Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Maurer und Frau Abgeordnete Baum betraut. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Heym, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Mohring, Frau Abgeordnete Tasch, Frau Abgeordnete Dr. Wagler, Herr Minister Prof. Hoff, Herr Minister Maier und Frau Ministerin Werner zeitweise entschuldigt. Folgender Hinweis allgemein: Ich möchte Sie darüber informieren, dass Herr Robert Sesselmann seine Mitgliedschaft im Landtag mit Ablauf des gestrigen Tages verloren hat, nachdem er am gestrigen Abend seinen Verzicht zur Niederschrift der Präsidentin des Landtags erklärt hat. Die Hinweise zur Tagesordnung: Wir sind bei der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 1 heute als ersten Punkt, die Tagesordnungspunkte 24 a, 24 b und 24 c heute als zweite Punkte und den Tagesordnungspunkt 62 heute am Vormittag aufzurufen. Der bisherige Stand der Abarbeitung der Tagesordnung lässt es erneut nicht völlig ausgeschlossen erscheinen, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle Punkte, die aufgerufen werden sollen, zum Aufruf kommen können. Um diesen Zielkonflikt bereits vorsorglich zu lösen, gehe ich auch dieses Mal davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen und Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden sollen, heute aber nicht mehr aufgerufen werden können. Ich sehe keinen Widerspruch. Dann frage ich: Gibt es Hinweise zur Tagesordnung, Bemerkungen? Bitte schön, Herr Abgeordneter Bühl.
Dankenswerterweise hat die Verwaltung schon einen Vorabdruck unseres Antrags verteilt, den wir heute zur Aufnahme auf die Tagesordnung stellen wollen. Wir halten dieses Thema für dringend und bitten, das heute noch abzuarbeiten. Ich würde das dann auch begründen wollen.
(Unruhe DIE LINKE)
Es gibt den Antrag der CDU-Fraktion „Parlamentarische Rechte achten, Demokratie stärken – Thüringer Interessen im Bundesrat vertreten“. Dieser Antrag ist nicht fristgerecht eingereicht, aber ich lasse hier jetzt die Dringlichkeit begründen. Bitte schön, Herr Abgeordneter Bühl, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch mir wäre lieber gewesen, wenn wir heute Morgen entspannt die Tagesordnung weiter hätten abarbeiten und der Sommerpause entgegengehen können. Aber das können wir nicht. Meine Damen und Herren, wir können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern wir müssen uns heute noch mit einem dringenden Thema beschäftigen. Wir müssen uns deswegen mit diesem Thema beschäftigen, weil vorgestern zwei Dinge bekannt geworden sind, die bemerkenswert sind und bei denen wir dringend auch eine parlamentarische Befassung vorsehen sollten. Zum Ersten hat das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der CDU-Fraktion in einem ziemlich einmaligen Vorgang das Heizungsgesetz von Habeck und Scholz zumindest vorerst gestoppt und weitere Beratungen dazu für nötig erklärt.
(Beifall CDU)(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Zum Zweiten hat der Bundesrat für eine Fristverkürzung zur Befassung des Gebäudeenergiegesetzes gestimmt. Dort haben die CDU-geführten Länder dagegengestimmt. Und die Minderheitsregierung in Thüringen, wie hat die gestimmt? Die hat dafürgestimmt und damit die Rechte des Parlaments zusätzlich beschnitten.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Nein!)
Das ist in vielerlei Hinsicht bemerkenswert und macht hier an sich schon die Dringlichkeit dieses Antrags deutlich. Die Thüringer Landesregierung hat damit – erstens – den Bundestag zur bloßen Durchwinkeinheit/-gremium degradiert. Sie hat damit – zweitens – die Abgeordnetenrechte substanziell verletzt.
(Unruhe DIE LINKE)
Wenn das Verfassungsgericht das Ganze nicht gestoppt hätte, wäre das auch so gekommen. Und drittens hat die Landesregierung damit, obwohl sie eine Minderheitsregierung ist, die demokratische Sensibilität in diesem Land zusätzlich geschädigt.
(Beifall CDU)
Dieses Verhalten muss dringend gerügt werden und braucht eine Aufklärung hier im Parlament.
(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Noch mehr – die Regierung von Ramelow muss für das weitere Verfahren klare Auflagen für den Bundesrat bekommen: keine Zustimmung zu diesem Gesetz in der vorliegenden Form, wenn weiter staatliche Übergriffigkeit in diesem Gesetz vorkommt, wenn es – zum Zweiten – zu wenig Technologieoffenheit gibt, und wenn – zum Dritten – nicht wesentliche Fragen der kommunalen Wärmeplanung geklärt sind. Ich will an dieser Stelle – ich glaube, das passt sowohl für die Regierung von Bodo Ramelow als auch die von Herrn Scholz – den Koalitionsvertrag der Ampel zitieren und den mal einordnen zu dem, was tatsächlich in diesem Land passiert.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Wir sind nicht im Bundesrat!) Im Koalitionsvertrag der Ampel steht: „Demokratie lebt vom Vertrauen in alle staatlichen Institutionen und Verfassungsorgane. Wir werden daher das Parlament als Ort der Debatte und der Gesetzgebung stärken. Wir wollen die Qualität der Gesetzgebung verbessern.“ Ich glaube, es ist ziemlich deutlich, dass diese Regierung in Berlin am Ziel vorbei ist. Und wenn sich die Ramelow-Regierung im Bundesrat so positioniert, dann ist diese Regierung auch vorbei an diesem Ziel.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Fal-
scher Ort!) Wir brauchen statt Arroganz der Macht eine intensive Auseinandersetzung mit den Themen.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das
müsst gerade Ihr sagen!) Wir wollen nicht eine Degradierung der demokratischen Gremien hin zu Durchwinkvereinen. Wir wollen, dass sich diese Landesregierung, die in diesem Haus keine Mehrheit hat,
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Arro-
ganz der Macht!) mit dem Parlament über die Themen auseinandersetzt und nicht über die Menschen im Land hinweg regiert und Entscheidungen trifft. Deswegen ist dieser Antrag heute dringend nötig. Deswegen muss er in die Tagesordnung aufgenommen werden.
(Beifall CDU)(Unruhe DIE LINKE)
Herr Abgeordneter Bühl, ich verweise auf die Geschäftsordnung. Die Dringlichkeit zu begründen, heißt nicht, dass man inhaltlich auf den Antrag in der Form eingeht, wie Sie es jetzt gemacht haben. Das will ich hier klarstellen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es gibt die Möglichkeit, gegen die Dringlichkeit zu sprechen. Herr Ramelow, bitte schön, Sie möchten gegen die Dringlichkeit sprechen. Sie haben das Wort.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich als Abgeordneter zu Wort gemeldet, weil es um die Rechte der Abgeordneten geht, die die CDU glaubt, hier im Wege einer Dringlichkeit anmahnen zu müssen. Ich bin ziemlich fassungslos über die vorgelegte Vorlage und über das, was hier gerade vorgetragen worden ist. Verzeihen Sie mir, Herr Prof. Voigt, dass ich große Zweifel habe, ob Sie im Moment noch einen Überblick haben, welche Aufgaben ein Landtag hat, die Bundesregierung hat, der Bundestag hat, und welche Funktion dabei der Bundesrat hat.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) In der Form, mit der die CDU-Fraktion hier Geschäftsordnungsregeln des Bundesrats meint, politisch instrumentalisieren zu müssen, zerstört man das Vertrauen auf innere Abläufe des jeweiligen Verfassungsorgans. Das Verfassungsorgan Bundesrat repräsentiert nicht die Parlamente, sondern die Regierungen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Da
repräsentieren Sie aber unser Land! Da reden Sie nicht als Abgeordneter, sondern als Ministerpräsident!)
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Verzeihen Sie, dass ich als Abgeordneter darauf Wert lege, dass ich bestimmte Sachen als Abgeordneter erst bearbeiten kann, wenn sie dem Bundesrat zugeleitet worden sind, und nicht, wenn Sie vorher inhaltlich darüber debattieren wollen und dann noch die Rechte des Abgeordneten des Bundestags vermischen mit der Behauptung von Herrn Bühl, dass der Antrag von der CDU/CSU-Fraktion beim Bundesverfassungsgericht gestellt worden ist. Es war ein einzelner Abgeordneter und er hat vor dem Bundesverfassungsgericht recht bekommen. Wie Sie heute dem Pressespiegel entnehmen können, habe ich das ausdrücklich begrüßt und ausdrücklich festgestellt, dass es richtig ist. Jetzt darf ich aus meiner vorigen Zeit, in der ich den Bundesrat repräsentiert habe, einfach mal zitieren: „dass der Bundesratspräsident Ramelow mehrfach die Bundesregierung dafür kritisiert hat, dass die abgegebenen Gesetze in einer so kurzen Zeit den Bundesrat ereilen, dass der Bundesrat sich mit der gleichen Frage nicht mehr inhaltlich beschäftigen kann“. Dieselbe Kritik, die der CDU-Abgeordnete beim Bundesverfassungsgericht zu Recht vorgetragen hat, hat der Bundesratspräsident Bodo Ramelow genauso vertreten. Deswegen: Jetzt hierherzukommen und zu sagen, die Ramelow-Regierung soll jetzt geradestehen für etwas, was in einem Gremium entschieden wird, das – und das ist das Besondere und deswegen bin ich ziemlich entsetzt über Ihr Verhalten und auch über das Verhalten der CDU/CSU deutschlandweit – vertraulich arbeitet, in dem es nie eine Festlegung gibt, wer wie abgestimmt hat, dass das jetzt Gegenstand einer öffentlichen Debatte wird, indem einzelne Bundesländer öffentlich sagen, sie hätten nicht zugestimmt, um damit die Vertraulichkeit der Arbeit zu verletzen, die bisher im Bundesrat ein hohes Prinzip war, dass dort nie parteipolitische Auseinandersetzungen stattgefunden haben, sondern ordnungspolitisch darauf geachtet wird, dass man die Themen dann abarbeitet, wenn sie anstehen.
(Unruhe CDU)
Hier geht es darum, dass Sie für ein Gesetz, das der Bundestag noch gar nicht beschlossen hat, jetzt per Dringlichkeit eine Entscheidung im Landtag wollen, dass die Landesregierung gerügt wird für etwas, was den Bundesrat noch nicht mal verlassen hat. Diese Dringlichkeit kann ich überhaupt nicht verstehen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Entschuldigen Sie, Sie treten die Verfassungsrechte mit Füßen.
Ich habe den Abgeordneten Ramelow nicht unterbrochen – genau wie den Abgeordneten Herrn Bühl –, der nicht wirklich gegen die Dringlichkeit in Gänze, sondern auch inhaltlich argumentiert hat. Insofern hat sich das wieder ausgeglichen. Das will ich jetzt mal zur Kenntnis geben. Sehr geehrte Damen und Herren, die Dringlichkeit ist dargelegt. Der Antrag ist begründet. Der Antrag ist nicht in der erforderlichen Frist eingereicht, das heißt also: Erhebt sich Widerspruch zur Fristverkürzung? Das ist der Fall. Da Widerspruch angezeigt ist, stellen wir hier die Aufnahme in die Tagesordnung mit zwei Dritteln fest. Wer dem Antrag der CDU-Fraktion hier folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion und die Stimmen aus der CDU-Fraktion. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen der Koalition. Wer enthält sich? Das ist die Gruppe der FDP. Und Frau Dr. Bergner hat zugestimmt. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht und der Antrag kommt nicht auf die Tagesordnung. Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7463 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/8301 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8355 dazu: Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der DDR-Diktatur anerkennen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8349 dazu: Sinnesbehindertengeld verlässlich und auskömmlich gestalten Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8351 ZWEITE BERATUNG Folgenden Hinweis möchte ich geben: Bevor ich das Wort zur Berichterstattung erteile, möchte ich darauf hinweisen, dass die Beratung zu diesem Gesetzentwurf aufgrund seiner Materie gedolmetscht wird. Für die Öffentlichkeit besteht das spezifische Angebot für eine Gebärden- und eine Schriftdolmetschung. Dazu können der Plenareinladung Verlinkungen in das Internet und ein QR-Code entnommen werden, die zu den Angeboten führen. Das Wort erhält nun Frau Abgeordnete Güngör aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung. Bitte, Sie haben das Wort.
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes
Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen allen am Livestream, die auch über Dolmetschung die Gelegenheit haben, unsere heutige Debatte zu verfolgen, der Gesetzentwurf von Linke, SPD und Grüne, Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes, wurde am 8. März in den Landtag eingebracht. Die erste Befassung des Gesetzentwurfs fand in der Plenarsitzung am 16. März statt. Das Ergebnis war die Überweisung an unseren Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss wurde abgelehnt. Der Sozialausschuss hat am 16. März in seiner 58. Sitzung eine mündliche und eine schriftliche Anhörung beschlossen sowie die Durchführung eines Online-Diskussionsforums, welches dann in der Zeit vom 27. März bis zum 25. Mai lief; bei dem Online-Diskussionsforum sind keine Beiträge eingegangen. In einer öffentlichen Anhörung am 25. Mai hat sich der Ausschuss in seiner 60. Sitzung mit dem Gesetzentwurf befasst. An der mündlichen Anhörung haben drei Anzuhörende teilgenommen. Das waren der Landesverband der Gehörlosen Thüringen e. V., die Selbsthilfegruppe Taubblinde Thüringen sowie der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. – an dieser Stelle ganz herzlichen Dank. Im Zuge der schriftlichen Stellungnahmen haben wir insgesamt elf Zuschriften erhalten von verschiedenen Trägern, Vereinen und Verbänden, die ich jetzt der Zeit wegen nicht alle aufzähle. Am 28. Juni haben die Fraktionen Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag eingereicht und in seiner 61. Sitzung am 29. Juni hat der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung die Beschlussempfehlung zur Annahme des Gesetzentwurfs mit Übernahme des Änderungsantrags beschlossen. Am 5. Juli hat die Fraktion der AfD einen Erschließungsantrag mit dem Titel „Das Sinnesbehindertengeld verlässlich und auskömmlich gestalten“ mit der Drucksache 7/8351 eingereicht. An der Debatte hatte sie sich nicht beteiligt. Weiterhin hat die Fraktion der CDU einen Entschließungsantrag mit dem Titel „Versorgung mit Gebärdendolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen“ mit der Drucksachennummer 7/8349 eingereicht. Ich würde sagen, wir haben im Ausschuss sehr fundiert über diesen Gesetzentwurf debattiert, und ich hoffe, wir werden auch hier eine konstruktive Debatte haben. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes
Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag der Fraktion der AfD gewünscht?
(Zuruf Abg. Aust, AfD: Nein!)
Das ist auch nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Meißner. Bitte.
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und – vor allen Dingen – liebe Betroffene und Interessierte an den Bildschirmen, ich freue mich, dass wir heute hier doch zeitnah mit der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs Tatsachen schaffen, von denen die Betroffenen in Thüringen umgehend profitieren werden. Das bedeutet, wenn wir heute die Erhöhung des Nachteilsausgleichs in Form des Sinnesbehindertengeldes für Blinde von 400 auf 472 Euro sowie für Gehörlose von 100 auf 172 Euro und für Taubblinde von 500 auf 608 Euro beschließen, dann tritt das durch den nachträglichen Änderungsantrag der Koalition sofort in Kraft. Damit profitieren diese Menschen, die mit vielen Nachteilen durch ihre Behinderung zu kämpfen haben, sofort von dem Geld, was ihnen letztendlich zusteht, um im Lebensalltag klarzukommen. Das ist eine Erhöhung, die längst überfällig ist. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion bereits in den Haushaltsverhandlungen zugestimmt, den entsprechenden Haushaltstitel zu erhöhen. Deswegen habe ich auch im März hier bei der ersten Beratung gesagt, dass es da von unserer Seite Zustimmung gibt. Ich habe am 16. März bei meiner Rede hier aber auch gesagt, dass Geld nur das eine ist, dass man damit keinen tatsächlichen Nachteilsausgleich herbeiführen kann und dass es für die Menschen mit Behinderungen viel mehr braucht, um im Lebensalltag klarzukommen. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen müssen wir in dem Sinne verbessern, dass wir für die Betroffenen die Verfügbarkeit von Gebärdensprachdolmetschern ermöglichen. Wenn wir eins in der Anhörung gehört haben, dann, dass es davon in Thüringen und auch darüber hinaus einfach viel zu wenige gibt. Genau deswegen haben wir als Fraktion einen Entschließungsantrag vorgelegt, für den wir um Ihre Unterstützung bitten. Denn es geht nicht nur um die Erhöhung des Nachteilsausgleichs, sondern letztendlich um viele einzelne Punkte, die wir im Rahmen der Anhörung aufgegriffen haben. Diese Punkte möchte ich Ihnen an dieser Stelle vorstellen. Es geht in erster Linie um die Verfügbarkeit von Gebärdensprachdolmetschern. Das ist ein riesiges Problem. Da ist es in erster Linie nicht eine tiefgehende Ausbildung, sondern einfach überhaupt die Fähigkeit, Gebärdensprache anzuwenden. Deswegen wollen wir eine Gebärdendolmetscherzentrale gründen. Ob die jetzt so heißt oder nicht, darüber können wir uns dann noch unterhalten. Aber Fakt ist eins: Wir wollen eine Anlaufstelle schaffen, wo all denjenigen geholfen wird, die Interesse haben, die Gebärdensprache zu lernen, zum Beispiel Familienmitglieder, die sagen, „Mensch, ich möchte da jetzt helfen, jemanden haben, bei dem sie die Ausbildung bekommen“, aber auch, wenn es Nachbarn gibt, wenn es Ehrenamtliche gibt, die Interesse an dieser Sprache haben, damit diese eine Anlaufstelle finden, um sie zu erlernen, und damit auch dazu beitragen, dass Menschen mit diesen Behinderungen in der Gesellschaft integriert werden können. Ein ganz wichtiger Teil unseres Antrags ist aber auch, dass wir die Diskriminierung der Gehörlosen und hochgradig Schwerhörigen aufarbeiten wollen, die sich in der DDR nicht mit Gebärdensprache verständigen durften. Das war eine Erfahrung, die wir in der Anhörung gemacht haben, die man zur Kenntnis nehmen muss und wo wir als CDU sagen: Das kann man einfach nicht so stehen lassen. Ich möchte aus der Anhörung Herrn Wartenberg vom Landesverband der Gehörlosen zitieren. Ich zitiere: „Es sei ihm sehr wichtig, zu erwähnen, dass in Thüringen die Gebärdensprache bis 1990 verboten gewesen sei. Jeder, der in der Schule, auch in der Gehörlosenschule gebärdet habe, habe harte Strafen bekommen. Nach der Wende sei dies verschwiegen, verheimlicht worden. […] In diesem Bereich habe es an öffentlicher Wahrnehmung gefehlt.“ Und er sagt weiter, dass es durch dieses Gebärdensprachverbot auch zu Einschränkungen beim Wissens- und Bildungserwerb der Menschen mit Behinderungen kam. Er klagt an – man muss es so sagen –, dass es bis heute „weder eine Entschuldigung noch eine Entschädigung gegeben“ habe und „[z]ahlreiche Betroffene [dadurch] seelische Traumata erlitten“ haben. Wir haben das zum Anlass genommen, in unserem Entschließungsantrag den Behindertenbeauftragten, aber auch den Beauftragten des Freistaats Thüringen für die Aufarbeitung der SED-Diktatur zu beauftragen, eine Untersuchung durchzuführen, wie das hier im Freistaat Thüringen und darüber hinaus war, natürlich auch mit dem Ziel zu schauen, welche Entschädigungsmöglichkeiten es gibt. Ich bitte Sie, diesem Entschließungsantrag heute, hier und jetzt zuzustimmen.
(Beifall CDU)
Denn das, was sich darin findet, sind Antworten auf Fragen der Gerechtigkeit, was nicht nur einen Nachteilsausgleich in Form von Verbesserungen der Situation bei den Gebärdendolmetschern betrifft, sondern auch erlittenes Unrecht zu DDR-Zeiten. Wenn wir das heute hier nicht können, dann nehmen wir das zur Kenntnis, aber ich sage Ihnen ganz ehrlich: Dann ist das auch ein Armutszeugnis.
(Beifall CDU)
Liebe Regierungskoalition, das müssen Sie mit sich vereinbaren. Aber wir werben an dieser Stelle für Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. Darüber hinaus ist ein Bestandteil dieses Antrags, dass wir die öffentlichen Sitzungen des Landtags zu Themen, die Gehörlose und hochgradig Schwerhörige betreffen, mit einem Gebärdensprachdolmetscher begleiten. Wir wollen auch die Vernetzung zwischen Gebärdensprache und Schule stärken, indem man beispielsweise die Gebärdensprache als Fremdsprache in der Schule anerkennt und in der Sekundarstufe II leichter anbieten kann, beispielsweise in Arbeitsgemeinschaften zum Erlernen der Sprache. Wir erleben gerade bei jungen Menschen eine große Offenheit dafür. Deswegen müssen wir an dieser Stelle ansetzen und diese Möglichkeiten bieten. Letztendlich haben wir aber auch in unserem Antrag einen Punkt zur Frage der Chancen der künstlichen Intelligenz für das Gebärdensprachdolmetschen, was natürlich nicht eine Lösung für die ganzen Probleme ist, aber was man heutzutage nicht ausblenden kann. Deswegen soll es dazu auch eine Prüfung geben. Am Ende muss es darum gehen, dass Teilhabe in der Praxis gelingt. Wir glauben, finanziell gehen wir mit dem Gesetzentwurf einen großen Schritt. Mit den Forderungen aus unserem Entschließungsantrag gehen wir darüber hinaus noch einen weiteren notwendigen Schritt, um es Menschen mit Behinderungen im Alltag leichter zu machen. Insofern signalisiere ich natürlich die Zustimmung zum Gesetzentwurf inklusive der Änderungen und bitte um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes
Recht herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, nichts sehen, nichts hören, nichts sagen können – im Sinne des Thüringer Sinnesbehindertengesetzes gelten als Sinnesbehinderte blinde, gehörlose und taubblinde Menschen. Um die von diesen Einschränkungen betroffenen Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen und trotz Sinnesbehinderung die Teilhabe am Leben in unserer Gemeinschaft zu ermöglichen, gibt es das Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz als Beitrag zum Ausgleich der Nachteile, mit denen Sinnesbehinderte täglich konfrontiert sind. Im Grunde müssen die jeweiligen finanziellen Nachteilsausgleiche erhöht werden, um die behinderungsbedingten Mehraufwendungen an den Inflationsentwicklungen anzupassen. Es geht schlicht darum, unter den vorliegenden Umständen eine angemessene Ermöglichung der Teilhabe von Sinnesbehinderten an unserer Gemeinschaft abzusichern. Das ist auch der Kern dieser Gesetzesänderung gewesen, die wir heute auch mit einem Änderungsantrag noch mal klarziehen möchten. Es gibt hier ein Leistungsgesetz in Thüringen, das Teilhabe ermöglichen soll und das dringend die Leistungen an die aktuellen Umstände anpasst. Deshalb heißt es, dass zukünftig das Geld für die rund 3.300 Blinden in Thüringen von 400 auf 472 Euro im Monat steigen soll. Das Geld für die rund 1.800 Gehörlosen steigt von 100 auf 172 Euro monatlich und der Nachteilsausgleich für die rund 60 Taubblinden steigt von 500 auf 644 Euro. Die im Gesetz ebenfalls geregelten Geldleistungen für Sinnesbehinderte zum Beispiel in Einrichtungen werden in entsprechender Weise erhöht. Das ist der Wesensgehalt und das ist auch die Errungenschaft dieses Gesetzes. Es ist dringend notwendig, schlicht und ergreifend, weil die Lebenskosten gestiegen sind. Sie alle kennen das, die Inflationssteigerungen der letzten Monate haben das noch mal deutlich gemacht. Auch das war ein wesentlicher Kern der Anhörung. Ich möchte dennoch darauf eingehen, dass diese Beträge natürlich ein Stück weit Zahlbeträge sind, die – und das hat die Anhörung auch deutlich gemacht – keine Grundlagen haben. Dazu gehört, dass die individuelle Situation von Sinnesbehinderten bezüglich ihrer finanziellen Mehraufwendungen aufgrund vorliegender Einschränkungen angemessen zu berücksichtigen und zu begutachten sind. Hierzu benötigen wir eine fachlich geeignete Befragung – das ist meine Vorstellung – und eine systematische Auswertung, zum Beispiel zum bedarfsgerechten Erwerb von technischen Hilfsmitteln, üblichen Zuzahlungen und sonstigen behinderungsbedingten Mehraufwendungen, die bei geeigneten Fachstellen durch die Landesregierung in Auftrag gegeben wird. Wir kennen so eine Befragung der Betroffenen aus Bayern und die hat dort sehr deutlich gemacht, was die konkreten Bedarfe sind. Ich wünsche mir sehr, dass wir das für die weitere Entwicklung des Sinnesbehindertengeldes in Thüringen auch auf den Weg bringen. Darüber hinaus – das hat Frau Meißner angesprochen – sind in der Anhörung die Erfahrungen von hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen zwischen 1949 und 1999 in Thüringen im Zusammenhang mit der damaligen staatlichen Gehörlosenpädagogik auch ein großes Thema geworden. Frau Meißner, Sie haben es gerade schon zitiert, es ist sehr deutlich geworden, dass diese schwere Diskriminierung der Gebärdensprache ein blinder Fleck in der Aufarbeitung der Vergangenheit ist. Deswegen ist es uns wichtig, das Leistungsgesetz und diese Thematik der Gebärdensprache heute nicht mit einem Entschließungsantrag einfach zu beenden, sondern Sie darum zu bitten, gemeinsam Ihren Entschließungsantrag als Grundlage zu nutzen, im Sozialausschuss dazu eine erste Anhörung zu machen und dann konkreter zu werden bei der Frage, was denn wie und für wen aufgearbeitet werden soll. Aus unserer Sicht wäre das die richtige parlamentarische Antwort auf die aufgekommene Frage. Dies würde auch ein Stück weit der eigentlichen Tragweite dieser Diskriminierung Rechnung tragen, weil sie eigenständig bearbeitet werden muss und nicht Teil eines Leistungsgesetzes ist, um Teilhabe heute und hier in Thüringen zu verbessern. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf in geänderter Fassung und bitte um Überweisung des Entschließungsantrags der CDU und um Ablehnung des Entschließungsantrags der AfD, weil dieser völlig aus der Zeit gefallen ist und wir sowohl mit dem Gesetz als auch mit der Überweisung des CDU-Antrags allem Rechnung getragen haben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch uns von der AfD ist es natürlich ein Herzensanliegen, dass Menschen mit Behinderungen ein gutes Leben in Deutschland führen können. Deswegen werden wir heute den Anträgen der Koalitionsfraktionen hier zustimmen. Man muss sich aber sehr wohl schon die Frage stellen, warum es eigentlich fünf Jahre gedauert hat, bis es zur nächsten Anpassung gekommen ist. Wir müssen uns mal daran erinnern, was in den letzten fünf Jahren alles so geschehen ist. In der Zwischenzeit ist Corona geschehen. Beispielsweise haben die Maßnahmen dazu geführt, dass Lieferketten zerstört worden sind mit den entsprechenden Preissteigerungen, die auch die Menschen mit Sinnesbehinderungen getroffen haben. Beispielsweise hatten wir in der Zwischenzeit auch den Russland-Ukraine-Krieg, der ebenso mit den darauffolgenden Sanktionen beispielsweise dazu geführt hat, dass ebenso die Inflation, die Preissteigerungen massiv sind. In dieser ganzen Zeit, in diesen ganzen fünf Jahren wurden die Summen nicht entsprechend angepasst. Aber für viele andere Interessengruppen, insbesondere links-grüner Art beispielsweise, haben Sie immer daran gedacht, in den entsprechenden Haushaltsverhandlungen an Ihre Klientel zu denken.
(Beifall AfD)
Deswegen haben wir als AfD unseren Entschließungsantrag eingebracht, der nämlich diese Anpassung dem politischen Spielfeld wegnimmt, damit eben nicht die Behinderten darauf angewiesen sind, damit Sie dann irgendwann doch noch mal an sie denken, sondern dass diese Leute Planbarkeit und Sicherheit haben, dass es jährlich mit der entsprechenden Preissteigerung eben auch dazu führt, dass es angepasst wird und diese Leute damit Sicherheit und Planbarkeit haben.
(Beifall AfD)
Dann gibt es noch den Entschließungsantrag der CDU und da muss ich sagen: guter Entschließungsantrag! Es ist wichtig, dass Sie das aus den Verhandlungen und auch aus den Ausschusssitzungen mitgenommen haben, insbesondere auch die Idee, wieder die Schulen einzuführen, damit Menschen beispielsweise auch die Gebärdensprache erlernen können und auch das Dolmetschen lernen können. Es ist ein wichtiges Anliegen und deswegen werden wir auch Ihrem Entschließungsantrag zustimmen. Jetzt müssen wir natürlich noch darüber reden, ob auch Sie das in den Ausschuss überweisen möchten oder das direkt abstimmen lassen möchten, dann bekommen Sie dafür auch gleich die Zustimmung für den guten Antrag. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren hier im Thüringer Landtag, sehr geehrte Zuhörerinnen am Livestream, ich werde heute bewusst etwas langsamer reden, damit die Möglichkeit besteht, dass Sie diese Übersetzung, diese Schriftdolmetscherübersetzung in guter Qualität durchführen können.
(Beifall DIE LINKE)
Liebe Anwesende, ein guter Tag für Menschen mit Sinnesbehinderung wird es heute sein, wenn wir hier einen Gesetzestext verabschieden, den die Koalition zur Erhöhung des Nachteilsausgleichs auf den Weg gebracht hat. Ja, Nachteilsausgleiche sind was ganz Besonderes für blinde Menschen, für taubblinde und für gehörlose Menschen. Sie ermöglichen ihnen einen besonderen finanziellen Ausgleich, um Hilfsmittel zu erwerben. An der Stelle sage ich ausdrücklich: Danke an die bereits aufgezählten Behindertenverbände, die sich im Herbst letzten Jahres gemeinsam hier im Thüringer Landtag mit uns als Abgeordnete getroffen haben und ihre Thematik ansprachen. Sie sprachen davon, dass in den zurückliegenden Jahren die finanziellen Belastungen, auch mit Blick auf den Erwerb von Hilfsmitteln, sehr gestiegen sind. Sie sprachen davon, dass natürlich auch die Inflation eine Vielzahl dessen, was sie an finanziellen Ressourcen haben, sogenannt auffrisst. Das war der Grund für die Koalition, diesen Gesetzestext auf den Weg zu bringen. Ja, in der Anhörung wurden viele andere Themen beredet, die wichtig und gut sind. Und ja, Frau Meißner, es wäre gut, wenn wir uns Ihren Entschließungsantrag im Sozialausschuss noch mal inhaltlich vornehmen und bereden könnten. Denn ich sage auch, ich würde heute ganz gern die Verabschiedung unseres Gesetzestextes gemeinsam – die Erhöhung des Nachteilsausgleichs – als Signal hier von dem Thüringer Landtag ausgehen lassen. Alle anderen aufgeschriebenen Inhalte, die Sie formulierten, würde ich gern noch mal hinterfragen. Ich würde auch noch mal hinterfragen mit den Fachfrauen und männern, den Be‑ troffenen selbst, inwieweit die sogenannte Diskriminierung eine DDR-Diskriminierung war. Ich gehe davon aus, Gebärdensprache, Gebärdensprachdolmetscher waren weder im Osten noch im Westen zu dem Zeitpunkt erlaubt.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Deswegen
soll es doch eine Untersuchung geben!) Erst 2002 wurde die deutsche Gebärdensprache als Gebärdensprache anerkannt. Diese Diskriminierung, von der gesprochen wurde, die wird es auf der einen sowie auf der anderen Seite gegeben haben. Darum würde ich ganz gern sowohl die inhaltlichen Ausgestaltungen der Lehraufträge in den Schulen, in den Gehörlosenschulen – unweit vom Thüringer Landtag ist eine – gern von den Betroffenen selbst noch mal hören. Ich würde gern selbst noch mal mit den Betroffenen ins Gespräch kommen.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Das hatten
wir doch in der Anhörung schon!) Frau Meißner, nein, da ging es um den Gesetzestext, um die Erhöhung des Nachteilsausgleichs und nicht um andere Dinge. Ich würde gern noch mal mit den Betroffenen über die Thematik einer wie auch immer gearteten zentralen Stelle für Dolmetscherleistungen reden. Denn Sie wissen genauso gut wie ich, Frau Meißner, es gibt nur wenige Universitäten oder Fachhochschulen in Deutschland, wo Gebärdensprachdolmetscher ausgebildet werden. Da muss die Frage formuliert werden: Müssen denn die Studiengänge eventuell erhöht werden? Das können wir hier aus dem Thüringer Landtag nicht klären. Das sind alles Inhalte, die ich gern mit Ihnen gemeinsam im Ausschuss bereden würde.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU)
Doch, auch das wird den Betroffenen helfen. Alles in allem will ich trotzdem mein Augenmerk auf den heute zu verabschiedenden Gesetzestext richten. Es ist gut, dass wir diesen hier gemeinsam verabschieden. Es ist gut, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zum 01.07. dieses Jahres diesen erhöhten Nachteilsausgleich erhalten. Es ist gut, dass jetzt alle betroffenen Gruppen 72 Euro zusätzlich bekommen, außer den taubblinden Bürgerinnen und Bürger, die erhalten 144 Euro mehr. Da bin ich schon bei der CDU, man hätte wenigstens die Zahlen ordentlich zusammenrechnen müssen und nicht mal so schnell irgendetwas dahingewatscht. Sie hatten ja nicht mal Zeit, im Ausschuss sich dazu zu bekennen. Und wenn Sie, Kollege Aust, ehrliche Behindertenpolitik machen wollten und nicht so Scheinanträge auf den Weg bringen, hätten Sie eventuell sich schon mal eher mit der Thematik der Menschen mit Behinderungen auseinandergesetzt.
(Beifall DIE LINKE)
Aber das ist ja bei Ihnen – glaube ich –, wenn ich so manche Anfragen aus dem Bundestag aus meinem Hinterkopf hervorhole, eher für Sie unwertes Leben. Ich bedanke mich bei all denjenigen, die heute diesem Gesetzentwurf zustimmen. Danke. Es ist ein guter Tag für Menschen mit Behinderungen in Thüringen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann es – glaube ich – kurz machen,
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE:
Kannst du das?) Manche Versprechen muss ich einhalten, weil nur 5 Minuten Redezeit für uns als kleine Gruppe sind. Nichtsdestotrotz, die wichtigen Dinge kann man auch in kurzer Zeit sagen: Es ist ein gutes Gesetz und wir werden dieses Gesetz mittragen.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Tatsächlich haben sich die Kosten für die Betroffenen erhöht und da muss natürlich auch der Nachteilsausgleich für die betroffenen Gruppen irgendwann einmal Schritt halten. Ich glaube, es ist gut und richtig und hat auch ein Stück weit gedauert – auch mit dem Änderungsantrag noch einmal durch die Koalitionsfraktionen. Als Ergebnis der Anhörung ist es – glaube ich – ein Gesetz, das ausschließlich Zustimmung finden sollte.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wo wir doch sehr kritisch sind, ist beispielsweise bei der Frage, die Sie aufgeworfen haben, Herr Aust, dass man solche Dinge dynamisiert. Das halten wir für einen Fehler. Nachteilsausgleiche von Gesetzes wegen müssen immer aus meiner Sicht rückgekoppelt werden an Haushaltslagen. Das ist aus meiner Sicht so, denn Sie müssen die Dinge insgesamt finanzierbar halten. Man kann so etwas diskutieren; das in einem Entschließungsantrag zu tun, das ist deutlich zu kurz gesprungen und das halte ich auch dieser Tragweite nicht angemessen, denn wenn Sie es hier tun, müssten Sie es ja systematisch woanders auch tun. Da sage ich immer: Vorsicht an der Bahnsteigkante.
(Beifall Gruppe der FDP)
Insofern, die Erhöhung des Blindengeldes von 400 auf 472 Euro, des Gehörlosengeldes von 100 auf 172 Euro und Taubblindengeldes entsprechend von 500 auf 644 Euro ist ein richtiger Schritt und an meiner Wortmeldung, die ich hiermit beenden möchte, merken Sie, dass wir diesen Gesetzentwurf mittragen werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne und an den Bildschirmen, wenn wir heute diese Gesetzesänderung durchbringen, ist es ein weiterer, kleiner Erfolg, der Erfolg, dass das höhere Sinnesbehindertengeld in Thüringen direkt in diesem Monat ausgezahlt werden kann. Vor ein paar Wochen haben wir als Rot-Rot-Grün die geänderte Fassung des Gesetzes hier eingebracht, dann folgten eine Anhörung der Fachleute, dann die Nachbesserungen zum Gesetz. Mich haben die Stellungnahmen sehr beeindruckt, die uns zugesendet und vorgetragen worden sind. Natürlich kann ich mir nicht wirklich vorstellen, wie es ist, blind zu sein oder nur eingeschränkt zu hören. Es ist doch so, in unserer Welt ist fast alles für Sehende und Hörende gemacht. Wie oft machen wir uns denn die Mühe, mal hinzuschauen und hinzuhören, was heißt es, als Blinder, als sehbehinderter Mensch in dieser Welt zu leben, wie es ist, Geräusche kaum, verzerrt oder gar nicht wahrnehmen zu können, oder wie es ist, die Welt nicht über die Augen abscannen zu können. Doch als sehende und hörende Menschen wissen wir das nicht. Wir können uns das höchstens als Simulation vorstellen. Aber wir können es uns erzählen lassen, darüber mit denen reden, denen diese Sinne nicht zur Verfügung stehen, nicht so wie uns. Dann wird uns erst recht klar: Viele Dinge im Alltag sind da eben nicht so einfach zu erledigen, wie wir das gewohnt sind. Inzwischen gibt es einige Hilfsmittel, die die Barrieren etwas niedriger machen, aber die sind nicht umsonst zu haben. All das kostet viel Geld, und deshalb muss es eben auch diese Mehraufwendungen an Geld geben für technische Hilfsmittel, für mehr Mobilität und für Leute, die Gebärdensprache können und damit die Kommunikation in mancher Situation ermöglichen. Dafür haben wir jetzt mehr Geld in das Gesetz geschrieben und das ist auch gut so.
(Beifall SPD)
Mit mehr Geld jedoch kann ein großes Unrecht nicht gutgemacht werden, und das wurde in der Anhörung angesprochen, in Gebärdensprache, und wurde für uns übersetzt. Denn sonst hätten wir Hörenden nicht verstanden, was uns mitgeteilt wurde. Das Thema der Gehörlosenpädagogik ist ein sehr schweres, spätestens seitdem Samuel Heinicke 1778 in Leipzig die erste öffentliche Taubstummenschule gegründet hat. Dort sollten taube Kinder sprechen lernen, eine Methode, die ab da in Deutschland Status quo war, auch noch bis in dieses Jahrhundert hinein. Seitdem waren Gebärden, mit deren Hilfe Gehörlose miteinander kommunizieren können, an den meisten Schulen tabu. Bereits vor über 70 Jahren hat der Weltverband der Gehörlosen den Internationalen Tag der Gebärdensprache ins Leben gerufen. Und dann dauerte es noch mal einige Jahrzehnte, bis die sprachwissenschaftliche Erforschung der Gebärdensprache begann. Trotz andauernder Forderungen der Gehörlosenverbände wurde es 2002, bis die Deutsche Gebärdensprache als eigene Sprache anerkannt wurde. Die Geschichte einer Sprache prägt den Umgang mit ihr und es wird wohl noch eine ganze Zeit brauchen, bis es ausreichend gebärdensprachlichen und bilingualen Unterricht an Schulen geben wird oder bis das Lernen der Gebärdensprache ebenso selbstverständlich ist, wie Französisch oder Spanisch zu lernen. Da müssen wir gemeinsam dranbleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Machen wir uns dahin auf den Weg – auf den Weg zu mehr Miteinander. Unsere Gesetzesänderung ist nur ein kleines Puzzleteil, das da eine Lücke füllt. Zum CDU-Antrag haben meine Kolleginnen und mein Kollege schon alles gesagt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch ich denke, es ist ein guter Tag mit dem Gesetzentwurf, den wir heute beschließen. Er führt faktisch fort, was wir in der letzten Legislatur begonnen haben, nämlich die Situation für Menschen, die eine Sinnesbeeinträchtigung haben, zu verbessern. Wir haben uns auf der einen Seite um die Verbesserung der Infrastruktur bemüht, sowohl was Beratungsstrukturen usw. angeht, aber wir wissen auch – und das wurde heute auch schon sehr deutlich von vielen formuliert –, dass natürlich auch finanzielle Ausgleiche notwendig sind. Es sind Kosten gestiegen. Auch damit haben wir in der letzten Legislatur begonnen und es wird heute weitergeführt. Ich will vielleicht noch mal ganz kurz zurückschauen. Das Sinnesbehindertengeld für blinde und taubblinde Menschen wurde zuletzt im Jahr 2018 erhöht. Der Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen wurde seit der Einführung – und ich will sagen, wir haben es 2017 ja erst eingeführt – bisher noch nicht angefasst. Sie haben zu Recht gesagt, die Preis- und Kostenentwicklung der vergangenen Monate führt natürlich auch zu entsprechenden Mehraufwendungen und Kostensteigerungen, deswegen ist es absolut geboten, hier Anpassungen vorzunehmen, um den Menschen mit Sinnesbehinderungen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen und zu verbessern. Ich begrüße es daher sehr, dass entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses nicht nur der Nachteilsausgleich für blinde und taubblinde Menschen auf den bundesdeutschen Durchschnitt angehoben werden soll, vielmehr ist es auch erforderlich und richtig, den jeweiligen Betrag für Gehörlose ebenso wie den Zusatzbetrag für taubblinde Menschen deutlicher als ursprünglich geplant anzufassen. Nur ein kurzer Hinweis: Natürlich müssen wir dann auch die Mittel im Haushalt an der Stelle noch anpassen, aber das wird sicherlich zu gegebener Zeit dann auch stattfinden können. Lassen Sie mich abschließend etwas zu den zwischenzeitlich eingereichten Entschließungsanträgen von CDU und AfD sagen. Zunächst zum Antrag der CDU-Fraktion: Ich glaube, wir sind uns alle einig – und das wurde hier auch schon deutlich gemacht –, dass es natürlich auch strukturelle Verbesserungen braucht im Bereich der Verfügbarkeit von Gebärdendolmetschern für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen. Ich teile auch Ihre Auffassung, dass zu belegen ist, wie die gleichberechtigte Teilhabe dieses Personenkreises vor allem bezüglich der barrierefreien Kommunikation verbessert werden kann. Leider lässt sich aber aus meiner Sicht dieses Anliegen nicht mit dem zu beschließenden Änderungsgesetz, das Sie vorschlagen, erreichen. Denn das Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz ist, wie Sie auch wissen, die individuelle Anspruchsgrundlage für einen pauschalisierten Nachteilsausgleich und eben keine Regelung in Bezug auf das Vorhalten und Fördern von Hilfsangeboten für Menschen mit Behinderungen. Ich glaube also, dass dieser Gesetzentwurf nicht der passende Ort dafür ist, aber wir müssen darüber reden, das wurde hier schon deutlich besprochen. Auch wir im Ministerium haben uns in den letzten Monaten mit diesem Thema auch schon intensiver auseinandergesetzt. Wir haben uns beispielsweise in unserem Haus mit einer ganzheitlichen Betrachtung auseinandergesetzt, um die Verfügbarkeit und den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern sowie auch Kommunikationshilfen im Allgemeinen zu verbessern. Es gab bereits zu Beginn dieses Jahres in meinem Fachreferat eine entsprechende Diskussion. Es wurden Maßnahmen entwickelt, um insbesondere die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung für den Einsatz von Kommunikationshilfen zu sensibilisieren und die Verfügbarkeit von Kommunikationshilfen in Thüringen zu erhöhen. So haben wir beispielsweise im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung in der Titelgruppe des Kapitels 08 22 einen Haushaltstitel angemeldet, über welchen zukünftig Zuschüsse zu Ausbildung und Qualifizierung von Kommunikationshilfen finanziert werden sollen. Wie auch in andere Themengebiete sollen selbst Betroffene bei Überlegungen zur konkreten Ausgestaltung der Maßnahmenumsetzung einbezogen werden. Hier ist beispielsweise im August ein Gespräch mit dem Landesverband der Gehörlosen Thüringen e. V., BILING e. V. und dem GehörlosenSportverband Thüringen bereits vereinbart. Deswegen würde ich empfehlen – ich glaube, Frau Stange hat auch darauf aufmerksam gemacht –, diese Anliegen weiter im Ausschuss zu behandeln. Sie wissen, wir haben hier einen Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Auch in dem sind die Maßnahmen festgelegt und das Besondere ist, dass die Maßnahmen mit den Betroffenen gemeinsam erarbeitet werden. Eine Anhörung im Ausschuss genau zu diesen Themen würde die Möglichkeit bieten, gemeinsam mit den Betroffenen die angemessenen Maßnahmen zu diskutieren, und zwar strukturiert zu diskutieren. Insofern würde ich vonseiten der Landesregierung eine Weiterleitung an den Ausschuss sehr empfehlen, um über die Ergebnisse der Gespräche, die wir mit dem Verband im August führen, Ihnen berichten und daraus dann weitere Maßnahmen ableiten zu können. Zur AfD wurde eigentlich schon alles gesagt. Sie haben leider die Zahlen nicht richtig wiedergegeben. Aber lassen Sie mich noch mal das einordnen, wie die Leistungen für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigung sich jetzt hier verändern werden. Die Leistungen für blinde Menschen erhöhen sich um 18 Prozent von 400 auf 472 Euro, für gehörlose Menschen um sogar 72 Prozent, also von 100 auf 172 Euro. Das ist ein beachtlicher Schritt und es ist insofern auch beachtlich, wenn man bedenkt, dass es ein Gehörlosengeld lediglich in sechs weiteren Bundesländern gibt und bezahlt wird. Und dort, in diesen sechs anderen Bundesländern, ist die Höhe des Gehörlosengeldes von 61 Euro bis zu 168 Euro. Also ich denke, dass 172 Euro hier eine wirklich beachtliche Zahl ist. Der Durchschnittsbetrag liegt in diesen Ländern bei 121 Euro. Mit der Beschlussfassung wäre also dieser Betrag bundesweit der höchste Betrag. Auch bei der Leistung für blinde Menschen liegt Thüringen mit 472 Euro dann an siebter Stelle nach beispielsweise den wirklich reicheren Ländern wie Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen usw. Und – das wurde auch schon gesagt – bedenken Sie, dass taubblinden Menschen beide Erhöhungen zugutekommen werden. Insofern noch zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der vor allem notwendige gesetzliche Korrekturen vornimmt. Das unterstützen wir und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Zum Prozedere: zunächst über den Gesetzentwurf, dann über den Entschließungsantrag der CDU, da keine Ausschussüberweisung beantragt ist. Die Frage zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion: Wird da Ausschussüberweisung beantragt? Auch nicht. Dann werden wir das auch entsprechend abstimmen.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Frau Präsidentin!) Es gab einen Antrag auf Ausschussüberweisung für den Antrag der CDU-Fraktion? Gibt es den Antrag? Wer hat den gestellt? Gut. Dann an welchen Ausschuss? Soziales?
(Zuruf aus dem Hause)
Gut. Dann stimmen wir zunächst ab über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/8355. Jetzt die Jastimmen zum Änderungsantrag. Das sind alle Stimmen, die ich zumindest hier sehe. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/8301 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag ab. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist ebenfalls das gesamte Plenum. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Jetzt stimmen wir ab den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/7463 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe ebenfalls im Überblick das gesamte Plenum. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Dann kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, denn bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Ich sehe, das gesamte Plenum steht. Vielen Dank. Der Ordnung halber frage ich dennoch nach den Gegenstimmen. Ich sehe niemanden. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig vom Parlament beschlossen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU. Es gibt hier einen Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalition. Wer ist gegen eine Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Ich habe, was die Anwesenheit betrifft, mir eine Notiz gemacht, aber ich denke, weil es Abwesenheiten hier im Plenum gibt, lasse ich das zählen. Bitte noch mal die Stimmen für die Ausschussüberweisung. Jawohl, das sind 43.
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Frau
Dr. Bergner auch!) Das sind 43 Jastimmen, jetzt mit Frau Dr. Bergner. Die Gegenstimmen? Das sind 39. Die Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung. Die Ausschussüberweisung ist angenommen. Damit geht der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Frau Abgeordneter Meißner.
(Zuruf Abg. Meißner, CDU: Ich habe eine Er-
klärung zu meinem Abstimmverhalten!) Ja, bitte. Selbstverständlich.
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Ausschussüberweisung abgelehnt, weil wir endlich aufhören müssen, zu reden und anzuhören, sondern weil wir für die Betroffenen endlich handeln müssen.
(Beifall CDU)
Wir haben in der Anhörung Hilferufe der Betroffenen gehört. Wir haben als Fraktion Prüfaufträge formuliert. Es ist ein Armutszeugnis, diese jetzt hier nicht beschließen zu können. Alles andere sind Ausreden.
(Beifall CDU)
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes
Damit kommen wir zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der AfD. Hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist gegen die Annahme? Das sind die Stimmen aus der Koalition, der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24 in seinen Teilen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8288 Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8001 Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8002 Wird das Wort zur Begründung zum Antrag der Fraktion der CDU gewünscht? Das ist der Fall. Bitte schön, Herr Abgeordneter König, Sie haben das Wort.
