommermärchen für München, für Bayern und für unseren Sport. Bitte abstimmen, nutzen wir diese Chance! Es lebe der Sport, Olympia! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herr Kollege, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu hat Kollege Max Deisenhofer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.

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Maximilian Deisenhofer GRÜNE

Lieber Kollege Stock, den Schlussworten kann ich mich anschließen. Man hätte es auch toll gefunden, wenn CSU und FREIE WÄHLER unserem Antrag letzte Woche zugestimmt hätten. Ich glaube, wir haben bis jetzt bewiesen, dass wir gut in einem Team spielen. Die konkrete Frage – ich hatte es in meiner Rede schon einmal angesprochen –: In eurem Koalitionsvertrag steht die Verdopplung der Vereinspauschale. Ich habe die Fördersätze der letzten Jahre heruntergebetet. Wir sind bis jetzt bei 20 % und nicht bei 100 %. Wann kommt denn die Verdopplung der Vereinspauschale, wie es in eurem Koalitionsvertrag steht?

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Martin Stock CSU

Man kann sich, glaube ich, nicht über die Ausstattung unserer Vereine mit dem zur Verfügung stehenden Geld beschweren. Wenn jetzt die Frage nach noch mehr Geld kommt, muss ich sie zurückgeben an die, die in den letzten Jahren in der Bundespolitik dafür gesorgt haben, dass unsere Wirtschaft im G20-Vergleich auf Platz 19 abgerutscht ist; ich glaube, Mexiko steht noch hinter uns. Wir können nur das Geld der Steuerzahler ausgeben, das wir zur Verfügung haben. Dass wir in Bayern eine tolle Sportförderung und auch ein tolles Sportgesetz haben, sieht man allein schon daran, dass zu diesem Gesetz 103 Verbände angehört wurden. Es gab keine einzige Ablehnung, einhellig wurde dieses Gesetz von den Sportlerinnen und Sportlern begrüßt. Das ist doch der größte Rückhalt für ein Gesetz, wenn man weiß: Es ist nicht in den Köpfen von Politikern, sondern gemeinsam mit den Aktiven und den Ehrenamtlichen in den Verbänden und den Vereinen entstanden. Noch einmal herzlichen Dank für dieses tolle Gesetz! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Dann ist das so beschlossen. Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 4, 8 und 9 drei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden. Ich erinnere Sie daran, dass Sie bitte Ihre Stimmkartentasche in den Postfächern vor dem Plenarsaal abholen, sofern das noch nicht geschehen ist. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 d auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes (Drs. 19/8459) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit gibt es 10 Minuten Redezeit für die AfD-Fraktion. Ich eröffne also zugleich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich wie immer an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich erteile für die AfD-Fraktion dem Abgeordneten Andreas Winhart das Wort. Bitte. (Beifall bei der AfD)

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Andreas Winhart AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Sport, der zur Vermeidung von Krankheiten, von Unfällen etc. da ist, wollen wir uns jetzt dem Thema widmen, wenn es zu spät ist oder wenn Menschen geholfen werden muss: den Krankenhäusern. Wir schlagen Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, in dem es um die Änderung des Krankenhausgesetzes in Bayern geht. Es geht ganz konkret um die Krankenhausplanung. Wir alle wissen aus den vergangenen Diskussionen hier im Hause zum Thema Krankenhaus, dass durch die Reformen und durch die Defizite einiges im Argen liegt. Wir haben uns die Sache einmal genauer angeschaut. Logischerweise ist es so – das verpflichtet uns auch bundesgesetzlich –, dass die Länder für die Krankenhausplanung zuständig sind. Diese Krankenhausplanung ist ganz klar im Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes geregelt; dort heißt es: "Die Länder stellen zur Verwirklichung der in § 1 genannten Ziele Krankenhauspläne und Investitionsprogramme auf". – Das ist die Aufgabe, der der Freistaat Bayern nachkommen muss. Natürlich gibt es bei uns seit Jahren den Krankenhausplan – jährlich in einem gewissen Umfang erneuert und angepasst. Dahinter steht ein Bayerischer Krankenhausplanungsausschuss. Genau um diesen und um dessen Zusammensetzung geht es jetzt. Dort sitzen zum Beispiel Leute von der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, von den Krankenkassenverbänden, vom Bayerischen Gemeindetag, vom Städtetag, vom Landkreistag, vom Bezirketag, von der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, vom Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern, vom Landesausschuss Bayern des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und von der Bayerischen Ärztekammer. Von der Landesebene ist aber niemand außer einem Vertreter des Gesundheitsministeriums dabei, der die Sitzung leiten soll. Jeder dieser Verbände, jede dieser Institutionen entsendet zwei Personen in dieses Gremium. Im Endeffekt sind das Interessengesellschaften – die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Krankenkassen, die Ärzte, etc. –, und ich frage mich schon die ganze Zeit, warum die Vereinigung der Pflegenden, die von Ihnen so heiß geliebt wird, nicht dabei ist, diejenigen, die mit dem Krankenhauswesen betraut sind. Bis jetzt hat das auch gut funktioniert. Allerdings muss man sagen, dass die Herausforderungen, vor denen gerade die Krankenhauslandschaft steht, vehement sind. Wir haben zur Kenntnis zu nehmen, dass die Landkreise unter defizitären Krankenhäusern leiden. Wir sind jetzt an dem Punkt angelangt, an dem die einen oder anderen darüber nachdenken, das eine oder andere Haus zu schließen, was auch durch die Lauterbach‘sche Reform so gewollt ist. Aufgabe der Landesebene ist es, auf ganz Bayern zu schauen, ohne Partikularinteressen der kommunalen Ebene zu berücksichtigen. Wir müssen an dieses Thema ran. Deshalb möchten wir Ihnen heute vorschlagen, das Gremium Krankenhausplanungsausschuss um zwei Personen aus dem Landtag zu ergänzen. Das sehen wir in vielerlei Hinsicht als gegeben. Erstens. Diese Landesaufgabe nimmt der Freistaat Bayern so nicht wirklich wahr, sondern sie ist im Endeffekt an die Interessenvertreter und an die kommunalen Spitzenverbände delegiert. Das halten wir für falsch. Wir hätten den Landtag gerne mit an Bord. Zweitens. Auch das Gesundheitsministerium braucht Kontrolle. Wir wollen die Volksvertretung mit an Bord sehen; denn die Patientinnen und Patienten wählen uns und nicht die Staatsministerin. Wir sind die Volksvertretung und sollten mit an Bord sitzen. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, dieses Gesetz anzupassen und dabei eine klare und ausgewogene Repräsentation zu wählen. Wir haben durchaus mit dem Gedanken gespielt, mehrere Fraktionen zu beteiligen. Die anderen Gremien sind aber auch nur mit zwei Personen vertreten. Wir wollen die Arbeitsfähigkeit dieses Gremiums grundsätzlich aufrechterhalten. Wir schlagen vor, dass von den regierungsstützenden Fraktionen und von der stärksten Oppositionskraft jeweils ein Mitglied des Landtags den Bayerischen Krankenhausplanungsausschuss ergänzt. Somit wird einerseits sichergestellt, dass die landesweiten Interessen – dafür sind wir zuständig – vertreten sind und so ein größerer ganzheitlicher Blick auf die Sache geschaffen wird. Andererseits weiten wir die Kontrolle, die uns als Parlament obliegt, auf die Tätigkeiten des Staatsministeriums aus. Wir sehen noch einen weiteren Punkt. Es geht um die Investitionsprogramme; denn der Freistaat Bayern stellt jedes Jahr Millionen von Euro zur Verfügung, damit wir die Krankenhäuser auf Vordermann bringen und gut ausstatten. Das könnte man natürlich im Gesamten an diesen Krankenhausplanungsausschuss weitergeben. Wir sehen es aber gerade in Zeiten von klammen Kassen als opportun an, dass derjenige, der das Budgetrecht hat – das ist in Bayern der Bayerische Landtag –, entsprechend beteiligt ist. In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion hier und im Ausschuss und darüber, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Abgeordneter. – Nun spricht für die CSU-Fraktion der Abgeordnete Thorsten Freudenberger. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Thorsten Freudenberger CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht einmal mehr um die Krankenhausplanung, diesmal um eine Spezialfrage. Immer wenn wir hier über die Krankenhausplanung sprechen, habe ich das Gefühl, dass zwei Vorstellungen aufeinandertreffen. Auf der einen Seite gibt es diejenigen, die glauben, dass der Freistaat Bayern in der Krankenhausplanung überhaupt nichts tun würde. (Zuruf von den GRÜNEN: Ja!) Auf der anderen Seite gibt es diejenigen, die – so wie ich – sachorientiert darlegen können, dass sich der Freistaat Bayern selbstverständlich im Sinne einer kooperativen Krankenhausplanung – das zeigt allein schon das in Rede stehende Gremium des Krankenhausplanungsausschusses – sehr wohl aktiv in die Krankenhausplanung einbringt. Allerdings haben wir ein System, das wir um sieben entscheidende Punkte auch der Krankenhausplanung ergänzt haben, bei dem der Freistaat die Kommunen unterstützt und in dem die Kommunen im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung sehr wohl selbst entscheiden können, wie Gesundheitsversorgung vor Ort koordiniert und geplant wird. Diese Kooperation fortzuentwickeln wie mit diesem Sieben-Punkte-Plan, halte ich für richtig; mit ständigen Schuldzuweisungen kommen wir nicht weiter. Ich habe auch immer den Verdacht, dass diejenigen, die besonders vehement fordern, der Freistaat sollte doch Entscheidungen über Krankenhäuser vor Ort treffen, wahrscheinlich auch diejenigen wären, die als Erste demonstrierten, wenn in München Entscheidungen fielen, die vor Ort Auswirkungen hätten, die einem nicht gefallen würden. So können wir die Arbeitsteilung nicht machen. So wollen wir sie auch nicht gestalten. Daher werbe ich immer wieder dafür, anzuerkennen, dass sich der Freistaat sehr wohl in die kooperative Krankenhausplanung in Bayern einbringt. Den Vorschlag, der hier eingebracht wird, lehnen wir ab. Ich möchte das sachlich begründen. Der Krankenhausplanungsausschuss ist ein bewährtes Gremium, in dem sich Expertinnen und Experten darüber austauschen, wie die Bedarfsplanung für einzelne Standorte zu gestalten ist. Letztlich obliegt dem Krankenhausplanungsausschuss vor allem die Aufgabe, die bedarfsgerechte Planung zu bestätigen. Das heißt, was vorher die Träger von Krankenhäusern zusammen mit dem Staatsministerium ausgehandelt haben, wird vom Krankenhausplanungsausschuss dahin gehend geprüft, ob es plausibel, stimmig und bedarfsgerecht ist. Dieser Aufgabe ist dieses Gremium in all den Jahren sehr wohl nachgekommen, und bei dieser Aufgabenstellung kann es bleiben. Die parlamentarische Kontrolle erfolgt aus meiner Sicht nicht über zwei Vertreter im Krankenhausplanungsausschuss, sondern letztlich immer darüber, dass wir in der Lage sind, Einzelfragen im Ausschuss oder auch hier zu behandeln, und am Schluss mit dem Etatrecht sowieso darüber entscheiden, welche Investitionsnotwendigkeiten vor Ort gefördert werden oder nicht. Das heißt, die parlamentarische Kontrolle erfolgt im Landtag auch in diesem Fall in ausreichendem Maße. Hinzu kommt ein neues Instrumentarium, das einmalig bereits ausgeführt und erprobt wurde, nämlich die Entscheidung vor Ort von der Zustimmung und Bestätigung der Bayerischen Staatsregierung flankieren zu lassen. Wir haben also ausreichend Methoden und Maßnahmen, um die Krankenhausplanung zu begleiten. Aus diesem Grund wollen wir keine Vergrößerung des Krankenhausplanungsausschusses und halten diese auch in der Sache nicht für zielführend. Erlauben Sie mir am Schluss eine Anmerkung. Ich bin ein wenig darüber gestolpert: In dem AfD-Gesetzentwurf steht, dass eine Person des Landtags aus den Regierungsfraktionen von der stärkeren Fraktion – das wäre wohl die CSU – und die andere Person aus den Oppositionsfraktionen auch von der stärksten Fraktion gestellt werden sollte. Dann seien die zwei hier vertretenen politischen Lager vertreten. Im Umkehrschluss heißt das, dass hier ein Lager von AfD, SPD und GRÜNEN gesehen wird. Das ist ein etwas sonderbares Lagerverständnis, und an dem Lagerfeuer wünsche ich wirklich viel Freude. Wir lehnen den Vorschlag ab. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Nächste Rednerin ist die Frau Kollegin Kerstin Celina für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Kerstin Celina GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Wir beraten heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, den Bayerischen Krankenhausplanungsausschuss um zwei Mitglieder des Landtags zu erweitern, davon ein Mitglied aus der größten Regierungsfraktion und eines aus der größten Oppositionsfraktion. Das klingt zunächst nach mehr Demokratie; doch in Wahrheit ist es das Gegenteil. Der Krankenhausplanungsausschuss ist kein politisches Gremium, sondern ein Fachgremium. Er dient dazu, dass die Staatsregierung auf Grundlage von medizinischer, planerischer und ökonomischer Expertise die bestmöglichen Entscheidungen für die Krankenhausversorgung in Bayern treffen kann. Die Partikularinteressen einzelner Abgeordneter für ihre Stimmkreise haben da nichts zu suchen. Genau das ist das, was aus Ihrem Antrag hervorgeht. Dieses Misstrauen gegenüber Fachgremien, so zu tun, als wären Sie der Volksvertreter, der für das ganze Volk in einem Fachgremium besser sprechen könnte als die Fachexpertinnen und -experten, ist einfach nur fatal. (Beifall bei den GRÜNEN sowie der Abgeordneten Ruth Waldmann (SPD)) Und ich sage noch einmal, damit es klar ist: Wenn ein Fachgremium um zwei politische Vertreterinnen oder Vertreter erweitert wird, die nicht vom Fach sind, wird die Qualität der Entscheidungen nicht besser. Fachwissen lässt sich nicht durch Parteizugehörigkeit ersetzen. Auch mit Blick auf die Transparenz und die demokratische Kontrolle ist Ihr Vorschlag nicht zielführend. Die Kontrolle der Regierung ist und bleibt Aufgabe des Landtags und nicht Aufgabe eines Regierungs-Fachgremiums. Wir, der Landtag, zu dem Sie leider auch gehören, (Zuruf: Oh!) wir Abgeordnete haben für die Kontrolle alle notwendigen Instrumente: Wir können Anfragen stellen, wir können Anhörungen durchführen, wir können über den Haushalt entscheiden und wir können uns regelmäßig Berichte des Gesundheitsministeriums vorlegen lassen. Das sind starke parlamentarische Werkzeuge. Wer diese nutzt, kann Regierungshandeln prüfen, hinterfragen und gegebenenfalls korrigieren. Wir brauchen keine neuen Posten oder symbolische Sitze in Fachgremien. Wir brauchen politischen Willen und fachliche Kompetenz, und jeder und jede an der richtigen Stelle, und Sie sind im Krankenhausplanungsausschuss nicht an der richtigen Stelle. Der Krankenhausplanungsausschuss soll evidenzbasierte, patientenorientierte Entscheidungen treffen, und dafür braucht es Expertinnen und Experten, und nicht mehr Personen. Wir werden den Gesetzentwurf in den Fachausschüssen diskutieren; aber schon der erste Eindruck zeigt: Dieser Gesetzentwurf ist weder notwendig noch sinnvoll. Er stärkt weder die Demokratie noch die Transparenz. Im Gegenteil: Er schwächt die Trennung von Legislative und Exekutive und ist deshalb auch kein guter Gesetzentwurf. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht der Kollege Thomas Zöller.

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Thomas Zöller FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Warum braucht es diesen Antrag nicht? – Erstens. Der Krankenhausplanungsausschuss ist ein fachlich besetztes Expertengremium, das sich aus Vertretern der Krankenhausträger, Kostenträger, Ärzteschaft und der kommunalen Spitzenverbände zusammensetzt. Sie bringen spezifisches Fachwissen zur stationären Versorgung, Krankenhausstruktur und Finanzierung mit. Ich glaube eher, eine politische Einmischung würde da kontraproduktiv wirken. Zweitens. Die Krankenhausplanung ist Aufgabe der Exekutive, konkret des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention. Der Bayerische Landtag hat über die Gesetzgebung und Haushaltskontrolle bereits indirekten Einfluss auf die Krankenhauspolitik. Drittens. Der Ausschuss ist bereits mit zehn Mitgliedern besetzt, die jeweils zwei Vertreter entsenden. Eine Erweiterung um politische Vertreter würde die Arbeitsfähigkeit des Gremiums eher negativ beeinflussen. Viertens. Die vorgeschlagene Auswahl von nur zwei Landtagsmitgliedern – ein Mitglied aus der stärksten Regierungsfraktion und eines aus der stärksten Oppositionsfraktion – schafft ein politisches Ungleichgewicht. Andere Fraktionen wären ausgeschlossen, was der pluralistischen Repräsentation widerspricht und zu Legitimationsproblemen führen würde. Fünftens. Krankenhausstandorte und Versorgungsstufen sind sensible Themen, die oft mit regionalen Interessen verbunden sind. Eine politische Beteiligung könnte auch dazu führen, dass Entscheidungen nicht mehr primär nach medizinischen und wirtschaftlichen Kriterien, sondern nach Wahlkreisinteressen und politischen Zielen einzelner Parteien und Gruppen getroffen werden. Jetzt habe ich wirklich nur zwei Minuten gebraucht, um das zu erklären. Deshalb möchte ich einen Teil der restlichen Zeit nutzen: Ein anderes Thema treibt mich im Moment eher um. Wir haben gehört, dass gerade bei den Krankenhäusern demnächst wieder 2 Milliarden Euro eingespart werden sollen, davon 100 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds – das kann man schnell erledigen, das halte ich aber auch nicht für gut –, 100 Millionen Euro sollen die gesetzlichen Krankenkassen an ihren Verwaltungen einsparen; aber jetzt kommt es: 1,8 Milliarden Euro Kürzungen stehen bei unseren Krankenhäusern an. Hier möchte ich Lob an unsere Gesundheitsministerin Judith Gerlach überbringen, die sich im "Münchner Merkur" klar gegen diesen Vorgang geäußert hat. Ich bitte auch da die CSU- und SPD-Fraktion in der Bundesregierung, vielleicht noch einmal auf die Bundesgesundheitsministerin einzuwirken; denn sie hat Ende Juli 4 Milliarden Euro für die Krankenhäuser angekündigt. Die habe ich auch nicht ganz unkritisch gesehen, weil sie da mit der Gießkanne drüber ging. Unabhängig davon, ob ein Krankenhaus Minus macht oder nicht – es gibt auch noch Krankenhäuser, die ein Plus machen –, bekommt jedes Krankenhaus die gleiche Summe. Wenige Wochen später nimmt man von den 4 Milliarden Euro wieder 1,8 Milliarden Euro weg. Das ist so ähnlich wie früher in der Schule: Früher, zu meiner Zeit, hat man in der Grundschule nicht mit dem Handy gespielt, sondern mit Murmeln. Wenn ich da meinem Spezi, der keine Murmel mehr gehabt hat, vier Murmeln geschenkt und einen Tag später wieder zwei davon gewollt hätte, hätte er wahrscheinlich gesagt: Geschenkt ist geschenkt, und wieder holen ist gestohlen. – Vielleicht hätte ich im schlimmsten Fall auch noch eine Backpfeife bekommen; aber das wäre es dann auch schon gewesen. Niemand soll eine Backpfeife bekommen; aber ich bitte darum, diese Geschichte noch einmal zu überdenken. Ich komme zurück zum AfD-Antrag. Wir FREIE WÄHLER lehnen diesen ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie der Abgeordneten Kerstin Schreyer (CSU))

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Tobias Reiß

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Andreas Winhart vor.

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Andreas Winhart AfD

Herr Kollege Zöller, Sie haben gerade wunderbar entlarvt, dass Sie das Gesetz nicht kennen und nicht wissen, was die wahren Intentionen dieses Krankenhausplanungsausschusses sind. Sie haben davon gesprochen, dass auch in Zukunft über medizinische und wirtschaftliche Kriterien beraten werden soll. Das ist aber überhaupt nicht Ziel dieses Krankenhausplanungsausschusses. Das Ziel des Krankenhausplanungsausschusses ist – und so können Sie es übrigens auf der Website des Staatsministeriums nachlesen –: "Wichtiges Indiz für die Bedarfsgerechtigkeit eines Krankenhauses, seiner Kapazitäten und seiner Fachabteilungen ist der Grad der Inanspruchnahme durch die Patientinnen und Patienten." – Das heißt: Wie häufig treten Erkrankungen in bestimmten Fachbereichen auf? – Beim Krankenhausplanungsausschuss geht es darum, dass das gescheit verteilt ist und dass das flächendeckend dargestellt ist. Es geht nicht um wirtschaftliche Kriterien und schon gar nicht um medizinische.

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Thomas Zöller FREIE WÄHLER

Die medizinischen Kriterien sind ganz wichtig, die wirtschaftlichen stelle ich einmal hinten an. Mir ist als Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung auch daran gelegen, dass wir überall in der Fläche genügend Krankenhäuser haben; aber vor allem ging es um Ihren Antrag, um Ihre Intention und um Ihren Wunsch, dass Sie einen Vertreter in diesen Ausschuss entsenden. Das wollen wir nicht. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Andreas Winhart (AfD): Darum geht es!)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Ruth Waldmann für die SPD-Fraktion.

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Ruth Waldmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Ja, zum Bayerischen Krankenhausgesetz kann man natürlich viele Fragen stellen und vielleicht auch Änderungs- und Verbesserungsbedarf sehen. Zum Beispiel kommt es darauf an, dass der Planungsausschuss dringend eine echte Krankenhausplanung vorlegen muss. Wir müssen auch wegkommen von der Fortschreibung der Bettenzahl, die ursprünglich aus dem Jahr 1974 stammt. Wir müssen also auch weg von dieser Bettenzahl als alleinigem Kriterium. Da gäbe es eine Menge zu tun. Andere Bundesländer sind da übrigens auch schon weiter. Wir brauchen eine echte, moderne medizinische Versorgungsplanung, die ambulante und stationäre Angebote sinnvoll verzahnt, eine schnelle Notfallversorgung (Unruhe – Glocke des Präsidenten) und die bestmögliche Behandlungsqualität im Land. Aber mit all diesen wichtigen Themen befasst sich die AfD in diesem Gesetzentwurf überhaupt nicht. Ihnen geht es um einen Sitz in diesem Gremium. Aber die Probleme bei der Krankenhausplanung – die Themen habe ich gerade angerissen, da geht es um viel – bestehen doch nicht darin, dass im Planungsausschuss keine Landtagsabgeordneten sitzen. Da ist doch weiß Gott Wichtigeres zu beachten. Sie können zudem als AfD auch nicht für die ganze Opposition sprechen. Sie haben da Ihre sehr eigene Strategie, und da geht es eben nicht um eine konstruktive Zusammenarbeit. Ihnen geht es an dieser Stelle um sich selber. Sie wollen in dieses Gremium. Wir als SPD haben uns dagegen bereits schon in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass thematisch immer wieder diejenigen einbezogen werden, um die es jeweils geht, (Widerspruch des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) also tatsächlich die Ärzteschaft, die Pflege, die Psychotherapeuten, die Patientenfürsprecher oder die Selbsthilfe. Sie sollten, je nachdem, was das wesentliche Thema ist, mit einbezogen werden. Das würde, glaube ich, an der Stelle wirklich mehr bringen, als zwei Personen aus dem Landtag dorthin zu entsenden. Dazu ist schon einiges von den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen gesagt worden. Wir haben ja auch eine Trennung zwischen Legislative und Exekutive. Ich sehe gerade, dass da jemand noch dringend etwas von mir wissen will. Bitte, sehr gerne.

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Tobias Reiß

Das ist richtig, Frau Kollegin. Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Andreas Winhart vor.

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Andreas Winhart AfD

Sehr geehrte Frau Kollegin Waldmann, ich möchte nicht nur etwas von Ihnen wissen, sondern ich möchte mich erst mal herzlich bedanken, dass Sie uns zutrauen, dass wir dauerhaft zumindest mal die größte Oppositionsfraktion in diesem Haus sein werden; denn Sie behaupten, dass wir uns diesen Sitz zueignen wollen, bzw. vielleicht trauen Sie uns sogar die größte Regierungsfraktion zu. Das kann ja auch demnächst passieren. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Gelächter! – Ruth Waldmann (SPD): Um Himmels willen!) Auf jeden Fall haben Sie gesagt, dass die AfD diesen Sitz will. Wir haben das ganz allgemein gefasst. Das will ich mal festhalten. Das Zweite ist: Sie haben gerade gesagt, dass die Pflege auch beteiligt sein soll. Die Vereinigung der Pflegenden oder irgendein anderer Pflegeverband sind überhaupt nicht in diesem Krankenhausplanungsausschuss drin. Würden Sie das denn unterstützen, dass die Vereinigung der Pflegenden oder irgendein anderer Pflegeverband hier mit aufgenommen wird?

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Tobias Reiß

Frau Kollegin.

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Ruth Waldmann SPD

Sie haben da offenbar gerade wieder nicht richtig zugehört. Es geht uns nicht darum, diesen Krankenhausplanungsausschuss mit zusätzlichen Personalvorschlägen aufzustocken. Wir sehen vielmehr ganz wichtige zentrale Aufgaben, die er anders angehen muss, als er das bisher tut. Wir haben aber als SPD bereits in der Vergangenheit einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem wir gefordert haben, dass thematisch immer diejenigen einbezogen werden sollen – wenn ihr Thema dran ist –, die da jeweils betroffen sind. Das kann mal die Pflege sein, das kann die Ärzteschaft sein, das können die Psychotherapeuten sein; auch Patientenfürsprecher sollten dann beteiligt sein oder zum Beispiel die Selbsthilfe. Aber wir haben nicht gesagt, dass wir jetzt eine dauerhafte Aufstockung eines Gremiums brauchen, sondern wir brauchen ein anderes Verständnis, hin zu einer modernen Versorgungsplanung. Wir dürfen nicht einfach Krankenhäuser planen, sondern wir müssen moderne medizinische Versorgung planen. Da gehören die Krankenhäuser dazu, aber Niedergelassene und andere genauso. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen. Die AfD-Fraktion hat sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. Wortmeldung gem. § 106 BayLTGeschO Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, erteile ich dem Herrn Kollegen Florian Köhler das Wort zur Begründung mit dem Hinweis, dass diese Wortmeldung nicht gestattet, sich zur Sache zu äußern. Es steht Ihnen nur zu, zur Tagesordnung zu sprechen. Herr Kollege Köhler, bitte.

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Florian Köhler AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir stellen den Geschäftsordnungsantrag (Anna Rasehorn (SPD): Welchen?) auf Wiedereröffnung der Aussprache zur Benennung eines Mitglieds für den KGRE. Hilfsweise beantrage ich, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, um dem vorgeschlagenen Kandidaten eine Stellungnahme zu ermöglichen. Der Ältestenrat sollte sich auf jeden Fall in einer vertieften Prüfung damit befassen. Warum? – Es liegen neue gravierende Informationen vor, zur möglichen Billigung schwerer Straftaten online durch den vorgeschlagenen Kandidaten, und die erfordern eine umfassende Klärung, bevor wir hier abstimmen. Der KGRE vertritt Bayern und Deutschland in einem Gremium des Europarats, das für Demokratie, Subsidiarität und die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung steht. Ein Vertreter, der möglicherweise schwere Straftaten gebilligt hat, untergräbt diese Werte und die Glaubwürdigkeit Bayerns in Europa. Die Bayerische Verfassung fordert von den Abgeordneten ein integritätsvolles Handeln ein, und dies muss vor der Benennung geprüft werden. Herr Dorow hat sich in einem Facebook-Post im Zusammenhang mit der Ergreifung des mutmaßlichen Drahtziehers der Nord-Stream-Sprengung zu folgender Aussage hinreißen lassen: Bitte sofort für den Verdienstorden vorschlagen. Er hat ein Riesenproblem für Deutschland gelöst. (Zuruf von der AfD: Pfui!) Vor dem Hintergrund dieser unvorhergesehenen Entwicklung sehe ich eine Fortsetzung der Debatte und die Benennung dieses Mitglieds äußerst kritisch. Ich sage es mal so: Das betrifft die Integrität und die Eignung des Kandidaten, den Bayerischen Landtag und Bayern nach außen in diesem Gremium zu vertreten. Ohne Klärung riskieren wir eine internationale Blamage und verletzen das Prinzip der Transparenz. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): In Moskau, oder wo?) Ich bin der Meinung, dass Bayern als stärkstes Bundesland Vorbild sein muss (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Da fangt mal bei euch an!) und eine unklare – –

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Tobias Reiß

Herr Kollege Köhler, es geht um die Tagesordnung, um die Aussprache dazu. Sie gehen jetzt dazu über, zur Sache zu sprechen. Das bitte ich zu unterlassen. Sie haben hinreichend dargelegt, was Ihr Ansinnen ist. Ich würde Sie bitten, nicht weiter zur Sache zu sprechen.

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Florian Köhler AfD

Gut. Dann ist das beantragt. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Das Wort zur Gegenrede erteile ich dem Parlamentarischen Geschäftsführer der CSU-Fraktion, Kollegen Michael Hofmann.

