Sandro Kirchner
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, die Vorredner haben schon sehr eindrucksvoll aufgezeigt, dass Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag in Bayern ist, aber in unterschiedlichen Regionen nicht gefeiert werden darf, weil es sich um einen Feiertag in überwiegend katholischen Gebieten handelt. Das Ergebnis – das wurde auch angesprochen – hat das Landesamt für Statistik auf Basis der zurückliegenden Volkszählung festgestellt. In Gebieten, Dörfern und Gemeinden, in denen die Einwohner überwiegend katholisch sind, gibt es diesen Feiertag, und dort, wo mehr evangelische Einwohner leben, gibt es diesen Feiertag nicht. Der Zensus 2022 hat gezeigt, dass 1.708 von 2.056 Gemeinden den Feiertag haben und die anderen nicht. Das heißt, im Jahr 2025 sind 6 Gemeinden neu hinzugekommen, und 2 Gemeinden haben den Feiertag leider verloren. Die Gründe, die gegen eine bayernweite Einführung sprechen, hat Frau Müller vorhin aus meiner Sicht falsch eingeordnet. Ich denke, die Feststellung ist wichtig, dass der Freistaat mit den 12 Feiertagen, die wir in Bayern haben, das Bundesland mit den meisten Feiertagen im Vergleich zu den anderen Bundesländern ist. – Frau Rasehorn, die gerade nicht anwesend ist – – (Anna Rasehorn (SPD): Doch! – Abgeordnete Anna Rasehorn (SPD) sitzt in den Reihen der CSU) – Da ist sie. Oh, Sie haben die Erkenntnis bekommen und sind hinübergewechselt. – Nein, Spaß beiseite. Frau Rasehorn hat vorhin anerkennend festgestellt, dass die bayerische Wirtschaft trotz der Feiertage stärker als andere Wirtschaften ist. Wollen wir eine wettbewerbsfähige Wirtschaft erhalten, ist diese Diskussion kontraproduktiv, gerade jetzt in diesen schwierigen Zeiten, in denen es der Wirtschaft sehr schwerfällt, weiter Fuß zu fassen, weil sich die Rahmenbedingungen verändert haben. Dadurch würde man noch eins obendrauf setzen. Das ist aus unserer Sicht eher kontraproduktiv, als dass es der Wirtschaft hilft. Nebenbei bemerkt, würden, wenn die Wirtschaft weniger produktiv ist und weniger Einnahmen hat, vielleicht auch neue Diskussionen aufkommen, die bislang noch nicht angesprochen worden sind, weil weniger Einnahmen bedeuten würden, dass entsprechende Sozialleistungen, die finanziert werden müssen, mit Beiträgen erwirtschaftet werden müssten. Auch das wollen wir vermeiden. Der Schutz des Feiertags für Katholiken im protestantischen Bereich ist gegeben, auch wenn dies im einen oder anderen Wortbeitrag ein bisschen gegeneinander ausgespielt worden ist. In Artikel 4 des Feiertagsgesetzes ist geregelt, dass dort zu den ortsüblichen Zeiten Ruhe zu bewahren ist, damit Gottesdienste gefeiert werden können und Gläubige in der Minderheit auch dort dank entsprechender Übereinkünfte mit den Arbeitgebern ihren Glauben ausüben können. Aber die Redebeiträge jetzt, auch der von Frau Triebel an der Stelle, sind schon irgendwie schwierig für mich. Da entsteht die Erkenntnis oder vielleicht auch der Eindruck, dass Sie das Verständnis vom Wesen der Feiertage nicht so richtig für sich gefunden haben. Für Sie ist ein Feiertag ein Tourismustag, ein Familientag, ein Ausflugstag, ein Tag zum Chillen und zum Machen von allem Möglichen. Aber der Grund liegt, im Gegenteil, viel tiefer. Der Feiertag fußt auf der christlichen Tradition, wie es Kollege Wachler vorhin auch für den Freistaat Bayern in Anspruch genommen hat. Es stellt sich schon die Frage, ob ein Feiertag gewährt werden soll oder nicht. Aber es trägt eben zur jeweiligen christlichen Prägung vor Ort bei, dass dem Rechnung getragen wird, indem so ein Feiertag stattfinden kann oder nicht. Zu dieser Prägung bekennen sich die Bayerische Verfassung und auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ganz deutlich. Sie haben jetzt beide, Frau Müller und Frau Triebel, in Ihren Wortmeldungen irgendwie ausgeblendet, dass die Bayerische Verfassung zum Beispiel formuliert, dass eines der obersten Bildungsziele die Ehrfurcht vor Gott und die Achtung der religiösen Überzeugung ist. Da geht es nicht, wie ich schon gesagt habe, ums Chillen oder ums Freihaben; sondern es geht darum, dass die Regionen die Möglichkeit haben, ihren Festtag an dem Tag in der Gesellschaft entsprechend zu begehen und zu feiern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Von dem einen oder anderen ist so ein bisschen unterstellt worden, dass der Gesetzgeber gegen die Rechtsprechung verstößt und den Gleichheitsgrundsatz nicht anerkennt. Auch das ist falsch. Wenn bei der Auswahl der Feiertage an die Lehre der beiden christlichen Kirchen angeknüpft wird, ist das an der Stelle schon richtig, und dem wird auch Rechnung getragen. Mariä Himmelfahrt war schon vor Inkrafttreten der Bayerischen Verfassung ein geschützter Feiertag, was an der Stelle auch noch keiner angesprochen hat. Sie haben gesagt, dass die Regelung sehr komplex und bürokratisch ist. Aus unserer Sicht ist sie eigentlich sehr vorausschauend, einfach begründet und abgeleitet. Die Basis ist die Zensuserhebung; dort hat man die Erhebung und die Ermittlungen. Die betroffenen Kommunen bekommen bereits ein Jahr nach der Erhebung die Zahlen zur Verfügung gestellt und können sich ausreichend vor dem Feiertag darauf einstellen. Sie können diese Informationen entsprechend bereitstellen, umsetzen und einplanen. Ich möchte schon festhalten – ich glaube, da sind wir uns auch einig, da können wir uns dann alle über die Fraktionen hinweg wieder vereinen und versammeln –, dass Bayern für Leistungsbereitschaft steht. Deswegen sind wir wirtschaftlich erfolgreich. Wirtschaftliche Stärke hat für uns eine ganz große Bedeutung, Aber natürlich sind auch unsere Werte von Bedeutung. Sie sind gut mit dem christlichen Glauben vereinbar. Glaube und Arbeit schließen sich an der Stelle nicht aus. Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir hier weiterhin an einer verantwortungsvollen Feiertagsordnung festhalten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
