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Horst Arnold

SPD 21.10.2025 Sitzungen 19/61

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Dietrich, ich bin mit Ihnen einig in der rechtlichen Würdigung des Gesetzes. Einig gehe ich nicht mit Ihrer Bewertung, was dahintersteht. Sie sagen, man hat sich nicht damit auseinandergesetzt. Ich sage Ihnen: Man hat sich bewusst damit in dieser Art und Weise auseinandergesetzt. Die AfD hat diesen Gesetzentwurf vorsätzlich produziert, und zwar sehenden Auges dahin gehend, dass man aus Jedermannsrechten, die so gewährt werden, weil es im Grundgesetz steht – jedermann hat Anspruch auf Gehör vor dem Bundestag bzw. Landtag –, in der Bayerischen Verfassung ein sogenanntes Deutschenrecht konstruieren will. Das gibt es auch, Artikel 8 des Grundgesetzes: "Alle Deutschen haben das Recht, sich [...] friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Auf diese Art reduziert die AfD die Verfassung zum einen. Zum anderen will sie auch noch Verhaltensweisen definieren für ein verfassungsrechtlich gewährtes Grundrecht, um dieses Grundrecht überhaupt wahrnehmen zu können. Diese Verhaltensweisen muss irgendjemand bestimmen, am liebsten die AfD selber. Darüber hinaus wird auch verkannt, dass schon der Einleitungssatz des Redners der AfD, dass wir hier durch die Petitionen Recht machen, überhaupt nicht zutrifft. Wir haben in diesem Zusammenhang keine Rechtsetzungskompetenz aufgrund von Petitionen. Wenn der Staat diese Begehren von Bürgern so weit ernst nimmt, dass er eine Zeit lang still hält, um das Parlament ernst zu nehmen, sich dem Problem zu widmen, ist das keine Rechtsetzung, sondern das ist rechtsstaatlich geübte Zivilisation. Diese rechtsstaatlich geübte Zivilisation gefällt Ihnen nicht, wahrscheinlich, weil Sie zu lange sitzen müssen oder Dinge erfahren, die Ihnen doch nicht behagen. Sie reduzieren das dann auf ein paar Beispiele, die Sie häscherhaft als den Missbrauch von Rechten darstellen. Aber es gibt keinen Missbrauch eines Petitionsrechts, weil das nämlich jedem Mann und jeder Frau zusteht. Wenn man nicht will, dass eine Eingabe zulässig ist, entscheidet das der Ausschuss und nicht irgendjemand davor. So ist es also, wenn man gegen das Grundgesetz agiert. Ich muss Ihnen sagen, Sie hätten keinen besseren Beweis dafür abliefern können, dass Sie in diesem Zusammenhang erstens das Grundgesetz per se nicht wollen, dass Sie es zweitens, wenn es so da ist, abschaffen oder verändern wollen, und dass Sie drittens keinen Schuss Pulver auf die Würde des Menschen ohne Achtung der Hautfarbe und der Herkunft geben, sondern dass Sie einfach Ihr Ding reiten, diese unsere Gesellschaft so zu verändern, dass wir keine Demokratie mehr sind. Dieser Gesetzentwurf ist dankenswerterweise der lebende Beweis dafür, dass Sie zu Recht beobachtungswürdig sind und diese Beobachtung tatsächlich auch begründet ist. Mehr muss man sich damit nicht auseinandersetzen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Zwischenbemerkung!

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