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Michael Hofmann CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tagesordnung der heutigen Sitzung haben wir genauso wie all die anderen Tagesordnungen im Ältestenrat vorbereitet. Dabei waren auch Vertreter der AfD-Fraktion anwesend. Man hätte jederzeit vorsorglich beantragen können, eine Aussprache durchzuführen. Das tut man auch immer wieder mal, dass man sagt: Wir beantragen vorsorglich eine Aussprache. Wenn sie dann nicht notwendig ist, kann man sie wieder absetzen. Genau andersherum wird es zu einer Spieltaktik, zu einer Verzögerungstaktik und ehrlich gesagt auch zu einem großen Bohei, das Sie gerade aufführen. Von daher lehnen wir das ab. In Zukunft sollten Sie Ihre Vertreterinnen und Vertreter im Ältestenrat besser briefen, wenn Sie der Meinung sind, dass solche Aussprachen notwendig wären. (Beifall bei der CSU – Zuruf von der AfD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Es reicht grundsätzlich, wenn eine Fraktion widerspricht, die Tagesordnung zu ändern. Ich würde der Form halber aber dennoch abstimmen lassen. Wer dafür ist, dass wir die Tagesordnung zu Tagesordnungspunkt 5 dahin gehend ändern, eine Aussprache vorzusehen, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER und CSU. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Wahl von Vertrauensleuten für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei den Finanzgerichten München und Nürnberg (s. a. Anlage 2) Mit Schreiben vom 10. März 2025 hat Herr Staatsminister Albert Füracker mitgeteilt, dass die 14. Wahlperiode der ehrenamtlichen Richter bei den Finanzgerichten München und Nürnberg am 31. Dezember 2025 abläuft und für die Neuwahl bei beiden Gerichten je ein Ausschuss zu bestellen ist. Gemäß § 23 der Finanzgerichtsordnung wählt der Landtag jeweils sieben Vertrauensleute sowie die gleiche Anzahl an Vertreterinnen und Vertretern für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei den Finanzgerichten München und Nürnberg. Die Wahl erfolgt für einen Zeitraum von fünf Jahren. Nach dem in unserer Geschäftsordnung festgelegten Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers kann die CSU-Fraktion je Wahlausschuss drei Kandidatinnen und Kandidaten als Vertrauensleute sowie ebenso viele Vertreterinnen bzw. Vertreter benennen. Die übrigen Fraktionen können für jeden Wahlausschuss jeweils eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten sowie jeweils eine Stellvertretung benennen. Die von den vorschlagsberechtigten Fraktionen benannten Persönlichkeiten können Sie der über Plenum Online einsehbaren Mitteilung entnehmen. Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt findet nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Wahl. Diese wird in geheimer Form durchgeführt. Die Wahlen finden in einem gemeinsamen Wahlgang statt. Das heißt, Sie haben hierfür einen Stimmzettel in weißer Farbe vor sich liegen, auf dem alle vorgeschlagenen Persönlichkeiten in Form einer Gesamtliste getrennt nach den Finanzgerichten aufgeführt sind. Kreuzen Sie hier bitte für jedes der beiden Finanzgerichte, also München und Nürnberg, Ihre Wahlentscheidung an. Sie können Ihre Stimmabgabe hier im Plenarsaal vornehmen oder draußen in der Wahlkabine im Wandelgang. Tragen Sie jedenfalls bitte dafür Sorge, dass bei der Kennzeichnung des Stimmzettels für andere im Plenarsaal oder auf der Tribüne nicht ersichtlich ist, wie Sie sich entscheiden. Das Prozedere ist bekannt. Für den Wahlgang stehen vier Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 17:31 bis 17:35 Uhr) Haben alle Mitglieder des Hohen Hauses ihre Wahlhandlung vorgenommen? – Das scheint der Fall zu sein. Damit ist die Wahl beendet. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, Platz zu nehmen. Nachdem wir eine Abstimmung durchzuführen haben, bitte ich alle, die stehen, Platz zu nehmen oder den Plenarsaal zu verlassen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Benennung eines Mitglieds für den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE) (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich darf nochmals alle Kolleginnen und Kollegen bitten, Platz zu nehmen, bevor ich weiter fortfahre. Mit Ministerratsbeschluss vom 2. September 2025 hat die Staatsregierung dem Landtag angeboten, auch weiterhin die Vertretung des Freistaates Bayern beim KGRE zu übernehmen und für dessen 13. Mandatsperiode eines seiner Mitglieder als ordentliches Mitglied zu benennen. Das Vorschlagsrecht hierfür steht nach § 48 Absatz 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung der CSU-Fraktion zu. Diese hat Herrn Kollegen Alex Dorow als ordentliches Mitglied für die 13. Mandatsperiode vorgeschlagen. Herr Kollege Dorow war bereits in der 12. Mandatsperiode des KGRE stellvertretendes Mitglied. Eine Aussprache hierzu findet, wie soeben nochmals beschlossen, nicht statt. Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Wer mit der Benennung des Kollegen Alex Dorow als ordentliches Mitglied für die 13. Mandatsperiode des KGRE einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Bestellung eines stellvertretenden Mitglieds für den Landesdenkmalrat Herr Staatsminister Markus Blume hat mit Schreiben vom 7. Oktober 2025 mitgeteilt, dass der Landesverband der Bayerischen Haus- und Grundbesitzer e. V. als vorschlagsberechtigte Institution gemäß Artikel 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes Frau Lucia Hatz als Stellvertreterin für Frau Dr. Ulrike Kirchhoff benannt hat. Es wurde darum gebeten, die gesetzlich vorgesehene Bestellung durch den Landtag herbeizuführen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Bestellung durch den Landtag. Wer mit der Bestellung von Frau Lucia Hatz als stellvertretendes Mitglied des Landesdenkmalrats einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der AfD, der CSU, der FREIEN WÄHLER, der SPD und der GRÜNEN, damit das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? Keine. – Stimmenthaltungen? – Ebenso nicht. Damit ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Bestätigung eines Mitglieds für den Landesgesundheitsrat Frau Staatsministerin Judith Gerlach hat mit Schreiben vom 6. Oktober 2025 mitgeteilt, dass die Bayerische Landesapothekerkammer gemäß Artikel 2 Absatz 3 Satz 2 des Landesgesundheitsratsgesetzes anstelle von Herrn Thomas Benkert die neue Präsidentin der Bayerischen Landesapothekerkammer, Frau Franziska Scharpf, als neues Mitglied für den Landesgesundheitsrat benannt hat. Frau Staatsministerin hat darum gebeten, die gesetzlich vorgesehene Bestätigung durch den Landtag herbeizuführen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Bestätigung durch den Landtag. Wer mit der Bestätigung von Frau Franziska Scharpf als Mitglied des Landesgesundheitsrats einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion, die CSU-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, damit wieder das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 8 und 9 – Wahl einer Vizepräsidentin und Wahl einer Schriftführerin des Bayerischen Landtags – hat die AfD-Fraktion eine Begründung der Wahlvorschläge sowie eine gemeinsame Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse daher über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen einer Vizepräsidentin und einer Schriftführerin im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 8 und 9 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen.– Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der SPD und der GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Christin Gmelch als Kandidatin vorgeschlagen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem blauen Stimmzettel durchgeführt. Wenn Sie den Stimmzettel ausfüllen, achten Sie bitte darauf, dass es für andere nicht ersichtlich ist, wie Sie wählen. Mittlerweile ist das Prozedere bekannt. Für den Wahlvorgang stehen vier Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 17:41 bis 17:45 Uhr) Haben alle Mitglieder des Hohen Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Das scheint der Fall zu sein. Damit ist die Wahl beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Elena Roon als Kandidatin vorgeschlagen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem gelben Stimmzettel durchgeführt. Das Prozedere ist Ihnen bekannt. Für den Wahlvorgang stehen diesmal zwei Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 17:46 bis 17:48 Uhr) Konnten alle Mitglieder des Hohen Hauses ihre Stimmabgabe beenden? – Das ist der Fall. Die Wahl ist beendet. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Auch dieses Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Gesetz über das Beflaggen öffentlicher Gebäude (Bayerisches Beflaggungsgesetz - BayBeFlagG) (Drs. 19/6689) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Christoph Maier für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Christoph Maier AfD

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! "Aber wir haben natürlich immer im Stadtbild noch dieses Problem, und deswegen ist der Bundesinnenminister ja auch dabei, jetzt in sehr großem Umfang auch Rückführungen zu ermöglichen und durchzuführen." Dies sagte Bundeskanzler Merz vor wenigen Tagen in Brandenburg. Vor wenigen Wochen nutzte auch Ministerpräsident Söder den Begriff des Stadtbildes, indem er sagte – ich zitiere –: "Das Stadtbild muss sich wieder verändern. Es braucht einfach mehr Rückführungen." Unsere Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner hat vor wenigen Monaten vor der Sommerpause in ihren Schlussworten, die sie bekanntlich nach dem Wortentzug doch noch zu Ende bringen konnte, die Situation in unserem Stadtbild trefflich mit folgenden Worten beschrieben – ich zitiere –: (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Brauchen wir nicht noch einmal hören!) "Das Bild vieler Innenstädte wird mittlerweile von Dönerläden, Barbershops, Shisha-Händlern und arabischen Lebensmittelhändlern geprägt." (Toni Schuberl (GRÜNE): Ja, und?) Genau nach dieser Zustandsbeschreibung hat Landtagspräsidentin Aigner ihr das Mikrofon abgedreht. Dass jetzt Ministerpräsident Söder und auch Bundeskanzler Merz genau diese Problematik aufgreifen, zeigt, sie konnte nicht verhindern, dass wir darüber reden müssen. (Beifall bei der AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Menschen fragen sich zu Recht, warum die Folgen der unkontrollierten Massenzuwanderung nicht offen thematisiert werden sollen. (Michael Hofmann (CSU): Es geht schon um das Beflaggungsgesetz?)

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Tobias Reiß

Herr Kollege, ich bitte Sie, zur Sache zu sprechen. Es geht um das Beflaggungsgesetz.

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Christoph Maier AfD

Das Grundproblem ist neben der verschlechterten Sicherheitslage auch, dass es in Deutschland in vielen Orten nicht mehr so aussieht, als wäre man in Deutschland. (Zurufe von den GRÜNEN) Neben den bereits von Merz und Söder als Lösung vorgeschlagenen Rückführungen ist unser heutiger Gesetzentwurf geeignet, unser Stadtbild wieder positiv zu verändern, durch Sichtbarkeit von Schwarz-Rot-Gold und Weiß-Blau im öffentlichen Raum. (Beifall bei der AfD – Toni Schuberl (GRÜNE): Sie sind ein Rassist!) In diesem Gesetz möchten wir als AfD-Fraktion konkret und verbindlich festlegen, dass die Bundesflagge Schwarz-Rot-Gold, die Bayernflagge Weiß-Blau und auch die jeweilige Kommunalfahne dauerhaft, an 365 Tagen im Jahr, an den öffentlichen Gebäuden gehisst werden sollen. Die Modalitäten der Beflaggung öffentlicher Gebäude sind bislang lediglich in einer Verwaltungsanordnung über die bayerischen Staatsflaggen geregelt. Diese Praxis hat leider zu einer uneinheitlichen Anwendung und zu einer schleichenden Entwertung staatlicher Symbole geführt. Zunehmend werden nämlich öffentliche Gebäude mit Fahnen versehen, die gesellschaftspolitische oder ideologische Botschaften tragen oder schlicht als Solidaritätsgeste mit Ländern dienen sollen, die gerade Tausende Kilometer entfernt in einem Krieg stehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Fahnen, sie einen nicht, sie spalten unsere Gesellschaft. (Beifall bei der AfD) Ein unrühmliches Beispiel dafür ist die Flagge der Ukraine, die seit 2022 an der Bayerischen Staatskanzlei gehisst ist. Welchen Vorteil sich die Bayerische Staatsregierung davon erwartet, ist unklar. Deutschland bezahlt aktuell jährlich über 6 Milliarden Euro an ukrainische Bürgergeldempfänger. Die Rüstungslieferungen belaufen sich zwischenzeitlich auf über 28 Milliarden Euro, und der Krieg in der Ostukraine kostete unsere Wirtschaft bereits weit über 200 Milliarden Euro. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das passt den Russenfreunden nicht!) Hinzu kommt, dass es nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen Ukrainer aus dem Umfeld der dortigen Machthaber waren, die die Pipeline Nord Stream 2 gesprengt und damit unsere Energieversorgung sabotiert haben. Ein Staat, der uns finanziell so massiv wie die Ukraine schadet, hat es sicher nicht verdient, dass seine Fahnen in unserem Deutschland wehen. (Beifall bei der AfD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Die Knechte Putins sprechen nicht zum Thema!) Wenn es Ministerpräsident Söder mit der Aussage ernst meint, den Zuzug weiterer Ukrainer zu unterbinden, dann sollte er endlich solche Willkommensgesten an der Staatskanzlei unverzüglich entfernen lassen und seinen Fokus wieder auf Deutschland und auf Bayern richten; denn nur wenn die Deutschen ihre Nationalsymbole wieder mit Stolz präsentieren und genau diese unser Land und Stadtbild prägen, kann unser Volk gemeinsam an den Zukunftslösungen arbeiten. Dies hat mittlerweile auch Staatsminister Blume erkannt und nach Einreichung unseres Gesetzentwurfs gefordert, die Deutschlandflagge dauerhaft zu hissen, was er bereits angeordnet hat. Das Wissenschaftsministerium in Bayern geht also schon mit gutem Beispiel voran und setzt unsere Forderungen um. Mit der Annahme unseres Gesetzes würde die notwendige Rechtssicherheit und Einheitlichkeit im Beflaggungsrecht geschaffen. (Michael Hofmann (CSU): Rechtssicherheit bei Fahnen; das beschäftigt die Menschen wirklich!) Die unmissverständliche Botschaft muss lauten: Hier ist Deutschland, und hier gelten unsere Gesetze und Wertvorstellungen; (Beifall bei der AfD) denn Deutschland ist mehr als ein Wort. Deutschland ist unsere Nation. Ja zu Schwarz-Rot-Gold. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Der nächste Redner ist Herr Kollege Peter Wachler für die CSU-Fraktion.

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Peter Wachler CSU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe AfD, auch wenn es für Sie schmerzlich sein muss, ich werde nicht müde, Ihnen den Spiegel immer und immer wieder vorzuhalten. Ich werde nicht müde, den Menschen draußen zu erklären, welche perfide Propaganda hinter diesem Gesetzentwurf steht. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Wir debattieren heute in Zweiter Lesung über einen Gesetzentwurf, der auf den ersten Blick banal erscheinen mag, ein Gesetz über die Beflaggung öffentlicher Gebäude. Doch wer genauer hinschaut, erkennt schnell: Hier geht es nicht um Verwaltungstechnik, Ästhetik oder Einheitlichkeit, es geht um ein politisches Signal, (Benjamin Nolte (AfD): Richtig!) ein Signal, das uns allen vor Augen führt, welche Gesinnung und welche Geisteshaltung hinter diesem Gesetzentwurf steht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir glaubten diese Geisteshaltung in Deutschland zu Recht überwunden. Die AfD will mit diesem Gesetzentwurf festschreiben, dass künftig an öffentlichen Gebäuden ausschließlich die Bundesflagge, die bayerische Staatsflagge und, wenn es hoch kommt, noch eine kommunale Flagge gehisst werden darf. Alles andere soll verschwinden: die Europaflagge, die Regenbogenflagge und die Flagge der Ukraine, jede Form des sichtbaren Bekenntnisses zu Solidarität, Vielfalt oder Demokratie. Das ist kein Beitrag zur Ordnung; das ist ein Angriff auf das, was unsere Gesellschaft ausmacht, ein Angriff auf Offenheit, auf Vielfalt, auf Toleranz und auf das Selbstverständnis eines modernen europäischen Bayerns. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Ganz besonders bezeichnend ist, dass die AfD in ihrem Gesetzentwurf die Europaflagge komplett eliminiert hat. Sie hat sie nicht etwa vergessen, nein, sie hat sie ganz bewusst gestrichen. Damit verabschiedet sich die AfD nicht nur von einem Stück blauen Stoffes mit zwölf goldenen Sternen, sie verabschiedet sich von einer Idee, (Christoph Maier (AfD): Von der Fremdherrschaft!) von der Idee eines friedlichen und geeinten Europas, das uns in den letzten Jahrzehnten Wohlstand, Stabilität und Sicherheit gebracht hat. Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Wer die Europaflagge vom Mast holt, will nicht Ordnung schaffen. Wer sie entfernt, der will die Brücken kappen, die uns alle seit der Gründung der Europäischen Union miteinander vereinen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Das ist ein bewusster Bruch mit der europäischen Idee und damit auch mit der Verfassungstreue, die jeder von uns hier in diesem wunderbaren Parlament zu wahren geschworen hat. (Beifall bei der CSU) Bayern ist stark wegen, nicht trotz Europa. Unsere Unternehmen exportieren in die EU. Unsere Studierenden profitieren von Erasmus. Unsere Regionen profitieren von europäischen Fördermitteln. Europa ist kein Fremdkörper; Europa ist Teil unserer bayerischen Identität. Wer Europa vom Rathausdach verbannen will, der stellt sich gegen Bayern. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Die AfD definiert in ihrer Gesetzesbegründung Solidaritätsflaggen als Modeerscheinung. Herr Maier, ob es Ihnen schmeckt oder nicht, Sie müssen sich auch das anhören: Die Regenbogenflagge, die Friedensfahne, die Solidaritätsfahnen für Israel oder die Ukraine sind keine Laune des Zeitgeistes. Sie sind sichtbare Zeichen gesellschaftlicher Haltung. Das ist kein Sammelsurium; das ist die gelebte Vielfalt Bayerns. Sie gehört sichtbar auch zu unserem Land. (Beifall bei der CSU) Wenn an einem Rathaus die Regenbogenflagge weht, dann nicht, weil jemand Farbe bekennen will, sondern weil wir als Gesellschaft zeigen: Hier hat Ausgrenzung keinen Platz. Hier sind alle Menschen willkommen, unabhängig davon, wen sie lieben oder woher sie kommen. Nun zu den Kommunen: Die AfD will zudem den Kommunen vorschreiben, wie sie zu beflaggen haben. Das ist ein ganz klarer Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, die unter dem Schutz des Grundgesetzes steht. Unsere Gemeinden, Städte und Landkreise wissen selbst am besten, wann sie wie Flagge zeigen wollen, ob für den Frieden, für die Vielfalt oder für Europa. Übrigens, das nennt man Vertrauen in die Demokratie vor Ort, etwas, was Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der AfD, scheinbar nicht kennen. Ich sage klar: Die bestehende Flaggen-Verwaltungsanordnung funktioniert. Sie hat sich bewährt, sie ist klar und flexibel und sie erlaubt das, was Demokratie braucht, nämlich die Freiheit, Haltung ganz bewusst nach außen zu zeigen. Dieses Gesetz dagegen will Uniformität statt Vielfalt. Es will Abgrenzung statt Offenheit. Es will Angst statt Stolz auf unsere demokratischen Werte. Die AfD benutzt die Symbole unseres Staates, um sie gegeneinander auszuspielen. Das erinnert uns an längst vergessene Zeiten. Sie stellt die Bundesflagge gegen die Europaflagge. (Zuruf von der AfD: Ja, genau!) Sie stellt die bayerische Fahne gegen das Regenbogenbanner. Sie suggeriert: Wer bunt ist, der ist unpatriotisch. (Zuruf von der AfD) Das ist kein Patriotismus. Das ist vielmehr die Instrumentalisierung von Symbolen zur Spaltung der Gesellschaft und erinnert an eines der dunkelsten Kapitel unserer deutschen Geschichte, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD – Zurufe der Abgeordneten Johannes Meier (AfD) und Katrin Ebner-Steiner (AfD)) Wir sagen Ja zu Bayern. Wir sagen Ja zu Deutschland. Wir sagen Ja zu Europa. Unsere Flaggen stehen nicht gegeneinander, sondern sie stehen gemeinsam für das, was uns alle verbindet, meine sehr geehrten Damen und Herren, nämlich Demokratie, Freiheit und Zusammenhalt. Bayern ist stolz, vielfältig, selbstbewusst und weltoffen. Wir müssen keine Flagge verbieten, um zu wissen, wer wir sind. Wir müssen keine Symbole tilgen, um Haltung zu zeigen. Wir zeigen sie jeden Tag durch unsere Arbeit, durch Respekt, durch Miteinander, durch aktives Handeln, damit es den Menschen in unserem Land besser geht. (Zuruf von der AfD) Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf der AfD ist unnötig. Er ist überflüssig, und er ist höchst unseriös. Er ist der Versuch, das bunte, vielfältige und weltoffene Bayern in ein schwarz-weißes Raster zu pressen. Wir lassen das aber nicht zu. Wir stehen für ein Bayern, das Flagge zeigt – für Toleranz, für Demokratie, für Europa und für alle Menschen, die hier leben. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf entschieden ab. Es beginnt, wenn man vergisst, wie es anfängt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD)

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Tobias Reiß

Herr Kollege, bitte bleiben Sie noch am Rednerpult. Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Andreas Jurca.

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Andreas Jurca AfD

Werter Herr Wachler, das war jetzt ein Sammelsurium an Vorwürfen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Nein, das war eine sachliche Zusammenfassung!) Ich will es ein bisschen einfacher herunterbrechen, weil ich gerne Ihre persönliche Meinung als CSU-Mandatsträger wissen möchte, der von den bayerischen Bürgern bezahlt wird. Welche Flagge hat für Sie die höhere Bedeutung, die bayerische oder die LGBTQ-Flagge? Wenn Sie antworten, es sei die bayerische, dann frage ich Sie: Warum zeigen Sie das nicht in Ihrem Handeln?

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Peter Wachler CSU

Lieber Herr Jurca, ich hätte mir diese Frage auch sehr gerne von meinem Vorredner gewünscht; denn er hat überhaupt nicht zu Ihrem Gesetzentwurf gesprochen. Ich rate Ihnen, sich einmal vorher untereinander abzusprechen. Vielleicht bekommen Sie dann die gewünschte Antwort. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Tobias Reiß

Der nächste Redner ist der Kollege Florian Siekmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Kollege bitte schön.

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Florian Siekmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum zweiten Mal müssen wir uns mit dem albernen Gesetzgebungstheater der AfD beschäftigen. Sie will die Regenbogenflagge verbieten und die Europaflagge gleich mit. Man könnte das wirklich als wirren Flaggenfetisch des Abgeordneten Christoph Maier und seiner AfD-Fraktion abtun, wenn das Ganze nicht so ernst und gefährlich wäre; denn die AfD-Fraktion hat es nicht nur auf die Regenbogenflagge abgesehen, sondern vor allem auf das, wofür sie steht: Sie steht dafür, dass ein schwules Paar genauso selbstverständlich heiraten kann und liebevoll Kinder großziehen kann, dass junge Menschen ohne Angst zu ihrer Identität stehen können, dass vielfältige Teams in Unternehmen gezielt gebildet werden, weil sie erfolgreicher sind, dass Trans- und Interpersonen überall im Land eine gute gesundheitliche Versorgung vorfinden und dass lesbische Paare selbstverständlich bei ihrem Kinderwunsch unterstützt werden. (Beifall bei den GRÜNEN) All das will die AfD in Wahrheit bekämpfen. Sie wollen eine Gesellschaft so farblos oder, ich könnte auch sagen, braun, dass selbst Schwarz-Weiß-Fernsehen wieder als Revolution daherkommt. Das werden wir aber nicht zulassen. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von der AfD) Viel interessanter als die Flaggen, die Sie verbieten wollen, sind aber die Flaggen, die Sie nicht verbieten wollen. Die Fraktionskollegen der AfD in Nordrhein-Westfalen haben gegen das Verbot der Reichskriegsflagge gestimmt. Sie haben gegen das Verbot der Reichskriegsflagge gestimmt! (Zuruf von der AfD) Das heißt, sie sind für ein Symbol des Monarchismus statt der Herrschaft des Volkes, für ein Symbol der Unterdrückung statt für eines der Freiheit! Sie verkleiden sich gerne in den schwarz-rot-goldenen Farben unserer Bundesrepublik Deutschland; aber in Wahrheit verachten Sie das Grundgesetz und den weiten Weg, den wir gegangen sind, hin zu mehr Akzeptanz von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, von Trans- und Interpersonen sowie von allen queeren Menschen in unserem Land. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich sage Ihnen als schwuler Mann hier noch mal ganz deutlich: Wir werden keinen Schritt zurückgehen, und wir werden uns auch nicht von Ihnen unsichtbar machen lassen. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Regenbogenflagge bleibt an Rathäusern, an Ministerien, am Landtag, und sie gehört auch zum Stadtbild, und zwar in immer mehr Städten und Gemeinden in Bayern. (Christoph Maier (AfD): Sie gehört aber nicht auf den Bundestag!) Bayern ist das Bundesland mit den meisten Veranstaltungen zum Christopher Street Day. Bayern ist das Land, in dem mehr als in allen anderen Bundesländern Menschen diese Flagge stolz in den Straßen tragen und dabei aus der Bevölkerung Unterstützung erfahren. Das werden Sie nicht wegbekommen, auch wenn Sie das mit Ihrem albernen Gesetzentwurf hier versuchen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Als Nächster spricht der Kollege Martin Scharf für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Martin Scharf FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen kein Beflaggungsgesetz. Insbesondere brauchen wir nicht dieses Beflaggungsgesetz, das, wie der Kollege Peter Wachler ausgeführt hat, Europa ausgrenzt. Wir brauchen ein starkes Europa. Ein starkes Europa schützt unsere Freiheit, unsere Demokratie. (Daniel Halemba (AfD): Durch Chatkontrollen, oder was?) – Was? (Daniel Halemba (AfD): Ist das das starke Europa, das unsere Freiheit schützt?) – Auch das, Herr Halemba, ja. (Lachen bei der AfD) Darum ist für mich diese Ausgrenzung schon ein Grund, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Es gibt aber noch weitere Gründe. Zum einen haben wir eine Praxis, die sich bewährt hat und keine Probleme aufgeworfen hat. Auch wenn Sie sagen: Moment mal, es ist ja alles möglich, die Regenbogenflagge. Der Kollege Maier hat die Ukraineflagge genannt. Ich muss sagen: Ich sehe das Hissen der Ukraineflagge als eine Solidaritätsbekundung. (Christoph Maier (AfD): Das können Sie bei sich zu Hause machen, aber nicht an staatlichen Gebäuden!) – Doch! Auch an diese gehört sie hin. Das muss ich Ihnen sagen, Herr Maier. Das ist ein Zeichen, dass wir zu den Menschen in der Ukraine stehen, die unsere Freiheit – – (Daniel Halemba (AfD): Dann können Sie doch noch mehr in die Ukraine fahren!) – Was? Wohin? Sie müssen nach Russland gehen, Herr Halemba! (Daniel Halemba (AfD): Sie verstehen es einfach nicht! Sie müssen sich für Deutschland einsetzen! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Wissen Sie – – (Anna Rasehorn (SPD): Kollege Scharf, es lohnt sich nicht, sich mit Rechtsextremisten auseinanderzusetzen!) – Ja, das ist nervig. Ich bin stolz darauf, Bayer zu sein, Deutscher zu sein und Europäer zu sein. Ich und auch die meisten hier brauchen keine ständige Beflaggung von öffentlichen Gebäuden, um dies auch zu zeigen. (Benjamin Nolte (AfD): Ukraine!) – Ich brauche auch diese nicht ständig zu hissen. (Zuruf von der AfD: Ja wunderbar, dann sind wir uns ja einig!) Ich liebe mein Land, ich liebe meine Heimat, auch ohne das ständige Hissen der Flaggen. Ich trage meine Heimat und die Flagge in meinem Herzen. Das genügt mir. Wir brauchen dieses Gesetz nicht. Aus diesem Grund lehnen wir dieses Gesetz ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Herr Kollege Florian Köhler hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

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Florian Köhler AfD

Sie haben sich extrem für die Ukraineflagge starkgemacht. Dem Generalbundesanwalt war das Verhalten eines Ukrainers eine Festnahme wert: "Der Beschuldigte ist des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der verfassungsfeindlichen Sabotage sowie der Zerstörung von Bauwerken dringend verdächtig." Wie weit muss die Ukraine bzw. müssen Vertreter dieses Staates noch gehen, damit diese Ukrainesolidarität und diese ständigen Ukrainehilfen ein Ende haben? (Toni Schuberl (GRÜNE): Sie sind Kollaborateure einer feindlichen Macht und Demokratiefeinde! Und dann unsere Flagge hissen wollen!)

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Martin Scharf FREIE WÄHLER

Herr Köhler, ich habe nicht gesagt, dass das Hissen der Ukraineflagge ein Muss ist. Aber ich finde es nicht schädlich. Aus meiner Sicht ist es richtig, dass man die Solidarität auch durch das Hissen der – – (Christoph Maier (AfD): Mit Leuten, die unsere Pipeline wegsprengen! – Michael Hofmann (CSU): Von einem überfallenen Land! Kapier es einmal! – Christoph Maier (AfD): Das rechtfertigt das nicht!)

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Tobias Reiß

Das Wort hat überwiegend Herr Kollege Scharf.