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, heute ist letzter Schultag, die Sommerferien stehen vor der Tür und das Wetter kann nicht besser sein. Wir kriegen 30 Grad, in den nächsten Tagen ist das auch so. Das ist natürlich die Hochsaison für unsere Freibäder, die in den nächsten Wochen sicherlich stark frequentiert werden. Deswegen ist es aus unserer Sicht wichtig, aktuell auch die Schwimmfähigkeit unserer Thüringerinnen und Thüringer in den Blick zu nehmen, denn Schwimmen ist nicht nur Spaß, sondern ist ebenso überlebenswichtig; gerade für unsere Kinder und Jugendlichen, aber nicht nur für sie, sondern auch für die gesamte Bevölkerung. Unser Anspruch als CDU-Fraktion ist es, dass jeder Thüringer und jede Thüringerin die Möglichkeit hat, das Schwimmen zu erlernen und nach Möglichkeit auch schwimmen sollte. Wenn wir uns die Statistiken anschauen, wird deutlich, dass in Deutschland immer noch in jedem Jahr ca. 400 Menschen – das ist die statistische Zahl der letzten Jahre – durch Ertrinken sterben. Im vergangenen Jahr waren es 355 Todesfälle durch Ertrinken in Deutschland, in Thüringen waren es neun, also eine geringere Zahl. Wir wollen mit unserer Schwimmoffensive, die die Grundlage dieses Antrags bildet, präventiv tätig werden, denn je besser jemand schwimmen kann, umso geringer ist auch das Risiko zu ertrinken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Antrag enthält drei inhaltliche Schwerpunkte. Der erste ist eine umfassende Bestandserhebung über die Schwimmfähigkeit der Thüringer und Thüringerinnen, dann über die Auswirkung der coronabedingten Schließungen von Schwimmbädern auf die Schwimmfähigkeit, das zum einen auf den Schwimmunterricht bezogen. Aber es ist natürlich auch so, dass Thüringen das Bundesland war, das an letzter Stelle die Schwimmhallen wieder geöffnet hat, also wo in anderen Bundesländern schon wieder Schwimmen möglich war, waren bei uns noch die Schwimmbäder geschlossen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Weil wir hohe Coronazahlen hatten!) Wenn man auf die DLRG hört und die sagt, dass im Jahr 2022 zwar deutlich mehr Kinder als in den Coronajahren das Schwimmen gelernt haben – das geht natürlich auf Programme wie „Aufholen nach Corona“ und Initiativen der Vereine zurück –, sind die Vereine oder die Schwimmfähigkeit noch lange nicht auf dem Niveau von vor Corona. In Thüringen haben wir 743 Schwimmabzeichen im Jahr 2022 abgenommen bekommen, 2019 waren es 923. Man sieht schon, dass da noch Spielraum ist. In dem Zusammenhang möchte ich die DLRGPräsidentin Ute Vogt zitieren, die sagt: „Der Rückstand durch lange Zeit geschlossene Bäder ist aber weiterhin erheblich.“ Bundesweit liege das Ausbildungsergebnis „um knapp 14 Prozent unter dem von 2019. [...] Die Lebensretter“ – also in dem Fall Frau Vogt – „verwiesen auch auf eine im Januar veröffentlichte Forsa-Umfrage – demnach kann jedes fünfte Grundschulkind [in Deutschland] nicht schwimmen“. Fünf Jahre zuvor war dieser prozentuale Anteil nur bei 10 Prozent. Das zeigt auch deutlich, welchen Handlungsbedarf wir hier haben. In Thüringen sind die Zahlen noch ein bisschen besser nach DLRG-Landesverband, aber trotzdem besteht hier auch großer Bedarf. Des Weiteren wollen wir eine Bestandserhebung über den Zustand unserer Bäder in Thüringen und auch über die Personalsituation in den Bädern, weil wir immer häufiger lesen müssen, dass Öffnungszeiten begrenzt werden aufgrund von Fachkräftemangel in den Bädern, von Mangel an Rettungsschwimmern. Deswegen ist es ganz wichtig, die Personalsituation zu betrachten. Der zweite Schwerpunkt unseres Antrags umfasst klare Zielstellungen: Wie können wir die Bäderinfrastruktur in Thüringen verbessern? Wie können wir die Personalsituation verbessern und wie können wir die kommunale Ebene unterstützen, die die Schwimmbäder im Regelfall unterhält? Der dritte Schwerpunkt sind dann die konkreten Maßnahmen, die wir aufführen; das heißt unter anderem Stärkung des Ehrenamts beim Schwimmunterricht, den Ausfall von Schwimmunterricht zu minimieren, dann aber auch die Novellierung unserer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption in Thüringen aus dem Jahr 2005, Sonderinvestitionen, Ausbildung von Fachangestellten im Bäderbereich und – für uns auch ein wesentlicher Punkt – dass wir mit Gutscheinen die Attraktivität, den Schwimmunterricht zu besuchen oder Schwimmabzeichen zu machen, fördern wollen. Das ist nur ein kleiner Vorgriff. Ich freue mich auf die Diskussion hier. Wie gesagt, der Zeitpunkt kann nicht besser sein, dieses Thema zu diskutieren, und natürlich für das Thema „Schwimmfähigkeit“ und auch das eigene Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten noch mal zu sensibilisieren, bevor wir alle in den Sommer gehen und auch in die Freibad- und Seensaison. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Wird das Wort zur Begründung zum Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/8701 gewünscht? Bitte schön, Herr Abgeordneter Bergner, Sie haben das Wort.
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Mit Ihrer Erlaubnis würde ich auch gern beide Anträge zusammen begründen und damit sozusagen die Redezeit für beide Begründungen zusammenziehen, das macht das Ganze etwas flüssiger. Es gibt die Redewendung „Zwei Herzen schlagen in meiner Brust.“ Meistens sagt man damit etwas in entgegengesetzter Richtung. Diesmal sind es zwei Herzen in meiner Brust, die in die gleiche Richtung schlagen, nämlich einmal als ehemaliger Bürgermeister von Hohenleuben, der weiß, wie schwer es ist, ein kommunales Freibad zu betreiben, und ebenso auch als stolzer Großvater, der möchte, dass sein Enkelkind auch noch in zehn Jahren in dem Bad nicht nur die Ferien verbringen kann, sondern auch das Schwimmen lernen kann.
(Beifall Gruppe der FDP)
Gerade in den Sommermonaten erfreuen sich die vielen Badestätten in Thüringen einer großen Beliebtheit und das ist gut so. Der Nutzen unserer Schwimmbäder geht aber – und das ist auch gerade beim Kollegen König zum Ausdruck gekommen – weit über die reine Naherholung hinaus. Insbesondere um die Schwimmfähigkeit unserer Kinder zu gewährleisten, ist eine ausreichend vorhandene, aber auch modern ausgebaute und ausgestattete Bäderlandschaft unverzichtbar. 2022 wurde von der DLRG eine rückläufige Anzahl an SeepferdchenAbsolventen dokumentiert. Diese unter anderem durch die Coronapandemie angestiegenen Defizite im Bereich des Schwimmenlernens lassen sich nur durch ein flächendeckendes Angebot von Wasserflächen sicherstellen. Deshalb haben wir zwei Anträge eingereicht, die das Thema „Schwimmbad“ aufgreifen. Zum Ersten fordern wir, dass die Schwimmbad-Entwicklungskonzeption fortgeschrieben wird. Die Entscheidung, ob und wie ein Bad in Thüringen durch Mittel des Sportstättenbaus des Landes gefördert wird, wird erfahrungsgemäß nicht dem Zufall überlassen. Über die sogenannte Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption aus dem Jahr 2005 – also schon sehr angestaubt – sind für das Land Ausbauziele formuliert, die in Bezug auf die zur Verfügung stehende Wasserfläche erreicht werden sollen, damit der Zugang zu Schwimmstätten für jede Thüringerin und jeden Thüringer auch in Zukunft gesichert werden kann.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die in der Konzeption beschriebene Zukunft ist das Jahr 2020 und damit für uns längst Vergangenheit – ich sagte es bereits, sehr angestaubt und schon drei Jahre darüber hinaus. Insofern will ich sagen, einer zukunftsträchtigen Bäderplanung können also 18 Jahre alte Zielstellungen sicher nicht gerecht werden, da die Ausbauziele mit den demografischen Entwicklungen in unserem Freistaat nicht mehr übereinstimmen können. Ohne eine Anpassung der Konzeption ist das Risiko wenig zielgerichteter Förderungen hoch. Stätten, die gegebenenfalls an Bedeutung gewonnen haben, können nicht ausreichend gefördert werden. An dieser Stelle möchte ich beispielsweise auf meine Kleine Anfrage bezüglich der Sportstättenförderung für das Waldbad Hohenleuben verweisen, welches trotz des Angebots von Schwimmlernkursen – übrigens ehrenamtlich betrieben – und der Abnahme von Schwimmstufen auf Basis dieses Plans keine Mittel aus der Sportstättenförderung erhält. Begründet wird das damit, obwohl es weit und breit das einzige Bad mit einer 50-Meter-Bahn ist, dass im Umkreis bereits drei weitere Bäder als perspektivisch förderfähig definiert seien. Wie allerdings aus einer Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Kowalleck vom 29.07.2021 hervorgeht, liegen dem Ministerium über die Entwicklung der Bäderlandschaft seit Implementierung der SchwimmbadEntwicklungskonzeption schlicht keine Erkenntnisse vor. Dennoch wird weiter an dieser Position festgehalten, einer Fortschreibung der Konzeption bedürfe es nicht. Trotz mehrfacher Hinweise aus den Reihen des Parlaments sieht das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport es nicht als nötig an, die Schwimmbad-Entwicklungskonzeption zu aktualisieren. Wir haben diesen Umstand deshalb zum Anlass genommen, das Ministerium dazu aufzufordern, endlich eine zukunftsträchtige Bäderinvestitionspolitik vorzunehmen. Eine neu zu erarbeitende Schwimmbad-Entwicklungskonzeption sollte in ihrer Ausrichtung neben der Bereitstellung von ausreichend Wasserfläche in ganz Thüringen auch an Aspekten der Anpassung an eine alternde Gesellschaft der Barrierefreiheit, des energetischen Sanierungsbedarfs der Bäder sowie an der besonderen Bedeutung des Schulschwimmens orientiert sein. Der zweite Antrag, den ich mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, gleich mit begründe, der fordert, dass wir die BäderOBVO – das bedeutet Ordnungsbehördliche Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten – anpassen, um den Betrieb von Bädern mit Blick auf den Fachkräftemangel rechtssicher gewährleisten zu können. Wenn man an Mitarbeiter in Schwimmbädern denkt, hat man erst mal den Rettungsschwimmer vor Augen. Das ist aber natürlich bei Weitem nicht alles, zumindest nicht in einem normalen modernen, mit Chemie ausgestatteten Bad. Es geht hier vor allem um die sogenannten Fachkräfte für Bädertechnik. Fachkräfte für Bädertechnik sind diejenigen, die die Ausbildung haben, um die Technik eines Freizeitbads zu bedienen, und die chemischen Kenntnisse, um ein Bad ohne Gefahr für die Besucher und Umgebung zu betreiben, eben aufbringen. Gerade im ländlichen Raum, aber bei Weitem nicht nur da, stellt dieser Mangel an Fachkräften zunehmend ein Problem dar. Es ist so, dass die Ausbildung drei Jahre dauert, die Vergütung jetzt nicht allzu üppig ist. Wir haben Personalmangel natürlich in allen möglichen Bereichen. Das ist eine Frage der Bevölkerungspyramide, sodass dieses Problem auch nicht kleiner werden wird. In § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten besteht die Möglichkeit, dass eine Fachkraft nicht ständig anwesend sein muss, wenn stattdessen ein Bademeister oder Rettungsschwimmer anwesend ist, in die Aufgaben eingewiesen wurde und die Fachkraft für Notfälle eine Rufbereitschaft hat. In anderen Bundesländern ist die Rufbereitschaft sogar bereits Teil der Stellenausschreibung. Über diese Möglichkeit der Rufbereitschaft, meine Damen und Herren, besteht allerdings in Thüringen, zumindest in einigen Gebieten, Uneinigkeit, wie dies im konkreten Fall ausgestaltet sein muss. Diese Rechtsunsicherheit führt letzten Endes dazu, dass Badbetreiber von der Ausnahme der Rufbereitschaft keinen Gebrauch machen bzw. dass, wenn sie es versuchen – das habe ich in meiner eigenen Praxis als damaliger ehrenamtlicher Bürgermeister bitter erfahren müssen –, sie am Ende mit dem entsprechenden Amt auch vor Gericht herumstreiten müssen. Eine Schließung wegen Personalmangels ist die schlimmste, eine Verkürzung der Öffnungszeiten eine häufige Folge. Mit unserem Antrag, meine Damen und Herren, wollen wir eine Klarstellung der Rechtslage erreichen, damit die Kommunen die Möglichkeit der Rufbereitschaft rechtssicher nutzen können und damit sie auch dem zunehmenden Mangel an Fachkräften von Bädertechnik etwas entgegensetzen können. Dem einen oder anderen wird dieses Anliegen vielleicht bekannt vorkommen. Wir als Freie Demokraten haben bereits im letzten Jahr einen Antrag mit ähnlichem Inhalt eingebracht. Aber als zu Beginn der diesjährigen Schwimmbadsaison das Freibad in Holungen im Eichsfeld nicht öffnen konnte, weil eine Bäderfachkraft fehlte, sahen wir uns veranlasst, noch einmal den Finger in diese Wunde zu legen und vor allem auch den Lösungsweg aufzuzeigen, meine Damen und Herren. Wir freuen uns, dass auch die Union das Thema „Bäder“ für sich entdeckt und sich entschlossen hat, diese Initiativen zu ergänzen. Ich halte alle drei Anträge, die hier vorliegen, für sehr diskussionswürdig und freue mich auf eine interessante Aussprache und hoffe auf eine Überweisung an den zuständigen Ausschuss. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Dann der Hinweis: Die Landesregierung verzichtet auf einen Sofortbericht nach § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Korschewsky.
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Rund und auch in den Medien, in einem sind wir uns, glaube ich, alle einig: Jedes Kind sollte schwimmen können. Das ist, glaube ich, der wichtigste Satz, den man eigentlich hier sagen sollte, der zu allen Anträgen an dieser Stelle passt,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) das nicht nur, Kollege König, in den nächsten Wochen, weil das Wetter schön ist und die Ferien da sind. Ich finde, das ist eine umfassende Aufgabe, die vor uns steht, dass wir wirklich dafür sorgen sollten, dass jedes Kind schwimmen können sollte, und zwar zu jeder Jahreszeit, ob in Hallenbädern oder Freibädern. Schwimmen ist, glaube ich, eine Grundvoraussetzung und es ist nicht nur eine Voraussetzung, sondern es ist auch schön. Im Idealfall lernen die Kinder im privaten Umfeld das Schwimmen. Fehlt aber das familiäre Engagement oder reicht es nicht aus, sind bestimmte Netzwerke vor Ort zielführend. Unter den schulischen Rahmenbedingungen allein lässt sich das Problem schon zeitlich kaum lösen. Dabei ist der Schwimmunterricht in Thüringen für alle Kinder der dritten Klassen verpflichtend. Mindestens eine Stunde pro Woche oder alle zwei Wochen zwei Stunden schreibt der Lehrplan an der Stelle vor. Ziel des Schwimmunterrichts in der Schule ist der Erwerb des sicheren Schwimmenkönnens. Neben dem Erlernen der Schwimmtechniken erwerben alle Schülerinnen und Schüler weitere ausgewählte Kompetenzen für das Bewegen im Wasser. Sie können Situationen im, am und auf dem Wasser in puncto Sicherheit einschätzen und sich adäquat verhalten. Ich kann das selber aus meiner eigenen Praxis sagen, ich bin seit 40 Jahren Rettungsschwimmer und habe sehr, sehr vielen Kindern auch schon Schwimmen beigebracht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP) Ich fahre auch in diesem Jahr wieder mit 60 Kindern in ein Juniorcamp, in ein Ferienlager, und auch dort werden wir wieder einigen Kindern sicherlich das Schwimmen beibringen können.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Mit dem Landesaktionsprogramm „Stärken – Unterstützen – Abholen“ hat die Landesregierung aus meiner Sicht bereits gehandelt. Bereits in den letzten Wochen des Schuljahres 2021 sowie verstärkt in den Sommerferien wurden die heterogenen Lernzustände gezielt durch die Wiederaufnahme der regulären, mit dem Angebot zusätzlicher Schwimmkurse zu einem Teil abgebaut. Ich sage bewusst: Teil. Nun gilt es aber auch weiterhin, bei den Schwimmangeboten möglichst für alle Schülerinnen und Schüler die heterogenen Lernstände vollständig abzubauen. Sofern das durch die schulischen Schwimmlehrkräfte nicht möglich ist, sollten externe Partnerinnen mit einbezogen werden. Das wird ja auch im Antrag der CDU-Fraktion durchaus mit angesprochen. Ich komme darauf noch einmal zurück. Diese externen Partner können beispielsweise Vereine, Badbetreiber oder auch andere sein und über ein Interessenbekundungsverfahren ihre Bereitschaft zur Durchführung von Förderangeboten im Bereich des Schulschwimmens erklären. Hierfür hat das TMBJS ein Interessenbekundungsverfahren eingerichtet, was erst mal sehr gut ist, welches über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen in digitaler Form durchgeführt wird. Neben den Daten des Anbieters sowie der Kursleiterinnen und Kursleiter müssen auch entsprechende Eignungsnachweise vorhanden sein und Qualitätskriterien erfüllt werden. Ich finde, das ist eine wichtige Voraussetzung – egal, woher diese Anbieterinnen und Anbieter kommen –, dass die Qualität dort auch an erster Stelle steht und dass nicht irgendwer – ich sage es einmal bewusst so – so einen Schwimmunterricht durchführt, sondern tatsächlich nachgewiesenermaßen. Ich will mal konkret zu den drei Anträgen kommen. Zwei Anträge – nämlich im Punkt a) und im Punkt c) –, der Antrag der CDU-Fraktion und der Antrag der Gruppe der FDP, sind ja durchaus in den wesentlichen Dingen identisch. Die will ich auch mal zusammen behandeln. Ich will mal sagen, als CDUFraktion fordern Sie in Ihrem Antrag die Landesregierung auf, ein Monitoring zur Schwimmfähigkeit der Thüringerinnen und Thüringer zu erstellen und darüber jährlich zu berichten. Das ist eine hehre Forderung, ich will aber deutlich sagen, dass dafür natürlich auch erhebliche finanzielle und materielle Kapazitäten gebraucht werden. Ich glaube, das ist eine sehr schwerwiegende Geschichte, die kaum lösbar ist. Ich glaube auch nicht, dass dieses Monitoring dazu führt, dass die Schwimmfähigkeit in den entsprechenden Altersstufen usw. verbessert werden kann. Zu Ihrem Punkt III.2, Schwimmunterricht in der Praxis sicherzustellen: Ja, ganz wichtige Frage. Aber dazu brauchen wir natürlich auch die entsprechenden Schwimmlehrer. Hier geht es darum, auch tatsächlich Schwimmlehrer auszubilden und Menschen überhaupt dafür zu finden, die bereit sind, sich dafür zur Verfügung zu stellen. Wir haben hier einen erheblichen Nachholbedarf. Der lässt sich sicherlich nicht von einem Tag auf den anderen klären. Aber hier müssen wir auch dranbleiben. Wir sind voll umfänglich dafür – zu Ihrem Punkt III.3 –: die Initiierung einer thüringenweiten Schwimmoffensive für Kindergartenkinder, Schülerinnen und Sportvereine. Das ist eine sehr gute Geschichte. Hier sollten wir wirklich gemeinsam auch dranbleiben. Kollege König, Sie sprachen von der Bestandsaufnahme der aktuellen und perspektivischen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe bis zum 30.06.2024. Ich glaube, diese Bestandsaufnahme ist notwendig, aber die Zielstellung 30.06.2024 ist aus meiner Sicht realitätsfern. Wenn wir alle Schwimmbäder, die wir in Thüringen haben, sowohl Hallen- als auch Freischwimmbäder, hier genau überprüfen wollen – also wir können die Anzahl sicherlich feststellen, aber wenn es hier auch eine konkrete Überprüfung auf den Sanierungsbedarf geben soll, dann ist das in dieser Zeit einfach nicht realisierbar. Es ist notwendig, aber nicht in dem entsprechenden Korridor.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Schwimmbad-Entwicklungskonzeption – sowohl im Antrag der Gruppe der FDP, als auch im Antrag der CDU –: sollte unbedingt erstellt werden. 2005 ist schon ein paar Jahre her. Ich glaube, da haben wir durchaus Nachholbedarfe. Nach meinem Kenntnisstand ist dort das Ministerium, das zuständige Sportministerium, schon dran, diese SchwimmbadEntwicklungskonzeption auf den Weg zu bringen. Es ist hoffentlich so, dass wir dort möglichst schnell dazu kommen, aber es bedarf eben immer auch bestimmter Vorbereitungen. Sie wissen alle, das geht nicht von einem Tag auf den anderen. Zur Frage „Sanierung in den Schwimmbändern“ habe ich schon ein Stück weit was gesagt, ich will aber auch mal etwas zu den Kosten sagen. Ihnen allen ist bekannt, dass wir hier jährlich bei den Haushaltsberatungen um die Kosten streiten, um die Mittel streiten, die für den Sportstättenbau, für die Sportstättensanierung eingestellt werden. Sie wissen, dass wir insgesamt für dieses Jahr 10 Millionen Euro für kommunale Sportstätten zur Verfügung hatten, davon 2 Millionen dem LSB für vereinseigene Sportstätten zur Verfügung gestellt haben. Wer sich damit beschäftigt hat, weiß, wenn man ein Schwimmbad rekonstruieren will, dann wird das nicht mit einer Summe unter 100.000 Euro, es wird nicht mit einer Summe unter 500.000 Euro gehen. Dort sind Summen im Millionenbereich vorzuhalten. Innerhalb dieser 10 Millionen Euro ist das aus meiner Sicht, glaube ich, kaum realisierbar. Hier muss es, wenn, ein zusätzliches Programm geben, welches aufgelegt werden sollte. Nach meinem Kenntnisstand hat die Koalition in Berlin avisiert, dass es ein solches Programm geben soll. Ich glaube, es ist notwendig, dass der Bund hier auch mit einsteigt. Ohne die Bundesmittel wird es nicht möglich sein, dieses Programm aufzulegen, das es ermöglicht, dass viele dieser Schwimmbänder tatsächlich wieder saniert bzw. neu gebaut werden können.
(Beifall DIE LINKE)
Ich sage an dieser Stelle, ich fordere schon lange oder wir fordern als Linke schon lange, dass es einen zweiten Goldenen Plan Ost geben muss, der für Sportstätten da sein muss und der auch für Schwimmbäder an dieser Stelle da sein muss. Anders wird es nicht funktionieren.
(Beifall DIE LINKE)
Zur Frage der Ausbildung von Fachkräften für Bäderbetriebe: Diese findet länderübergreifend im Beruflichen Schulzentrum für Gesundheit und Sozialwesen in Chemnitz statt. Da kann man natürlich darüber nachdenken, ob zukünftig vielleicht irgendwann auch wieder an einer Thüringer Berufsschule so ein Ausbildungszweig geht. Aber mich würde erst einmal interessieren, welche Bedarfe es denn überhaupt gibt, ob wir genügend Menschen finden, um überhaupt solche Schulklassen in Thüringen oder eine solcher Schulklassen in Thüringen vorsehen zu können; nicht, dass wir dann bei Berufsschulnetzplanung in die Situation kommen, untermaßige Schulklassen zu haben und das dann wieder nicht mehr in diese Ausbildung reinbringen zu können. Lange Rede kurzer Sinn: In den zwei Anträgen a) und c) sind sehr wichtige Punkte drin. Es sind Kooperationen mit der DLRG, Vereinen usw. angesprochen. Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Frage, die wir auch weiterdiskutieren sollten. Ich sage hier jetzt schon, wir schließen uns bei den Punkten a) und c) einer Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport an. Zum Antrag b) der Gruppe der FDP: Hier muss ich leider sagen – es wurde von Ihnen selber angesprochen, Herr Bergner –, dieser Antrag war hier im Plenum im Wesentlichen oder in einigen Punkten schon einmal. Er ist in diesen Punkten abgelehnt worden. Wir sehen das auch am heutigen Tag ähnlich, wie wir das bei der damaligen Diskussion gesehen haben. Sie versuchen, Lösungen aufzuzeigen, die den Mangel an Fachkräften für Bäderbetriebe nachhaltig verbessern sollen. Ich glaube, dass das dem nicht gerecht wird.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Das ist doch Quatsch!) Mit Ihren Vorstellungen fördern Sie aus meiner Sicht geringfügige Beschäftigungen. Sie fördern aus meiner Sicht den Niedriglohnsektor, Sie fördern das Konkurrenzdenken. Aus diesem Grund muss ich Ihnen sagen, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen werden. Ich will es noch mal ganz kurz sagen: Es kann bereits heute schon eine Kooperation mit Badeanstalten mit verschiedenen Betreibern geben, aber in kommunaler Trägerschaft, und wir wollen nicht, dass es in andere Trägerschaften übertragen wird. Den Betreibern sollen aus unserer Sicht auch keine weiteren Restriktionen auferlegt werden. Es gibt auch jetzt schon Regelungen in der Bäderverordnung, Dritte einzelvertraglich mit der Beaufsichtigung des Badbetriebs zu beauftragen. Also, lange Rede kurzer Sinn: Wir sind durchaus dankbar für die Anträge und den ersten Teil, wie ich begründet habe. Unsere Vorstellungen dazu: Wir würden sehr gern über die Entwicklung im Ausschuss reden, aber den Antrag b) der FDP-Fraktion werden wir ablehnen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, Deutschland entwickelt sich zum Land der Nichtschwimmer. Bereits 2017 kam eine von der DLRG in Auftrag gegebene Studie zu der Erkenntnis, dass 59 Prozent der Zehnjährigen nach Verlassen der Grundschule keine sicheren Schwimmer sind. Sichere Schwimmer sind diejenigen, die das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze besitzen. Das war der Stand 2017, danach kam Corona, danach kam Energiekrise und alles wurde nur noch schlimmer. Unzählige Schwimmkurse sind ausgefallen. Im Jahr 2021 wurden in Thüringen lediglich 229 Schwimmabzeichen vergeben, im Jahr vor der sogenannten Pandemie 2019 waren es noch 923 Schwimmabzeichen, also dreimal so viele. Der Rückstand durch die lange Zeit der geschlossenen Bäder ist weiterhin erheblich. Einer Forsa-Umfrage zufolge kann jedes fünfte Grundschulkind in Deutschland nicht schwimmen. Aus dem Verbandsmagazin der DLRG geht auch hervor, dass ein Viertel aller Grundschulen keinen Zugang mehr zum Schwimmbad hat, weil das nächstgelegene schließen musste oder alle anderen zu weit weg liegen, um für eine Stunde Schwimmunterricht die lange Fahrt auf sich zu nehmen. Grund dafür ist eine Gemengelage aus klammen kommunalen Kassen und dem Personalmangel. Viele Fachkräfte sind durch die Coronazwangsmaßnahmen, Energiekrise, durch fehlende Planungssicherheit und die schlechte Bezahlung in andere Branchen abgewandert. In Deutschland fehlen heute etwa 3.500 Bademeister. Hinzu kommt ein großer Mangel auch an Rettungsschwimmern, also diejenigen, die Bademeister unterstützen bzw. die hier mit Ausnahmegenehmigungen in Thüringen vielerorts die alleinige Badaufsicht sicherstellen. Die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen ignoriert diese negative Entwicklung, meint im Großen und Ganzen, das wäre nicht ihre Aufgabe, sondern die der Kommunen. Sie wird damit ihrer verfassungsgemäßen Aufgabe zum Schutz und der Förderung des Sports nicht gerecht.
(Beifall AfD)
Ich möchte das auch gern belegen. Nach mehrfachen Anfragen unserer Fraktion an die Landesregierung zum Sanierungsstau an Sportstätten, aber auch Bädern ist es dieser Landesregierung nicht möglich, den Bedarf zu beziffern, weil es hierzu angeblich keine Erhebungen gebe. Das ist natürlich Unsinn, denn die Sportstättenentwicklungsplanung mit den Investitionen, die alle zehn Jahre von den Landkreisen, kreisfreien Städten erstellt werden, sind dem Ministerium zur Stellungnahme vorzulegen. Sie haben also die Zahlen, können nur nichts damit anfangen, weil Ihr Führungspersonal nicht nach Befähigung, sondern nur nach Parteibuch beschäftigt wird.
(Beifall AfD)
Seit Regierungsverantwortung von Rot-Rot-Grün im Jahr 2014 mussten in Thüringen drei Freibäder endgültig wegen Personalmangels schließen. 20 Prozent der Bäder werden durch Hilfskräfte, also durch Rettungsschwimmer betreut. Trotzdem spricht das Ministerium davon, dass qualifiziertes Personal in hinreichender Anzahl zur Verfügung stehen würde. Diese Landesregierung hat den Ernst der Lage nicht erkannt und hat den Überblick im Land verloren. Nicht nur dies, sondern auch die Krückstöcke dieser Minderheitsregierung, also die CDU und die FDP hier im Landtag,
(Beifall AfD)
sind genauso wenig bereit, die Sportförderung in Thüringen zukunftsfest zu machen.
(Unruhe CDU, Gruppe der FDP)
Sie haben unser Gesetz zur Stärkung des Thüringer Sports, von dem auch die Bäder profitiert hätten, mit dem wir für unsere Vereine und Kommunen zur Aufrechterhaltung der Sportstätteninfrastruktur eine verlässliche gesetzliche Grundlage geschaffen hätten, damit Kürzungen auf dem Rücken der Sportförderungen nicht mehr möglich sind, aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Er hat es
immer noch nicht verstanden!)
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Er wird es auch nicht verstehen!) Infolge dessen fehlen uns natürlich die Werkzeuge, um den Sanierungsstau unserer Sportanlagen und auch der Bäder von über 1 Milliarde Euro endlich anzupacken und abzuarbeiten. Das Land stiehlt sich also weiter und weiter aus der Verantwortung. Somit liegt es umso mehr in den Händen der Fördervereine, in den Händen von Tausenden ehrenamtlichen Helfern, die unsere Schwimmbäder über Wasser halten. Ich bin selbst aktives Mitglied in einem Förderverein,
(Beifall AfD)
weiß, was da geleistet wird, kann die Arbeit einschätzen. Deshalb möchten wir uns auch bei allen Ehrenamtlichen hier in Thüringen, die sich für das Schwimmenlernen, für die Gesunderhaltung, für die Steigerung des sozialen Zusammenhalts, für den Erhalt unserer Bäder als Sportbegegnungs- und Kulturstätten einsetzen, ganz herzlich bedanken. Wir lassen euch nicht im Regen stehen!
(Beifall AfD)
Zur Zukunft der Bäder und der Schwimmfähigkeit in Thüringen liegen uns nun hier drei Anträge vor, die ich auch gern einordnen möchte. Zunächst möchte ich der CDU zum Erkenntnisgewinn gratulieren, die erklärt, dass die pandemiebedingten Schließungen die Ursache für die verschlechterte Schwimmfähigkeit unserer Kinder wären. Dabei war es ihre mittlerweile abgewählte CDU-Bundesregierung, die diese Schließungen anordnete.
(Beifall AfD)
Wir werden Ihnen das definitiv nicht vergessen. Im Forderungsteil sind tatsächlich auch einige unterstützenswerte Ansätze dabei wie das Sonderinvestitionsprogramm zur Modernisierung der Bäder oder die höheren Fördermittelquoten. Die Erfassung des Sanierungsbedarfs fordern wir ebenfalls schon seit Jahren, denn die sind Grundlage für künftiges Handeln. Der in einem Pressebericht beschriebene Rundumschlag Ihres Antrags lässt sich allerdings nicht erkennen. Allzu oft bleiben leere Worthülsen und Gedächtnislücken zurück, denn im Jahr 2005 wurde in Alleinregierung der CDU hier dieses Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzept beschlossen und erstellt, das letztendlich dafür sorgte, dass über 60 Freibäder, etwa ein Drittel der Freibäder in Thüringen, als nicht förderfähig eingestuft wurden, deshalb keine Sportstättenfördermittel für diese Bäder mehr ausgereicht werden. Nur durch das ehrenamtliche Engagement der Bürger draußen im Land können die Bäder über Wasser gehalten werden. Sie haben damit angefangen, die Kommunen am langen Arm verhungern zu lassen. Wenn wir tatsächlich hier über einen Rundumschlag reden wollen, dann müssten Sie zuerst bei sich selbst anfangen und bitte ordentlich ausholen.
(Beifall AfD)
Kommen wir zu den FDP-Anträgen. Die Notwendigkeit, die Förderpolitik für Schwimmbäder grundlegend zu reformieren, die Schwimmbad-Entwicklungskonzeption fortzuschreiben, die sehen wir genauso. Diese ist künftig so aufzustellen, dass alle Bäder, die die Sparpolitik der letzten 33 Jahre überstanden haben, in den Genuss von Landesmitteln kommen müssen, denn uns sind die Freibäder im ländlichen Raum wie beispielsweise in Hohenleuben, Hirschberg, Heldrungen, Harras, Lauscha, Winterstein und, und, und genauso wichtig wie die in Erfurt, Jena oder Weimar.
(Beifall AfD)
Es ist ein Trauerspiel, dass man in der Sportförderung für einfachste Werterhaltungsmaßnahmen um jeden Euro betteln muss, währenddessen Millionen für utopische Toleranz- und Weltoffenheitsprojekte fließen und dort auf Nimmerwiedersehen versickern.
(Beifall AfD)
Zum wiederholten Male geht es der FDP auch darum, ein paar Kleinigkeiten in der Bäderverordnung zu regeln. So soll die Rufbereitschaft näher dargestellt und festgelegt werden. Das ist schön und gut, aber am Personalmangel wird sich deshalb nichts ändern. Deshalb schlagen wir vor, mal über den Tellerrand hinauszuschauen, beispielsweise zu unseren Nachbarn nach Österreich. Währenddessen in Deutschland die praktischen Anforderungen an die Rettungsschwimmer für das Rettungsschwimmabzeichen in Silber sehr hochgesteckt sind, kommt man in Österreich mit weniger Aufwand zum Rettungsschwimmer.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Es geht nicht um Rettungsschwimmer, es geht um die Fachkraft für Bädertechnik!) Das ist aber die Grundlage erst mal, das Rettungsschwimmabzeichnen in Silber. Auch die Fachkräfte für Bädertechnik, die Fachangestellten für Bädertechnik
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Das ist
ein Beruf, wie Maurer auch ein Beruf ist!) sind häufig Rettungsschwimmer mit dem Schwimmabzeichen in Silber. Die Anforderungen in Deutschland sind sehr hochgesteckt, anstatt 25 Meter Streckentauchen in Deutschland sind in Österreich eben nur 15 Meter nötig. Während in Deutschland 300 Meter Schwimmen mit Kleidung in 12 Minuten erledigt werden müssen, sind es in Österreich nur 100 Meter ohne Zeitvorgabe; es ist dort auch kein Kraulen notwendig, es reichen 15 Minuten Dauerschwimmen, dafür 5 in Rückenlage und vieles Weitere mehr. Mit einer Vereinfachung nach österreichischem Vorbild könnten wir weitaus mehr Rettungsschwimmer hier mobilisieren, vielleicht auch den einen oder anderen hier aus der Runde; die Parlamentsferien sind lang. Ich finde es gut, dass Herr Korschewsky hier mit gutem Beispiel vorangeht. Rettungsschwimmer werden gebraucht. Und in Zeiten des Klimawandels der extremen Hitzewellen wollen Sie doch bestimmt auch einen praktikablen Beitrag zur Abkühlung leisten.
(Beifall AfD)
Gern diskutieren wir das alles mit Ihnen im entsprechenden Ausschuss. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die vorliegenden Vorschläge sind ein buntes Sammelsurium von Themenkomplexen zwischen Schwimmen und Schwimmfähigkeit – durchaus viele wichtige Sachen dabei, durchaus viele wichtige Sachen auch angesprochen. Das hat mein Kollege Korschewsky ja schon konzediert. Auch ich bin der Überzeugung, wir sollten darüber reden. Aber ein bisschen machen diese Anträge so den Eindruck, als hätten Sie alles aufgeschrieben, was Ihnen zum Thema „Schwimmen und Schwimmfähigkeit, Bäder und Bädertechnik“ einfällt. Das kann man ja machen, einfach mal alles aufschreiben. Aber da sind eben Sachen dabei, die wirklich wichtig sind. Dann sind Sachen dabei, die nicht ganz so wichtig sind. Sie vermengen auch mal die Zuständigkeiten zwischen Bäderbetreiber, Kommunen und Land. Das muss man ein bisschen voneinander trennen. Das eine können wir direkt regeln, das andere ist ein bisschen schwieriger. Aber ich sage jetzt zum Beispiel mal Abänderung zu § 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten – sehr detailliert. Man muss sich überlegen, was man eigentlich am Ende erreichen will. Bei der Problembeschreibung, beim Ziel sind wir nicht weit auseinander. Das muss man ganz ehrlich sagen. Es gibt diese Trias aus sinkender Schwimmfähigkeit bei den Schülern, aus sinkender Anzahl der Freibäder und aus der anhaltend hohen Zahl – das hat, glaube ich, Kollege König vorhin gesagt – von Badeunfällen und Ertrinkenden. Das ist eine Trias, die wir seit Jahrzehnten haben, seit Jahrzehnten beobachten. Deswegen hat Herr Thrum auch nicht recht, dass das alles durch die Pandemie ausgelöst worden ist. Es ist durch die Pandemie beschleunigt worden, das stimmt, weil die Kinder eben nicht schwimmen lernen konnten. Aber die Entwicklung beobachten wir seit Jahrzehnten. Das ist eben der Punkt, da muss man sich überlegen, ob man sich in einem ersten Schritt auf die gesamte Streubreite aller Ideen, die man so entfalten könnte, einlässt, oder ob man sich auf erste Schritte fokussiert. Und wenn ich über erste Schritte rede, dann meine ich zum Beispiel – das greife ich mal heraus – den Sanierungsstau an Freibädern. Das ist ein echtes Problem. Da sollte man auch tatsächlich handeln, denn – das ist hier verschiedentlich festgestellt worden – funktionierende, sanierte Freibäder sind die Grundlage dafür, dass Schwimmunterricht überhaupt stattfinden kann und dass Schwimmen erlernt werden kann, dass Kinder die Möglichkeit haben, tatsächlich Wassererfahrungen zu sammeln. Wenn ich beim Thema „Wassererfahrung“ bin, dann muss ich eben feststellen, dass, wenn in der dritten Klasse der Schwimmunterricht beginnt, eine zunehmende Zahl von Schülern noch keine Wassererfahrung hat. Das ist ein Problem. Das heißt, wir sollten nicht nur darüber reden, wie wir die Freibäder besser zugängig, besser saniert, attraktiver usw. machen, sondern wir sollten auch darüber reden, ob wir möglicherweise auch Regelungen einführen müssen, dass diese Wassererfahrung vielleicht etwas eher einsetzt. Das heißt, die Frage, ob es in der dritten Klasse möglicherweise schon zu spät ist, mit dem Schwimmunterricht zu beginnen, sodass man eher damit beginnen sollte, sollte man sich stellen. Die zweite Frage ist, ob man möglicherweise bereits im Kita-Bereich bessere Angebote schafft. Wir haben da wirklich mehrere Ansätze, die Sie hier aufführen, an denen wir gern arbeiten. Wir werden – Herr Korschewsky hat es schon gesagt – die Anträge a) und c) auf jeden Fall mit überweisen und im zuständigen Ausschuss diskutieren. Ich bin mir auch sicher, dass wir da zu einer vernünftigen Lösung kommen, aber wahrscheinlich werden wir uns tatsächlich in der Regelungsbreite und Themenvielfalt Ihrer Anträge ein wenig begrenzen müssen, weil ich glaube, alles kann man zwar diskutieren, alles kann man angehen, aber man sollte nicht alles auf einmal angehen. Man sollte Prioritäten setzen, die dann am Ende auch leistbar sind. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, ich habe vorhin schon bei der Einbringung gesagt, schwimmen zu können macht nicht nur Spaß, sondern ist auch überlebenswichtig. Das war auch die Motivation für uns, diesen Antrag zu stellen. Kollege Hartung hat gesagt, es ist viel hier in diesem Antrag aufgeführt worden. Ja, das war auch das Ziel dieses Antrags. Wir wollten hier einen ganzheitlichen Ansatz präsentieren, wie wir die Schwimmfähigkeit in Thüringen verbessern können. Deswegen sind wir erst mal detailliert auf die Situation eingegangen und haben aber jetzt auch konkrete Vorschläge gemacht. Ich denke, Ziel eines jeden Antrags ist es, dass er hier diskutiert wird, dass wir auch eine Anhörung dazu durchführen, mit den Betroffenen sprechen, und dann werden wir genau sehen, welche dieser Vorschläge kurzfristig umsetzbar sind, welche vielleicht noch verbessert werden müssen. Vielleicht kommen auch noch neue dazu. Das ist genau das, was wir auch mit diesem Antrag bezwecken wollen, denn unser Ziel ist es, die Schwimmfähigkeit in Thüringen zu verbessern. Es ist mitnichten so, dass Deutschland ein Nichtschwimmerland ist oder sich in diese Richtung entwickelt, sondern es ist so, dass Zahlen zurückgehen. Aber es ist an dem Punkt, wo wir eingreifen können, wo wir Situationen verbessern können – und das sollten wir machen, also nicht immer sagen, es ist ja alles ganz schlecht usw. –, sondern dieser Antrag ist dafür da, diese Situation zu verbessern. Dafür hat die CDU diesen Antrag eingebracht.
(Beifall CDU)
Herr Thrum, Sie kennen die Debatten der letzten Zeit, die wir über die Förderung von Sportstätten geführt haben, wo Ihnen immer wieder erklärt wurde, dass es einen Unterschied zwischen Kompensation aus dem Sportfördergesetz und Investitionen in Sportstätten gibt. Sie verstehen es nicht und ich habe das mittlerweile auch aufgegeben, Ihnen das noch zu erklären. Deswegen schaue ich mal darüber hinweg, dass Sie das vorhin wieder aufgegriffen haben. Aber beim Rest muss ich auch sagen, da war viel heiße Luft dabei. Sie sagen, oh, nur die AfD rettet hier die Schwimmbäder und wir sind die Einzigen, die unterstützt haben usw. Wo ist denn Ihr Antrag zu den Schwimmbädern, zur Schwimmfähigkeit? Wo ist denn Ihr Antrag?
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Sie haben
doch alles abgelehnt!) Sie haben doch genug Zeit gehabt, da was auf den Weg zu bringen – gar nichts. Das Einzige, was Sie können, ist heiße Luft, und das ist heute mal wieder deutlich geworden. Tragen Sie Ihre Ideologie, die Sie hier verbreiten, bitte nicht auf dem Rücken der Sportvereine und des Thüringer Sports aus. Kommen Sie zur Sachebene zurück.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Tragen Sie dazu bei, dass wir die Schwimmfähigkeiten in Thüringen steigern.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Schauspie-
ler!) Schauspieler, ist das okay, darf man sagen? Okay, gut.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Das ist ein ehrenwerter Beruf!) Ja, von daher, alles in Ordnung, stört mich auch nicht, Herr Thrum. Es ist ein Beruf. Sie haben uns vorhin auch gezeigt, dass Sie sich mit Berufen nicht so gut auskennen bei Fachangestellten für Bäderbetriebe oder bei Meistern.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das ist ein Beruf, das ist nicht wie Rettungsschwimmer ein Abzeichen, das man machen kann, um unterstützend tätig zu sein, sondern es ist ein Beruf. Wie Tischler ein Beruf ist, ist auch Fachangestellter für Bäderbetriebe ein Beruf. Aber gut, lassen wir das, wir wollen heute die Schwimmfähigkeit verbessern, über das Schwimmen in Thüringen reden und deswegen möchte ich noch mal detailliert auf unseren Antrag eingehen. Für uns ist ganz wichtig, um die Schwimmfähigkeit hier in Thüringen zu steigern, dass wir das ehrenamtliche Engagement bei uns in den Thüringer Schwimm- und Wassersportvereinen stärken, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, DLRG, und natürlich auch der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes. Denn ich glaube, eins ist unumstritten: Ohne diese Partner im Bereich des Wassersports werden wir die Schwimmfähigkeit nicht steigern können. Also nur allein die Schule – da stimme ich auch meinen Vorrednern zu – wird es nicht richten können, sondern wir brauchen auch ganz gezielt Partner und wir brauchen natürlich auch die Eltern, die bestenfalls sehr früh mit der Wassergewöhnung anfangen. Ich habe eben schon zum Schwimmunterricht geredet. Wir müssen wirklich sicherstellen, dass der Schwimmunterricht auch flächendeckend stattfindet und nicht ausfällt. Wir hatten mit Corona eine Sondersituation, darauf bin ich eingegangen. Deswegen gab es das Aufholprogramm, das auch fortgesetzt werden muss, also Anreize müssen geschaffen werden. Aber der Schwimmunterricht in der Schule ist essenziell, denn wer aus der Schule geht, soll wenigstens ein Abzeichen gemacht haben können, am besten natürlich den Freischwimmer, das Schwimmabzeichnen in Bronze. Für uns ganz wesentlich ist die thüringenweite Schwimmoffensive für Kindergartenkinder sowie Schüler in den Sportvereinen und in Schwimmbädern. Also wir wollen, um die Schwimmfähigkeit zu verbessern, wirklich die Kinder auch auf das Niveau Bronze bringen, denn es ist auch viel Aufklärung nötig. Oftmals denken die Eltern: Okay, unser Kind hat das Seepferdchen gemacht, alles in Ordnung, es kann jetzt allein ins Schwimmbad gehen. Aber dem ist nicht so. Also das SeepferdchenAbzeichen ist die Grundlage, da werden Grundlagen des Schwimmens vermittelt. Der richtige Freischwimmer ist aus Bronze. Wenn wir da die Statistiken anschauen, sehen wir, dass viele gerade im Alter zwischen sechs und zehn Jahren nur das Seepferdchen-Abzeichen haben. Aber wir müssen auf Bronze kommen. Das müssen wir den Eltern vermitteln. Das müssen wir in der Schule vermitteln. Da müssen wir auch die entsprechenden Angebote auf den Weg bringen. Neben dieser Schwimmoffensive in den Kindergärten und Schulen ist natürlich ganz wichtig, dass wir vernünftige Rahmenbedingungen haben in unseren Schwimmbädern. Deswegen auch die Bestandserhebung und wir haben – Kollege Korschewsky ist darauf eingegangen – das Datum 30. Juni 2024 gesetzt. Ja, das ist ambitioniert, das sehen wir auch so. Aber wir sehen vielleicht auch als möglichen Weg, dieses Datum einzuhalten, dass man konkret in den Kommunen nachfragt, wie deren Investitionsstand ist, welche Bedarfe sie haben, was gemacht werden muss, und dass es dann nur auf Landesebene gebündelt wird. Vielleicht, wenn man diesen Weg geht, ist auch der Zeitpunkt realistisch. Die Schwimmbad-Entwicklungskonzeption ist auch im Antrag der FDP, TOP c), genannt. Wir fordern dort auch eine Weiterentwicklung, eine Novellierung, weil sie bereits aus dem Jahr 2005 ist. Die Bevölkerungszahlen, die dort zugrunde gelegt werden, enden im Jahr 2020. Also hier ist dringend eine Novellierung notwendig, weil auch teilweise Bäder, die dort vorgesehen wurden, mittlerweile nicht mehr existieren. Dafür sind andere gefördert oder saniert worden, die eigentlich für eine Schließung in Perspektive gesehen wurden. Da brauchen wir also ganz dringend eine neue Schwimmbad-Entwicklungskonzeption und da hoffen wir, dass wir die bis zum 31. Dezember 2024 hinbekommen. Ein Sonderinvestitionsprogramm für die Modernisierung und den Ausbau bestehender Schwimmbäder, das brauchen wir, und ich habe schon an anderer Stelle kritisiert, dass der Bund mit der Nichtverlängerung des Goldenen Plans bei den Sportstätten sich hier aus der Verantwortung gezogen hat. Das war, glaube ich, Horst Seehofer noch, der damals diesen Goldenen Plan auf den Weg gebracht hat. Wir haben über diesen Goldenen Plan Sportstätten oder Schwimmbäder auch in Thüringen saniert; das kann ich für meinen Landkreis sagen, in Dingelstädt. Da ist natürlich eine Förderung von 90 Prozent für eine Kommune Gold wert. Wir haben hier normal eine Sportstättenförderquote von 60 Prozent, bleiben immer noch 40 Prozent für die Kommune übrig. Wir brauchen hier ein Sonderinvestitionsprogramm, um unsere Schwimmbäder gerade zu modernisieren, denn wohnortnahe oder schulnahe Schwimmbäder sind natürlich wichtig für den Schwimmunterricht. Denn umso weiter die Wege sind, umso komplizierter wird es auch, den Schwimmunterricht in den normalen Unterrichtsalltag mit einzubinden. Ich habe eben schon gesagt, beim Goldenen Plan, also bei den Bundesmitteln, hatten wir Förderquoten von 90 Prozent. In Thüringen haben wir 60 zu 40, das ist auch schon erhöht worden. Das ist auch schon eine gute Leistung, aber man sieht bei den Investitionssummen – das hat auch Kollege Korschewsky gesagt –, wo wir uns bei mehreren Millionen bewegen, dass der Eigenanteil für die Gemeinden trotzdem noch hoch ist. Deswegen unser Vorschlag auch hier, gerade für die Bäder zu schauen, ob wir nicht noch in der Förderquote nachbessern können und da eine Art Sonderzuschlag machen. Dadurch müssen natürlich auch die Gelder für die Sportinfrastruktur, für die Investitionen erhöht werden, denn auf dem gleichen Niveau würde eine höhere Förderquote bedeuten, dass weniger Objekte oder Projekte gefördert werden können. Des Weiteren ist es so, dass wir auch genau schauen müssen: Wie sind die Kosten für diejenigen Kommunen, die Bäder betreiben, kann es hier Sonderzuschüsse geben? Das ist auch von uns genannt worden. Denn oftmals ist es so, dass die Kommunen natürlich eine hohe Last haben. Dann wird probiert, die Schwimmbäder in Trägerschaft von Fördervereinen zu geben, weil die Kommune es sich einfach nicht leisten kann. Wir wollen keine Schließung aus Kostengründen. Deswegen müssen wir hier genau hinschauen, wie wir die Gemeinden auch beim Betrieb der Bäder unterstützen können. Das nächste große Thema, was wir aufgerufen haben – das ruft auch die FDP mit ihrem Teilantrag b) auf –, ist natürlich der Fachkräftemangel. Wir hatten in Holungen die Situation, dass kein Fachangestellter verfügbar ist. Das zeigt auch, welchen Bedarf wir haben. Die Statistiken, die wir gelesen haben, danach waren es 2.500 Meister und Fachangestellte für Bäderbetriebe, die uns fehlen. Um auch diesen Beruf attraktiv zu machen, damit es nicht eine Abwanderung in andere Berufsfelder gibt, ist es aus unserer Sicht unerlässlich, dass wir zum einen das Berufsfeld attraktiv gestalten, was die Arbeitszeiten angeht, was die Arbeitsbedingungen angeht, auch was die Entlohnung angeht, aber auch, dass es Möglichkeiten gibt, diese Ausbildung wohnortnah durchzuführen. Wir haben momentan in Thüringen die Situation, dass wir kooperieren mit Sachsen bei der Ausbildung dieser Fachangestellten der Bäderbetriebe; also in Chemnitz ist die theoretische Ausbildung. Aber für uns, und wenn man sieht, wie viele Fachkräfte wir in den nächsten Jahren brauchen, macht es Sinn, auch diese theoretische Ausbildung hier in einer Berufsschule anzubieten. Auch wenn Herr Korschewsky sagt, wir müssen erst mal die Bedarfe abwarten: Ich erinnere mich immer gern an Diskussionen auch zum ÖPNV, wo gesagt wird, wenn wir kein Angebot haben, dann fährt auch keiner mit. Also müssen wir erst mal ein Angebot schaffen. Deswegen haben wir das hier mit aufgenommen und sagen, die theoretische Ausbildung für Fachangestellte, Meister für Bäderbetriebe sollte auch in Thüringen möglich sein. Die praktische ist ja sowieso hier vor Ort. Was für uns auch wichtig ist: Wir müssen vor Ort genau hinschauen, wie die Hallenzeiten verteilt sind. Das ist ein ganz großes Problem, auch wenn man mit Schwimmvereinen spricht. Die sagen: Wir würden gern noch mehr Schwimmkurse anbieten, aber wir haben in den Hallen keine Kapazitäten, die Hallen sind belegt über die Bäderbetreiber, teilweise über Reha-Sport usw. Deswegen müsste der Schwimmunterricht für uns Vorrang haben, was in Teilen schwierig ist. Da sind wir bei der Diskussion über die Erstattung aus dem Sportfördergesetz, wo natürlich die Schwimmvereine auch mit den Kommunen verhandeln und sagen: Das Sportfördergesetz sieht vor, dass wir die Hallen kostenlos nutzen. Und oftmals ist die Reaktion: Okay, das Gesetz ist so, wir setzen das auch um, aber dafür reduzieren wir euch die Hallennutzungszeiten. Das darf nicht sein, denn das widerspricht schon dem, was wir wollen, die Schwimmfähigkeit hier in Thüringen zu steigern. Als weiteren Punkt haben wir aufgeführt, dass eine Aufklärungs- und Werbekampagne für uns ganz wichtig ist – darauf bin ich eben schon eingegangen –, und zwar, was die einzelnen Schwimmabzeichen wirklich bedeuten, dass erst das Bronzeschwimmabzeichen den Freischwimmer mit sich bringt. Gemeinsam mit dem Landessportbund und den Schwimmfachverbänden ist es aus unserer Sicht wichtig, eine Kampagne zu starten, auch mit Blick auf Übungsleiter. Ich glaube, Übungsleiter sind ganz wichtig für unsere Vereine, Rettungsschwimmer, um auch dann in dem kleinteiligen Bereich außerhalb der Fachangestellten Schwimmkurse mit anbieten zu können. Warum können wir damit nicht schon in der Schule anfangen, dass man sagt, in der Oberstufe über die Vereine, dass man Angebote macht, Übungsleiterlizenzen zu erwerben? Das sind dann die Jugendlichen, die sich in den Vereinen mit engagieren, die Schwimmkurse gerade im Bereich der Wassergewöhnung mit anbieten können. Das ist schon, wie Kollege Hartung gesagt hat, ein ganz wichtiger Fakt. Wenn man erst in der dritten Klasse mit dem Schwimmunterricht anfängt, aber sonst kaum im Wasser war, dann ist erst mal die Scheu ein ganz großes Hindernis und das hemmt natürlich auch dann, die Techniken zu lernen, denn die Wassergewöhnung ist ganz entscheidend. Wenn wir nach NordrheinWestfalen schauen, wo die Wasserflächen pro Einwohner sehr begrenzt sind, da ist es mittlerweile so, weil nicht genügend Schwimmhallen zur Verfügung stehen, dass erst mal mit großen mobilen Behältern zur Schwimmgewöhnung gearbeitet wird, bis der Schwimmunterricht beginnt. Wie gesagt, solche Dinge wollen wir hier in Thüringen nicht haben. Wir wollen, dass die Kinder in den Schwimmhallen auch das Schwimmen lernen und natürlich auch Anreize bekommen, das Schwimmen zu lernen. Deswegen haben wir unter Punkt III.10 aufgeführt, dass wir gern jedem Erstklässler und jedem Vorschulkind eine Art Gutschein in Höhe von 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Seepferdchens oder des Schwimmabzeichens in Bronze zur Verfügung stellen wollen. Denn eins hat die Forsa-Umfrage, die heute schon mehrfach genannt wurde, gezeigt, dass knapp 50 Prozent der Kinder, die in Haushalten unter einem Einkommen von 2.500 Euro leben, keine Schwimmabzeichen haben; bei Haushalten mit einem Einkommen über 4.000 Euro sind es nur 12 Prozent. Also man sieht auch, dass teilweise die Schwimmfähigkeit vom Einkommen der Eltern, der Familien abhängt.
