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Andreas Winhart

AfD 21.10.2025 Sitzungen 19/61

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach dem Sport, der zur Vermeidung von Krankheiten, von Unfällen etc. da ist, wollen wir uns jetzt dem Thema widmen, wenn es zu spät ist oder wenn Menschen geholfen werden muss: den Krankenhäusern. Wir schlagen Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, in dem es um die Änderung des Krankenhausgesetzes in Bayern geht. Es geht ganz konkret um die Krankenhausplanung. Wir alle wissen aus den vergangenen Diskussionen hier im Hause zum Thema Krankenhaus, dass durch die Reformen und durch die Defizite einiges im Argen liegt. Wir haben uns die Sache einmal genauer angeschaut. Logischerweise ist es so – das verpflichtet uns auch bundesgesetzlich –, dass die Länder für die Krankenhausplanung zuständig sind. Diese Krankenhausplanung ist ganz klar im Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes geregelt; dort heißt es: "Die Länder stellen zur Verwirklichung der in § 1 genannten Ziele Krankenhauspläne und Investitionsprogramme auf". – Das ist die Aufgabe, der der Freistaat Bayern nachkommen muss. Natürlich gibt es bei uns seit Jahren den Krankenhausplan – jährlich in einem gewissen Umfang erneuert und angepasst. Dahinter steht ein Bayerischer Krankenhausplanungsausschuss. Genau um diesen und um dessen Zusammensetzung geht es jetzt. Dort sitzen zum Beispiel Leute von der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, von den Krankenkassenverbänden, vom Bayerischen Gemeindetag, vom Städtetag, vom Landkreistag, vom Bezirketag, von der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, vom Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern, vom Landesausschuss Bayern des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und von der Bayerischen Ärztekammer. Von der Landesebene ist aber niemand außer einem Vertreter des Gesundheitsministeriums dabei, der die Sitzung leiten soll. Jeder dieser Verbände, jede dieser Institutionen entsendet zwei Personen in dieses Gremium. Im Endeffekt sind das Interessengesellschaften – die Bayerische Krankenhausgesellschaft, die Krankenkassen, die Ärzte, etc. –, und ich frage mich schon die ganze Zeit, warum die Vereinigung der Pflegenden, die von Ihnen so heiß geliebt wird, nicht dabei ist, diejenigen, die mit dem Krankenhauswesen betraut sind. Bis jetzt hat das auch gut funktioniert. Allerdings muss man sagen, dass die Herausforderungen, vor denen gerade die Krankenhauslandschaft steht, vehement sind. Wir haben zur Kenntnis zu nehmen, dass die Landkreise unter defizitären Krankenhäusern leiden. Wir sind jetzt an dem Punkt angelangt, an dem die einen oder anderen darüber nachdenken, das eine oder andere Haus zu schließen, was auch durch die Lauterbach‘sche Reform so gewollt ist. Aufgabe der Landesebene ist es, auf ganz Bayern zu schauen, ohne Partikularinteressen der kommunalen Ebene zu berücksichtigen. Wir müssen an dieses Thema ran. Deshalb möchten wir Ihnen heute vorschlagen, das Gremium Krankenhausplanungsausschuss um zwei Personen aus dem Landtag zu ergänzen. Das sehen wir in vielerlei Hinsicht als gegeben. Erstens. Diese Landesaufgabe nimmt der Freistaat Bayern so nicht wirklich wahr, sondern sie ist im Endeffekt an die Interessenvertreter und an die kommunalen Spitzenverbände delegiert. Das halten wir für falsch. Wir hätten den Landtag gerne mit an Bord. Zweitens. Auch das Gesundheitsministerium braucht Kontrolle. Wir wollen die Volksvertretung mit an Bord sehen; denn die Patientinnen und Patienten wählen uns und nicht die Staatsministerin. Wir sind die Volksvertretung und sollten mit an Bord sitzen. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, dieses Gesetz anzupassen und dabei eine klare und ausgewogene Repräsentation zu wählen. Wir haben durchaus mit dem Gedanken gespielt, mehrere Fraktionen zu beteiligen. Die anderen Gremien sind aber auch nur mit zwei Personen vertreten. Wir wollen die Arbeitsfähigkeit dieses Gremiums grundsätzlich aufrechterhalten. Wir schlagen vor, dass von den regierungsstützenden Fraktionen und von der stärksten Oppositionskraft jeweils ein Mitglied des Landtags den Bayerischen Krankenhausplanungsausschuss ergänzt. Somit wird einerseits sichergestellt, dass die landesweiten Interessen – dafür sind wir zuständig – vertreten sind und so ein größerer ganzheitlicher Blick auf die Sache geschaffen wird. Andererseits weiten wir die Kontrolle, die uns als Parlament obliegt, auf die Tätigkeiten des Staatsministeriums aus. Wir sehen noch einen weiteren Punkt. Es geht um die Investitionsprogramme; denn der Freistaat Bayern stellt jedes Jahr Millionen von Euro zur Verfügung, damit wir die Krankenhäuser auf Vordermann bringen und gut ausstatten. Das könnte man natürlich im Gesamten an diesen Krankenhausplanungsausschuss weitergeben. Wir sehen es aber gerade in Zeiten von klammen Kassen als opportun an, dass derjenige, der das Budgetrecht hat – das ist in Bayern der Bayerische Landtag –, entsprechend beteiligt ist. In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion hier und im Ausschuss und darüber, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall bei der AfD)

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