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Martin Scharf FREIE WÄHLER

Warum ist es so weit gekommen? – Weil die Ukraine von Ihren Freunden überfallen worden ist. (Daniel Halemba (AfD): Von Deutschland, oder was? – Zuruf des Abgeordneten Christoph Maier (AfD)) Russland und Putin sind doch Ihre Freunde. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Zurufe von der AfD)

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Tobias Reiß

Der nächste Redner ist Herr Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

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Horst Arnold SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Vermeidung von Wiederholungen nehme ich Bezug auf die Vorredner der demokratischen Fraktionen. (Zurufe von der AfD) Herr Wachler, das Gesetz ist nicht nur banal, sondern auch absolut überflüssig. Noch dazu ist es weltanschaulich kümmerlichst auf gerade einmal fünf Farben verschrumpft. Das ist nicht die Farben-Kugel, die Philipp Otto Runge uns seinerzeit im Bereich der Farbenlehre gelehrt hat. Toleranz, Liberalität, Großzügigkeit – gegen diese Werte wendet sich Ihr Gesetz. Sollten die Olympischen Spiele in Bayern stattfinden, würden Sie durch das Gesetz verbieten, die Olympische Flagge zu hissen. (Christoph Maier (AfD): Das stimmt nicht!) Die Europaflagge als verstörend zu bezeichnen, ist zumindest wahnhaft verzerrt und zeigt Ihre Einstellung dazu, wie Geschichte damals, jetzt und in Zukunft stattfinden muss. Es gilt nur der europäische Gedanke und sonst gar nichts. Darüber hinaus haben wir im Laufe von Jahrzehnten erkämpft, dass auf der Nürnberger Burg der Frankenrechen weht. Diese Flagge ist in Ihrem Antrag auch nicht enthalten. Wir wollen diese Flagge weiterhin hissen. Flaggen brauchen kein Gesetz. Flaggen brauchen Verständnis für Farben, Vielfalt und vor allem für Fantasie und Geschichte. All das bringen Sie nicht auf. Deswegen ist dieses Gesetz per se abzulehnen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende und zugleich endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/6689 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Bayerischen Petitionsgesetzes (Drs. 19/7032) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Abgeordneter Daniel Halemba für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Halemba AfD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Ersten Lesung habe ich klargemacht: Ex iniuria ius non oritur – aus Unrecht entsteht kein Recht. Ich fasse das Gesetz einmal kurz zusammen. Es ist nämlich ganz einfach: Wer illegal in diesem Land ist, weil er Recht gebrochen hat, kann nicht einfach durch Petition ein Bleiberecht erreichen. Schauen wir einmal in die von Ihnen so sehr gefürchtete Realität. Der bayerische Rundfunkrat Hamado Dipama ist illegal nach Deutschland gekommen. Aktuell hetzt er gegen die gemäßigt konservative Medienmacherin Julia Ruhs und hat sie sogar als Neofaschistin bezeichnet. (Toni Schuberl (GRÜNE): Wer hat sich vor der Polizei versteckt, weil es einen Haftbefehl gegeben hat? – Zuruf von der AfD) Er wurde als Asylbewerber abgelehnt und ist im Jahr 2015 als Illegaler in den Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks gewählt worden. (Anna Rasehorn (SPD): Erst einmal vor der eigenen Haustür kehren!) Wie kann es sein, dass Menschen, die eben noch unseren Rechtsstaat abgelehnt haben, Rundfunkrat werden können? Da ist etwas faul im Staate Bayern. Im Jahre 2015 hat er dann eine Kampagne gegen Münchner Diskotheken gestartet, um sie der rassistischen Diskriminierung zu bezichtigen. (Zuruf von den GRÜNEN) Wer kann es Münchner Diskotheken denn verdenken, dass sie einen Illegalen nicht hereinlassen wollen? – Immer wieder bezog sich der Rechtsbrecher Dipama auf bayerisches und deutsches Recht, obwohl er nach diesem eigentlich hätte abgeschoben werden müssen. Im Jahre 2022 wurde er eingebürgert. Das ist Rechtsmissbrauch. Von illegal zu legal – Recht scheint scheißegal. (Anna Rasehorn (SPD): Na, na, na!) Dass Menschen, die Recht brechen, versuchen, ihren Rechtsbruch zu legalisieren, wollen wir mit diesem Gesetz verhindern. Wer illegal hier ist, muss seine Adresse angeben und abgeschoben werden. Das hätte bei Dipama schon 2015 aus dem Rundfunkrat herauspassieren müssen. (Beifall bei der AfD) Genau das wollen wir im Petitionsgesetz explizit verankern, nicht mehr, nicht weniger. (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) Doch statt sachlicher Auseinandersetzung kamen aus den bleichen Reihen der Linken und der ganz Linken hier im Parlament Pauschalvorwürfe, Verharmlosung und das alte Mantra: verfassungswidrig, Ausgrenzung, Populismus. – Die Altparteien haben es definitiv nicht verstanden. Dazu müssten sie sich aber auch in die Wünsche eines Otto Normalbürgers hineindenken können. (Zuruf der Abgeordneten Claudia Köhler (GRÜNE)) Herr Kollege Dr. Dietrich, zuerst zu Ihnen. Sie haben auch schon in der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs dazu gesprochen und warfen uns vor, wir wollten Ausländern ohne Aufenthaltsrecht pauschal das Petitionsrecht entziehen. Um Ihre Aussagen zu widerlegen, muss man eigentlich nur den Gesetzentwurf lesen. Wir fordern nur, dass Petitionen, die rechtswidriges Verhalten fortsetzen oder fordern, sei es illegaler Aufenthalt, Schwarzbau oder Straftaten, (Toni Schuberl (GRÜNE): Oder Untertauchen! – Claudia Köhler (GRÜNE): Ja, genau!) nicht bearbeitet werden müssen. Das ist der Schutz der Rechtsordnung, wie es § 77 unserer Geschäftsordnung auch schon andeutet. Die Nennung einer ladungsfähigen Anschrift ist keine bürokratische Hürde, sondern gesunder Menschenverstand. Das ist doch das Normalste der Welt. Wie soll denn der Bayerische Landtag einem Petenten mitteilen, dass wir ihm helfen wollen, wenn er untergetaucht ist? (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) Pro Jahr blockieren Dutzende solcher Petitionen Abschiebungen, während Sie echte Bürgeranliegen warten lassen. Wer illegal hier ist, muss endlich legal wieder heim. (Beifall bei der AfD) Frau Kollegin Demirel, die bei der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs gesprochen hat, ist leider nicht anwesend. Sie hätte es auch schon damals besser wissen müssen: Wir wollen verhindern, dass Ausschussvorsitzende wie sie ein Vetorecht haben. Es kann nicht sein, dass Rechtsbrecher wegen eines Vetos von unter anderem ihr nicht abgeschoben werden können. (Zurufe der Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE) und Claudia Köhler (GRÜNE)) Wir verzeichnen nicht zu viele Abschiebungen, sondern zu wenige. Frau Demirel ist Teil dieses Problems. (Beifall bei der AfD) Der Freizeitboxer, den ich in der letzten Beratung erwähnt habe, ist untergetaucht, während seine Klasse im Bayerischen Landtag petitioniert hat. Der dreiste Illegale aus meiner letzten Rede ist seit 1995 ausreisepflichtig, belügt Behörden, lebt von Steuergeldern, (Anna Rasehorn (SPD): Sie leben auch von Steuergeldern!) hat Straftaten auf dem Kerbholz und schreibt nun eine Petition, um weiterhin hierbleiben zu können. Unser Entwurf verhindert genau das. Er schützt den Steuerzahler vor solchem Zynismus. Nein, wir spielen auch nicht Gericht. Wir sorgen dafür, dass die Ausschüsse effizient arbeiten können, (Michael Hofmann (CSU): Eigentlich nicht!) statt Zeit mit Unrecht zu verschwenden. Wir brauchen ein Petitionsrecht, das dem deutschen Volk, und zwar nur dem deutschen Volk, dient und nicht der ganzen Welt. Wenn Sie den Gesetzentwurf heute ablehnen, agieren Sie, wie so oft, antideutsch. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der CSU: Wahnsinn! – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Das war wirklich eine starke Betonung des deutschen Volkes! – Michael Hofmann (CSU): Sie sollten "deutsch" noch ein wenig härter betonen! Das hat früher jemand "besser" gemacht als Sie! – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Da hat jemand wahrscheinlich ein Idol!)

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Tobias Reiß

Herr Kollege Franc Dierl hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

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Daniel Halemba AfD

Wer denn, Herr Hofmann? Sagen Sie doch, wer es war.

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Tobias Reiß

Ich bitte darum, den Kollegen zu Wort kommen zu lassen.

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Franc Dierl CSU

Herr Kollege Halemba, Sie haben mir gerade eine Steilvorlage geliefert. Sie fordern öffentlich: Von der Maas bis an die Memel. Deutschland, Deutschland über alles. – Nehmen Sie dazu einmal Stellung. Finden Sie das zeitgemäß? Sie stellen sich in dieser Zeit hin und fordern über Social Media die Legitimierung der Strophe "von der Maas bis an die Memel". Ich weiß nicht, ob es Ihrem jugendlichen Alter zuzuschreiben ist, dass Sie solchen Käse fabrizieren? Ich stelle Ihnen diese Frage ernsthaft. Oder ist die Forderung "von der Maas bis an die Memel" Ihrem Geburtsort geschuldet? Das sind Forderungen. Man müsste das eigentlich wissen, wenn man im Geschichtsunterricht war. Jetzt tun Sie es wieder, wie Sie es immer tun: Deutschland, Deutschland über alles. – Ich glaube, Sie haben ernsthaft die Vorstellung, dass Deutsche über Ausländern, über anderen Menschen stehen. Das vermitteln Sie, Herr Halemba. Ich sage: Schämen Sie sich, und nehmen Sie Stellung. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)

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Daniel Halemba AfD

Sie sollten sich dafür schämen, dass Sie ohne jegliches Leseverständnis hier im Bayerischen Landtag sitzen. Sie haben unseren Gesetzentwurf weder gelesen noch verstanden. Sie haben auch bei meinem Kurzvideo in den sozialen Medien nicht richtig zugehört. Darin habe ich die erste Strophe des Deutschlandlieds zitiert. Diese gehört genauso dazu wie die zweite und dritte. In dieser Strophe gibt es nichts, wofür wir uns schämen müssten. (Zuruf des Abgeordneten Franc Dierl (CSU)) Hätten Sie ein wenig historisches Verständnis, wüssten Sie, wann diese Strophe entstanden ist, nämlich 1841, als ein geeintes Deutschland Wunschtraum aller Deutschen war. Das war damals das Ziel, (Michael Hofmann (CSU): Sie sollten wissen, wann sie missbraucht worden ist!) und es sollte auch heute unser Ziel sein, einen gemeinsamen deutschen Nationalstaat zu behalten und ihn nicht durch Masseneinwanderung zu zerstören. (Zuruf von der AfD: Bravo! – Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): War der damals auch in der Disko dabei?)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Alexander Dietrich für die CSU-Fraktion. Herr Kollege, bitte schön.

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Alexander Dietrich CSU

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass es dieser AfD hier im Bayerischen Landtag nicht um die Sache, sondern nur um politisches Theater geht, haben wir ihn jetzt. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Das war nun wirklich billigste Show. Herr Halemba, bevor Sie hier großkotzig (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Schämen soll er sich!) juristisch-lateinische Sprüche bemühen und mich der Unwahrheit oder gar der Lüge bezichtigen, sollten Sie bitte einmal Ihren eigenen Gesetzentwurf lesen, was Sie offensichtlich nicht getan haben. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Ich werde Ihnen jetzt einmal vorlesen, was Sie hier erreichen wollen. Sie wollen Artikel 1 des Bayerischen Petitionsgesetzes ergänzen. Artikel 1 gibt im Wortlaut die Regelung des Grundgesetzes wieder, wonach jedermann das Recht hat, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und die Volksvertretung zu wenden. Dem wollen Sie den zweiten Satz hinzufügen: "Ausgenommen sind Personen, die sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten, sofern der Gegenstand ihres Petitionsbegehrs erkennbar der Aufrechterhaltung des Aufenthalts im Bundesgebiet dient." – Was soll das anderes sein als verfassungswidrig? Sie wollen durch ein einfaches Landesgesetz Bundesrecht aushebeln. Wenn Sie es nicht glauben wollen, lese ich Ihnen einmal vor, was einer der führenden Kommentare zum Grundgesetz, Dürig/Herzog/Scholz, dazu sagt – ich zitiere –: Unstreitig sind Inhaber des Grundrechts mithin auch Ausländer und Staatenlose, und zwar unabhängig davon, wo sie ihren Wohnsitz haben oder sich gerade aufhalten. – Das ist die herrschende Meinung. Das können Sie hier nachlesen. (Zuruf des Abgeordneten Christoph Maier (AfD)) Somit ist allein dieser Absatz des Gesetzentwurfs, mit dem Sie bestimmen wollen, wer jedermann ist, und dieses schrankenlos gewährte Grundrecht einschränken wollen, grob verfassungswidrig. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Im Übrigen ist der Gesetzentwurf auch völlig untauglich. Sie wollen damit erreichen, dass der Landtag – so geben Sie es in der Begründung vor – davon entlastet wird, sich mit diesen Petitionen befassen zu müssen. Das ist mit diesem Gesetzentwurf aber nicht erreichbar; denn selbst wenn dieser Absatz verfassungsgemäß wäre, stellt sich die Frage, wer prüfen soll, ob die Voraussetzungen vorliegen. Soll das das Innenministerium tun? Soll das das Landtagsamt tun? – Nein, das müsste der Ausschuss tun. Auch sind unzulässige Petitionen immer bescheidungspflichtig. Das ist ebenfalls herrschende Meinung und Rechtsprechung. Auch aus diesem Grund ist der Gesetzentwurf völlig untauglich. (Beifall bei der CSU) Ich finde, wenn man Gesetzentwürfe vorlegt, mit denen man an der Verfassung herumdoktern und Grundrechte einschränken will, sollte man sich zumindest rudimentär mit der verfassungsrechtlichen Lage beschäftigen. In diesem Gesetzentwurf geht es noch munter weiter: Sie verwenden Begriffe wie "ladungsfähige Anschrift". Das passt nicht zum Petitionsrecht. Eine ladungsfähige Anschrift brauche ich im Prozessrecht, aber eine Petition ist kein kontradiktorisches Verfahren, in dem es Partei und Gegenpartei gibt. Es gibt einen Petenten, der Anspruch darauf hat, dass seine Petition im Landtag von den zuständigen Gremien behandelt wird. Ob es dann eine Antwort dazu gibt und ob diese den Petenten erreicht, ist allein davon abhängig, ob der Petent seine Anschrift mitteilt oder nicht. Aufgrund dieser Formalie Petitionen für unzulässig zu erklären, ist auch verfassungswidrig. Dieser Gesetzentwurf ist grob verfassungswidrig und untauglich. Deswegen werden wir ihn mit voller Überzeugung ablehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Wir haben eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Daniel Halemba.

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Alexander Dietrich CSU

Das habe ich vermutet.

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Daniel Halemba AfD

Herr Kollege Dr. Dietrich, erstens nehme ich zur Kenntnis, dass Sie sich wohl doch von Ihrer Aussage, die Sie in der Ersten Lesung getroffen haben, distanzieren, dass wir allen Ausländern pauschal jegliches Petitionsrecht aberkennen wollen. Zweitens haben Sie konkret den Terminus der ladungsfähigen Anschrift moniert. Wir könnten hier auch vereinfacht von einer Adresse sprechen, (Michael Hofmann (CSU): Habt ihr aber nicht!) unter der die Petenten erreichbar sind. Das ist nämlich notwendig. Sie müssten vielleicht auch einmal auf Ihre Kollegen hören. Ihr Kollege Dr. Schwartz, der stellvertretender Vorsitzender des Petitionsausschusses ist, hat bei untergetauchten Petenten schon häufiger gefragt, wie man diese erreichen soll, wenn der Ausschuss positiv entscheiden würde. Hören Sie einmal auf Ihre Kollegen, fragen Sie herum, geben Sie sich einen Ruck und stimmen unserem Gesetzentwurf doch zu.

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Alexander Dietrich CSU

Ich glaube, Herr Halemba, Sie haben es nicht verstanden. Wird eine Adresse nicht mitgeteilt, ist es ein praktikables Problem, dass der Petent das möglicherweise nicht mitgeteilt bekommt, aber es hat keine Auswirkung auf die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer Petition. Im Übrigen frage ich mich: Wenn Sie nur eine Anschrift gemeint haben, warum verwenden Sie dann den Begriff der ladungsfähigen Anschrift? Wen wollen Sie hier laden? Dieser Gesetzentwurf zeigt, Sie haben sich überhaupt nicht mit dem Recht beschäftigt, sondern es geht Ihnen allein um politisches Theater. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, darf ich noch bekannt geben, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu ihrem Antrag "Schnellerer Umstieg auf Pauschalierung bei der Finanzierung privater Förderschulen" unter Tagesordnungspunkt 13 namentliche Abstimmung beantragt hat. – Jetzt zurück zum Tagesordnungspunkt 11. Nächster Redner ist Herr Kollege Toni Schuberl.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Abgeordneter der AfD musste sich am Tag der ersten Landtagssitzung dieser Legislaturperiode vor der Polizei verstecken. Daniel Halemba musste untertauchen, weil es einen Haftbefehl gegen ihn gegeben hat. (Ferdinand Mang (AfD): Der aufgehoben werden musste!) Er hat sich vor unserer Polizei verstecken müssen. Jetzt stellt er sich hierhin und diffamiert Petentinnen und Petenten, die sich ungerecht behandelt fühlen, zum Beispiel die Überprüfung von Haftbefehlen fordern oder ihr Recht wahrnehmen wollen. Bei Daniel Halembas Burschenschaft Teutonia Prag sei es bei Partys immer wieder zu "Sieg-Heil"-Rufen gekommen, (Florian Köhler (AfD): Zur Sache!) und der Hitlergruß sei gezeigt worden. Verbotene rechtsextreme Lieder von Gruppen wie "Landser" oder "Zillertaler Türkenjäger" sind gespielt worden, –

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Tobias Reiß

Herr Kollege, ich bitte Sie, zur Sache zu kommen. (Zuruf von der AfD: Jawohl! – Beifall bei der AfD)

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Toni Schuberl GRÜNE

– unter anderem auch bei der Geburtstagsparty von Halemba. Dieser Mann erzählt uns jetzt, dass Petitionen nicht okay seien, wenn es darum geht, dass sich jemand über eine Behandlung von staatlicher Seite beschwert. Dieser Abgeordnete diffamiert Menschen, die sich bei uns hier engagieren. Er diffamiert Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft zu Recht bekommen haben. Er diffamiert Menschen, die sich an uns als Landtag wenden, weil sie ihre Rechte einfordern. Sich hinzustellen und zu sagen, rechtswidrige Handlungen dürften nicht mehr Teil eines Petitionsverfahrens sein! Was ist denn dann mit demjenigen, der sagt, er findet es ungerecht, dass er sein Haus nicht bauen darf, weil der Bebauungsplan das ausschließt? Sollen wir uns dann politisch damit nicht mehr auseinandersetzen dürfen? (Daniel Halemba (AfD): Dafür gibt es Gerichte!) Was ist mit demjenigen, der sagt, die Staatsanwaltschaft hat fehlerhaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und der uns das sagen möchte? Darf der das dann nicht? Wollen wir das alles einschränken? Die AfD ist eine verfassungsfeindliche Partei. Es wundert mich nicht, dass Sie Grundrechte einschränken wollen. Mich wundert auch nicht, dass bei Daniel Halemba der Lebensbornbefehl des SS-Führers Heinrich Himmler über dem Bett hing. Aber der erzählt uns, wer hier bei uns sein Recht wahrnehmen darf, wer hier bei uns Petitionen einreichen darf und wer nicht. Dieser Mann, der Geld aus Betrugsstraftaten angeblich auf ein Konto im Baltikum transferiert hat und der selber im Januar vor Gericht stehen wird, erzählt uns, wer hier bei uns in unserem Land sein Grundrecht nicht wahrnehmen darf. Schämen Sie sich! (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

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Tobias Reiß

Bleiben Sie bitte am Rednerpult, Herr Kollege. – Wir haben eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Kollegen Andreas Winhart.

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Andreas Winhart AfD

Herr Kollege Schuberl, wir haben jetzt Ihren Hass und Ihre Abneigung gegenüber dem Kollegen Halemba ausführlich zur Kenntnis genommen. (Toni Schuberl (GRÜNE): Das ist kein Kollege!) Das ist nichts Neues bei Ihnen. Aber ich frage Sie jetzt schon einmal: Glauben Sie schon auch, dass jeder Abgeordnete hier das gleiche Recht hat, zu sprechen, auch frei zu sprechen und seine Gedanken entsprechend vorzutragen? (Claudia Köhler (GRÜNE): Hat er ja!)

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Toni Schuberl GRÜNE

Wenn ein Abgeordneter aus einer Fraktion, die gefühlt die meisten Straftäter hier hat – – (Widerspruch bei der AfD) Aktuell läuft es gerade gegen einen Ihrer ehemaligen Kollegen, Hahn; da ist die Immunität aufgehoben. Gefühlt jede zweite Sitzung gibt es die Aufhebung der Immunität eines AfD-Abgeordneten. (Widerspruch bei der AfD) Wenn Sie sich dann hierhinstellen und sich aufregen, dass irgendwelche anderen dauernd das Recht brechen, muss man diese Doppelmoral einmal aufzeigen. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

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Tobias Reiß

Nächste Rednerin ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Frau Kollegin Jutta Widmann. Bitte schön.

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Jutta Widmann FREIE WÄHLER

Wertes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Über den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Petitionsgesetzes haben wir bereits einmal diskutiert. Ich kann Ihnen zu Beginn gleich einmal sagen, dass sich die Meinung der FREIEN WÄHLER nicht geändert hat. Wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier werden angebliche Probleme im Petitionsrecht heraufbeschworen, die es meiner Meinung nach in der Praxis gar nicht gibt. Die AfD möchte, dass künftig ausdrücklich die Möglichkeit festgeschrieben wird, dass Petitionen als unzulässig abgewiesen werden, wenn damit rechtswidriges Verhalten fortgesetzt werden soll. Wir haben schon gehört, dass das verfassungswidrig ist. Gleichzeitig soll eine ladungsfähige Anschrift verlangt werden. Das haben wir auch schon gehört: Wir sind nicht im Gericht. Meine Damen, meine Herren, das Einreichen einer Petition, gleich aus welchen Gründen, stellt kein rechtswidriges Verhalten dar. Das ist meine feste persönliche Überzeugung. Eine Petition ist erst einmal einfach eine Bitte an den Landtag, sich mit dem Problem einer Bürgerin oder eines Bürgers zu beschäftigen. Ob dieser Bitte dann aufgrund der bestehenden Gesetze oder aufgrund des Sachverhalts entsprochen werden kann, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wir haben bereits jetzt im Petitionsrecht die Möglichkeit, Petitionen für unzulässig zu erklären, und Sie wissen, das machen wir auch. Wir brauchen daher eigentlich keine Gesetzesänderung, die im Kern nur darauf abzielt, das Petitionsrecht in irgendeiner Form einzuschränken. Wir FREIEN WÄHLER werden bei dieser Beschneidung der Grundrechte nicht mitmachen. Eine Petition ist die direkte Stimme der Bürger gegenüber unserem Parlament. Diese Zeit müssen wir uns nehmen. Ich halte das auch nicht für vertane Zeit. Jeder kann eine Petition einreichen. Sie ist kostenlos, man braucht keinen Anwalt. Das Schöne ist, dass der Bürger direkt mit unserem Parlament, mit den Abgeordneten in seinen eigenen Worten sprechen kann. Ich bin immer wieder überrascht, wie es uns alle gemeinsam trifft, wenn ein Problem auftaucht. Ich finde es eine großartige Möglichkeit, direkt mit den Bürgern über die Probleme zu sprechen, und wir versuchen gemeinsam zu helfen. Das finde ich eigentlich auch etwas Schönes. Wir haben eine Fülle von Gesetzen. Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger zwischen die Gesetze fallen. Immer wieder gibt es Probleme, bei denen wir gemeinsam sagen: Das kann doch an der Stelle nicht sein, da müssen wir helfen. – Wir können nicht immer helfen, aber wir versuchen es gemeinsam. Wir können zustimmen, und wir können ablehnen. Wir können gemäß § 80 Nummer 3 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag entscheiden und die Petition zur Berücksichtigung oder als Material an die Staatsregierung überweisen. Wir können sie an die Härtefallkommission weitergeben. Oder wir können gemäß § 80 Nummer 1 beschließen. Diesen Spielraum sollten wir uns nicht nehmen lassen. Eine Petition ist nicht für uns Abgeordnete oder das Parlament da, sondern für die Bürgerinnen und Bürger. Ich halte es für ein wichtiges Recht, und ich will nicht, dass wir es künstlich beschneiden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht Kollege Horst Arnold.

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Horst Arnold SPD

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Dietrich, ich bin mit Ihnen einig in der rechtlichen Würdigung des Gesetzes. Einig gehe ich nicht mit Ihrer Bewertung, was dahintersteht. Sie sagen, man hat sich nicht damit auseinandergesetzt. Ich sage Ihnen: Man hat sich bewusst damit in dieser Art und Weise auseinandergesetzt. Die AfD hat diesen Gesetzentwurf vorsätzlich produziert, und zwar sehenden Auges dahin gehend, dass man aus Jedermannsrechten, die so gewährt werden, weil es im Grundgesetz steht – jedermann hat Anspruch auf Gehör vor dem Bundestag bzw. Landtag –, in der Bayerischen Verfassung ein sogenanntes Deutschenrecht konstruieren will. Das gibt es auch, Artikel 8 des Grundgesetzes: "Alle Deutschen haben das Recht, sich [...] friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Auf diese Art reduziert die AfD die Verfassung zum einen. Zum anderen will sie auch noch Verhaltensweisen definieren für ein verfassungsrechtlich gewährtes Grundrecht, um dieses Grundrecht überhaupt wahrnehmen zu können. Diese Verhaltensweisen muss irgendjemand bestimmen, am liebsten die AfD selber. Darüber hinaus wird auch verkannt, dass schon der Einleitungssatz des Redners der AfD, dass wir hier durch die Petitionen Recht machen, überhaupt nicht zutrifft. Wir haben in diesem Zusammenhang keine Rechtsetzungskompetenz aufgrund von Petitionen. Wenn der Staat diese Begehren von Bürgern so weit ernst nimmt, dass er eine Zeit lang still hält, um das Parlament ernst zu nehmen, sich dem Problem zu widmen, ist das keine Rechtsetzung, sondern das ist rechtsstaatlich geübte Zivilisation. Diese rechtsstaatlich geübte Zivilisation gefällt Ihnen nicht, wahrscheinlich, weil Sie zu lange sitzen müssen oder Dinge erfahren, die Ihnen doch nicht behagen. Sie reduzieren das dann auf ein paar Beispiele, die Sie häscherhaft als den Missbrauch von Rechten darstellen. Aber es gibt keinen Missbrauch eines Petitionsrechts, weil das nämlich jedem Mann und jeder Frau zusteht. Wenn man nicht will, dass eine Eingabe zulässig ist, entscheidet das der Ausschuss und nicht irgendjemand davor. So ist es also, wenn man gegen das Grundgesetz agiert. Ich muss Ihnen sagen, Sie hätten keinen besseren Beweis dafür abliefern können, dass Sie in diesem Zusammenhang erstens das Grundgesetz per se nicht wollen, dass Sie es zweitens, wenn es so da ist, abschaffen oder verändern wollen, und dass Sie drittens keinen Schuss Pulver auf die Würde des Menschen ohne Achtung der Hautfarbe und der Herkunft geben, sondern dass Sie einfach Ihr Ding reiten, diese unsere Gesellschaft so zu verändern, dass wir keine Demokratie mehr sind. Dieser Gesetzentwurf ist dankenswerterweise der lebende Beweis dafür, dass Sie zu Recht beobachtungswürdig sind und diese Beobachtung tatsächlich auch begründet ist. Mehr muss man sich damit nicht auseinandersetzen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Zwischenbemerkung!

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Tobias Reiß

Ja, es gibt eine Zwischenbemerkung. Kollege Halemba.

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Daniel Halemba AfD

Herr Kollege Arnold, es ist ja fast schon rührend, wie Sie sich hier für die Grundrechte von Illegalen in unserem Land einsetzen. Ich habe aber eine Frage an Sie: Was ist denn mit den Grundrechten, konkret mit dem Recht auf unversehrtes Leben der drei Frauen, die in Würzburg von einem Illegalen ermordet wurden? Was ist denn mit den Grundrechten des zweijährigen Jungen, der in Aschaffenburg brutal ermordet wurde? Was ist denn mit den Grundrechten von Michael Stürzenberger oder von dem ermordeten Polizisten Rouven Laur in Mannheim? Sie wurden allesamt von Personen ermordet, die illegal in unser Land gekommen sind.