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Hört,
Hört!) Das können wir mit den 50 Euro natürlich nicht komplett kompensieren. Es gibt auch Bildung und Teilhabe, andere Instrumente, aber wir finden, die 50 Euro sind schon ein guter Anreiz zu sagen, wir haben hier einen gewissen Betrag zur Verfügung gestellt bekommen und wir schicken unser Kind schon vor der Schule zum Schwimmkurs, damit es dann wirklich in der dritten Klasse eine gute Startvoraussetzung hat. Deswegen haben wir das hier mit aufgeführt. Das ist unser – wenn man so sagen will – Rundumschlag, unser ganzheitlicher Ansatz, um die Schwimmfähigkeit in Thüringen zu verbessern. Das heißt, wir wollen den Schwimmunterricht, die Schwimmkurse stärken, wir wollen unsere Bäderinfrastruktur verbessern, wir wollen mehr Fachangestellte, mehr Rettungsschwimmer für unsere Bäder haben und wir wollen gut zusammenarbeiten mit den Vereinen, mit den Wassersportverbänden, damit wir das große Ziel erreichen, jeder Thüringer kann schwimmen und jeder Thüringer bekommt die Möglichkeit, das Schwimmen zu erlernen. Herzlichen Dank und ich freue mich auf die Diskussion. Noch kurz zu den FDP-Anträgen: Der Antrag unter c) ist natürlich klar, der ist auch Teil unseres Antrags, den werden wir mit unterstützen, überweisen. Auch b) werden wir mit überweisen, weil ich denke, wir sollten gerade in der konkreten Situation des Fachkräftemangels alle Möglichkeiten diskutieren. Hier freue ich mich auch auf die Meinung der Fachleute zu diesem Vorschlag. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Herr Abgeordneter Dr. König, ich halte ja jede Art von Vergleichen und Beschimpfungen gegenüber Rednerinnen und Rednern für respektlos. Ich sage Ihnen deshalb zu, ich lasse das jetzt hier auch noch einmal prüfen. Als Nächste erhält Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, es ist jetzt schon sehr viel gesagt worden. Wir haben drei Anträge zum Thema „Schwimmfähigkeit“ im weitesten Sinne vorliegen. Der eine Antrag von der FDP beschäftigt sich auch noch mit dem Thema „Personalmangel/Bädertechnik“. Ich werde darauf gleich noch einmal im Einzelnen eingehen. Einig sind wir uns alle – denke ich – in der Feststellung, die Knut Korschewsky schon ganz eingangs der Debatte betonte, nämlich dass tatsächlich jedes Kind schwimmen können und schwimmen lernen sollte. Das ist ganz wichtig. Das ist auch eine Binsenweisheit, die wir schon seit vielen Jahrzehnten immer wieder betonen. Jeder Badeunfall – wie es dann immer heißt – ist natürlich einer zu viel, obgleich wir sagen müssen: Es sind oft auch Erwachsene, die sich überschätzen, wenn wir von Badeunfällen reden – das ist noch mal eine besondere Problematik – oder Menschen, die beispielsweise Alkohol genießen und danach direkt ins Wasser gehen. Da braucht es offenkundig im wahrsten Sinne des Wortes auch lebenslanges Lernen mit Blick auf das Schwimmen, auch wenn man immer sagt, Schwimmen verlernt man nicht.
(Beifall DIE LINKE)
Trotzdem wissen wir alle, wer sich überschätzt, läuft auch schnell Gefahr, im schlimmsten Fall sogar zu ertrinken. Jetzt aber zu den Anträgen. Zunächst a) und c), einmal von der FDP zur „Zukunft der Thüringer Bäder“ und einmal von der CDU „Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen“. Beide Anträge fordern die Fortschreibung einer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption, eine Verbesserung der Schwimmfähigkeit und auch eine bessere finanzielle Ausstattung der Schwimmbäder. Dazu will ich doch noch mal grundsätzlich etwas sagen. Viele haben es auch schon vor mir betont: Die Schwimmbadkonzeption ist von 2005, die Fortschreibung ist eine Kernforderung des FDP-Antrags. Die CDU fordert in ihrem Antrag unter III.5 auch eine Novellierung, und zwar bis zum 31. Dezember 2024. Wir müssen uns noch mal anschauen, auf welcher Grundlage die Konzeption von 2005 eigentlich entstanden ist; das war die Bevölkerungsentwicklung im Jahr 2020, die damals zugrunde gelegt wurde. Wir wissen, das hat sich durchaus sehr viel anders entwickelt – für Erfurt kann ich das auch genauer sagen. Zu der Zeit, nämlich 2005, wurde diskutiert, dass in Erfurt die Bevölkerungsanzahl so stark zurückgehen wird – bis auf 180.000 Einwohner –, dass auch ein Rückbau beispielsweise von Wohngebieten vorgenommen wurde. Heute sehen wir – wir haben 215.000 Einwohnerinnen und Einwohner –, dass sich vieles ganz anders entwickeln kann. Wir diskutieren auch in Erfurt immer über die notwendige dritte Schwimmhalle, nur um das mal an einem Beispiel deutlich zu machen. Man sieht also, dass diese Konzeption, die bis 2020 ihre Gültigkeit hatte, tatsächlich mit der Realität abgeglichen werden muss. Das Problem ist jetzt, dass die Träger und Betreiber von Bädern nicht dazu verpflichtet sind, dem Fachministerium Änderungen zu melden oder über Badschließungen zu informieren; der Minister kann es vielleicht nachher noch einmal ausführen. Deswegen ist es tatsächlich ganz schwierig, landesweite Daten zur aktuellen Situation zu finden. Die Forderung nach einer Fortschreibung hat also durchaus ihre Berechtigung. Ob das allerdings bis Ende 2024 gelingt, wage ich jetzt ein Stück weit zu bezweifeln. Wie gesagt, der Minister kann ja was dazu sagen. Als kommunale Stadträtin weiß ich selbst, wie schwierig es oftmals ist, die Informationen von allen Bädern zu bekommen. Dann gibt es auch Planungen, die so nicht greifen, wie man es sich vorgenommen hat. Ich hatte eben das Beispiel Erfurt, da bin ich auch Stadträtin. Das Dreienbrunnenbad, da sehen wir ja auch, dass wir da im Moment eine Verzögerung haben. So was muss natürlich immer mit einkalkuliert werden, und diese Realitäten abzubilden macht es dann mitunter noch schwieriger. Der Blick in die Konzeption von 2005 zeigt aber auch, dass sich der Prozess von der Bestandsaufnahme bis zur Verabschiedung über einen Zeitraum von drei Jahren erstreckt hat. Das soll jetzt überhaupt nicht heißen, dass man nicht schnellstmöglichst beginnen soll – ganz im Gegenteil –, aber dass wir natürlich realistische Zeitpläne brauchen. Denn die Absicherung einer ortsnahen und flächendeckenden Bäderinfrastruktur ist eben Voraussetzung auch für den Erhalt und Steigerung der Schwimmfähigkeit und die liegt uns ja – unterstelle ich jetzt mal – tatsächlich allen am Herzen. Jetzt zur Schwimmfähigkeit selbst: Der Feststellungsteil in beiden Anträgen stellt ja in unterschiedlichen Facetten die Wichtigkeit des Schwimmens, einmal für die Gesundheit, aber auch die Freizeit heraus. Das ist wie gesagt, denke ich, gesellschaftlicher Konsens. Die Wichtigkeit ist völlig unumstritten. Die Forderung aus dem CDU-Antrag aber nach umfangreichen Datenerhebungen geht aus meiner Sicht ein bisschen an den Realitäten vorbei. Wir müssen das noch mal genau anschauen, aber unter Punkt III.1 wird ein jährlich zu erstellendes Monitoring zur Schwimmfähigkeit der Thüringerinnen und Thüringer gefordert. Der Aufwand dafür erscheint mir ein wenig unverhältnismäßig. Zum Vergleich: Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft beauftragt etwa alle fünf Jahre eine repräsentative Bevölkerungsbefragung zur Schwimmfähigkeit. Die jüngste Umfrage hier stammt aus dem Jahr 2022. Die ist also noch gar nicht besonders alt. Das nicht sonderlich überraschende Ergebnis ist eben die stark gestiegene Zahl von Nichtschwimmerinnen gerade unter den Grundschulkindern. Das ist etwa eine Steigerung etwa von 10 auf 20 Prozent, die wir hier verzeichnen müssen. Ein weiteres bedenkliches Ergebnis ist, dass die allgemeine Schwimmfähigkeit unter Kindern – das sagte Herr König jetzt auch schon – stark von der Einkommenssituation der Eltern abhängt. So kann die Hälfte der Kinder bei einem Haushaltseinkommen von unter 2.500 Euro nicht schwimmen, bei über 4.000 Euro sind es nur 12 Prozent. Das muss uns zu denken geben. Das macht deutlich, dass es zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit neben einem wohnort- und schulnahen Angebot von Schwimmbädern auch weiterer bildungs- und sozialpolitischer Maßnahmen bedarf. Das haben wir zum Beispiel mit dem Aufholen nach Corona ja auch mit bedacht und genau solche Möglichkeiten bei der Förderung mit in den Blick genommen. Jetzt zu den Investitionsbedarfen: Da erst mal der Hinweis, dass sich der überwiegende Teil der Schwimmbäder in kommunaler Trägerschaft befindet. Damit will ich das aber gar nicht ganz wegschieben, aber das zeigt deutlich, dass wir hier gar keinen direkten Zugriff auf den Bestand haben. Die CDU fordert in ihrem Antrag unter III.6 ein Sonderinvestitionsprogramm. Wenn man so etwas will, sollte man allerdings auch sagen, wie es finanziert werden soll. Ich habe dann noch mal nachgeschaut: In Ihrem kürzlich als „Übergangshaushalt“ titulierten Förderungspapier habe ich dazu nichts gefunden. Das betrifft dann auch die Forderung unter III.7 nach einer Erhöhung der Fördersätze im Rahmen der Sportstättenförderung. Vermerkt ist in dem Papier lediglich eine ganz allgemeine Forderung, die Investitionsmittel in die Sportstätteninfrastruktur zu erhöhen. Eine Priorisierung von Schwimmbädern finde ich da jedenfalls noch nicht. Trotzdem würden wir gern über diese beiden Anträge intensiver im zuständigen Fachausschuss sprechen. Jetzt muss ich aber auch noch mal auf den Punkt b) von der FDP zu sprechen kommen. Herr Bergner hatte es ja selbst eingeräumt. Sie haben einen alten Antrag genommen, der hier im Landtag im Dezember – das ist in der 97. Sitzung gewesen –, am 15. Dezember genau genommen, Drucksache – Sie können es nachlesen – 7/5377, abgelehnt wurde. Damals hieß er „Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen“. Dieser Antrag ist abgelehnt worden. Sie haben ihn einfach eins zu eins, wortgleich im Prinzip, wieder eingebracht.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Ich erkläre auch gern, warum!) Die Forderung nach einer Anpassung der Thüringer Ordnungsbehördlichen Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen im Badeanstalten, das haben Sie jetzt unter Punkt III des neuen Antrags wortgleich zu Punkt II des alten abgelehnten Antrags gefasst und der Begründungstext ist in Teilen ebenfalls wortgleich. An ein paar Stellen haben Sie immerhin den Verlauf der Plenardebatte sozusagen mit reingenommen. Aber ansonsten ist es tatsächlich „alter Wein in neuen Schläuchen“ und das macht es nicht besser. Denn das ist wirklich Selbstbeschäftigung. Mit dem Antrag haben wir uns hier bereits befasst
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Leider nicht mit gutem Ergebnis!) und er wurde abgelehnt. Deshalb muss ich deutlich sagen – schon damals in der Plenardebatte wurde nicht klar, warum es die Änderungen braucht – würden wir diesen Antrag nicht verweisen wollen. Über die beiden anderen Anträge sind wir gern bereit, uns im Bildungsausschuss intensiv auszutauschen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das ist ja direkt mal toll, hier so eine 15 auf der Uhr zu sehen. Herr Thrum, statt Ihrer Propagandarede sollten Sie wirklich was für die Bäder tun. Insofern ist auch der Wille, das im Ausschuss zu tun, die erste Chance. Ich glaube, da können wir auch etwas konstruktiver dann mit der Thematik umgehen. Ich möchte nur kurz auf das eingehen, was Sie auch zum Thema „Österreich“ gesagt haben. Es geht hier nicht um die Rettungsschwimmer. Davon haben wir immer noch welche. Es gibt welche, die sich damit tatsächlich auch gern als Ferienjob ein Zubrot verdienen. Wir haben es immer noch geschafft. Es geht um die Fachkraft für Bädertechnik. Das sind die, die in einem Bad für die Chemie zuständig sind, die die Chlordosierung im Griff haben usw. usf. Das ist, wie es auch Dr. König schon sagte, ein extra Ausbildungsberuf. Es geht in dem Antrag dann tatsächlich darum, einfach dem Mangel etwas entgegensetzen zu können. Ich komme dann noch darauf. Wie ich bereits in meiner Einbringung erwähnt habe, ist es für uns als Freie Demokraten nur logisch, dass es einer Fortschreibung der Schwimmbad-Entwicklungskonzeption bedarf. Das ist ja fast schon auch Konsens gewesen, wenn ich so die Reden noch mal Revue passieren lasse. Der Betrachtungshorizont der Konzeption 2020, die aus 2005 stammt, ist nun tatsächlich reichlich überschritten, sodass wir dort dringend vorwärtskommen müssen. Wir freuen uns, dass auch die Kollegen der Union diese Position in ihrem Antrag mit aufgenommen haben. Da will ich jetzt auch gar nicht diskutieren, welcher Antrag der ältere war usw. – alles Pillepalle, wir müssen versuchen, gemeinsam etwas zu erreichen. Zu unserer Forderung, die BäderOBVO zu ändern, möchte ich Ihnen doch aus der praktischen Erfahrung als Bürgermeister damals berichten: Meine kleine Heimatstadt Hohenleuben hat ein sehr schönes Waldbad, das für die Region auch eine wichtige Funktion in der Abnahme von Schwimmklassen erfüllt, weil es eben auch die einzige 50-MeterBahn weit und breit ist. Da möchte ich Sie auch einladen. Sie können sich gern ein Bild vor Ort machen, es lohnt sich, einen Ausflug dorthin zu machen. Bei der Gelegenheit können Sie auch noch die JVA anschauen, zu der wir noch einen Antrag hier auf der Tagesordnung stehen haben.
(Beifall Gruppe der FDP)
Auch wir in Hohenleuben hatten Probleme, eine Fachkraft für Bädertechnik zu finden, weil die bisherige in Ruhestand gegangen war, und wollten daher die Möglichkeit der Rufbereitschaft aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 der BäderOBVO nutzen. Deswegen versuche ich es jetzt noch mal zu erklären, warum ich so dafür werbe. Allerdings gibt es eben auch unterschiedliche Auslegungen dieser Regelung. Das Landratsamt hat die Regelung so ausgelegt, dass sie gesagt haben, Rufbereitschaft sei ungefähr so, als wenn in einem Badebetrieb die betreffende Person mal schnell in die angrenzende Sauna geht, um das mit zu betreuen, quasi aber trotzdem vor Ort ist. Dazu haben wir aber eine ganz andere Rechtsauffassung gehabt und haben sie auch noch, nämlich dass es aus unserer Sicht bedeutet, dass sich beispielsweise zwei Bäder in Nachbarorten eine Fachkraft teilen können, indem eben das eine Bad für das andere die Rufbereitschaft mit übernimmt oder eben ein Betrieb, der für ein anderes Bad arbeitet, weil zwischen den beiden Bädern, zwischen den beiden Einsatzorten lediglich eine kurze Fahrtzeit liegt. Die Kommunalaufsicht hatte – ich sagte es bereits – dazu eine andere Auffassung, was eben dazu führte, dass ich mich als ehrenamtlicher Bürgermeister auch noch vor Gericht mit der Kommunalaufsicht treffen musste, um eben Klarheit für das Bad zu schaffen. Uns geht es darum, Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Deswegen ist es aus unserer Sicht notwendig, die BäderOBVO in Bezug auf die Rufbereitschaft anzupassen, damit eben nicht jemand anfangen kann, das unterschiedlich auszulegen. Das ist der Sinn der Sache. Deswegen glaube ich auch oder werbe ich auch dafür, dass Sie es doch mit in den Ausschuss gehen lassen. Wenn Sie dann in den Gesprächen, wo man ein bisschen mehr Zeit hat als hier, immer noch zu der Auffassung kommen, dass es nicht sinnvoll ist – ich bin da einer ganz anderen Auffassung –, dann können Sie es immer noch ablehnen. Aber der Ausschuss wäre die Chance, im Sinne der Bäder offen, ehrlich, sachlich miteinander darüber zu diskutieren, vielleicht auch eine bessere Lösung zu finden, als wir sie hier aufgeschrieben haben. Das will ich ja gar nicht behaupten, dass ich als Einziger hier nun die Weisheit für mich gepachtet hätte. Herr Korschewsky, Sie haben da von Konkurrenzdenken gesprochen. Sie haben uns vorgeworfen, damit Niedriglohn unterstützen zu wollen. All das ist nicht der Fall. Wir haben ganz im Gegenteil für die Rufbereitschaft ordentlich auch bezahlt und wir bezahlen auch die Rettungsschwimmer, die wir haben, ordentlich und nicht bloß mit Mindestlohn.
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Frau Präsidentin, ich würde gern bis zum Ende meiner Rede warten, weil ich nicht genau weiß, ob meine Redezeit ausreicht, trotz der 15 Minuten. Ja, es ist ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt. Deswegen können wir am Ende der Redezeit immer noch darüber befinden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Noch mal zu dem Thema „Niedriglohn“: Mit Sicherheit haben wir dort nicht auf Niedriglohn, sondern einfach nur darauf gesetzt – weil wir keine Fachkraft kriegen können, es gibt eben zu wenige und sie wachsen auch nicht auf Bäumen –, für einen fairen Lohn geholfen zu bekommen. Deswegen geht es uns auch nicht darum, weitere Restriktionen zu finden, sondern ganz im Gegenteil für Klarheit zu sorgen, damit eben willkürliche Auslegungen durch eine Behörde nicht mehr möglich sind. Deswegen werbe ich also, wie gesagt: Geben Sie uns die Chance, im Ausschuss sachlich darüber zu diskutieren! Es ist im Sinne der Bäder. Ich möchte an dieser Stelle auch noch auf die Vorschläge der CDU eingehen, die sich sowohl mit dem Thema der Investitionen in unsere Schwimmstätten als auch dem Schulsport beschäftigen. Es ist gut, dass im Antrag die Sport- und Schwimmvereine in den Blick genommen werden, die gemeinsam mit dem Land sicher ein großes Interesse haben, die Schwimmfähigkeit der Thüringer Kinder zu fördern. Auch eine konkrete Erfassung und Förderung der Schwimmhallen und Freibäder nach Investitionsbedarfen findet sich in unserem Antrag beschrieben wieder. Etwas zu kurz kommt aus unserer Sicht die Frage, wie wir die Ausbildung für die Fachkräfte für Bäderbetriebe – sollte sie nach Ihrer Forderung tatsächlich wieder in Thüringen angeboten werden – wirklich attraktiv machen können. Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung von Bäderfachkräften sind aus meiner Sicht zwingend mit unserer Forderung nach Änderung der BäderOBVO zu ergänzen, da diese jetzt Klarheit für einen Umgang mit dem derzeitigen Personalmangel schaffen würde. Kollege Korschewsky, Sie haben völlig zu Recht von dem Finanzbedarf gesprochen. Ich möchte allerdings auch noch ein paar Gedanken dazu mit ins Spiel bringen. Erstens komme ich hier wieder auf mein Thema „Investitionsstau“ im Zusammenhang mit dem KFA zu sprechen. Wir brauchen – das ist meine feste Überzeugung – erst mal einen Wissensstand über den Investitionsstau, den wir haben – das trifft genauso auch auf die Bäder zu –, und wir brauchen einen Mechanismus, der diesen Investitionsstau fair in die Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs im Rahmen des KFA einrechnet.
(Beifall Gruppe der FDP)
Als Zweites werbe ich sehr dafür, dass wir uns dazu durchringen, beim Haushalt weniger Zweckbindungen zu haben. Indem wir weniger Zweckbindungen haben, gebe es den Kommunen die Chance, auch selber flexibler zu reagieren, wo sie welches Geld wie einsetzen können und deswegen da auch flexibler auf Investitionsbedarf eingehen zu können.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und der dritte Punkt – da könnte man dann zum Beispiel auch über Österreich nachdenken – ist das Nachdenken über Standards. Damit meine ich jetzt weniger die Rettungsschwimmer, aber über den Gedanken – wie gesagt – kann man nachdenken. Ich denke eher, dass wir uns die Standards anschauen müssen, die für Bäder gelten, und genau prüfen müssen, ob jeder Standard, der da ist, auch tatsächlich notwendig ist oder ober wir manches nicht auch einfacher lösen können und damit kostengünstiger.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich möchte Sie da auch ganz deutlich einladen zu einem wirklich fairen Diskurs. Es geht hier nicht darum, wer hier was gemacht hat, wer hier welche Idee eingebracht hat, sondern es geht darum, wie wir gemeinsam etwas für unsere Bäder und gemeinsam etwas für unser Land voranbringen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantrage deshalb die Überweisung aller Anträge und auch aller Antragsbestandteile federführend an den Innen- und Kommunalausschuss, schlicht und einfach, weil nun mal die meisten Kommunen auch die Träger der Bäder sind, und natürlich an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Und ich hoffe, dass wir auf dieser Grundlage gemeinsam ein Paket geschnürt bekommen, mit dem es uns gelingt, die Bäderstruktur in Thüringen zu erhalten, zu stärken und die Zahl der Nichtschwimmer zu reduzieren, weil es auch um den Erhalt von Leben geht, meine Damen und Herren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Lassen Sie uns die Bäder nicht baden gehen, das sind wir den Kommunen schuldig und das sind wir auch den vielen Ehrenamtlern, die sich in vielen Bädern engagieren, genauso schuldig. Jetzt, Herr Kollege Thrum, lässt mir meine Uhr noch ein bisschen Zeit, vielleicht können wir ja Ihre Frage jetzt behandeln.
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Ja, vielen Dank für die Möglichkeit der Zwischenfrage, Herr Bergner. Ist Ihnen bekannt, dass für die Badchemie eine Möglichkeit besteht, dass Angestellte der Bauhöfe der Kommunen entsprechende Lehrgänge besuchen können und mit wenigen Stunden die Technik der Badchemie auch beherrschen? Also, es braucht keinen Fachangestellten für Bädertechnik. Wir haben jetzt eben gegoogelt, wir finden auch keinen Fachangestellten für Bädertechnik. Es gibt die Fachangestellten für Bäderbetriebe, die auch die Badeaufsicht übernehmen, aber den Fachangestellten für Bädertechnik haben wir auf die Schnelle auch jetzt gar nicht gefunden.
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Sie werden aber eins auch zur Kenntnis nehmen müssen: Auch die Bauhöfe sind nicht überproportional mit Personal ausgestattet, sondern eher ausgelastet. Ich darf Ihnen aus der Praxis berichten, dass die Bauhöfe schon sehr viel damit zu tun haben, rings um das Bad und rings um die Baulichkeit des Bades Leistungen zu erbringen. Es ist schlicht und einfach mit dem Personalbestand der meisten Bauhöfe in kleineren Gemeinden nicht damit getan.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Bei uns ist es
so! Bei uns wird es so gehandhabt!) Gut – ich rede auch von kleineren Kommunen; ich weiß ja, wo Sie wohnen, deswegen rede ich von kleineren Kommunen. Da ist es schlicht und einfach keine Lösung, aus dem Bauhofpersonal noch jemanden als Fachkraft für Bädertechnik genau in der Zeit abzuziehen, in der der Bauhof auch richtig an Arbeit zu leisten hat. Ein zweiter Punkt: Auch wir haben uns damals diese Gedanken und Stellenausschreibungen entsprechend gemacht. Es hat sich in mehreren Stellenausschreibungen nicht einer gefunden, der in der Lage gewesen wäre, beides miteinander sinnvoll zu verbinden. Deswegen wäre dieser Gedanke sicherlich keine dauerhafte Lösung. Jetzt sehe ich den Kollegen Montag noch und habe auf meiner Uhr 2:50 Minuten, ohne Frau Präsidentin vorgreifen zu wollen.
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Vielen Dank, Herr Kollege Bergner. Sind Sie mit mir der Meinung, dass wir Kollegen Thrum dadurch zum Erfolg beim Googeln verhelfen würden, indem er einfach eingibt „Fachangestellter für Bäderbetriebe“?
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Ja, jetzt bin ich nach wie vor der Meinung, wir sollten uns jetzt hier nicht im Suchen nach dem Kümmel im Käse beschäftigen,
(Beifall Gruppe der FDP)
sondern wir sollten miteinander versuchen für die Bäder in Thüringen etwas rauszuholen, für das Land Thüringen etwas rauszuholen, für die Menschen, und uns jetzt nicht in einen Diskurs begeben, wo man schlicht und einfach am Ende nur mit dem Kopf schütteln kann. Deswegen werbe ich noch einmal für die Überweisung aller Anträge an die beiden genannten Ausschüsse und bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, das Thema „Schwimmen“ ist ja hier als sehr komplexes Thema vorgetragen worden. Ich würde es gern ein bisschen strukturieren. In meinen Augen geht es hier um drei Hauptbestandteile: einmal die Schwimmfähigkeit der Menschen, also das heißt, unseres Nachwuchses vor allen Dingen, das andere ist die Bäderinfrastruktur und das Dritte ist der sichere Betrieb dieser Bäder durch Personal. Dass unsere Kinder schwimmen lernen, ich glaube, das habe ich herausgehört, das ist Konsens. Ich muss sagen, wenn ich dann mal zurückblicke in meine Lebensgeschichte, zu DDR-Zeiten waren wir in der Lage, dass alle Kinder schwimmen konnten, und zwar nach dem ersten Halbjahr der dritten Klasse. Das Augenmerk auf Schwimmfähigkeit wurde nach der Vereinigung systematisch zurückgefahren, indem der Schwimmunterricht nach hinten gelagert wurde, indem Schwimmunterricht ausgefallen ist. Also, es ist ein schleichender Prozess gewesen, der natürlich durch die Pandemie dann noch beschleunigt worden ist. Ich kann Ihnen sagen aus der Erfahrung meiner Enkelkinder, von denen ich 13 habe: Es hat keines der Enkelkinder das Schwimmen wirklich in der Schule gelernt. Wenn die Eltern das nicht aktiv betrieben hätten, dass ihre Kinder schwimmen gelernt hätten, wäre das in diesem Schulsystem nicht erfolgreich gewesen. Deswegen, denke ich, ist das eine ganz wichtige Aufgabe an das Bildungssystem, diesem Schwimmunterricht mehr Augenmerk zuzubilligen. Ich möchte hier auch noch etwas in die Runde werfen, eine vielleicht innovative Idee dazu. Man könnte schon mit den Vorschulklassen im Kindergarten beginnen, Schwimmen zu lernen. Ich habe das in meinem Kindergarten bis zur Pandemie sehr erfolgreich betrieben, bis es uns dann verboten worden ist, mit den Kindern in Schwimmbäder zu gehen. Der zweite Punkt „Infrastruktur“: Ja, wir müssen leider beobachten, wie die Schwimmbadinfrastruktur in unserem Land verfällt, vor allen Dingen im ländlichen Raum. Hier stimme ich dem Anliegen der CDU zu, dass es ganz wichtig ist, eine Bestandsaufnahme zu machen, wie die Situation ist. Erst nach einer Bestandsaufnahme kann man wirklich ein richtiges Sanierungskonzept aufstellen. An dieser Stelle würde ich mir hier eine Diskussion wünschen, wie wir das in zwölf Monaten schaffen, eine Bestandsaufnahme zu machen, und nicht gleich zu sagen: Nein, das ist unmöglich. Denn erst dann können wir Hand anlegen und die Infrastruktur an der Stelle retten. Der nächste Punkt ist das Betreiben der Schwimmbäder. Eine Seite sind sicherlich die Rettungsschwimmer, wofür wir sehr viele junge Menschen begeistern können, vor allen Dingen Studenten, die in der Sommerzeit, aber auch in Randregionen als Rettungsschwimmer arbeiten. Was die Betriebsvoraussetzungen mit Qualifizierung und Fachkräften für die Schwimmbäder angeht, so, denke ich, brauchen wir hier eine Flexibilisierung der Regeln und vielleicht auch der Denkweise. Wenn ich natürlich alles komplex in einem festgezurrten Kontext ausschreibe, dann finde ich natürlich die komplexen Leute nicht. Mir hat die Diskussion hier zwischen dem Kollegen Bergner und dem Kollegen Thrum gezeigt, dass es da durchaus unterschiedliche Sichtweisen gibt. Es wäre gut, wenn in den entsprechenden Ausschüssen konstruktiv daran gearbeitet wird. Ich muss Ihnen sagen, das kann ich aus meiner Firma sagen, ich habe auch nicht die eierlegende Wollmilchsau für ein Betriebsfeld gefunden. Dann kann man durchaus durchstrukturieren, dass man sagt, dass hochqualifizierte oder speziell qualifizierte Kräfte auf mehrere Einrichtungen aufgeteilt werden. Das wäre ein sehr sinnvoller Lösungsansatz, das mal zu diskutieren. Dann müssen natürlich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, damit nicht irgendwelche gesetzlichen Regelungen dagegenstehen. Mir gefällt an dieser Debatte jetzt, dass alle Themen auf einmal auf den Tisch kommen, dass wir uns nicht immer wieder an Barrieren, Schranken, Zuständigkeitsgrenzen aufhalten müssen, sondern hier wirklich mal bereichsübergreifend diskutiert und ein Problem komplex der Lösung zugeführt wird. Darüber würde ich mich sehr freuen, wenn uns das hier in diesem Landtag gelingen würde. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Bergner, ich schätze Ihre Kompetenzen tatsächlich als ehemaliger Bürgermeister im Landkreis Greiz, aber hier haben Sie in der Geschichte irgendwo einen Haken drin. Ich möchte das auch noch mal kurz darstellen. Sie fordern ja, die „Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Personalmangel bei Fachkräften für Bädertechnik in Thüringen bekämpfen“. Diese Fachkräfte für Bädertechnik gibt es nicht. Es ist tatsächlich so, dass die Badchemie entweder von Fachkräften für Bäderbetriebe gemacht wird, und das sind diejenigen, die im Prinzip dann die Badaufsicht erledigen und die können durch Rettungsschwimmer im Prinzip auch ersetzt oder ergänzt werden. Es ist halt inhaltlich einiges dann durch diese Verdrehung oder durch diese Falschdarstellung Ihres Antrags auch komplett verkehrt, wenn Sie unter III. dann fordern, dass für diese Fachkräfte für Bädertechnik im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Bäderverordnung im Prinzip da die Rufbereitschaft anders geregelt werden muss. Die Rufbereitschaft ist für die Aufsicht in den Bäderbetrieben und nicht für die Badchemie in der Bäderverordnung geregelt. Wir sind trotzdem bereit, auch aufgrund dieser falschen Auslegung des Antrags, das mit Ihnen im Ausschuss zu diskutieren. Ich wollte das einfach nur noch mal dargestellt haben.
(Beifall AfD)
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Gibt es jetzt noch weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann hat jetzt für die Landesregierung Herr Minister Holter das Wort.
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, die verbundene Aussprache dieser drei Anträge hat uns in der Regierung vor eine wichtige Frage gestellt: Wie machen wir das hier mit den Auftritten? Die Anträge richten sich ja an zwei Ministerien, einmal an das Ministerium für Inneres und Kommunales, das zweite Mal an mein Ministerium, in dem Fall an das Sportministerium. Ja, Herr Götze, ich habe das kürzere Streichholz gezogen und damit darf ich für beide reden. Ich denke, das ist auch richtig so. Schwimmen, das haben alle Abgeordnete deutlich gemacht, ist wichtig. Da geht es nicht nur um Spaß und Sport, sondern es geht auch um das Überleben. Es war ja hier in der Debatte von allen faktisch gesagt worden, kann ich nur unterstützen. Die Frage ist, wenn wir wollen, dass jedes Kind schwimmen lernt, wie wir zu diesem Ziel kommen. Das ist eine der Herausforderungen. Auch darüber ist in der Debatte gesprochen worden. Dabei werden hin und wieder auch Steine in den Weg gelegt, oder – um das eben wassertechnisch zu sagen – es bricht ab und an auch eine Welle über uns herein. Natürlich ist das Schwimmenlernen nicht so ohne Weiteres einfach zu verordnen, sondern es kommt auf den Willen an. Es geht auch um die optimalen Bedingungen. Ich gebe Ihnen recht, Frau Bergner, es ist nicht nur Sache der Schule, sondern es ist auch Sache der Elternhäuser, das gemeinschaftlich dann tatsächlich umzusetzen. Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich die Zeit genommen haben, so intensiv über das Thema des Schwimmens und auch über die Rahmenbedingungen, die dafür notwendig sind, zu sprechen. Was das Schulschwimmen betrifft, kann ich Ihnen sagen, dass es natürlich fester Bestandteil des Lehrplans in der Primarstufe ist. Wir haben das Ziel, dass alle Thüringer Schulkinder sicher schwimmen lernen, um auch in einer Gefahrensituation zu überleben. Der größte Stein – auch darüber ist gesprochen worden – in den letzten Jahren war eben die Coronapandemie. Nicht nur die Schulen waren geschlossen, auch die Schwimmbäder. Aber die Schwimmbäder waren noch länger geschlossen als die Schulen. So sind zwei ganze Schuljahrgänge davon unmittelbar betroffen gewesen und nach wie vor betroffen. Wir können nach aktuellen Erhebungen davon ausgehen, dass die Zahl der Kinder, die nicht sicher schwimmen können, allein durch diesen Ausfall in den jeweiligen Jahrgängen deutlich angestiegen ist. Die Zahl der sicheren Schwimmerinnen und Schwimmer ist innerhalb der kurzen Zeit von 80 Prozent auf 60 Prozent eines Jahrgangs zurückgegangen. Das ist die Feststellung. Das bedeutet, dass wir hier natürlich nachholen müssen, und das Nachholen – Herr Korschewsky ist darauf eingegangen – hat auch über die verschiedenen Programme stattgefunden. Also seitdem der Schulbetrieb wieder normal stattfindet, ist auch das Nachholen für diejenigen, die den Unterrichtsausfall auf sich nehmen mussten, dann wieder möglich. Die Schwimmhallen sind eröffnet worden. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Schwimmhallen sehr frühzeitig wieder eröffnet werden und das Landesprogramm „Stärken – Unterstützen – Abholen“, auf das Herr Korschewsky eingegangen ist, hat hier ja genau den Weg eröffnet, dass diejenigen, die eben nicht in dieser Zeit schwimmen lernen konnten, dann auch durch extra Maßnahmen an das Schwimmen herangeführt wurden. Es geht auch insbesondere darum, dass die Kinder, die damals in der dritten und vierten Klasse waren, jetzt in der fünften und sechsten Klasse sind, auch schwimmen lernen, denn normalerweise hört der Schwimmunterricht mit der vierten Klasse am Ende der Grundschule auf. Genau das haben wir ermöglicht. Ich habe mich, wir haben uns als Ministerium an die weiterführenden Schulen gewandt, um genau dieses zu ermöglichen, damit die Kinder in dem Alter dann das Schwimmen nachholen können. Das ist auch gelungen und die Zahl der sicheren Schwimmerinnen und Schwimmer ist seit der Wiedereinführung des regulären Anfangsschwimmunterrichts wieder gestiegen – das ist auch gut so –, nicht zuletzt durch unsere Maßnahmen, die wir eingeleitet haben. Wir müssen aber hier sozusagen am Ball bleiben, um dann auch denjenigen, die bisher nicht schwimmen können, das Schwimmen beizubringen. Zum zweiten großen Thema, „Personalmangel“: Das ist der Antrag der Gruppe der FDP, der sich mit den Fragen des Personalmangels bei Fachkräften für Bädersicherheit beschäftigt. Ich darf hier für das Innenministerium, das Kommunalministerium in diesem Fall, den Beitrag mit vortragen. Der vorliegende Antrag der Gruppe der FDP betrifft den Betrieb von Badeanstalten in Thüringen. Neben einer konkreten Frage und einem Feststellungsbegehren des Landtags werden erneut Anpassungen ordnungsrechtlicher Bestimmungen gefordert. Da der überwiegende Teil des Antrags ordnungsrechtliche Bezüge aufweist, möchte ich hierzu einführend einen kurzen Überblick verschaffen. Der Betrieb vom Schwimmbädern erfolgt in der Regel durch Kommunen als freiwillige Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Bei dem Betrieb eines Schwimmbads sind jedoch insbesondere zum Zweck der Gefahrenabwehr auch ordnungsrechtliche Bestimmungen zu beachten, hier die auf der Grundlage des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes erlassene Ordnungsbehördliche Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten im Freistaat Thüringen, kurz genannt BäderOBVO,
(Beifall DIE LINKE)
die durch die Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis vollzogen wird. Die BäderOBVO vollzieht im Wesentlichen die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. zur Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebs, eröffnet aber Kooperationsmöglichkeiten von Betreibern verschiedener Schwimmbäder bei der Organisation ihrer Verkehrssicherungspflichten. Die BäderOBVO enthält beispielsweise Vorgaben zur Aufsicht über den Badebetrieb, zur Beschaffung und Prüfung des Badewassers, zu sanitären Einrichtungen und zu Besucherzahlen. Nach § 8 Abs. 2 dieser Verordnung kann die zuständige Behörde auf Antrag Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung erlassen, wenn dadurch keine Gefahren für Leben oder Gesundheit entstehen. Mit Ziffer I des vorliegenden Antrags der FDP, Herr Bergner, wird genau nach diesen Ausnahmen gefragt. Ich kann Ihnen mitteilen, dass von 215 dem Anwendungsbereich der BäderOBVO unterfallenden Badeanstalten 192 Badeanstalten unter diese ganz konkret fallen. Das ist der Stand vom 30. Juni 2023. Danach wurden sechs Ausnahmegenehmigungen nach § 8 Abs. 2 der BäderOBVO beantragt. Drei Genehmigungen wurden bereits erteilt, die anderen drei Anträge werden seitens der Vollzugsbehörden noch geprüft. Sie sehen, dass anders als in der Begründung des Antrags dargestellt in Thüringen gerade nicht vorrangig auf die Ausnahmeregelung des § 8 Abs. 2 BäderOBVO zurückgegriffen wird. Vielmehr erfüllt der weit überwiegende Teil der Schwimmbäder die rechtlichen Vorgaben dieser Bäderverordnung von Haus aus. Zu Ziffer II des Antrags sei gesagt: Dieser begehrt die Feststellung des Landtags, dass der Erhalt einer flächendeckenden Bäderinfrastruktur nicht nur der Vorhaltung von Naherholungsangeboten dient, sondern auch essenziell für die Schwimmausbildung der Thüringer Kinder sowie die allgemeine Förderung von Gesundheit und Bewegung ist. Na klar, diese Aussage werden wir sicherlich alle stützen und unterstreichen und die hat also auch meinen, unseren vollen Zuspruch. Das ist selbstverständlich. Mit ihrem Antrag, meine Damen und Herren, fordert die FDP in der Ziffer III dieselben Anpassungen der BäderOBVO, wie sie sie bereits im letzten Jahr mit der Drucksache 7/5377 gefordert hat. Die Abgeordneten sind in ihren Reden auch darauf eingegangen. Bereits zum damaligen Zeitpunkt hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales die Anfrage zum Anlass genommen, die vorgetragenen Anpassungswünsche zu prüfen. Dazu möchte ich namens des besagten Ministeriums noch mal ausführen. Die Regelung in § 2 Abs. 2 Nr. 2 der BäderOBVO enthält nicht nur die Anforderung, dass die Badeanstalten vom selben Rechtsträger betrieben werden müssen, und deutet dies auch nicht an, sodass diesbezüglich keine Klarstellung erforderlich ist. Kooperationen – Redner sind auch darauf eingegangen – zwischen Badeanstalten verschiedener Betreiber sind möglich. Das ist also eindeutig hier geregelt, und das im Hinblick auf den Fachkräftemangel und dem damit zusammenhängenden Erhalt der Thüringer Badeanstalten. Also, ganz klar gesagt: Kooperationen sind möglich und das ist ja hier in der Debatte auch schon mal eingefordert worden. Die begehrte Klarstellung würde den Begriff der Rufbereitschaft um konkrete Zugangszeiten und Entfernungen erweitern. Dies führt jedoch im Ergebnis dazu, dass die den Schwimmbadbetreibern derzeit ermöglichte Flexibilität eingeschränkt wird. Das wollen wir nicht. Deswegen, glaube ich, geht es genau um diese Flexibilität. Ich habe zumindest die Debatte auch so verstanden, dass man Flexibilität einfordert. Kernpunkt ist hierbei die Erreichbarkeit von nicht anwesenden Fachkräften, damit diese entscheiden können, ob ihre Anwesenheit notwendig ist oder ob es gegebenenfalls ausreicht, der Hilfskraft eindeutige Handlungsanweisungen zu erteilen. Vor dem Hintergrund, die Zukunft der Thüringer Bäder zu sichern, sollten den Betreibern keine zusätzlichen Restriktionen auferlegt werden. Und zum Punkt III: Nach hiesigem Verständnis zielt der Anpassungswunsch darauf ab, dass es möglich sein soll, Dritte – also keine Angestellten der Badebetriebe – mit der Beaufsichtigung des Badebetriebs zu betrauen. Bereits nach der jetzigen Regelungslage ist es möglich, Dritte einzelvertraglich mit der Beaufsichtigung des Badebetriebs zu beauftragen, wenn sie eine der BäderOBVO entsprechende Qualifikation aufweisen. So weit zu diesem Komplex. Abschließend möchte ich noch etwas zum Schwimmbadbau sagen, so wie das ja auch in der Debatte eingefordert wurde. Das hat also insgesamt mit der Sportstättenbauförderung zu tun in Thüringen, das haben die Rednerinnen und Redner deutlich gemacht. Auch diese ist ein wesentlicher Bestandteil für das sichere Schwimmen: ohne Schwimmbäder, ohne Freibäder, ohne Schwimmtraining keine Schwimmkurse und auch kein Schwimmunterricht. Thüringen hat hier in den letzten Jahren erhebliche Fördermittel an die Kommunen ausgereicht. Dennoch möchte ich hier noch mal daran erinnern: Betrieb und Bau von Schwimmsportstätten sind kommunale Angelegenheit. Bei uns im Sportministerium wird alsbald planmäßig die Schwimmbad-Entwicklungskonzeption novelliert. Das will ich hier deutlich sagen. Wir gehen jetzt an die Novelle dieser Konzeption. Dazu brauchen wir allerdings externe Partner. Wir bereiten jetzt gerade die Ausschreibung vor. So schnell, wie Sie das verlangen, wird das nicht gehen – Frau Rothe-Beinlich ist auch darauf eingegangen –, dieser Prozess braucht Zeit. Hast und Eile bringen hier überhaupt nichts. Ich will jetzt hier keinen Termin nennen, aber zweifle auch das Ende des nächsten Jahres an. Das müssen wir genau anschauen, wenn wir dann die Ausschreibung nicht nur veröffentlicht haben, sondern auch den Partner gefunden haben, wie lange das notwendig ist. Aber wichtig ist – und dazu können Sie alle einen Beitrag leisten –, der Partner, die Partnerin braucht dann die Informationen, um die Konzeption entsprechend erarbeiten zu können. Eins ist klar: Wenn es im Haushalt die entsprechenden Mittel gibt, wird es auch in Zukunft eine Landesförderung für die Schwimmbäder geben. Das lässt aber die Kommunen nicht aus der Verantwortung, auch selbst Wege zu suchen, wie man Schwimmbäder erhalten, sanieren oder gar neu bauen kann. So weit meine/unsere Ausführungen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Mir liegt jetzt eine weitere Wortmeldung vor von Herrn Abgeordneten Bergner für die Gruppe der FDP. Herr Bergner, bitte. Sie haben noch 1 Minute und 51 Sekunden.
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich versuche, es kurz zu machen. Herr Minister, ich will nur ein Missverständnis ausräumen. Es geht uns nicht darum, eine Lösung zu schaffen, die dann für die Mehrheit der Thüringer Bäder die Ideallösung wäre. Darum geht es nicht. Es geht darum, eine Lösung mit einer Rechtsklarheit zu schaffen. Offensichtlich sehen manche Landratsämter, die im übertragenen Wirkungskreis arbeiten, das eben nicht so, wie Sie es gerade vorgetragen haben. Deswegen diese Klarstellung. Uns geht es darum, im Einzelfall die Chance für Übergangszeiten zu schaffen, bis man dann die jeweilige Fachkraft wieder hat und deswegen werbe ich dafür. Danke schön.
(Beifall SPD, Gruppe der FDP)
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Ich kann jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus dem Parlament erkennen. Deswegen gehen wir in die Abstimmung. Zu allen drei Anträgen ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wir starten mit dem Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 7/8288. Wer der Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aus der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion der AfD-Fraktion und eine fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung?
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Entschuldige mal, da fehlen drei, dort fehlen welche!)
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Zählen!) Genau. Dann zählen wir das aus. Ich bitte noch mal um die Handzeichen, wer für die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss ist. 30. Dann bitte ich um die Neinstimmen zur Überweisung. Das sind 39 Stimmen. Der Form halber noch: Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss abgelehnt. Wir machen weiter mit der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer für diese Ausschussüberweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, der AfD, der Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete. Damit ist diese Überweisung angenommen. Wir machen weiter mit der Ausschussüberweisung für den Antrag der FDP in der Drucksache 7/8001. Auch hier ist Ausschussüberweisung an den Innenund Kommunalausschuss und an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Wer der Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aus der Gruppe der FDP, aus der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und eine fraktionslose Abgeordnete. Wer ist gegen die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Ich gehe davon aus, dass wir uns einig sind, dass die Ausschussüberweisung damit abgelehnt ist. Wer diesen Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Damit ist diese Ausschussüberweisung ebenfalls abgelehnt. Wir kommen weiter zum Antrag der FDP in der Drucksache 7/8002. Auch hier ist Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Wer der Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und eine fraktionslose Abgeordnete. Wer ist gegen die Überweisung an den Innenund Kommunalausschuss? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Wer möchte der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmen? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP, der CDU, der AfD und die fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen – der Form halber? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Ausschussüberweisung angenommen. Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Von der Sache her müsste abgestimmt werden!) Herr Blechschmidt, können Sie es noch mal sagen?
