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Horst Arnold

SPD 21.10.2025 Sitzungen 19/61

Sie fragen nach Grundrechten. Was ist mit Ihrem Grundrecht auf Meinungsäußerung? – Man ist platt, welche Fragen gestellt werden, die gar nicht zu diesem Kontext passen. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Was wollen Sie denn bei der Änderung des Petitionsrechts mit dem Verweis auf Grundrechte bewirken? – Gar nichts. Sie ziehen hier einfach Dinge heraus und reden von Grundrechten. Natürlich ist die körperliche Unversehrtheit das höchste Rechtsgut, das wir in diesem Land zu schützen haben. Darüber sind wir uns alle einig. Sie brauchen sich nicht darum zu bemühen; das ist schon längst geschehen. Hier geht es um Petitionsrechte, die jedermann hat, auch jemand, der bereits wegen Mordes verurteilt worden ist. Ich habe es im Gefängnisbeirat selbst schon erlebt, dass solche Leute dann zu mir kommen. Soll ich denen sagen, Sie haben zwei Leute umgebracht, Sie haben keine Rechte mehr? – So funktioniert unser Rechtsstaat nicht! Das möge auch so bleiben. (Beifall bei der SPD, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

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