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Thorsten Freudenberger

CSU 21.10.2025 Sitzungen 19/61

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht einmal mehr um die Krankenhausplanung, diesmal um eine Spezialfrage. Immer wenn wir hier über die Krankenhausplanung sprechen, habe ich das Gefühl, dass zwei Vorstellungen aufeinandertreffen. Auf der einen Seite gibt es diejenigen, die glauben, dass der Freistaat Bayern in der Krankenhausplanung überhaupt nichts tun würde. (Zuruf von den GRÜNEN: Ja!) Auf der anderen Seite gibt es diejenigen, die – so wie ich – sachorientiert darlegen können, dass sich der Freistaat Bayern selbstverständlich im Sinne einer kooperativen Krankenhausplanung – das zeigt allein schon das in Rede stehende Gremium des Krankenhausplanungsausschusses – sehr wohl aktiv in die Krankenhausplanung einbringt. Allerdings haben wir ein System, das wir um sieben entscheidende Punkte auch der Krankenhausplanung ergänzt haben, bei dem der Freistaat die Kommunen unterstützt und in dem die Kommunen im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung sehr wohl selbst entscheiden können, wie Gesundheitsversorgung vor Ort koordiniert und geplant wird. Diese Kooperation fortzuentwickeln wie mit diesem Sieben-Punkte-Plan, halte ich für richtig; mit ständigen Schuldzuweisungen kommen wir nicht weiter. Ich habe auch immer den Verdacht, dass diejenigen, die besonders vehement fordern, der Freistaat sollte doch Entscheidungen über Krankenhäuser vor Ort treffen, wahrscheinlich auch diejenigen wären, die als Erste demonstrierten, wenn in München Entscheidungen fielen, die vor Ort Auswirkungen hätten, die einem nicht gefallen würden. So können wir die Arbeitsteilung nicht machen. So wollen wir sie auch nicht gestalten. Daher werbe ich immer wieder dafür, anzuerkennen, dass sich der Freistaat sehr wohl in die kooperative Krankenhausplanung in Bayern einbringt. Den Vorschlag, der hier eingebracht wird, lehnen wir ab. Ich möchte das sachlich begründen. Der Krankenhausplanungsausschuss ist ein bewährtes Gremium, in dem sich Expertinnen und Experten darüber austauschen, wie die Bedarfsplanung für einzelne Standorte zu gestalten ist. Letztlich obliegt dem Krankenhausplanungsausschuss vor allem die Aufgabe, die bedarfsgerechte Planung zu bestätigen. Das heißt, was vorher die Träger von Krankenhäusern zusammen mit dem Staatsministerium ausgehandelt haben, wird vom Krankenhausplanungsausschuss dahin gehend geprüft, ob es plausibel, stimmig und bedarfsgerecht ist. Dieser Aufgabe ist dieses Gremium in all den Jahren sehr wohl nachgekommen, und bei dieser Aufgabenstellung kann es bleiben. Die parlamentarische Kontrolle erfolgt aus meiner Sicht nicht über zwei Vertreter im Krankenhausplanungsausschuss, sondern letztlich immer darüber, dass wir in der Lage sind, Einzelfragen im Ausschuss oder auch hier zu behandeln, und am Schluss mit dem Etatrecht sowieso darüber entscheiden, welche Investitionsnotwendigkeiten vor Ort gefördert werden oder nicht. Das heißt, die parlamentarische Kontrolle erfolgt im Landtag auch in diesem Fall in ausreichendem Maße. Hinzu kommt ein neues Instrumentarium, das einmalig bereits ausgeführt und erprobt wurde, nämlich die Entscheidung vor Ort von der Zustimmung und Bestätigung der Bayerischen Staatsregierung flankieren zu lassen. Wir haben also ausreichend Methoden und Maßnahmen, um die Krankenhausplanung zu begleiten. Aus diesem Grund wollen wir keine Vergrößerung des Krankenhausplanungsausschusses und halten diese auch in der Sache nicht für zielführend. Erlauben Sie mir am Schluss eine Anmerkung. Ich bin ein wenig darüber gestolpert: In dem AfD-Gesetzentwurf steht, dass eine Person des Landtags aus den Regierungsfraktionen von der stärkeren Fraktion – das wäre wohl die CSU – und die andere Person aus den Oppositionsfraktionen auch von der stärksten Fraktion gestellt werden sollte. Dann seien die zwei hier vertretenen politischen Lager vertreten. Im Umkehrschluss heißt das, dass hier ein Lager von AfD, SPD und GRÜNEN gesehen wird. Das ist ein etwas sonderbares Lagerverständnis, und an dem Lagerfeuer wünsche ich wirklich viel Freude. Wir lehnen den Vorschlag ab. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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