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Markus Striedl

AfD 21.10.2025 Sitzungen 19/61

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Heute fordern wir die Staatsregierung auf, die mittlerweile inflationär ausgeweiteten Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen in Bayern zu überprüfen und dort, wo es sinnvoll und möglich ist, wieder die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h einzuführen. (Zuruf von den GRÜNEN) Die Straßenverkehrsordnung ist klar. Innerorts gilt Tempo 50. Tempo 30 ist die Ausnahme. Doch in unseren Städten zeigt sich: Die Ausnahme wird zur Regel – Tempo 30 oder weniger in München bei gut 80 % der Straßen und in Nürnberg und Regensburg mittlerweile bei 90 %. Begründet wird das oft mit Argumenten, die heute gar nicht mehr tragen. Die Luftqualität: Die Grenzwerte werden in Deutschland nicht mehr überschritten. Tempo 30 aus Luftreinhaltegründen ist überholt. CO , wenn man es daran bemessen möchte: Der Anteil ist gering. Zwischen Tempo 30 und Tempo 50 finden tatsächlich kaum unterschiedliche Ausstöße statt. Was bleibt, sind Lärmschutz und Sicherheit. Aber auch hier muss man genau hinsehen. Lärm: Tempo 30 reduziert den Lärmpegel um zwei bis drei Dezibel. Aber die Verwaltungsvorschrift der StVO verlangt das mildeste Mittel. Bevor man also den Verkehr ausbremst, muss geprüft werden, ob nicht ein lärmmindernder Asphalt, der übrigens oft sogar effizienter ist – da sprechen wir dann von drei bis fünf Dezibel –, oder eine Umleitung des Schwerverkehrs ausreichen würden. Tempo 30 darf hier tatsächlich nur die Ultima Ratio sein. Sicherheit: Tempo 30 reduziert die Unfallschwere erheblich. Das ist unbestritten – kürzere Anhaltewege, geringe Aufprallenergie. Aber auch hier gilt die Verhältnismäßigkeit. Tempo 30 ist dort zwingend erforderlich, wo besondere Gefahrenlagen bestehen – vor Schulen, vor Kitas, vor Altenheimen; an echten Unfallschwerpunkten halt –, aber doch bitte nicht flächendeckend auf gut ausgebauten Hauptverkehrsachsen. Selbst dort, wo es grundsätzlich sinnvoll ist und die Maßnahmen verhältnismäßig sind: Natürlich muss die Geschwindigkeit vor Schulen reduziert werden, wenn Schüler unterwegs sind. Warum ich allerdings um 10 Uhr vormittags oder in den großen Ferien vor einer Schule 30 km/h fahren soll, konnte mir bis heute noch niemand erklären. (Tim Pargent (GRÜNE): Sperren Sie Ihre Kinder den ganzen Tag ein, oder was?) – Nein, meine Kinder sind in den Ferien zu Hause und nicht in der Schule. Ich weiß nicht, was Ihre den ganzen Tag treiben. (Tim Pargent (GRÜNE): Sie gehen nie raus?) – Brave Kinder gehen während der Schulzeit nicht raus; sie dürfen im Klassenzimmer bleiben. Wie das bei Ihnen ist, weiß ich nicht. – Auf jeden Fall brauchen wir hier zeitlich begrenzte intelligente Regelungen. Was durch flächendeckendes Tempo 30 auf Hauptstraßen aber nachweislich passiert, ist eine Behinderung des Verkehrsflusses. Längere Fahrtzeiten gerade im Berufsverkehr sind die Folge. Das ärgert nicht nur den einzelnen Bürger, sondern verursacht durch Zeitverlust auch durchaus erhebliche volkswirtschaftliche Schäden. Die Regierungsfraktionen sehen hier kein Problem. Die Verkehrsschauen würden es richten. Doch es geht um die Grundsatzfrage: Ist die massenhafte Anordnung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen noch verhältnismäßig und rechtskonform? – Berlin zeigt: Eine Neubewertung ist möglich. Dort hat die CDU erkannt, dass viele Tempo-30-Strecken auf Hauptstraßen überzogen waren. Sie werden überprüft und vielfach wieder auf Tempo 50 hochgestuft, weil der Verkehrsfluss der Hauptstraßen Priorität hat und die Anordnungsgründe oft nicht zwingend vorlagen. Genau diesen Mut zur Überprüfung brauchen wir auch in Bayern. Lassen Sie mich eines klarstellen: Wir wollen hier nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen ist keine Frage der kommunalen Selbstverwaltung, sondern die Anwendung von – – (Beifall des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) – Bitte. (Beifall bei der AfD) Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen ist keine Frage der kommunalen Selbstverwaltung, sondern die Anwendung von Bundesrecht, konkret § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung. Diese Paragrafen werden vor Ort oft gänzlich fehlinterpretiert, indem die Ausnahme zur Regel gemacht wird. Die Staatsregierung ist hier sogar in der Pflicht. Als Aufsichtsbehörde muss sie darauf hinwirken, dass die Kommunen § 45 korrekt auslegen und anwenden, und sie muss bei offensichtlichen Fehlinterpretationen oder Verstößen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einschreiten. Genau das fordern wir: eine Überprüfung im Sinne des geltenden Rechts. Sie haben heute die Wahl: mit der AfD zurück zur Vernunft und Tempo 50 oder weiter im Kriechgang durch Bayern. (Beifall bei der AfD)

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