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Horst Arnold SPD

Sie fragen nach Grundrechten. Was ist mit Ihrem Grundrecht auf Meinungsäußerung? – Man ist platt, welche Fragen gestellt werden, die gar nicht zu diesem Kontext passen. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Was wollen Sie denn bei der Änderung des Petitionsrechts mit dem Verweis auf Grundrechte bewirken? – Gar nichts. Sie ziehen hier einfach Dinge heraus und reden von Grundrechten. Natürlich ist die körperliche Unversehrtheit das höchste Rechtsgut, das wir in diesem Land zu schützen haben. Darüber sind wir uns alle einig. Sie brauchen sich nicht darum zu bemühen; das ist schon längst geschehen. Hier geht es um Petitionsrechte, die jedermann hat, auch jemand, der bereits wegen Mordes verurteilt worden ist. Ich habe es im Gefängnisbeirat selbst schon erlebt, dass solche Leute dann zu mir kommen. Soll ich denen sagen, Sie haben zwei Leute umgebracht, Sie haben keine Rechte mehr? – So funktioniert unser Rechtsstaat nicht! Das möge auch so bleiben. (Beifall bei der SPD, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende und zugleich endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Wer entgegen diesem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/7032 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Wie bereits zu Beginn unserer Sitzung bekannt gegeben, entfällt der Tagesordnungspunkt 12. Ich rufe daher nun Tagesordnungspunkt 13 auf: Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Claudia Köhler u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schnellerer Umstieg auf Pauschalierung bei der Finanzierung privater Förderschulen (Drs. 19/6583) Ich weise noch einmal darauf hin, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier namentliche Abstimmung beantragt hat. Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erste Rednerin ist die Frau Kollegin Claudia Köhler. Frau Kollegin, bitte schön.

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Claudia Köhler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! "Schnellerer Umstieg auf Pauschalierung bei der Finanzierung privater Förderschulen" klingt recht technisch, ist aber super wichtig. Die Förderschulen unterrichten Kinder mit Behinderungen in großer Zahl. Die Träger dieser Förderschulen bekommen gemäß Gesetz 100 % ihres Schulaufwands durch den Staat ersetzt. Der Beantragung und den Abschlägen folgt immer eine Spitzabrechnung. Hier ist das Problem. Die Spitzabrechnung dauert zehn Jahre und länger. Ungefähr 45 Millionen Euro stehen für die Schulen noch aus. Der Staat schafft es aber noch nicht, sie mit Spitzabrechnung korrekt abzurechnen. Die Belegabrechnung dauert bis zu 25 Jahre rückwärts. Sie können sich vorstellen, dass das einzelne Träger ganz schön in Not bringen kann. Für einzelne Träger stehen noch bis zu 2 Millionen Euro aus. Das wird in manchen Fällen tatsächlich existenzbedrohend. Wir alle wollen eine schnellere Pauschalierung. Es gibt da auch Vorschläge für die Systeme. Wir haben das beantragt. Im Ausschuss für Bildung und Kultus kamen teilweise absurde Antworten wie, dass die Träger das gar nicht wollten. – Das stimmt definitiv nicht. Es kam auch die Antwort, dass es schon laufe. – Ja, es läuft schon. Es läuft sogar schon so, dass fast 75 % umgestellt haben. Für die übrigen 25 % ist aber einfach ganz schlimm, dass immer noch nicht auf die pauschale Abrechnung umgestellt wurde und sie so lange auf ihr Geld warten. Deswegen beantragen wir, den Umstieg schneller zu bewältigen, auch dann, wenn es am Personal oder sonst was hakt. Wir würden auf beiden Seiten Bürokratie sparen – auf der Seite des Staates, der das Geld gibt und nicht jeden einzelnen Beleg zum zweiten Mal prüfen müsste; und natürlich auf der Seite der Träger. Die Förderschulen haben dies nicht als einziges Problem. Sie haben zu unseren Haushaltsberatungen sogar eine Petition gestellt. Das kommt äußerst selten vor und war definitiv bemerkenswert. Heute hat uns sogar – liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sicherlich auch – eine Resolution erreicht. Die Förderschulen wünschen sich eine Vereinfachung. Sie wünschen sich bessere Härtefallpauschalen. Sie wünschen sich, dass man mit ihnen vertrauensvoller zusammenarbeitet und sie nicht unter Generalverdacht stellt, falsche Angaben zu machen. Sie wünschen sich, dass man die Bürokratie einfach im Gespräch vereinfachen kann, indem man in diese Träger, die doch für uns, für die Menschen mit Behinderungen, für deren Angehörige, für die Lehrkräfte und die Verantwortlichen an den Förderschulen so eine wichtige Arbeit tun, einfach mehr Vertrauen hat. Eigentlich ist es auch für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt äußerst wichtig, dass wir solche Themen nicht hinten runterfallen, die Träger der Förderschulen nicht im Regen stehen lassen, sondern sie gut und pünktlich finanzieren und nicht noch durch langsame Abrechnungen in Finanznot bringen. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich bin der festen Überzeugung, dass es ein Gradmesser des Zustands unserer Demokratie ist, wie wir mit Menschen mit Behinderungen und mit den Trägern, die diese staatlichen Aufgaben übernehmen, umgehen. Wir müssen aufpassen, dass solche Menschen und solche Träger nicht Verlierer der Bürokratie werden – und schon gar nicht Verlierer der aktuellen Krise der Finanzen. Geben Sie sich einen Ruck. Stimmen Sie dem schnelleren Umstieg auf die pauschale Finanzierung zu. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Nächster Redner für die CSU-Fraktion: Kollege Norbert Dünkel.

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Norbert Dünkel CSU

Liebe Claudia Köhler, wir sind im Thema und im Herzen vereint. (Claudia Köhler (GRÜNE): Das ist ja schon was!) Ich bin seit 1989 30 Jahre lang Geschäftsführer der "Lebenshilfe im Nürnberger Land" gewesen. Die Lebenshilfe hat 27 Einrichtungen, 1.700 Stellen, auch ein Förderzentrum für geistige Entwicklung mit schulvorbereitenden Einrichtungen. Ich habe – vielleicht auch ein bisschen in die Kollegenschaft reflektiert – nie verstanden, dass in einer Schulaufwandsabrechnung jede einzelne Position vom Radiergummi bis hin zum Toilettenpapier abgerechnet werden muss. Wir haben das auch ganz, ganz schnell geändert. Das war mir ein ganz großes Anliegen. Ich mache das selten, aber das hat auch ein Gesicht und einen Namen: Hubert Killer. Hubert Killer ist im Kultusministerium für das Thema Finanzierungen zuständig. Er hat das mit ganz großer Energie und Kraft angepackt. Zum August 2019 haben wir auch das Gesetz geändert. Was an dem Antrag meines Erachtens ein bisschen falsch ist: Ihr stellt den Antrag im Sinne einer Pauschalierung. (Claudia Köhler (GRÜNE): Nein, nein, nein!) – Doch, Pauschalierung. Das ist auch vorhin noch einmal angesprochen worden. Ich bin von Anfang an – auch damals als beruflich Betroffener – der Meinung gewesen: Wir als Schulträgerverbände wollen eine Budgetierung. Wir haben sie auch erreicht. Lesen Sie den Antragstext der GRÜNEN noch einmal durch; das steht ja auch in der Überschrift. – Wir wollen keine Pauschalierung, sondern eine Budgetierung, weil jede Schule anders ist. Die eine hat möglicherweise Schwimmbecken für Menschen mit Handicap. Die andere hat bestimmte Leistungsangebote, die die erste nicht hat usw. usf. Der Vorteil der Budgetierung besteht darin: (Unruhe bei den GRÜNEN) – Sie brauchen noch ein bisschen Zeit, um intern zu diskutieren. Wir berechnen in der Budgetierung, was in den letzten drei Jahren verauslagt worden ist. Daraus wird ein Budget entwickelt, das auch fortgeschrieben wird. Im Augenblick setzen zwei Drittel der Schulträger in Bayern diese Budgetierung um. Ein Drittel ist tatsächlich noch nicht dabei. Jetzt muss ich sagen, ich komme aus einer sehr großen Einrichtung mit einem Jahresbilanzvolumen von 55 Millionen Euro und einer großen Buchhaltung. Deswegen hat die Umstellung bei uns nur ein halbes Jahr gedauert. Jetzt kommen auch die kleineren Einrichtungen mit kleineren Buchhaltungen langsam in die Umstellungsphase. Das ist Punkt eins. Viele Träger haben noch nicht umgestellt. Das muss man einfach sehen. Das liegt nicht am Staat. (Claudia Köhler (GRÜNE): Doch!) – Nein, das liegt nicht am Staat, das liegt an der jeweiligen Trägereinrichtung, die eine Schule hat. Das Zweite halte ich auch für sehr wichtig: Wir zahlen Abschlagszahlungen. Es ist nicht, wie vorhin von der Summe intoniert, dass alles in einer gewissen Theorie zusammengezählt wird. Der Freistaat Bayern zahlt 95 % Abschlag. Das heißt, wenn ich auf einen Jahresrückstand von 100.000 Euro 95.000 Euro ohne Vorprüfung refinanziert bekomme, dann geht es noch um eine Differenz von 5.000 Euro. Auch das gehört zur Wahrheit. Die dritte Information betrifft die Abrechnung, die nicht das Kultusministerium vornimmt, sondern die Regierungen. Wir sind hier Gesetzgeber. Wir wissen alle, wir sind im Augenblick in einer Situation, in der uns Köpfe fehlen. Uns fehlen Köpfe in der staatlichen Bauverwaltung, uns fehlen Köpfe in der Schule, uns fehlen überall Köpfe. Die Stellen sind vorhanden. Heute war der Finanzminister hier gestanden. Keine Stelle wurde gestrichen, alle Stellen sind ausgeschrieben. Wir müssen bei diesem Thema ein bisschen realistisch sein und sehen, der Staat tut alles, was er kann. Stellen werden ausgeschrieben. Eine Bearbeitung wird angeboten. Ich möchte das heute nicht politisch missbrauchen, verweise aber auf die parteiübergreifende Arbeitsgruppe Inklusion. Wir haben dieses Thema immer wieder auf den Tisch des Hauses gebracht. Der Staat tut, was er kann. Ich glaube, dass wir auf einem sehr guten Weg sind. Ich habe viel Verständnis für kleinere Träger, die jetzt gesagt haben: Ja, jetzt schauen wir erst einmal, wie das läuft. – Alle miteinander müssen jetzt anpacken. Die großen leistungsfähigen Träger haben es hinter sich, die kleineren sind auch in der eigenen Buchhaltung noch ein bisschen in der Selbstfindung. Wer ein Problem hat, kann sich an mich persönlich wenden, der kann sich auch an die fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe Inklusion wenden. Ich greife das Thema auf. Das verspreche ich, und jeder weiß, das mache ich auch. Wer ein Problem hat, der kann sich auch an Herrn Hubert Killer wenden. Wir haben eine wirklich sehr verständnisvolle Verwaltung, auch in Bezug auf die Anliegen der Verbände. Wir sind an diesem Thema dran und viel weiter als alle anderen Bundesländer in Deutschland. Das ist mir wichtig. Wir haben ein tolles System, und wir zahlen unser Geld. Dazu wiederhole ich: 95 % werden durch Abschlagszahlungen problemfrei finanziert. Ich wiederhole noch einmal die Summen: Bei 100.000 Euro erhält man 95.000 Euro Abschlag. Ich sehe das, ich weiß um die Emotionen, weil ich aus diesem Bereich komme; aber wir bekommen das in den Griff. Dem Antrag stimme ich nicht zu, aber das Thema habe ich persönlich auf der Agenda. (Beifall bei der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Herr Kollege, bleiben Sie bitte noch kurz am Rednerpult. Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu erteile ich Frau Kollegin Claudia Köhler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Claudia Köhler GRÜNE

Lieber Herr Kollege Dünkel, zunächst bedanke ich mich für die wertschätzende Stellungnahme zu unserem Antrag. Wir sind in der Sache völlig beisammen, und wir meinen definitiv das Gleiche. Eilig ist es wirklich. Sie haben ein Beispiel mit einer niedrigen Summe genannt. Wenn jedoch einzelnen Trägern über zehn Jahre 2 Millionen Euro fehlen, dann ist das natürlich ein Problem. Sie haben gesagt: Das liegt oft an den Köpfen. – In dem Zusammenhang wäre es ein Signal des Landtags, dem Ministerium als Auftrag zu geben, schneller umzusteigen. Nur für die Zeit des Umstiegs sind genügend Köpfe notwendig. Dann sparen wir uns auf beiden Seiten Personal in der Abrechnung. Da wir das Gleiche meinen, wäre mein Vorschlag, im Antragstext den Begriff "Pauschalierung" durch "Budgetierung", wie Sie es nennen, zu ersetzen; denn wir haben exakt dasselbe gemeint und in den Ausschüssen darüber gesprochen. Könnten Sie zustimmen, wenn wir im Antrag von Budgetierung sprechen?

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Norbert Dünkel CSU

Vielen Dank. – Die zwei Begriffe unterscheiden sich evident. Ich habe das ausgeführt: Die Pauschalierung deckt besondere Angebote der Einrichtungen, welche die Budgetierung abbildet, nicht ab. Diese Einrichtungen würden dadurch benachteiligt. Ihr Antrag steht gegen den Willen leistungsfähiger Einrichtungen. (Widerspruch bei den GRÜNEN) – Jetzt habe ich das Wort. – Unabhängig davon sind wir aus meiner Sicht auf einem guten Weg, sodass ich für den Bayerischen Landtag keine Empfehlung für die Zustimmung zu Ihrem Antrag aussprechen kann. Abschließend die Anmerkung, dass ich mir nach allem, was ich aus der Staatsverwaltung, dem Kultusministerium und der Abteilung des Ministerialrats Killer weiß, nicht vorstellen kann, dass es Rückstände in Höhe von 2 Millionen Euro gibt.

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Tobias Reiß

Herr Kollege, achten Sie auf Ihre Redezeit.

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Norbert Dünkel CSU

In diesem Fall läge es bei den Regierungen.

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Tobias Reiß

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist um.

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Norbert Dünkel CSU

Wir können uns gerne zusammensetzen, ich erledige das.

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Herr Kollege Oskar Atzinger.

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Oskar Atzinger AfD

Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen! Multum strepitus de nihilo. – (Unruhe) Viel Lärm um nichts. Nach dem vorliegenden Antrag der GRÜNEN soll das Verfahren zur Finanzierung des Schulaufwands privater Förderschulen nach dem Schulfinanzierungsgesetz auf eine pauschalierte Auszahlung umgestellt werden. In Zusammenarbeit mit den Schulaufwandsträgern wird dies schon länger in Form des Modells einer Budgetierung entwickelt. Dieses Budget wird auf der Basis jener Kosten entwickelt, die den Trägern in den letzten Jahren entstanden sind. In Unterfranken ist bereits ein Pilotversuch durchgeführt worden, der jetzt auf ganz Bayern ausgeweitet werden soll. Bei rund 60 % der bayerischen Förderschulen wird dieses Budgetierungsmodell bereits angewendet. Vielleicht sind es auch 75 %. Die restlichen 40 % werden demnächst ebenfalls folgen. All dies wurde den Antragstellern bereits in der Sitzung des Bildungsausschusses am 22.05.2025 bzw. in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 25.06.2025 mehr als deutlich mitgeteilt. Warum die GRÜNEN diesen Antrag jetzt ins Plenum hochziehen und an ihrer mittlerweile obsoleten Forderung festhalten wollen, ist uns mehr als schleierhaft. Wir bleiben natürlich bei unserem ablehnenden Votum für diesen Antrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Kollege Martin Behringer.

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Martin Behringer FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn klarstellen: Die Arbeit unserer privaten Förderschulen verdient unsere volle Unterstützung. Tausende engagierte Pädagoginnen und Pädagogen leisten hier tagtäglich Großartiges für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, für deren Familien und letztlich für unsere gesamte Gesellschaft. Diese Arbeit ist wertvoll, sie ist unverzichtbar, und sie ist zu Recht finanziell abzusichern. Auch richtig ist, dass es in der Vergangenheit bei der sogenannten Spitzabrechnung des Schulaufwandes zu Verzögerungen kam. Diese Rückstände waren und sind für die betroffenen Träger belastend, keine Frage, aber der Antrag, den wir heute diskutieren, greift einfach zu kurz. Er geht in eine komplett falsche Richtung. Erstens. Die Staatsregierung hat längst gehandelt. Das Problem wurde erkannt, Lösungen sind auf dem Weg und wirken bereits. Frau Köhler, Sie haben selbst gesagt: Zwei Drittel der privaten Förderschulen in Bayern haben bereits auf das neue budgetierte Abrechnungsverfahren umgestellt. Dieses Verfahren schafft nicht nur mehr Planbarkeit und Effizienz, es ermöglicht auch eine passgenaue Finanzierung, die den unterschiedlichen Bedarfen der einzelnen Förderschulen gerecht wird. Die Umstellung erfolgt strukturiert und schrittweise, im Dialog mit den Trägerverbänden und unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen. Es wäre fahrlässig, diesen Prozess nun übereilt durch eine allgemeine Pauschalierung zu ersetzen. Zweitens. Eine Pauschalierung, wie sie im Antrag gefordert wird, ist nicht nur unsachgemäß, sie ist auch gefährlich. Die Förderschulen in Bayern sind so vielfältig wie die Schülerinnen und Schüler. Ob geistige, körperliche, emotionale oder sprachliche Förderbedarfe: Der organisatorische und finanzielle Aufwand unterscheidet sich teils erheblich. Eine starre Pauschale würde diesen Unterschieden nicht gerecht werden. Sie würde die Finanzierung verwässern und im Zweifel nicht zu mehr, sondern zu weniger Gerechtigkeit führen. Genau das lehnen auch die Trägerverbände selbst ab. Sie sprechen sich klar gegen eine Pauschalierung aus, weil sie wissen, dass dies den realen Bedürfnissen ihrer Schulen nicht entspricht. Drittens. Wir müssen mit den öffentlichen Mitteln verantwortungsvoll umgehen. Ein pauschales Auszahlungssystem ohne belastbare Grundlage bedeutet nichts anderes als einen Blindflug auf Kosten des Steuerzahlers. Bevor Mittel pauschal ausgezahlt werden, braucht es eine verlässliche Datenbasis. Genau die wird hier aktuell durch das Budgetierungsverfahren geschaffen. Es geht nicht um mehr Bürokratie oder um Bürokratie um ihrer selbst willen, es geht um Transparenz, um Rechtsstaatlichkeit und um die Gleichbehandlung aller Träger, staatlich wie privat. Viertens. Der Antrag verkennt die bereits erreichten Fortschritte. Die Rückstände bei der Spitzabrechnung werden konsequent abgebaut, unter Anwendung eines vereinfachten Verfahrens, das zwischen Staatsministerium, Trägerverbänden und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof abgestimmt wurde. Die Möglichkeit von Abrechnungsvergleichen auf Basis der vergangenen drei Jahre ist ein pragmatischer Weg, der Bürokratie abbaut, ohne auf Sorgfalt zu verzichten. Meine Damen und Herren, wir teilen das Ziel, den Schulaufwand für private Förderschulen verlässlich, planbar und effizient zu finanzieren, aber wir setzen dabei auf ein tragfähiges, rechtssicheres Verfahren und nicht auf Schnellschüsse, die gut gemeint, aber schlecht gemacht sind. Der Antrag übersieht bestehende Lösungen, ignoriert die ablehnende Haltung der Träger selbst und läuft am Schluss am tatsächlichen Bedarf vorbei. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Als nächster Rednerin erteile ich der Kollegin Dr. Simone Strohmayr für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Simone Strohmayr SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Private Förderschulen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur inklusiven Bildung hier in Bayern. Sie fördern Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf individuell. Viele Kinder und Jugendliche sind auf dieses Angebot angewiesen. Viele Eltern haben gerade diese Schulen für ihre Kinder ausgewählt. Dennoch ist die finanzielle Situation an vielen privaten Förderschulen prekär. Es gibt einen unglaublichen Lehrkräftemangel. Viele Kinder – das finde ich besonders dramatisch – mit besonderen Bedarfen finden derzeit keinen Schulplatz an Förderschulen, sie können teilweise gar nicht beschult werden. Es hat dazu einen Brandbrief gegeben. Ich möchte gleich zu Beginn an Sie appellieren: Bayerische Förderschulen, insbesondere private Förderschulen, dürfen nicht zur vergessenen Schulart in Bayern werden. (Beifall bei der SPD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Werden sie auch nicht!) – Noch viel wichtiger, Frau Kollegin: Bayerische Förderschüler und Förderschülerinnen dürfen nicht zu vergessenen Schülern und Schülerinnen werden. Jetzt einige Details zur Förderung. Es kann doch nicht sein, dass sich die Außenstände des Freistaats Bayern auf 20 bis 45 Millionen Euro belaufen. 20 bis 45 Millionen Euro schuldet der Freistaat Bayern privaten Förderschulen. Stellen Sie sich das doch einmal vor: Das sind Gelder, die den Schulen zustehen, die die Schulen brauchen, aber die immer noch beim Freistaat Bayern liegen. Das kann doch nicht sein. 92 Schulen befinden sich derzeit immer noch nicht im schnelleren Budgetierungsverfahren; das ist eine große Anzahl. Bei vielen dieser Schulen – auch das kann man aus einer Anfrage herauslesen – liegen die letzten geprüften Verwendungsnachweise 10 bzw. 25 Jahre zurück. 25 Jahre braucht man, bis die Schulen letztlich ihr Geld bekommen. Das kann einfach nicht sein, das dürfen wir nicht zulassen. (Beifall bei der SPD) Ich stehe heute selbst als Vertreterin eines privaten Trägers, der Arbeiterwohlfahrt, hier. Wir haben eine private Förderschule in Neuburg. Wir sind ein kleiner Träger, das ist normalerweise nicht unser Gebiet. Ich kann Ihnen nur sagen: Es ist nicht einfach, als privater Träger eine Förderschule zu betreiben. Ich glaube, wir sind uns alle einig: Förderschulen machen eine wichtige Arbeit. Lieber Herr Kollege Dünkel, ich finde es gut, dass Sie heute das Angebot gemacht haben, dass wir uns auch in der überfraktionellen Arbeitsgruppe mit dem Thema beschäftigen, aber ich möchte trotzdem noch einmal an Sie appellieren, wie es im Brandbrief heute steht: Geben Sie sich einen Ruck. Wir müssen es jetzt schneller schaffen, dass wir alle Schulen in die Budgetierung bekommen, dass sie zeitnah ihr Geld bekommen. Wir stimmen dem Antrag zu. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Norbert Dünkel, CSU-Fraktion, vor. Bitte schön.

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Norbert Dünkel CSU

Liebe Kollegin Dr. Strohmayr, liebe Simone, drei Dinge sind mir sehr wichtig. Ich muss überlegen, wie scharf ich formuliere. Es ist jedenfalls nicht okay, wenn wir von vergessenen Schülern reden. Unsere Kinder mit Förderbedarf sind in unserem Herzen, vielleicht noch mehr als alle anderen. Es sind keine vergessenen Schüler. (Beifall bei der CSU und des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER)) Unsere Förderschulen, unsere Förderzentren sind keine vergessenen Schulen. Es sind die einzigen Schulen, die einen Anspruch auf eine 100-%-Förderung haben, und das wird auch so bleiben. Dass ein Drittel noch nicht nach dem neuen budgetorientierten System abgerechnet hat, ist nicht vom Freistaat Bayern, nicht vom Kultusministerium, nicht vom Landtag und nicht vom Bildungsausschuss zu verantworten, sondern die Entscheidung des Trägers. Es ist mir wichtig, dies gesagt zu haben. Das ist keine Frage, es war ein Plädoyer, aber es ist mir sehr wichtig. (Beifall bei der CSU)

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Ludwig Hartmann

Bitte schön.

