Alexander Dietrich
Ich glaube, Herr Halemba, Sie haben es nicht verstanden. Wird eine Adresse nicht mitgeteilt, ist es ein praktikables Problem, dass der Petent das möglicherweise nicht mitgeteilt bekommt, aber es hat keine Auswirkung auf die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer Petition. Im Übrigen frage ich mich: Wenn Sie nur eine Anschrift gemeint haben, warum verwenden Sie dann den Begriff der ladungsfähigen Anschrift? Wen wollen Sie hier laden? Dieser Gesetzentwurf zeigt, Sie haben sich überhaupt nicht mit dem Recht beschäftigt, sondern es geht Ihnen allein um politisches Theater. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
