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Markus Büchler

GRÜNE 21.10.2025 Sitzungen 19/61

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Tempo 30 schützt Menschen. Tempo 30 schützt insbesondere Kinder, unsere Schulkinder; Tempo 30 schützt aber auch Seniorinnen und Senioren. Tempo 30 schützt innerorts auch vor Lärm, und deswegen hat Tempo 30 seine Berechtigung. Tempo 30 ist eine Maßnahme, die unsere Kommunen in ihrer Selbstverwaltung anordnen können, und es ist sehr schade, dass wir in Bayern relativ wenig Tempo 30 haben. Das ist das Problem, das wir in Bayern haben: nicht, dass es zu viel Tempo 30 gibt, sondern, dass es im krassen Unterschied zu anderen Bundesländern, zum Beispiel Baden-Württemberg oder auch Hessen, sehr viel weniger Tempo 30 gibt. Jetzt hat gerade der Bundesgesetzgeber – Bundestag und Bundesrat gemeinsam – die Straßenverkehrs-Ordnung reformiert und den Kommunen, also den kommunalen Straßenverkehrsbehörden, etwas mehr Handlungsspielräume gegeben, Tempo 30 streckenbezogen anzuordnen. Das wird in anderen Bundesländern gemacht, und zwar auch mit Unterstützung der dortigen Landesregierungen. Die geben sogar Handreichungen heraus, wie die neuen Instrumentarien am besten genutzt werden können, damit sie Tempo 30, das die Leute vor Ort und die Eltern haben wollen, um die Kinder zu schützen, anordnen können. In Bayern hingegen ist es anders. Hier hat der Innenminister ein Innenministerielles Schreiben angekündigt, in dem die Vorgaben des Bundesgesetzgebers präzisiert werden sollen. Die Reform der Straßenverkehrs-Ordnung ist aber jetzt schon ein Jahr alt, die Verwaltungsvorschrift bald ein halbes Jahr, und wir haben immer noch nicht dieses Innenministerielle Schreiben des bayerischen Innenministeriums, weswegen sämtliche Initiativen der bayerischen Kommunen, Tempo 30 auszuweiten oder einzuführen, auf Halde liegen. Die Landratsämter antworten: Ja, wir müssen auf das Innenministerielle Schreiben des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann warten. – Das ist das Problem, das wir in Bayern haben. Bayern blockiert die StVO-Reform, die den Kommunen mehr Möglichkeiten für Tempo 30 geben will, im Hinblick auf die Anordnung durch die Kommunen. Das ist das Problem. Deswegen fordere ich die Staatsregierung auf, endlich dieses Innenministerielle Schreiben herauszugeben und den Kommunen den Weg freizuräumen, damit sie die neuen gesetzgeberischen Möglichkeiten, die der Bund geschaffen hat, auch anwenden können – zum Wohle unserer Bevölkerung, für mehr Sicherheit und mehr Lärmschutz für unsere Leute. (Beifall bei den GRÜNEN)

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