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Simone Strohmayr SPD

Sehr geehrter Herr Kollege, wir arbeiten gut in der überfraktionellen Arbeitsgruppe zusammen. Mir war es einfach wichtig, heute noch einmal auf die Bedürfnisse der Förderschulen hinzuweisen. Der aktuelle Brandbrief zeigt ja: Es läuft nicht alles perfekt. Es ist im Übrigen nicht nur die Budgetierung, sondern auch der Lehrkräftemangel. Es ist auch ein Problem, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler, die einen Platz brauchen, einen Schulplatz finden. Es gibt viele Baustellen in diesem Bereich, Herr Kollege. Ich kann Sie nur noch einmal aufrufen: Ergreifen Sie die notwendigen Maßnahmen oder schaffen Sie die Mittel, damit es den Förderschulen hier in Bayern besser geht. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur namentlichen Abstimmung, die in elektronischer Form durchgeführt wird. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Sie haben drei Minuten Zeit für die namentliche Abstimmung, die hiermit eröffnet ist. (Namentliche Abstimmung von 19:10 bis 19:13 Uhr) Konnten alle ihre Stimme abgeben? – Dem ist so. Damit ist die Stimmabgabe geschlossen. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gebe ich das Ergebnis der Wahl von Vertrauensleuten für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei den Finanzgerichten München und Nürnberg bekannt. An der Wahl haben 157 Abgeordnete teilgenommen. Es gab vier ungültige Stimmen. Ich beginne mit den für das Finanzgericht München vorgeschlagenen sieben Vertrauensleuten und deren Vertreterinnen und Vertretern. Mit Ja gestimmt haben 119 Mitglieder des Hohen Hauses. Mit Nein stimmten 31 Abgeordnete. Der Stimme enthalten haben sich drei Abgeordnete. Meine Damen und Herren, damit wurden alle sieben Persönlichkeiten, die Sie der über Plenum Online einsehbaren Vorschlagliste entnehmen können, zu Vertrauensleuten für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Finanzgericht München gewählt. Gleiches gilt für deren Vertreterinnen und Vertreter. Nun komme ich zu den für das Finanzgericht Nürnberg vorgeschlagenen sieben Vertrauensleuten und deren Vertreterinnen und Vertretern. Mit Ja gestimmt haben 119 Mitglieder des Hohen Hauses. Mit Nein stimmten 32 Abgeordnete. Der Stimme enthalten haben sich zwei Abgeordnete. Damit wurden auch hier alle sieben Persönlichkeiten, die Sie ebenfalls der über Plenum Online einsehbaren Vorschlagsliste entnehmen können, zu Vertrauensleuten für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Finanzgericht Nürnberg gewählt. Gleiches gilt für deren Vertreterinnen und Vertreter. Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt. Nun gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl einer Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 8, bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 158 Abgeordnete teilgenommen. Es gab null ungültige Stimmen. Auf die Abgeordnete Christin Gmelch entfielen 27 Ja-Stimmen und 130 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich ein Abgeordneter. Damit hat Frau Abgeordnete Christin Gmelch nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Tagesordnungspunkt 8 ist damit erledigt. Nun gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl einer Schriftführerin des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 9, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 158 Abgeordnete teilgenommen. Es gab null ungültige Stimmen. Auf Frau Abgeordnete Elena Roon entfielen 28 Ja-Stimmen und 128 Nein-Stimmen. Zwei Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit hat Frau Abgeordnete Elena Roon nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Auch dieser Tagesordnungspunkt ist damit erledigt. Jetzt gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt, die wir gerade eben durchgeführt haben. Es geht um den Antrag der GRÜNEN-Fraktion betreffend "Schnellerer Umstieg auf Pauschalierung bei der Finanzierung privater Förderschulen", Drucksache 19/6583: Mit Ja gestimmt haben 32 Kollegen. Mit Nein gestimmt haben 105. Es gab null Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 3) Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf: Antrag der Abgeordneten Markus Striedl, Benjamin Nolte, Katrin Ebner-Steiner und Fraktion (AfD) Förderung von Tempo 50 (Drs. 19/6602) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Als erstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Markus Striedl von der AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Markus Striedl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Heute fordern wir die Staatsregierung auf, die mittlerweile inflationär ausgeweiteten Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen in Bayern zu überprüfen und dort, wo es sinnvoll und möglich ist, wieder die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h einzuführen. (Zuruf von den GRÜNEN) Die Straßenverkehrsordnung ist klar. Innerorts gilt Tempo 50. Tempo 30 ist die Ausnahme. Doch in unseren Städten zeigt sich: Die Ausnahme wird zur Regel – Tempo 30 oder weniger in München bei gut 80 % der Straßen und in Nürnberg und Regensburg mittlerweile bei 90 %. Begründet wird das oft mit Argumenten, die heute gar nicht mehr tragen. Die Luftqualität: Die Grenzwerte werden in Deutschland nicht mehr überschritten. Tempo 30 aus Luftreinhaltegründen ist überholt. CO , wenn man es daran bemessen möchte: Der Anteil ist gering. Zwischen Tempo 30 und Tempo 50 finden tatsächlich kaum unterschiedliche Ausstöße statt. Was bleibt, sind Lärmschutz und Sicherheit. Aber auch hier muss man genau hinsehen. Lärm: Tempo 30 reduziert den Lärmpegel um zwei bis drei Dezibel. Aber die Verwaltungsvorschrift der StVO verlangt das mildeste Mittel. Bevor man also den Verkehr ausbremst, muss geprüft werden, ob nicht ein lärmmindernder Asphalt, der übrigens oft sogar effizienter ist – da sprechen wir dann von drei bis fünf Dezibel –, oder eine Umleitung des Schwerverkehrs ausreichen würden. Tempo 30 darf hier tatsächlich nur die Ultima Ratio sein. Sicherheit: Tempo 30 reduziert die Unfallschwere erheblich. Das ist unbestritten – kürzere Anhaltewege, geringe Aufprallenergie. Aber auch hier gilt die Verhältnismäßigkeit. Tempo 30 ist dort zwingend erforderlich, wo besondere Gefahrenlagen bestehen – vor Schulen, vor Kitas, vor Altenheimen; an echten Unfallschwerpunkten halt –, aber doch bitte nicht flächendeckend auf gut ausgebauten Hauptverkehrsachsen. Selbst dort, wo es grundsätzlich sinnvoll ist und die Maßnahmen verhältnismäßig sind: Natürlich muss die Geschwindigkeit vor Schulen reduziert werden, wenn Schüler unterwegs sind. Warum ich allerdings um 10 Uhr vormittags oder in den großen Ferien vor einer Schule 30 km/h fahren soll, konnte mir bis heute noch niemand erklären. (Tim Pargent (GRÜNE): Sperren Sie Ihre Kinder den ganzen Tag ein, oder was?) – Nein, meine Kinder sind in den Ferien zu Hause und nicht in der Schule. Ich weiß nicht, was Ihre den ganzen Tag treiben. (Tim Pargent (GRÜNE): Sie gehen nie raus?) – Brave Kinder gehen während der Schulzeit nicht raus; sie dürfen im Klassenzimmer bleiben. Wie das bei Ihnen ist, weiß ich nicht. – Auf jeden Fall brauchen wir hier zeitlich begrenzte intelligente Regelungen. Was durch flächendeckendes Tempo 30 auf Hauptstraßen aber nachweislich passiert, ist eine Behinderung des Verkehrsflusses. Längere Fahrtzeiten gerade im Berufsverkehr sind die Folge. Das ärgert nicht nur den einzelnen Bürger, sondern verursacht durch Zeitverlust auch durchaus erhebliche volkswirtschaftliche Schäden. Die Regierungsfraktionen sehen hier kein Problem. Die Verkehrsschauen würden es richten. Doch es geht um die Grundsatzfrage: Ist die massenhafte Anordnung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen noch verhältnismäßig und rechtskonform? – Berlin zeigt: Eine Neubewertung ist möglich. Dort hat die CDU erkannt, dass viele Tempo-30-Strecken auf Hauptstraßen überzogen waren. Sie werden überprüft und vielfach wieder auf Tempo 50 hochgestuft, weil der Verkehrsfluss der Hauptstraßen Priorität hat und die Anordnungsgründe oft nicht zwingend vorlagen. Genau diesen Mut zur Überprüfung brauchen wir auch in Bayern. Lassen Sie mich eines klarstellen: Wir wollen hier nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen ist keine Frage der kommunalen Selbstverwaltung, sondern die Anwendung von – – (Beifall des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) – Bitte. (Beifall bei der AfD) Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen ist keine Frage der kommunalen Selbstverwaltung, sondern die Anwendung von Bundesrecht, konkret § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung. Diese Paragrafen werden vor Ort oft gänzlich fehlinterpretiert, indem die Ausnahme zur Regel gemacht wird. Die Staatsregierung ist hier sogar in der Pflicht. Als Aufsichtsbehörde muss sie darauf hinwirken, dass die Kommunen § 45 korrekt auslegen und anwenden, und sie muss bei offensichtlichen Fehlinterpretationen oder Verstößen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einschreiten. Genau das fordern wir: eine Überprüfung im Sinne des geltenden Rechts. Sie haben heute die Wahl: mit der AfD zurück zur Vernunft und Tempo 50 oder weiter im Kriechgang durch Bayern. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Thorsten Schwab für die CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Thorsten Schwab CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade ist von der AfD-Fraktion erläutert worden: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, alle Tempo-30-Zonen in Hauptverkehrsstraßen zu überprüfen und gegebenenfalls aufheben zu lassen bzw. wo immer möglich wieder 50 km/h einzuführen." (Zuruf von der AfD: Das ist ihr Job!) – Es ist schon die Aufgabe von Städten und Gemeinden, bei Ortsstraßen im eigenen Bereich darüber nachzudenken, ob hier und da Tempo 30 möglich ist. Jetzt wird die Staatsregierung aufgefordert, in 71 Landkreisen bei 2.056 Städten und Gemeinden unter Beteiligung der zuständigen Stellen, insbesondere Straßenbaubehörden und der Polizei, das alles überprüfen zu lassen und eventuell wieder aufzuheben. Wer soll denn das leisten, bitte schön? (Andreas Winhart (AfD): Die Landratsämter!) – Das ist ein Wahnsinn. Wir können diesen Antrag so nicht durchgehen lassen, weil es einfach ein bürokratischer Wahnsinn ist. In der Straßenverkehrs-Ordnung ist eindeutig geregelt, dass innerorts in der Regel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Diese darf auf 30 km/h beschränkt werden, wenn eine einfache konkrete Gefahrenlage vorliegt. – So steht es in der Straßenverkehrs-Ordnung des Bundes. Diese einfache konkrete Gefahrenlage ist in Wohngebieten rechtlich anerkannt. Sie sagen jetzt, dass so und so viel Prozent der Straßen auf Tempo 30 heruntergesetzt worden sind. Ein überwiegender Prozentsatz davon ist Wohngebiet, und in den Wohngebieten richten die Kommunen oft Tempo-30-Zonen ein. In überörtlichen Straßen und auf Hauptverkehrsstraßen der Kommunen gilt selbstverständlich Tempo 50. (Zuruf von der AfD) Da gibt es auch bestimmte Ausnahmen in der Straßenverkehrs-Ordnung: Vor Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen und Krankenhäusern kann man, auf eine bestimmte Strecke begrenzt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 heruntersetzen. Wenn es Kindergärten oder Schulen sind, ist das oft auch zeitlich begrenzt: von 7 Uhr morgens bis um 16 Uhr oder 17 Uhr nachmittags. Auch das ist in der Straßenverkehrs-Ordnung bereits geregelt. Wer will denn das, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit irgendwo in einer Wohnsiedlung oder vor dem Kindergarten Tempo 30 beträgt? – Das sind die Eltern. Das sind die Eltern, das sind die Bürger, die dort wohnen. Die hätten gern, dass in ihrer Wohnsiedlung, vor ihrem Kindergarten, wo die Eltern die Kinder hinbringen und abholen, einfach langsamer gefahren wird. Das ist nicht irgendein Gesetzgeber, das sind oft die Menschen vor Ort. Das ist ein ganz normales Handeln. Oft wollen die, die dort wohnen, dass langsamer gefahren wird. Wenn die Bürger dann aber im eigenen Auto sitzen und irgendwo hinfahren wollen, dann wollen sie gefälligst schneller fahren. Irgendeine Balance müssen wir finden. Diese Balance ist in der Straßenverkehrs-Ordnung so geregelt, dass in der Regel Tempo 50 gilt und bestimmte Ausnahmen für Tempo 30 gegeben sind. Im Prinzip ist also alles geregelt. Deshalb lehnen wir den Antrag ab, weil wir eine generelle Abschaffung aller Tempo-30-Zonen für unsinnig halten. Es gibt auch noch Gebiete, in denen wir sie einfach brauchen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Markus Striedl für die AfD-Fraktion vor. Bitte.

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Markus Striedl AfD

Herr Kollege Schwab, vielen Dank für Ihre Rede. Zum einen habe ich niemals gesagt, dass wir alle Tempo-30-Zonen abschaffen möchten. Überprüfen möchten wir sie. Erklären Sie doch folgende Diskrepanz: In Augsburg-Stadt gilt vor Schulen grundsätzlich immer und überall ohne Ausnahme – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr – Tempo 30. (Zuruf von den GRÜNEN: Sehr gut!) Sobald man im Landkreis Augsburg 100 Meter über die Stadtgrenze kommt, sind grundlegende zeitliche Begrenzungen vorhanden. Jetzt können Sie mir nicht sagen, dass sich beide Organe – Stadt und Land – hier an das Gesetz halten, sprich: es richtig auslegen. Genau deswegen fordern wir eine Überprüfung. Wie erklären Sie sich diese Diskrepanzen genau an Landkreisgrenzen?

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Ludwig Hartmann

Bitte schön.

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Thorsten Schwab CSU

Wir haben schon noch eine gewisse kommunale Selbstverwaltung, und die Verkehrsbehörden sind auch in den Landratsämtern und in den Städten und Gemeinden; es gibt aber in Ihrem eigenen Antrag auch eine Diskrepanz. Im Antragstext steht nämlich: "alle Tempo-30-Zonen in Hauptverkehrsstraßen […] gegebenenfalls aufheben zu lassen", und in der Begründung steht nichts mehr von Hauptverkehrsstraßen, sondern da geht es generell überall um alle Tempo-30-Zonen. Es ist also sehr wohl so, dass in der Antragsbegründung nicht zwischen Hauptverkehrsstraßen und anderen unterschieden wird. Also kann man schon auch daraus lesen, dass Sie generell Tempo 30 abschaffen wollen. Da sind wir strikt dagegen, weil wir für die Sicherheit der Kinder und der Fußgänger auch noch etwas übrighaben. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Markus Büchler für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Markus Büchler GRÜNE

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Tempo 30 schützt Menschen. Tempo 30 schützt insbesondere Kinder, unsere Schulkinder; Tempo 30 schützt aber auch Seniorinnen und Senioren. Tempo 30 schützt innerorts auch vor Lärm, und deswegen hat Tempo 30 seine Berechtigung. Tempo 30 ist eine Maßnahme, die unsere Kommunen in ihrer Selbstverwaltung anordnen können, und es ist sehr schade, dass wir in Bayern relativ wenig Tempo 30 haben. Das ist das Problem, das wir in Bayern haben: nicht, dass es zu viel Tempo 30 gibt, sondern, dass es im krassen Unterschied zu anderen Bundesländern, zum Beispiel Baden-Württemberg oder auch Hessen, sehr viel weniger Tempo 30 gibt. Jetzt hat gerade der Bundesgesetzgeber – Bundestag und Bundesrat gemeinsam – die Straßenverkehrs-Ordnung reformiert und den Kommunen, also den kommunalen Straßenverkehrsbehörden, etwas mehr Handlungsspielräume gegeben, Tempo 30 streckenbezogen anzuordnen. Das wird in anderen Bundesländern gemacht, und zwar auch mit Unterstützung der dortigen Landesregierungen. Die geben sogar Handreichungen heraus, wie die neuen Instrumentarien am besten genutzt werden können, damit sie Tempo 30, das die Leute vor Ort und die Eltern haben wollen, um die Kinder zu schützen, anordnen können. In Bayern hingegen ist es anders. Hier hat der Innenminister ein Innenministerielles Schreiben angekündigt, in dem die Vorgaben des Bundesgesetzgebers präzisiert werden sollen. Die Reform der Straßenverkehrs-Ordnung ist aber jetzt schon ein Jahr alt, die Verwaltungsvorschrift bald ein halbes Jahr, und wir haben immer noch nicht dieses Innenministerielle Schreiben des bayerischen Innenministeriums, weswegen sämtliche Initiativen der bayerischen Kommunen, Tempo 30 auszuweiten oder einzuführen, auf Halde liegen. Die Landratsämter antworten: Ja, wir müssen auf das Innenministerielle Schreiben des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann warten. – Das ist das Problem, das wir in Bayern haben. Bayern blockiert die StVO-Reform, die den Kommunen mehr Möglichkeiten für Tempo 30 geben will, im Hinblick auf die Anordnung durch die Kommunen. Das ist das Problem. Deswegen fordere ich die Staatsregierung auf, endlich dieses Innenministerielle Schreiben herauszugeben und den Kommunen den Weg freizuräumen, damit sie die neuen gesetzgeberischen Möglichkeiten, die der Bund geschaffen hat, auch anwenden können – zum Wohle unserer Bevölkerung, für mehr Sicherheit und mehr Lärmschutz für unsere Leute. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Kollege Tobias Beck für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Go, Tobi!)

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Tobias Beck FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Besuchertribüne! Wir als FREIE WÄHLER sehen keinen sachlichen Grund für diesen Antrag und lehnen ihn deswegen auch ab. Kollege Schwab hat sehr viel ausgeführt, das wir unterstützen. Der Antrag vermischt sachliche Argumentation mit ideologischer Rhetorik. Er zielt letztlich darauf ab, kommunale Gestaltungsspielräume wieder einzuschränken. Genau das lehnen wir ab; denn die Kommunen wissen selbst am besten, was vor Ort angemessen ist. Es funktioniert meiner Meinung nach auch sehr gut. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Nächste Rednerin ist die Kollegin Sabine Gross für die SPD-Fraktion. Bitte schön. – Wenn Sie nicht da ist – – Da kommt sie gerade. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Tobi, du warst zu schnell!) Bitte schön. Der Kollege der FREIEN WÄHLER war etwas schnell mit seinem Redebeitrag. (Sabine Gross (SPD): Entschuldigung!) Bitte schön.

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Sabine Gross SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Antrag der AfD müssen wir ablehnen. Es gibt und es gab nie einen Anspruch, innerorts mit Tempo 50 durch die Gegend zu fahren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt innerorts 50 km/h für alle Kraftfahrzeuge, es sei denn, etwas anderes ist vorgeschrieben. Das heißt aber nicht, dass es einen Anspruch darauf gibt, ansonsten immer mit Tempo 50 durch die Gegend zu fahren. Es gilt nämlich immer – ohne dass es dazu Verkehrszeichen bräuchte –, dass man nur mit einer Geschwindigkeit fahren kann, die dem aktuellen Verkehr und den aktuellen Straßenverhältnissen entspricht. Im Berufsverkehr wird man vielerorts überhaupt nicht Tempo 50 fahren können. Man muss vielleicht schon froh sein, wenn man überhaupt vorankommt. Bei starkem Regen, Schneefall oder Eisglätte muss man seine Geschwindigkeit anpassen, genauso bei Straßenschäden und bei Baustellen. Es ist also nicht so, dass es eine Regelgeschwindigkeit von 50 km/h gäbe und man immer Tempo 50 fahren könnte, wären nur die Tempo-30-Zonen weg. Tempo-30-Zonen sind im Gegensatz zu der Darstellung im Antrag auch keineswegs überall möglich. Eine Tempo-30-Zone wird meistens zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eingeführt. Lärm und Luftschutzbelange spielen nur bei der Überschreitung wirklich hoher Grenzwerte eine Rolle. Tempo-30-Zonen durften bisher auch grundsätzlich nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs angeordnet werden. Bei Straßen des überörtlichen Verkehrs war bisher nur ein streckenbegrenztes Tempo 30 möglich, und das nur bei konkreter Gefahrenlage. Die Novellen des StVG und der StVO haben daran auch nicht viel geändert. Die Anordnung von Tempo 30 wird Kommunen lediglich in der Nähe von Schulen, Kindertagesstätten, Altenheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und auf hoch frequentierten Schulwegen erlaubt. Die einzig echte Neuerung ist die Möglichkeit, die Lücke zwischen zwei Tempo-30-Zonen zu schließen, wenn die Lücke bis zu 500 Metern beträgt. Ansonsten gilt nach wie vor: Der Verkehr muss auch innerorts reibungslos und schnell ablaufen. Das Szenario, das die AfD beschreibt, ist platter Populismus. In der Realität wird die Flüssigkeit des Verkehrs nicht durch das eine oder andere Tempolimit oder die Tempo-30-Zone behindert, sondern durch Baustellen, Straßenschäden und unzureichenden, teuren öffentlichen Nahverkehr, der den Verzicht aufs Auto unattraktiv macht. Sinnvoller, als sich über Tempo-30-Zonen aufzuregen, ist es, mehr Geld in den Ausbau von Brücken und Straßen zu investieren und natürlich auch in den ÖPNV. Auch sichere Schulwege würden helfen, den Andrang von Elterntaxis vor Schulbeginn und bei Schulende zu reduzieren und die dadurch entstehenden Verkehrsbehinderungen zu beheben. All diese Maßnahmen sind weit effektiver als der völlig überflüssige Antrag der AfD, den wir deshalb ablehnen. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Bitte die Gegenstimmen anzeigen! – CSU, FREIE WÄHLER, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller von TOP 20 hat beantragt, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen, was ich hiermit bekannt gebe. TOP 20 betreffend den Antrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/6671 entfällt bei der heutigen Sitzung. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich nun die Tagesordnungspunkte 15 bis 18 auf: Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Thomas Huber, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Prävention stärken, Zukunft der Reha in Bayern sichern I: Pflegeausbildung auch in Reha-Kliniken und weiteren Einrichtungen (Drs. 19/6144) und Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Prävention stärken, Zukunft der Reha in Bayern sichern II: Reha-Kliniken in Krankenhausreform mitdenken (Drs. 19/6145) und Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Prävention stärken, Zukunft der Reha in Bayern sichern III: Wirtschaftliche Situation der Reha-Kliniken verbessern, Bürokratie abbauen (Drs. 19/6146) und Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Kerstin Schreyer, Tanja Schorer-Dremel u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Prävention stärken, Zukunft der Reha in Bayern sichern IV: Digitale Transformation in den Reha-Einrichtungen unterstützen (Drs. 19/6147) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Als erstem Redner erteile ich dem Kollegen Stefan Meyer das Wort. Bitte schön.

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Stefan Meyer CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer einmal miterlebt hat, wie ein Mensch, nach einem Schlaganfall, nach einer Operation oder nach einem Unfall, nach einer Reha wieder auf die Beine gekommen ist, der weiß, was Rehabilitation bedeutet: Reha schenkt Mut, Reha schenkt Selbstständigkeit, und Reha schenkt insbesondere auch Lebensqualität. Das alles ist keine Nebensache, sondern schon auch zentral für unser Gesundheitssystem. Gerade bei uns in Bayern in den einzelnen Regionen, im niederbayerischen Bäderdreieck, bei den 5 Kurfranken, im Allgäu oder bei den Kliniken am Alpenrand, die Rehakliniken tragen unsere Gesundheitsversorgung mit und sind zugleich – und das möchte ich auch betonen – sehr wichtige Arbeitgeber in der Fläche. Deshalb haben wir als CSU-Fraktion gemeinsam mit unserem Koalitionspartner diese vier Anträge eingebracht, vier Bausteine, um die Zukunft der Reha zu sichern. Kommen wir gleich zum ersten Antrag. Hier geht es darum, die Pflegeausbildung in den Rehakliniken zu ermöglichen. Wir alle hier in dem Raum wissen: Ohne Fachkräfte gibt es keine gute Versorgung. Darum fordern wir die Staatsregierung auf, sich weiterhin auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Reha-Einrichtungen als Träger der praktischen Pflegeausbildung anerkannt werden. Aktuell ist das leider rechtlich nicht möglich, obwohl gerade dort hochwertige pflegerische Arbeit geleistet wird. Zu nennen sind hier unter anderem die Geriatrie, die Kardiologie oder die Neurologie. Wenn ich in meinen Stimmkreis schaue, nach Bad Füssing und nach Bad Griesbach, und hier die Einrichtungen besuche, dann sehe ich, wie Pflege in der Reha tagtäglich gelebt wird, nämlich mit Erfahrung, mit Geduld und insbesondere mit Menschlichkeit. Deshalb sagen wir: Wenn wir dem Fachkräftemangel begegnen wollen, müssen wir hier endlich die Ausbildung öffnen, auch für die Reha. Das ist keine neue Baustelle, das ist eine sinnvolle Erweiterung, damit hier mehr Menschen ausgebildet werden, wo Pflege stattfindet. Ich komme zum zweiten Antrag. Im zweiten Antrag geht es darum, die Rehakliniken in die Krankenhausreform einzubeziehen. Dieser Antrag richtet sich an die Staatsregierung. Es ist ja dieser Sieben-Punkte-Plan verabschiedet worden, der heute schon mehrmals genannt wurde. Wir fordern, dass die Reha-Einrichtungen in die geplanten Regionaldialoge, in die geplanten Strukturkonferenzen im Rahmen der Krankenhausreform einbezogen werden; denn diese Reform – das haben wir im Gesundheitsausschuss oft miteinander diskutiert – wird unser Gesundheitswesen komplett verändern. Wenn wir hier die Reha nicht mitdenken, liebe Kolleginnen und Kollegen, verlieren wir wichtige Schnittstellen; denn Reha ist ein Teil der gesamten Versorgungskette. Wer im Krankenhaus war und entlassen worden ist, braucht im Anschluss oftmals eine Reha. Deshalb müssen Planung und Abstimmung miteinander stattfinden und nicht nacheinander. Wir wollen, dass die Reha von Anfang an mit am Tisch sitzt, nicht erst dann, wenn schon Entscheidungen getroffen worden sind. Das ist uns auch sehr wichtig. Das stärkt insgesamt die regionale Versorgung und sorgt am Ende dafür, dass die Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt schneller wieder insbesondere wohnortnah betreut werden. Ich komme jetzt zum dritten Antrag. Darin geht es darum, die Bürokratie abzubauen und die wirtschaftliche Stabilität zu sichern. Das ist eine weitere Aufforderung an die Staatsregierung, sich gegenüber dem Bund weiterhin dafür einzusetzen, dass die Reha-Einrichtungen finanziell entlastet werden, nämlich durch eine bessere Refinanzierung von Tarifsteigerungen und durch Abbau von unnötiger Bürokratie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns geht es doch immer so: Wenn wir Reha-Einrichtungen besuchen, bekommen wir immer das Gleiche mitgeteilt: Anstatt Formulare auszufüllen und die ganze überbordende Bürokratie zu beachten, würden wir die Zeit viel lieber für die Menschen einsetzen und uns um die Patienten kümmern. Deshalb wollen wir, dass sich dies auch ändert. Wir wollen hier gemeinsam Modellregionen schaffen, um praktisch zu zeigen, wie Bürokratieabbau auch geht: ein Formular statt vier Formularen, ein digitales Verfahren statt endloser Papierarbeit. Wenn es dort funktioniert, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann es ein Vorbild für ganz Bayern sein. Wir entlasten damit die Einrichtungen. Wir sichern aber insbesondere auch die vielen Arbeitsplätze in der Region und sorgen dafür, dass Geld und Zeit dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden, nämlich bei den Patientinnen und Patienten. Als Modellregionen kann man sich das niederbayerische Bäderdreieck in den Landkreisen Passau und Rottal-Inn oder den Landkreis Bad Kissingen bzw. den Landkreis Rosenheim sehr gut vorstellen. Im vierten Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Reha-Einrichtungen Zugang zu Förderprogrammen wie unter anderem dem Krankenhauszukunftsfonds bekommen; denn ich möchte betonen: Die Digitalisierung darf bei den Reha-Einrichtungen nicht haltmachen. Wir brauchen funktionsfähige Kliniken, eine moderne IT, sichere Datensysteme und insbesondere eine digitale Schnittstelle von der Akutversorgung zur Pflege, aber dann auch zur Nachversorgung. Bayern – das möchte ich auch betonen – geht mit den Projekten wie "Health Care BY Your Side" bereits voran. Aber wir wollen eben, dass Reha auch ein Teil davon ist, damit die Versorgungskette lückenlos digital unterstützt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das hilft am Ende nicht nur den Einrichtungen, sondern insbesondere auch den Menschen, die sich auf eine reibungslose Betreuung verlassen müssen. Zum Schluss möchte ich zusammenfassen, dass diese vier Anträge zusammen das Zukunftspaket für Reha in Bayern bilden, nämlich als Erstes die Ausbildung zu stärken, die Pflegeausbildung in der Reha zu ermöglichen, zweitens die Strukturen zu vernetzen, insbesondere auf den Regionalkonferenzen, die ich angesprochen habe. Drittens sollen Bürokratie abgebaut und Modellregionen geschaffen werden. Viertens soll die Digitalisierung gefördert werden, unter anderem durch Zukunftsförderprojekte wie den Krankenhauszukunftsfonds. Damit machen wir deutlich: Reha ist keine Randaufgabe. Sie ist das Herzstück unserer Gesundheitsversorgung. Sie hilft den Menschen insbesondere nach Krankheit, wieder in den Alltag zu finden. Sie entlastet – das ist mir auch wichtig – unsere Krankenhäuser und unsere Pflegeeinrichtungen und sichert die Arbeitsplätze vor allem im ländlichen Raum. Dies ist unser Auftrag als CSU gemeinsam mit unserem Koalitionspartner. Wir handeln früh, konkret und gemeinsam mit den Regionen; denn Rehabilitation – das möchte ich noch mal betonen – ist mehr als Therapie. Reha bedeutet Lebensmut, Perspektive und auch Würde. Deshalb bitte ich Sie alle zusammen: Stimmen Sie diesen vier Anträgen zu, damit Bayern Reha-Land Nummer eins in Deutschland bleibt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Andreas Winhart für die Fraktion der AfD. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Andreas Winhart AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir sind alle gewillt, die Reha in Bayern weiterhin zu stärken und stark zu halten. Das ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in vielen Regionen bei uns. Anerkannte Institutionen sind bei uns tätig. Daher sind wir uns hoffentlich alle in dem Ziel einig, dass wir die Reha erhalten wollen. Es muss jedem klar sein, dass man nicht alles ambulant lösen kann, was diese Kliniken so leisten. Wir wollen auch weiterentwickeln und schauen, dass wir insgesamt mit der Reha auf das Niveau von Berufsgenossenschaftskliniken kommen, wo am Schluss die Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit steht, also die volle motorische Genesung des Patienten. Jetzt haben wir hier diese vier Anträge. Wir haben im Ausschuss bereits zugestimmt und werden auch heute zustimmen, weil die Richtung durchaus die richtige ist. Aber, meine Damen und Herren, jetzt mal ganz unter uns: Es ist ein bisschen sehr seichte Kost, was wir hier präsentiert bekommen: Vier Anträge, wo ein paar Spiegelstriche gereicht hätten, und das Ganze dann noch hochzuziehen, ist richtig und wichtig, hätte aber vielleicht nicht sein müssen. Schauen wir es uns im Detail an. Pflegeausbildung stärken: Ja, wir brauchen mehr Pflegekräfte. Das Problem ist allgemein bekannt. Also müssen wir schauen, wie wir das sonst noch machen können. Wenn die Rehakliniken jetzt zum Träger der praktischen Pflegeausbildung werden, wäre das für uns ein Riesenvorteil, vor allem weil wir einen hohen Bedarf an diesen Pflegekräften haben. Ob das in der Wohnungslosenhilfe auch der Fall sein muss, können wir gerne noch mal diskutieren. Aber es ist immerhin die richtige Stoßrichtung, dass man hier mehr ausbilden will. Der zweite Antrag ist dieser berühmte Sieben-Punkte-Plan, den wir nicht so gut finden. Aber es stehen andere Sachen drin, nämlich beispielsweise Neustart der Krankenhausreform. Wir haben jetzt bereits die Reform der Reform, die in Berlin diskutiert wird, weil man weiß, dass die Lauterbach‘sche Reform eben nicht das Gelbe vom Ei war. Daher braucht es hier weitere Schritte. Wenn hier die Staatsregierung aufgefordert wird und nicht von alleine draufkommt, dass sie auf Bundesebene mehr tun muss, dann ist das absolut richtig. Machen wir weiter mit dem dritten Antrag. Da geht es um die wirtschaftliche Situation der Rehakliniken. Das Geld wird nicht mehr werden in der nächsten Zeit. Das heißt, wir müssen schauen, dass wir diese Rehakliniken, die einen so wichtigen Anteil an der gesundheitlichen Versorgung bei uns in Bayern, aber auch in ganz Deutschland haben, entsprechend schützen vor irgendwelchen Sparmaßnahmen, weil es dann ganz schnell heißen wird: Das kann man vielleicht in einer Kombination aus ambulant und stationär machen, usw. – Nein, genau diese Rehakliniken mit diesem Aufenthalt in der Klinik tragen dazu bei, dass der Heilungserfolg deutlich besser ist. Bürokratieabbau ist grundsätzlich auch uns von der AfD ein Anliegen. Der Versuch hier, mit Modellprojekten praxisnah das eine oder andere auszuprobieren, trifft unser Ansinnen. Deswegen stimmen wir auch diesem Antrag zu. Nichtsdestoweniger: Etwas konkreter hätte man hier unserer Meinung nach durchaus sein können. Wir haben auch die Enquete-Kommission, über die man vielleicht das eine oder andere zumindest auf bayerischer Ebene hätte anstoßen können. Der große Bürokratieabbauhemmer ist hier in Berlin zu suchen. Auch hier hätte man die Staatsregierung auffordern können, in Berlin tätig zu werden. Nicht zuletzt haben wir den Antrag zur Digitalisierung. Digitalisierung wird sich sowieso durchsetzen, machen wir uns nichts vor. Aber auch hier gibt es das eine oder andere zu beachten. Es ist gut, dass man hier die Verknüpfung von Haus-, Fach- und Zahnärzten, Apotheken, Kliniken usw. forciert. Wir können bloß immer wieder mahnen und an unsere Anträge im Ausschuss erinnern, wenn es um das Thema IT-Sicherheit geht. Immer wieder sind gerade Kliniken diejenigen, die Opfer oder Anschlagsziel von Kriminellen werden. Wir müssen also die IT-Sicherheit im Blick haben. Nicht zuletzt geht es dabei um die digitale Patientenakte, die ja ganz klar sagt, dass die Daten erst einmal dem Patienten gehören. Wenn der Patient diese Daten nicht freigibt, wird diese Digitalisierung unter Umständen ganz schnell zu einem Ende kommen. Von dem her: Der Ansatz ist durchaus richtig. Man hätte noch ein Stück weiter gehen können. Aber man kann mit dem zufrieden sein. Ebenfalls richtig ist, dass die Rehakliniken in den Krankenhauszukunftsfonds hineingehören und daraus finanziert werden sollen, weil immer, wenn Geld nach Bayern kommt, ist das gut für Bayern. Deshalb tragen wir das mit. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Als nächster Rednerin erteile ich Kerstin Celina für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.