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Wir sind im Tagesordnungspunkt 24, wir sprechen vom Tagesordnungspunkt 24 b in Drucksache 7/8001. Der hat keine Ausschussüberweisung bekommen. Demzufolge müsste er abgestimmt werden.
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Ja, stimmt, da haben Sie recht. Entschuldigen Sie bitte, das habe ich vorhin übersehen. Dann würden wir diesen Antrag insgesamt abstimmen. Wir kommen noch mal zurück zu Tagesordnungspunkt 24 b, das ist der Antrag der FDP in der Drucksache 7/8001. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion und eine fraktionslose Abgeordnete. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Dann schließen wir jetzt den Tagesordnungspunkt 24. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 62 Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8013 - Neufassung Für die Einbringung des Antrags hat Abgeordnete Baum, Gruppe der FDP, das Wort.
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren in den Zuschauerräumen, in der 19. Legislatur des Deutschen Bundestags wurde in der Drucksache 19/5314 das Gesetz zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Als Zustimmungsgesetz wird dieses Gesetz an den Bundesrat weitergeleitet und fand dort bis heute keine Mehrheit. Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz im Mai beschlossen die Ministerpräsidenten aller Bundesländer eine gemeinsame Kraftanstrengung auch in der Beschleunigung der Asylverfahren und in dem Zusammenhang die Ausweisung der sicheren Herkunftsstaaten Moldau und Georgien. Zu dem Beschluss gab es eine Protokollerklärung des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, die Zweifel daran lässt, ob Thüringen diese Vereinbarung mitträgt. Nun ist das natürlich legitimes Recht der Landesregierung, wir geraten dadurch allerdings in ein Dilemma. Die Bundesregierung arbeitet gerade daran, in Fragen der Zuwanderung und des Asyls für Struktur und Ordnung zu sorgen. Das beinhaltet Chancen. Mit dem Chancen-Aufenthalt erhalten Menschen, die schon lange in Duldung in Deutschland leben, einen deutlich besseren Zugang zu einem gesicherten Aufenthaltsstatus. Das beinhaltet aber auch Restriktionen und Verschärfungen. Dazu zählt auch, dass der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, mit den verschiedenen Ländern Vereinbarungen zu Migrationsund Rückführungsabfragen trifft. Teil dieser Vereinbarungen sind Kontingente für Arbeitsvisa, aber eben auch die Rücknahme von Personen, die sich in Deutschland in aussichtslosen Duldungsverfahren befinden – das auch im Interesse dieser Länder selber. Im Koalitionsausschuss der Bundesregierung vor Ostern wurde beschlossen, die genannten Länder als sichere Herkunftsstaaten zu klassifizieren, um hier die Asylverfahren und entsprechend die koordinierte Rückführung zu vereinfachen und dieses Thema nun wieder im Bundesrat aufzurufen. Aus unserer Sicht sind die zur Debatte stehenden Regelungen überfällig.
(Beifall Gruppe der FDP)
Gerade das Instrument der Einstufung sicherer Herkunftsstaaten ist verfassungs- sowie europarechtlich anerkannt und in der Praxis bewährt. Es gibt Diskussionen. Auch die Grünen in Münster haben diese Regelung stark kritisiert, sich dann aber doch hinter ihre Außenministerin gestellt und das Vorhaben unterstützt. Nicht mehr fordern wir von der Landesregierung, als sich dem gemeinsamen Kraftakt von Bund, Ländern und Kommunen zu stellen und eine geordnete und abgestimmte Migrationspolitik zu ermöglichen. Das ist das, was wir mit diesem Antrag fordern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits seit Januar 2019 blockiert die Landesregierung die im Bundestag beschlossene Einstufung Georgiens sowie der drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer. Dabei weisen diese Länder im Vergleich zu anderen angespannten Regionen der Welt vergleichsweise einen hohen Grad an Sicherheit und Stabilität auf. Auch und besonders in Anbetracht der aktuell dramatischen Situation in den Kommunen und der immer weiter steigenden Anzahl an Asylanträgen ist die Diskussion um eine Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten unumgänglich und auch weiter dringend geboten.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Unumgänglich – und zu ergänzen um Populismus!) Unser Ziel ist eine ausgewogene und verantwortungsvolle Migrationspolitik, Frau Henfling. Auf der einen Seite besteht die humanitäre Verpflichtung, denjenigen zu helfen, die Schutz wirklich brauchen, andererseits müssen wir auch unsere Grenzen schützen und eine geordnete Migrationspolitik gewährleisten. Dabei geht es auch um die Überforderung des Staats und der Gesellschaft, es geht auch um eine ausgewogene Balance zwischen Humanität und Sicherheit, aber auch darum, die Sicherheit und die Stabilität unseres Landes zu gewährleisten. Sichere Herkunftsstaaten stehen für diese geordnete Migrationspolitik, und genau das braucht es. Es braucht endlich eine Migrationspolitik, die der Anforderung von Ordnen, Steuern und Begrenzen gerecht wird, meine Damen und Herren.
(Beifall CDU)
Die Erweiterung der sicheren Herkunftsländer führt zweifellos zur Beschleunigung der Asylverfahren beim BAMF und den Verwaltungsgerichten und würde auch dazu beitragen, die angesprochenen Kommunen zu entlasten. Natürlich verdienen politisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge unsere Solidarität und auch unsere Hilfe. Daran besteht kein Zweifel. Es ist auch nachvollziehbar aus dem Fokus der Menschen, dass diese mit den unterschiedlichsten Beweggründen ihren Weg nach Deutschland und nach Thüringen suchen. Aber – das gehört zur Wahrheit nun einfach auch dazu – nicht alle Beweggründe sind auch Asylgründe. Hier setzt das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten an.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das entscheiden zum Glück nicht Sie!) Es bringt nämlich Klarheit für Menschen, die zu uns kommen wollen, und reduziert auch missbräuchliche Anträge. Die Einstufung führt für den Antragsteller zu reduzierten Rechtsmitteln. Zudem unterliegt er einem Beschäftigungsverbot und ist verpflichtet, bis zum Abschluss des Verfahrens in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, in der Leistungen im Wesentlichen als Sachleistungen gewährt werden. Mit anderen Worten: Von der Einstufung geht das Signal aus, wer nicht schutzbedürftig ist und gleichwohl einen Asylantrag stellt, hat keine Bleibeperspektive und sollte sich auch nicht auf den Weg in unser Land machen. Wenn Sie sich die Zahlen nach der sukzessiven Erweiterung der Liste um die Länder des westlichen Balkans im Jahr 2014/2015 ansehen, werden Sie sehen, dass die Zahl der Asylanträge von dort zum Teil drastisch sank. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle mit einer Behauptung aufräumen, die wir leider immer wieder zu hören kriegen, nämlich dass Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten keine Chance auf Asyl mehr hätten. Das ist schlichtweg falsch, denn auch Asylanträge aus sicheren Herkunftsländern finden eine Einzelfallprüfung. Diese Einzelfallprüfung findet dort auch statt. Auch für diese Anträge kann es letztlich Anerkennung geben. Das belegen auch Zahlen. Beispiel: So lag die Anerkennungsquote für Asylanträge aus Ghana – das ist ein sicheres Herkunftsland – 2022 bei 2 Prozent. Es gibt also durchaus diese angesprochenen Anerkennungen. Letztlich lag die Anerkennungsquote des sicheren Herkunftslandes Ghana deutlich höher als die Quote mehrerer Länder, die keine sicheren Herkunftsländer sind. 2022 lag zum Beispiel die Quote für Georgien faktisch bei null. An dieser Stelle sei dann auch erwähnt, dass es sich bei Georgien um ein Land mit einer EU-Beitrittsperspektive handelt.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ungarn ist auch in der EU!) Meine Damen und Herren, eins sollten wir an dieser Stelle auch ganz klar festhalten: Nicht der Status „sicheres Herkunftsland“ führt zu niedrigeren Anerkennungsquoten, sondern es sind die dauerhaft niedrigen Anerkennungsquoten, die überhaupt erst zur Einordnung eines Landes als hinreichend sicher führen, dauerhaft niedrige Anerkennungsquoten, wie sie Georgien beispielsweise definitiv mitbringt. Auch 2018 lag die Quote bei nur 0,3 Prozent in diesem Fall und im 1. Halbjahr 2023 bei 0,5 Prozent. Das bedeutet, über 3.000 Anträge haben allein 2023 das BAMF davon abgehalten, sich auf wirklich wesentliche Fälle zu konzentrieren. Als Argument gegen die Einstufung wird oft angeführt, in Georgien gebe es Probleme für Menschen aus der LGBTQIA+-Community. Die Anerkennungen für diesen Personenkreis finden sich in den 0,3 bis 0,4 Prozent aber bereits wieder und werden das auch in Zukunft mit darstellen bzw. werden das auch in Zukunft tun, auch dann, wenn Georgien sicheres Herkunftsland ist. Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Mai 1996 das Instrument der sicheren Herkunftsstaaten ausdrücklich gebilligt. Das ist klar. Der individuelle Anspruch auf Asyl wird weiterhin geprüft. Die Einstufung führt zu deutlich strafferen und pointierteren Verfahren. Die Einstufung ist ein probates Mittel zur Reduktion missbräuchlicher Anträge. Die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten ist notwendig, um unser Asylsystem zu stärken, denn seine Akzeptanz wird in dieser Gesellschaft nur dauerhaft erhalten bleiben, wenn es gelingt, zwischen Schutzbedürftigen auf der einen Seite und Wirtschaftsmigranten auf der anderen Seite zu trennen. Die seit Jahren vollzogene Blockade der Landesregierung zur Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten muss umgehend beendet werden. In diesem Zusammenhang bin ich auch gespannt, wie sich die Fraktion der SPD an dieser Stelle positionieren wird, denn immerhin haben Sie als SPD 2019 im Bundestag zugestimmt. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir diskutieren hier heute ein Thema, das wir tatsächlich im Landtag gar nicht entscheiden können. Nichtsdestotrotz ist es ein Thema, das viele an- und umtreibt und das manche leider auch zur Stimmungsmache nutzen. Fakt ist: Es gibt im Moment gar keinen Antrag im Bundesrat, dem die Landesregierung beispielsweise zustimmen könnte, weil er gar nicht vorliegt. Soviel gehört zur Wahrheit einfach dazu. Trotzdem will ich auch noch einmal etwas zu diesem Konstrukt der sogenannten sicheren Drittstaaten sagen, was manche hier so selbstverständlich hinnehmen. Es ist ein Konstrukt und es ist ein politisches Konstrukt und beschränkt den Zugang zum Recht auf Asyl ganz massiv. Spannend ist auch: Die Einstufung von Ländern als sogenannte sichere Herkunftsstaaten erfolgt nicht etwa irgendwie einheitlich durch die EU, sondern durch die jeweiligen Regierungen der Staaten und fällt entsprechend unterschiedlich aus. Menschen aus derart eingestuften Ländern haben beispielsweise – das ist dann die Folge – nur eine Woche Zeit, Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen zu können und dürfen binnen vier Wochen abgeschoben werden. Eine wirklich ordentliche Prüfung der Einzelfälle findet da selbstverständlich nicht statt. Jetzt kommen wir zur von der FDP geforderten Einstufung von Georgien, Moldau oder auch den Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien. Aus unserer Sicht darf das tatsächlich nicht passieren, weil dort nachweislich Minderheitenrechte mit Füßen getreten und mitnichten von sicheren Staaten gesprochen werden kann. Liebe Franziska Baum, ich schätze unsere Zusammenarbeit eigentlich sehr, aber es ist einfach nicht richtig – ich nehme an, es ist ein Flüchtigkeitsfehler –, dass unsere Partei in Münster beschlossen habe, zu stützen, dass wir künftig sichere Herkunftsstaaten ausweisen. Das stimmt nicht, das steht nirgendwo und das ist auch so nie beschlossen worden. Das will ich hier einfach noch mal klarstellen. Wir sollten keine Fake News gerade in diesen Raum stellen. Die Idee, diese Länder, die ich gerade genannt habe, als sogenannte sichere Herkunftsstaaten auszuweisen, ist allerdings nicht ganz neu. Sie ist immer mal wieder ins Gespräch gebracht worden, von manchen im Jahr 2018, von einigen sogar schon im Jahr 2016. Was auch noch wichtig ist, ist vielleicht, sich mal anzuschauen, woher eigentlich die Asylsuchenden stammen, die nach Deutschland kommen. Ich meine, erst einmal muss man ja überhaupt bis hierher kommen; das ist ja schon schwierig genug. Die wenigsten kommen nämlich aus den in Rede stehenden Staaten. Fakt ist auch, dass bestimmten Personengruppen, zum Beispiel der LGBTIQ-Community, aber auch kritischen Journalistinnen oder Aktivistinnen, in diesen Ländern oftmals politische Verfolgung und auch Folter drohen. Diese Gefahr steht schon allein dem Wortlaut nach im Widerspruch zu einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat. Diese geforderte Einstufung ist demzufolge einzig und allein ein politisches Instrument der Abschreckung – nicht mehr und nicht weniger.
(Beifall DIE LINKE)
Damit soll der Eindruck bei den Migrantinnen geschaffen werden, dass sie keine Chance auf Asyl haben, um Fluchtbewegungen zu verringern. Fakt ist aber – daran muss ich noch einmal erinnern –, kein Mensch flieht freiwillig und auch kein Mensch ist illegal.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Die Situation weltweit zwingt aber Millionen Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen. Unsere Aufgabe ist und bleibt es, Menschen Schutz zu gewähren. Das Grundrecht auf Asyl darf und wird mit uns nicht ausgehöhlt werden. Die Herausforderung besteht darin – dass meinen wir –, Fluchtursachen zu bekämpfen und eine Einschätzung der Situation in den Herkunftsstaaten entlang der tatsächlichen Menschenrechtslage in den jeweiligen Ländern vorzunehmen. Eine Zustimmung im Bundesrat, wenn so ein Antrag dann tatsächlich auf die Tagesordnung käme, hätte zur Folge, dass die derzeitigen Haupttransitrouten gezielt als sicher eingestuft würden, wodurch der Zugang zur inhaltlichen Prüfung von Asylanträgen in Europa ganz maßgeblich verhindert werden kann. Die Idee dahinter habe ich schon verstanden, aber es ist nicht meine, das will ich ganz deutlich sagen. Ich finde es im Übrigen wirklich schrecklich zu wissen, dass schon mehrere Tausend Menschen auch in diesem Jahr wieder im Mittelmeer ertrunken sind. Auch die Wüsten sind inzwischen tatsächlich Massengräber geworden. Das Risiko von Kettenabschiebungen bis zurück in Herkunftsländer wie Syrien oder Afghanistan würde bedrohlich zunehmen. Was an Syrien oder Afghanistan sicher sein soll, das können Sie mir ja gern mal versuchen zu erklären. Damit würde übrigens auch der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung jedes Asylantrags massiv ausgehöhlt.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das steht nicht im Antrag drin!) Lieber Herr Montag, es ist aber die Folge, wenn man dem zustimmt. Natürlich, da können Sie den Kopf schütteln. Da haben wir unterschiedliche Meinungen. Aber das hat mit einer humanitären Menschenrechtspolitik einfach nichts mehr zu tun. Deswegen sprechen wir uns ganz klar für die Ablehnung der Einstufung der vorgenannten Länder aus. Allerdings, wie gesagt, gibt es ja gar keinen Antrag dafür. Sie haben hier ein Stück weit einen Sturm im Wasserglas inszeniert. Die Debatte ist allerdings durchaus ernst, wenn ich mir die Debatte um GEAS insgesamt angucke. Ich halte diese für katastrophal. Ich halte auch manche Entscheidung meiner Partei nicht für richtig. Aber ich sage ganz deutlich, ich fühle mich weiterhin einer menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik verpflichtet. Deswegen werde ich auch politische Konstrukte wie sogenannte sichere Herkunftsstaaten niemals anerkennen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, seit 2015 tritt die AfD hier auch im Thüringer Landtag dafür ein, dass die sicheren Herkunftsländer ausgeweitet werden. Seit 2015 begründen wir das auch in ähnlicher Weise, wie das Herr Schard von der CDU-Fraktion eben gemacht hat. Ich durfte mich dafür persönlich auch hier schon am Rednerpult als Rassist beschimpfen lassen.
(Zwischenruf aus der Fraktion DIE LINKE: Zu
Recht!) Meine Damen und Herren, wie ich gerade höre: zu Recht! Meine Damen und Herren, das ist genau der Grund, warum ich glaube, dass dieser Antrag lediglich ein groß angelegtes Täuschungsmanöver ist, aber nicht wirklich eine Änderung mit sich bringen wird in der Frage, wie mit dem Missbrauch des Asylrechts in Deutschland umgegangen wird. Ich will dazu vielleicht eingangs mal jemanden zitieren, eine grüne Bundestagsabgeordnete, Filiz Polat. Sie sagte, ähnlich wie das eben auch Frau Rothe-Beinlich hier am Rednerpult von sich gab: „Generell lehnen wir Grünen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ab.“
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Aus Gründen, ja!) Aus Gründen! Meine Damen und Herren von der FDP, da stelle ich mir die Frage: Was soll Ihr Antrag bewirken? Ich meine, Sie regieren gerade mit den Grünen in Berlin. Sie sitzen dort in der Bundesregierung. Es gibt offenkundig keinen Konsens innerhalb der Bundesregierung und dann bringen Sie so einen Antrag hier in den Thüringer Landtag ein. Das vermittelt mir ehrlich gesagt den Eindruck, dass Sie ordnungsliberal rechts blinken, um vielleicht doch von den 4 Prozent auf die 5 Prozent zu kommen bei der nächsten Wahl, aber dann am Ende in Berlin wieder links abbiegen.
(Beifall AfD)
Genau das ist das Problem, dass es an jeglicher politischen Umsetzungssubstanz für Ihren Antrag fehlt, und das hat ja auch Frau Rothe-Beinlich eben noch mal deutlich klargemacht. Im Übrigen, selbst wenn der Antrag durchkäme, selbst wenn das alles umgesetzt werden würde mit den sicheren Herkunftsländern, bauen Sie heute im Bundesrat schon wieder das nächste Schlupfloch, wo man genau den Menschen, denen man eigentlich diesen Weg verwehren möchte, den nächsten Weg eröffnet, um ins Land zu kommen. Es ist heute Thema im Bundesrat, das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Gegenstand dieses Gesetzes ist die drastische Absenkung von Zuwanderungsregeln insbesondere im Bereich auch niedrig Qualifizierter. Das ist genau das Schlupfloch, was es braucht, um dann wieder diesen Menschen Zugriff auch auf unser Sozialsystem zu liefern, denen man es mit den sicheren Herkunftsstaaten eigentlich verweigern möchte. Insofern ist der Antrag eine Mogelpackung. Anders kann ich es nicht bezeichnen. Denn man muss natürlich die Asylpolitik insgesamt als System betrachten und da sehe ich ganz offen überhaupt keinen politischen Bewusstseinswandel, weder bei der FDP noch bei den anderen Regierungskoalitionen und eigentlich auch überhaupt nicht im etablierten politischen Lager – im Gegenteil. Wir sehen das heute an diesem Gesetz, was im Bundesrat durchgewunken werden soll, dass sogar unter Bruch des Europarechts – da gibt es Richtlinien, die das regeln – die Mindestgehaltsschwelle abgesenkt wird auf ein Maß, was europarechtswidrig ist und damit im Grunde Lohndumping zulasten der eigenen Bevölkerung ermöglicht und auch noch der Familiennachzug ausgeweitet wird. Demnächst darf dann eben beispielsweise auch die Schwiegermutter und der Schwiegervater mit nachgezogen werden und natürlich auch noch die eigene Oma. Also, meine Damen und Herren, alles in allem eine Riesenmogelpackung. Es wird viel geredet und das Gegenteil gemacht. Deswegen, muss ich sagen, bin ich von solchen Anträgen einerseits enttäuscht. Wir werden natürlich trotzdem, weil es unserer politischen Genetik entspricht, für eine Ausweitung der sicheren Herkunftsländer stimmen. Aber es fehlt leider an der Aufrichtigkeit dieses Antrags, den wir heute hier diskutieren.
(Beifall AfD)
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Als Nächster erhält für die SPD-Fraktion Abgeordneter Hartung das Wort. Vielleicht können wir uns darauf verständigen, zum einen die Nebengespräche so ein bisschen einzustellen und auch Telefonate außerhalb des Plenarsaals zu führen. Das wäre ganz wunderbar, Herr Kemmerich.
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich will mal damit anfangen, dass ich darauf verweise, dass das Landesparlament nach Artikel 51 Grundgesetz nicht berechtigt ist, dem Bundesratsmitglied Weisungen zu erteilen und auch nicht der Landesregierung Weisungen zu erteilen, wie es sich im Bundesrat zu verhalten hat. Also wir führen heute hier eine Debatte, die rechtlich keinerlei Relevanz hat. Also selbst wenn der Antrag angenommen würde, wäre er für den Papierkorb. Ich will es nur mal feststellen, weil er einfach gegen das Grundgesetz agieren würde und deswegen: Wir können gern über alles reden, aber selbst wenn Sie eine Mehrheit bekämen, liebe FDP, Relevanz entfaltet das nicht, weil es gesetzeswidrig ist. Das ist der erste Punkt. Und der zweite Punkt ist: Gucken wir uns die Länder mal an, um die es hier geht. Georgien: Recht auf freie Meinungsäußerung ist eingeschränkt und wer glaubt, das ist ein sicherer Herkunftsstaat, sollte sich bei Youtube mal die letzte Verhörung des ehemaligen Präsidenten Saakaschwili anschauen. Wenn das die Folgen von Haft in Georgien sind, ist Georgien niemals ein sicherer Herkunftsstaat. Niemals!
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Schauen wir uns die Republik Moldau an. Ich will da gar nicht zu sehr ins Detail gehen. Aber wir haben erst Urteile gehabt gegenüber Sicherheitskräften, die Personen misshandelt haben und dafür freigesprochen worden sind. Wir müssen erkennen, dass Angehörige von ethnischen Minderheiten, zum Beispiel Roma und andere Flüchtlinge aus der Ukraine, die religiösen oder ethnischen Minderheiten angehören, an der Grenze abgewiesen werden, unabhängig davon, wo sie herkommen. Das sind dann die berühmten Kettenabschiebungen, von denen Astrid Rothe-Beinlich gerade gesprochen hat. Wir müssen erkennen, dass es dort zwar Aufnahmezentren für Flüchtlinge gibt, die dort aber abgewiesen und dann wieder über die Grenze abgeschoben werden. Auch Moldau ist kein sicherer Herkunftsstaat. Algerien zeichnet sich zum Beispiel dadurch aus, dass es Folterungen gibt, ohne dass jemand zur Rechenschaft gezogen wird. Das schließt eigentlich aus, dass es dort sicher ist. Wo gefoltert wird, ist es nicht sicher. Das gehört einfach zur Wahrheit dazu.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Minderheiten- und Pressefreiheit ist eingeschränkt. Übrigens, wenn wir mal über Pressefreiheit reden – Georgien beispielsweise landet regelmäßig im Index bei Pressefreiheit hinter einer ganzen Reihe afrikanischer Länder, die keine sicheren Herkunftsstaaten sind. Also auch da ist es schwierig. Das ist in Algerien noch etwas schlimmer. Dort werden nicht nur die Journalisten bedroht, sondern eben im Prinzip auch Whistleblower. Religionsfreiheit ist nicht gegeben, Religionswechsel wird teilweise immer noch mit dem Tod bestraft etc. Im November 2022 brachten algerische Behörden 60 syrische und palästinensische Erwachsene und Kinder unter Zwang an die nigrische Grenze in die Wüste und ließen sie dort zurück mit den erwartbaren Folgen. Gehen wir weiter zu Marokko: auch da weder Pressefreiheit noch Rechtsstaatlichkeit. Ein Gericht in Marokko verurteilte die Menschenrechtsverteidigerin Saida El Alami wegen Beiträgen in den sozialen Medien, in denen sie die Unterdrückung von Journalistinnen und Aktivistinnen angeprangert hat, zu einer zweijährigen Haftstrafe, die im Rechtsmittelverfahren auf drei Jahre erhöht wird – auch kein sicherer Herkunftsstaat. Tunesien: Auch hier ist die Menschenrechtslage eher angespannt. Hier geht es auch um Rechtsstaatlichkeit. Die Regierung hat im Juni 57 Richter entlassen. Obwohl ein Verwaltungsgericht geurteilt hat, dass diese Richter wiedereinzusetzen sind, kommt die Regierung dem nicht nach. Keine Rechtsstaatlichkeit heißt auch kein sicherer Herkunftsstaat, denn ich muss mich ja auf Grundrechte berufen können und ich muss die auch einklagen können, wenn ich in einem sicheren Staat lebe. Und wenn die Justiz nicht unabhängig und nicht gesichert ist, ist das kein sicherer Herkunftsstaat. Und nun, Herr Schard, haben Sie mich gefragt, wie ich mich verhalte, weil die SPD 2019 zugestimmt hat. Ich nehme mir heraus, dass ich nicht in allen Dingen immer mit einer Partei einer Meinung bin. Das ist bei dir mit Sicherheit genauso. Für mich gibt es auch keine Relativierung. Also für mich ist ein Herkunftsstaat nicht deswegen sicher, weil es dort sicherer ist als in anderen Staaten. Es reicht mir nicht, wenn da Journalisten in einem Staat nur verprügelt und nicht erschossen werden, dass das dort sicherer ist. Das ist doch kein Kriterium. Das heißt, entweder es gibt Pressefreiheit und die Journalisten sind sicher oder es gibt keine. Dann kann das kein sicherer Herkunftsstaat sein.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn ich meine Entscheidung zu diesem Punkt erkläre, dann möchte ich ganz klar sagen: Ich bin ein sehr geschichtsaffiner Mensch. Ich gucke mir zum Beispiel an, warum wir in Deutschland, gerade in Deutschland, dieses individuelle Recht auf Asyl haben. Das ist eine Lehre aus dem, was zwischen 1933 und 1945 unter anderem passiert ist, und es ist eine Lehre aus den Fehlern anderer. Vor 99 Jahren ist in den USA auf Druck einer einwanderungsfeindlichen Bevölkerung der sogenannte Immigration Act erlassen worden. Der Immigration Act regelt, dass aus bestimmten Regionen nur so viele Menschen einwandern dürfen, dass etwa 3 Prozent der schon in den USA aus diesen Regionen ansässigen Bevölkerung erreicht wird. Das hat dazu geführt, dass während der gesamten Zeit des Dritten Reiches die USA als Zielpunkt für die Flucht von Menschen jüdischer Herkunft aus Europa, aber auch allen anderen Menschen aus Europa, die vor dem nationalsozialistischen Regime und vor dem Krieg flüchten wollten, dass die USA kein Zielland waren, dass die USA kaum Menschen aufgenommen haben. Aus diesem Fehler haben die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes gelernt und haben dieses individuelle Recht auf Asyl geschaffen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Genau deswegen werde ich einer Einschränkung im Sinne von sicheren Herkunftsstaaten oder Ähnlichem niemals zustimmen. Da erlaube ich mir meine eigene, individuelle Meinung, denn in diesem Land darf ich die haben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Unruhe CDU)
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht lassen Sie mich noch einmal zurückkommen auf das, um was es bei diesem Antrag geht. Denn wir entscheiden jetzt hier nicht, was ein sicheres Herkunftsland ist. Das machen Experten auf der Bundesebene, die definitiv mehr Informationen zur Verfügung haben
(Beifall Gruppe der FDP)
als wir oder zumindest als ich an der Stelle. Es geht darum, dass auf Bundesebene ein Gesetz erlassen wurde, das im Bundesrat liegt und eine Zustimmung benötigt. Der Antrag liegt im Bundesrat – da können wir jetzt ganz viel diskutieren –, der mag nicht auf der Tagesordnung nächste Woche stehen, aber er liegt im Bundesrat.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE:
Nein, nein!) Es geht darum, dass die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler sich auf ein Vorgehen geeinigt hat und für uns – zumindest nach unserer Lesart – es jetzt schwierig ist einzuschätzen, ob Thüringen als einziges Bundesland hier aus der Reihe tanzt. Ich kann ja mal aus dem MPK-Beschluss zitieren: „Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass zur Bewältigung der oben genannten Herausforderungen vorrangig folgende Bereiche anzugehen sind: unter Wahrung der humanitären und rechtlichen Verpflichtungen Deutschlands den Zugang der Geflüchteten stärker zu steuern, die Zahl und den Status der nach Deutschland gekommenen Menschen so früh wie möglich zu erfassen, Verfahren zu beschleunigen und hierzu auch administrative Prozesse im Inland konsequent zu digitalisieren, eine angemessene Unterbringung, Betreuung und Integration der Geflüchteten zu gewährleisten, Personen, die nicht bin Deutschland bleiben können, konsequent zurückzuführen.“ Zu dieser Verfahrensbeschleunigung gehört auch ein verlässliches Rückführungsmanagement und zur Verhinderung falscher Hoffnungen auch die Ausweisung der sicheren Herkunftsstaaten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Der Beschluss der MPK enthielt auch noch einen Teil, nämlich die Zuweisung der Mittel, die dabei unterstützen sollen, die Kosten in den Kommunen aufzufangen, was die ukrainischen Flüchtlinge und die Digitalisierung der Verwaltungsstrukturen im Migrationsbereich angeht. Dieses Geld haben wir in dieser Plenarsitzung auch verteilt. Wenn ich das mal ganz platt ausdrücken darf: Wer A sagt, muss auch B sagen. Daher fordern wir als Freie Demokraten – und das fordern auch die Koalitionspartner im Bund wie auch auf Landesebene –, den eingeschlagenen Kurs der Bundesregierung mitzutragen und auf Landesebene den Weg hin zu mehr Ordnung und Verbindlichkeit in der Migrationspolitik zu stützen. Mir ist natürlich bewusst, dass das keinerlei Auswirkungen hat. Die Landesregierung entscheidet das am Ende selbst. Trotzdem bin ich der Auffassung, dass das Verfahren in allererster Linie überhaupt erst mal wieder in unseren Händen sein muss, wenn wir die Forderungen nach einem fortschrittlichen Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik ernst nehmen, die Teile der Protokollerklärung des Freistaats Thüringen im MPK-Beschluss waren. Deswegen ist es notwendig, da vernünftige Struktur und Ordnung reinzubringen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Kollege Möller, das ist ein Riesenunterschied, den wir an der Stelle haben. Das ist kein Schlupfloch, was dort im Bundesrat besprochen wird, sondern das ist genau das, was notwendig ist, nämlich dass die Menschen nicht den Weg über das Asylrecht nehmen müssen, um in Deutschland Fuß zu fassen, sondern einen vernünftigen Zuwanderungsweg haben. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)(Unruhe AfD)
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen und diejenigen, die hier auf der Besuchertribüne zuhören oder auch am Livestream, als Allererstes ein großes Dankeschön an Astrid Rothe-Beinlich und Thomas Hartung für viel Richtiges, was schon gesagt wurde, woran – glaube ich – auch erkennbar wird, wie die Koalition steht, nämlich für eine menschenrechtsorientierte Asylpolitik, für eine Politik, die an erster Stelle den Menschen sieht und nicht an erster Stelle eine weitere Abschottung.
(Beifall DIE LINKE)
Das sage ich auch deswegen, weil – wie Astrid Rothe-Beinlich richtig gesagt hat – gerade sowohl auf Bundesebene als auch in mehreren Ländern immer weitere Verschärfungsmaßnahmen gefordert werden, die Grenzen, die Zäune, das Mittelmeer in einem gewissen Sinne real zu einem Todeslager zu erklären durch die Politik, die mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem beschlossen werden soll. Ich finde das richtig schlimm. Wir reden nicht mehr darüber, warum die Menschen fliehen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Doch!) Wir reden nicht mehr darüber, was den Menschen auf der Flucht passiert, sondern wir reden vorrangig darüber – hier im Landtag, aber auch im Bundestag und in anderen Länderparlamenten –, wie es Deutschland gelingt, sich weiter abzuschotten und die Menschen damit nicht mehr nach Deutschland zu lassen. Ich betone dieses Nicht-mehr-nachDeutschland-Lassen, denn wir werden sie damit nicht abhalten können, sich auf die Flucht zu begeben, wenn die Umstände sie dazu zwingen. Und es sind die Umstände, die sie dazu zwingen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Die ändern wir nicht, indem wir oder indem der Bundesrat oder der Bundestag oder wer auch immer erklärt, der Herkunftsstaat sei sicher. Er ist es nicht. Wenn er sicher wäre, würden die Menschen sich nicht auf solche schlimmen Wege begeben,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) würden nicht riskieren, ihre Kinder im Meer zu verlieren, ihr eigenes Leben zu verlieren, würden nicht riskieren, mit Traumata hier anzukommen oder auch an den Grenzen Europas abgehalten zu werden. Ich sage das deswegen, weil wir hier in Thüringen Menschen haben, deren Angehörige versucht haben, zu ihnen zu fliehen, und deren Angehörige im Mittelmeer umgekommen sind, und weil wir vielleicht auch mal beachten sollten, dass wir über Menschen reden und nicht über Zahlen, über Nummern, über was auch immer, die keine Rechte haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und ich sage das, denn Sie haben betont, dass es um Georgien ginge. Sie haben die Zahlen für Georgien dargestellt. Da ist viel Richtiges von Thomas Hartung und auch von Astrid Rothe-Beinlich schon gesagt worden. Was Sie nicht erwähnen und nicht erwähnt haben: In dem entsprechenden Gesetz, das im Bundesrat nicht zur Abstimmung steht, ist auch die Einstufung enthalten …
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Es wird nicht abgestimmt!) Ach, wissen Sie, Sie könnten jetzt mal zuhören, Herr Montag. Wenn es Ihnen wirklich wichtig wäre, vielleicht auch mal zu verstehen, warum wir die Logik der sicheren Herkunftsstaaten ablehnen. Im Bundesrat steht es nicht zur Abstimmung. Ich will noch mal darauf hinweisen, die Maghreb-Staaten, die Sie nicht erwähnt haben in Ihrer Einbringungsrede, Frau Baum, dass es auch darum geht, die als vermeintlich sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Ja, dort werden Menschen verfolgt. Dort werden Menschen verfolgt, weil sie der LGBTQ-Bewegung angehören. Dort werden Menschen nicht nur verfolgt, dort werden Menschen bestraft. Homosexualität steht unter Strafe und wird mit Gefängnis sozusagen verurteilt. Das kann doch nicht im Sinne der ach so liberalen FDP sein, zu sagen, ein Land, in dem Menschen, weil sie ihre Sexualität ausleben, dafür ins Gefängnis gehen, ist ein sicheres Land. Das steht doch im absoluten Widerspruch zu den sonst von Ihnen auch sehr häufig kommenden progressiven Forderungen im Hinblick auf die Rechte der LGBTQIA+-Bewegung.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das hat etwas miteinander zu tun. Ich sage das auch deswegen, weil in dem Moment, wenn Deutschland diese Länder als sicher einstufen würde, Deutschland am Ende auch sagen würde: Wer wegen Homosexualität beispielsweise verfolgt wird, kein Problem für uns, ist trotzdem ein sicheres Land. Parallel, während international versucht wird, gegen die Kriminalisierung von Homosexualität vorzugehen, sagen wir aus Deutschland: Bei Homosexualität legitimieren wir die Verfolgung, wenn es aus einem bestimmten Land kommt, wo wir die Leute nicht mehr hier haben wollen, wo wir die Asylantragstellenden hier nicht mehr haben wollen. Es sollte sich nicht nur international, sondern gerade auch im Kontext der Maghreb-Staaten für eine Entkriminalisierung der Homosexualität eingesetzt werden. Das wäre eine gute Außenpolitik.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Im Übrigen würde das auch dazu führen, dass Menschen vielleicht nicht mehr hierherfliehen, weil sie eben dort nicht so leben können, wie sie wollen, sondern dafür ins Gefängnis gehen müssen. Es gibt aber auch – darauf hat, glaube ich, sogar Frau Baum abgehoben – eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht sagt übrigens auch: „Für die Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat muss Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen.“ Sie haben selber gesagt, dass die Sicherheit für diejenigen der LGBTQI-Bewegung nicht besteht. Dann können Sie nicht fordern, diese Länder zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das würde nicht nur im Widerspruch zum Bundesverfassungsgericht stehen, das würde auch im Widerspruch zu – wie ich schon gesagt habe – Ihrer sonst ja zu mindestens progressiven Politik in dieser Richtung stehen. In Algerien ist jetzt erst die Menschenrechtsliga LADDH geschlossen worden. Im Mai 2022 gab es einen Antrag des algerischen Innenministeriums zur gerichtlichen Auflösung der Menschenrechtsliga und das ist jetzt beschlossen worden. Die Büros sind dichtgemacht worden. Diejenigen, die sich menschenrechtsaktivistisch in Algerien engagieren, sind damit Verfolgung ausgesetzt. Sie sagen, das sei sicher. Sie wollen, dass Thüringen erklärt, das sei sicher, wenn Menschenrechtsbüros dichtgemacht werden. Algerien hat aber auch im Zeitraum von Januar bis März 2023 eine Kollektivabschiebung von 10.000 Geflüchteten in die Wüste durchgeführt. Sie sagen, Algerien sei sicher, obwohl Sie, wenn Sie sich über die aktuellen Nachrichten informieren würden, wissen könnten, dass eben dort dann Geflüchtete in der Wüste ausgesetzt werden. Was ist das für ein sicheres Land? Sie meinen, es sei sicher. Sie fordern unsere Landesregierung auf zuzustimmen, dass ein solches Land sicher wäre. Ich kann sagen: Das ist zynisch, zu erklären, wenn Menschen in der Wüste ausgesetzt werden, wenn Menschen aufgrund ihrer Sexualität verfolgt werden, wenn aber auch Menschen verfolgt werden, weil sie kritisch berichten, weil sie kritische Journalistinnen sind. Das ist nicht sicher! Allein die Erklärung dazu abzugeben, dass es sicher wäre, ist purer Zynismus und hat nichts mehr mit menschenrechtsorientierter Politik zu tun.
(Beifall DIE LINKE)
Herr Hartung hat auf die Historie, warum wir das Asylrecht in dieser Form haben, hingewiesen. Das habe ich gestern auch schon versucht darzustellen. Ich will noch einen Punkt im historischen Blick ergänzen. Es war nicht von Anfang so, dass es sichere Herkunftsstaaten gab. Es war auch nicht von Anfang so, dass es die Möglichkeit gab, Staaten zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Das wurde 1993 eingeführt. Es wurde nicht einfach aus Spaß eingeführt, sondern es wurde eingeführt im Kontext der – ich nenne es so – rassistisch motivierten Asylrechtsverschärfung, die wir damals bekommen haben, weil extrem rechte Personen
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) und das, was man heute besorgte Bürger und vermutlich auch AfD nennen würde, auf die Straßen gegangen sind, Unterkünfte angezündet haben, Menschen verfolgt haben, Menschen umgekommen sind. Die Politik hat mit einer Asylrechtsverschärfung geantwortet, die die rassistischen Proteste auf den Straßen und in den Städten faktisch legitimiert hat. Im Kontext dieser Asylrechtsverschärfung wurde damals das Konstrukt der angeblich sicheren Herkunftsstaaten eingeführt. Ich finde es fatal, dass es in den vergangenen 30 Jahren nicht gelungen ist, dieses Konstrukt abzuschaffen. Dazu gehört im Übrigen auch das Asylbewerberleistungsgesetz, was eine Diskriminierung per Gesetz ist von Menschen, die hier leben, anstelle sich für eine wirklich menschenrechtsorientierte Asyl- und Flüchtlingspolitik einzusetzen. Das vermisse ich auch bei der aktuellen Ampelregierung, bei der aktuellen Regierung auch durch die Grünen im Bundestag. Ich kann nur sagen, wenn man für Menschenrechte einsteht, dann darf man nicht über weitere Asylrechtsverschärfungen reden, dann darf man nicht fordern, weitere Staaten sicher einzustufen,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) sondern dann muss man die Menschenrechte an die erste Stelle stellen. Das machen Sie mit Ihrem Antrag nicht. Wir werden den ablehnen, genauso wie wir auch weitere Anträge, die in die Richtung gehen werden, ablehnen werden. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit gebe ich das Wort der Landesregierung. Frau Ministerin Denstädt, bitte.
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuhörende auf der Tribüne und am Livestream, es wurde sehr viel Richtiges gesagt aus den regierungstragenden Fraktionen. Deswegen kann ich mich kurzfassen. Es ist nicht belegt, dass eine Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsländer zu einer Entlastung von Verwaltung oder Verwaltungsgerichtsbarkeit führt. Die Dauer der Verfahren für Moldau beispielsweise beträgt zum jetzigen Zeitpunkt etwa anderthalb Monate, wohingegen Verfahren für das als sicher deklarierte Ghana im Schnitt über zehn Monate dauern. Im Bundesrat liegt tatsächlich kein Gesetzentwurf vor. Der Bundesrat hat sich aber heute mit der Fachkräfteeinwanderung beschäftigt und eine Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen, den sogenannten Spurwechsel.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) In der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ist nach aktuellem Entwurf auch die Möglichkeit eines Spurwechsels für Personen vorgesehen, die ihren Asylantrag zurücknehmen. Das bringt tatsächlich eine echte Entlastung der Verwaltung und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Landesregierung wird sich also mit dem Gesetzentwurf, der dem Antrag zugrunde liegt, den es aktuell noch nicht gibt, dann auseinandersetzen, wenn es eine entsprechende Bundesratsbefassung gibt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Frau Präsidentin!
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Es lief
doch heute gut zwischen uns!) Ich hoffe, das bleibt auch so. Weil ich die Frage der Verfahren mit Ihnen diskutieren möchte, stelle ich Ihnen die Frage: Wenn wir eine Vielzahl an Verfahren haben, an Anträgen haben, die bearbeitet werden, die nach gründlicher, teils jahrelanger Prüfung beschieden werden, abschlägig beschieden werden, wenn die Anerkennungsquote unter 2 Prozent ist, wenn also das BAMF erklärt – kein Vertreter der FDP, sondern das BAMF –, es ist ein sicherer Herkunftsstaat,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das erklärt nicht das BAMF!) dann ist es doch legitim, genau das anzuerkennen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist keine BAMF-Erklärung!) Denn der individuelle Asylgrund selbst verfällt nicht. Das kann er auch nicht, weil er natürlich auch verfassungsrechtlich geschützt ist. Warum dieser individuelle Verfolgungsgrund besteht, ist dann die Frage der Prüfung. Das kann die sexuelle Orientierung sein, das kann die politische Ausrichtung sein. Das können unterschiedliche Dinge sein. Die werden doch weiterhin geprüft. Deswegen sehen wir die Einschränkung des individuellen Rechts auf Asyl nicht. Und es ist ein individuelles Recht. Die Ampelregierung hat etwas vorgelegt, was die Frage der Arbeitsmigration durchaus progressiv aufgrund dessen, weil wir Fachkräfte brauchen, beantwortet, und so muss man beides tun, nämlich diejenigen entlasten, die täglich auch die Prüfungen vornehmen, individuelles Asylrecht natürlich schützen und gleichzeitig für eine geordnete Arbeitsmigration sorgen für die Fachkräfte, die unserem Land weiterhelfen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Lieber Herr Montag, ich habe mich jetzt als Ministerpräsident zu Wort gemeldet, weil Sie gesagt haben, wenn wir doch alles so fleißig bearbeitet haben und über Jahre hinweg vorbereitet haben und irgendwann die Abstimmungen stehen. Das waren Ihre Worte eben: Abstimmungen!
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Abstimmung, Verfahren!) Ja, Verfahren, alles, ja. Aber der Antrag, den Ihre Gruppe gestellt hat, heißt: Wir sollen im Parlament jetzt abstimmen, dass die Landesregierung in Zukunft im Bundesrat aufgefordert wird: Zu einem Gesetz, das dem Bundesrat gar nicht vorliegt, soll das Votum heute schon hier festgelegt werden. Ich kann Ihnen als Ministerpräsident noch gar nicht sagen, welches Gesetz mir tatsächlich im Bundesrat begegnet. Wir haben diese Kuriosität heute Morgen schon als Dringlichkeitsantrag gehabt, dass hier über etwas entschieden werden sollte, sogar eine Rüge erteilt werden sollte. Also ich finde das hochinteressant, dass das Parlament so viel Zeit jetzt übrig hat, sich mit Dingen zu beschäftigen, die entweder nicht stattgefunden haben oder noch gar nicht vorliegen und man auf Mutmaßungen angewiesen wäre. Frau Kollegin Denstädt hat gerade gesagt, was im Bundesrat heute beschlossen worden ist. Ich freue mich über den Spurwechsel sehr. Liebe Frau Baum, wenn Sie die MPK erwähnen: Die MPK hat mit dem Bundesrat überhaupt nichts zu tun. Ich will das einfach mal deutlich sagen. Die Ministerpräsidentenkonferenz ist ein eigenes Gremium, das völlig unabhängig vom Bundesrat agiert, und im Bundesrat gilt Einstimmigkeitsprinzip. Frau Baum, wenn Sie mir zuhören würden …
(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP:
Ich höre Ihnen zu!) Das, was Sie vorgelesen haben, dem habe ich zugestimmt. Das ist das Einstimmigkeitsprinzip, das notwendig ist, um überhaupt die Prozesse in der Ministerpräsidentenkonferenz zu absolvieren. In der Regel bemühe ich mich auch, Ihrem Gruppenchef die jeweiligen Protokolle und die Zwischenschritte auch zugänglich zu machen, wie ich es auch der CDU zugänglich mache und wie es Rot-Rot-Grün auch in der Regel von mir als Zwischeninformation gern bekommt, weil ich damit nur dokumentieren will, was wir da an Arbeitsprozessen machen. Nur, jetzt kommt der für mich entscheidende Punkt: Sie schlussfolgern etwas, was ich falsch finde, was ich auch gefährlich finde, wenn sich das verstärkt. Sie haben gesagt, das, was wir in der MPK beschlossen haben, und die 1 Milliarde Euro, die der Bund für die Länder gegeben hätte, das sei die Vorwegnahme der Finanzierung für die Dinge, die Sie jetzt erwarten, die jetzt hier im Landtag beschlossen werden sollen, und das wäre ein Geben und Nehmen. Da darf ich Ihnen mal sagen: Die Ministerpräsidentenkonferenz ist entsetzt, dass die Bundesregierung glaubt, die Frage der Flüchtlingsunterbringung, und zwar auch der Rechtskreiswechsel – aber was gestern zum Glück von Ihnen allen zusammen auf den Weg gebracht worden ist –, dass die 1 Milliarde Euro nicht mal ansatzweise dafür reicht, wofür die Aufgaben eigentlich der Kommunen stehen. Deswegen haben wir uns als Ministerpräsidentenkonferenz auch deutlich entschieden, haben gesagt: Wir nehmen die 1 Milliarde Euro und akzeptieren das als Zwischenschritt. Und vereinbart ist mit der Bundesregierung, dass bis zum Herbst ein gemeinsames, atmendes Verfahren entwickelt wird, wie sich in Zukunft die Gemeinden und die kommunale Familie darauf verlassen können, dass die Finanzierung gestaltet wird. All das ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hat mit uns die Verfahren noch nicht erledigt. Wir wissen noch nicht, wie die Digitalisierung der Ausländerämter – was ich im Grundsatz sehr unterstütze –, wie die Finanzierung laufen soll. Die 13 Millionen Euro gestern, die in der Vorlage gefehlt haben, die Sie ja dann mit korrigiert haben – wofür ich sehr dankbar bin –, hatte die Kollegin Taubert auch schon adressiert für die Digitalisierung. Jetzt müssen wir uns hier im Parlament mal entscheiden, ob wir den Weg nun gehen, dass in Zukunft unsere kommunale Familie sagt, sie möchte alles Geld immer zu 100 Prozent bekommen, was von der Bundesregierung ausgereicht wird. Selbst wenn das Geld nicht mal reicht, um alle Aufgaben zu erfüllen, sind da noch ein paar Lehrer zu bezahlen, sind noch ein paar Kindergärtnerinnen zu bezahlen, ist die Digitalisierung vorzunehmen usw. Also, wenn Sie das alles hier in einen Topf rühren, dann sollten wir vielleicht ein anderes Format wählen, bei dem ich gern bereit bin auch zu berichten, was in der Ministerpräsidentenkonferenz dazu einstimmig jeweils bearbeitet worden ist. Und eine letzte Bemerkung.
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Herr Ministerpräsident, ganz kurz. Ich unterbreche Sie ausgesprochen ungern. Aber es gibt eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Hartung und eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Montag.
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Herr Ministerpräsident, ich hatte vorhin auf den Artikel 51 Grundgesetz hingewiesen. Sie waren ja, bevor Sie Ministerpräsident geworden sind, mal Fraktionsvorsitzender, damals in der Opposition. Können Sie mir helfen? Wissen Sie noch, wie die damalige schwarz-rote Koalition ganz prinzipiell mit Anträgen von Linken und Grünen umgegangen ist, wenn die Aufforderungen enthielten, im Bundesrat irgendeine Initiative zu entfalten und warum man damals so entschieden hat?
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Die Initiativen zu entfalten, die sind hier behandelt worden und in der Mehrheit des Hauses abgelehnt worden. Aber die Frage, ob wir Weisungen erteilen an die Regierung, da hat es doch eine ziemlich harte Reaktion insbesondere der CDU immer gegeben, sich von dem Parlament keine Weisungen geben zu lassen, wie man sich in der Ministerpräsidentenkonferenz zum Beispiel verhält.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist ein
Unterschied, es ist jetzt eine Minderheitsregierung!) Ich verstehe nicht, wo darin der Unterschied ist, ob es eine Minderheitsregierung ist, ob die Verfassung sich ändert, ob Sie eine Mehrheit oder eine Minderheit haben. Es macht nur deutlich, Herr Bühl, welche Arroganz bei Ihnen aus diesen Formulierungen spricht, dass offenkundig dann die Verfassung verbogen werden kann, wenn Sie meinen, das sei eine Minderheitsregierung und Sie können es denn mit einem entsprechenden Klamauk – wie heute Morgen – anreichern. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)(Unruhe CDU)
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Genau, Herr Abgeordneter Zippel, man versteht Sie hier vorn wirklich nicht. Das Wort hat gerade der Ministerpräsident, der, wenn ich es richtig verstanden habe, dem Abgeordneten Montag die Möglichkeit zur Zwischenfrage ermöglicht.
