Jürgen Eberwein
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD beantragt, dass die BEG, also die Bayerische Eisenbahngesellschaft, bei Vergabeverfahren neben Neufahrzeugen auch gebrauchte Züge ausschreibt, und zwar grundsätzlich. Herr Kollege Striedl, Sie sind tatsächlicher Eisenbahnexperte. Das meine ich ernst und weiß ich aus dem Ausschuss. Ich dachte, Sie sind bestimmt ein ehemaliger Bahnerer; aber laut Ihrer Vita ist das nicht der Fall. Tatsächlich sind Sie aber ein Experte und haben Ahnung. Herr Striedl, Sie haben bei diesem Punkt anscheinend nicht aufgepasst. Wir haben das Thema schon im Verkehrsausschuss behandelt und ausführlich erörtert. Warum dieser Antrag zur Beratung im Plenum hochgezogen wird, erschließt sich mir nicht; denn das, was Sie beantragen, geht bereits und wird auch gemacht. Es werden nämlich nicht zwingend Neufahrzeuge ausgeschrieben. Dies wird von uns auch nicht vorgegeben. Ich verweise auf die aktuelle Ausschreibung zum Netz am Rosenheimer Kreuz, wo die Ausschreibung mit Gebraucht- und Neufahrzeugen läuft. So ist es momentan ausgeschrieben. Die Festlegung auf Gebrauchtzüge, die Sie fordern, ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Das muss nämlich für jeden Einzelfall taktisch abgewogen und entschieden werden. Ich möchte Beispiele nennen: Wenn nur ein EVU, also ein Eisenbahnverkehrsunternehmen, das in Betracht kommt, Kapazitäten an Gebrauchtfahrzeugen hat, hätten alle anderen Wettbewerber keine Chance, sich an der Ausschreibung zu beteiligen; denn diese müssen neue Fahrzeuge beschaffen. Es findet also kein Wettbewerb statt. Es gibt auch Fälle, bei denen ein Eisenbahnverkehrsunternehmen an der Ausschreibung teilnimmt, das eine bestimmte Strecke gerade bedient, Wägen besitzt, die abgewirtschaftet und schon zu alt sind und das Ende der Nutzungsdauer erreicht haben, und zugunsten der Fahrgäste neue Fahrzeuge auf diese Strecke gebracht werden sollen. In manchen Fällen sind auch keine Gebrauchtfahrzeuge auf dem Markt. Der Freistaat Bayern übernimmt im Übrigen seit einiger Zeit auch Kapitaldienstgarantien für Fahrzeuge. Das gewährleistet den Fahrzeugbeschaffern, dass es auch nach Ablauf des jeweiligen Verkehrsdienstvertrages eine weitere Nutzung der Fahrzeuge im bayerischen Netz gibt. Das ist also möglich. Das, was Sie beantragen, geht bereits und wird auch gemacht. Eine weitergehende, grundsätzliche Festlegung auf Gebrauchtfahrzeuge erscheint uns nicht sinnvoll und ist in der Form auch nicht beantragt. Ob mit Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen oder beiden ausgeschrieben wird, sollte im Einzelfall und im Rahmen der finanziellen Gegebenheiten taktisch entschieden werden. Das überlassen wir den Experten im Bau- und Verkehrsministerium und bei der BEG. Diese können das nämlich entgegen Ihren Behauptungen. Insofern empfehle ich die Ablehnung des Antrags, weil er obsolet ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