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Kerstin Celina GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Rehabilitationskliniken sind ein zentraler Pfeiler unseres Gesundheitswesens. Sie helfen Menschen, nach schwerer Krankheit, Unfall oder Operation wieder ins Leben zurückzufinden, körperlich, seelisch und sozial. Sie stehen für Teilhabe, für Lebensqualität, für echte Perspektiven nach der Akutbehandlung. Ohne die Rehakliniken wäre unser Gesundheitssystem unvollständig. Deshalb möchte ich mich zunächst bei all denen bedanken, die in diesem Bereich arbeiten und so vielen Menschen Lebensqualität schenken. (Beifall bei den GRÜNEN) Rehabilitation entlastet Akutkrankenhäuser, beugt Pflegebedürftigkeit vor und stärkt die Selbstständigkeit der Patientinnen und Patienten. Damit leistet sie nicht nur medizinisch, sondern auch volkswirtschaftlich einen wichtigen Beitrag, gerade in einer Zeit des Fachkräftemangels und einer alternden Gesellschaft. Deswegen ist es gut, dass wir heute über dieses Thema reden und verschiedene Facetten aufgreifen. Zum ersten Antrag: Hier geht es darum, Rehakliniken als Träger der praktischen Pflegeausbildung anzuerkennen und zu prüfen, ob das auch für Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und der Eingliederungshilfe möglich ist. Wir stimmen diesem Antrag zu; denn die Einbindung von Rehakliniken in die praktische Pflegeausbildung ist sinnvoll und überfällig. Das war übrigens schon im Koalitionsvertrag der Ampel vorgesehen, konnte aber aufgrund des früheren Zeitablaufs bisher nicht umgesetzt werden. Umso besser, dass die CSU, die unsere Politik in der Ampel-Regierung immer geschmäht hat, auf einmal genau das macht, was wir im Koalitionsvertrag stehen hatten, und damit klarmacht, dass wir die richtigen Ziele verfolgten. Zum zweiten Antrag: Mit diesem Antrag wird die Unterstützung des Sieben-Punkte-Plans der Staatsregierung und der Neustart der Krankenhausreform gefordert. Die Reha soll verstärkt in die Planung einbezogen werden. An diesem Antrag sieht man, dass die vorliegenden Anträge schon vor langer Zeit geschrieben wurden. Der Neustart in der Krankenhausreform ist auf Bundesebene inzwischen rauf und runter diskutiert worden. Ich hätte mir gewünscht, dass die sprachliche Formulierung an den aktuellen Stand angepasst worden wäre. Aber der Antrag steht nun einmal so zur Abstimmung. Wir lehnen diesen Antrag ab; denn wir brauchen keinen Neustart, sondern wir brauchen eine verantwortungsvolle Umsetzung der Krankenhausreform. Wir appellieren an die Bayerische Staatsregierung, endlich ihre Hausaufgaben zu machen, anstatt die Verantwortung hierfür nach Berlin zu schieben. Zum dritten Antrag: Hier geht es um die wirtschaftliche Auskömmlichkeit der Rehakliniken, um den Abbau von Bürokratie und um Modellprojekte zur Stärkung der Rehabilitation. Zu diesem Antrag werden wir uns enthalten. Wir stimmen zwar inhaltlich zu; denn natürlich brauchen die Rehakliniken wirtschaftliche Stabilität. Aber die Forderungen in diesem Antrag bleiben sehr vage, und konkrete Maßnahmen fehlen. Darüber hinaus wird der Bürokratieabbau bereits in der Enquete-Kommission auf Landesebene behandelt. Dadurch ist dieser Antrag teilweise überflüssig. Hinzu kommt noch die strukturelle Einbindung der Reha in die Krankenhausplanung. Diese Einbindung, die wir dringend brauchen, fehlt hier völlig. Deshalb halten wir eine Enthaltung für den richtigen Weg. Zum vierten und letzten Antrag: Dieser befasst sich mit der Förderung von Digitalisierung und von Künstlicher Intelligenz in den Rehakliniken, konkret mit der Unterstützung des Projekts "Health Care BY Your Side". Diesem Antrag stimmen wir zu; denn die Digitalisierung ist natürlich auch in der Reha ein Schlüssel für Effizienz, Qualität und Patientenorientierung. Digitale Reha, Assistenzsysteme, Teletherapie oder KI-gestützte Verlaufsanalysen können große Fortschritte bringen. Allerdings beschränkt sich dieser Antrag im Wesentlichen darauf, bereits laufende Projekte zu begrüßen, ohne neue Impulse zu setzen. Aber wirkliche Innovation entsteht nicht durch symbolische Unterstützung, sondern durch gezielte Förderung, nachhaltige Finanzierung und Einbindung der Fachpraxis. Trotzdem, der dahinter liegende Grundgedanke ist richtig. Deshalb stimmen wir zu. Mein Fazit: Rehabilitation ist kein Randthema, sondern ein zentrales Element moderner Gesundheitsversorgung. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, Rehakliniken besser in die Versorgungsstrukturen einzubinden, die dortige Ausbildung zu stärken, die Finanzierung zu sichern und die Digitalisierung klug voranzutreiben. Aber das gelingt nicht mit Schlagworten wie "Neustart", die immer wieder zum Thema Gesundheitspolitik gebracht werden, sondern vielmehr Stück für Stück mit verantwortungsvoller, sektorenübergreifender Planung. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Ruth Waldmann für die SPD-Fraktion.

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Ruth Waldmann SPD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Landtag schon oft, auch heute wieder, über die Krankenhausreform gesprochen. Zu einer guten medizinischen Versorgung gehören aber auch andere Elemente, zum Beispiel die Prävention und die Reha. Richtig ist, die Rehakliniken leisten einen unverzichtbaren Beitrag in der Versorgung der Menschen. Deswegen ist es gut, dass wir uns heute mit diesen Anträgen befassen, obwohl wir sie schon im Ausschuss hatten. Die Anträge sind nämlich durch die Befassung im Gesundheitsausschuss tatsächlich besser geworden, weil Sie von uns einen ergänzenden Vorschlag aufgenommen haben, und das bereits zum zweiten Mal. Dabei geht es um die Pflegeausbildung, die auch in Rehakliniken stattfinden können soll. Dieses Thema haben Sie bereits im Jahr 2022, in der vergangenen Wahlperiode, eingebracht. Im Mai dieses Jahres haben Sie das Thema erneut eingebracht. Das Anliegen ist grundsätzlich richtig, aber es ist immer noch nicht umgesetzt worden. Die Ampel-Bundesregierung hatte es bereits in ihrem Koalitionsvertrag verankert, kam dann aber nicht mehr zur Umsetzung. Darum ist es sinnvoll, dieses Thema an die neue Bundesregierung heranzutragen. Ich habe damals wie heute meine Bedenken angemeldet, ob Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe wirklich für die Pflegeausbildung geeignet sind. Diese Skepsis hat teilweise auch das Ministerium geteilt. Dagegen ist die Eingliederungshilfe, also Häuser für Menschen mit teils schweren Behinderungen, vermutlich besser geeignet, weil sie mit mehr pflegerischen Aufgaben betraut ist und weil sie die erforderlichen Strukturen hat, um den Anforderungen, die an sie gestellt sind, gerecht zu werden. Diesen Gedanken der SPD haben Sie dankenswerterweise aufgenommen. Deshalb wollen wir diesen Weg gerne auch weiterhin mit Ihnen gehen. Das Gleiche gilt für die Bestrebungen, die wirtschaftliche Situation der Rehakliniken zu verbessern. Hier wird es aus unserer Sicht stark darauf ankommen, dass die Tarifsteigerungen beim Personal, die nun einmal lebenswichtig sind, besser berücksichtigt werden. Auch beim Thema Bürokratieabbau gehen wir mit, obwohl bei diesem Thema konkretisiert werden müsste, was genau abgebaut werden soll. Wir stimmen aber im Grundsatz zu. Auch die Digitalisierung in den Reha-Einrichtungen unterstützen wir gerne. Der einzige Punkt, bei dem wir nicht mitgehen können, ist der Antrag mit der Forderung nach einem Neustart bei der Krankenhausreform nach dem Motto: Alles zurück auf Los. Das halten wir natürlich nicht für sinnvoll; denn es ist jetzt die Aufgabe des Freistaats, mit den Mitteln der Krankenhausplanung die Reform umzusetzen. Sie haben immer wieder angemahnt, dass das Land mehr Kompetenzen haben sollte. Diese Kompetenzen bekommen Sie jetzt bei der Reform der Reform. Deshalb sind Sie an dieser Stelle gefordert. Im Moment finden die Regionalkonferenzen statt, bei denen es um die medizinische Versorgung vor Ort geht. Ich will schwer hoffen, dass unsere Staatsregierung dabei die Rehakliniken nicht vergisst. Wir sind davon ausgegangen, dass dies eine Selbstverständlichkeit ist und dass es dazu keines eigenen Antrags bedarf. Wir wollen mit Ihnen zusammen gerne die Reha in Bayern stärken. Das ist gut und richtig. Auf diesem Weg müssen wir vorangehen und dürfen dabei keine Rolle rückwärts machen. Ich danke Ihnen für Ihre Initiative und hoffe, dass wir diese Forderung nicht noch ein drittes oder viertes Mal einbringen müssen; denn jetzt müssen wir tatsächlich in die Umsetzung kommen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Thomas Zöller für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort.

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Thomas Zöller FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die vier Anträge wurden schon von Stefan Meyer und meinen Vorrednern vorgestellt. Ich möchte dennoch auf ein paar Punkte eingehen. Mir geht es um die wirtschaftliche Auskömmlichkeit der Rehakliniken in Bayern. Aus Sicht des Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention würde eine Aufforderung an die Staatsregierung, sich auf Bundesebene für eine bessere wirtschaftliche Auskömmlichkeit der Rehakliniken einzusetzen, das eigentliche Problem der bayerischen Reha-Einrichtungen verfehlen. Dieser Auffassung kann ich nicht ungeteilt zustimmen; denn es ist deutlich erkennbar, dass die Finanzierung von stationären Reha- und Versorgungseinrichtungen nicht mehr durch die Leistungsentgeltvergütungen gedeckt werden kann. Gerade auch die enorm hohen Energiekosten machen vielen Einrichtungen große Sorge. Ich war mit meinem Kollegen Christian Lindinger in Bad Füssing. Dort wurde uns das auch mitgeteilt. Deshalb sollte eine Aufforderung an die Bayerische Staatsregierung erfolgen, sich auf Bundesebene für eine bessere wirtschaftliche Auskömmlichkeit der Rehakliniken einzusetzen, damit Bayern Reha-Land Nummer eins in Deutschland bleibt. Zur Bürokratie: Die Last der Bürokratie, die auch auf der Rehabilitation lastet, verschärft die Situation, die durch die unterschiedlichen Kostenträgerstrukturen zwischen Renten-, Pflege- und Krankenkasse und damit einhergehende unterschiedliche Qualitätsvorgaben weiter erschwert wird. Ansatzpunkte für Entbürokratisierung dürften weniger im Bundesrecht, sondern eher im Vertragsrecht zwischen den Sozialversicherungsträgern und den Reha-Einrichtungen zu finden sein. Von daher scheint ein Austausch zwischen den Sozialversicherungsträgern und den Reha-Einrichtungen durchaus erfolgversprechend. Ich setze auf unsere Enquete-Kommission zum Bürokratieabbau. Als Modellregionen, wo wir das vielleicht einmal vordenken könnten, kommen das Bäderdreieck in den Landkreisen Passau, Rottal-Inn, der Landkreis Bad Kissingen und der Landkreis Rosenheim in Betracht. Bürokratieabbau gelingt auch durch möglichst gute Digitalisierung. Alles, was digital geht, sollten wir unbedingt angehen. Das kann helfen. Der Pflegenotstand wurde hier schon öfter thematisiert. Wir brauchen Fachkräfte in der Pflege. Die Staatsregierung ist aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass auch Rehakliniken – und ich finde es sehr gut, Frau Kollegin Waldmann, dass Sie das auch in den Gesundheitsausschuss eingebracht haben –, insbesondere solche mit neurologischer, geriatrischer und kardiologischer Schwerpunktsetzung, als Träger der praktischen Pflegeausbildung anerkannt werden. Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass gemeinsam mit den Trägern des Bundes auch geprüft wird, ob und unter welchen Voraussetzungen auch Einrichtungen der Wohnungslosen- und der Wiedereingliederungshilfe als Träger der bayerischen Ausbildung anerkannt werden können. Um die Zahl der Ausbildungsträger zu erhöhen und den Pflegenotstand abzumildern, wäre eine bundesrechtliche Überprüfung, welche Einrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung anerkannt werden können, von Vorteil. Dies gilt insbesondere für Rehakliniken mit neurologischer, geriatrischer und kardiologischer Schwerpunktsetzung. Das hatte ich ja schon erwähnt. Diese sollten als Ausbildungsträger anerkannt werden. Der Fachkräftemangel in der Pflege ist eine Zukunftsaufgabe, welche wir bundesweit und länderübergreifend mit einheitlichem Muster angehen müssen. Dazu gute Voraussetzungen zu schaffen, eröffnet neue Wege im Bereich eines neuen Personenkreises, welche sich aus der Eingliederung von Migranten, der dringend nötigen Zuwanderung, die wir auch in der Pflege brauchen, und vor allem aufgrund der Diskussion um die Wehrpflicht für Zivildienstleistende ergeben können. Zum guten Schluss sollte der Bund überprüfen, ob und unter welcher Voraussetzung, wie schon gesagt, auch Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe als Träger der praktischen Ausbildung anerkannt werden können, da sich der Kreis der betreffenden Hilfeempfänger ständig erweitert. Wir haben es schon ein paarmal gehört: Reha stärkt Prävention. Wenn man sieht, dass jemand nach einer Knie-OP, nach einer Hüft-OP oder nach einer anderen OP durch eine gute Reha schnell wieder zu Hause sein kann, wenn man sieht, dass gerade ältere Menschen wieder allein und selbstbestimmt zu Hause leben können, ist die Unterstützung der Reha eine tolle Sache. Deshalb und auch unter dem wichtigen Punkt, dass die Reha die Prävention so extrem stärkt, bitte ich um Zustimmung zu allen Anträgen. Wir FREIEN WÄHLER unterstützen dies ausdrücklich.

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Antrag auf Drucksache 19/6144 ab. Der federführende Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention empfiehlt Zustimmung zum Antrag mit der Maßgabe, dass im zweiten Absatz nach dem Wort "Wohnungslosenhilfe" die Wörter "und der Wiedereingliederungshilfe" eingefügt werden. Wer dem Antrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER mit der genannten Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenhaltungen? – Keine. Somit ist der Antrag angenommen. Die Fraktionen sind übereingekommen, über die restlichen drei Anträge gemeinsam abzustimmen. Zugrundegelegt werden hier die jeweiligen Voten im federführenden Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im federführenden Ausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenhaltungen? – Keine. Dann übernimmt der Landtag diese Voten. Somit ist diesen drei Anträgen zugestimmt worden. Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf: Antrag der Abgeordneten Markus Striedl, Benjamin Nolte, Katrin Ebner-Steiner und Fraktion (AfD) Gebrauchte Züge beim Vergabeverfahren der BEG berücksichtigen (Drs. 19/6604) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Der erste Redner ist der Abgeordnete Markus Striedl für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Markus Striedl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir fordern die Staatsregierung mit diesem Antrag auf, sich bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft dafür einzusetzen, dass bei Ausschreibungen für den Regionalverkehr künftig grundsätzlich auch Gebrauchtfahrzeuge zugelassen werden. Warum ist das dringend nötig? – Schauen wir uns die Realität mal an. Das Vergabeverfahren für die wichtigen Verbindungen München – Hof und München – Prag wurden gestoppt. Die Angebote überschritten den finanziellen Rahmen um die Kleinigkeit von ungefähr einer Milliarde Euro. Das zeigt: Wir können uns den Luxus, standardmäßig Neufahrzeuge zu fordern, schlicht nicht mehr leisten. Es geht aber auch um die Zuverlässigkeit. Wir alle erleben doch, was passiert. Fabrikneue Bahnfahrzeuge werden unter enormem Zeitdruck nach sehr kurzem Ausschreibungszeitraum auf die Schienen gezwungen. Ich nenne das Beispiel Arverio im Augsburger Netz, damals hießen sie noch "Go-Ahead". Was hatten wir da? – Wir hatten Probleme durch Blitzeis an Kupplungen und Stromabnehmern, die den Verkehr lahmgelegt haben. Das Problem ist aber kein Einzelfall. Schauen wir uns die Prestigestrecke mit dem München–Nürnberg-Express einmal an. Was ist da passiert? – Man hat aus Kapazitäts- und Kostengründen bei einem international unerfahrenen Hersteller Züge bestellt. Was war das Ergebnis? – Eine Katastrophe mit Ansage. Die Fahrzeuge wurden im Jahr 2013 bestellt. Im Jahr 2016 sollten sie fahren. Tatsächlich kamen sie dann immerhin im Jahr 2020 auf die Strecke. Und seitdem? – Eine Pannenserie, die ihresgleichen sucht. Die Züge funktionieren – und da liegt die Betonung auf: – seitdem nie richtig. Die Konsequenz für den Fahrgast: Die Deutsche Bahn ist gezwungen, Ersatzzüge zu organisieren. In diesem Fall sind es Züge mit teilweise vierzig Jahre alten, aber bewährten Intercity-Wagen, die bisher schon dort gefahren sind, uns hier in Bayern aber nicht mehr gut genug waren. In Württemberg wurden sie eingesetzt. Diese mussten einspringen, um das Totalversagen dieser Neubeschaffung zu kompensieren. Also haben wir die absurde Situation: Teure, unzuverlässige Neufahrzeuge fallen aus und werden durch zuverlässige jahrzehntealte Gebrauchtfahrzeuge ersetzt. Das zeigt, worauf es ankommt: nicht auf das Baujahr, sondern auf die Zuverlässigkeit. Im Ausschuss wurde mein Antrag pauschal abgelehnt. Das Argument war, das sei doch alles schon gelebte Praxis. Na gut, schauen wir uns die Praxis mal zusammen an. Die ist das Gegenteil von wirtschaftlicher Vernunft. Nehmen wir die Ausschreibung für das Werdenfels-Netz. Hier lässt die BEG zwar Gebrauchtfahrzeuge zu, aber nur solche ab dem Baujahr 2011. Warum, das weiß keiner. Aber das ist so. Ein Betreiber, der hervorragend gewartete modernisierte Fahrzeuge aus dem Baujahr 2010 besitzt, ist von vornherein ausgeschlossen. Ein Fahrgast beurteilt den Zug aber nach seiner Optik, nach der Sauberkeit, nach der Ausstattung und nicht nach dem Baujahr auf dem Fabrikschild. Seien wir doch mal ehrlich: Die Grundprinzipien, die einen modernen Zug ausmachen, haben sich in den letzten 25 Jahren nicht geändert. Wir reden über Niederflureinstiege, über Barrierefreiheit, über große Toilettenräume und über Mehrzweckabteile. All das bieten diese Züge der Generation 2000 genauso wie ein neuer Zug. Doch anstatt diese bewährten Fahrzeuge zu nutzen, erleben wir ein absurdes Schauspiel. Ich nenne den Fugger-Express. Bis Dezember 2022 wurde diese Strecke von der DB Regio mit Zügen der Baureihe ET 440 betrieben. Nach dem Betreiberwechsel wurden diese Züge hier in Bayern nicht mehr gebraucht. Sind die jetzt Schrott? – Nein, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das sind sie nicht. Die Züge werden nach Baden-Württemberg verbracht. Warum? – Das Verkehrsministerium hat eine Ausschreibung mit dem Titel "Das Netz 18" gemacht. Wer hat den Zuschlag bekommen? – Die DB Regio mit genau diesen alten Augsburger Zügen. Sie werden modernisiert, bekommen WLAN, bekommen das dortige Landesdesign verpasst, Steckdosen werden eingebaut, und sie fahren jetzt günstig auf der RB Linie 63 in Württemberg. Man freut sich dort über günstige, erprobte und zuverlässige Gebrauchtfahrzeuge, die man modernisiert weiter nutzen kann. Wir in Bayern leisten uns hingegen den Luxus, durch starre Vorgaben solche wirtschaftlichen Lösungen zu verhindern, und setzen lieber auf Pannenzüge wie beim München-Nürnberg-Express. Mein Antrag zielt darauf ab, genau diese Praxis zu beenden. Wir fordern die grundsätzliche Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen. Stimmen Sie für haushalterische Vernunft und Nachhaltigkeit statt für bürokratischen Irrsinn und willkürliche Fristen. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Der nächste Redner ist Herr Kollege Jürgen Eberwein für die CSU-Fraktion. Bitte schön.

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Jürgen Eberwein CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD beantragt, dass die BEG, also die Bayerische Eisenbahngesellschaft, bei Vergabeverfahren neben Neufahrzeugen auch gebrauchte Züge ausschreibt, und zwar grundsätzlich. Herr Kollege Striedl, Sie sind tatsächlicher Eisenbahnexperte. Das meine ich ernst und weiß ich aus dem Ausschuss. Ich dachte, Sie sind bestimmt ein ehemaliger Bahnerer; aber laut Ihrer Vita ist das nicht der Fall. Tatsächlich sind Sie aber ein Experte und haben Ahnung. Herr Striedl, Sie haben bei diesem Punkt anscheinend nicht aufgepasst. Wir haben das Thema schon im Verkehrsausschuss behandelt und ausführlich erörtert. Warum dieser Antrag zur Beratung im Plenum hochgezogen wird, erschließt sich mir nicht; denn das, was Sie beantragen, geht bereits und wird auch gemacht. Es werden nämlich nicht zwingend Neufahrzeuge ausgeschrieben. Dies wird von uns auch nicht vorgegeben. Ich verweise auf die aktuelle Ausschreibung zum Netz am Rosenheimer Kreuz, wo die Ausschreibung mit Gebraucht- und Neufahrzeugen läuft. So ist es momentan ausgeschrieben. Die Festlegung auf Gebrauchtzüge, die Sie fordern, ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Das muss nämlich für jeden Einzelfall taktisch abgewogen und entschieden werden. Ich möchte Beispiele nennen: Wenn nur ein EVU, also ein Eisenbahnverkehrsunternehmen, das in Betracht kommt, Kapazitäten an Gebrauchtfahrzeugen hat, hätten alle anderen Wettbewerber keine Chance, sich an der Ausschreibung zu beteiligen; denn diese müssen neue Fahrzeuge beschaffen. Es findet also kein Wettbewerb statt. Es gibt auch Fälle, bei denen ein Eisenbahnverkehrsunternehmen an der Ausschreibung teilnimmt, das eine bestimmte Strecke gerade bedient, Wägen besitzt, die abgewirtschaftet und schon zu alt sind und das Ende der Nutzungsdauer erreicht haben, und zugunsten der Fahrgäste neue Fahrzeuge auf diese Strecke gebracht werden sollen. In manchen Fällen sind auch keine Gebrauchtfahrzeuge auf dem Markt. Der Freistaat Bayern übernimmt im Übrigen seit einiger Zeit auch Kapitaldienstgarantien für Fahrzeuge. Das gewährleistet den Fahrzeugbeschaffern, dass es auch nach Ablauf des jeweiligen Verkehrsdienstvertrages eine weitere Nutzung der Fahrzeuge im bayerischen Netz gibt. Das ist also möglich. Das, was Sie beantragen, geht bereits und wird auch gemacht. Eine weitergehende, grundsätzliche Festlegung auf Gebrauchtfahrzeuge erscheint uns nicht sinnvoll und ist in der Form auch nicht beantragt. Ob mit Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen oder beiden ausgeschrieben wird, sollte im Einzelfall und im Rahmen der finanziellen Gegebenheiten taktisch entschieden werden. Das überlassen wir den Experten im Bau- und Verkehrsministerium und bei der BEG. Diese können das nämlich entgegen Ihren Behauptungen. Insofern empfehle ich die Ablehnung des Antrags, weil er obsolet ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Markus Büchler für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Markus Büchler GRÜNE

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die AfD möchte, dass unsere Fahrgäste im Schienenpersonennahverkehr in den bayerischen Nahverkehrszügen mehr mit gebrauchten Fahrzeugen unterwegs sind. Tatsächlich sind sehr viele Gebrauchtfahrzeuge unterwegs. Das Problem ist, dass viele davon nicht barrierefrei und nicht mehr zeitgemäß sind, weil sie nicht klimafreundlich, sondern mit Diesel betrieben werden. Es besteht das Problem, dass viele Fahrzeuge am Ende ihrer Lebensdauer angekommen sind und dadurch wartungsanfälliger und störanfälliger werden. Gleichzeitig leiden die Wartungshallen unter dem Fachkräftemangel und kommen mit der Reparatur der alten Züge nicht hinterher. Das ist die Situation, in der wir uns befinden. Dadurch wird der SPNV in seiner Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit tendenziell gefährdet. Deswegen brauchen wir sehr wohl Neufahrzeuge. Dort, wo der Einsatz von Gebrauchtfahrzeugen Sinn macht, werden sie ohnehin eingesetzt. Das müsste der AfD eigentlich bekannt sein. Dass sie trotzdem mit einem solchen Antrag daherkommt, lässt für mich nur den Schluss zu, dass es ihr am liebsten wäre, wenn man noch mit der Dampflok unterwegs wäre. Auch das sind gebrauchte Fahrzeuge. Das brauchen wir sicherlich nicht im modernen Schienenpersonennahverkehr in Bayern. Deswegen lehnen wir den Antrag selbstverständlich ab. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Der nächste Redner ist Herr Kollege Tobias Beck für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

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Tobias Beck FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD fordert mit diesem Antrag, dass die Bayerische Eisenbahngesellschaft bei ihren Vergaben künftig auch gebrauchte Züge ausdrücklich zulassen soll. Das klingt erst einmal nach einer pragmatischen Idee, ist aber in der Praxis, wie wir schon von meinen Vorrednern gehört haben, weder neu noch zielführend. Die BEG berücksichtigt Gebrauchtfahrzeuge bei Ausschreibungen, gerade in Ostbayern, bereits, und sie hat dafür auch die nötige fachliche Kompetenz. Wir sollten ihre Arbeit nicht durch pauschale politische Vorgaben erschweren. Kurz gesagt, der Antrag verspricht einfache Lösungen, ignoriert aber die technischen und wirtschaftlichen Realitäten. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab, wie übrigens auch in der Ausschusssitzung. Wir hatten zudem ein Fachgespräch mit der BEG, in dem diese Frage erörtert worden ist. Das war unserer Meinung nach sehr aufschlussreich. Wir lehnen den Antrag deshalb ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Sabine Gross für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Sabine Gross SPD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD-Fraktion wird von unserer Fraktion abgelehnt, wie bereits im Ausschuss. Es ist zu diesem Antrag schon alles gesagt worden. Es gibt die geforderte Ausschreibung für gebrauchte Züge, wenn sie möglich ist. Wenn sie nicht möglich ist, zum Beispiel bei Neigetechnik, kann man sie auch nicht ausschreiben. Ich weiß beim besten Willen nicht, warum der Antrag zur Beratung im Plenum hochgezogen wurde. Ich kann mich meinen Vorrednern anschließen. Die SPD-Fraktion lehnt den Antrag ab. (Beifall bei der SPD – Anna Rasehorn (SPD): Sehr gut! Gute Rede!)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Der Antrag ist damit abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt 20 wurde abgesetzt, wie vorher bereits bekannt gegeben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf: Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Martin Böhm, Dieter Arnold u. a. und Fraktion (AfD) EU-CO2-Flottengrenzwerte abschaffen - Keine planwirtschaftlichen Vorgaben für die Automobilindustrie in Bayern, Deutschland und Europa (Drs. 19/6697) Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich noch einmal darauf hin, dass die AfD-Fraktion zu diesem Antrag namentliche Abstimmung beantragt hat. Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Der erste Redner ist Herr Abgeordneter Oskar Lipp für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Oskar Lipp AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die CO -Flottengrenzwerte sind, wie wir in unserem Antrag darlegen, ein Angriff auf unsere Automobilindustrie. Im Automobilcluster in Bayern bestehen 350.000 Arbeitsplätze, davon circa die Hälfte im Bereich des Verbrennungsmotors. Was wir mit unserem heutigen Antrag fordern, ist die Abschaffung dieser planwirtschaftlichen Vorgaben. So sieht die EU-Verordnung 2023/851 vor, dass ein Verbrennerverbot mit verschärften CO -Grenzwerten von circa 94 Gramm CO pro Kilometer bis zum 2 2 Jahr 2035 in Kraft treten soll. Selbst die Verwendung des Durchschnittswerts der Grenzwerte für die Jahre 2025, 2026 und 2027, die die Union oft als Lösung darlegt, ist ein fauler Kompromiss. Autobauern wie BMW und Audi, die leider über diesen Werten liegen, drohen weiterhin die enormen Strafzahlungen von bis zu 16 Milliarden Euro. Dieses Geld fehlt dann folglich massiv in den Kassen für dringend notwendige Investitionen in Innovation, in Digitalisierung und in neue Technologien. Statt die Wettbewerbsfähigkeit hier zu fördern, stranguliert die EU unsere Industrie mit Vorgaben. Doch wer hat die Krise der Industrie verursacht, meine Damen und Herren? – So ehrlich muss man auch sein: Das war maßgeblich die Union, nämlich CSU und CDU mit Markus Söder und Ursula von der Leyen an vorderster Front. Sie haben das Verbrennerverbot und den Greendeal der EU vorangetrieben. Jetzt schieben sie ihre Verantwortung ab und reden auch sehr gerne von Automobilkongressen. Doch diese Veranstaltungen bringen keine schnellen Entlastungen für unsere Unternehmen, die sie endlich benötigen, sondern sind mehr oder weniger bloße Zeitverschwendungen und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, während nach wie vor Arbeitsplätze zu Tausenden verloren gehen. So sind seit dem Jahr 2022 in Bayern 16.000 Jobs in der Automobilbranche einfach weggefallen. Zum Thema E-Auto, das hier auch gerne als Lösung präsentiert wird: Der E-Automarkt bricht ein, meine Damen und Herren. Hier haben wir ein Minus von 27 % bei den Zulassungen im Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2023. Nach wie vor sind 87 % der Neuwagen, die zugelassen werden, Verbrenner, weil sie unsere Bürger kaufen wollen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Biokraftstoffe wie HVO100 könnten den CO -Ausstoß senken und mit Steuervergünstigungen günstiger als Diesel sein. Doch auch hier blockiert die EU Ausnahmen. Was wir endlich brauchen, ist echte Technologiefreiheit, die auch den Verbrenner einschließt. Das heißt, Verbrenner, hybride Biokraftstoffe, alles muss möglich sein. Hier darf es keine Denkverbote geben. Das heißt aber auch: Keine politischen Vorgaben aus Brüssel, Berlin oder von sonst wo, was die Konzerne zu produzieren haben. Der Bürger muss nach wie vor frei sein in seiner Entscheidung, was er kaufen möchte. Deshalb fordern wir heute hier die Staatsregierung mit unserem Antrag auf, sich auf allen Ebenen, in denen Ihre Parteikollegen Verantwortung tragen – das ist in Brüssel, das ist in Berlin, das ist auch hier in Bayern –, für die Streichung der CO -Flottengrenzwerte ohne Kompromiss einzusetzen und sich nicht mit faulen Kompromissen wie diesem Durchschnittswert in den Jahren 2025 bis 2027 herauszureden. Schützen wir endlich unsere Industrie, bevor es zu spät ist. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner für die CSU-Fraktion ist Herr Kollege Steffen Vogel. Bitte schön.

