Rene Dierkes
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, einen guten Appetit! (Lachen und Beifall bei der AfD) "Keine Verfassungsfeinde als Schöffenrichter" – so lautet die plakative Überschrift des vorliegenden Gesetzentwurfs der SPD. Das klingt auf dem ersten Blick vernünftig. Wer möchte schon, dass Menschen, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen, Recht sprechen? Doch wenn man diesen Vorschlag einer genaueren Prüfung unterzieht, wird rasch deutlich, dass es sich keineswegs um eine sachlich begründete Maßnahme zur Stärkung des Rechtsstaates, sondern um einen ideologisch motivierten Vorstoß mit eindeutig parteipolitischem Ziel handelt. Der Gesetzentwurf ist insbesondere gegen all jene Bürger gerichtet, die sich nicht in das links-grüne Weltbild der sogenannten demokratischen Parteien fügen wollen. (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Zunächst zur Ausgangslage: Schöffen leisten einen wichtigen Beitrag zur Rechtsprechung. Sie bringen bürgerliche Lebenswirklichkeit in den Gerichtssaal. Sie tragen zur sozialen Kontrolle der Justiz bei. Sie sind ein bedeutender Ausdruck gelebter Demokratie. Das Schöffenamt ist damit ein hohes Gut, aber eben eines, das auf dem Prinzip der Beteiligung mündiger Bürger beruht, nicht auf parteipolitischer Zuverlässigkeit und erst recht nicht auf ideologischer Linienhörigkeit. – So viel zur Theorie. Nun will also die SPD-Fraktion per Gesetz regeln, dass nur noch Personen mit erwiesener Verfassungstreue als Schöffen zugelassen werden dürfen. Was auf den ersten Blick nach rechtsstaatlicher Präzisierung klingen mag, ist in Wahrheit ein Freifahrtschein für politische Willkür. Was als verfassungsfeindlich gilt, wird heute längst nicht mehr objektiv und anhand klar definierter rechtlicher Maßstäbe beurteilt, sondern ideologisch aufgeladen und einseitig ausgelegt. Das geschieht durch jene Richter, die aufgrund ihres Parteibuches erst zu Richtern ernannt worden sind. (Beifall bei der AfD) Die traurige Realität in Deutschland und zunehmend auch in Bayern ist, dass jeder, der sich gegen die politische Einheitsmeinung stellt, sehr schnell in den Verdacht gerät, ein Feind der sogenannten Demokratie zu sein. Wer Kritik an ungesteuerter Massenzuwanderung übt, wer Genderideologie in den Schulen ablehnt, wer sich gegen die Corona-Maßnahmen friedlich zur Wehr setzte, wird rasch ins Lager der angeblichen Verfassungsfeinde abgeschoben. Nach dieser Logik wird nicht das Verhalten, sondern die Meinung als Ausschlusskriterium gewertet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht gefährlich, das ist demokratieschädigend. Wenn man diesen Maßstab konsequent anlegen würde, müssten im Übrigen auch zahlreiche Funktionsträger der Altparteien aus allen öffentlichen Ämtern entfernt werden. Wir erinnern uns an die autoritären Aussagen der Kollegin Katharina Schulze zur Corona-Zeit. Wer Grundrechte als Privilegien abstempelt und bürgerliches Protestverhalten pauschal kriminalisiert, hat ganz offensichtlich ein problematisches Verhältnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. (Beifall bei der AfD) Blicken wir auf die Auswahl von Verfassungsrichtern durch die Altparteien. Beispielsweise wurden eine Christine Hohmann-Dennhardt mit SPD-Parteibuch oder eine Susanne Baer mit eindeutig grünem Hintergrund in das Bundesverfassungsgericht berufen. Beide waren alles andere als neutral. In Bayern selbst wurden Personen wie Prof. Brosius-Gersdorf, die Abtreibungsverbote komplett abschaffen möchte, oder eine Prof. Kaufhold in Schlüsselpositionen berufen, obwohl deren Nähe zu linksradikalen Denkmodellen bekannt war. (Zurufe von den GRÜNEN: Das stimmt nicht!) Frau Prof. Kaufhold ist für Enteignungen. Trotzdem wurde sie auf Vorschlag der SPD und mit den Stimmen der CDU und CSU Bundesverfassungsrichterin. Wer also von Verfassungsfeinden spricht, sollte zunächst einmal vor der eigenen Türe kehren. (Beifall bei der AfD) Wir lehnen diesen Gesetzentwurf daher entschieden ab. Wenn überhaupt, braucht es eine klare gesetzliche Regelung gegen parteipolitische Einflussnahme bei der Auswahl von Verfassungsrichtern und Schöffen. Was aber keinesfalls nötig ist, ist ein Gesinnungs-TÜV für ehrenamtliche Richter, der die Bürger aus dem Diskurs und der Justiz verdrängt, nur weil sie politisch nicht ins linke Lager gehören. Wir sagen daher ganz klar: Keine Gesinnungsjustiz für Bayern, keine Diskriminierung patriotischer Bürger und keine Verfassungsfeinde als Schöffen. Das heißt vor allem: Keine Roten und Grünen auf dem Richterstuhl. Das wäre tatsächlich einmal eine Maßnahme zum Schutz des Rechtsstaates vor Unterwanderung durch Verfassungsfeinde. (Beifall bei der AfD)
