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Horst Arnold

SPD 21.10.2025 Sitzungen 19/61

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Justiz ist ein wesentlicher Bestandteil des demokratischen Rechtsstaates. Die Gerichte wachen und richten über die Einhaltung der Gesetze, die die Parlamente zur Regelung unseres Zusammenlebens beschlossen haben und beschließen. Daher ist es wichtig und notwendig und unabdingbar, auch Laienrichterinnen und Laienrichter, in dem Fall Schöffinnen und Schöffen, dabei einzusetzen. Das sorgt zum einen dafür, dass Recht nicht nur im Elfenbeinturm von Volljuristen gesprochen wird, und sorgt zum anderen auch für die Bodenhaftung der jeweiligen Spruchkörper. Die Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen. Daher ist es wichtig, dass auch Schöffinnen und Schöffen dabei mitwirken. Schöffen sind auch kein Feigenblatt, denn tatsächlich werden zum Beispiel beim Schöffengericht am Amtsgericht Urteile mit Zweidrittelmehrheit gesprochen. Bei zwei Schöffen und einem Berufsrichter kommt es tatsächlich auf die Schöffen an. Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Bewährung – es kommt auf die Schöffen an. Schöffinnen und Schöffen werden gewählt. Die Frage stellt sich, welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Sie kennen vielleicht die Diskussionen aus Ihren Gemeinde- oder Stadträten, die dann alle fünf Jahre auftauchen. Ganz entscheidend ist, obwohl das bisher ungeschrieben vorausgesetzt wird, der Umstand, dass Schöffen fest verankert sind in der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Deshalb sagen wir als SPD-Landtagsfraktion, und nicht nur wir: Verfassungsfeinde und Verfassungssaboteure haben auf der Richterbank keine Daseinsberechtigung. Sie haben dort nichts verloren, (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) nichts verloren auf deutschen Richterbänken und bayerischen Richterbänken. Aber die Frage ist jetzt: Wie ist das geregelt? – Gesetzlich ist das nicht geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat aber sehr deutlich gemacht, dass die Verfassungstreue eine notwendige, nicht wegzudenkende Voraussetzung auch für Schöffen ist. In Bayern werden Fragebögen angelehnt an die Verfassungstreueverordnung an die Gemeinden geschickt. Tatsächlich hat die Staatsregierung aber erkannt – ich verweise da auf die Diskussion in der letzten Woche –, dass entsprechende Regelbefragungen gesetzlich zu regeln sind und nicht möglicherweise durch eine Verordnung. Schöffen sind keine Beamte, sind keine Berufsrichter, sondern ehrenamtlich. Danke an dieser Stelle allen Schöffinnen und Schöffen für ihren Einsatz! Aber tatsächlich ist die Bedeutung von Schöffen und Schöffinnen so groß für unsere Rechtsordnung, dass sie auch eine eigene, nur allen dienliche Gesetzesregelung erfahren dürfen. Unser Gesetzentwurf normiert diese Regelung, nämlich dass man Fragebögen versendet, aber in Bezug auf ein Gesetz, und schafft zugleich einen zwingenden Ausschlussgrund dafür, dass Verfassungsfeindinnen und Verfassungsfeinde nicht Schöffinnen und Schöffen werden dürfen, normiert aber auch – das ist bisher überhaupt nicht geregelt – die Abberufung von Schöffinnen und Schöffen während ihres Amtes. Denn was geschieht mit Schöffen, die sich schlimmstenfalls im Verlauf ihres Schöffenamtes privat gegen unsere Verfassung radikalisieren? Herr Eisenreich, was geschieht? Welche Regelung hat das bayerische Justizministerium vorzuweisen, wenn sich ein Schöffe plötzlich als Salafist, Antisemit, Faschist oder Fundamentalkommunist herauskristallisiert? Gibt es da eine gesetzliche Regelung für die Abberufung? – Die Antwort ist: Nein. Deswegen haben wir mit unserem Gesetz die Antwort gegeben. Wir wollen eine gesetzliche Regelung dafür. (Beifall bei der SPD) Mit unserem Gesetz wird der Abberufungstatbestand genauso geregelt wie bei der Einstellung, wenn Verfassungsgegner aktiv-kämpferisch die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wollen oder in Frage stellen. Wir haben den Anspruch, solche Leute so schnell wie möglich zumindest von der Richterbank wegzubekommen und nicht weiterhin als Rechtsprechungsorgan zu erdulden. Wir wollen das gesetzlich geregelt wissen. In Zeiten, in denen die Verfassungsschutzämter mehr und mehr darüber zu klagen haben, dass viele extremistische Bewegungen in den Griff zu bekommen sind, zu denen viel ermittelt und erforscht wird, machen wir das nicht aus Bürokratiesucht heraus, sondern weil die freiheitliche demokratische Grundordnung, unser Rechtsstaat, den Anspruch hat, Verfassungsfeinde zu keiner Zeit an den Richtertischen zu dulden. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Nun ist klar, dass Sie mit Sicherheit darauf verweisen, das wäre eine Bundesangelegenheit. Aber ich sage Ihnen: Nein, das ist keine Bundesangelegenheit, solange das im Bund nicht geregelt ist. Wir können das in Bayern regeln durch das bayerische Justizministerium und die Änderung dieses Gesetzes in der vorgeschlagenen Form. Wir sollten das in Bayern regeln und, ehrlich gesagt, müssen das auch in Bayern regeln, wenn man sieht, welche Verrücktheiten und vor allen Dingen welche Gefahren durch Verfassungsfeinde in unserem Staat mehr und mehr drohen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Der Schutz der freiheitlichen gewaltengeteilten Demokratie auch in Bayern muss die Triebfeder sein. Wenn Sie jetzt sagen, das Gesetz sei nicht zielführend, frage ich Sie: Welches Ziel haben Sie denn vor Augen? Eine Bundesregelung mit dem Verweis, dass unsere Justizministerin von der SPD ist? Ist das Parteitaktik, oder geht es hier um den Rechtsstaat? Was wir hier erledigen können, das sollten wir hier erledigen. Da gibt es den Spruch: "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr." In diesem Zusammenhang glaube ich, dass es an der Zeit ist, auch im Einklang mit dem, was die Bayerische Staatsregierung im Rahmen des öffentlichen Dienstes vorschlägt, diese Regelungen insoweit einzuführen. Wer abwartet und Zuständigkeiten leugnet oder relativiert, der hat die Zeichen der Zeit leider noch nicht erkannt. Bitte lassen Sie uns dafür sorgen, dass in den Diskussionen, die dann in den Ausschüssen stattfinden, diese Zeichen der Zeit deutlicher gemacht werden und deutlich gemacht wird, dass es uns hier tatsächlich um die Rechtsprechung im Freistaat Bayern geht. Was wir in Bayern besorgen können frei nach dem Motto, Herr Ministerpräsident, "Bayern kann vorne dran sein" – hier ist es wirklich sinnvoll –, können wir gemeinsam machen. Niemandem bricht ein Zacken aus der Krone, bloß weil das ein Gesetzentwurf der SPD ist. So viel Demokratie muss sein, und so viel Demokratie muss vorausgesetzt werden. Deswegen bitte ich um eine rege Diskussion und werbe um Zuspruch für unseren Gesetzentwurf. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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