Martin Scharf
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird keine Gesinnungspolitik betrieben. Wir wollen lediglich Leute, die Gegner der Verfassung sind, nicht als Schöffen und als Richter haben. Das ist das, was wir wollen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Ich möchte mich ebenfalls an dieser Stelle bei allen Schöffinnen und Schöffen für ihre Arbeit bedanken. Sie machen einen guten Job. Dafür vielen Dank. Lieber Horst Arnold, auch uns geht es um die Rechtsprechung in Bayern. Der Gesetzentwurf der SPD mit dem Titel "Keine Verfassungsfeinde als Schöffenrichter" greift ein Thema auf, das auf den ersten Blick selbstverständlich klingt. Das ist es auch. Wer an der Rechtsprechung mitwirkt, muss fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Daran besteht kein Zweifel. Der entscheidende Punkt ist jedoch, dass dies bereits heute geltendes Recht ist. Eine zusätzliche gesetzliche Regelung, wie sie die SPD will, braucht es aus meiner Sicht nicht. Nach der bestehenden Rechtslage ergibt sich für ehrenamtliche Richterinnen und Richter die Pflicht zur Verfassungstreue direkt aus der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2008 klargestellt, dass Schöffen als gleichberechtigte Organe der Rechtsprechung denselben Anforderungen an die Verfassungstreue unterliegen wie Berufsrichter. Diese Pflicht ist keine Frage des politischen Wollens, sondern eine verfassungsrechtlich gesicherte Grundlage. Verstöße dagegen können schon heute zur Enthebung aus dem Amt führen. Ein Bewerber mit verfassungsfeindlicher Gesinnung darf schon nach heutigem Recht nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden. Außerdem wurde erst 2024 beschlossen, die Verfahren zur Überprüfung der Verfassungstreue landesweit zu vereinheitlichen. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen inzwischen eine Erklärung abgeben, dass sie keine extremistischen Organisationen unterstützen oder unterstützt haben. Zudem werden Auszüge aus dem Bundeszentralregister eingeholt. Das hat Herr Kollege Arnold schon gesagt. Das zeigt mir: Der Staat handelt bereits entschlossen, ohne dass es einer neuen gesetzlichen Vorschrift bedarf. Die SPD spricht in ihrem Antrag von einer angeblichen "Regelungslücke". Diese Lücke besteht nicht. Vielmehr wäre der vorliegende Gesetzentwurf eventuell systemwidrig. Die persönliche Rechtsstellung ehrenamtlicher Richter ist im Deutschen Richtergesetz geregelt, nicht im Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetz. Eine bayerische Sonderregelung wäre daher nicht nur überflüssig, sondern auch juristisch fragwürdig. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Hört, hört!) Genau deshalb wird auf der nächsten Justizministerkonferenz im November über eine bundeseinheitliche Regelung im Deutschen Richtergesetz beraten. Hinzu kommt noch ein weiterer wichtiger Punkt: Der Gesetzentwurf der SPD würde eventuell unnötige rechtliche Risiken schaffen. Eine zwingende Ausschlussregelung, wie sie darin vorgesehen ist, hätte zur Folge, dass Urteile in vielen Fällen künftig wegen fehlerhafter gleichgewichtiger Besetzung anfechtbar wären. Dadurch könnten Strafverfahren erheblich verzögert oder sogar aufgehoben werden, mit allen negativen Folgen für die Rechtssicherheit und für das Vertrauen in die Justiz. Der Vorschlag mag also gut gemeint sein, wäre aber in der Praxis kontraproduktiv. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die bayerische Justiz ist aufmerksam und wachsam, wenn es um die Verteidigung unserer Verfassung geht. Wir brauchen keine symbolischen Gesetze, um das Offensichtliche zu bekräftigen. Entscheidend ist die konsequente Anwendung des bestehenden Rechts; und die funktioniert. Eine zusätzliche Regelung, die keine Lücke schließt, aber neue Unsicherheiten schafft, wäre ein Schritt in die falsche Richtung. Wir werden jetzt im Ausschuss über dieses Gesetz beraten. Aus meiner Sicht sieht es jedoch nicht gut aus. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
