Thorsten Schwab
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade ist von der AfD-Fraktion erläutert worden: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, alle Tempo-30-Zonen in Hauptverkehrsstraßen zu überprüfen und gegebenenfalls aufheben zu lassen bzw. wo immer möglich wieder 50 km/h einzuführen." (Zuruf von der AfD: Das ist ihr Job!) – Es ist schon die Aufgabe von Städten und Gemeinden, bei Ortsstraßen im eigenen Bereich darüber nachzudenken, ob hier und da Tempo 30 möglich ist. Jetzt wird die Staatsregierung aufgefordert, in 71 Landkreisen bei 2.056 Städten und Gemeinden unter Beteiligung der zuständigen Stellen, insbesondere Straßenbaubehörden und der Polizei, das alles überprüfen zu lassen und eventuell wieder aufzuheben. Wer soll denn das leisten, bitte schön? (Andreas Winhart (AfD): Die Landratsämter!) – Das ist ein Wahnsinn. Wir können diesen Antrag so nicht durchgehen lassen, weil es einfach ein bürokratischer Wahnsinn ist. In der Straßenverkehrs-Ordnung ist eindeutig geregelt, dass innerorts in der Regel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Diese darf auf 30 km/h beschränkt werden, wenn eine einfache konkrete Gefahrenlage vorliegt. – So steht es in der Straßenverkehrs-Ordnung des Bundes. Diese einfache konkrete Gefahrenlage ist in Wohngebieten rechtlich anerkannt. Sie sagen jetzt, dass so und so viel Prozent der Straßen auf Tempo 30 heruntergesetzt worden sind. Ein überwiegender Prozentsatz davon ist Wohngebiet, und in den Wohngebieten richten die Kommunen oft Tempo-30-Zonen ein. In überörtlichen Straßen und auf Hauptverkehrsstraßen der Kommunen gilt selbstverständlich Tempo 50. (Zuruf von der AfD) Da gibt es auch bestimmte Ausnahmen in der Straßenverkehrs-Ordnung: Vor Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen und Krankenhäusern kann man, auf eine bestimmte Strecke begrenzt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 heruntersetzen. Wenn es Kindergärten oder Schulen sind, ist das oft auch zeitlich begrenzt: von 7 Uhr morgens bis um 16 Uhr oder 17 Uhr nachmittags. Auch das ist in der Straßenverkehrs-Ordnung bereits geregelt. Wer will denn das, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit irgendwo in einer Wohnsiedlung oder vor dem Kindergarten Tempo 30 beträgt? – Das sind die Eltern. Das sind die Eltern, das sind die Bürger, die dort wohnen. Die hätten gern, dass in ihrer Wohnsiedlung, vor ihrem Kindergarten, wo die Eltern die Kinder hinbringen und abholen, einfach langsamer gefahren wird. Das ist nicht irgendein Gesetzgeber, das sind oft die Menschen vor Ort. Das ist ein ganz normales Handeln. Oft wollen die, die dort wohnen, dass langsamer gefahren wird. Wenn die Bürger dann aber im eigenen Auto sitzen und irgendwo hinfahren wollen, dann wollen sie gefälligst schneller fahren. Irgendeine Balance müssen wir finden. Diese Balance ist in der Straßenverkehrs-Ordnung so geregelt, dass in der Regel Tempo 50 gilt und bestimmte Ausnahmen für Tempo 30 gegeben sind. Im Prinzip ist also alles geregelt. Deshalb lehnen wir den Antrag ab, weil wir eine generelle Abschaffung aller Tempo-30-Zonen für unsinnig halten. Es gibt auch noch Gebiete, in denen wir sie einfach brauchen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