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Steffen Vogel CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bayern war, Bayern ist und Bayern wird Automobilland Nummer eins in Deutschland und Europa bleiben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Dafür werden die Staatsregierung und die sie tragenden Landtagsfraktionen, auch mit der Unterstützung aus Berlin und Brüssel, sorgen. Das haben wir bisher getan, und das werden wir auch in Zukunft so tun. Dafür brauchen wir keine Anträge der AfD, die vollkommen realitätsfern sind. Würden wir als Bayerischer Landtag die Staatsregierung jetzt auffordern, nach Brüssel oder nach Straßburg zu fahren und zu sagen, lasst uns alles vergessen, was damals in Brüssel und Straßburg beschlossen wurde, würde man die Flottengrenzwerte dann vollständig abschaffen? – Nein, das ist illusorisch. Im Kern ist es aber vollkommen richtig. Es ist völlig klar, dass wir eine Veränderung dieser Flottengrenzwerte brauchen. Warum? – Weil die deutsche und insbesondere die bayerische Automobilindustrie unter diesen Vorgaben leidet – das ist doch vollkommen klar –, weil man die Dynamik des Marktes und die Nachfrage nach Elektromobilität nicht richtig eingeschätzt hat und weil wir jetzt sehen, dass nach wie vor auf der ganzen Welt Verbrennerautos nachgefragt werden. Selbst im viel gelobten China gibt es 28 % Anmeldungen reiner E-Autos und einen Hybridfahrzeuganteil von 45 %. Übrigens haben Hybridfahrzeuge auch einen Verbrenner. In China denkt man nicht über ein Verbrennerverbot nach. Warum? – Weil den Chinesen bekannt und bewusst ist, dass es auch im Jahr 2035 und im Jahr 2040 noch einen großen Markt für Verbrennerautos geben wird. Deshalb ist es falsch, dass die Europäische Union die Technologieoffenheit ad acta legt und sagt, ab 2035 dürfen keine Verbrennerautos mehr fahren. Das ist falsch; denn die Chinesen und andere Hersteller springen genau in diese Lücke hinein, mit Horse Powertrain, einer Allianz zwischen Geely, Stellantis-Konzern und Volvo. Was bauen sie? – Sie sagen: Wir bauen die Verbrenner der Zukunft, weil wir wissen, dass, wenn die deutsche Automobilindustrie aus der Verbrennertechnologie aussteigt und der BMW-Vorstand Zipse sagt, dass die Entwicklung neuer Verbrennermotoren eine Milliarde Euro kostet, – – Die Frage lautet ja immer, rechnet sich das oder nicht? Wenn unsere europäischen Automobilhersteller alle aus der Technologie aussteigen und nicht mehr in die Technologie investieren, dann springen andere in die Lücke hinein. Das ist derzeit wie gesagt selbst der Chinese in Verbindung mit dem französischen Konzern Dacia. Man plant 5 Millionen Verbrennermotoren bei 15 Milliarden Euro Umsatz. Das heißt, der Verbrenner wird auch im Jahr 2035 und im Jahr 2040 noch eine hohe Nachfrage auf der Welt haben. Deshalb stellt sich die Frage, ob es klug ist, dass wir als Europäer und Deutsche aus dieser Technologie aussteigen. Daher brauchen wir nicht die komplette Abschaffung, weil wir zwar den Klimawandel sehen und erkennen, dass wir hier als Europäer vorausmarschieren und einen Beitrag leisten müssen, damit unsere Kinder und Enkelkinder später noch einen Planeten haben, auf dem man leben kann, aber auch sehen, dass wir eine Anpassung, eine Reform der Vorgaben der Europäischen Union brauchen. Wir brauchen eine stärkere zeitliche Komponente, um dem Markt, den Bürgerinnen und Bürgern, dem Nachfrager mehr Zeit zu geben, aber auch, um der Industrie mehr Zeit zu geben, um die Elektromobilität technisch so voranzutreiben, dass sie auch preislich mit der Verbrennertechnologie konkurrenzfähig ist. Auch ist die Frage zu klären, wie wir mit synthetischen Kraftstoffen umgehen. Derzeit ist der Verbrenner verboten. Wie gehen wir aber damit um, dass der Verbrenner ausschließlich mit synthetischen Kraftstoffen fährt? Faktisch gibt es ein Verbrennerverbot. Das Auto darf nicht fahren, obwohl es praktisch null klimaschädliche Emissionen ausstößt. Deshalb muss auch dieses Thema angepackt werden. Daher treten wir nicht für eine komplette Abschaffung ein, weil das vollkommen lebensfremd und reiner Populismus ist, sondern reden von einer Reform und Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten, wie es die europäische Automobilindustrie braucht. Warum? – Weil wir auch in Zukunft wollen, dass Deutschland und insbesondere Bayern Kernland für die Produktion von Automobilen ist, mit BMW, Audi, den Zulieferern – ich komme aus der Region Schweinfurt – ZF Sachs, Bosch, SKF und all den großen Industriebetrieben. Bayern lebt zum Großteil von einem starken Automobilsektor. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Deshalb treten wir für eine Reform der Flottengrenzwerte ein, aber nicht für eine komplette Abschaffung, (Zuruf von den GRÜNEN) weil das auf europäischer Ebene nicht zu handhaben ist. Den Antrag der AfD-Fraktion lehnen wir selbstverständlich ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Gerd Mannes, AfD-Fraktion, vor.

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Gerd Mannes AfD

Herr Vogel, Ihr Vortrag passt nicht zu Ihrem politischen Handeln. Herr Söder hat jahrelang einen Krieg gegen die Automobilindustrie geführt – das ist die Wahrheit – und ständig ein Verbrennerverbot gefordert. Sollte er jetzt klüger geworden sein, spricht das für ihn. Sie haben gerade sinngemäß gesagt, die EU-Kommission muss gestoppt werden. Dann tun Sie es doch! Frau von der Leyen ist Ihre Kommissionspräsidentin. Dann reden Sie doch mit ihr und nicht so schlau hier im Parlament. Sie haben doch alle Möglichkeiten, um hier endlich Einfluss zu nehmen.

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Ludwig Hartmann

Bitte schön.

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Steffen Vogel CSU

Erstens hat die AfD noch niemals irgendwo politische Verantwortung getragen. Es ist immer leicht, gegen alles zu schimpfen. (Gerd Mannes (AfD): Das kommt in Kürze!) Ja, das kann sein. Aber Fakt ist, Politik und Verantwortung laufen anders. Das ist nicht so, als – – (Zuruf des Abgeordneten Gerd Mannes (AfD))

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Ludwig Hartmann

Das Wort hat der Kollege am Rednerpult.

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Steffen Vogel CSU

Erst hören, dann stören. (Beifall bei der CSU) Sie stellen mir eine Frage, aber wollen die Antwort nicht hören. Noch einmal: – – (Zuruf des Abgeordneten Gerd Mannes (AfD)) Jetzt schreit er wieder dazwischen. – Okay, meine Zeit ist gleich vorbei. Fakt ist, selbst Zulieferer wie ZF Sachs haben voll auf den Trend der Elektromobilität gesetzt und im Bereich Schweinfurt hohe Investitionen getätigt. Das heißt, man ging wirklich davon aus, dass die Nachfrage höher wird. Jetzt stellt sich aber heraus, dass die Nachfrage nicht so ist, wie man gedacht hat. Das heißt, man muss doch dann als Politik auch darauf reagieren, dass Marktsituationen sich verändern. Ich kann doch nicht sagen, im Jahr 2018 habe ich eine Überzeugung und im Jahr 2025 – –

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit!

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Steffen Vogel CSU

Der hat mir doch die Redezeit geklaut. Geklaut hat er sie mir. (Heiterkeit bei der CSU)

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, die Redezeit ist um.

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Steffen Vogel CSU

So, es gibt keine Zwischenbemerkung mehr. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Markus Büchler für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Markus Büchler GRÜNE

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Automobilindustrie ist sehr wichtig für Deutschland und für Bayern, auch die Zulieferindustrie. Deswegen wollen wir die Arbeitsplätze erhalten. Wir wollen sie sichern, wir wollen sie ausbauen. Wir wollen, dass auch in fünf Jahren, in zehn Jahren, in zwanzig Jahren noch exportfähige, zukunftsfähige Produkte in Bayern und in Deutschland hergestellt werden können. Dafür braucht die Industrie klare politische Rahmenbedingungen. Was die Arbeitsplätze gefährdet, sind nicht Flottengrenzwerte, sondern was die Arbeitsplätze gefährdet, ist das ewige Hin und Her und Hü und Hott beim Thema Verbrenneraus. Ja oder nein, Flottengrenzwerte rauf oder runter? – Wenn man mit den Vertretern der Autoindustrie oder der Zulieferindustrie spricht, sagen die: Gebt uns klare Rahmenbedingungen, wohin die Reise geht. Dann werden wir weltmarktfähige, gute Produkte herstellen. (Beifall bei den GRÜNEN) Was der Weltmarkt braucht, erfährt man, wenn man ins Ausland schaut. Dort sind die Weichen für Elektromobilität klar gestellt, allen voran in China und in den USA, ob Ihnen das passt oder nicht. (Widerspruch bei der AfD) Wenn wir da künftig mitspielen wollen, ist es klug, dass wir uns darauf einstellen und daran ausrichten. Andernfalls sind mit Ihnen die Arbeitsplätze weg. Sie sind der Totengräber der deutschen Automobilindustrie. (Lachen und Widerspruch bei der AfD) Wir wollen die Arbeitsplätze retten und zukunftsfähige Produkte herstellen.

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Ludwig Hartmann

Bitte kurz am Rednerpult bleiben! – Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Kollegen Steffen Vogel von der CSU vor. Bitte schön.

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Steffen Vogel CSU

Herr Kollege Büchler, Sie sprechen davon, dass China Vorreiter ist und alles so super ist. Ist Ihnen bekannt, dass China nicht das Verbrenneraus favorisiert, sondern nach wie vor auf die Verbrennertechnologie setzt? Ist Ihnen auch bekannt, dass Geely zusammen mit Stellantis und Volvo einen neuen großen Player geschaffen hat, um bewusst die Verbrennermotoren der Zukunft zu bauen? Ist Ihnen bekannt, dass Hybridautos auch einen Verbrennermotor haben? Ist Ihnen das bekannt?

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Markus Büchler GRÜNE

Ja, das ist mir sehr wohl bekannt. Offensichtlich ist Ihnen aber nicht bekannt, was sich heuer auf der IAA abgespielt hat. Man hat gesehen, welche Produkte aus dem Ausland hier vorgestellt worden sind und was von den vornehmlich chinesischen Unternehmen hier vorgestellt worden ist. Das war überwiegend Elektro. Vielleicht waren Sie dort und haben es gesehen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Markus Saller für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort.

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Markus Saller FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich weitgehend dem anschließen, was der Kollege Vogel schon gesagt hat. Sie hauen gerade mit dem Antrag wie mit dem Vorschlaghammer auf die EU ein. Jetzt wissen wir natürlich, dass Sie der EU sowieso nichts abgewinnen können und sie am liebsten verlassen würden. Wir sehen uns aber als Europäer und als Teil der Europäischen Union. Sie merken doch, dass diese Dinge gerade in der Diskussion sind. Bei der Vermeidung der Strafzahlungen sind wir schon einen gewaltigen Schritt weitergekommen. Am 10. Oktober 2025 hat eine Anhörung der EU-Kommission stattgefunden, weil man eingesehen hat, dass es hier einer Revision der CO -Emissionsnormen bedarf. Das heißt also, die Dinge stehen wieder auf dem Prüfstand. So, wie man das einmal geplant hat, ist es aus meiner Sicht auch nicht mehr planbar. Die Welt hat sich verändert. Wir sind nicht mehr in einer Welt wie zu dem Zeitpunkt, als man diese Beschlüsse gefasst hat. Wenn wir aus der ganzen Sache etwas lernen können, ist es vielleicht das, dass es politisch nicht klug ist, dirigistisch irgendwelche Zeitrahmen festzulegen, bis wann Märkte zu reagieren haben. Märkte reagieren dann, wenn Angebot und Nachfrage zueinanderkommen. Niemand konnte damals planen, dass unsere ganze Energiewende auf der Kippe steht; denn nach dem Angriff der Russen auf die Ukraine stehen wir vor völlig anderen Tatsachen. Ich würde das optimistischer sehen. Ich glaube nicht, dass wir ein Aus des Verbrenners haben werden. Ich glaube, dass wir in Bayern nach wie vor technologieoffene Politik betreiben. Der Wirtschaftsminister sagt es bei jeder Gelegenheit. Die Staatsregierung setzt sich dafür ein. Wie gesagt, gab es auch eine Stellungnahme der Staatsregierung für die Konsultation am 10. Oktober 2025. Meines Erachtens ist hier ein Prozess angestoßen und am Laufen, und der Antrag ist deswegen eigentlich im Wesentlichen überholt. Daher können wir ihm nicht zustimmen.

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Florian von Brunn für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Florian von Brunn SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren! Wir werden den Antrag der AfD natürlich ablehnen; denn der AfD geht es nicht darum, sich irgendwie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Automobilindustrie einzusetzen. Die AfD vertritt die Meinung, dass es keine Klimaerhitzung gibt, und sie ist europafeindlich. Aus diesen ideologischen und schädlichen Gründen kommt heute unter anderem dieser Antrag. Was mich aber schon ein bisschen wundert, ist das Niveau der Debatte heute, Herr Vogel. Es gibt kein Verbrennerverbot in der EU, auch nicht ab 2035. Die EU hat nur reguliert, dass ab 2035 alle Antriebe für Fahrzeuge CO -neutral sein müssen. Das ist ein kleiner Unterschied zu dem von Ihnen vielfach beschworenen Verbrennerverbot, das übrigens Markus Söder selbst 2020 noch für sehr sinnvoll und notwendig erachtet hat. Ich glaube, es ist vernünftig, darauf zu setzen, dass man die Automobilindustrie im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützt, den Prozess hin zur Klimaneutralität gut hinzukriegen und die Arbeitsplätze zu retten. Darüber lässt sich diskutieren. Aber eine Politik zu machen, wie die AfD sie hier fordert, die die Zukunft unserer Kinder kostet, weil man gegen Klimaschutz Stimmung macht, lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Gerd Mannes von der AfD-Fraktion vor. Bitte schön.

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Gerd Mannes AfD

Herr von Brunn, ich hätte jetzt noch eine Frage. Warum führt eigentlich die SPD mit ihrem Klima-Hokuspokus einen regelrechten Krieg gegen die Automobilindustrie? Ihnen muss doch klar sein, dass Sie die damit zerstören und auch viele Menschen in die Arbeitslosigkeit bringen. Ihnen muss doch klar sein, dass das nicht sozial, sondern absolut unsozial ist. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE))

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Florian von Brunn SPD

Die einzige Fraktion, die Hokuspokus aufführt, ist meiner Ansicht nach die AfD hier. (Beifall bei der SPD – Zurufe von der AfD) Sie haben sich auch in der letzten Plenardebatte letzte Woche schon durch Ihre absolute Ahnungslosigkeit disqualifiziert, Herr Mannes. Wir setzen uns für die Arbeitsplätze ein. Ihre Wirtschaftspolitik ist so etwas von arbeitnehmerfeindlich. Deswegen würde ich mich an der Stelle einfach mal zurückhalten. Vielleicht lesen und informieren Sie sich noch einmal, bevor Sie weiter so unqualifizierte Äußerungen hier abgeben. Ich sage es Ihnen gerne auch noch einmal inhaltlich: Wenn wir nicht mithalten mit der Elektromobilität und mit dem, was China macht, hat unsere Automobilindustrie keine Zukunft. Sie wollen anscheinend genau das: dass wir keine Zukunft für Industriearbeitsplätze haben. Sie argumentieren mit aller Kraft gegen Transformation. Sie sind eine Partei der Vergangenheit, die nur versucht, Ängste zu schüren. Von Ihnen kann man nichts Positives und Konstruktives lernen. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der AfD: Worthülsen! – Weitere Zurufe von der AfD)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Die namentliche Abstimmung findet in elektronischer Form statt. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten. Die Abstimmung ist freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 20:39 bis 20:42 Uhr) Hatten alle Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, die Stimme abzugeben? – Dies scheint der Fall zu sein. Damit ist die Abstimmung geschlossen. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung wird nun außerhalb des Plenarsaals ermittelt und in Kürze bekannt gegeben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf: Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Gabriele Triebel u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Keine zweite Runde: Weg mit dem Sitzenbleiben, dafür Chancen schaffen! (Drs. 19/6939) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Als erster Rednerin erteile ich der Kollegin Gabriele Triebel für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. (Unruhe) Ich bitte um etwas mehr Ruhe im Plenarsaal. Die Gespräche bitte draußen führen. (Glocke des Präsidenten) Die Kollegin am Rednerpult hat jetzt das Wort. Bitte schön.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Verehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! "Das hat uns doch auch nicht geschadet." – Dieser Satz kommt immer wieder reflexartig, wenn es um pädagogische Neuerungen wie das Abschaffen von Exen oder wie heute um das Abschaffen des Sitzenbleibens geht. Die eigene Erfahrung, auch wenn sie vom Ministerpräsidenten Söder höchstpersönlich gemacht wurde, ist schön und gut. Es ist aber schon längst wissenschaftlich bewiesen, dass Sitzenbleiben schadet. Lassen Sie uns die Fakten anschauen: Sitzenbleiben wirkt sich nicht leistungsfördernd aus, im Gegenteil. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse des weltweit wohl bekanntesten Bildungsforschers John Hattie belegen ganz klar einen negativen Effekt des Sitzenbleibens. Das heißt, Sitzenbleiben bremst die Leistung der Schüler:innen aus. Laut Hattie wirkt sich Sitzenbleiben in allen Fächern negativ auf die soziale und emotionale Anpassung des Verhaltens, das Selbstkonzept und die Einstellung zur Schule aus und führt häufig zu Schulabbrüchen. Erstens. Das Sitzenbleiben bringt also wenig neues Wissen, dafür mehr negatives Selbstbild und mehr Schulversagen. (Beifall bei den GRÜNEN) Zweitens. Sitzenbleiben ist ungerecht. Ein nicht hinzunehmender Fakt ist die Benachteiligung von Schüler:innen mit Migrationshintergrund. Obwohl diese nur 28,5 % der Gesamtschülerschaft ausmachen, stellen sie fast 40 % der Klassenwiederholer:innen. (Anhaltende Unruhe)

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Ludwig Hartmann

Entschuldige bitte ganz kurz. – Ich bitte wirklich darum, die Einzelgespräche einzustellen oder bitte einfach rauszugehen. Danke.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Danke schön. – Bayern zementiert damit einmal mehr die Chancenungleichheit in der Bildung. Drittens. Sitzenbleiben ist einfach teuer. Im Durchschnitt bleiben in Bayern jedes Jahr über 20.000 Schüler:innen sitzen. Laut Statistischem Bundesamt gibt Bayern pro Schüler jährlich circa 10.400 Euro aus. Das Sitzenbleiben kostet den Freistaat also jedes Jahr über 200 Millionen Euro – Geld, das stattdessen in gezielte Förderung investiert werden könnte. Da muss unsere Anstrengung hingehen: in gezielte Förderung. (Beifall bei den GRÜNEN) Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, Kinder lernen unterschiedlich schnell. Manche brauchen ein bisschen länger, andere weniger lang. Sitzenbleiben bestraft Unterschiede und nicht die Leistung. Das schafft Stress, Angst und Demotivation und damit genau das Gegenteil von dem, was Schule eigentlich will: fördern, befähigen, motivieren. Lassen wir das Sitzenbleiben deswegen in Bayern in der Mottenkiste verschwinden, und lassen Sie uns stattdessen, erstens, gezielte datengestützte Förderprogramme aufsetzen, die die Schwächen der Schüler:innen früh erkennen und individuell bearbeiten; zweitens, evidenzbasierte Mentoring-Programme einführen, bei denen ältere Schüler oder Lehrer gezielt unterstützen; drittens, flexible Lernzeiten und Nachhilfeangebote schaffen, die Kinder nicht zurückwerfen, sondern nach vorne bringen, wo es möglich ist, gezielt Lücken zu schließen, ohne ein ganzes Jahr zu verlieren; viertens und endlich, unsere Schulen nach einem bayernweiten Sozialindex unterstützen. Hamburg zeigt, wie es geht. Dort wurde durch eine kostenlose verpflichtende Lernförderung der Anteil der Klassenwiederholungen auf nur noch 1,2 % der Schüler:innen reduziert. Auch in Schweden – das konnten wir als Bildungsausschuss vor zwei Wochen selbst erleben – geht die Welt nicht unter, obwohl sie dort das Sitzenbleiben schon lange abgeschafft haben. Und Schweden ist in den Pisa-Ergebnissen vor Bayern. (Michael Hofmann (CSU): Schauen Sie mal die Schülerstruktur an!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen uns in der Bildungspolitik nicht von veralteten Sprüchen leiten lassen. Lassen Sie uns endlich Bildungspolitik auf der Grundlage von wissenschaftlichen Fakten betreiben. Sitzenbleiben hat in der Schule des 21. Jahrhunderts aus wissenschaftlicher Sicht nichts mehr zu suchen. (Michael Hofmann (CSU): Das ist wie in der Politik! Wenn Sie das Niveau weit genug senken, kann jeder mitreden!) Schule muss ein Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche gestärkt, motiviert und gefördert werden. (Beifall bei den GRÜNEN) Das ist zukunftsfähige Bildung, die Chancen schafft – und zwar für alle Kinder. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Kollege Norbert Dünkel für die CSU-Fraktion. Bitte schön.

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Norbert Dünkel CSU

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein wahrhaft spannendes Thema. Vielleicht schauen wir erst einmal, welche Situation wir überhaupt haben. Liebe Gabi Triebel, bevor ich zum Bereich der Schule komme, würde ich gerne einmal in den Bereich der Kitas schauen: Wir sehen in unseren Kindertagesstätten eine evidente Zunahme von Jungen und Mädchen, die immer mehr Verhaltensauffälligkeiten haben. Das Gleiche setzt sich in den Schulen fort. Dem ist Bayern gerecht geworden. Liebe Gabi Triebel, der Antrag der GRÜNEN bringt am Ende den Vorschlag: nicht wiederholen, sondern mehr Förderung. – Deshalb würde ich jetzt vielleicht ein bisschen taktisch schauen: Wo stehen wir denn eigentlich in der Förderung? Wir haben in München inzwischen in einer Klasse durchschnittlich 23 Schülerinnen und Schüler mit 23 Sprachen. Wir versuchen, dem gerecht zu werden. Wir haben in den letzten 13 Jahren 1.500 neue zusätzliche Stellen im Bereich der Inklusion geschaffen. Sie stehen zur Verfügung. Ich sage schon ein bisschen im Vorgriff auf das, was ich später vielleicht noch einmal wiederhole: Wir sind kaum in der Lage, Köpfe zu finden, die auf diesen freien Stellen mit der beruflichen Qualifikation, die wir brauchen, eingesetzt werden könnten, obwohl wir – das weißt du auch – neue Studienkapazitäten, neue Lehrstühle geschaffen haben. Wir finden keine jungen Leute mehr, die bereit sind, in diesen Bereichen zu studieren. Das ist etwas, was wir im Übrigen – wir müssen das ein bisschen verinnerlichen – in allen Berufsgruppen bekommen werden. Wir haben das heute in den Altenheimen, in den Pflegeheimen, in den Krankenhäusern, wir haben das in allen Berufsgruppen. Wir können der Politik keinen Vorhalt machen, wenn wir Geld zur Verfügung stellen und Stellen schaffen, es aber niemanden gibt, der bereit ist, das auch zu tun. Wir haben in Bayern die größte Zahl von Mobilen Sonderpädagogischen Diensten in Deutschland. Wir haben Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen. Wir haben Schulpsychologinnen und -psychologen. Und um die weiterführenden Schulen auch einmal abzubilden: Wir haben Intensivierungsstunden an den Gymnasien, und wir haben Ergänzungs- und zusätzlich Förderunterricht an den Realschulen. Wir haben zusätzliche Förderstunden an allen Grundschulen und Mittelschulen in Bayern, und wir haben wirklich darstellbar einen starken, in Deutschland einzigartigen Aufbau von multiprofessionellen Teams an allen Schulen, der auch weitere Berufsgruppen subsumiert. Zweitens. Ich komme zum pädagogischen Ansatz: Ist Wiederholung positiv? Ist Wiederholung negativ? Ist Wiederholung stigmatisierend? Ist Wiederholung sinnlos? Ich möchte ein paar Dinge nennen, um etwas tiefer in die Thematik einzusteigen: Wir haben im Schuljahr 2024/2025 23.000 Schülerinnen und Schüler, die in Bayern freiwillig wiederholen. Dem stehen, und jetzt komme ich noch einmal auf das Thema Migration zurück, 16.000 gegenüber, die nicht freiwillig wiederholen; aber 23.000 Schüler und ihre Eltern sagen: Die Wiederholung eines Klassenlehrinhalts würde helfen. Ich zitiere das Leibniz-Institut: Das Leibniz-Institut bewertet die Wiederholung einer Klassenstufe "als zweite Chance", nicht als etwas Verpasstes. Ich spreche nicht für das Leibniz-Institut oder das Kultusministerium, sondern zitiere nur. Ich zitiere weiter: "Für einige Schüler und Konstellationen kann es sinnvoll sein, um Kompetenzen zu erwerben und sich für das nächste Schuljahr fit zu machen." Das sollten wir vielleicht ein bisschen berücksichtigen: Ergebnisse aus wissenschaftlichen Untersuchungen. Eine starke Förderkulisse, die wir betreiben. Eine starke, zunehmende Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die sagen: Wiederholung bringt mir etwas. Und wissenschaftliche Institute, die sagen: Das ist gut und sinnvoll. Die Schulen würden mit den bereits beschriebenen "Fördermaßnahmen, wie Intensivierungsstunden," dem Trend entgegensteuern, so noch einmal das Leibniz-Institut. Ich zitiere Befürworter aus dem Bereich der Lehrkräfte in den "Nürnberger Nachrichten" von heute: Die Lehrkräfte betonen, "dass die drohende Ehrenrunde ein wichtiges Instrument zur Motivation sei. Gerade die Faulen würden sonst einen Freifahrtschein erhalten und das Lernen gänzlich einstellen. Dadurch würden sie den Anschluss verlieren, besonders in Fächern, in denen die Inhalte aufeinander aufbauen." Ich fasse zusammen: Wir haben eine zunehmend inhomogene Schülerschaft. Wir haben eine Zunahme von Schülerinnen und Schülern mit Verhaltensauffälligkeiten. Wir haben eine Zunahme von Schülerinnen und Schülern aus anderen Ländern. Wir haben eine Zunahme beim Konsum von Handy und Internet, insbesondere bei jungen Schülerinnen und Schülern. Wir haben ein starkes Votum der Lehrkräfte, die Wiederholung beizubehalten. Wiederholung schafft die Möglichkeit, versäumte Kompetenzen zu erwerben. Wir haben ein ausgereiftes Fördersystem. Wir müssen nach unserer Überzeugung einen – und ich bezeichne ihn so – erfolgreichen Weg weiter beschreiten. Wir müssen ihn weiter ausbauen. Wir müssen Personal erweitern. Daran arbeiten wir gerade. Wir werden durch einen Vertiefungsmodus im Wiederholungsjahr weiter fördern. Das ist gut, das ist sinnvoll, das ist erfolgreich, das hat sich erwiesen. Manche, die hier sitzen, haben es erlebt und sagen: Das war nicht so schlecht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu erteile ich Frau Kollegin Gabriele Triebel von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Lieber Norbert, ich habe drei Fragen an dich: Du hast angeführt, dass es schon viele Fördermöglichkeiten gebe, welche die Schulen anböten; aber wieso fallen so viele Kinder und Jugendliche durch? Das ist die erste Frage. Zur zweiten Frage: Du hast gesagt, dass Köpfe fehlen. Wieso hat die Bayerische Staatsregierung das im Grunde zarte Pflänzchen des Förderprogramms "gemeinsam.Brücken.bauen", bei dem die Köpfe vorhanden waren, einfach auslaufen lassen? Das heißt, Köpfe waren im System, und wir haben gesagt: Wir brauchen euch nicht mehr zur Förderung. – Wieso habt ihr das gemacht? Die dritte Frage betrifft deine evidenzbasierten Aussagen der Lehrkräfte. Mir scheint es eher anekdotische Evidenz zu sein, dass eine Lehrkraft sagt: Das will ich oder das will ich nicht.