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Danke schön, Herr Ministerpräsident. Folgende Frage: Sie haben eben behauptet, es läge gar kein Gesetz vor. Da will ich nur vorsichtig korrigieren. Es liegt eins vor, das noch am 15. Februar 2019 abgesetzt worden ist von der Tagesordnung und nicht wieder aufgerufen worden ist. Also, es kann immer wieder passieren, dass genau diese Frage gestellt wird, zumal sich ja die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Kanzler am 10. Mai 2023 darauf vereinbart hat, nach demselben Verfahren nach Artikel 16a Abs. 3 Grundgesetz – ein neues Gesetz vorzulegen und/oder weil es denselben Gegenstand hat auch in derselben Ausgestaltung – das von 2019 eben zu beschließen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wann kommt denn die Frage?) Insofern verstehen wir unseren Antrag genau Bezug nehmend auf diese entweder Aufrufung oder Vorlegung eines neuen Gesetzes und dann erhoffen wir natürlich die Zustimmung. Würden Sie das so auch anerkennen? Ich versuche, noch eine Frage daraus zu machen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Der
Versuch ist gescheitert!)
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Herr Montag, Sie werfen mir den Ball zu, weil, genau dazu wollte ich jetzt Stellung beziehen, als Sie sich hingestellt haben. Ja, den Antrag von 2019 gibt es und dieser Antrag von 2019 hat nur heute keinerlei Relevanz mehr. Aber ich bestätige ausdrücklich, es war Thüringen, das den Antrag gestellt hat, den von der Tagesordnung abzusetzen. Darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass der Bundesrat einstimmig die Absetzung beschlossen hat?
(Beifall DIE LINKE)
Welche imaginäre Kraft besitzt der Ministerpräsident Bodo Ramelow, dass selbst die CSU in Bayern zugestimmt hat?
(Beifall DIE LINKE)
Der Hintergrund war ein ganz einfacher und deswegen habe ich mich eben sehr über die Auslassungen und Hinweise von Frau Kollegin Denstädt gefreut. Der Hintergrund 2019 war eine Übereinkunft aller Ministerpräsidenten, dass wir mit der damaligen Bundesregierung über den Spurwechsel in Verhandlungen eintreten, dass wir über die Frage der sicheren Herkunftsländer ein paar mehr Fragen haben, das, was eben die Kolleginnen und Kollegen ausgeführt haben, nämlich die Frage, wie überhaupt ein Anwerbeverfahren mit den MaghrebStaaten gestaltet werden kann. Wenn ich Sie erinnern darf, mit dem Kosovo ist es so gemacht worden. Für das Kosovo ist das Prinzip sichere Herkunftsstaaten beschlossen worden und gleichzeitig allerdings mit dem Staat dort vereinbart worden, dass wir anwerben – und Thüringen hat auch zwei Anwerbebüros dort – und siehe da, wir haben ein geordnetes Verfahren, wie wir mit diesen Staaten klarkommen. Bis heute schuldet uns die Bundesregierung die Verträge für die Maghreb-Staaten. Ich will Sie nur darauf aufmerksam machen. Und ich habe damals im Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit Dietmar Woidke, mit dem damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer diese Fragen verhandelt und wir hatten einen weitgehenden Weg, dass zwei Dinge passieren. Wir haben uns politisch darauf verständigt, wir reden nie wieder über sichere Herkunftsstaaten und ich rede nie wieder über Spurwechsel. Und trotzdem wollten wir das dahinterliegende Problem lösen, nämlich zwei staatliche Abkommen und den Schutz der Menschen, um die es geht. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, sind wir gern bereit dazu, in einen inhaltlichen Diskurs einzutreten und ich stehe zu diesem Diskurs. Deswegen habe ich – was Frau Baum vorgelesen hat – dem auch zugestimmt. Sonst gäbe es diesen Beschluss überhaupt nicht. Ich trage diesen Beschluss mit all den Konsequenzen, die in dem Beschluss drin sind. Was ich nicht akzeptiere, ist, wenn die Bundesregierung bestimmte Teile nicht liefert. Einen Teil habe ich gerade genannt, nämlich die Finanzierung für die kommunale Familie; die 1 Milliarde Euro für alle 16 Bundesländer reicht nicht, um die Aufgaben zu erledigen. Die zweite Geschichte ist die Digitalisierung der Ausländerämter. Dafür haben wir gestern die Weichen gestellt, dass die fachliche und dienstliche Zuständigkeit der Ausländerämter neu geordnet werden soll. Sie waren nicht dafür. Ich will nur mal sagen, das steckt dahinter. Falls Sie sich noch daran erinnern: Als die Coronapandemie losging, hat die Gesundheitsministerin darauf hingewiesen, dass die Gesundheitsämter digitalisiert werden müssen, und nur ein Teil der Thüringer Gesundheitsämter war digitalisiert. Und ich sage mit der gleichen Deutlichkeit, wenn wir heute von Digitalisierung sprechen, dann müssen wir die gesamte Verwaltung digitalisieren
(Beifall DIE LINKE)
und dann müssen wir aber das gleiche Datenvolumen, die gleichen Datenkennungen und die gleichen Abläufe machen und da muss die Bundesregierung auch die entsprechenden Voraussetzungen schaffen, damit wir die Anschlussdigitalisierung auch erreichen. Das alles wollte ich jetzt eigentlich gar nicht ausführen, weil der Antrag der Gruppe der FDP heißt, zu dem vorliegenden Antrag im Bundesrat soll mir eine Weisung erteilt werden, und argumentiert wurde mit Moldau und Georgien. Dazu kann ich im Moment nichts sagen, weil, es liegt uns dieser Antrag als Gesetz im Bundesrat nicht vor. Und ich bitte das Parlament Thüringer Landtag als Verfassungsorgan, sich nicht mit Dingen zu beschäftigen, die faktisch am Ende von der Landesregierung nicht erledigt werden können. Ich kann keine Weisung entgegennehmen zu einem Gesetz, das an der Stelle, wo ich jetzt die Weisung umsetzen soll, gar nicht liegt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen des Parlaments. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag. Ich habe keine Ausschussüberweisung vernommen, das heißt, wir stimmen über den Antrag insgesamt ab. Wer für den Antrag der Gruppe der FDP in der Drucksache 7/8013 stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Gruppe der FDP, der CDU, der AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt gegen den Antrag? Das sind die Abgeordneten der Linksfraktion, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion. Wer enthält sich? 1 Enthaltung einer fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir schließen den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8244 ERSTE BERATUNG Für die Einbringung hat Abgeordnete Wahl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, alle 5 Minuten wählt in Deutschland eine Frau den Notruf wegen häuslicher Gewalt. Häusliche Gewalt findet in allen gesellschaftlichen Schichten, Altersklassen und Milieus gleichermaßen statt. Gewalt, die vom Partner oder Ex-Partner ausgeht, ist damit für Frauen nach wie vor die größte Gefahr für ihre Sicherheit. Die Istanbul-Konvention – die europäische Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – verpflichtet Mitgliedstaaten, Unterstützungsnetzwerke gegen Gewalt und Schutzeinrichtungen auskömmlich zu finanzieren und bereitzustellen. Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir als Freistaat einen wichtigen Schritt voran. Die Finanzierung und Ausstattung von Schutzeinrichtungen gegen häusliche Gewalt sollen wesentlich verbessert werden. Dafür haben die Fraktionen von Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes“ erarbeitet und eingereicht. Dieser liegt Ihnen in der Drucksache 7/8244 nun vor. Der Titel ist wie so oft bei solchen Vorhaben etwas sperrig, aber er bringt auf den Punkt, was wir mit diesem Gesetz wollen. Künftig soll der Freistaat die angemessenen Kosten für die Schutzeinrichtungen für von häuslicher Gewalt betroffene Menschen vollumfänglich übernehmen. Thüringen wird damit der Verpflichtung aus den Artikeln 22 und 23 der Istanbul-Konvention gerecht. Danach verpflichtet sich der Freistaat, geeignete, leicht zugängliche Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl bereitzustellen. Dabei wird die angemessene geografische Verteilung ebenso verankert wie die ausreichende Bereitstellung der finanziellen Ressourcen für die angemessenen Personal- und Sachausstattungen. Bislang wurden die Thüringer Frauenhäuser und Schutzeinrichtungen durch eine sehr unzureichende Mischfinanzierung bezuschusst. Die Verantwortung für die Einrichtungen lag in den Händen der Kommunen. Das wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geändert. Künftig soll die Finanzierung gänzlich vom Freistaat übernommen werden. Ganz konkret heißt das auch, dass künftig in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eine Schutzeinrichtung mit ausreichend Betten nach dem Schlüssel der Istanbul-Konvention vorgesehen ist. Dieser schreibt vor, dass pro 10.000 Einwohnenden in den Gebietskörperschaften ein Frauenhausplatz plus 1,5 Plätze für Kinder – die sogenannten Familienplätze – zur Verfügung stehen sollen. Für Thüringen fehlen derzeit nach diesem Schlüssel über 100 Plätze in den Einrichtungen – gar nicht zu reden von den Mitteln für ausreichend Personal- und Sachaufwendungen. Mit der Aufstockung beseitigen wir einerseits die weißen Flecken und erreichen, dass Menschen auch in weiter von ihrem Wohnort entfernten Landkreisen oder Städten Aufnahme finden können. Um allen Menschen Zugang in Not zu ermöglichen, haben wir auch die Einrichtung mindestens einer barrierefreien Männerschutzwohnung im Gesetz aufgenommen. Um in den Einrichtungen gut betreut zu werden und das Personal zu entlasten, sieht der Gesetzentwurf einen festgelegten Personalschlüssel für Fachkräfte zur Betreuung und Unterstützung der Zufluchtsuchenden vor. Dieser richtet sich nach der Anzahl der vorzuhaltenden Plätze. Dazu kommen angemessene Vorgaben für die Einrichtungsleitung, Hauswirtschafts- und Verwaltungstätigkeit sowie für Präventions-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit. Mit bedacht haben wir auch die Notwendigkeit von Personaläquivalenten für die mobile und ambulante Beratung und die angemessene Pauschale für 24-Stunden-Rufbereitschaften. Wichtig war uns außerdem, auch die Grundlagen für die Förderung von Interventionsstellen zu präzisieren und die weitere Förderung von Frauenzentren wie bisher auch schon im Gesetz zu verankern. Die einzelnen Vorschriften treten aus fachlichen Gründen nach einem zeitlich differenzierten Stufenverfahren in Kraft. So entstehen keine Regelungslücken und diese Lösung trägt dem Bestandsschutz und der Weiterentwicklung der Thüringer Schutzeinrichtungen Rechnung. Ziel des Gesetzes ist es, in Thüringen genügend temporäre Zufluchtsorte für von häuslicher Gewalt betroffene Menschen zu schaffen, die angemessen, verlässlich und ausreichend finanziert werden. Deswegen hoffen wir angesichts dieses wichtigen Themas auf eine konstruktive und sachliche Beratung in diesem Kreis. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen! Ja, Frau Wahl, Sie haben völlig recht: Wir haben es hier mit einem Gesetz mit einem sehr – wie haben Sie es formuliert? – sperrigen Titel zu tun. Ich will das hier noch mal formulieren: Thüringer Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern und zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – Thüringer Chancengleichheitsfördergesetz. Ich muss Ihnen an dieser Stelle ganz ehrlich sagen: Man hätte es sich auch einfacher machen können, indem man sich in diesem Gesetzentwurf auf das wesentlich Wichtige konzentriert hätte, nämlich auf das, was hier Teil Ihrer Einbringungsrede war, und das ist aus unserer Sicht der Gewaltschutz. Es ist ein wichtiges Thema, sich für Frauen, die unter häuslicher Gewalt leiden, einzusetzen und ihnen hier in Thüringen entsprechende Schutzeinrichtungen zu ermöglichen. Das, was aber mit diesem Gesetz jetzt hier von Rot-Rot-Grün vorgelegt wurde, ist teilweise ein Verwässern dieses wichtigen Anliegens, weil es in diesem Gesetzentwurf so viele – ich sage es jetzt mal – Nebenthemen gibt, die nicht nur den Titel sperrig machen, sondern die auch dieses hohe Ziel des Gewaltschutzes in den Hintergrund rücken lassen. Ich finde es dennoch gut, dass wir heute hier über den Gewaltschutz sprechen, und dass es dazu auch endlich einen Gesetzentwurf gibt. Denn die Organisation von Frauenschutzwohnungen in Thüringen ist – na ja, ich sage jetzt mal – nicht optimal. Wir haben viele Regionen, in denen es weiße Flecken gibt, in denen es eine Unterversorgung gibt und in denen es Lösungen gibt, die aber nicht dem Schutzzweck entsprechen. Deswegen brauchen wir hier dringend eine Veränderung und deswegen freue ich mich auch auf die Ausschussberatung. Es darf uns nicht egal sein, wenn Hilfe suchende Frauen in Thüringen leiden, weil sie keine Plätze finden, weil Frauenschutzwohnungen belegt sind oder weil beispielsweise auch nicht die Möglichkeit besteht, Familien unterzubringen. Deswegen kann man sagen, diese Debatte ist hier richtig und wichtig. Sie hätte vielleicht sogar schon eher geführt werden müssen, aber wir sind gespannt, ob der Gesetzentwurf diese Probleme lösen kann. Da will ich Ihnen jetzt noch mal drei Punkte nennen, bei denen wir kritisch an den Gesetzentwurf rangehen. Zum Ersten ist es die Frage, ob diese Umstrukturierung, das heißt die Veränderung der Zuständigkeit für die Frauenschutzwohnungen, mit Übertragung auf die Landkreise der richtige Weg ist. Darüber müssen wir im Ausschuss mit einer Anhörung reden, ob das die Lösung des Problems ist, und werden daraus dann unsere Schlussfolgerungen ziehen. Der zweite Grund, warum ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf unscharf geworden ist, ist, dass darin Punkte hineinformuliert worden sind, die dem Schutzziel nicht dienlich sind. Auch wenn Sie es nicht hören wollen, allein die Frage der Förderung des Gender-Mainstreamings in Thüringen hat aus meiner Sicht nicht wirklich was mit Gewaltschutz zu tun. Dieses ständige Lavieren zwischen Schutz vor häuslicher Gewalt und der Gleichstellungsförderung ist nicht dienlich. Ich hätte mir da eine klare Abgrenzung dieser beiden Ziele voneinander im Gesetzentwurf gewünscht. Ein dritter Punkt, weswegen wir kritisch an diesen Gesetzentwurf rangehen, ist auch, dass die Definition für Frauenschutzwohnungen sehr weit gefasst ist. Da möchte ich an dieser Stelle beispielhaft § 4 Abs. 1 zitieren: Gemeint sind „alle Formen psychischer, physischer, ökonomischer und/oder sexualisierter Gewalt innerhalb (häusliche Gewalt) oder außerhalb von Paar-, Familien-, oder vergleichbaren Beziehungen im sozialen Nahraum. Von Gewalt betroffen ist, wer Gewalt erlitten hat, Gewalt aktuell erleidet oder von Gewalt bedroht ist“. Allein dieser Satz zeigt eigentlich die Bandbreite dessen, für was Gewaltschutzwohnungen, Frauenschutzwohnungen jetzt gedacht sind. Da muss man sich wirklich die Frage stellen, inwieweit das überhaupt auch vor Ort realisierbar ist. Ich möchte das Ganze jetzt nicht weiter vertiefen, weil wir hier in der ersten Beratung sind. Deswegen hebe ich mir das für die Anhörung im Ausschuss auf. Aber ich möchte abschließend noch zwei Dinge sagen. Zum einen hätte ich mir gewünscht, dass die Landesregierung diesen Gesetzentwurf eingebracht hätte, und zum anderen vermisse ich eine Anhörung derer, die es betrifft, weil man dann sicherlich auch einen anderen Gesetzentwurf hier vorliegen gehabt hätte. Ich erwarte mir für die Anhörung im Ausschuss auch eine fachkundige Unterstützung durch das Sozialministerium, insbesondere durch die Gleichstellungsbeauftragte und die zuständigen Abteilungen. Dann werden wir sehen, inwieweit wir aus diesem Gesetzentwurf noch einen brauchbaren Gesetzentwurf machen können, der dem Ziel entsprechend auch wirksam ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Stärke gilt als etwas Positives in unserer Gesellschaft. Leider wird oft in Thüringen Stärke mit Gewalt verwechselt. Gewalt wird als legitimes Mittel verstanden, um Stärke auszuüben. Es geht um Schläge, es geht um Drohungen. Es geht am Ende immer darum, Gewalt auszuüben. Meiner Meinung nach ist Gewalt kein legitimes Mittel, immer zu verurteilen. Deswegen hat es mich erschreckt – und ich glaube, Sie können sich alle noch daran erinnern, wie vor drei, vier Wochen Plan International eine Studie zum Rollenbild von jungen Männern veröffentlicht hat, wo mittlerweile ein Drittel der jungen Männer Gewalt gegen Frauen akzeptabel finden. Wenn man weiter herumfragt, wird natürlich auch oft bestätigt, dass gerade häusliche Gewalt als Privatsache angesehen wird. Häusliche Gewalt wird oft im Kontext von Eifersucht oder eben auch nach dem Motto „na ja, der Stärkere und die Schwächere“ etc. genannt und auch als eine Form von manchmal Liebesbekundungen nach dem Motto „na ja, das braucht sie oder er eben manchmal“. Liebe mag ja viele Gesichter haben, aber ich bin der Meinung, Gewalt gehört nicht dazu.
(Beifall Gruppe der FDP)
Insofern geht es uns natürlich – jeden von uns geht es an – an, dass wir bei Gewalt, bei häuslicher Gewalt hinschauen, dass wir eingreifen und dass wir sie auch stoppen. Warum ich das jetzt gerade noch mal so explizit an jeden von uns richte, ist einfach der Fakt, dass in Deutschland immer noch alle 72 Stunden eine Frau getötet wird. Und sie wird nicht einfach so getötet, sondern sie wird getötet, weil sie eben eine Frau ist. Das dürfen wir nicht hinnehmen, sehr geehrte Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Dem wollte auch vor mittlerweile zwölf Jahren die Istanbul-Konvention entgegentreten, die von Deutschland unterzeichnet wurde, die einen Schutz vor jeder Form von Gewalt formuliert. Letztendlich sind wir uns da, glaube ich, einig, Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht und ist auch ein Teil unseres europäischen Wertemodells. Ja, Frau Meißner, Sie haben recht, dieser Gesetzentwurf geht nicht von der Landesregierung selbst aus. Wir haben hier als Parlament, als Fraktionen, als rot-rot-grüne Fraktionen unser Recht wahrgenommen, Gesetzesinitiativen einzubringen. Wir werden hiermit, wenn wir dieses Gesetz hoffentlich auch nach der Ausschussberatung dann hier beschließen können, bundesweit Vorreiter sein. Denn mit dieser neuen gesetzlichen Regelung haben wir einerseits natürlich dann hoffentlich das Ziel eines flächendeckenden kostenlosen Schutzes vor häuslicher Gewalt erfüllt, aber wir sind damit auch schneller als der Bund selbst, denn dieser hat hier zu diesem Thema immer noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir wollen eben nicht einfach auf Berlin warten. In dem Fall können wir wirklich auch selber handeln. Wir hatten ja gerade vorher die Diskussion, ab wann wir handeln können. Hier können wir selber handeln. Deswegen wollen wir hier auch schnell Nägel mit Köpfen machen. Man muss ehrlich sagen, es gibt in Thüringen bisher keine flächendeckende gute Versorgung mit Schutzwohnungen. Das ist das Problem. Wir sehen, es gibt im Moment noch aufgrund der Konstellation, die wir in Thüringen haben – und es gibt viele Menschen, die sich sehr engagieren, gerade in den Frauenschutzwohnungen, und es wird auch eine sehr gute Arbeit geleistet –, aber wir haben dadurch bedingt, dass eben nicht jede Stadt, jede Gemeinde, jeder Kreis seine eigene Schutzwohnung hat, einen hohen bürokratischen Aufwand. Wir haben wenig Transparenz und vor allen Dingen haben wir für die Schutzsuchenden hohe Hürden. Vielleicht als Beispiel, damit Sie wissen, wovon ich spreche: Erfurt zum Beispiel übernimmt gleichzeitig Schutzwohnungen für den Ilm-Kreis, übernimmt gleichzeitig Schutzwohnungen für Sömmerda. Und so ein Modell, dass eben in bestimmten Landkreisen kein Schutz vorhanden ist, das haben wir allein in fünf Thüringer Landkreisen, wo diese Schutzwohnungen fehlen. Wenn man die IstanbulBerechnungen nimmt, sprechen wir von insgesamt 100 fehlenden Frauenhausplätzen, nur, damit Sie mal eine Größenvorstellung bekommen. Insgesamt besteht also aus unserer Sicht ein dringender Handlungsbedarf, und das vielleicht noch aus einem anderen Grund, den ich hier nennen möchte. Denn es geht hier nicht nur um Frauen oder auch Männer, sondern es geht eben auch oft um familiäre häusliche Gewalt, und es geht damit auch um Kinder. Deshalb vielleicht auch zur Erklärung, was ein ganz zentraler Punkt in diesem neuen Entwurf ist, der ja gerade bei der Einbringung auch beschrieben wurde, dass wir eben nicht mehr einfach von Frauenplätzen ausgehen, sondern wir sprechen von Familienplätzen. Das bedeutet, dass an jeden Frauenplatz 1,5 Kinderplätze als Minimalstandard festgekoppelt sind und wir das damit auch insgesamt als ein Ganzes sehen und insgesamt dem Gewaltschutz entgegentreten wollen. Natürlich ist es komplex. Wir glauben aber, dass wir damit wesentlich mehr dem Gewaltschutz Rechnung tragen und es im Gegensatz zu Ihnen, Frau Meißner, nicht damit verbessern, sondern damit eher effizienter, transparenter und auch letztendlich ressourcenschonender machen. Denn am Ende geht es ja darum, wir wollen nicht immer nur Bürokratie und hin und her, sondern wir wollen unsere Ressourcen bestmöglich nutzen. Wir sehen auch Männer als Betroffene – ja. Es geht nicht nur um Frauenschutzwohnungen, es soll auch eine Wohnung für Männer geben. Und wir glauben, dass es wichtig ist, auch präventiv wirksam zu sein, mit ambulanter mobiler Beratung, die von diesen Schutzeinrichtungen ausgehen kann, aber auch im Sinne von praktischer Vermittlung in andere Hilfssysteme, denn wir möchten ja nicht immer einen Drehtüreffekt. Wir möchten, dass der Schutz gewährt wird und dass vor allen Dingen auch Perspektiven eröffnet werden, wie man sich dann auch selber weiterhelfen und aus diesem Teufelskreis herauskommen kann. Letzte Anmerkung: Oft wird man gefragt: Was soll das denn kosten? Was bedeutet das jetzt für das Land Thüringen? Ich kann nur sagen, es wird in der Summe am Ende weniger kosten, als wenn wir es nicht tun würden. Wir haben einen Stufenplan – Frau Wahl sagte es gerade –, sodass wir schrittweise die Kapazitäten nach oben fahren möchten. Sollten wir in wenigen Jahren die 100 Prozent erreicht haben, werden wir von ca. 10 Millionen Euro ausgehen. Damit möchte ich auch schließen. Ich möchte noch mal den Appell an Sie alle richten: Niemand sollte in Thüringen in einer Notsituation alleingelassen werden. Deshalb hoffe ich, dass Sie mit uns zustimmen, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss zu überweisen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will vielleicht doch noch einmal ein paar Zahlen nennen, denn man macht sich die Dimension des Problems kaum klar, wenn man nicht mal auf die Zahlen schaut und die Zahlen wirken lässt. Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt, jede vierte Frau mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder durch ihren früheren Partner. Mädchen und Frauen mit Behinderung erleiden zwei- bis dreimal häufiger Gewalt als der Bevölkerungsdurchschnitt. Schauen wir mal auf Deutschland. 2021 wurden insgesamt 143.504 Menschen Opfer von Partnerschaftsgewalt. In Thüringen sind jährlich zwischen 1.780 bis 2.400 Frauen von Gewalt betroffen. Und in Thüringen sind in den letzten sieben Jahren insgesamt 49 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern getötet worden. Das Merkmal, warum diese Menschen Gewalt erfahren, ist, weil sie Frauen sind.
(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Das ist
Quatsch!) Das ist nicht Quatsch, verehrte Frau Kollegin Herold.
(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Das diskutie-
ren wir mal!) Das können wir gern mal diskutieren, ich hoffe, Sie haben dann auch ein paar Argumente dabei. Aber umso dringender ist natürlich der Handlungsbedarf. Deswegen schlagen jetzt zunächst einmal zwei Herzen in meiner Brust, nämlich einmal: Gut, das was vorliegt. Ich sage zweitens: Aber warum, verdammt noch mal, nicht von der Landesregierung selbst? Ich erwarte, dass diese Landesregierung gesetzgeberisch tätig wird. Sie wissen genau, dass es auch in vielen anderen Bereichen einem manchmal zum Hals raushängt, wie lange man auf bestimmte Regelungen warten muss. Wir haben das Problem und diese Landesregierung ist ja nicht müde geworden, immer wieder die Istanbul-Konvention und den Handlungsbedarf wie ein Mantra vor sich herzutragen. Passiert ist bisher nichts, es sind die Koalitionsfraktionen, die hier vorangehen müssen. Auch hier ist der Landtag Reparaturbetrieb der Landesregierung.
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Wer
beschließt denn Gesetze?) Und der Landtag hat sich schon mal dazu positioniert, nämlich zu einer Umsetzung der IstanbulKonvention verpflichtet und die Erarbeitung eines Aktionsplans am 6. Mai 2021 beschlossen. Der Aktionsplan ist aber bisher nicht erstellt und laut Drucksache 7/7901 erfolgt die Bearbeitung durch die Landesregierung seit Juli 2021 und der Abschluss sei noch in dieser Legislaturperiode vorgesehen. Das sind geschlagene drei Jahre. Bei diesem Thema sage ich – nicht nur bei diesem Thema, aber insbesondere bei diesem Thema –: Das ist deutlich zu lang. Dieses Gesetz hier werden wir natürlich an den Fachausschuss überweisen. Wir freuen uns dann auf die Debatte. Die beginnt ja gleich schon in der Mittagspause mit dem Beschluss der Anhörung. Aber ich möchte noch mal an die Landesregierung appellieren. Nicht nur dieses Parlament hat darauf hingewiesen und Beschlüsse gefasst. Nicht nur die Frauenbeauftragten haben darauf hingewiesen. Auch ich selbst wurde angesprochen – ich muss mal kurz nachschauen –: Im Bereich „Aktionstag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in diesem Jahr“ wurde ich angesprochen mit „Totalversagen der Landesregierung“. Warum? Weil Geld des Haushaltstitels „Umsetzung von Maßnahmen der Istanbul-Konvention“ im Bereich der Gleichstellungsbeauftragten bisher nicht abgerufen werden konnte. Warum? Weil keine Verordnung vorlag. Sorry, auch das ist nicht nur in diesem Bereich leider ein gesetzgeberischer, ein verordnungstechnischer Totalausfall der Landesregierung. Sie haben diese Kompetenz. Sie müssen sie nutzen, sonst kommen wir in unserem Land, gerade auch bei diesen Fragen, nicht voran. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die erschreckend hohen Zahlen zu häuslicher Gewalt sind uns bekannt. Herr Montag hat sie auch gerade noch mal genannt. Doch wenn man dann Schicksale hinter den Fällen kennenlernt, erkennt man erst richtig, warum es so wichtig ist, dass dieses sicherheitspolitische Thema wirklich ganz oben auf der politischen Agenda steht. Als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben wir uns in den letzten Jahren in mehreren Veranstaltungen und Kongressen intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Das weitet den Blick, dass eben nicht nur die Gewalttat selbst einen massiven Einschnitt in das Leben von Betroffenen bedeutet, sondern dass dann zum Beispiel sehr schnell bei vielen Frauen Angst dazukommen muss oder ‑ kommt, dass das Kind weggenommen wird oder dass man als Betroffene nicht nur mit der emotional belastenden Situation zurechtkommen muss, sondern sich in vielen Fällen auch noch mit Geldproblemen herumschlagen muss. Wenn man hier kein großes Polster hat, bedeutet das einen ungemein hohen zusätzlichen Stress. Für eine Betroffene von Stalking-Gewalt bedeutete dies in den letzten Jahren unter anderem Reparaturkosten für Sachbeschädigungen im Wert von über 20.000 Euro, Anwaltskosten von über 7.000 Euro, und wenn du es dann aus deiner Wohnung raus in ein sicheres Frauenhaus schaffst, kostet auch das Geld, möglicherweise für die alte Wohnung oder wie bei ihr zum Beispiel auch für so etwas Banales wie Unterbringungskosten für den Hund im Tierheim, weil dieser eben nicht mit ins Frauenhaus konnte. Für die Unterbringung im Frauenhaus wird ein Tagessatz nötig. Das sind in der Regel zwar meist nur 10 bis 15 Euro pro Person, aber mit zwei, drei Kindern werden das eben schnell über 1.000 zusätzliche Euro im Monat. Anhand solcher Leidensgeschichten wird deutlich, warum wir die Frauenhausfinanzierung novellieren müssen. Der Kern dieser Neuregelung ist: Das Land Thüringen hält künftig in eigener Verantwortung Einrichtungen zum Schutz und zur Hilfe für von geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt betroffene Menschen vor und für die in ihrer Obhut befindlichen Kinder. Mit einer umfassenden Finanzierung der Frauenhäuser wollen wir sicherstellen, dass die Aufnahme in ein Frauenhaus allen Betroffenen offensteht und eben kein Thema des Geldbeutels mehr ist. Zum Hintergrund, Frau Meißner, warum da noch so Begriffe wie „Gender-Mainstreaming“ drinstehen: Das liegt daran, dass es bisher auch schon ein Chancengleichheitsfördergesetz gibt, wir dieses genommen und im Bereich des Gewaltschutzes novelliert haben, aber alle anderen Regelungen, die sich in den letzten Jahren bewährt zu haben scheinen, genauso belassen haben, um hier eben keine Änderungen vorzunehmen. Diese Änderung ist erfolgt. Was ich ganz klar zurückweisen möchte, ist, dass wir Gewaltschutz damit verwässert hätten, denn ich glaube, das ist eine umfassende Novellierung, die in den ganz vielen Bereichen wirklich wichtige Verbesserungen angeht. Dass dies notwendig ist, zeigt die jetzige Situation der Frauenhäuser und Schutzeinrichtungen, denn in Thüringen fehlen mehr als 100 Frauenhausplätze. Manche Kommunen haben gleich gar keine solche Einrichtung und kaufen sich sozusagen bei anderen ein. Es fehlt an Geld für einen ausreichenden Personalschlüssel und für Sachkosten. Viel Zeit müssen bisher die Fachfrauen, die doch eigentlich für die Betroffenen da sein sollen, für Hauswirtschaft und Bürokratie aufwenden, müssen sparen, wo es geht, und trotzdem reicht die Decke oft nicht. Mit der Gesetzesänderung sorgen wir deshalb dafür, dass die Einrichtungen genügend Fachkräfte haben werden, die einerseits angemessen bezahlt werden und die für Krisenintervention, psychosoziale Beratung und Unterstützung bei der weiteren Lebensplanung zur Verfügung stehen. Dazu werden zum Beispiel auch Stellen für Leitung und Hauswirtschaft bezahlt. Das sind Arbeiten, die bisher von den Beraterinnen meist nebenher in unbezahlten Überstunden geleistet werden und die doch endlich angemessen bedacht werden sollen. Umgesetzt werden auch die Vorgaben der IstanbulKonvention mit einem Familienplatz in Frauenhäusern pro 10.000 Einwohnende und dass es künftig eben eine Schutzeinrichtung in jedem Landkreis gibt. Nicht zu vergessen: Die Grundlagen für die Förderung der Thüringer Interventionsstellen wollen wir mit diesem Gesetz erstmals festschreiben, gesetzlich verankern und die Bedeutung der Frauenzentren verstetigen. Das kostet Geld und auch nicht wenig. In Artikel 2 des Grundgesetzes steht aber: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Wie viele Femizide wären möglicherweise nicht passiert, wenn die Frauen rechtzeitig eine sichere Unterkunft erreicht hätten? Wie viele Menschen haben die wenigen Schutzeinrichtungen schon vor Schlimmem bewahrt, ihnen neuen Lebensmut und die Chance zu einem Neuanfang gegeben? Jede einzelne Person ist eine zu viel, welche in einer solchen Einrichtung Zuflucht suchen muss. Aber diese Unterkünfte werden gebraucht und haben eine anständige Finanzierung verdient, solange der potenziell gefährlichste Ort für viele Frauen und Mädchen ihr Zuhause ist.
(Beifall Gruppe der FDP)
Abschließend möchte an dieser Stelle der LAG Frauenhäuser, dem Landesfrauenrat, den Interventionsstellen, dem Projekt A4 und den vielen weiteren Engagierten danken, die sich in den letzten Jahren mit viel Engagement und Vehemenz zu Recht für die Einhaltung der Istanbul-Konvention hier in Thüringen immer wieder starkgemacht und diese eingefordert haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Ich bitte Sie daher, der Überweisung des Gesetzentwurfs an den zuständigen Sozialausschuss zuzustimmen, und hoffe, dass wir dort eine genauso konstruktive Diskussion wie bisher auch führen können und bin sehr gespannt auf die weiteren Beratungen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Netz, die regierungstragenden Fraktionen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, den man als hoch ambitioniert bezeichnen kann. Hier wird versucht, mit den beiden Hilfsangeboten „Schutzwohnungen für Frauen“ und „Förderung von Frauenzentren“ ein allgegenwärtiges Gewaltproblem in unserer Gesellschaft und allen darin enthaltenen Parallelgesellschaften vorzugehen. Der Gesetzentwurf und die Erfassung und Beschreibung der vielfältigen Probleme sind sehr einseitig auf Frauen ausgerichtet. Die Wahl der Mittel ist unzureichend und einfallslos bezüglich der Bekämpfung der Ursachen von Gewalt auf allen Ebenen der Gesellschaft. Ja, selbst die umfassende und rückhaltlose Benennung des Phänomens „Gewaltausübung gegen Schwächere“ kommt zu kurz. Damit wir uns gleich zu Anfang, geehrte Antragsteller, nach Kräften klar und deutlich ausdrücken: Meine Fraktion, die AfD-Fraktion, verurteilt ganz entschieden jede Art von Gewaltanwendung im häuslichen und öffentlichen Bereich.
(Beifall AfD)
Dabei haben wir allerdings im Sinne der Gleichstellung und der Gleichbehandlung alle echten und potenziellen Opfer im Blick. Das sind nicht nur Frauen und Mädchen. Das sind auch die in patriarchalischen Familienstrukturen körperlich misshandelten Jungen und männliche Teenager, das sind die Frauen und Mädchen, die im Zuge der neuen Weltoffenheit in Deutschland auf der Straße, bei Silvesterveranstaltungen, bei Tanzveranstaltungen und im Schwimmbad sexualisierter Gewalt durch ihnen völlig unbekannte männliche Mitmenschen ausgesetzt sind. Wir wissen auch, dass in Familien und familienähnlichen Strukturen und im sozialen Nahbereich etwa 20 Prozent der Gewaltopfer männlichen Geschlechts sind. Ebenso vermisse ich die Behandlung der Frage: Was geschieht mit Kindern, die von ihren Müttern schwer misshandelt oder gar missbraucht werden oder zu Missbrauch durch wechselnde Partner, die oft nicht die biologischen Väter dieser Kinder sind, zur Verfügung gestellt werden?
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Kinder- und Jugendschutz!) Die Gerichtsberichte aus verschiedenen Bundesländern jedes Jahr sind voll von solchen fürchterlichen Fällen. Sehen wir uns nun den einen oder anderen Paragrafen dieses Gesetzentwurfs einmal genauer an. Ich möchte an dieser Stelle gleich vorausschicken: Wir werden auf jeden Fall der Ausschussüberweisung dieses Antrags zustimmen und wir freuen uns auch über eine fachlich breit aufgestellte Anhörung. Wir möchten die Beratung nicht nur im Sozialausschuss, sondern auch im Justizausschuss, um die Fehler und Mängel dieses Entwurfs ausführlich zu debattieren. In § 4 zum Beispiel möchte der Gesetzgeber, dass in die in Rede stehenden Schutzwohnungen Frauen aufgenommen werden mit Kindern, die sich in ihrer Obhut befinden. Das halte ich für eine problematische Formulierung. Es gibt in Zeiten von Trennung und Scheidung genügend Fälle, wo Elternteile über Kinder verfügen, obwohl sie familienrechtlich und juristisch dazu nicht berechtigt sind. An dieser Stelle entsteht bei mir die Frage, ob sich der Staat auf diese Art und Weise an dem Vergehen „Kindesentzug“ beteiligen möchte. Da im Gesetzentwurf der Gewaltbegriff, wie wir lesen konnten, ja sehr umfänglich definiert wird, sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass Kindesentziehung auch eine Form von Gewalt ist, nämlich psychische Gewalt gegen die Kinder und gegen den jeweils anderen Elternteil. Bei den Aufnahmegründen ist mir aufgefallen, dass auch verbale Herabsetzungen als Gewaltausübung definiert werden. Darüber kann man streiten. Aber daraus entsteht auch die Frage, ob ungelöste und andauernde Ehestreitigkeiten in Zukunft einen Aufnahmegrund in eine Schutzwohnung darstellen. Die nächste Frage, die sich für mich daraus ergibt: Dürfen dann auch Männer vor ihren streitlustigen Ehefrauen in eine Schutzeinrichtung fliehen,
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das Thema lächerlich zu machen, hilft niemanden!) wenn sie keinen Platz auf der Gästecouch ihres besten Freundes finden? Die Frauenhäuser, die hier mit viel Aufwand und Geld von der Landesregierung geplant werden, sollen unter anderem auch den religiösen Bedürfnissen der aufgenommenen Personen Rechnung tragen. Nun wissen wir ja aus der Erfahrung der letzten Jahre, dass es beim Aufeinandertreffen verschiedener Religionen hier und da in Gemeinschaftsunterkünften, in Küchen, ja selbst am gemeinsamen Mittagstisch gewisse Inkompatibilitäten gibt, auf deren Diskussion im Ausschuss ich mich ganz besonders freue.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie verharmlosen das Thema! Das ist unfassbar!) In dem Zusammenhang möchte ich auch hier schon darauf hinweisen, dass in den letzten Jahren der Schutzbedarf für Frauen und Kinder aus streng patriarchalischen Familienverhältnissen enorm zugenommen hat. Keine Frage, auch diese Frauen und ihre Kinder brauchen Schutz und Hilfe vor gewalttätigen Ehemännern, Vätern und Brüdern. Aber obgleich in § 1 als Ziel des Gesetzes auch die Prävention genannt wird, so vermisse ich hier ein klares Hilfskonzept für genau diese Personengruppen. Vor allem vermisse ich einen umsetzbaren Plan im Sinne der Prävention oder der Sekundärprävention, um den Tätern ganz unmissverständlich klarzumachen, welche Regeln und Werte in unserer demokratischen und gleichberechtigten Gesellschaft gelten und wie die Verstöße gegen diese Regeln und Werte sanktioniert und diese Sanktionen auch sofort in die Tat umgesetzt werden. Für Gewalttäter darf auch hier eine Abschiebung in das Herkunftsland kein Tabu sein.
(Beifall AfD)
Zu guter Letzt noch der Blick auf eine eher skurril anmutende Festlegung in diesem Gesetzentwurf. Ein Platz von den geplanten fast 300 Schutzplätzen für Frauen und Kinder soll für einen Menschen vorgehalten werden, der keine Frau ist. Nach Ihrer, verehrte Antragsteller, neuen Interpretation der Biologie käme nun eine hohe zweistellige Anzahl von Geschlechtern dafür infrage. Aber auch eine einzelne Transfrau könnte diesen Platz in Anspruch nehmen.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die eingangs erwähnten 20 Prozent männlichen Gewaltopfer gehen wieder einmal leer aus. Wir begrüßen daher nochmals ausdrücklich die durchzuführende Anhörung und freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zahl der Opfer von häuslicher Gewalt hat auch in Thüringen deutlich zugenommen – wir haben es schon mehrfach gehört – um knapp 18 Prozent im Jahr 2022. Herr Montag hat auch schon ausführlich über die enormen Fallzahlen gesprochen. Darauf möchte ich jetzt nicht noch mal eingehen. Gewalt gegen Frauen ist Alltag. Das muss vor dem Hintergrund dieser Fallzahlen klar gesagt werden. Die Zahlen sind ein deutlicher Handlungsauftrag, ein Weckruf für politisches Handeln. Sie beeinflussen aber auch die Gesellschaft als Ganzes. Als rot-rot-grüne Fraktionen haben wir vor einigen Monaten damit begonnen, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der Ihnen heute vorliegt. Und, Herr Montag, ich kann Ihnen sagen, wir haben das sehr gern gemacht. Wir müssen das auch nicht tun. Wir haben das gemacht, weil wir auch schon sehr lange innerhalb der Koalition über dieses Thema reden. Auf den Inhalt des Gesetzentwurfs sind schon alle Rednerinnen und Redner eingegangen, sodass ich auch das jetzt hier abkürzen möchte.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Wir als Linke nehmen den Gewaltschutz sehr ernst und wir sehen auch die betroffenen Menschen. Das Thema ist seit vielen Jahren ein sehr wichtiges Anliegen unserer linken Politik. Mit dieser Initiative wollen wir als rot-rot-grüne Koalition in Thüringen ein Aufbruchssignal für einen besseren Gewaltschutz auf den Weg bringen. Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs an den Sozialausschuss, damit wir dort mithilfe einer Anhörung die notwendigen Stellungnahmen der Beteiligten des Thüringer Gewaltschutzes erfahren und die vorgeschlagenen Regelungen intensiv diskutieren können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Frau Eger, Sie sagten ja jetzt gerade, dass Gewaltschutz für Sie ein sehr wichtiges Anliegen linker Politik ist. Deswegen frage ich Sie: Finden Sie es nicht auch bedauerlich, dass die zuständige Ministerin und auch die Staatssekretärin und auch die Gleichstellungsbeauftragte des Freistaats Thüringen bei diesem wichtigen Anliegen hier nicht der Debatte beiwohnen?
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das ist eine
Frage der Wertschätzung!)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Dazu kann ich nur sagen, dass Frau Ministerin Werner – und es wurde am Anfang der Sitzung ja auch gesagt – nicht die ganze Zeit heute hier im Hohen Hause sein kann. Das betrifft jetzt leider diesen Zeitraum.
(Beifall DIE LINKE)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, ja, Frau Ministerin Werner ist bei dem genannten Termin. Die Staatssekretärin ist in Brüssel in Sachen ESF, soweit ich weiß. Das ist also genauso wichtig für den Freistaat, dass in Brüssel über diese Fragen dort verhandelt wird. Ich vertrete die Ministerin. Deswegen sei es mir gestattet, die Rede jetzt hier vorzutragen. Am 11. Dezember 2001 trat das Gewaltschutzgesetz auf Bundesebene in Kraft, mit dem geregelt wurde, dass ein Täter der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden kann, um das Opfer seiner Gewalttat zu schützen. Lange vor diesem Gesetz gab es Frauenhäuser. Dem Gesetz sind lange Kämpfe und Diskussionen vorangegangen, um Gewalt in den eigenen vier Wänden nicht mehr als Privatsache abzutun. Schon damals war klar, dass auch eine sogenannte Wegweisung Frauenhäuser nicht ersetzt, weil sich viele Frauen dennoch in ihrer Wohnung nicht mehr sicher fühlen. Und es war klar, dass die Anzahl der Frauenhäuser und der Zugang zu diesem Schutz bei Weitem nicht ausreichen. Seit diesem Gesetz sind über 20 Jahre vergangen, in denen weiter um eine auskömmliche Infrastruktur zum Schutz für Frauen vor Gewalt gerungen wurde. Dieses Ringen hat die Bundesregierung aufgegriffen, einen Runden Tisch „Gewaltschutz“ eingerichtet und in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherzustellen. Die Arbeit daran läuft, aber sie ist zäh. Völlig unklar ist bislang, inwieweit sich die Bundesregierung an der Finanzierung der Frauenhäuser beteiligen wird und ob die Länder einer bundesgesetzlichen Regelung werden zustimmen können, falls die Finanzierungszusagen nicht zufriedenstellend ausfallen werden. Nach Jahrzehnten der Diskussion, den Schutz von Frauen vor Gewalt konkret in Thüringen zu verbessern, haben die regierungstragenden Fraktionen nun einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser ist zu begrüßen. Zu begrüßen ist insbesondere, dass es damit in allen Kreisen und Kommunen in Thüringen Frauenschutzeinrichtungen, Beratungsstellen geben wird und auch Menschen nicht weiblichen Geschlechts geschützt werden sollen. Ziel muss es auch sein, dass sich nicht nur eine verbesserte Personalausstattung in den Frauenhäusern weiterentwickeln kann, um auch Frauen zu erreichen, die bislang nicht oder nur selten aufgenommen werden können. Das betrifft unter anderem Frauen mit Behinderungen, Frauen mit schweren psychischen und Suchterkrankungen, Frauen mit älteren Söhnen oder auch solche, die ihr Haustier nicht beim Gewalttäter lassen wollen und deswegen bisher kein Frauenhaus aufsuchen. Meine Damen und Herren, das Gesetz ist aber nur so gut wie seine Umsetzbarkeit. Da nun nicht mehr die Landkreise und kreisfreien Städte, sondern das Land zuständig sein soll, müssen dem Land auch die dafür nötigen finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es wird also im parlamentarischen Verfahren zu klären sein, wie viel Geld der Haushaltsgesetzgeber für dieses Gesetz zur Verfügung stellt und mit welchem Personal die Umsetzung stattfinden kann. Eine weitgehende neue Aufgabe in Landeshoheit benötigt dafür auch Personal. Wir gehen davon aus, sagt das TMASGFF, dass wir zusätzlich dreieinhalb Personalstellen unterschiedlicher Eingruppierung und einen überschaubaren Betrag für Sachkosten benötigen. Meine Damen und Herren, hier im Thüringer Landtag haben Sie am 6. Mai 2021 bekräftigt, dass der Schutz von Frauen vor Gewalt für Sie ein wichtiges Ziel ist. Mit dem Beschluss 7/3301 „Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen“ haben Sie die Landesregierung aufgefordert, sich dieses Themas anzunehmen. Wir arbeiten diese Aufträge ab und haben eine Bundesratsinitiative zur Rücknahme der Vorbehalte gegen Artikel 59 der Konvention ergriffen, eine Koordinierungsstelle sowie einen Beirat Gewaltschutz eingerichtet, eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen und wir erarbeiten einen Aktionsplan. Jetzt liegt dem Landtag dieser Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor, mit dem Sie, werte Abgeordnete, dazu beitragen können, den Schutz vor Gewalt in Thüringen nachhaltig zu verbessern, auch indem Sie dann als Haushaltsgesetzgeber die Landesregierung in die Lage versetzen, das Gesetz mittels Finanzen und Personal umsetzen zu können. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Vielen Dank, Herr Minister. Mir liegen jetzt keine weiteren Redewünsche vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt sowohl an den Sozialausschuss als auch an den Justizausschuss. Wir stimmen als Erstes über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ab. Wer dafür ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, fraktionslosen Abgeordneten und die Parlamentarische Gruppe der FDP. Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz? Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU. Wer enthält sich? Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir treten jetzt ein in die Mittagspause, die bis 14.05 Uhr geht. Danach geht es mit den Wahlen und der Fragestunde weiter. Jetzt tagen noch mal diverse Ausschüsse, unter anderem der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, dann der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und wer auch immer noch. Meine Damen und Herren, es ist ja übersichtlich, was sich hier im Plenarsaal versammelt hat.
(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Wir stimmen
jetzt ab!) Ich weiß, es fällt schwer, aber wir fahren fort in der Tagesordnung, und zwar mit dem Aufruf der TagesWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8331 Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten des Landtags vor. Nachdem der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/8331 in der gestrigen Sitzung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, hat sie Frau Abgeordnete Corinna Herold für eine erste Wahlwiederholung vorgeschlagen. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8334 Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD hat in der gestrigen Sitzung nicht die erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. Für eine erste Wahlwiederholung hat die AfD-Fraktion als Mitglied Herrn Abgeordneten Uwe Thrum und als stellvertretendes Mitglied Herrn Abgeordneten Karlheinz Frosch vorgeschlagen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht feststellen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8335 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat Herrn Abgeordneten Denny Jankowski für eine erste Wahlwiederholung vorgeschlagen. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch nicht zu erkennen. Dann gebe ich folgende Hinweise: Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf drei Stimmzettel. Pro Wahlvorschlag haben Sie eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Als Wahlhelferin und als Wahlhelfer sind eingesetzt Frau Abgeordnete Baum, Herr Abgeordneter Liebscher und Herr Abgeordneter Weltzien. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Ich frage ins Rund: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich stelle fest, dass dies der Fall ist. Ich möchte auch das Versehen entschuldigen, dass Abgeordneter Sesselmann der AfD-Fraktion aufgerufen wurde zur Stimmabgabe. Bekanntermaßen hat er ja sein Mandat zurückgegeben. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die beauftragten Abgeordneten um die Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen den Tagesordnungspunkt 35 auf Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden – dies nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Wir beginnen mit der ersten Mündlichen Anfrage, die der Abgeordneten Henfling in Drucksache 7/8300. Bitte, Frau Abgeordnete.
