Martin Behringer
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn klarstellen: Die Arbeit unserer privaten Förderschulen verdient unsere volle Unterstützung. Tausende engagierte Pädagoginnen und Pädagogen leisten hier tagtäglich Großartiges für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, für deren Familien und letztlich für unsere gesamte Gesellschaft. Diese Arbeit ist wertvoll, sie ist unverzichtbar, und sie ist zu Recht finanziell abzusichern. Auch richtig ist, dass es in der Vergangenheit bei der sogenannten Spitzabrechnung des Schulaufwandes zu Verzögerungen kam. Diese Rückstände waren und sind für die betroffenen Träger belastend, keine Frage, aber der Antrag, den wir heute diskutieren, greift einfach zu kurz. Er geht in eine komplett falsche Richtung. Erstens. Die Staatsregierung hat längst gehandelt. Das Problem wurde erkannt, Lösungen sind auf dem Weg und wirken bereits. Frau Köhler, Sie haben selbst gesagt: Zwei Drittel der privaten Förderschulen in Bayern haben bereits auf das neue budgetierte Abrechnungsverfahren umgestellt. Dieses Verfahren schafft nicht nur mehr Planbarkeit und Effizienz, es ermöglicht auch eine passgenaue Finanzierung, die den unterschiedlichen Bedarfen der einzelnen Förderschulen gerecht wird. Die Umstellung erfolgt strukturiert und schrittweise, im Dialog mit den Trägerverbänden und unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen. Es wäre fahrlässig, diesen Prozess nun übereilt durch eine allgemeine Pauschalierung zu ersetzen. Zweitens. Eine Pauschalierung, wie sie im Antrag gefordert wird, ist nicht nur unsachgemäß, sie ist auch gefährlich. Die Förderschulen in Bayern sind so vielfältig wie die Schülerinnen und Schüler. Ob geistige, körperliche, emotionale oder sprachliche Förderbedarfe: Der organisatorische und finanzielle Aufwand unterscheidet sich teils erheblich. Eine starre Pauschale würde diesen Unterschieden nicht gerecht werden. Sie würde die Finanzierung verwässern und im Zweifel nicht zu mehr, sondern zu weniger Gerechtigkeit führen. Genau das lehnen auch die Trägerverbände selbst ab. Sie sprechen sich klar gegen eine Pauschalierung aus, weil sie wissen, dass dies den realen Bedürfnissen ihrer Schulen nicht entspricht. Drittens. Wir müssen mit den öffentlichen Mitteln verantwortungsvoll umgehen. Ein pauschales Auszahlungssystem ohne belastbare Grundlage bedeutet nichts anderes als einen Blindflug auf Kosten des Steuerzahlers. Bevor Mittel pauschal ausgezahlt werden, braucht es eine verlässliche Datenbasis. Genau die wird hier aktuell durch das Budgetierungsverfahren geschaffen. Es geht nicht um mehr Bürokratie oder um Bürokratie um ihrer selbst willen, es geht um Transparenz, um Rechtsstaatlichkeit und um die Gleichbehandlung aller Träger, staatlich wie privat. Viertens. Der Antrag verkennt die bereits erreichten Fortschritte. Die Rückstände bei der Spitzabrechnung werden konsequent abgebaut, unter Anwendung eines vereinfachten Verfahrens, das zwischen Staatsministerium, Trägerverbänden und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof abgestimmt wurde. Die Möglichkeit von Abrechnungsvergleichen auf Basis der vergangenen drei Jahre ist ein pragmatischer Weg, der Bürokratie abbaut, ohne auf Sorgfalt zu verzichten. Meine Damen und Herren, wir teilen das Ziel, den Schulaufwand für private Förderschulen verlässlich, planbar und effizient zu finanzieren, aber wir setzen dabei auf ein tragfähiges, rechtssicheres Verfahren und nicht auf Schnellschüsse, die gut gemeint, aber schlecht gemacht sind. Der Antrag übersieht bestehende Lösungen, ignoriert die ablehnende Haltung der Träger selbst und läuft am Schluss am tatsächlichen Bedarf vorbei. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
