bayern.landtag.de ↗

Alexander Dietrich

CSU 21.10.2025 Sitzungen 19/61

Herr Vizepräsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Arnold, ich denke, wir sind uns in dem Anliegen, das hinter dem Gesetzentwurf steckt, völlig einig. Das Anliegen ist auch richtig: Wer an unseren Gerichten Recht spricht, der muss fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Verfassungsfeinde haben in diesen Ämtern nichts verloren. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der SPD) Ich denke, zumindest auf dieser Seite des Hauses sind wir uns da auch alle einig. Ob das auf der anderen Seite auch so ist, werden wir vielleicht gleich hören. (Zuruf von der AfD: Ach, jetzt hör auf!) Im Hinblick auf den Gesetzentwurf sind jedoch ein paar grundsätzliche Zweifel angebracht. Wir haben keine Regelungslücke, die es zu schließen gilt. Zwar kann man ein entsprechendes Gesetz zur Klarstellung machen, aber das, was mit diesem Gesetzentwurf geregelt werden soll, ist auch schon heute geltendes Recht; denn die Verfassungstreue der Schöffinnen und Schöffen ergibt sich unmittelbar aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes. Dort ist die Treuepflicht geregelt. Sie gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass diese Grundsätze auch auf die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter anzuwenden sind. Auch nach heute geltendem Recht ist ein Schöffe, der gröblich gegen die Amtspflichten verstößt, nach § 51 GVG seines Amtes zu entheben. Hierfür ist auch ein Amtsenthebungsverfahren vorgesehen. Somit gibt es diese Regelungslücke nicht. Sowohl die Abberufung als auch die Verfassungstreue sind geregelt. Aufbauend darauf gibt es ein vereinheitlichtes Verfahren zur Überprüfung der Verfassungstreue. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Jede Bewerberin und jeder Bewerber für ein Schöffenamt muss eine Erklärung zur Verfassungstreue abgeben. Dabei muss angegeben werden, ob sie oder er Mitglied extremistischer Organisationen war. Es wird auch ein Auszug aus dem Bundeszentralregister eingeholt. Das ist ein solides und praxiserprobtes Verfahren. Das hat auch bisher ohne dieses Gesetz wunderbar funktioniert. An sich braucht es keine neue Regelung. Ich gebe Ihnen jedoch recht, dass es aufgrund der Relevanz der Verfassungstreue schon sinnvoll sein könnte, das gesetzlich noch einmal klar zu regeln und zum Ausdruck zu bringen. Ich gebe auch zu, dass die Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes dazu verbessert werden könnten. Das müssen wir jedoch bundesweit einheitlich regeln. Es ist überhaupt nicht sinnvoll, das im bayerischen Landesrecht zu tun; denn die rechtliche Stellung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, also ihr Status, ist im Bundesrecht, nämlich im Deutschen Richtergesetz, und nicht im Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetz geregelt. Weiterhin ist auch der Status der ehrenamtlichen Richter in den Verfahrensordnungen geregelt. Auch das ist alles Bundesrecht. Im Deutschen Richtergesetz stehen auch die Berufungshindernisse. Wenn wir diese Ergänzung vornehmen, müsste das im Bundesrecht erfolgen. Alles andere wäre ein Systembruch. (Beifall bei der CSU) Soweit ich weiß, ist auf der nächsten Justizministerkonferenz geplant, dieses Thema zu behandeln und eine Initiative zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes auf den Weg zu bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist auch der richtige Weg. Zusammengefasst lässt sich sagen: Diesen Gesetzentwurf braucht es im bayerischen Landesrecht nicht. Es würde auch obsolet werden, sobald es eine bundesrechtliche Regelung gibt; denn Bundesrecht bricht Landesrecht. An dieser Stelle möchte ich noch eines deutlich sagen: Unsere Schöffinnen und Schöffen verdienen in erster Linie Anerkennung und Dank, kein Misstrauen. Sie sind Bürgerinnen und Bürger aus der Mitte unserer Gesellschaft. Sie investieren ihre Freizeit und übernehmen Verantwortung. Sie tragen dazu bei, dass die Rechtsprechung bürger- und lebensnah bleibt. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle auch bei allen Schöffinnen und Schöffen sowie allen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN) Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass wir das Ziel des Gesetzentwurfs, den Schutz unserer Verfassung, ausdrücklich teilen. In der vorgelegten Form ist der Gesetzentwurf aber nicht der richtige Weg. Das habe ich ausgeführt. Wir werden ihn deshalb vermutlich ablehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Alle Reden von Alexander Dietrich Protokoll ↗