Vielen Dank, Herr Präsident. Medizinische Versorgung an den Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei Gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Beamtengesetz erhalten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte während des Vorbereitungsdienstes für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst freie Heilfürsorge. Um diese sicherzustellen, unterhält der Polizeiärztliche Dienst nach meiner Kenntnis eine Außenstelle an den Bildungseinrichtungen der Polizei in Meiningen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele – besetzte – Dienstposten mit welcher Einstufung sind für die Außenstelle Meiningen vorhanden? 2. An welchen Tagen ist die Außenstelle Meiningen personell durch Ärztinnen oder Ärzte besetzt – bitte die genauen Uhrzeiten angeben –? 3. Sind der Landesregierung Probleme bei der Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten im Polizeiärztlichen Dienst aufgrund der Thüringer Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamtinnen und Beamten bekannt? 4. Wenn Probleme nach obigen Fragen bekannt sind, wie bewertet die Landesregierung diese? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1: Für den Standort Meiningen sind grundsätzlich keine separaten Dienstposten ausgewiesen. Die Aufgabe der Heilfürsorge an den Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei übernimmt ein Polizeiarzt des Polizeiärztlichen Dienstes. Dieser wird durch zwei Mitarbeiterinnen Sanitätspersonal des Polizeiärztlichen Dienstes unterstützt. Aktuell ist die Funktion Polizeiarzt vakant. Eine Mitarbeiterin Sanitätspersonal befindet sich zudem im Mutterschutz. Die Antwort zu Frage 2: Aufgrund der Vakanz der Funktion Polizeiarzt für den Standort Meiningen kann derzeit nur an einem Tag pro Woche die Sprechstunde an den Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei durch eine Ärztin oder einen Arzt des Polizeiärztlichen Dienstes abgedeckt werden. Aktuell ist dies der Mittwoch in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr. Die Terminvergabe und kleinere medizinische Versorgungsleistungen können durch das medizinische Assistenzpersonal gewährleistet werden. Die Antwort zu Frage 3: Ärztinnen und Ärzte sind als Fachkräfte für den öffentlichen Dienst aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation schwer zu gewinnen. Dies zeigt sich auch im Bereich des Polizeiärztlichen Dienstes. Auf wiederholte Stellenausschreibungen für entsprechende Funktionen konnten bislang nur wenige Bewerber gefunden werden. Aufgrund der Stellenhebungen für die Dienstposten Polizeiärztinnen bzw. ‑ ärzte nach A15 Thüringer Besoldungsgesetz und der konsequenten Ausschöpfung der laufbahnrechtlichen Möglichkeiten und somit der Einstellung der Bewerber im zweiten Beförderungsamt, das heißt in der A15, konnte sich die Situation des Polizeiärztlichen Dienstes zuletzt kurzfristig verbessern. Die durch die Thüringer Verordnung über die Nebentätigkeiten der Beamtinnen und Beamten eröffneten Möglichkeiten der Ausübung einer Nebentätigkeit werden durch einen Teil des Personals des Polizeiärztlichen Dienstes in Anspruch genommen. Hierzu ist bekannt, dass insbesondere im Rahmen der Ausübung einer angestrebten Notarzttätigkeit als Nebentätigkeit die durch die Thüringer Nebentätigkeitsverordnung bestehenden Zuverdienstgrenzen von den ärztlichen Beamten als offenbar zu niedrig eingeschätzt werden. Im Rahmen der Einstellung von Bewerbern wurde bislang auf die entsprechenden Regelungen hingewiesen. Die Antwort zu Frage 4: Im Rahmen der Einstellungsverfahren der letzten Jahre wurde deutlich, dass ausschlaggebend für die Entscheidung, eine Funktion als Ärztin bzw. Arzt beim Polizeiärztlichen Dienst anzutreten, vor allem die im Vergleich zum Klinikalltag verbesserten Arbeitszeiten und die Möglichkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf waren. Die finanziellen Spielräume wurden weitestgehend ausgeschöpft und transparent vor der Einstellung mit den Bewerbern erläutert bzw. erörtert. Um zu verhindern, dass sich solche Bewerber nach gewisser Zeit aufgrund finanzieller Aspekte wieder wegbewerben, sollten Möglichkeiten gefunden werden, auch diesem Anliegen entgegenzukommen. In diesem Zug ist beabsichtigt, die rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Ziel einer Flexibilisierung der Zuverdienste zu überprüfen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich habe gleich zwei, einmal die Frage, wie vor dem Ausscheiden oder der Nichtbesetzung der Stellen in Meinungen die Besetzung mit dem Polizeiärztlichen Dienst war und ob das somit noch ausreicht, dass da nur einmal die Woche jemand ist. Die zweite Frage: Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wollen Sie die Nebentätigkeitsverordnung an der Stelle anpassen?
Da gibt es noch keinen Zeitraum. Ich bin Ihnen auch noch eine Antwort auf die erste Frage schuldig geblieben, nämlich – das fällt mir gerade auf – die zur Einstufung. Der Polizeiarzt in Meiningen ist mit A15 eingestuft und das Sanitätspersonal wird entsprechend TV-L der Länder mit einer E6 vergütet. Dieses Versehen bitte ich zu entschuldigen. Die Frage nach der ursprünglichen Besetzung würde ich Ihnen gern schriftlich beantworten, da liegen mir jetzt keine Informationen vor.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Schubert in der Drucksache 7/8311. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Herr Präsident. Zur Geltendmachung der Restitutionsansprüche der Familie Reuß In verschiedenen Anfrage-Beantwortungen durch die Landesregierung, aber auch in einer Reihe von Berichten in Thüringer Medien wurde deutlich, dass an der Geltendmachung der Restitutionsansprüche der Familie Reuß unterschiedliche Akteurinnen und Akteure beteiligt sind. Zum weiteren Umgang mit dem Thema, zum Beispiel auch mit Blick auf von Restitutionsansprüchen betroffene Kommunen, ist hier eine weitere Klärung der Informationslage sinnvoll. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer macht bzw. machte in welcher rechtlichen bzw. tatsächlichen Funktion – zum Beispiel als Erbe, Bevollmächtigter der/des Erben, juristische Person, an die die Ansprüche auch zwecks Geltendmachung abgetreten sind – die Restitutionsansprüche der Familie bzw. der einzelnen Zweige der Familie Reuß gegenüber welchen Behörden in Thüringen mit welchem Ergebnis geltend? 2. In welcher Weise und mit welchem Ergebnis wurde von welcher Stelle jeweils die Rechtswirksamkeit der Anspruchs- bzw. Vertretungsberechtigung – einschließlich Bevollmächtigung – der unter Frage 1 erfragten bzw. genannten Akteurinnen und Akteure geprüft? 3. Welche Konsequenzen ergeben sich jeweils für das Restitutionsverfahren bzw. die Restitutionsansprüche, wenn die in Frage 1 und 2 angesprochene Überprüfung der Berechtigung zur Geltendmachung der Ansprüche nicht besteht? 4. Wie können die Betroffenen von Restitutionsansprüchen, die den Forderungen entgegentreten wollen, zweifelsfrei erfahren, an bzw. gegen wen sie sich mit ihren Aktivitäten richten müssen, um den Restitutionsansprüchen bzw. deren Auswirkungen tatsächlich und rechtlich wirksam entgegentreten zu können? Vielen Dank.
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium. Frau Ministerin Taubert, bitte sehr. Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Schubert für die Fragen, die ich wie folgt beantworten möchte: Die Restitutionsansprüche der Fürstenfamilie Reuß waren bereits Gegenstand der Kleinen Anfragen Nummer 2559, 3139, 3140 und 4417, die durch das Thüringer Finanzministerium in den Drucksachen 4/4531, 7/5807, 7/5808 sowie 7/7594 beantwortet wurden. Zuletzt haben Sie, Herr Abgeordneter Schubert, eine Mündliche Anfrage zu diesem Thema gestellt, die von Frau Justizstaatssekretärin Herz in der Plenarsitzung am 1. Juni 2023 beantwortet wurde. Die dazu erfolgten Nachfragen wurden schriftlich in der Drucksache 7/8234 beantwortet. Wie in allen Antworten dargelegt, ist bezüglich der angemeldeten Restitutionsansprüche zwischen den verschiedenen Linien der Familie Reuß zu unterscheiden, und zwar Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, und Reuß-Köstritz. Bei den drei Linien handelt es sich um eigenständige, voneinander unabhängige Linien mit jeweils eigenem Vermögen, das nach 1945 verschiedentlichen Sachverhalten und unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen unterlag. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage für die Landesregierung wie folgt: Zu Fragen 1 und 2, die ich im Sachzusammenhang beantworten möchte: Wer Restitutionsberechtigter und damit auch berechtigt ist, Restitutionsansprüche geltend zu machen, regelt grundsätzlich § 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen, kurz Vermögensgesetz genannt. Danach sind Berechtigte natürliche und juristische Personen sowie Personen in Handelsgesellschaften, deren Vermögen von Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes betroffen waren, sowie ihre Rechtsnachfolger. Dementsprechend wurden die Restitutionsansprüche für das Vermögen der einzelnen Linien der Familie Reuß durch die Rechtsnachfolger nach demjenigen angemeldet, der zum Zeitpunkt der Enteignung Eigentümer des beantragten Vermögens war. Die Antragstellung durch die Rechtsnachfolger, also durch die Erben oder Erbeserben der jeweiligen Linie, erfolgte bei den damaligen Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen bzw. beim damaligen Thüringer Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen. Die mit dem jeweiligen Antrag behauptete Rechtsnachfolge war dabei durch Vorlage entsprechender Erbnachweise nachzuweisen. Diese Nachweise wurden entweder bereits bei Antragstellung vorgelegt oder im Verfahren auf Anforderung der zuständigen Behörde nachgereicht. Dabei mussten die Erbnachweise in der erforderlichen Form vorgelegt werden, und zwar die Erbscheine in Ausfertigung und die Testamente mit Eröffnungsprotokoll, beides als amtlich vom zuständigen Nachlassgericht beglaubigte Abschriften. In dieser Form wurden die Erbnachweise zu allen drei Linien der Familie Reuß durch die Antragsteller auch vorgelegt. Wenn die Rechtsnachfolger eine Rechtsanwaltskanzlei oder einen Dritten mit der Antragstellung und/oder der Vertretung im Verfahren beauftragt haben, wurden von der zuständigen Behörde die entsprechen Vertretungsvollmachten angefordert und von den Antragstellern bzw. den Bevollmächtigten auch vorgelegt. Diese Vollmachten sind allerdings an keine besondere Form gebunden. Sämtliche Erbnachweise und Vollmachten wurden durch die für die Restitutionsverfahren zuständige Behörde geprüft. Danach wurde bei allen drei Linien der Familie Reuß die Rechtsnachfolge der jeweiligen Antragsteller nach dem jeweils enteigneten Eigentümer lückenlos und ordnungsgemäß nachgewiesen. Dies gilt auch für die Vertretungsberechtigung der jeweiligen Bevollmächtigten. Eine Abtretung von Restitutionsansprüchen hat es nur im Verfahren zum Vermögen des Fürstenhauses Reuß jüngere Linie gegeben. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 des Vermögensgesetzes ist eine solche Abtretung auch zulässig. Ist der abgetretene Anspruch auf die Rückübertragung eines Grundstücks, Gebäudes oder Unternehmens gerichtet, schreibt die genannte Vorschrift allerdings eine notarielle Beurkundung der Abtretung vor. Eine solche notarielle Abtretungsurkunde wurde vorgelegt. Nach Prüfung der zuständigen Behörde ist die Abtretung formgerecht und ordnungsgemäß erfolgt. Das Ergebnis dieser behördlichen Prüfungen wurde auch in den bisherigen gerichtlichen Entscheidungen anerkannt. Ich komme zur Beantwortung der Frage 3: Für den Fall, dass die Antragsteller ihre Rechtsnachfolge nach den von der Enteignung betroffenen Eigentümern nicht lückenlos oder in der erforderlichen Form nachgewiesen hätten, hätte dies bereits aus diesem Grund zu einer Ablehnung der gemeldeten Restitutionsansprüche geführt. Wäre die Abtretung der Restitutionsansprüche nicht formgerecht erfolgt, hätten die Ansprüche gegenüber dem vermeintlichen Abtretungsempfänger abgelehnt werden müssen. Das Verfahren hätte dann mit dem Abtretenden fortgeführt werden müssen. Hätte ein Bevollmächtigter nur behauptet, die Ansprüche für die Antragsteller geltend zu machen, ohne eine Vertretungsvollmacht vorzulegen, wäre der Antrag des Bevollmächtigten als eigener Antrag auszulegen und ebenfalls abzulehnen gewesen. In allen Fällen hätte der Adressat des jeweiligen Bescheids dagegen mit Widerspruch oder Klage vorgehen können. Ich komme zu Frage 4: Zuständige Behörde und Ansprechpartner für die in der Frage genannten Betroffenen ist das Thüringer Landesamt für Finanzen, Stelle zur Regelung offener Vermögensfragen. Wie in den Antworten zu den eingangs genannten Kleinen Anfragen bereits ausführlich dargelegt, wurde nur zum Vermögen des Fürstenhauses Reuß-Köstritz eine Schädigung im Sinne des Vermögensgesetzes und damit grundsätzlich ein Anspruch auf Rückübertragung festgestellt. Für die Grundstücke, zu denen noch keine Rückübertragungsentscheidung ergangen ist, hat das zuständige Thüringer Landesamt für Finanzen einen Anmeldevermerk gemäß § 30b Abs. 1 des Vermögensgesetzes im Grundbuch eintragen lassen. Die Eigentümer der betreffenden Grundstücke haben in der Regel eine Mitteilung über diese Eintragung erhalten. Zudem sind sie Verfahrensbeteiligte im anhängigen Rückübertragungsverfahren beim TLF. Die ihnen zustehenden Rechte ergeben sich dabei aus dem Vermögensgesetz selbst, aber auch aus dem Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz und der Verwaltungsgerichtsordnung. So stehen den Betroffenen gegen Entscheidungen des Landesamts für Finanzen, dem TLF, Widerspruchs- und Klagerechte zu. Wurde ein Grundstück bestandskräftig zurückübertragen, sind die sich gegebenenfalls daraus ergebenden Fragen und Probleme hingegen zivilrechtlich zwischen den Betroffenen und dem Rückübertragungsberechtigten zu klären. Da, wie in der Antwort zur Kleinen Anfrage Nummer 7/4417 ausgeführt, in dem noch anhängigen Verfahren zum Vermögen des Fürstenhauses Reuß jüngere Linie keine Anmeldevermerke im Grundbuch eingetragen wurden, können die gegebenenfalls betroffenen Grundstückseigentümer jederzeit beim TLF anfragen, ob ihr Grundstück von den angemeldeten Ansprüchen umfasst ist. Sollte dies sein, stehen ihnen als Verfahrensbeteiligte ebenfalls die oben genannten Rechte zu. Zusammenfassend ist also festzustellen, dass sich Betroffene, zum Beispiel Kommunen, an das zuständige TLF wenden können. Nach dessen Angaben wurde davon in der Vergangenheit auch rege Gebrauch gemacht. Danke.
Vielen Dank. Ich würde gern noch mal auf die jüngsten Entscheidungen des Gerichts in Gera Ende letzten Monats zu sprechen kommen. Da ist ja der Vertretungsberechtigte des Fürstenhauses oder der Rechtsnachfolger des Fürstenhauses Reuß jüngere Linie, die Heritage Claims Limited, gemeldet in London, abhandengekommen. Es ist erst im Ergebnis einer Recherche, die in der Presse nachzulesen war, festgestellt worden, dass diese Firma schon seit mehr als einem Jahr gar keine Eintragung mehr im Handelsregister hat. Deswegen frage ich nach, Frau Finanzministerin: Ist denn der Landesregierung bekannt, ob es weitere Fälle gibt, wo Vertretungsberechtigte der Vertretungsberechtigung, so wie Sie das jetzt ausgeführt haben im Ergebnis der Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage, in der Vergangenheit abhandengekommen sind, oder gibt es überhaupt irgendeinen Prüfmechanismus, der dem nachgeht? Das wäre die erste Frage. Und die zweite – wenn ich, Herr Präsident, die gleich mit anschließen darf, vielen Dank – ist die Frage, weil es möglicherweise dann doch einen gewissen Präzedenzcharakter hat, was das Gericht in Gera Ende letzten Monats festgestellt hat, ob die Landesregierung die anonymisierte Urteilsbegründung mir als Abgeordneten zur Verfügung stellen kann. Vielen Dank. Zunächst zu Ihrer ersten Frage: Wir haben das natürlich auch entnehmen können. Ich hatte ja zu Fragen 1 und 2 bereits gesagt, dass diese Abtretung uns nur bekannt ist bei Reuß jüngerer Linie. Gegenstand dieses Verfahrens ist der 2018 erneut gestellte Restitutionsantrag. In diesem Verfahren dürfte auch die Frage nach den Konsequenzen der Auflösung der Gesellschaft eine entscheidungserhebliche Rolle spielen. Da das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist, kann ich Ihre Frage aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht beantworten. Außerdem ist noch, wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 4417 ausgeführt, beim Verwaltungsgericht ein Klageverfahren anhängig, in dem es um die beantragte Eintragung von sogenannten Sperrvermerken im Grundbuch geht. Das Gericht hat ja zwischenzeitlich – das hatten wir gesagt – abgewiesen. In seinem Urteil ist das Gericht der Frage der Auflösung der Gesellschaft aber nicht nachgegangen. Vielmehr wurde die Klage als unbegründet angesehen, da die geltend gemachten Ansprüche auf Eintragung von Sperrvermerken nicht bestehen würden. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, können wir sicherlich auch da die Dinge zur Verfügung stellen. Danke.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Montag in der Drucksache 7/8312. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Herr Präsident. Niederlassungsförderung von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern? In der 110. Plenarsitzung am 31. Mai 2023 habe ich die Untätigkeit des Gesundheitsministeriums bei der Niederlassungsförderung von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern kritisiert. Die bisherige Förderrichtlinie ist zum Ende des vergangenen Jahres ausgelaufen. Der Landtag hatte in seiner Sitzung am 17. Dezember 2021 den Beschluss gefasst, dass die Landesregierung eine neue Richtlinie zur Niederlassungsförderung von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern bereits ab 1. Oktober 2022 in Kraft treten lassen sollte. Bis heute wurde weder eine neue Richtlinie erlassen noch die alte Richtlinie verlängert. Herr Abgeordneter Plötner erwiderte auf meine Kritik in der gleichen Plenarsitzung, dass es sicherlich bedauerlich sei, dass die Verordnungsgrundlage nicht zum gewünschten Zeitpunkt da gewesen sei, dass aber natürlich schon Anträge hätten gestellt werden können und dass diese auch gestellt, bearbeitet und genehmigt worden seien. Auf der Website der Stiftung Ambulante Ärztliche Versorgung Thüringen ist unter anderem zu lesen, dass derzeit aufgrund fehlender Freigabe der Richtlinie ab 1. Januar 2023 durch den Freistaat Thüringen Anträge auf Niederlassungsförderung im ländlichen Raum nicht eingereicht bzw. bearbeitet werden könnten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Niederlassungsförderung wurden von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern seit dem 1. Januar 2023 gestellt – bitte nach Fachrichtung aufgliedern –? 2. Wie viele Anträge auf Niederlassungsförderung von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern seit dem 1. Januar 2023 sind in Bearbeitung? 3. Wie viele der Anträge auf Niederlassungsförderung von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern seit 1. Januar 2023 sind entschieden – bitte aufgliedern nach Genehmigung, teilweiser Genehmigung und Ablehnung –? 4. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden seit dem 1. Januar 2023 die Anträge entgegengenommen, bearbeitet und entschieden?
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lieber Herr Montag, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Bevor ich zu denen einzelnen Fragen komme, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Die Bearbeitung der vorliegenden Förderanträge kann erst erfolgen, wenn die Förderrichtlinie verabschiedet wurde. Zur Vermeidung einer Förderlücke besteht für Interessierte jedoch die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Voraussetzung, die Grundlage jeder Projektförderung ist und die positive Wirkung des Fördermitteleinsatzes zum Ziel hat. Bei der Prüfung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist auch zu berücksichtigen, ob eine Förderung grundsätzlich möglich ist. Deshalb wird zusätzlich geprüft, ob die Antragstellenden zum förderberechtigten Personenkreis gehören und die Niederlassung in Gebieten mit Versorgungsbedarf erfolgen soll. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Antragsbearbeitung bezieht sich auf das vorgenannte Verfahren. Nun zu Ihren Einzelfragen: Zu Frage 1: Seit dem 1. Januar 2023 wurden 23 Förderanträge von Zahnärztinnen und Zahnärzten, sechs Förderanträge von Ärztinnen und Ärzten, fünf Förderanträge von Apothekerinnen und Apothekern gestellt. Da sich die Antragsformulare neben der Förderrichtlinie ebenfalls noch im Entwurfsstadium befinden, wird darauf hingewiesen, dass es sich noch jeweils um formlos gestellte Anträge und zum Teil auch deshalb unvollständige Förderanträge handelt. Zu Frage 2: Von den Anträgen, die seit dem 1. Januar 2023 gestellt wurden, sind derzeit noch zwei Anträge von Ärztinnen und Ärzten, acht Anträge von Zahnärztinnen und ‑ ärzten und ein Antrag einer Apothekerin in Bearbeitung. Eine Entscheidung ist in diesen Fällen erst dann möglich, wenn die Förderrichtlinie in Kraft getreten ist und die Anträge entsprechend konkretisiert werden können. Zu Frage 3: Von den sechs Anträgen aus der Ärzteschaft wurde in zwei Fällen der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt. In einem Fall wurde der Förderantrag abgelehnt und ein Förderantrag wurde zurückgezogen. Von den 22 Anträgen aus der Zahnärzteschaft wurde in drei Fällen der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt und in elf Fällen wurde der Förderantrag abgelehnt. Von den fünf Anträgen aus dem Apothekerbereich wurde in einem Fall der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt und in drei Fällen der Förderantrag abgelehnt. Zu Ihrer Frage 4: Bis zum Inkrafttreten der Förderrichtlinie und der damit verbundenen Zuweisung der Aufgabe an das TLVwA werden die Anträge durch die für Gesundheit zuständige oberste Landesbehörde als Fördermittelgeber entgegengenommen und bearbeitet. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt auf der Grundlage der Regelung der §§ 23 und 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung, der zugehörigen Verwaltungsvorschriften und unter Berücksichtigung der Vorgaben des von Ihnen erwähnten Landtagsbeschlusses vom 17. Dezember 2021.
Frau Staatssekretärin, erst mal vielen Dank für die Antworten. Wie viel Geld wurde denn nach den Bescheiden nach den im Januar 2023 eingegangen Anträgen an Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker ausgezahlt?
Vielen Dank. Eine zweite Frage noch, und zwar: Ein Antrag auf Förderung und gleichzeitige Vollziehung der Niederlassung, schließt das dann eine Bewilligung aus oder führt das zum Ablehnen eines Antrags?
Danke, sehr geehrter Herr Präsident. Beitritt zur Stiftung des Bundes mit dem Namen „Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-WestRentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler“ Viele Thüringerinnen und Thüringer haben bei der Überleitung der Alterssicherung der DDR in das bundesdeutsche Rentensystem erhebliche Nachteile erlitten, darunter unter anderem die in der DDR geschiedenen Ehefrauen ohne Versorgungsausgleich. Bei einigen von ihnen und anderen Betroffenengruppen liegt die Rente deshalb in der Nähe der Grundsicherung. Das gilt auch für einige Hundert jüdische Kontingentflüchtlinge sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in Thüringen, die einen erheblichen Teil ihres Erwerbslebens in der DDR bzw. im Ausland zurückgelegt haben. Für diese von besonderen Härten in der Rente betroffenen Menschen wurde eine Stiftung des Bundes mit dem Namen „Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler“ errichtet. Die Landesregierung hat im Frühjahr 2023 angekündigt, mit dem Bund in Verhandlungen mit dem Ziel eines Beitritts zur Stiftung einzutreten. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Freistaat der Bundesstiftung beigetreten, wenn nein, welche Vorrausetzungen sind noch zu schaffen, um den Beitritt zu ermöglichen, und wenn ja, bis wann müssen die Betroffenen in Thüringen einen Antrag stellen? 2. Bis zu welchem konkreten Datum ist mit der Ausreichung der bundesfinanzierten Zahlung an die Thüringer Anspruchsberechtigten zu rechnen und bis zu welchem konkreten Datum ist mit der Ausreichung der landesfinanzierten Zahlung an die Thüringer Anspruchsberechtigten zu rechnen? 3. Mit welcher konkreten Zahl an Thüringer Anspruchsberechtigten rechnet die Landesregierung – aufgegliedert bitte nach Anspruchsgruppen –? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Möller beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Ihrer Frage 1: Der Freistaat ist der nicht rechtsfähigen Stiftung des Bundes mit dem Namen „Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler“ mit Wirkung vom 1. April 2023 mit allen Rechten und Pflichten aus der Errichtungserklärung und der Stiftungssatzung beigetreten. Der Beitritt steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Freistaat Thüringen für den Haushalt 2024 die Voraussetzungen für den gemäß § 2 der Vereinbarung einzubringenden finanziellen Anteil schafft. Träger der Stiftung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das durch eine Geschäftsstelle vertreten wird. Diese verwaltet das Stiftungsvermögen, bearbeitet die Anträge, zahlt dann die entsprechenden Leistungen aus und informiert auch die Berechtigten. Anträge auf Leistungen aus der Stiftung „Härtefallfonds“ können dementsprechend noch bis zum 30. September bei ebendieser Geschäftsstelle der Stiftung gestellt werden. Die Antragsformulare können dort angefordert oder auf der Internetseite des Bundesministeriums abgerufen werden und bei Bedarf steht auch eine kostenfreie telefonische Beratung zur Verfügung. Zu Ihrer Frage 2: Die Stiftung startete am 29. Juni 2023 mit der Entscheidung über die Anträge auf Leistungen aus der Stiftung „Härtefallfonds“. Die ersten Zahlungen sollten in den darauffolgenden Tagen – also justament – an die entsprechenden Berechtigten erfolgen. Die Bearbeitung der Anträge bzw. die Auszahlung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Ein konkretes Datum, bis wann die Ausreichung der ersten Tranche – der Bundestranche in dem Fall – an Berechtigte mit Wohnsitz in Thüringen erfolgt, kann damit leider nicht genannt werden. Der Freistaat Thüringen entrichtet vorbehaltlich der entsprechenden haushaltsrechtlichen Ermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 seinen finanziellen Anteil zum Stiftungsvermögen acht Wochen nach Verkündung des entsprechenden Haushaltsgesetzes 2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt. Anschließend erfolgt dann die Ausreichung der zweiten, der thüringenspezifischen Tranche an Berechtigte mit Wohnsitz in Thüringen. Auch deshalb kann da jetzt noch kein konkretes Datum genannt werden. Zu Ihrer Frage 3: Eine Konkretisierung der Zahl der Thüringer Anspruchsberechtigten ist gegenwärtig leider nicht möglich, aber mit Stand zum 22.06.2023 kann ich Ihnen die Zahl der Anträge aus Thüringen nennen – das waren 2.551. Aufgegliedert nach den Anspruchsberechtigten gab es 1.194 Ost-West-Rentenüberleitungen, 867 Spätaussiedler und 490 jüdische Kontingentflüchtlinge, die die entsprechenden Anträge gestellt haben. Weitere Antragseingänge lassen sich noch nicht zuverlässig prognostizieren. Darüber hinaus ist in jedem Fall dann im Einzelnen durch die Geschäftsstelle der Stiftung das Vorliegen der persönlichen bzw. der beruflichen Voraussetzungen für den Erhalt einer Abmilderungsleistung gemäß Artikel 2 der Errichtungserklärung zu prüfen.
Ganz herzlichen Dank erst einmal für die Beantwortung. Frau Beer, ich habe noch eine Nachfrage: Das bedeutet, es gibt einen Antrag, der jetzt bis zum 30.09. gestellt werden muss, und im besten Fall, wenn der Haushaltsgesetzgeber die Mittel bereitstellt, eine zweite Zahlung, aber kein zweites Antragsverfahren? Richtig?
Davon gehe ich auch aus. Deswegen müssen wir neben der entsprechenden Haushaltsleistung voraussichtlich auch noch Mehrkosten für den Verwaltungsaufwand, den die Stiftung hat, einplanen. Sollte das wider Erwarten anders sein, würden wir Ihnen dann noch mal eine entsprechende Zuarbeit geben. Aber ich gehe davon aus, es geht um einen Antrag.
Vielen Dank. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kemmerich in der Drucksache 7/8315, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete Baum. Bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. Aktueller Stand der gesetzten Meilensteine der Thüringer Glasfaserstrategie Das von der Digitalagentur Thüringen GmbH im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft organisierte Thüringer Glasfaserforum 2023 fand am 7. Juni in der Messe Erfurt statt. Auf der Veranstaltung wurde das Publikum mit einer Reihe von Vorträgen darüber, wie der Glasfaserausbau in Thüringen bisher vorangekommen ist und für die kommenden Jahre optimal ausgestaltet werden kann, informiert. Weiterhin wurden die Teilnehmenden über den aktuellen Stand des Breitbandausbaus im eigenwirtschaftlichen wie im geförderten Ausbau über die Rahmenbedingungen des aktuellen Förderprogramms des Bundes, Ausbaupotenziale im eigenwirtschaftlichen Glasfaser- und Mobilfunkausbau sowie über den Stand der Förderprojekte der Thüringer Glasfasergesellschaft informiert. Ein flächendeckender und zuverlässiger Zugang zu schnellem Internet ist für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Unternehmen im Freistaat Thüringen von entscheidender Bedeutung und die Grundlage für ein Gelingen der Digitalisierung. Das gemeinsame Ziel der Meilensteine in der Thüringer Glasfaserstrategie ist es, eine flächendeckende Versorgung herzustellen. Ich frage die Landesregierung: 1. Anhand welcher Kriterien wurde die flächendeckende Versorgung in der Meilensteinplanung der Thüringer Glasfaserstrategie genau definiert? 2. Wie viel wurde beim Glasfaserausbau im Freistaat bisher im Verhältnis zum definierten Ziel erreicht? 3. Wie ist der aktuelle Stand des Breitbandausbaus im eigenwirtschaftlichen wie im geförderten Ausbau im Freistaat? 4. Was ist seitens der Landesregierung in Planung, um die Ausbaupotenziale im eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau voranzubringen, auch im Hinblick auf die größten Herausforderungen in Bezug auf den Stand der Förderung der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Frau Staatssekretärin Dr. Böhler, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Digitale Anwendungen und technologische Innovationen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der digitalen Infrastruktur als bisher. Über die reine Download-Geschwindigkeit hinaus werden hohe Upload-Raten, umfassende Stabilität der Verbindungen und minimale Reaktionszeiten, die sogenannte Latenz, immer wichtiger. Diese Kri terien sind nur mit einer Glasfaserinfrastruktur opti mal zu erfüllen. Die Thüringer Glasfaserstrategie verfolgt das Ziel einer flächendeckenden Verfügbar keit von Glasfaseranschlüssen bis zum jeweiligen Gebäude, um die infrastrukturellen Voraussetzun gen für die Gigabitgesellschaft zu schaffen. Die Strategie hat einen ehrlichen Ansatz gewählt, in dem sie kein bestimmtes Enddatum für einen flä chendeckenden Glasfaserausbau vorgibt. Meilen steine der Glasfaserstrategie sind aufgrund ihrer Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft die flä chendeckende Verfügbarkeit von Glasfaseran schlüssen in Thüringer Gewerbegebieten und für Thüringer Unternehmen mit besonderem Bedarf am Zugang zu Hochgeschwindigkeitsnetzen, die flä chendeckende Verfügbarkeit für Glasfaseran schlüsse von Bildungs- und Forschungseinrichtun gen, die flächendeckende Anbindung von öffent lichen Gebäuden des Landes und der Kommunen, die flächendeckende Verfügbarkeit von konvergenten Gigabitnetzen, das heißt, leitungsgebundene und Mobilfunkinfrastruktur wachsen zunehmend zusammen und erlauben die Verfügbarkeit von giga bitfähigen Zugängen, schließlich die flächende ckende Glasfaserversorgung insgesamt. Die Mei lensteine stehen nicht isoliert voneinander, sondern laufen parallel, indem die einzelnen Ausbauprojekte innerhalb ihres jeweiligen Gebiets nach Möglichkeit alle Institutionen und Liegenschaften einschließt. Ob allerdings ein Gebäude angeschlossen und ein entsprechender Vertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen geschlossen wird, ist in letzter Konsequenz eine Entscheidung des Eigentümers. Insofern stellen die Meilensteine der Strategie auf die Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen ab, nicht aber auf die Anschlusszahlen. Zu Frage 2: Die aktuellen Zahlen des Gigabitgrundbuchs von Ende 2022 zeichnen folgendes Bild zur Verfügbarkeit und zu den Anschlusszahlen: Rund 9 Prozent der Unternehmen in Gewerbegebieten haben Glasfaser bis zum Gebäude, gleichzeitig ermöglichen aber 20 Prozent der Anschlüsse Gigabitgeschwindigkeiten vor allem durch Kabelnetze. Fast 70 Prozent sind mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download versorgt. Drei Viertel der Unternehmen in Gewerbegebieten konnten in geförderte Ausbauprojekte integriert werden und werden so sukzessive an das Glasfasernetz angeschlossen. Bei den Bildungseinrichtungen konnten rund 90 Prozent der Schulstandorte in geförderte Ausbauprojekte integriert werden. Über ein Drittel der Schulen verfügt aktuell über Anschlüsse, die Gigabitgeschwindigkeiten ermöglichen. 86 Prozent verfügen über 100 Mbit pro Sekunde im Download. Bei den öffentlichen Gebäuden zeigt sich ein ähnliches Bild wie bei den Unternehmen, indem ebenfalls 75 Prozent in geförderte Ausbaugebiete integriert wurden. Hier ist der aktuelle Anteil an gigabitfähigen Anschlüssen mit 2 Prozent allerdings noch am geringsten. 71 Prozent haben mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download. Von den rund 1,1 Millionen Thüringer Haushalten verfügen rund 40 Prozent über gigabitfähige Anschlüsse, wobei sich der Anteil der Glasfaseranschlüsse auf rund 6 Prozent beläuft, was wiederum daran liegt, dass aktuell noch viele Förderprojekte im Bau sind. Nach deren Abschluss werden die Verfügbarkeiten sowie die zugehörigen Anschlusszahlen steigen. Hinsichtlich der Breitbandversorgung verfügen aber 85 Prozent der Thüringer Haushalte über mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download. Zu Frage 3: Nach den aktuellen der Landesregierung vorliegenden Informationen haben Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftliche Ausbauabsichten für gut die Hälfte der Haushalte – für 53 Prozent – und Unternehmen für 52 Prozent bekundet. Die konkrete Entwicklung der tatsächlichen Ausbautätigkeit dürfte von Bau- und Refinanzierungskosten abhängen, die beide aktuell steigen. Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich jeglichen eigenwirtschaftlichen Ausbau. Im geförderten Ausbau gibt es nach Förderprogrammen des Bundes geordnet: Projekte im Weiße-FleckenProgramm, darin sind Anschlüsse förderfähig, die keine 30 Mbit pro Sekunde im Download erreichen bis 2021, Projekte im Graue-Flecken-Programm, da sind Anschlüsse förderfähig, die keine 100 Mbit pro Sekunde im Download erreichen – das war von April 2021 bis Oktober 2022 – und Projekte in der neuen Gigabit-Richtlinie 2.0 seit April 2023. Von den insgesamt über 40 Projekten in der Weiße-Flecken-Förderung sind sechs ausgebaut. Die weiteren Projekte befinden sich im Aufbau oder in wenigen Fällen noch in Planung. Im Graue-Flecken-Programm gibt es fünf bewilligte Projekte, die alle noch in der Planung sind. Für die neue Gigabit-Richtlinie 2.0 läuft derzeit der erste Förderaufruf. Hier werden erste Markterkundungsverfahren durchgeführt, auf deren Basis Förderanträge eingereicht werden können. Zur effizienten und zielgerichteten Umsetzung des geförderten Breitbandausbaus im Freistaat hat der kommunale Energiezweckverband Thüringen im Herbst 2021 die Thüringer Glasfasergesellschaft TGG gegründet. Die TGG als kommunale Gesellschaft bietet die Koordinierung und Bündelung des geförderten Breitbandausbaus im Freistaat an. Mit der Bündelung des geförderten Breitbandausbaus innerhalb der TGG kann durch eine Professionalisierung des Antragsund Umsetzungsverfahrens sowie der Nutzung von Synergien eine Beschleunigung der Antragsverfahren erreicht werden. Das bedeutet eine deutliche Entlastung insbesondere für kleine Kommunen. Zu Frage 4: Die Landesregierung verfolgt das Ziel, den eigenwirtschaftlichen Ausbau mit dem geförderten Ausbau zu verknüpfen, damit die flächendeckende Verfügbarkeit in den jeweiligen Projektgebieten und damit am Ende in ganz Thüringen erreicht wird. In gemeinsamen Veranstaltungen der Digitalagentur mit den Breitbandpaten der Kreise und kreisfreien Städte werden Kommunalvertreter regelmäßig mit ausbauwilligen Telekommunikationsunternehmen in Kontakt gebracht, um die eigenwirtschaftlichen Ausbaumöglichkeiten auszuloten. Dabei ist auch die Thüringer Glasfasergesellschaft einbezogen, damit sie eigenwirtschaftliche Ausbauabsichten in ihre Planung von eventuellen Fördergebieten einbeziehen kann. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ausbau der Bundesstraße (B) 90 zwischen Saaldorf und Frössen ohne straßenbegleitenden Radweg Auf einer Gesamtlänge von 5,5 Kilometern wird derzeit bei Saaldorf das größte Straßenbauprojekt im Saale-Orla-Kreis der kommenden zwei Jahre durchgeführt. Das mit der Planung und Baudurchführung beauftragte Unternehmen Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und ‑ bau GmbH hatte hierzu am 29. Juni 2023 zu einer Informationsveranstaltung in Bad Lobenstein eingeladen. Entgegen den Vorgaben des Nationalen Radverkehrsplans 3.0 wird lediglich im Bereich des Saaleradwegs auf 1,1 Kilometern ein straßenbegleitender Radweg errichtet. Im weiteren Verlauf Richtung Frössen ist ein Radweg jedoch nicht vorgesehen. Der gesamte Streckenabschnitt ist durch hohen Schwerverkehrsanteil der Zellstoff- und Holzindustrie und ein stetig zunehmendes Verkehrsaufkommen für Radfahrer in dem touristisch genutzten Gebiet nach meiner Auffassung besonders risikobehaftet. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wurde bei den Planungen zum Ausbau der B 90 trotz der Verkehrsbelastung und entgegen dem Nationalen Radverkehrsplan 3.0 kein durchgängiger Radweg geplant? 2. Was unternimmt die Landesregierung, um einen straßenbegleitenden Radweg nach den Vorgaben des Nationalen Radverkehrsplans 3.0 in die Planung des Streckenabschnitts nachträglich aufzunehmen? 3. Wie ist der Planungsstand bezüglich des Ausbaus des weitergehenden Teilabschnitts der B 90 bis zur Abfahrt Bad Lobenstein, in dem es regelmäßig zu schweren, teils tödlichen, Verkehrsunfällen kommt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thrum beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir, bevor ich auf Ihre Fragen eingehe, folgende Vorbemerkung: Der Um- und Ausbau der Bundesstraße B 90 vom Bleilochstausee im Bereich Saaldorf in Richtung Autobahn A 9 wird zu einer maßgeblichen Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden führen. Neben dem dringend erforderlichen Ersatzneubau der vorhandenen Brücke aus den 30er-Jahren über den Bleichlochstausee, der Umgehung der Ortslage Saaldorf und umfassenden Verbesserung der Trasse insgesamt wird eine sichere und komfortable Führung des Radverkehrs auf dem Saaleradweg umgesetzt. Der Zielstellung der Landesregierung und dem gesamtgesellschaftlichen Anspruch der Verbesserung und des Aufbaus der Radverkehrsinfrastruktur wird damit aus unserer Sicht Rechnung getragen. Richtig ist aber, dass bei dem Ausbau, der jetzt stattfindet, im weiteren Verlauf der B 90 ab der neuen Stauseebrücke nach Fertigstellung der Baumaßnahme in östliche Richtung kein straßenbegleitender Radweg neben der B 90 vorhanden sein wird. Ich komme nun zur Beantwortung der Einzelfragen. Zu Frage 1: Ich darf darauf hinweisen, dass das Planfeststellungsverfahren und auch die Diskussion zur Planfeststellung schon über viele Jahre erfolgten und von daher natürlich zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Nationalen Radverkehrsstrategie am 21.04.2022 im Bundeskabinett logischerweise jetzt die konkrete neugefasste Strategie der Bundesregierung für das konkrete Vorhaben keine Berücksichtigung finden konnte. Zudem ist zu beachten, dass aufgrund der topografischen Verhältnisse und damit zu überwindenden Höhenunterschiede die Anlage eines straßenbegleitenden Radwegs unmittelbar neben der Trasse mit für Radfahrende realistischen, zumutbaren Steigungen praktisch auszuschließen ist. Von der Brücke über den Stausee in Richtung Frössen liegen die Steigungen in der Bestandsstrecke zum Teil bereichsweise bei 12 Prozent. In der neuen Straßengradiente liegen die Steigungen noch immer bereichsweise bei rund 6 Prozent. Plastisch ausgedrückt: Von der Stauseebrücke aus in Richtung Frössen muss zunächst auf einer Streckenlänge von rund von 1.000 Metern ein Höhenanstieg von fast 60 Metern überwunden werden – 6 Prozent Steigung. Im weiteren Verlauf muss dann auf einer Streckenlänge von rund 2,1 Kilometern ein weiterer Höhenanstieg von fast über 80 Metern überwunden werden – 3,8 Prozent Steigung. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen beinhalten auch Entwurfsgrundlagen für Radverkehrsanlagen. Darin ist definiert, dass bei Steigungsstrecken Rampen mit einer Länge größer 250 Meter die Steigung maximal 3 Prozent betragen sollte. Für die hier abschnittweise vorherrschende Steigung von 6 Prozent sollte demnach die Steigungsstrecke maximal 65 Meter lang sein. Nur bei Einhaltung der Richtwerte wäre es auch ungeübten Radfahrenden möglich, die Strecke tatsächlich fahrend zu bewältigen. Vorhandene Wegeverbindungen werden durch den Um- und Ausbau der Bundesstraße jedoch nicht verändert – im Gegenteil. Die Anbindungen an die Bundesstraße werden deutlich verbessert. Die Nutzung der vorhandenen Wegeverbindungen, die es ja jetzt auch schon gibt, ist damit weiterhin möglich. Die gegenwärtige Anbindung der Straße von Mühlberg kommend an die B 90 wird in einen komplexen teilplanfreien Knotenpunkt umgebaut und ein bereits vorhandener Waldweg komfortabel im Knotenpunkt verkehrlich angeschlossen. Dieser Waldweg führt im Übrigen vom Bereich des neuen Knotenpunkts bei Mühlberg in nordöstliche Richtung zum Saaleradweg. Zu Frage 2: Die Planungen für den Um- und Ausbau der B 90 bei Saaldorf sowie für den Ersatzneubau der Stauseebrücke laufen seit mehreren Jahren. Der Planfeststellungsbeschluss erging im August 2017, die Umsetzung der Baumaßnahme beginnt jetzt. Der Nationale Radverkehrsplan 3.0 datiert auf das Jahr 2021. Der sieht als eine wesentliche Zielstellung die Umsetzung von straßenbegleitenden Radverkehrsinfrastrukturen bei Neubau- und Ausbaumaßnahmen von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen vor. Diese Zielstellung ist jedoch stets im Kontext der Umsetzbarkeit möglicher Alternativen und der erwarteten Nutzung bzw. des Bedarfs zu sehen. Im vorliegenden Fall steht das Ziel, eine Verbesserung der Infrastruktur für Radfahrende zu erreichen, im Spannungsfeld zwischen den topografischen Gegebenheiten, technisch realisierbaren Lösungen, dem Umfang der zu erwartenden Nutzung von Radverkehrsanlagen, dem erforderlichen Eingriff in Natur und Umwelt und dem Ausgleich solcher Eingriffe sowie natürlich auch der Wirtschaftlichkeit. Im Ergebnis dieser Faktoren ist eine Überplanung der Gesamtmaßnahme sachlich nicht geboten und dementsprechend auch nicht vorgesehen. Die Landesregierung wird jedoch eine erweiterte Inaugenscheinnahme der vorhandenen Wegeverbindung auf den Weg bringen, um die Nutzbarkeit dieser Wegeverbindung durch Radfahrende zu prüfen. Im Rahmen der laufenden Projektrealisation erfolgt bereits jetzt ein enger Austausch mit örtlich betroffenen Bürgerinnen, politischen Vertreterinnen, Firmen und Institutionen. Ich bin der Überzeugung, dass in diesem Austauschformat auf Arbeitsebene einfach zu realisierende Maßnahmen gefunden werden können, um für alle Verkehrsteilnehmenden praktikable und sichere Lösungen für die jeweiligen Verkehrsbedürfnisse zu finden. Zu Frage 3: Im weiteren Verlauf der Bundesstraße B 90 in Richtung Westen nach Bad Lobenstein und in Richtung Osten nach Frössen erfolgten in der Vergangenheit bereits Abschnittsweise Um- und Ausbaumaßnahmen. Sowohl in diesen bereits baulich angepassten Abschnitten als auch in den nach der Realisierung der jetzigen Umund Ausbaumaßnahmen verbleibenden Abschnitten der B 90 sind gegenwärtig keine weiteren Umund Ausbaumaßnahmen in Planung. Im Zuge der B 90 zwischen dem Bleilochstausee und Bad Lobenstein ereignete sich im Jahr 2022 leider ein Verkehrsunfall mit einem Getöteten. In dem für die Einschätzung eines Unfallschwerpunktbereichs relevanten Zeitraum der letzten drei Jahre ereigneten sich in diesem Streckenabschnitt insgesamt weitere 13 Unfälle, davon drei Unfälle mit Leichtverletzten. In der Zusammenschau dieser Ereignisse ist der Streckenabschnitt damit nicht als Unfallschwerpunkt einzuschätzen. Deswegen sind auch weitere Maßnahmen in diesem Zusammenhang nicht geplant. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Interview der „InSüdthüringen“ mit dem Präsidenten der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Der Präsident der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat am 19. Juni 2023 der „InSüdthüringen“ unter dem Titel „Ich sehe da Frust, Protest und Wut“ ein Interview gegeben und unter anderem die Aussage getätigt, „dass eine Partei, die eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten hat, auf einer solchen Welle schwimmen kann“. Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen einzelnen Schritten zur Initiierung, der Vorbereitung und der Durchführung des besagten Interviews waren welche einzelnen Pressestellen oder andere dienstliche Organisationseinheiten der Landesregierung in welchem jeweiligen Umfang beteiligt oder erfolgte die komplette Vorbereitung und Durchführung ausschließlich und nachweisbar über private Mittel? 2. Wurde das besagte Interview während der Dienstzeit des Präsidenten der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales geführt? 3. An welcher dienstlich durch die Landesregierung zur Verfügung gestellten Örtlichkeit wurde das besagte Radiointerview mit dem Präsidenten der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales geführt? Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Laudenbach beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir, dass ich die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 zusammenfasse, und zwar wie folgt: Alle in den Fragen aufgeführten Schritte wurden unmittelbar zwischen dem Pressevertreter und dem Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales abgewickelt. Das Telefoninterview wurde vonseiten des Präsidenten am Nachmittag des 05.06.2023 in den Räumlichkeiten des Amts für Verfassungsschutz durchgeführt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich trage vor die Mündliche Anfrage: Mangelnde Berücksichtigung von Schutzinteressen Minderjähriger in der Öffentlichkeitsarbeit einer Thüringer Staatsanwaltschaft 1. In einem zwischenzeitlich infolge von vorherigen Falschbehauptungen abgeänderten Medienbericht der „Bild“-Zeitung vom 21. Juni 2023 wird über eine Hausdurchsuchung im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Mühlhausen berichtet. Die dort wörtlich zitierte Aussage eines Oberstaatsanwalts lässt eine eindeutige Identifizierung des betroffenen Minderjährigen nicht nur zu, sondern nimmt diese selbst vor. Damit werden die bei einschlägigen Veröffentlichungen zu berücksichtigenden besonderen Schutzinteressen Minderjähriger missachtet. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Regelungen existieren für die Pressearbeit der Thüringer Justizbehörden im Zusammenhang mit Strafverfahren, in denen Minderjährige beschuldigt bzw. angeklagt sind? 2. Wie wird bei der Öffentlichkeitsarbeit Thüringer Justizbehörden sichergestellt, dass die besonderen Schutzinteressen Minderjähriger in der Berichterstattung nicht verletzt werden? 3. Sind die entsprechenden Regeln bei der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, welche zu einer auch gegen Richtlinie 8.3 des „Pressekodex“ verstoßenden Berichterstattung über einen infolge des Medienberichts eindeutig individualisierbaren Minderjährigen in der „Bild“-Zeitung vom 21. Juni 2023 führte, nach Auffassung der Landesregierung eingehalten worden?