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Ludwig Hartmann

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist um.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Ich weiß nur, dass der BLLV sich ganz eindeutig gegen das Sitzenbleiben ausspricht. (Unruhe)

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, bitte schön.

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Norbert Dünkel CSU

Liebe Gabi Triebel, ich habe die "Nürnberger Nachrichten" zitiert. Das ist eine Position. Dass der BLLV natürlich auch Positionen hat, ist bekannt. Ob diese immer richtig sind, kann jeder für sich bewerten. Ich habe meine eigene Meinung. Wir wissen beide," gemeinsam.Brücken.bauen" war ein Programm, um Nachteile aus der Corona-Zeit – ich betone: aus der Corona-Zeit – zu überwinden, und wir haben es ein Jahr länger laufen lassen. Darüber hinaus haben wir – ich habe vorhin viele Beispiele genannt – weitere neue Stellen geschaffen, insbesondere im Bereich Mobile Sonderpädagogische Dienste, Inklusion und Integration. Das ist geglättet. Im letzten Satz mag mir ein wenig Politik erlaubt sein: Wenn wir sehen, dass von den Lehrerinnen und Lehrern, insbesondere im Bereich der Grund- und Mittelschule, 50 % nur noch in Teilzeit beschäftigt sind und davon rund 50 % unterhälftig, –

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist um.

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Norbert Dünkel CSU

– dann muss ich sagen, so kommen wir nicht weiter. Ein Stündchen mehr pro Lehrkraft – –

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, die Redezeit ist um. – Ein extrem langer Satz. (Beifall bei der CSU – Heiterkeit) Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Oskar Atzinger für die Fraktion der AfD das Wort.

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Oskar Atzinger AfD

Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen! Bonis nocet, qui malis parcit – den Guten schadet, wer die Schlechten schont. Die Abschaffung des Sitzenbleibens schwächt das Leistungsprinzip und würde somit das Bildungsniveau weiter senken. Bereits jetzt gibt es ausreichend Fördermaßnahmen für Schüler mit Leistungsdefiziten. Eine noch stärkere Fokussierung auf individuelle Lernförderung würde eine hohe zusätzliche organisatorische und finanzielle Belastung für das bayerische Schulsystem bedeuten. Die Behauptung, Sitzenbleiben habe keinen langfristigen Lerneffekt, ist wissenschaftlich umstritten und nicht eindeutig belegt. Sitzenbleiben kann auch positive Effekte (Widerspruch bei der SPD) auf die Persönlichkeitsentwicklung sowie die Leistungsbereitschaft haben. Sitzenbleiben bedeutet Fairness gegenüber anderen Schülern; denn Schüler mit Wissenslücken behindern den Lernerfolg der Klassenkameraden. (Widerspruch bei der SPD) Die These, dass Kinder mit Migrationshintergrund benachteiligt seien und deshalb häufiger sitzen blieben, ist sehr fragwürdig. Vermutlich ist sogar das Gegenteil der Fall: Eine aktuelle Studie der Universitäten Essen, Bochum und Dortmund kommt zum Ergebnis, dass die Lehrerschaft positiv diskriminiert, das heißt, Schüler mit Migrationshintergrund eher bevorzugt werden. Hamburg mit nur 1,2 % Klassenwiederholungen als Leuchtturm darzustellen, ist schon etwas vermessen, wo es in Bayern mit etwa 1,5 % nicht signifikant mehr sind, aber vielleicht hat ein im Prozentrechnen leistungsschwacher Fraktionsmitarbeiter auch die absoluten Zahlen von Bayern und Hamburg miteinander verglichen und daraus die großen Unterschiede abgeleitet. Sitzenbleiben hat aus meiner Sicht im Wesentlichen zwei mögliche Gründe: Faulheit oder Überforderung. Erstere muss Konsequenzen haben, bei Letzterer sollte ein Schulartwechsel in Betracht gezogen werden. Das Sitzenbleiben sollte schon aus volkswirtschaftlichen Gründen vermieden werden. Die unlängst nun auch in Bayern eingeführten verpflichtenden Sprachtests und Sprachfördermaßnahmen werden ohnehin zu einer Verbesserung führen. Die AfD ist dagegen, Klassenwiederholungen im bayerischen Schulsystem abzuschaffen, und lehnt daher diesen Antrag ab. Jetzt noch ein Wort zu Ihnen, Frau Kollegin Triebel. Schweden gibt signifikant mehr Geld für Bildung aus als Deutschland. Die Pisa-Ergebnisse sind offiziell in Schweden auch etwas besser als in Deutschland. Wenn Sie aber aufgepasst hätten, hätten Sie auch gehört, dass in Schweden 10 % der Schüler nicht an den Pisa-Tests teilnehmen. Die Leistungsschwächsten, die die Sprache nicht können, lässt man dort nicht teilnehmen, während in Deutschland 99 % der Schüler an den Tests teilnehmen. Ich kann natürlich ein statistisch besseres Ergebnis erreichen, indem ich 10 % der Schüler ausschließe. (Beifall bei der AfD – Zuruf)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Martin Brunnhuber für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte es nicht in die Länge ziehen. Wer in Schweden besser aufgepasst hat, kann ich an dieser Stelle schwer entscheiden. Ich weiß nur: Diese Erklärung habe ich nicht verstanden, was eindeutig auf ein Matheproblem, vielleicht in Statistik, hindeuten würde; das weiß ich jetzt nicht zu hundert Prozent. Insgesamt zu dem Antrag. Beim Mehr-Chancen-Schaffen sind wir dabei. Mit dem Weg-mit-dem-Sitzenbleiben bin ich nicht einverstanden. Sie argumentieren mit wissenschaftlichen Studien, zitieren Herrn Hattie. Das ist so, als wenn man sagt: In der "Bild-Zeitung" steht dieses und jenes. Es gibt genauso Studien, die das Gegenteil belegen. Ich will jetzt aber gar nicht mit Studien argumentieren, sondern aus der Praxis. Es ist nämlich bei uns in Bayern die pädagogische Ausnahme, dass Schüler sitzen bleiben. Die pädagogische Ausnahme ist dahin gehend gegeben, dass man Kindern durch das Nichtsitzenbleiben die Chance verwehren würde, einen Neustart zu wagen. Da bin ich beim Kollegen Dünkel. Erstens. Wenn Wiederholen notwendig ist, überlegt man sich das in einem Kollegium ziemlich gut. Es kann sein, dass sozioökonomische Bedingungen momentan schlecht sind. Es kann sein, dass sich die Eltern haben scheiden lassen usw. Da bringt es gar nichts, wenn man Förderungen oder sonst etwas machen würde, sondern es kann sein, dass die Kinder einfach nicht aufnahmefähig sind. Deswegen gibt es auch diese hohe Prozentzahl an freiwilligem Wiederholen. Das schafft nämlich Chancen: Man hat einen Neuanfang, man hat wieder die Möglichkeit, sich im Fächerkanon zurechtzufinden und Lücken zu schließen. Ich habe viele Gespräche mit Menschen geführt, die sitzen geblieben sind, und viele Gespräche mit Menschen, die gerade eben nicht sitzen geblieben sind. Bei mir war es so: Ich bin gerade nicht sitzen geblieben, aber ich war immer am Limit. Mir hätte es wahrscheinlich gutgetan. Zweitens. Sitzenbleiben ist nie Automatismus, sondern wirklich die Ausnahme. Ich war selbst lange genug als Lehrer tätig: In einem Kollegium überlegt man sich ziemlich genau, ob es denn etwas bringt, wenn man den Schüler eine Ehrenrunde drehen lässt. Meistens kommt man zu dem Schluss: Es bringt nichts. Wir machen Vorrücken auf Probe. Wir machen noch einmal individuelle Förderungen. Wir machen irgendwelche Sonderprogramme, dass man die Schüler auch wirklich in dem Klassenkontext bewahrt. Wenn es aber sein muss, dann muss man halt die Entscheidung treffen. Die Entscheidung ist pädagogisch sehr ausgewogen und auch abgewogen. Drittens. In Bayern gibt es längst gezielte Förderungen. Sie nennen immer die Schlagworte "evidenzbasiert" und "wissenschaftlich". Das klingt alles ganz nett, aber diese Förderprogramme gibt es bei uns. Die Förderprogramme sind gut. Jetzt kommt der harte Fakt: Sie zitieren Hamburg als Aushängeschild. In Hamburg gibt es eine Schulabbrecherquote von 6,3 %. Das ist Platz drei von allen Bundesländern. Platz drei mit 6,3 % ist nicht schlecht. Wir in Bayern haben aber Platz eins mit 5,3 %. Bei uns gibt es die wenigsten Schulabbrecher. Das ist ein harter Fakt. Also ziehen die Maßnahmen, die wir ergreifen. Unsere Maßnahmen sind gut. Wir haben keinen Grund, irgendetwas zu ändern. Wenn es pädagogisch sinnvoll ist, muss man auch einmal sitzen bleiben. Edmund Stoiber ist in der 7. Klasse wegen Latein sitzen geblieben und trotzdem Ministerpräsident geworden. (Heiterkeit) Deshalb bitte ich darum, den Antrag abzulehnen. Wir alle wollen, dass die Schüler das Klassenziel erreichen. Nur wenn es nicht geht, dann muss man halt – – (Zuruf vom Präsidium) – Edmund Stoiber war Ministerpräsident. Habe ich das gesagt? (Zuruf vom Präsidium) – Ich bin drausgebracht worden. Er war Ministerpräsident. Ich bin fertig. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Bitte bleiben Sie am Rednerpult. – Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Kollegin Gabriele Triebel für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Bitte schön.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Verehrter Kollege, Sie sind Lehrkraft gewesen wie ich auch. Sie wissen ganz genau, wie das mit dem Sitzenbleiben läuft. Die Klassenkonferenzen bzw. dann die Lehrerkonferenz beschließt das. Nennen Sie mir aber doch ein evidenzbasiertes Programm, das angewendet wird, damit die Schüler die Unterstützung bekommen, bevor das Sitzenbleiben in der Klassenkonferenz bzw. der Lehrerkonferenz festgestellt wird, damit es gar nicht dazu kommt, dass sie diese berühmten zwei Fünfer im Zeugnis kriegen oder den einen Sechser in einem Fach. Wo findet bei uns vorher diese gezielte Förderung statt?

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Intensivierungsstunden am Gymnasium, Förderunterricht an den Realschulen, DeutschPLUS-Angebote usw., ganz normal. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Die nächste Rednerin ist die Kollegin Anna Rasehorn für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Anna Rasehorn SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! (Zurufe: Ah!) Jetzt stehe ich hier zwischen dem Feierabend und Ihnen. Für 40.000 Schüler:innen in Bayern endete das letzte Schuljahr mit einer großen Enttäuschung. Sie sind sitzen geblieben und mussten die Klasse wiederholen – etliche von ihnen freiwillig; die meisten jedoch nicht. Wir sprechen heute über das Sitzenbleiben, das in mehrerlei Hinsicht ein Desaster und nicht mehr zeitgemäß ist. Wir sprechen auch nicht zum ersten Mal darüber. Ich darf im Namen von Frau Strohmayr und Nicole Bäumler darauf hinweisen, dass wir dazu 2013 schon einen Dringlichkeitsantrag hatten. Das Thema ist also nicht neu. Die Erkenntnis hat aber leider noch nicht ganz gefruchtet. Anscheinend haben wir auch hier gelernt: Wiederholung macht nicht unbedingt alle lernfähiger. 3,5 % aller Schüler:innen im Freistaat wiederholten im letzten Schuljahr eine Klasse. (Unruhe)

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Ludwig Hartmann

Entschuldigung! Ich bitte um etwas Ruhe. Wir sind gleich fertig. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist immer, wenn Frauen am Rednerpult sind!)

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Anna Rasehorn SPD

Der Bundesdurchschnitt liegt nur bei 2,2 %. Bayern ist wieder einmal spitze, aber das ist nichts, worauf wir stolz sein könnten. (Anhaltende Unruhe)

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Ludwig Hartmann

Ich darf um etwas mehr Ruhe bitten! Die Rednerin hier vorne hat das Wort. Bitte.

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Anna Rasehorn SPD

In Deutschland sind es 19,5 % der 15-Jährigen, die mindestens einmal in ihrer Schullaufbahn sitzen geblieben sind. Das liegt deutlich über dem OECD-Durchschnitt von 9,4 %. Besonders bemerkenswert ist – ich werde nicht auf Schweden eingehen – Finnland. Auch hier liefert der Pisa-Test regelmäßig hervorragende Ergebnisse. Auch dort kennen sie kein Sitzenbleiben. Wir sehen: Ein erfolgreiches Bildungssystem kommt auch ohne Sitzenbleiben zurecht. Denn was passiert? – Schüler:innen verlieren ihr vertrautes Umfeld, ihre Freund:innen, ihr Selbstvertrauen, ihre psychische Gesundheit, und ihre Chancen auf ein erfolgreiches Leben stehen auf dem Spiel. Wir hatten es gerade gehört: Schüler:innen haben Schwächen und Lernrückstände, aber sie müssen das ganze Schuljahr wiederholen. Studien sagen, dass es durch Wiederholung besser werden kann, allerdings in den Bereichen, in denen Defizite vorhanden sind, und nicht durch das ganze Schuljahr; denn das demotiviert und holt keine Rückstände auf. Es ist vor allem auch teuer. Das Wiederholen eines Schuljahres schlägt nach neuesten Zahlen, nach der "dpa" mit 11.300 Euro zu Buche. Das sind fast 500 Millionen Euro pro Jahr – Geld, das besser in eine individuelle Förderung, in kleinere Klassen, in Schulpsycholog:innen investiert wäre. Seit Jahren, seit Jahrzehnten fordern wir, dass dieses pädagogisch fragwürdige Instrument endlich abgeschafft wird. Während wir es in Bayern noch fordern, geschieht das in den anderen Bundesländern schon. Berlin hat das Sitzenbleiben abgeschafft. Hamburg schafft es schrittweise ab. (Unruhe)

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Ludwig Hartmann

Noch einmal ganz kurz: Kann man bitte die Zwischengespräche einstellen? Wäre das möglich? – Danke! (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das muss möglich sein!)

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Anna Rasehorn SPD

Wir müssen uns das rechtsextreme Gerede auch immer anhören und sind brav. – Wir in Bayern warten aber noch immer. Deswegen: Es ist höchste Zeit, dass das Sitzenbleiben abgeschafft wird. 2013 haben wir es gefordert. Heute schließen wir uns euch gerne an. – Damit wünsche ich einen wunderschönen Feierabend. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN und der SPD. Bitte die Gegenstimmen anzeigen! – Das sind FREIE WÄHLER, CSU, AfD. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich gebe jetzt noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu TOP 21, Antrag "EU-CO -Flottengrenzwerte abschaffen – Keine planwirtschaftlichen Vorgaben für die Automobilindustrie in Bayern, Deutschland und Europa", Drucksache 19/6697, bekannt. Mit Ja gestimmt haben 23 Abgeordnete. Mit Nein gestimmt haben 109 Abgeordnete. Es gibt null Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 4) Die Tagesordnung ist abgearbeitet. Ich bedanke mich für die konstruktive Beratung und wünsche Ihnen einen schönen Abend. (Schluss: 21:13 Uhr) Anlage 1 zum Protokoll 19/61 Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die der Abstimmung über eine nicht einzeln zu beratende Europaangelegenheit und einen Antrag zugrunde gelegt wurden (Tagesordnungspunkt 2) Es bedeuten: (E) einstimmige Zustimmungsempfehlung des Ausschusses (G) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Gegenstimmen (ENTH) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Enthaltungen oder Enthaltung einer Fraktion im Ausschuss (A) Ablehnungsempfehlung des Ausschusses oder Ablehnung einer Fraktion im Ausschuss (Z) Zustimmung einer Fraktion im Ausschuss Europaangelegenheit 1. Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Hopp, Petra Högl, Josef Zellmeier u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Ulrike Müller u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Subsidiarität Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028 bis 2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 COM(2025) 565 final BR-Drs. 460/25 Drs. 19/8426, 19/8458 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z ohne Z Z Die AfD-Fraktion hat beantragt, das Votum „Zustimmung“ zugrunde zu legen. Protokoll 19/61 Antrag 2. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Dr. Martin Brunnhuber u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Dr. Ute Eiling-Hütig, Norbert Dünkel, Josef Zellmeier u.a. CSU, Katharina Schulze, Johannes Becher, Gabriele Triebel u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bundesteilhabegesetz: Sicherstellung eines finanzierbaren Schulbegleitermodells als Pooling Drs. 19/7083, 19/8468 (ENTH) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z ENTH Anlage 2 zum Protokoll 19/61 Mitteilung Wahl von Vertrauensleuten für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei den Finanzgerichten München und Nürnberg (TOP 4) Zur Wahl stehen die folgenden Kandidatinnen und Kandidaten: Finanzgericht München Vertrauensleute Vertreter CSU-Fraktion Klaus Nuscheler Lutz Heese Norbert Schmid Robert Schiedlmeier Reinhold Wirthl Helmut Baur Fraktion FREIE WÄHLER Hans Friedl Marianne Heigl AfD-Fraktion Christian Demmel Roland Klemp Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Christoph Hau Petra Tuttas SPD-Fraktion Florian Ritter Diana Stachowitz Protokoll 19/61 Finanzgericht Nürnberg Vertrauensleute Vertreter CSU-Fraktion Christian Lehrmann Maria Andrea Fieber Angelika Ledenko Rolf Rabenstein Rainer Mißlbeck Hans-Werner Eisen Fraktion FREIE WÄHLER Peter Meyer Marion Hälsig AfD-Fraktion Andreas Haas Ingbert Bauer Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Xenia Mohr Ulrich Lindner SPD-Fraktion Anil Altun Eren Taskin Landtagsamt Anlage 3 zum Protokoll 19/61 Abstimmungsliste zur namentlichen Abstimmung am 21.10.2025 zu Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Claudia Köhler u. a. und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Schnellerer Umstieg auf Pauschalierung bei der Finanzierung privater Förderschulen (Drucksache 19/6583) Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Adjei Benjamin X Eberwein Jürgen X Aigner Ilse X Dr. Ebner Stefan Aiwanger Hubert Ebner-Steiner Katrin X Arnold Dieter X Dr. Eiling-Hütig Ute X Arnold Horst X Eisenreich Georg Artmann Daniel X Enders Susann Atzinger Oskar X Fackler Wolfgang Bäumler Nicole Fehlner Martina Bauer Volker X Feichtmeier Christiane X Baumann Jörg Flierl Alexander X Baumgärtner Jürgen X Freller Karl Baur Konrad Freudenberger Thorsten Prof. Dr. Bausback Winfried X Friedl Patrick X Becher Johannes Friesinger Sebastian Beck Tobias X Frühbeißer Stefan X Becker Barbara X Fuchs Barbara Dr. Behr Andrea X Füracker Albert Behringer Martin X Beißwenger Eric Gerlach Judith Bergmüller Franz X Gießübel Martina X Bernreiter Christian Glauber Thorsten Birzele Andreas X Gmelch Christin X Blume Markus Goller Mia X Böhm Martin Gotthardt Tobias Böltl Maximilian Graupner Richard X Bozoglu Cemal X Grießhammer Holger X Brannekämper Robert X Grob Alfred X von Brunn Florian X Groß Johann X Dr. Brunnhuber Martin X Gross Sabine X Dr. Büchler Markus X Grossmann Patrick X Guttenberger Petra X Celina Kerstin X Halbleib Volkmar X Deisenhofer Maximilian Halemba Daniel X Demirel Gülseren Hanna-Krahl Andreas Dierkes Rene Hartmann Ludwig X Dierl Franc X Hauber Wolfgang X Dr. Dietrich Alexander X Heinisch Bernhard X Dietz Leo X Heisl Josef Dorow Alex Dr. Herrmann Florian Dremel Holger X Herrmann Joachim Dünkel Norbert X Hierneis Christian X Högl Petra Protokoll 19/61 Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Hofmann Michael X Hold Alexander X Pargent Tim X Holetschek Klaus X Prof. Dr. Piazolo Michael X Holz Thomas X Pirner Thomas X Dr. Hopp Gerhard Pohl Bernhard Huber Martin Post Julia Huber Martin Andreas Preidl Julian X Huber Thomas X Huml Melanie X Rasehorn Anna X Rauscher Doris Jäckel Andreas X Reiß Tobias X Jakob Marina X Rinderspacher Markus Jungbauer Björn X Rittel Anton X Jurca Andreas X Roon Elena X Kaniber Michaela Saller Markus X Kaufmann Andreas X Schack Jenny X Kirchner Sandro X Schalk Andreas X Knoblach Paul X Scharf Martin X Knoll Manuel Scharf Ulrike Köhler Claudia X Scheuenstuhl Harry X Köhler Florian X Schießl Werner Kohler Jochen X Schmid Franz X Koller Michael X Schmid Josef X Konrad Joachim Schmidt Gabi Kraus Nikolaus X Schnotz Helmut X Kühn Harald X Schnürer Sascha Kurz Sanne Schöffel Martin X Schorer-Dremel Tanja X Lausch Josef X Schreyer Kerstin X Lettenbauer Eva Schuberl Toni X Lindinger Christian X Schuhknecht Stephanie Lipp Oskar X Schulze Katharina Locke Felix X Schwab Thorsten X Löw Stefan X Dr. Schwartz Harald X Dr. Loibl Petra Seidenath Bernhard X Ludwig Rainer Siekmann Florian X Singer Ulrich X Magerl Roland Dr. Söder Markus Maier Christoph X Sowa Ursula X Mang Ferdinand X Stadler Ralf Mannes Gerd X Stieglitz Werner X Dr. Mehring Fabian Stock Martin X Meier Johannes X Stolz Anna Meußgeier Harald X Storm Ramona X Meyer Stefan X Straub Karl X Miskowitsch Benjamin X Streibl Florian Mistol Jürgen Striedl Markus X Mittag Martin X Dr. Strohmayr Simone X Müller Johann X Stümpfig Martin X Müller Ruth X Müller Ulrike Tasdelen Arif X Tomaschko Peter X Nolte Benjamin X Toso Roswitha X Nussel Walter Trautner Carolina Triebel Gabriele X Dr. Oetzinger Stephan X Osgyan Verena X Vogel Steffen X Protokoll 19/61 Enthalte Name Ja Nein mich Vogler Matthias X Wachler Peter X Wagle Martin X Walbrunn Markus X Freiherr von Waldenfels Kristan X Waldmann Ruth X Weber Laura X Dr. Weigand Sabine Weigert Roland Weitzel Katja Widmann Jutta X Winhart Andreas X Zellmeier Josef X Zierer Benno X Freiherr von Zobel Felix Zöller Thomas X Zwanziger Christian X Gesamtsumme 32 105 0 Anlage 4 zum Protokoll 19/61 Abstimmungsliste zur namentlichen Abstimmung am 21.10.2025 zu Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Martin Böhm, Dieter Arnold u. a. und Fraktion AfD; EU-CO2-Flottengrenzwerte abschaffen - Keine planwirtschaftlichen Vorgaben für die Automobilindustrie in Bayern, Deutschland und Europa (Drucksache 19/6697) Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Adjei Benjamin X Eberwein Jürgen X Aigner Ilse Dr. Ebner Stefan Aiwanger Hubert Ebner-Steiner Katrin X Arnold Dieter Dr. Eiling-Hütig Ute Arnold Horst X Eisenreich Georg Artmann Daniel X Enders Susann Atzinger Oskar X Fackler Wolfgang X Bäumler Nicole Fehlner Martina Bauer Volker X Feichtmeier Christiane X Baumann Jörg Flierl Alexander X Baumgärtner Jürgen Freller Karl Baur Konrad X Freudenberger Thorsten X Prof. Dr. Bausback Winfried X Friedl Patrick Becher Johannes Friesinger Sebastian Beck Tobias X Frühbeißer Stefan X Becker Barbara X Fuchs Barbara Dr. Behr Andrea X Füracker Albert Behringer Martin X Beißwenger Eric Gerlach Judith Bergmüller Franz X Gießübel Martina X Bernreiter Christian Glauber Thorsten Birzele Andreas Gmelch Christin X Blume Markus Goller Mia X Böhm Martin Gotthardt Tobias Böltl Maximilian X Graupner Richard X Bozoglu Cemal X Grießhammer Holger X Brannekämper Robert X Grob Alfred X von Brunn Florian X Groß Johann X Dr. Brunnhuber Martin X Gross Sabine X Dr. Büchler Markus X Grossmann Patrick X Guttenberger Petra X Celina Kerstin X Halbleib Volkmar Deisenhofer Maximilian Halemba Daniel X Demirel Gülseren Hanna-Krahl Andreas Dierkes Rene Hartmann Ludwig X Dierl Franc X Hauber Wolfgang X Dr. Dietrich Alexander X Heinisch Bernhard X Dietz Leo X Heisl Josef X Dorow Alex Dr. Herrmann Florian Dremel Holger X Herrmann Joachim Dünkel Norbert X Hierneis Christian X Högl Petra Protokoll 19/61 Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Hofmann Michael X Hold Alexander X Pargent Tim X Holetschek Klaus X Prof. Dr. Piazolo Michael X Holz Thomas X Pirner Thomas X Dr. Hopp Gerhard X Pohl Bernhard Huber Martin Post Julia Huber Martin Andreas Preidl Julian X Huber Thomas Huml Melanie X Rasehorn Anna X Rauscher Doris Jäckel Andreas Reiß Tobias Jakob Marina X Rinderspacher Markus Jungbauer Björn X Rittel Anton X Jurca Andreas X Roon Elena X Kaniber Michaela Saller Markus X Kaufmann Andreas X Schack Jenny X Kirchner Sandro X Schalk Andreas X Knoblach Paul X Scharf Martin X Knoll Manuel X Scharf Ulrike Köhler Claudia X Scheuenstuhl Harry X Köhler Florian X Schießl Werner Kohler Jochen X Schmid Franz X Koller Michael X Schmid Josef X Konrad Joachim X Schmidt Gabi Kraus Nikolaus X Schnotz Helmut X Kühn Harald X Schnürer Sascha X Kurz Sanne Schöffel Martin X Schorer-Dremel Tanja X Lausch Josef X Schreyer Kerstin X Lettenbauer Eva Schuberl Toni X Lindinger Christian X Schuhknecht Stephanie Lipp Oskar X Schulze Katharina Locke Felix X Schwab Thorsten X Löw Stefan Dr. Schwartz Harald X Dr. Loibl Petra X Seidenath Bernhard X Ludwig Rainer Siekmann Florian X Singer Ulrich Magerl Roland Dr. Söder Markus Maier Christoph X Sowa Ursula X Mang Ferdinand X Stadler Ralf Mannes Gerd X Stieglitz Werner X Dr. Mehring Fabian Stock Martin X Meier Johannes X Stolz Anna Meußgeier Harald X Storm Ramona X Meyer Stefan X Straub Karl X Miskowitsch Benjamin X Streibl Florian Mistol Jürgen Striedl Markus X Mittag Martin X Dr. Strohmayr Simone Müller Johann X Stümpfig Martin X Müller Ruth X Müller Ulrike Tasdelen Arif X Tomaschko Peter X Nolte Benjamin X Toso Roswitha X Nussel Walter X Trautner Carolina X Triebel Gabriele X Dr. Oetzinger Stephan X Osgyan Verena X Vogel Steffen X Protokoll 19/61 Enthalte Name Ja Nein mich Vogler Matthias X Wachler Peter Wagle Martin X Walbrunn Markus X Freiherr von Waldenfels Kristan Waldmann Ruth X Weber Laura X Dr. Weigand Sabine Weigert Roland Weitzel Katja Widmann Jutta Winhart Andreas X Zellmeier Josef Zierer Benno X Freiherr von Zobel Felix Zöller Thomas X Zwanziger Christian X Gesamtsumme 23 109 0

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