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Jutta Widmann

FREIE WÄHLER 21.10.2025 Sitzungen 19/61

Wertes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Über den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Petitionsgesetzes haben wir bereits einmal diskutiert. Ich kann Ihnen zu Beginn gleich einmal sagen, dass sich die Meinung der FREIEN WÄHLER nicht geändert hat. Wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier werden angebliche Probleme im Petitionsrecht heraufbeschworen, die es meiner Meinung nach in der Praxis gar nicht gibt. Die AfD möchte, dass künftig ausdrücklich die Möglichkeit festgeschrieben wird, dass Petitionen als unzulässig abgewiesen werden, wenn damit rechtswidriges Verhalten fortgesetzt werden soll. Wir haben schon gehört, dass das verfassungswidrig ist. Gleichzeitig soll eine ladungsfähige Anschrift verlangt werden. Das haben wir auch schon gehört: Wir sind nicht im Gericht. Meine Damen, meine Herren, das Einreichen einer Petition, gleich aus welchen Gründen, stellt kein rechtswidriges Verhalten dar. Das ist meine feste persönliche Überzeugung. Eine Petition ist erst einmal einfach eine Bitte an den Landtag, sich mit dem Problem einer Bürgerin oder eines Bürgers zu beschäftigen. Ob dieser Bitte dann aufgrund der bestehenden Gesetze oder aufgrund des Sachverhalts entsprochen werden kann, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wir haben bereits jetzt im Petitionsrecht die Möglichkeit, Petitionen für unzulässig zu erklären, und Sie wissen, das machen wir auch. Wir brauchen daher eigentlich keine Gesetzesänderung, die im Kern nur darauf abzielt, das Petitionsrecht in irgendeiner Form einzuschränken. Wir FREIEN WÄHLER werden bei dieser Beschneidung der Grundrechte nicht mitmachen. Eine Petition ist die direkte Stimme der Bürger gegenüber unserem Parlament. Diese Zeit müssen wir uns nehmen. Ich halte das auch nicht für vertane Zeit. Jeder kann eine Petition einreichen. Sie ist kostenlos, man braucht keinen Anwalt. Das Schöne ist, dass der Bürger direkt mit unserem Parlament, mit den Abgeordneten in seinen eigenen Worten sprechen kann. Ich bin immer wieder überrascht, wie es uns alle gemeinsam trifft, wenn ein Problem auftaucht. Ich finde es eine großartige Möglichkeit, direkt mit den Bürgern über die Probleme zu sprechen, und wir versuchen gemeinsam zu helfen. Das finde ich eigentlich auch etwas Schönes. Wir haben eine Fülle von Gesetzen. Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger zwischen die Gesetze fallen. Immer wieder gibt es Probleme, bei denen wir gemeinsam sagen: Das kann doch an der Stelle nicht sein, da müssen wir helfen. – Wir können nicht immer helfen, aber wir versuchen es gemeinsam. Wir können zustimmen, und wir können ablehnen. Wir können gemäß § 80 Nummer 3 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag entscheiden und die Petition zur Berücksichtigung oder als Material an die Staatsregierung überweisen. Wir können sie an die Härtefallkommission weitergeben. Oder wir können gemäß § 80 Nummer 1 beschließen. Diesen Spielraum sollten wir uns nicht nehmen lassen. Eine Petition ist nicht für uns Abgeordnete oder das Parlament da, sondern für die Bürgerinnen und Bürger. Ich halte es für ein wichtiges Recht, und ich will nicht, dass wir es künstlich beschneiden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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