Die Fragen des Abgeordneten Braga beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort auf die Frage 1: Die Zusammenarbeit der Thüringer Justizbehörden mit den Medien und der Inhalt von Auskünften an die Presse im Zusammenhang mit Strafverfahren ist an drei Stellen geregelt. Das sind zum Ersten die bundesweit geltenden Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, also die RiStBV, zur Zusammenarbeit mit Presse und Funk, hier die Nummer 23. Zum Zweiten ist dies das Thüringer Pressegesetz – TPG – und zum Dritten die Verwaltungsvorschrift zur Zusammenarbeit der Gerichte und der Justizbehörden mit den Medien, die sogenannte Medienrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom 4. Mai 2017, zuletzt geändert am 30. September 2021. Diese drei Grundlagen regeln im Wesentlichen den Umgang mit Presse, Hörfunk, Film, Fernsehen oder sonstigen elektronischen Informationsmedien für alle Pressestellen und Gerichtsvorstände. Sie stellt sicher, dass auf Anfragen die Medienvertreterinnen und ‑ vertreter alle Informationen erhalten, die ihnen nach Recht und Gesetz zu erteilen sind, gleichzeitig jedoch die Rechte Betroffener, beispielsweise von Kindern und Jugendlichen, bei der Weitergabe von Informationen gewahrt bleiben. Zum Schutz von Minderjährigen bei der Informationserteilung heißt es in Ziffer 6.4 der Medienrichtlinie – ich zitiere –: „Wegen des besonderen Schutzes von Minderjährigen und Heranwachsenden ist bei Auskünften und Erklärungen über Verfahren, die diesen Personenkreis betreffen, besondere Zurückhaltung hinsichtlich der Bekanntgabe personenbezogener Daten zu wahren. Auch bei Kapitalverbrechen dürfen Namen von Minderjährigen und Heranwachsenden nur bekannt gegeben werden, wenn dafür im Einzelfall zusätzliche erhebliche Gesichtspunkte sprechen.“ Weiter heißt es in Ziffer 6.5 – ich zitiere weiter –: „Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten von Opfern, Zeugen und Familienangehörigen an die Presse hat in der Regel zu unterbleiben.“ Schließlich darf ich aus Ziffer 7.1 der Medienrichtlinie zitieren: „Werden in den Medien unrichtige Behauptungen veröffentlicht, die […] im Interesse der Verfahrensbeteiligten nicht unwidersprochen bleiben dürfen, so soll auf eine angemessene Richtigstellung hingewirkt werden.“ Der sogenannte Pressekodex legt hingegen Richtlinien für die journalistische Arbeit fest. Er stellt nach eigener Aussage die Grundlage für die Beurteilung der beim Deutschen Presserat eingereichten Beschwerden dar. Der Deutsche Presserat schreibt auf seiner Website zum Pressekodex, dass die meisten deutschen Verlage sich dazu bekennen, den Pressekodex zu achten. Antwort zu Frage 2: Zur Wahrung der besonderen Schutzinteressen Minderjähriger gelten zunächst die genannten Regelungen, insbesondere Ziffer 6.4 der Medienrichtlinie. Um Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die mit Pressearbeit befasst sind, zu sensibilisieren, werden regelmäßig Fortbildungen etwa von der Deutschen Richterakademie angeboten. Im diesjährigen Tagungsangebot finden sich zwei jeweils einwöchige Presseseminare zu den Themen „Justiz, Medien, Medienrecht“ und „Kontakt mit den Medien“ sowie im Thüringer Jahresfortbildungsprogramm das Seminar zum Thema „Grundlagen des Medienrechts“. Neben den Mediengrundrechten spielt hier insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht eine große Rolle, da es immer wieder mit den Grundrechten der Medien zur Abwägung zu bringen ist. Ferner findet regelmäßig ein Erfahrungsaustausch der Pressesprecherinnen und Pressesprecher der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs statt. Nicht zuletzt lädt das Pressereferat des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in unregelmäßigen Abständen die Pressesprecherinnen und Pressesprecher der Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften zu einem Erfahrungsaustausch ein. Zuletzt fand ein solches Treffen am 4. November 2022 statt. Thema waren unter anderem die wichtigsten Inhalte der Richtlinien zur Zusammenarbeit der Gerichte und der Justizbehörden mit den Medien. Antwort auf die Frage 3: Die besagten Presseauskünfte der Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegenüber der „Bild“-Zeitung sind rechtlich nicht zu beanstanden. Sie führten nicht zu einer Identifizierbarkeit des Minderjährigen. Die Staatsanwaltschaft hat vollumfänglich die Schutzinteressen des Minderjährigen berücksichtigt. Aufgrund der ersten Presseanfrage war die Staatsanwaltschaft zunächst gehalten, den Umstand der erfolgten Durchsuchung am Wohnort des Abgeordneten gegenüber der Presse zu bestätigen. Gleichzeitig war die Staatsanwaltschaft nach Ziffer 7.1 der Medienrichtlinie verpflichtet, klarzustellen, dass sich das Ermittlungsverfahren nicht gegen den Abgeordneten richtete. Nach dem Inhalt des Fragenkatalogs war die „Bild“-Zeitung hiervon ursprünglich ausgegangen. Bevor die Staatsanwaltschaft die weitere Presseanfrage am 20. Juni 2023 um 11.05 Uhr beantwortete, schrieb die „Bild“-Zeitung bereits um 10.17 Uhr über die angeblichen Ermittlungen gegen den ältesten Sohn des Abgeordneten. Die anschließend erfolgte pauschale Auskunft der Staatsanwaltschaft – ich zitiere aus der Antwort der Staatsanwaltschaft – „Das Verfahren richtet sich gegen ein minderjähriges Familienmitglied.“ lässt ohne weitere Angaben eine eindeutige Identifizierung des betroffenen Kindes des Abgeordneten gerade eben nicht zu. Der Hinweis auf die Minderjährigkeit war insbesondere notwendig, um die hier überwiegenden Belange des Jugendschutzes gegenüber dem grundsätzlichen Informationsanspruch der Presse darzustellen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit endet die Fragestunde für heute. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen – es ist nur eine – und nicht beantwortete Zusatzfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 bzw. § 91 Abs. 4 Satz 4 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe erneut auf die Tagesordnungspunkte 26, 32 und 34, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8331 Hier gibt es 77 abgegebene Stimmzettel; davon ungültige Stimmen 0, davon gültige Stimmen 77. Auf den Wahlvorschlag entfallen 21 Jastimmen, 53 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur noch nach einer Vorbereitung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise dem Ältestenrat, möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8334 Auch hier abgegebene Stimmzettel 77; ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 77. Auf den Wahlvorschlag entfallen 32 Jastimmen, 42 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8335 Abgegebene Stimmzettel 77; ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 77. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen, 41 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Damit schließe ich diese Tagesordnungspunkte und rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6455 Ist die Einbringung gewünscht? Herr Abgeordneter Kießling.
Den Gemeinschaftssteueranteil von Kommunen und Ländern vergrößern und die vertikale Verteilung der Gemeinschaftssteuereinnahmen gerechter gestalten: Das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern reformieren
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz, die Notwendigkeit des heutigen AfD-Antrags hat eine gesetzliche Grundlage, unter anderem Artikel 106 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, Abs. 5a sowie Abs. 4 Grundgesetz. Hier heißt es: „Die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer sind neu festzusetzen, wenn sich das Verhältnis zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Bundes und der Länder wesentlich anders entwickelt.“ Das ist aktuell der Fall, meine Damen und Herren. Auch Artikel 93 Abs. 1 unserer Landesverfassung ist hier Grundlage. Ich darf Ihnen Artikel 93 Abs. 1 der Landesverfassung zitieren: „Das Land sorgt dafür, dass die kommunalen Träger der Selbstverwaltung ihre Aufgaben erfüllen können. Führt die Übertragung staatlicher Aufgaben nach Artikel 91 Abs. 3 zu einer Mehrbelastung der Gemeinden und Gemeindeverbände, so ist ein angemessener finanzieller Ausgleich zu schaffen.“ So steht es geschrieben. Dieser Ausgleich wird von der AfD auch vom Bund eingefordert. Die Mehrbelastungen entstehen durch die von der Europäischen Union verhängten Sanktionen gegen die Russische Föderation und deren Vollzug durch die Bundesregierung, auch durch die sogenannte Energie- und Wärmewende, die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank, den verfehlten wirtschaftspolitischen Entscheidungen, vor allem des Kinderbuchautors von den Grünen, und die aus diesen Faktoren resultierenden Teuerungen. Auch infolge des seit März 2022 anhaltenden Zuzugs von Flüchtlingen aus der Ukraine sowie Migranten aus zahlreichen anderen Ländern dieser Welt werden die Haushalte von Land und Kommunen überdimensional belastet und ein Ende der Ausgabenlast ist nicht abzusehen. Hinzu kommt eine bereits seit Jahren in Thüringen bestehende nicht sachgerechte Ausstattung der kreisfreien Städte und Landkreise im Sozialbereich. Um diese finanziellen Ausstattungen und Ausgleiche für eine Reihe von übertragenen Aufgaben an die Gemeinde und Kreise geht es, welche die Einnahmen und Ausgaben in ihrem bisherigen Verhältnis massiv verändert haben. Unser Freistaat ist hier gemäß Verfassung in der Pflicht, für unsere Gemeinden und Verbände zu sorgen, ja, auch aktiv zu werden, damit sie die übertragenen Aufgaben und ihre eigenen Aufgaben langfristig erfüllen können. Die aktuelle Entwicklung führt jedoch dazu, dass die Kommunen in Thüringen in eine bedrohliche finanzielle Schieflage geraten sind und auch die finanziellen Spielräume des Landes immer mehr eingeengt werden. Ich erinnere hier auch an die massive Abschmelzung unserer Haushaltsrücklagen in Millionenhöhe. In Thüringen erfolgt auf Landesebene zudem eine ungenügende Umsetzung des Konnexitätsprinzips gerade hinsichtlich sozialer Pflichtleistungen der kreisfreien Städte und Landkreise. Der skizzierten finanziellen Schieflage muss neben der Beseitigung ihrer politischen Ursachen auch durch eine langfristig bessere Finanzausstattung von Ländern und Kommunen unverzüglich begegnet werden. Unser Antrag ist mit einer Neuregelung der Verteilung des Steueraufkommens ein notwendiger Lösungsansatz. Ziel muss es sein, dass das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Bund neu geregelt wird. Lassen Sie uns daher hier eine gemeinsame Lösung für die zukünftige finanzielle Ausstattung der Haushalte finden und infolge auch beschließen. Ich freue mich nun über einen guten und sachlichen Austausch in der Debatte. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Den Gemeinschaftssteueranteil von Kommunen und Ländern vergrößern und die vertikale Verteilung der Gemeinschaftssteuereinnahmen gerechter gestalten: Das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern reformieren
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Abgeordneter Bilay für die Fraktion Die Linke.
Den Gemeinschaftssteueranteil von Kommunen und Ländern vergrößern und die vertikale Verteilung der Gemeinschaftssteuereinnahmen gerechter gestalten: Das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern reformieren
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will durchaus für die ganzen drei Regierungsfraktionen reden. Herr Kießling, Sie haben ja eben betont, dass Sie den Anteil der Länder und der Kommunen am Gesamtsteueraufkommen bundesweit entsprechend erhöhen wollen. Sie sind aber überhaupt nicht darauf eingegangen – und das belegt noch mal, dass Sie sich mit der Materie überhaupt nicht beschäftigt haben –, dass die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen inzwischen so komplex sind, und zwar nach der Finanzreform 1969 so komplex sind, dass man da gar nicht einfach so an einem Schräubchen drehen kann in der Erwartung, wie Sie das eben dargestellt haben, um zu Mehreinnahmen zu führen, dass Sie am Ende eben auch ignorieren, dass der Finanzausgleich nicht umsonst Ausgleich heißt, ein Ausgleichssystem ist. Es sind also kommunizierende Röhren, die in einem System miteinander verwoben sind. Wenn Sie an der einen Stelle da etwas verändern, hat das unmittelbare Auswirkungen an anderer Stelle. Darauf sind Sie überhaupt nicht eingegangen. Wenn Sie also dem Bund Einnahmen entziehen wollen, müssen Sie auch gleichzeitig sagen, wie diese Mindereinnahmen beim Bund kompensiert werden sollen. Insofern ist Ihr Vorschlag in dieser Frage rein populistisch, aber wenig seriös. Der Antragstext an sich ist sehr banal – es ist ja auch Banalität des Bösen bei Ihnen –, aber die politische Botschaft steckt in der Begründung. Und die Begründung, die muss man sich auch schon noch mal genau anschauen. Sie arbeiten da mit Begriffen, wie „Gerechtigkeit“ und „Fairness“. Mit „Gerechtigkeit“ und „Fairness“ übertünchen Sie aber nur Ihre Hetze, die in dem Antrag drinsteht und die Sie auch eben hier noch mal zu Protokoll gegeben haben. Sie zielen darauf ab, dass Menschen aus der Ukraine zu uns nach Deutschland kommen, aber mit keinem Wort
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ich habe
auf die Kosten abgestellt!) haben Sie erwähnt, dass die Menschen flüchten, weil in ihrem Land Krieg herrscht, weil Russland die Ukraine überfallen hat.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das thematisieren Sie nicht. Und in Ihrem Antrag schreiben Sie sogar – Zitat – von der „sogenannten Energiewende“. Auf die Notwendigkeit, dass wir in der Politik umsteuern müssen, weil wir einfach mit einer Klimakrise konfrontiert sind, gehen Sie gar nicht ein, auch nicht auf die Ursachen des ökologischen Raubbaus. Also selbst die Klimakrise ist Ihnen nicht schade genug, um das noch mal zu leugnen und hier komische Sachen zu erzählen. Und was sie eben gesagt haben, eine finanzielle Schieflage bei den Kommunen sei eingetreten – ich will Ihnen hier jetzt gar nicht vorbeten, was im Finanzausgleich an Finanzzuweisungen des Landes für die Kommunen enthalten ist, wie viele Millionen, Hunderte von Millionen Gelder in anderen Bereichen des Landeshaushalts noch mal enthalten sind. Ich will Ihnen einfach nur sagen, dass die Überschüsse der Kommunen im letzten Jahr 200 Millionen Euro betragen haben. Sie sollen ja angeblich mal Steuerberater gewesen sein, Sie müssten sich mit Zahlen auskennen. Aber wenn Sie am Ende Plus und Minus zusammenrechnen und es kommen 200 Millionen Euro Überschuss raus: Wie Sie da von einer Schieflage der kommunalen Ebene reden können, erschließt sich mir nicht.
(Unruhe AfD)
Neben dem, was ich eben gesagt habe, will ich aber auch noch mal nachweisen, mit welcher Inkompetenz Sie sich da an Ihre Rede gemacht haben. Sie schreiben davon – haben das eben auch noch mal erklärt –, dass die kommunalen Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten seien in den letzten Jahren durch die Pandemie und auch durch die Energiepreiskrise und dass daran insbesondere die Politik von Rot-Rot-Grün schuld sei. Ich weiß nicht, in welcher Realität Sie in den letzten Jahren gelebt haben, aber gerade mit Blick auf den Energiesektor muss ich einfach feststellen, dass gerade die Rekommunalisierung von E.ON sich in den letzten Jahren positiv auf die kommunale Ebene ausgewirkt hat. Sie hat für Energiestabilität gesorgt, sie hat für eine Versorgungssicherheit gesorgt und sie hat im Übrigen auch für Einnahmen auf kommunale Ebene gesorgt. Das war ein Projekt, was vor gut zehn Jahren in Thüringen mustergültig in der Bundesrepublik gemacht wurde. Das war übrigens ein Erfolgsprojekt, wo – ich will es an dieser Stelle noch mal sagen, auch für die Kolleginnen und Kollegen der CDU – CDU und Linke gemeinsam an einem Strang gezogen haben. Es war nämlich die damalige CDU-Ministerpräsidentin Lieberknecht mit dem damaligen LinkenFraktionsvorsitzenden Ramelow, die sich starkgemacht haben, dass dieses Rekommunalisierungsprojekt von E.ON auch funktionieren kann. Die Erfolge sehen wir bis heute.
(Beifall DIE LINKE)
Auch die Sparkassen in Thüringen stehen einzigartig gut in der Bundesrepublik da. Das kann auch daran liegen, dass Rot-Rot-Grün eine gute Kommunalpolitik gemacht hat.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie haben
keine Ahnung!) Das kann aber auch daran liegen, dass wir in Thüringen das einzige Bundesland sind, das sich mit einem westdeutschen Bundesland in einem Sparkassen-Giroverband, nämlich Hessen-Thüringen, befindet. Dass gerade die kommunalen Sparkassen in Thüringen in den letzten drei Krisenjahren Gewinne erwirtschaftet haben, ist dafür auch beispielgebend. Herr Kießling, ich weiß ja auch nicht, wo Sie die letzten Tage gewesen sind. Dass Sie die letzten drei Jahre abwesend gewesen sind, ist ja das eine, aber dass Sie die letzten drei Plenartage irgendwie abwesend gewesen sind, ist das andere.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie haben
wahrscheinlich schlechte Augen!) Ich habe keine schlechten Augen, ich habe sogar so gute Augen, dass ich jetzt noch ein paar konkrete Zahlen vortragen will. Der Bund hat seit letztem Jahr mehrere Milliarden Euro aus dem Umsatzsteueraufkommen auch den Ländern zur Verfügung gestellt, damit die das an die Kommunen weiterleiten für die Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen insbesondere aus der Ukraine. Das waren im letzten Jahr für die Thüringer Kommunen 49,5 Millionen, die haben wir hier im Landtag beraten und beschlossen und haben das den Kommunen letztes Jahr weitergeleitet. Dann gab es noch einmal 1 Milliarde Euro, das sind rund 36/37 Millionen Euro für Thüringen gewesen. Da haben wir im Landeshaushalt beschlossen, dass davon erst einmal 12,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, damit auf kommunaler Ebene die Wohnungsunternehmen die Wohnungen herrichten können. Das entlastet am Ende auch die Kommunen in diesem Jahr und in den Folgejahren, weil dann auch Wohnraum zur Verfügung steht, der für Flüchtlinge genutzt werden kann. Damit profitieren am Ende auch die Kommunen. Wir haben gerade erst in diesem Plenum ein Gesetz beschlossen, damit noch mal 49 Millionen Euro – auch das sind Bundesmittel aus dem Umsatzsteueraufkommen – für die Kommunen bereitgestellt werden, um sie von den zusätzlichen Sozialausgaben SGB II, SGB XII und SGB IX zu entlasten. Darin eingeschlossen – vielleicht haben Sie es auch nicht gelesen, aber dann seien Sie wenigstens so ehrlich und stellen sich hin und sagen, Sie haben keine Ahnung von dem, was Sie machen – haben wir in dem Gesetz auch beschlossen, dass beispielsweise die Kommunen noch mal entlastet werden sollen bei der Schülerbeförderung. Insofern habe ich noch mal versucht nachzuweisen, welchen Blödsinn Sie da aufgeschrieben haben, welchen Blödsinn Sie hier vorgetragen haben, dass alles, was Sie da aufgeschrieben und gesagt haben, einfach nur falsch ist, vor Widersprüchen einfach nur so strotzt. Deswegen bleibt uns nichts anderes übrig, als das Ding einfach nur abzulehnen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Den Gemeinschaftssteueranteil von Kommunen und Ländern vergrößern und die vertikale Verteilung der Gemeinschaftssteuereinnahmen gerechter gestalten: Das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern reformieren
Vielen Dank, Herr Bilay. Das Wort hat für die CDUFraktion Abgeordneter Kowalleck.
Den Gemeinschaftssteueranteil von Kommunen und Ländern vergrößern und die vertikale Verteilung der Gemeinschaftssteuereinnahmen gerechter gestalten: Das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern reformieren
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht erst mal zur Begründung. Herr Kießling, Sie hatten die Begründung Ihres Antrags sozusagen verlesen, sind dabei auch noch auf die Niedrigzinsphase eingegangen. Das hängt sicher damit zusammen, dass der Antrag aus Oktober 2022 ist. Wir haben jetzt natürlich eine andere Situation, das vielleicht hier auch noch mal zur Korrektur. Deswegen hatten wir ja auch im letzten Haushaltsausschuss noch mal über unsere CDUInitiative zur Senkung der Grunderwerbsteuer gesprochen, weil auch diese Hochzinsphase jetzt insbesondere unserer Thüringer Wirtschaft und auch den Bauwilligen zu schaffen macht; da muss man auch noch mal schauen, wie das in der Realität momentan weitergeht.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Hochzins-
phase?) Die Zinsen wurden ja in den letzten Monaten erhöht und das hat eben auch Auswirkungen auf die Baukredite und insgesamt die Kreditwirtschaft. Aber zurück zu dem Antrag. Sie wollen ja hier den Gemeinschaftssteueranteil von Kommunen und Ländern vergrößern. Ich erinnere daran, dass bereits 2015 erstmalig durch die Konferenz der Ministerpräsidenten ein neues Finanzausgleichssystem ab dem Jahr 2020 diskutiert und beschlossen wurde. Nach der ersten Durchführung im Ausgleichsjahr 2020 kann es nun an der Zeit sein oder man kann darüber sinnieren, welche Probleme es mit dem momentanen System gibt, aber so einfach ist das auch nicht, denn ein Blick auf die Reform des Finanzausgleichsgesetzes, das 2020 umgesetzt wurde, zeigt auch, wie komplex eine solche Reform ist und welchen Verwaltungsaufwand sie bedeutet. Es brauchte fünf Jahre, bis alle Weichen gestellt und umgesetzt worden sind. Ich kann mich noch gut an die Diskussionen erinnern, die wir damals hatten. Es ist nicht damit getan, dass man sagt, wir bringen jetzt einen Antrag ein und dann funktioniert das auf Länderebene. Gerade im Zusammenhang mit dem Bund sehen wir ja momentan auch, dass gerade auf Bundesebene bei der Gesetzgebung vieles hakt. Mit Schrecken muss man auch da auf die Entwicklung der Zinsen achten und das engt auf Bundesebene die Spielräume ein. Letztendlich werden wir auch sehen, dass das entsprechende Auswirkungen auf Landesebene hat. Das müssen wir in Zukunft auch beachten. Wir haben leider noch nicht den Haushaltsplanentwurf für 2024 – vielleicht wird die Finanzministerin darauf noch mal eingehen –, aber man muss da eben auch die aktuellen Entwicklungen beachten und die Auswirkungen, die es auf unseren Freistaat hat. In dieser Woche wurden ja die neuen Parameter und der Rahmen für das Thüringer Finanzausgleichsgesetz 2024 vorgestellt. Auch hier liegen unsere Aufgabe und unsere Verantwortung darin, die Weichen für die Kommunen richtig zu stellen. Da freue ich mich natürlich auch auf Ihre Vorschläge, die Sie einbringen. Wir haben unsere Vorschläge bereits vorgelegt. Wir wollen die Thüringer Kommunen entsprechend unterstützen, weil das eben auch notwendig ist, gerade in dieser Phase. Das ist wirklich eine komplexe Materie und nicht einfach mit einem Antrag getan, der sagt, wir wollen jetzt hier vorangehen. Das kann man so nicht umsetzen. Deswegen sehen wir das durchaus kritisch. Wir konzentrieren uns als CDU-Fraktion jetzt auf die Beratungen nach der Sommerpause, was den Haushaltsplan angeht. Ich denke, da ist es auch wichtig, dass jeder seine Vorschläge macht. Von der AfD habe ich die noch nicht gehört. Aber wir werden da natürlich in die Diskussion mit allen Fraktionen des Landtags eintreten und dann auch sachgerecht die Lösungen für unser Land und die Menschen in Thüringen finden. Danke schön.
(Beifall CDU)
Den Gemeinschaftssteueranteil von Kommunen und Ländern vergrößern und die vertikale Verteilung der Gemeinschaftssteuereinnahmen gerechter gestalten: Das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern reformieren
Vielen Dank, Herr Kowalleck. Für die AfD-Fraktion hat Abgeordneter Kießling das Wort.
Den Gemeinschaftssteueranteil von Kommunen und Ländern vergrößern und die vertikale Verteilung der Gemeinschaftssteuereinnahmen gerechter gestalten: Das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern reformieren
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Bilay, um es mal mit Ihren Worten zu sagen: Blödsinn – das haben Sie ja mehrfach gesagt –, es war wirklich Blödsinn, was Sie abgelassen haben und außer Hass und Hetze war hier nicht viel zu vernehmen. Ich kann Ihnen mal ein Zitat von Prof. Dr. Michael Eilfort sagen, der fasst es sehr schön zusammen: Es ist vieles unüberschaubar geworden im deutschen Steuerrecht und besonders bei den Finanzbeziehungen der Gebietskörperschaften. Nur noch etwa 100 Insider überblicken ansatzweise,
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Da ge-
hören Sie nicht dazu!) was im Hinblick auf die Finanzströme zwischen Bund, Ländern und den Gemeinden an einem Ende passiert, wenn man am anderen Ende an einer bestimmten Stelle an einer Schraube dreht. – Da muss ich feststellen: Sie, Herr Bilay, gehören nicht zu den Experten.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
sieht der Rechnungshof anders!) Herr Kowalleck, Sie hatten gerade aufgeführt, wir sind gerade in einer Hochzinsphase. Also sorry, der durchschnittliche Zinssatz liegt bei 8 Prozent. Wir hatten Hochzinsphasen gehabt von 12/14 Prozent. Davon sind wir noch weit entfernt. Wir haben natürlich einen Zinsanstieg – das ist richtig –, aber das ist noch nicht die Hochzinsphase, die es mal gegeben hat nach der Wende. Wir müssen uns trotzdem mal die aktuellen Finanzströme ansehen und auch neu bewerten, gerade zwischen Bund, Land und Kommunen. Auch die Effizienz und Effektivität beim Einsatz der Steuermittel sind in den Blick zu nehmen.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Dafür
hat die AfD aber Fachleute!) Nichts machen ist keine Lösung – wie meine Vorrednerin hier gerade vorgeschlagen hat. Wenn Sie sagen, wir lassen alles so, wie es ist, was haben wir da gekonnt? Nichts, Stillstand. Das werfen Sie uns immer vor, aber Sie sind diejenigen, die hier Stillstand wollen. Die Steuereinnahmen und die Steuerkraft der Kommunen in Thüringen sind weiterhin stark unterdurchschnittlich und das ist auch nicht erst seit der Coronakrise so. Wenn Sie mal den letzten Rechnungshofbericht ordnungsgemäß gelesen haben, da wird Ihnen noch mal vom Rechnungshof schriftlich dargelegt, dass die Steuerkraft hier unterdurchschnittlich ist. Wir sind immer mal das Schlusslicht, wechseln uns immer mal ab. Der KFA sichert trotz merklicher Anhebungen in 2022 und in 2023 nicht das Einnahmenniveau der Kommunen in Relation zum BIP, auch als Folge der gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungen. Der Druck von außen steigt und die Zeiten des billigen Geldes sind vorbei, sodass auch die Investitionskosten weiter steigen – das ist vollkommen klar. Eine kontinuierliche Erhöhung der FAG-Masse ist zwar erfolgt – wie Herr Bilay ausgeführt hat –, aber die Teuerung ist nur mit 1,24 Prozent eingepreist. Der Flächenansatz kommt zu kurz, der nun erfolgte Demografieansatz und Soziallastenansatz ist ein richtiger Schritt, aber muss sich noch bewähren. Beispielsweise sind es im Ilm-Kreis 6,7 Millionen Euro Mindereinnahmen, insgesamt 35 Millionen Euro Verlust für die gesamten Landkreise. Die FAG-Masse II für die Finanzierung der staatlichen Aufgaben ist zu niedrig bemessen, 10 Millionen Euro sagt der Rechnungshof. Ein aktuelles Problem: Wohngeldauszahlungen verfünffachen sich im Zuge der Wohngeldreform. Defizit: 23 Euro je Einwohner oder die ermittelten 1,2 Milliarden Euro Investitionsbedarfe. Doch Investitionszuweisungen für 2023 bleiben gekürzt. Somit lebt die kommunale Familie von der Substanz inklusive unserer Schulen. Und da reden Sie von Überschüssen, Herr Bilay? 17 Landkreise haben für 2023 Mehrausgaben in Höhe von 287 Millionen Euro, ukrainische Flüchtlinge – 71 Millionen Euro, Energiepreise – 44 Millionen Euro, Personalkostensteigerung – 49 Millionen. Dazu kommt noch die Problematik des eingeführten Bürgergeldes, denn hier reden wir vom eigenen Wirkungskreis. Der Gemeinde- und Städtebund mahnt die gesetzten Änderungen durch EU, Bund und Land an, welche wie folgt durchschlagen: Erhöhung Personalkostenschlüssel nach dem KigaG – 16 Millionen Euro, Anpassung der Besoldung kommunaler Beamter – 14 Millionen Euro, keine finanziellen Entlastungen für Aufnahme ukrainischer Kinder in den Kindergärten, Sonderlastenausgleich für Klimaschutz und Theaterpauschale – Kürzung um 30 Millionen Euro. Die Folgen dieser Finanzierungslücke: Kompensationsleistungen für Verluste bei Kreis- und Schulumlagen fehlen im Haushalt 2023 – Frau Landrätin Schweinsburg hatte bereits gewarnt –, Kreisumlagen und Schulumlagen steigen bis zu 8 Prozent. Was nutzt es, Herr Bilay, wenn ich den kreisangehörigen Gemeinden den einen Euro mehr gebe, aber 2 Euro über die Kreisumlage wieder einfordere? Nichts! Es besteht Kreisumlage.
(Zwischenruf Taubert, Finanzministerin)
Wir haben bei uns das Problem, dass die Kreisumlage steigt, Frau Taubert, und dass die Kommunen dort entsprechend zahlen müssen. Es besteht für das Folgejahr die Gefahr, dass das Gebot der Verteilungssymmetrie verletzt wird, wenn die Kommune mit der Aufgabenwahrnehmung, beispielsweise der Aufnahme weiterer Flüchtlinge, beauftragt wird, jedoch die Kosten hierfür nicht adäquat zu 100 Prozent erstattet werden – siehe aktuelle Diskussion zwischen dem Landkreistag und der Landesregierung zur Kostenpauschale für Flüchtlinge. Hier hat sich zwar einiges getan, aber irgendwie sind wir noch nicht dort, wo es eigentlich sein müsste. Ein Lösungsansatz neben den dringenden Erhöhungen der Schlüsselzuweisungen, einem Investitionsfonds sowie der Durchreichung der Bundesergänzungszuweisungen an die betreffenden Kommunen ist hier die Erhöhung des Prozentsatzes an den Einnahmen aus den Gemeinschaftssteuern, hier konkret der Umsatzsteuer für Gemeinden, meine Damen und Herren. Allein durch die steigende Inflation als Folge der Eurogeldpolitik der EZB steigen die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer prozentual stark an, doch der Partnerschaftsgrundsatz ist hier nicht korrekt eingehalten. Hinsichtlich der Finanzquellen und Mittel bestimmt Artikel 106 des Grundgesetzes die Ertragshoheit für die Steuern. Artikel 106 Abs. 3 Grundgesetz spricht den Gemeinden einen Anteil an der Umsatzsteuer wie auch der Einkommensteuer zu, wobei das Finanzausgleichsgesetz des Bundes das näher regelt. Artikel 106 Abs. 6 Grundgesetz bestimmt die Ertragshoheit für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer sowie die kommunalen Verbrauchs- und Aufwandssteuern, die originär ausschließlich den Gemeinden zustehen. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Erhebung eigener Steuern und Abgaben durch die Gemeinden werden durch das Thüringer KAG geregelt. Ich fasse also zusammen: Durch die von der Europäischen Union verhängten Sanktionen gegen die Russische Föderation und deren Vollzug durch die Bundesregierung, auch durch die sogenannte Energiewende, die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank, verfehlte wirtschaftspolitische Entscheidungen und die aus diesen Faktoren resultierende hohe Teuerung sowie infolge des seit März 2022 anhaltend hohen Zuzugs von Flüchtlingen aus der Ukraine sowie Migranten aus zahlreichen anderen Ländern werden die Haushalte von Land und Kommunen überdimensional belastet. Herr Bilay, das können Sie hier nicht bestreiten! Hinzu kommt eine bereits seit Jahren in Thüringen bestehende nicht sachgerechte Ausstattung der kreisfreien Städte und Landkreise im Sozialbereich, die dazu führt, dass in Thüringen die Kommunen in eine besonders bedrohliche finanzielle Schieflage geraten und auch die finanziellen Spielräume des Landes eingeengt werden. Es mag sicherlich Kommunen geben, die vielleicht noch nicht ganz so eingeengt sind, aber es gibt etliche Kommunen, da steht das Wasser bis zum Hals. Bedingt durch überdimensionale Bezugskosten für Energie und durch zu erwartende Zahlungsausfälle von Energiekunden wandeln sich kommunale Energieunternehmen derzeit von einer bislang regelmäßigen und zuverlässigen Einnahmequelle der Trägerkommunen zu einer finanziellen Belastung und gefährden eine gesicherte Energieversorgung durch kommunale Unternehmen. Zudem werden kommunale Sparkassen durch ausfallende Kredite und einer gerade im Jahr 2022 durch die Anhebung der Leitzinsen bedingten deutlichen Abwertung aus den Wertpapieren heraus Buchverluste in Millionenhöhe auszuweisen haben, Herr Bilay. Schließlich befinden sich in Thüringen fast alle kommunalen Krankenhäuser nicht zuletzt infolge der Coronamaßnahmenpolitik und der Energiepolitik im defizitären Bereich. Der skizzierten finanziellen Schieflage muss neben der Beseitigung ihrer politischen Ursachen durch eine langfristige bessere Finanzausstattung von Ländern und Kommunen unverzüglich begegnet werden! Hierzu setzt sich die AfD unter anderem ein. Soweit unser Ministerpräsident Ramelow in der Presse verlautbaren lässt, dass die Bundesregierung endlich handeln solle, so schlagen wir vor, selbst das Heft in die Hand zu nehmen, und fordern die Thüringer Landesregierung auf, über den Deutschen Bundesrat eine Verbesserung des deutschen Finanzausgleichssystems hier durch eine aufwandsgerechte Novellierung des Länderfinanzausgleichsgesetzes zugunsten der Länder und der Kommunen zu erwirken. Jetzt kann die Landesregierung endlich mal zeigen, was in ihr steckt. Wir beantragen eine Überweisung unseres Antrags an den HuFA sowie Innen- und Kommunalausschuss nebst Unterausschuss KFA. Federführend sollte der Haushalts- und Finanzausschuss sein. Wir freuen uns auf eine lebhafte Debatte zum Wohle unseres Freistaats, unserer Kommunen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Was sagen Sie zur Vermögenssteuer?)
Den Gemeinschaftssteueranteil von Kommunen und Ländern vergrößern und die vertikale Verteilung der Gemeinschaftssteuereinnahmen gerechter gestalten: Das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern reformieren
Vielen Dank. Herr Kießling kann jetzt nichts mehr sagen, weil die Redezeit zu Ende ist.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist
auch das Beste gewesen an der Rede, das Ende!) Ich rufe als Nächsten Abgeordneten Kemmerich für die Gruppe der FDP auf. Er zieht zurück. Damit ist jetzt kein weiterer Redebeitrag mehr aus den Reihen der Abgeordneten angemeldet. Frau Ministerin Taubert, Sie haben das Pult. Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident, die AfD-Fraktion hat einen Antrag gestellt, der die vertikale Verteilung der Finanzmittel auf den Bund auf der einen Seite sowie Länder und ihre Gemeinden auf der anderen Seite zum Gegenstand hat. Der Antrag hat zum Ziel, dass die Finanzmittelverteilung zugunsten der Länder und Gemeinden, folglich zulasten des Bundes, angepasst wird. Dafür werden sowohl strukturelle als auch aktuell krisenbedingte Gründe angeführt. Lassen Sie mich darauf eingehen. Das Grundgesetz regelt in Artikel 106, welcher staatlichen Ebene welche Steuern zustehen. In Artikel 107 des Grundgesetzes sind weitere Bestimmungen zur Steuerzuteilung und ‑ zerlegung sowie zum Ausgleich unterschiedlicher Finanzkraft im Bundesgebiet enthalten. Einfachgesetzlich konkretisiert werden diese Vorgaben unter anderem im Finanzausgleichsgesetz. Das Grundgesetz sieht in Artikel 106 Abs. 4 die Umsatzsteuer als das Scharnier vor, um Aufgabenverschiebungen zwischen den staatlichen Ebenen durch eine geänderte Verteilung von Steuereinnahmen, konkret auch der Umsatzsteuer, auszugleichen. Insofern geht der Antrag fehl, wenn er behauptet, dass die Finanzverfassung nicht imstande ist, die vom Grundgesetz angestrebte Fairness der Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu gewährleisten. Es ist letztlich eine Frage, wie Artikel 106 Abs. 4 Grundgesetz gelebt wird. Hier kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass es regelmäßig natürlich ein heftiges und auch ein kontroverses Ringen zwischen Bund und Ländern um eine angemessene Verteilung gibt. Sie können sich entsinnen, das jüngste Beispiel, die letzte größere Finanzreform ist im Jahr 2020 erfolgreich gewesen. Begonnen haben wir 2014. Ein Zwischenschritt war eine Verständigung der Länder im Jahre 2015 und schließlich die Neuregelung im Jahr 2017 zum Jahr 2020. Im Ergebnis haben die Länder deutlich mehr Umsatzsteuereinnahmen und weitere Leistungen erhalten. Im Gegenzug sind Sonderbedarfsergänzungszuweisungen – Sie erinnern sich, da gab es mal etwas – für teilungsbedingte Lasten sowie auch sogenannte Entflechtungsmittel weggefallen. Die Reform aber hat nicht dazu geführt, dass die Diskussion um die Umsatzsteuerverteilung zur Ruhe gekommen ist. Ich erinnere an die Pakte für den Rechtsstaat und den Öffentlichen Gesundheitsdienst, die Flüchtlingsfinanzierung, die Finanzierungsbeteiligung an den Hochwasserfolgen, nicht nur im Juli 2021, sondern auch davor schon 2013, das Gute-KiTa-Gesetz, das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ und einiges mehr. Zurzeit verhandeln etwa Bund und Länder über einen Pakt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren einschließlich zu erwartender finanzwirksamer Vereinbarungen. Auch die Frage der Verteilung der Finanzierungslasten im Bereich „Integration und Asyl“ zwischen Bund, Ländern und Gemeinden rückt wieder stärker in den Fokus. Erst im November 2022 und zuletzt im Mai 2023 gab es hierzu Verständigungen zwischen Bund und Ländern. In Summe wurde 2021 über den § 1 des Finanzausgleichsgesetzes 15,2 Milliarden Euro anlassbezogen zwischen Bund und Ländern und 4,2 Milliarden Euro zwischen Bund und Gemeinden ausgeglichen. Im Jahr 2022 lag der Ausgleichsbetrag zwischen Bund und Ländern ebenfalls auf diesem Niveau. 2023 wird er mit 13 Milliarden Euro etwas darunterliegen. Die Gemeinden erhalten jeweils einen Ausgleichsbetrag von 2,4 Milliarden Euro. Allerdings stellt diese regelmäßige meist nur temporäre Beanspruchung der Umsatzsteuerverteilung für zweckgebundene Ausgaben keine optimale Lösung dar.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: So ist es ja
auch!) Ja, aber das, was Sie vorhaben, geht auch nicht. Das muss man mal so sagen. Es ist ja kein tauglicher Vorschlag.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Um das mal in sehr einfacher Sprache zu sagen: 17 Freunde sitzen am Tisch, der eine ist ein bisschen besser situiert, das sind zum Beispiel die Bayern, der andere ist ein bisschen schlechter situiert, das ist zum Beispiel das Saarland oder Thüringen. Jetzt sollen sich die 17 Freunde einigen und der, der mehr hat, soll etwas abgeben. Das ist die Situation. Und jetzt sagen Sie, das geht ganz einfach zu machen. Das ist es eben nicht.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Habe ich
nicht gesagt!) Ihr Ansatz ist untauglich. Aber lassen Sie mich weiter fortfahren. Besser wäre natürlich – das sehen wir so – eine direkte Programmfinanzierung oder eine Bereitstellung von frei verfügbaren Mitteln, beispielsweise über die Anpassung der prozentualen Umsatzsteuerverteilung. Die Umsatzsteuerverteilung ist insbesondere dann dauerhaft anzupassen, wenn neue Aufgabenstandards auch zu dauerhaften Mehrausgaben bei den Ländern führen.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Davon habe
ich gesprochen!) Es ist also ein stetes Bemühen der Länder, bei neuen Standards eine angemessene Bundesbeteiligung zu erreichen. Dabei haben wir natürlich auch immer unsere Gemeinden im Blick. Die Länder haben regelmäßig über den Bundesrat die Möglichkeit – und das tun wir auch –, über diese Lastenverteilung mit dem Bund zu streiten. Meine Damen und Herren, Ihnen ist aber auch nicht entgangen, dass der Bund im Jahr 2021 ein Finanzierungsdefizit von 216 Milliarden Euro, die Länder knapp 6 Milliarden Euro hatten, bei den Gemeinden gab es Überschüsse von 3 Milliarden Euro. Für 2022 liegen die Zahlen bei minus 116 Milliarden Euro beim Bund, plus 12 Milliarden bei den Ländern und 2,2 Milliarden Euro bei den Gemeinden. Es ist also so, dass wir jetzt auch aufgrund der Krise viele Punkte, die wir im Bereich „Föderalismus“ schon überwunden geglaubt haben, wieder aufbrechen. Sie sehen das zum Beispiel daran, dass die Bayern sich jetzt aufmachen und sagen: Wir hatten doch mit dem früheren Olaf Scholz eine Vereinbarung getroffen, wir saßen alle im Vermittlungsausschuss dabei, konnten Ja oder Ja sagen. Und jetzt sagt der Herr Söder: Ach, wisst ihr was, das machen wir jetzt anders. Das bedeutet doch, dass wir bei den Bund-Länder-Verhandlungen nie einfache Lösungen haben können. Und das können wir hier aus dem Rund heraus auch einfach gar nicht machen. Wir sind froh darüber, dass wir 2020 nicht einen großen Einbruch hatten. Denn wenn Sie sich mal überlegen, was wir aus den Mitteln aller Bundesländer zusammengetragen, auch von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, an Umverteilung hatten nach Ostdeutschland, dann ist das schon eine gewaltige Summe. Wir werden da weiterhin auch ein Spannungsverhältnis haben. Ich möchte zu dem, was Sie zu den Kommunen gesagt haben, auch noch mal Stellung nehmen. Keine andere Landesregierung – und das ist nicht unser alleiniges Verdienst, aber eben auch ein Stück weit – konnte und hat in den vergangenen Jahren den Kommunen so viel mehr finanzielle Mittel über Schlüsselzuweisungen und Mehrbelastungsausgleich, wie es heute heißt, zur Verfügung gestellt. Auch dieses Jahr ist das so und das wird auch im nächsten Jahr so sein. Natürlich, Herr Kießling, ist das Geld nicht verloren, nur weil die Gemeinde Kreisumlage bezahlt. Wenn Sie einfach mal in die Thüringer Kommunalordnung schauen und schauen, warum das überhaupt so ist, warum wir denn den Landkreis überhaupt haben, da steht – übertragen gesagt und einfach gesprochen –: Das, was die einzelne Gemeinde nicht leisten kann, was aber kommunale Aufgabe ist, soll der Landkreis für alle machen. Das ist ja auch eine sehr vernünftige Sache. Das heißt, die Kinder der Gemeinde, die Sie gerade so bedauert haben, die 2 Euro abgeben mussten an den Bund, die bekommen das Geld indirekt, indem sie in die Schule gehen können. Das ist ganz einfach. Der Bürger, der in der Gemeinde wohnt, in der die 2 Euro abgegeben werden, der bekommt auch Straßen gebaut, der darf eine Straße benutzen, die in die andere Gemeinde führt. So einfach ist kommunale Selbstverwaltung.
(Unruhe AfD)
Deswegen ist doch das Geld nicht verloren. Sie haben gesagt, es ist weg. Das ist nicht weg.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das habe
ich nicht gesagt! Ich habe gesagt, dass es zu wenig ist!) Doch, das haben Sie gesagt. Zu wenig – Entschuldigung. Das war jetzt ein Ausrutscher, ich nehme alles zurück.
(Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir werden, wenn man das sieht, immer ein Spannungsverhältnis bei dieser Frage haben. Wir als Landesregierung bemühen uns, und ich denke, an vielen Stellen erfolgreich. Da gehe ich mal auf unseren Ministerpräsidenten ein, auch er hat schon Jahre vorher, als er noch in anderer Funktion war, in dieser Sache gewirkt, nämlich als es darum ging, die Aufgaben zwischen Bund und Ländern neu zu verteilen. Auch da war die Länder- und Gemeindefinanzierung ein Thema. Wir versuchen alles Mögliche, dass wir da weiter solidarisch sind. Aber das, was Sie vorschlagen, ist so nicht umsetzbar, das funktioniert so nicht. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Den Gemeinschaftssteueranteil von Kommunen und Ländern vergrößern und die vertikale Verteilung der Gemeinschaftssteuereinnahmen gerechter gestalten: Das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern reformieren
Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit gibt es keine weiteren Redebeiträge aus dem Plenum. Ich nehme an, Sie haben Ausschussüberweisung beantragt. Welchen, bitte?
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: An den Hu-
FA, InnKA und KFA!)
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Und Gleichstel-
lung!) Es ist Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Unterausschuss KFA beantragt. Ich stelle die Überweisung an den HuFA zur Abstimmung. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der Gruppe der FDP, der SPD-Fraktion, von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Enthaltungen? Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Damit ist dieser Überweisung nicht stattgegeben. Wir stimmen noch ab über die Überweisung an den Unterausschuss KFA. Wer dieser Überweisung stattgeben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDUFraktion, der Gruppe der FDP, der SPD-Fraktion, von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Enthaltungen? Frau Dr. Bergner. Damit ist dieser Überweisung auch nicht stattgegeben. Damit wäre jetzt über den Antrag direkt abzustimmen. Wer dem Antrag in der Drucksache 7/6455 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP, CDU-Fraktion und Frau Dr. Bergner. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6579 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte schön, Herr Abgeordneter Jankowski, Sie haben das Wort.
Eine Pädagogische Hochschule für Thüringen: Lehrerberuf aufwerten, Lehramtsstudium attraktiv und praxisnah gestalten!
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste und Schüler am Livestream, in Thüringen haben 2022 8,3 Prozent der Schüler die Schule ohne einen Abschluss verlassen. Das ist der drittschlechteste Wert in ganz Deutschland. Damit stehen 1.660 Schüler vor einer unsicheren Zukunft, denn sie haben keine berufliche Perspektive und landen höchstwahrscheinlich, wenn überhaupt, irgendwo im Niedriglohnsektor, werden ihr Leben lang wahrscheinlich nicht aus prekären Beschäftigungsverhältnissen herauskommen und ihre berufliche Zukunft ist zum Teil schon verbaut, bevor sie überhaupt angefangen hat. Schulschließungen, Stundenausfall und vor allem Lehrermangel sind die Hauptprobleme der Bildungspolitik in Thüringen. Statt sich aber auf die Gewinnung und Ausbildung neuer Lehrkräfte zu konzentrieren, diskutiert man in den Regierungsfraktionen lieber über mehr Schulsozialarbeit, über die Abschaffung der BLF-Prüfung und über das Lieblingsthema „noch mehr Digitalisierung“, denn so wäre es ja möglich, dass die Kinder zu Hause beschult werden und der Lehrermangel kann noch wunderbar besser kaschiert werden.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie erzählen einen Blödsinn!) Die Ursachen für den momentan gravierenden Lehrermangel sind hausgemacht. Zum einen haben wir da die komplett verfehlte Personalpolitik CDUgeführter Landesregierungen, zum anderen aber liegt es auch daran, dass der Lehrerberuf immer unattraktiver geworden ist. Wir müssen in der jetzigen Situation neue Wege gehen, um Thüringen für pädagogische Fachkräfte attraktiver zu machen. Unser Antrag sieht vor, dass Thüringen eine Pädagogische Hochschule erhält, die zum Motor der Ausbildung und Weiterbildung von Lehrern und Erziehern wird.
(Beifall AfD)
An der Pädagogischen Hochschule sollen Erzieher, Lehrer für Grundschule, Lehrer für die Regelschule und für die Berufsschule ausgebildet werden, zudem soll dort auch die Weiterbildung für die Lehrer gebündelt werden und vor allem sollte sie auch als zentraler Ort für die Qualifizierung und Weiterbildung von Seiteneinsteigern dienen, denn gerade dort haben wir momentan gravierende Probleme. Es ist bekannt, dass Lernprobleme und soziale Auffälligkeiten in unserer Gesellschaft zunehmen, die Welt sich immer schneller wandelt und die Lehrer auf immer neue Situationen und Probleme reagieren müssen. Auf viele dieser Probleme können unsere Lehrer gar nicht reagieren, weil sie dafür im Regelstudium gar nicht entsprechend vorbereitet werden. Die pädagogische Hochschule sollte deshalb auch als Zentrum der Bildungsforschung, Qualitätsentwicklung und Evaluation von Unterricht dienen. Meine Damen und Herren, die Lehrergewinnung und ausbildung wird das zentrale Thema im Bil‑ dungsbereich in den nächsten Jahren bleiben. Wahrscheinlich wird uns das auch noch in zehn Jahren und mehr weiter beschäftigen. Die Einrichtung einer pädagogischen Hochschule als zentraler Ort für die Aus- und Weiterbildung von Lehrern ist eine richtige Antwort auf diese zentrale Frage im Bildungsbereich. Auch für die Lehrer ist die Einrichtung einer solchen Hochschule ein Signal der Wertschätzung; eine eigene Hochschule speziell für die Lehrerausbildung ausgerichtet zeigt den Lehrern und der Gesellschaft, welchen hohen Stellenwert Bildung in Thüringen hat. Ich freue mich auf die Diskussion zu unserem Antrag und möchte schon jetzt die Überweisung an die Ausschüsse Bildung, Jugend und Sport sowie Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragten. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Eine Pädagogische Hochschule für Thüringen: Lehrerberuf aufwerten, Lehramtsstudium attraktiv und praxisnah gestalten!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, der vorliegende Antrag der AfD ist vielleicht gut gemeint, aber gut gemeint ist nicht immer gut getan. Es wird die Forderung nach einer Pädagogischen Hochschule aufgemacht und das als Schlüssel für die Beseitigung des gravierenden Lehrermangels angesehen. Ich erkläre Ihnen, warum das in der aktuellen Situation in Thüringen wenig sinnvoll ist. Momentan haben wir an allen Thüringer Hochschulen Überkapazitäten. Die Studentenzahlen sinken, hier können Lehrerstudiengänge ausgeweitet werden. Die fachliche Ausbildung kann in den vorhandenen Fachbereichen erfolgen, wo teilweise weniger als zehn Studenten in Vorlesungen sitzen. Ergänzt werden muss die Fachausbildung durch pädagogische und didaktische Ausbildung. In den pädagogischen und didaktischen Ausbildungsfächern können die Lehrerstudenten aus verschiedenen Fachbereichen zusammengenommen werden. Darin würde ich einen effektiven Umgang mit Ressourcen sehen. Außerdem könnte man für Lehrerstudenten vorübergehend ein verkürztes Abitur anbieten, 11 statt 12 oder 13 Jahre, ein Modell, was sich in der DDR bei der Beseitigung des Mathe-/Physiklehrermangels bereits bewährt hat. Für den aktuellen Lehrermangel ist das Nachwuchsproblem eine Ursache, das von der Politik über Jahrzehnte ignoriert wurde. So haben wir in der Deutschen Physikalischen Gesellschaft bereits im Jahr 2005 auf den kommenden Mathe-/Physiklehrermangel hingewiesen und auch Vorschläge unterbreitet, deren Umsetzung immer durch Ignoranz durch die Politik blockiert wurde. Heute betrifft dieses Problem alle Fächer. Der aktuelle Lehrermangel hat aber darüber hinaus noch viel mehr Ursachen, an denen dringend gearbeitet werden müsste. So gibt es viele, gerade erfahrene Lehrer, die aus Frust über die Bedingungen im Schulwesen ihren Job an den Nagel gehängt haben. Bürokratie und Berichtswesen, sogenannte Dokumentation, dominieren gegenüber der Arbeit mit den Schülern. Die ideologische Ausrichtung des Unterrichts, Vorgaben, Dinge zu vermitteln, die teilweise den naturwissenschaftlichen Grundlagen widersprechen,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Die ideologische Ausrichtung des Unterrichts ist ungefähr genauso schlimm wie Propaganda!) und der Zwang zum Gendern lässt viele gute Pädagogen ihren Beruf an den Nagel hängen.
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Der Umgang mit Absolventen, die sich in Thüringen bewerben, ist eher von einer überheblichen Abweisungskultur geprägt als von einer Willkommenskultur. Hier ist es überfällig, den Schuldirektoren die Auswahl ihrer Lehrer zu überlassen. Lehrer, die die Coronamaßnahmen wie Masken und Testpflicht gegenüber den Schülern nicht durchgesetzt haben, wurden weggemobbt oder auch einfach entlassen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Überlegen Sie sich mal, was Sie sagen!) In benachbarten Bundesländern wurden sie mit Kusshand genommen. Aber auch im Bildungsbereich wurden in der Vergangenheit in der Verwaltung immer neue Stellen geschaffen und mit ausgebildeten Lehrern besetzt, die dann für den Unterricht natürlich fehlen. Und last, but not least scheiden jedes Jahr Lehrer vorzeitig aus dem Berufsleben aus, weil sie aufgrund der Zustände an den Schulen chronisch erkrankt sind. Der Krankenstand unter aktiven Lehrern ist stetig steigend, wie Pressemeldungen und auch einer Studie der Uni Jena zu entnehmen ist. Das spitzt die Lage noch einmal zu. Eine pädagogische Hochschule ist nach den von mir genannten Gründen keine Lösung für den Lehrermangel. Danke.
Eine Pädagogische Hochschule für Thüringen: Lehrerberuf aufwerten, Lehramtsstudium attraktiv und praxisnah gestalten!
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, werte Zuschauer auf der Tribüne, liebe Zuschauerinnen am Livestream, die AfD-Fraktion stellt also fest, dass wir einen Handlungsbedarf beim Thema „Lehrkräfte“ haben – herzlichen Glückwunsch, dass Sie jetzt auch angekommen sind in der Realität –,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das sind
wir schon seit Jahren!) und will neue Wege gehen. Die neuen Wege kann ich aber Ihrem Antrag nicht wirklich entnehmen, denn eine Pädagogische Hochschule jetzt einzurichten, würde nicht akut Abhilfe schaffen. Mit Ihrem Antrag sind Sie – glaube ich – in der hochschulstrategischen Entwicklungsdebatte gut 30 Jahre hinter dem Ist-Stand zurück.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Darüber hätte man vielleicht Anfang der 90er-Jahre diskutieren können, bevor man Strukturen aufbaut, die man jetzt hier wieder einreißen will. Vor allem schafft Ihr Vorschlag auch keine akute Abhilfe zur Absicherung der Unterrichtsqualität und der Unterrichtsstunden. Sie waren scheinbar so intensiv mit der Erarbeitung dieses Antrags beschäftigt, dass Sie nicht mitbekommen haben, was wir in den letzten Wochen, Monaten und Jahren bereits an verschiedenen Maßnahmen im Bildungsausschuss diskutiert haben oder dann auch das Land auf den Weg gebracht hat. Denken wir an die Verbesserung der Bezahlung für die vielen Lehrkräfte durch die Angleichung beispielsweise mit Blick auf die A13, die Pläne zur regionalen Neuaufstellung der Studienseminare in der zweiten Phase der Lehrerinnenbildung oder auch die viel diskutierten Maßnahmen zur Stärkung der Gewinnung von Seiten- und Quereinsteigerinnen in den Berufen, um nur ein paar Maßnahmen zu nennen. Nun liest sich Ihr Antrag erst einmal so, als würde man denken, da werden Probleme beschrieben und dann müsste ja noch irgendetwas Innovatives kommen in diesem Antrag. Doch auch das bleiben Sie schuldig, denn der Antrag der AfD enthält keine einzige neue Idee zur Bekämpfung des Lehrkräftemangels wie in der Begründung ausgeführt. Wir werden auch mit der Zahl der Studieninteressierten, insbesondere mit Blick auf das Regelschullehramt oder das Berufsschullehramt, mit einer dritten Hochschule, die jetzt auch noch ein zusätzliches Angebot anbietet, der Herausforderung, die wir dort haben, nicht wirklich Herr. Wir haben heute zwei Hochschulen, die sich im Rahmen der Lehrerinnenausbildung gut aufgestellt haben und an deren Weiterentwicklung wir gemeinsam arbeiten wollen und sollten. Die Universität Erfurt und auch die FSU Jena sowie die TU Ilmenau und die BU Weimar, die auch ihren Beitrag leisten im lehramtsbildenden Bereich, haben dann jeweils mit den beiden Zentren – einmal mit der Erfurt School of Education an der Universität Erfurt und auch mit dem Lehrerinnenbildungszentrum an der FSU – in den vergangenen Jahren bereits eine Menge Energie, finanzielle und personelle Ressourcen in die Entwicklung der ersten Phase der Lehrerinnenbildung, aber auch mit ihrem Beitrag beispielsweise für die Qualifizierung von Seitenund Quereinsteigerinnen aufgewendet und sich dort auch auf den Weg in die Zukunft begeben und sind dabei, sich fit zu machen. Dafür will ich übrigens an der Stelle erst mal allen Beteiligten in den Institutionen auch entsprechend danken. Statt diese Strukturen nun durch die Einrichtung einer völlig neuen Hochschule einzureißen, braucht es andere Maßnahmen. Da werden wir – nicht mehr in diesem Plenum, aber dann vielleicht im September – einen Antrag von den rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen diskutieren, wo wir dann über andere Maßnahmen reden, wo wir dann den Blick darauf werfen werden, wie wir die erste Phase der Lehrerinnenbildung auch stärken. Eine Frage liegt ja beispielsweise derzeit auch im Bildungsausschuss, auch wenn es dort eine ideologisch motivierte Blockade gibt, wenn ich an die Frage der Umstellung von der schulartbezogenen auf die schulstufenbezogene Ausbildung denke, wo aus unserer Sicht tatsächlich die Zukunft liegt mit Blick auf die Stärkung – Regelschul- und Berufsschullehramt als eins. Und es braucht den Blick auf die Lehrinhalte der ersten Phase, eine stärkere Gewichtung beispielsweise von fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Ausbildungsinhalten. Es gibt auch noch andere Beispiele, die sich zeigen. Da sind die Universitäten bereits auf dem Weg. Ich erinnere hier an das bereits im Bildungsausschuss besprochene und auch mit der FSU Jena diskutierte Projekt „Regelschule 300“, über das wir entsprechend informiert wurden, wo wichtige Maßnahmen ergriffen werden, um auch hier die Lehramtsausbildung in der ersten Phase deutlich zu stärken, wenn ich an die Frage der Stärkung im Bereich der Inklusion, Multiprofessionalität, digitale Lernkultur oder die Anschlussfähigkeit an die schulstufenbezogene Ausbildung denke. Statt deshalb eine neue Einrichtung aus dem Boden zu stampfen, muss es eher die Aufgabe sein, mit Blick auf die Empfehlungen zu den Leitlinien der Hochschulentwicklung, die wir im August in der Landeswissenschaftskonferenz diskutieren werden und die uns dann auch hier im Landtag beschäftigen werden, den Fokus darauf zu legen, die Lehrerinnenbildung zu einem wichtigen Schwerpunkt auch in der Hochschulentwicklungsplanung und dann auch in der künftigen Rahmenvereinbarung zu machen. Da ist es dann notwendig, sich ernsthaft und nicht reflexartig dann auch mit den vorgelegten Vorschlägen auseinanderzusetzen. Ich frage mich bei dem vorgelegten Antrag der AfD übrigens auch noch an ein paar Stellen, wo das jetzt tatsächlich den Mehrwert hat, denn es werden auch Fragen offengelassen, wenn Sie sagen, bei der Pädagogischen Hochschule spielt beispielsweise die Ausbildung des Gymnasiallehramts keine Rolle. Warum das so sein soll, bleibt ein Rätsel. Aber insgesamt lohnt es aus unserer Sicht nicht, die bestehenden Strukturen einzureißen oder hier etwas Neues aus dem Boden zu stampfen, um dort wirklich akut Abhilfe zu schaffen. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Eine Pädagogische Hochschule für Thüringen: Lehrerberuf aufwerten, Lehramtsstudium attraktiv und praxisnah gestalten!
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wo auch immer Sie sich gerade befinden – vielleicht mit den Füßen im Pool und in der einen Hand ein Eis, würde ich Ihnen wünschen. Die Idee einer Pädagogischen Hochschule ist jetzt nicht unbedingt neu und auch nicht unbedingt schlecht. Eine Personalbündelung kann grundsätzlich dazu führen, dass man in der Lehrerbildung zusätzliche Kapazitäten schafft und kann damit durchaus Lehrerbildung strukturieren. Allerdings ist die tatsächliche Umsetzung, die jetzt hier in dem Antrag vorgeschlagen wird, eher nicht so richtig schlüssig und auch nicht wirklich hilfreich. Sie schreiben ja selber von einer „Hochschule […], in welcher Theorie und Praxis von Studienbeginn an eng miteinander verknüpft werden“ sollen. Das ist jetzt natürlich etwas, was auch momentan in der Lehrerausbildung Tatsache ist. Sie werden auch nicht deutlicher bei dem Bild, wie denn das jetzt aussehen soll oder wie es auch dahin kommen soll, ob berücksichtigt wird, welche Struktur wir jetzt haben. Es ist ja jetzt schon ein paar Jahre her, dass wir das Lehrerausbildungssystem hier in Thüringen aufgebaut haben. Insofern sind ja Strukturen da – Studienseminare zum Beispiel, die sich um die Praxis kümmern – und da stellt sich die Frage, wie das in Zusammenhang steht. Außerdem glauben Sie ja selber an Ihr Konzept auch nicht so richtig, denn die Gymnasiallehrer lassen Sie zum Beispiel außen vor, die gehen dann an die Universität. Von Doppelstrukturen – das brauche ich Ihnen nicht extra zu betonen – sind wir als Freie Demokraten nie ein Freund.
(Beifall Gruppe der FDP)
Grundlegend kommt dieser Vorschlag, glaube ich, eine ganze Reihe Jahrzehnte zu spät und löst keines der wirklich momentan aktuell vor uns liegenden Probleme, denn das wirklich ursächliche Problem, das wir momentan haben, ist, wie wir es schaffen, intrinsisch motivierte Personen und ihre Erfahrungen für unser Schulsystem als Lehrkräfte zu gewinnen. Dazu gibt es aus unserer Sicht drei Dinge, die zu unterstützen wären. Das eine ist, dass man eine gute Verbindung zwischen der ersten und der zweiten Lehrerausbildungsphase braucht, dass der Seiteneinstieg über berufsbegleitende Studiengänge so qualifiziert über die Bühne kommt, dass die Seiteneinsteiger tatsächlich in den Schulen relativ frühzeitig auch fest mit eingetaktet werden können und nicht von den Aufgaben überfordert werden, dass die Schulen stark, aber bewältigbar in diesen Prozess eingebunden sind und dass es vor allem keine Sackgassen in der Lehrerbildung gibt, sondern dass es ein gemeinsames und transparentes Qualifizierungssystem für Seiteneinsteiger oder all diejenigen gibt, die in Schulen anfangen, dass sie den Aufstieg haben, am Ende auch Lehrkraft mit voller Lehrbefähigung sein zu können. Keinen dieser Punkte nährt Ihr Antrag, insofern lehnen wir diesen ab. Ich danke Ihnen, dass Sie mir zugehört haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Eine Pädagogische Hochschule für Thüringen: Lehrerberuf aufwerten, Lehramtsstudium attraktiv und praxisnah gestalten!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die AfD-Fraktion hat hier einen Antrag vorgelegt, der einen Griff in die hochschulpolitische Mottenkiste fordert. Das ist so weit erst mal nicht neu. Dieses Mal aber soll es ein Beitrag zur Debatte um den grassierenden Lehrerkräftemangel sein. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Pädagogische Hochschule zu errichten. Begründet wird diese Forderung unter anderem mit einer dringend notwendigen Erweiterung der Studienplatzkapazitäten, um mehr Lehrerinnen und Lehrer ausbilden zu können. Aus Sicht der AfD bedarf es einer Pädagogischen Hochschule vor Ort, um das Lehramtsstudium aufzuwerten, beliebter zu machen und näher an der schulischen Praxis auszurichten. „Hierzu müssen endlich neue Weg beschritten werden.“: Neue Weg ja, unbedingt sind neue Wege nötig, aber die Wieder- oder Neugründung einer Pädagogischen Hochschule in Thüringen gehört aus meiner Sicht definitiv nicht dazu. Ich möchte das auch gern kurz begründen. Der Lehrkräftemangel und die Nachwuchsfrage sind riesige Probleme, keine Frage, nicht nur in Thüringen, aber eben auch hier. Es sind große Herausforderungen, denen wir uns aktuell und in den kommenden Jahren stellen müssen. Landesregierung und Parlament nehmen die Angelegenheit sehr ernst und debattieren darüber, wie attraktive Studienangebote für zukünftige Lehrkräfte bei uns sichergestellt werden können, wie eine qualitativ hochwertige Lehramtsausbildung für alle Schularten und Schulformen garantiert werden kann und wie in Thüringen genügend Lehrerinnen und Lehrer – am perspektivischen Bedarf orientiert – ausgebildet werden können. Auch hier in den Plenarsitzungen liegen aktuell Gesetzesnovellen und Anträge zur Debatte, das dürfte niemandem entgangen sein. Neue Wege, meine Damen und Herren? Ja, wir müssen neue Wege gehen, neue Ansätze wagen, neue Konzepte umsetzen. Pädagogische Hochschulen sind in vielen ihrer Kernpunkte jedoch ein Konzept der Vergangenheit. Sie waren ein wirksames Instrument im Zusammenhang mit der Bildungsoffensive in der Weimarer Republik – das ist 100 Jahre her. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zu einer PH-Gründungswelle in beiden deutschen Staaten. In der DDR wurden bis 1990 Lehrkräfte an den Pädagogischen Hochschulen und den pädagogischen Instituten der Universitäten sowie technischen Hochschulen ausgebildet. Im Zuge der Wiedervereinigung wurden die PH in Ostdeutschland aufgelöst, an Universitäten angegliedert oder waren wie im Falle der PH Erfurt-Mühlhausen ein zentraler Baustein bei der Wieder- bzw. Neugründung einer Universität. In Westdeutschland war dieser Prozess bereits seit den späten 1960er-Jahren im Gange und bis 1980 abgeschlossen. Einzig in Baden-Württemberg gibt es heute noch ein flächendeckendes System mit insgesamt sechs Pädagogischen Hochschulen. Der Blick in dieses Bundesland enthüllt allerdings schon, dass dort der Mangel an Lehrkräften noch gravierender ist als bei uns und dass vor allem an den Pädagogischen Hochschulen sehr viele Studienplätze unbesetzt bleiben. Das zeigen aus meiner Sicht zwei Dinge: Zum einen ist der Lehrermangel kein reines Thüringer Problem. Zum anderen wird deutlich, die Institution „Pädagogische Hochschule“ sorgt mitnichten für mehr Lehramtsstudierende, geschweige denn mehr Lehrerinnen und Lehrer – im Gegenteil. Die Gründung einer Pädagogischen Hochschule in Thüringen würde bedeuten, dass sich im Lehramtsstudium eine Doppelstruktur breitmacht. Eine Zweiklassenausbildung wäre das Resultat: auf der einen Seite die Absolventinnen und Absolventen mit einem Universitätsabschluss, einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung, auf der anderen Seite diejenigen mit einem PH-Examen, das im Ruf steht, fachwissenschaftlich mit deutlich weniger Anstrengung und Motivation bewerkstelligt werden zu können. Das wird von den Studierenden und Absolventinnen selbst immer wieder berichtet und bemängelt. Die Reputation der PH ist vergleichsweise gering, was vor allem auch daran liegt, dass die Lehrenden an den PH zumeist mit wenig Personal ganze Fachbereiche abdecken, während an den Universitäten das Angebot an Lehrveranstaltungen in einem Fach breiter und durch Einblicke in den Forschungsbetrieb zugleich tiefer ist. Die Gründung einer Pädagogischen Hochschule bringt Fragen nach der Anerkennung und Vergleichbarkeit von Hochschulabschlüssen mit sich, wenn an einer Regelschule Absolventinnen und Absolventen von PH und Universität gleichzeitig unterrichten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, außerdem bringt die Gründung einer neuen staatlichen Hochschule kaum zu überschätzende finanzielle Risiken für die Thüringer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Wir haben bereits heute Hochschulen in Thüringen, die in der Lehramtsausbildung hochspezialisiert eine hervorragende Arbeit leisten. Viel Steuergeld ist in den vergangenen Jahren hier in die Erweiterung der Studienplatzkapazitäten und des pädagogischen Lehrangebots geflossen. Die Lehramtsstudiengänge in Thüringen sind bis auf zwei Ausnahmen nicht zulassungsbeschränkt, und dabei handelt es sich nicht um Mangelfächer. Zusätzliches Geld wäre idealerweise in die Verbesserung bestehender Strukturen an den bestehenden Hochschulen investiert, meine sehr geehrten Damen und Herren. Eine Fülle an Maßnahmen zur Bewältigung des Lehrkräftemangels ist angelaufen oder befindet sich in Vorbereitung. Eine Vielzahl von Vorschlägen liegt darüber hinaus auf dem Tisch und wird gegenwärtig diskutiert. So werden in Thüringen beispielsweise schon seit dem Jahr 2017 Lehrerinnen und Lehrer wieder verbeamtet, die Besoldung der Lehrkräfte in allen Schularten ist seit 2021 auf das Niveau A13 angeglichen. Das ist übrigens im bundesdeutschen Vergleich alles andere als die Norm. Stand heute sind Lehrkräfte an Grund- und Regelschulen vor allem in West- und Süddeutschland gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen an Gymnasien finanziell schlechtergestellt. Im Schuljahr 2020/2021 wurden bei uns über 1.500 Lehrerinnen und Lehrer neu eingestellt, 2022 waren es hingegen nur 379. Das reicht nicht aus, um den Bedarf ansatzweise zu decken, das ist klar. Deshalb sind in Thüringen darüber hinaus im vergangenen Jahr zusätzliche Anreize gesetzt worden, um in Bedarfsregionen, in Bedarfsfächern und in Bedarfsschulen Lehrkräfte verstärkt zu rekrutieren und dauerhaft zu binden. Dringend benötigte Seiten- und Quereinsteiger in den Lehrerberuf werden intensiv beim Erwerb pädagogischer und fachlicher Qualifikation unterstützt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte abschließend dafür werben, die notwendigen Reformen zur Modernisierung des Lehramtsstudiums zu unterstützen, wie sie im Oktober 2019 im Eckpunktepapier der Thüringer Allianz für Lehrerbildung festgehalten wurden. Gemeinsam mit den Hochschulen werden die zuständigen Ministerien den immensen Herausforderungen begegnen. Wichtige Maßnahmen haben wir als Fraktionen von Rot-Rot-Grün im Antrag zur ersten Phase der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern angesprochen – TOP 23; das werden wir heute nicht mehr schaffen. Letzter Satz: Eine neue Hochschule gehört nicht zu diesen Maßnahmen. Eine Neugründung würde nicht eine Lehrerin oder einen Lehrer mehr zusätzlich an unsere Schulen bringen. Meine Fraktion wird den Antrag ablehnen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Eine Pädagogische Hochschule für Thüringen: Lehrerberuf aufwerten, Lehramtsstudium attraktiv und praxisnah gestalten!
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, nach Angaben der Kultusministerkonferenz werden zum Jahr 2035 in Thüringen über 3.000 Lehrer fehlen. Und, Herr Schaft, den Lehrermangel haben wir als AfD nicht neu entdeckt, das habe ich nie behauptet. Ein Blick in die Gegenwart offenbart aber, dass nur die momentane linksgrüne Politik es nicht schafft, diesem auch nur irgendetwas entgegenzusetzen.
(Beifall AfD)
Sicherlich ist der Lehrermangel in Thüringen maßgeblich der verfehlten Personalpolitik CDU-geführter Landesregierungen in der Vergangenheit zu verdanken. Aber Rot-Rot-Grün ist seit nun mittlerweile über achteinhalb Jahren in Regierungsverantwortung und hätte genug Zeit gehabt, dem Lehrermangel entgegenzusteuern, aber passiert ist leider nicht viel.
(Beifall AfD)
Die Probleme werden augenscheinlich nur immer größer. Schuljahr für Schuljahr haben wir immer weniger Lehrer an unseren Schulen, Schuljahr für Schuljahr fällt immer mehr Unterricht aus, Schuljahr für Schuljahr werden die Schülerleistungen immer schlechter, wie wir jedes Mal aufs Neue, zum Beispiel in den IQB-Berichten, widergespiegelt bekommen. Diesen fatalen Trend muss man endlich beenden. Wie dramatisch die Situation mittlerweile ist, zeigt nicht zuletzt im Winter die Situation in Gera. Trotz Schulpflicht standen 65 Schüler auf einer Warteliste und konnten zunächst nicht beschult werden. Auch hier lag es an fehlenden Lehrern. Um das Problem zu lösen und die Kapazitäten zu erhöhen, lautet die Notlösung des Ostthüringer Schulamts, nachdem sie mit dem Zollstock noch mal durch die Klassenräume gelaufen sind, deswegen schlussendlich, statt 25 nun 26 Schüler pro Klasse. Ich befürchte, bald werden aus den 26 Schülern dann 27, 28, 29 und irgendwann sind wir, wenn wir den Lehrermangel nicht in den Griff kriegen, wieder in den Zeiten wie vor 100 Jahren, wo 30 Schüler oder mehr in einer Klasse sitzen. Das darf nicht die Lösung des Problems sein.
(Beifall AfD)
Es wird in der Bildungspolitik Zeit, neue Wege zu gehen. Augenscheinlich sind die bisherigen Maßnahmen zur Lehrergewinnung bei Weitem nicht ausreichend. Wir bekommen nicht mal genug Lehrer, um den Status quo zu erhalten; an eine Verbesserung der Situation an den Schulen ist noch nicht einmal zu denken. Wir fordern deswegen die Gründung einer Pädagogischen Hochschule in Thüringen als zentralen Dreh- und Angelpunkt für die Lehrergewinnung und auch, um ein deutliches Signal zu geben, dass die Ausbildung und Gewinnung von neuen Lehrern das alles entscheidende Thema in den kommenden Jahren, wenn nicht sogar Jahrzehnten sein wird.
(Beifall AfD)
Herr Schaft, ich gebe Ihnen recht, es ist keine kurzfristige Lösung, aber Rot-Rot-Grün hat es in achteinhalb Jahren auch nicht hinbekommen, dem Lehrermangel irgendetwas entgegenzusetzen. Das Problem, dass wir jetzt so einen gravierenden Lehrermangel haben, ist ja, dass in der Bildung immer auf Sicht gefahren und eben nicht langfristig geschaut wurde.
(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP:
Das ist nicht langfristig, sondern rückwärts!) Eine Pädagogische Hochschule kann zum einen dazu dienen, die Ausbildungskapazitäten für die reguläre Lehrerausbildung zu erhöhen. Frau Bergner, wir haben zum Beispiel an der Universität in Erfurt für das Studium des Grundschullehramts gerade einmal 300 Plätze, aber jedes Jahr rund 600 bis 800 Bewerber. Das heißt, wir brauchen teilweise auch eine Kapazitätserhöhung. Auch brauchen wir endlich einen zentralen Ort für die Ausbildung von Berufsschullehrern, denn momentan laufen sie zum Teil wie das fünfte Rad am Wagen an unseren Universitäten. Gerade an den Berufsschulen ist der Altersdurchschnitt unter den Lehrern katastrophal und wir werden in den kommenden Jahren hier ein gewaltiges Problem bekommen.
(Beifall AfD)
Wichtig ist uns, dass die Pädagogische Hochschule die bisherige Lehrerausbildung an den Universitäten nicht ersetzen soll, sondern lediglich ein zusätzliches Angebot darstellt. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Baden-Württemberg haben sehr gute Erfahrungen mit einer Pädagogischen Hochschule. Wir hätten ein zusätzliches Angebot, eine Hochschule, die sich komplett auf die Lehrerausbildung konzentrieren kann und an der die Lehramtsstudenten nicht in Konkurrenz mit den Studenten anderer Studienrichtungen um Vorlesungsplätze treten müssen, sondern sich ganz auf das Lehramtsstudium konzentrieren können. Ein weiteres drängendes Problem, was an einer Pädagogischen Hochschule angegangen werden kann, ist die Qualifizierung der Seiteneinsteiger. Wir sind momentan auf Seiteneinsteiger angewiesen. Rund 23 Prozent der neu eingestellten Lehrer kommen über den Weg des Seiteneinstiegs an unsere Schulen. Viele Seiteneinsteiger starten aber den Schuldienst, ohne den nötigen vierwöchigen Vorbereitungskurs durchlaufen zu haben, da einfach die Kapazitäten für die Vorbereitungskurse in Thüringen bei Weitem nicht ausreichen. Es fehlt zudem an ausreichenden Plätzen für die Nachqualifizierung und Fortbildung der Seiteneinsteiger. Viele Seiteneinsteiger beklagen sich immer wieder, dass sie a) nicht an die Plätze für die Weiterqualifizierungen drankommen und b), dass sie nicht wirklich berufsbegleitend durchgeführt werden können. All diese Probleme könnte eine Pädagogische Hochschule in Thüringen abstellen. Wir hätten vor allem endlich auch einen zentralen Ort für Beratungs- und Fortbildungsangebote für die Seiteneinsteiger und sie laufen nicht weiter mehr recht als schlecht durch die Qualifizierungsmaßnahmen. Sie müssten sich vor allem auch nicht erst bei den Schulämtern durchfragen, wo welche Qualifikationen möglich sind, sondern hätten einen zentralen Ansprechpartner in Thüringen. Das soll dazu beitragen, dass die Seiteneinsteiger, die wir so dringend brauchen, nicht zum Start ihrer Lehrerlaufbahn die Motivation verlieren und entnervt aufgeben. Ein weiterer Vorteil einer Pädagogischen Hochschule ist, dass die Struktur und die thematische Schwerpunktsetzung des Lehramtsstudiums angepasst werden können. Das Lehramtsstudium wird heute von vielen Studenten zum Teil als weltfremd wahrgenommen. Der Wunsch nach einer größeren praktischen Anbindung ist hier schon seit Jahren zu hören und die Universitäten in Jena und Erfurt tun sich schon seit Jahren schwer, das Lehramtsstudium praxistauglicher zu gestalten.
(Beifall AfD)
Die Gründung einer Pädagogischen Hochschule bietet hier die Möglichkeit, die Theorie und die Praxis besser miteinander zu verzahnen und ein Studienangebot anzubieten, das die angehenden Lehrer deutlich besser auf den Praxisalltag vorbereitet. Gerade bei der Ausbildung zum Regelschullehrer wird das besonders deutlich. Die Regelschule soll die Schüler auf eine grundständige Berufsausbildung vorbereiten. Sicher ist das Jenaer Modell durchaus gut. Ich muss Ihnen allerdings eins sagen, es ist mir schleierhaft, warum angehende Deutschlehrer der Regelschule sich zum Beispiel mit diachroner Sprachwissenschaft befassen sollten. Das hat mit der Vorbereitung auf den Praxisalltag überhaupt nichts zu tun. Ähnlich sieht es bei den Naturwissenschaften aus. Wenn sich angehende Physik-, Biologie- oder Chemielehrer gerade in den ersten Semestern mit reinen Physik-, Biologieund Chemiestudenten um Vorlesungsplätze streiten müssen und vor allem auch Inhalte vermittelt bekommen, die sie als Fachlehrer niemals brauchen werden, dann hat auch das mit Praxistauglichkeit des Lehramtsstudiums wenig zu tun. Wir hätten mit einer Pädagogischen Hochschule auch endlich einen zentralen Ort für die Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrer. Unsere Lehrer stehen vor ständig neuen Herausforderungen, auf die sie in ihrem Studium nicht wirklich vorbereitet wurden. Durch die Inklusionspolitik dieser Landesregierung zum Beispiel haben sie es mit immer mehr Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu tun. Auch die zunehmende Digitalisierung stellt sie vor immer neue Herausforderungen, aber auch pädagogisch neue Möglichkeiten. Hierfür fehlt ihnen aber oftmals die nötige Hilfe bzw. Qualifikation, um das auch einzustellen. Schaffen wir also mit einer Pädagogischen Hochschule eine zentrale Anlaufstelle für die Fort- und Weiterbildung für unsere Lehrer. Zusammengefasst bietet die Gründung einer Pädagogischen Hochschule viele Vorteile, Möglichkeiten und Impulse für die Lehreraus-, ‑ fort- und ‑ weiterbildung. Ja, wir hatten in Thüringen bis 1994 in Mühlhausen eine pädagogische Hochschule. Diese hatte einen guten Ruf genossen und ist auch heute noch tief im Bewusstsein vieler Mühlhäuser verankert. Ich denke, dass Mühlhausen auch deswegen einen idealen Standort für eine neue Pädagogische Hochschule darstellen würde. Vor allem aber wäre die Gründung einer Pädagogischen Hochschule auch ein Zeichen an unsere zukünftigen Lehrer und auch ein wichtiges Zeichen der Politik, dass der Lehrermangel mit aller Macht endlich angegangen wird und unser Bildungssystem nicht noch weiter in Mitleidenschaft gerät. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Eine Pädagogische Hochschule für Thüringen: Lehrerberuf aufwerten, Lehramtsstudium attraktiv und praxisnah gestalten!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, und einen Besucher haben wir noch auf der Tribüne, wieder einmal haben wir einen Antrag der AfD vorliegen, der sowohl in der Analyse als auch in den Schlussfolgerungen und Vorschlägen – ich muss leider schon sagen – Lichtjahre von der Realität entfernt ist. Der Lehrermangel in Thüringen ist ein hausgemachtes Problem, heißt es im ersten Satz Ihrer Begründung. Die Kultusministerkonferenz haben Sie zitiert, allerdings nur auszugsweise, sie prognostiziert dazu, dass bundesweit – ich betone noch mal ausdrücklich –, bundesweit, nicht nur in Thüringen – auch für Herrn Jankowski, dessen Horizont nur bis Thüringen geht – rund 25.000 Lehrkräfte fehlen. Andere Prognosen gehen von 40.000 bis zum Jahr 2025 bzw. 85.000 bis zum Jahr 2035 oder sogar von 70.000 fehlenden Lehrkräften aus – bundesweit. Ja, es gibt zu wenig Lehrkräfte. Diese Problemlage macht allen Bundesländern zu schaffen und es ist kein Thüringer Phänomen. Im Antrag der AfD passt der vermeintliche Lösungsvorschlag auch überhaupt nicht auf die Problemlage. Wir haben aktuell zu wenig Fachpersonal. Ihre Antwort lautet: Ja, eine neue Hochschule. Die Problemlösung zeigt Ihr Unwissen über wissenschaftspolitische Abläufe. Die Etablierung einer neuen Hochschule mit Systemakkreditierung und Berufung der Lehrstühle beansprucht Zeit, viel Zeit. Damit kann der Problemlage in keiner Weise Abhilfe geschaffen werden. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz hat kürzlich eine Reihe von zeitlich befristeten Maßnahmen zur Erschließung von Beschäftigungsreserven qualifizierter Lehrkräfte vorgeschlagen. Gegen einige dieser Vorschläge laufen die Lehrerverbände unisono bereits mächtig Sturm. Als Koalitionsfraktionen haben wir unsererseits mit unserem Schulgesetzentwurf bereits Maßnahmen etabliert, welche der Aktualität der Problemlage gerecht werden, wie beispielsweise die Schaffung von Entlastungen durch schulverwaltungs- und pädagogische Assistenzen, die Abschaffung der BLF oder die Aufnahme des Hybridunterrichts ins Schulgesetz. Als rot-rot-grüne Koalition haben wir mit der Drucksache 7/6304 weitere Vorschläge zur Reform der Lehrerbildung insbesondere zur ersten und zweiten Phase jeder schulstufenbezogenen Ausbildung vorgelegt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der AfD ist sowohl in der Problemanalyse als auch in der Lösungsperspektive so obsolet und fehlerhaft, dass er weder einer Diskussion noch einer weiteren Behandlung in Ausschüssen bedarf und einfach abzulehnen ist. Ich möchte noch einen Aspekt hinzufügen: Sie werben um junge Lehrerinnen und Lehrer, die nach Thüringen kommen wollen. Der größte Standortnachteil hier ist die AfD.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Eine Pädagogische Hochschule für Thüringen: Lehrerberuf aufwerten, Lehramtsstudium attraktiv und praxisnah gestalten!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hätte mir ja gewünscht, wenn man einer Dreiviertelstunde Debatte folgt, Herr Jankowski, dass Sie dann auch mal auf die Argumente der Kollegen eingehen, die gegenüber Ihrem Antrag ja doch sehr vernichtend waren. Aber Sie sind halt lieber am Blatt geblieben als hier noch mal zu versuchen, tatsächlich das Wort für die Pädagogischen Hochschulen zu reden. Aber ich muss sagen, Ihr Antrag klingt gut, ja. Lehrerberuf aufwerten, Lehramtsstudium attraktiv und praxisnah gestalten. Das wäre in der Tat auch wirklich wünschenswert, allerdings bietet der Antrag eben – das haben die Kollegen schon gut herausgearbeitet – in keiner Weise einen Lösungsansatz, tatsächlich das Studium für die Thüringer Studierenden im Lehramtsbereich attraktiver und praxisnäher zu gestalten. Vielmehr wird hier die Einrichtung einer pädagogischen Hochschule als Allheilmittel präsentiert. Das ist schlicht falsch – das wurde eben schon von allen Kollegen beschrieben –, denn einen Automatismus, dass eine neue Struktur dazu führt, dass dort dann auch Attraktivität und Praxisnähe entstehen, gibt es nicht. Was es braucht, wären Reformvorschläge für die Ausbildung an den Universitäten. Aber daran fehlt es Ihrem Antrag völlig. Im Antrag steht – das ist durchaus zu begrüßen –: mehr Praxisnähe, bessere Theorie-Praxis-Verzahnung. Sie schreiben, die Rolle der Hochschulen bei der Qualifikation von Seiteneinsteigern muss klarer geregelt werden. Auch dazu debattieren wir gerade mit dem Bildungsministerium, mit dem Wissenschaftsministerium in den Ausschüssen. Da fehlen Sie oftmals in Ihren Beiträgen. Auch fordern Sie, die Weiterbildungen für aktive Lehrer müssen gemeinsam mit den Hochschulen organisiert werden. Ich weiß nicht, ob Sie schon mal so eine Lehrerweiterbildung besucht haben, aber in der Regel kommen da doch die Professoren unserer Universitäten und machen die Weiterbildung gemeinsam mit den Fachleitern des ThILLM. In der Hinsicht ist der Antrag zwar richtig, aber eigentlich nichts Neues. Da Sie ausführen, die Universitäten wären rein theoretische Lehranstalten, empfehle ich Ihnen, reden Sie mal mit den Studierenden in Jena und in Erfurt gerade mit Blick auf das Praxissemester, auf die Fachdidaktikveranstaltungen, auf die erziehungswissenschaftlichen Veranstaltungen, wie viel Theorie-Praxis-Bezug in den Modulkatalogen schon verankert ist. Wir brauchen eine Aufwertung der bestehenden Strukturen statt langwieriger Neugründungen; das ist schon gesagt worden. Wie lange so ein Strukturumbau dauern würde, das hat gerade der Kollege von den Grünen noch mal beschrieben. Mit Blick auf die Entwicklung der Geburten und damit mit Blick auf die sechsjährige Verzögerung, was in unseren Schulen passieren wird, ist aus unserer Sicht sogar das größte Problem gar nicht mehr in der Lehrerbildung zu suchen, leider. Man hätte da – das ist heute auch schon richtig gesagt worden – vor acht Jahren, vor zehn Jahren ansetzen müssen. Wenn man jetzt große Strukturveränderungen macht an den Universitäten, führt das zu Unruhe, aber nicht dazu, dass wir für die Zeit, wo wir jetzt den großen Einstellungsbedarf von über 1.000 Kolleginnen und Kollegen im Jahr haben, etwas retten können. Wir müssen andere Wege gehen – ich komme gleich drauf. Es ist auch schon beschrieben, dass wir uns in Thüringen die Doppelstrukturen nicht leisten können und auch nicht leisten sollten. Das einzige Bundesland, das noch an Pädagogischen Hochschulen in Deutschland festhält, ist BadenWürttemberg – aus einer großen, historischen Tradition heraus. Da ja die AfD immer so in der Vergangenheit verankert ist, bin ich irgendwie auch verwundert, dass Sie nicht erkannt haben, dass die Universität Erfurt eigentlich aus der Pädagogischen Hochschule entstanden ist. Vielleicht hätten Sie sich mal die Mühe machen sollen und sich mal die Studierendenzahlen – gerade der Universität Erfurt – ansehen sollen. Die Hälfte aller Studierenden, die jedes Jahr in Erfurt zu studieren beginnen, sind Lehramtsstudierende. Ihr Vorschlag würde also dazu führen, dass Sie die Universität Erfurt de facto infrage stellen. Meine Damen und Herren, diesen Weg werden wir nicht mitgehen. Wir fordern deshalb, dass das Wissenschaftsministerium in der Tat stärker auf die Universitäten einwirkt und die Universitäten so von manchem Standesdünkel, den sie immer noch pflegen, herunterkommen. Vielleicht, Herr Ministerpräsident – es ist schön, dass Sie heute bei der Debatte da sind –, wäre es gut, wenn Sie mal wirklich Wissenschaftsminister und Bildungsminister zu sich einladen, zu dritt in den Raum und mal mit beiden deutlich reden, wie stark die Verantwortung ist – Sie haben den Platz schon eingenommen, genau –, aber es ist wirklich kein Spaß. Ich habe das Gefühl, dass das Wissenschaftsministerium und das Bildungsministerium hier an vielen Stellen viel zu lange aneinander vorbeiarbeiten – selbst, wenn man sich Kleine Anfragen anschaut, die in den letzten Wochen beantwortet worden sind. Da schreibt das Wissenschaftsministerium, wie toll ein duales Studium ist. Das Bildungsministerium sagt, duales Studium ist toll, das Wissenschaftsministerium tritt deutlich auf die Bremse. Es kann auch nicht sein, Herr Ministerpräsident, dass jedes Jahr 900 junge Leute Grundschullehramt studieren wollen bei uns in Thüringen, aber das Wissenschaftsministerium mit der Universität Erfurt nur 300 Grundschullehrer zulässt. Sie schicken 600 studienwillige junge Leute aus dem Land heraus und dann kommt Rot-Rot-Grün mit einem Gesetzentwurf um die Ecke und will kleine Schulen schließen. Da können Sie von uns eben auch keine Zustimmung erwarten. Ebenso Luxus ist, Frau Staatssekretärin, dass es sich die Universität in Erfurt immer noch leistet, Studierende, die das Grundstudium, also den Bachelor absolviert haben, nicht zum Master zuzulassen, wenn sie eine Note 2,5 und schlechter haben. Warum ist ein Masterabsolvent schlechter, wenn der mit 2,6 oder 2,7 oder 2,8 sein Studium beendet? Warum lassen Sie diese jungen Regelschulstudierenden, diese jungen Berufsschulstudierenden nicht auch für den Masterstudiengang zu? Hier könnte aus unserer Sicht sehr schnell Abhilfe geschaffen werden. Ebenso fordern wir seit Jahren als Fraktion das MINT-Zentrum an der Universität in Jena, wo also gezielt Studierende weiterqualifiziert und ausgebildet werden können, die sich in den Naturwissenschaften später einbringen wollen. Das ist ja oftmals die Kritik, dass man hört, dass die Ansprüche in diesen naturwissenschaftlichen Studiengängen sehr hoch sind. Mit dem MINT-Zentrum könnte man, glaube ich, eine sehr gezielte Lehrerausbildung organisieren. Ein ganz wichtiger Baustein – auch deswegen, Herr Ministerpräsident, wäre es wichtig, sich mal mit Wissenschaftsminister und Bildungsminister hinzusetzen – ist das Riesenproblem der Zeugnisse. Die Universitäten kriegen es nicht hin, ihre Zeugnisse so auszustellen, dass dann tatsächlich die jungen Leute auch im August in den Schuldienst aufgenommen werden. Es kann nicht sein, dass es jetzt im Grundschullehramt wieder so ist, dass die Grundschullehramtsabsolventen drei Monate warten müssen, bis sie dann im November zum Einstellungstermin auch tatsächlich in Thüringen bleiben können. Das führt dazu, dass viele nach Sachsen, nach Niedersachsen, nach Bayern auswandern. Das können wir uns nicht leisten! Sie sehen, meine Damen und Herren, es gibt viele Vorschläge, viele Sachen werden auch seit Monaten, seit Jahren im Ausschuss diskutiert, vieles hat der Landtag auch beschlossen. Vieles wird dann leider von der Landesregierung nicht umgesetzt – leider. Aber der Vorschlag, den die AfD hier vorträgt, der klingt zwar nett und den hört man auf der Straße auch immer gern, auch wenn man mit den Lehrern im Lehrerzimmer redet: Ach, an der Pädagogischen Hochschule, das war früher alles schöner und besser. Aber Sie müssen eben daran denken, dass dieser Vorschlag aus der Zeit gefallen ist, spätestens bei dem Argument, dass Sie die Universität Erfurt damit in Gefahr bringen würden. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Eine Pädagogische Hochschule für Thüringen: Lehrerberuf aufwerten, Lehramtsstudium attraktiv und praxisnah gestalten!
Vielen Dank, Herr Tischner. Damit haben wir aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue in Richtung der Landesregierung. Bitte schön, Frau Staatssekretärin.
Eine Pädagogische Hochschule für Thüringen: Lehrerberuf aufwerten, Lehramtsstudium attraktiv und praxisnah gestalten!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, für die Landesregierung nehme ich zum Antrag der AfD in der Drucksache 7/6579 wie folgt Stellung: Attraktive Studienangebote im Land für die angehenden Lehrerinnen und Lehrer, das ist der Landesregierung ebenso ein wichtiges Anliegen wie den Thüringer Hochschulen, denn nur durch eine attraktive und praxisnahe Lehrerbildung können wir die Lehramtsstudierenden für ihren späteren Beruf qualifizieren und begeistern. Ja, diese qualitativ hochwertige Lehrerbildung ist notwendig, um den Lehrerbedarf auch mittel- und langfristig zu sichern. Aber nein, die Gründung einer neuen Pädagogischen Hochschule würde nicht automatisch zu mehr Lehrerinnen und Lehrern bzw. Studierenden im Lehramt führen. Lassen Sie mich eingangs betonen, dass die Lehrerausbildung in Thüringen einen sehr hohen Stellenwert genießt, sowohl an den Hochschulen als auch im gesamten Land. Die Lehrerbildung ist in Thüringen ein zentrales Thema der Vereinbarung zwischen dem Land und den Hochschulen, insbesondere in der Rahmenvereinbarung V und in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den maßgeblich für die Lehrerbildung verantwortlichen Hochschulen FSU Jena und Universität Erfurt. Auch in der sogenannten Verpflichtungserklärung Thüringens zum Zukunftsvertrag stellt die Lehrerbildung einen Schwerpunkt dar. Dort wird im Schwerpunkt 4 insbesondere das Ziel verfolgt, für die Profilierung der Hochschullandschaft und den Fachkräftebedarf des Landes wichtige Fächergruppen, darunter die Lehramtsstudiengänge, zu unterstützen und für qualitative Verbesserungen zu sorgen. Die Orientierung der fachbezogenen Studienplatzkapazitäten am künftigen Ersatzbedarf der Thüringer Schulen an Lehrkräften ist dabei ein wesentlicher Aspekt. Bereits das Eckpunktepapier – Herr Liebscher hatte schon darauf hingewiesen – der Allianz für Lehrerbildung vom Oktober 2019 machte deutlich, dass ein gemeinsames Interesse des Landes und der Hochschulen an einer zeitgemäßen und bedarfsorientierten Qualifizierung der zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer besteht. Entsprechend entwickeln das Land und die lehrerbildenden Hochschulen die Lehrerbildung in Thüringen substanziell weiter. Die Notwendigkeit einer ständigen Weiterentwicklung der Curricula ergibt sich insbesondere aufgrund der ständig wachsenden Kompetenzanforderungen an eine künftige Lehrkraft. Ich nenne exemplarisch die Themen „Heterogenität“, „Inklusion“, „Digitalisierung“ und „Medienbildung“ sowie „Deutsch als Zweit- und Fremdsprache“, die in den inhaltlichen Säulen der Lehrerbildung – Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und schulpraktische Übungen – zusätzlich zu integrieren sind. Zudem bedarf es der weitern Verzahnung der drei Phasen Studium, Vorbereitungsdienst und Weiterbildung. Die Lehramtsausbildung in Thüringen wird durch das TMWWDG mit Mitteln des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ umfangreich gefördert. Damit ist Thüringen eines von wenigen Bundesländern, die diese Mittel nutzen. Für die aktuellen Maßnahmen an der FSU Jena und der Universität Erfurt, mit denen insbesondere die erfolgreichen Projekte aus dem Bund-Länder-Programm „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ in die Breite ausgerollt werden, wurden 18 Millionen Euro zugesagt. An der FSU Jena werden beispielsweise zur Professionalisierung der Regelschullehrerausbildung drei neue erziehungs- bzw. bildungswissenschaftliche W3-Professuren eingerichtet für die Bereiche „Umgang mit Heterogenität“, „Digitale Kompetenz“ und „Multiprofessionalität“. Dies steht im Zusammenhang mit der in der Ziel- und Leistungsvereinbarung vereinbarten Neugestaltung der Regelschullehrerausbildung, womit dieser Studiengang als letzter in Thüringen auf 300 Leistungspunkte erweitert wird. Zudem werden Poolstellen für zusätzliches Lehrpersonal in Überlastbereichen durch gestiegene Studierendenzahlen in einzelnen Lehramtsfächern finanziert. An der Universität Erfurt wurde die Lehrkapazität in den Bereichen „Grundschule“ und „Förderpädagogik“ bedarfsgerecht erhöht und deren Aufrechterhaltung aktuell gefördert. Zudem erfolgen eine curriculare Stärkung der fachwissenschaftlichen Ausbildung für das Grundschullehramt sowie eine weitere Stärkung der Verbindung von Theorie und Praxis durch den Einsatz von Lernlaboren und neuen Lernformaten für das erfahrungsorientierte, situierte schulpraktische Lernen. Schließlich wird – um das Stichwort der im Antrag genannten neuen Wege in der Lehrerausbildung aufzugreifen – als wichtiges Vorhaben der Fraktionen der Regierungskoalition eine schulstufenbezogene Lehrerausbildung vorgeschlagen, um die Flexibilität des Einsatzes der für die Sekundarstufe ausgebildeten Lehrkräfte zu erhöhen und dem Bedarf der Regelschulen besser gerecht zu werden. Die aktuell an der FSU Jena in Vorbereitung befindliche Neugestaltung der Studiengänge für die Sekundarstufe soll daher bereits entsprechend anschlussfähig ausgestaltet werden. Ich habe Ihnen diese zahlreichen Maßnahmen gerade aufgeführt, weil sie zeigen, dass die federführenden Hochschulen im Land, die FSU Jena und die Universität Erfurt, seit Jahren systematisch und mit viel Einsatz an der ständigen Verbesserung der Lehramtsausbildung arbeiten und damit das Lehramtsstudium attraktiv gestalten. Die mit dem Antrag verbundene Erwartung nach Verknüpfung von Theorie und Praxis in der Lehrerausbildung von Studienbeginn an ist bereits gängige Praxis in den bestehenden lehramtsrelevanten Studiengängen. Kurzum: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, bestehende und erfolgreich wirkende Standorte der Lehrerbildung im Land dadurch zu schwächen, dass man mit viel Geld neue Strukturen schafft. Neuer Strukturen bedarf es aus unserer Sicht nicht. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Eine Pädagogische Hochschule für Thüringen: Lehrerberuf aufwerten, Lehramtsstudium attraktiv und praxisnah gestalten!
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Es wurde die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt. Wer der Überweisung des Antrags der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/6579 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der Gruppe der FDP, der SPD-Fraktion, der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und von Frau Dr. Bergner. Damit ist diese Überweisung nicht bestätigt. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen von Frau Dr. Bergner, der CDU-Fraktion, der Gruppe der FDP, der SPD-Fraktion, der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Damit ist auch dieser Überweisung nicht stattgegeben. Damit ist jetzt über den Antrag an sich abzustimmen. Wir stimmen über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/6579 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die restlichen Stimmen des Hauses. Ich frage trotzdem noch mal nach Enthaltungen. Gibt es keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 15 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6773 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte schön, Herr Dr. Lauerwald.
Verordnung von Pubertätsblockern nur nach fachärztlicher Untersuchung – Keine staatlich finanzierte Werbung
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer am Livestream und der Zuhörer auf der Tribüne, die Entwicklung des Menschen im Zeitraum von der späten Kindheit bis zum vollen Erwachsenensein wird als heranwachsend oder als Adoleszenz bezeichnet. Diese unterscheidet sich qualitativ sowohl von der Kindheit als auch vom Erwachsenenalter. Die Pubertät ist ein Teil der Adoleszenz, in welchem die Entwicklung, der entwicklungspsychologische Verlauf der geschlechtlichen Reifung bis zur Geschlechtsreife im Sinne von Fortpflanzungsfähigkeit führt. Sie ist von zahlreichen einschneidenden physischen und psychischen Veränderungen geprägt. Die Hochphase der Pubertät ist für die Eltern die schwierigste, da sich die Kinder zunehmend verschließen, abnabeln und die Eltern vieles über ihre Kinder nicht mehr wissen. Gerade zur eigenen Gesundheit und zum eigenen Körper sollen wichtige Entscheidungen erst mit der erlangten Reife und Vernunft der Volljährigkeit getroffen werden dürfen. Kinder und Jugendliche sind überfordert, lebensverändernde Maßnahmen mittels Therapien zur Veränderung des Geschlechts zu verstehen. Sie überblicken weder deren Tragweite noch die damit oftmals auftretenden Nebenwirkungen. Die Eingriffe sind irreversibel und wirken das gesamte weitere Leben. Nicht umsonst sind junge Menschen nach Abschluss der Pubertät mit 18 Jahren nicht mehr minderjährig. Sie erlangen erst dann eine gewisse geistige Reife und Lebenserfahrung. In Deutschland ist man erst mit Erreichung der Volljährigkeit voll geschäftsfähig und strafmündig. Eheschließungen sind nur möglich, wenn beide Heiratswillige volljährige sind. Die Möglichkeit zum Wehrdienst beginnt erst mit Vollendung des 18. Lebensjahrs. Auch die UN-Kinderrechtskonvention sieht alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, als Kinder an. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung nehmen diese Gesetze an, um Jugendliche vor den Folgen, vor falschen Entscheidungen zu schützen, die sie in ihrem vollen Umfang und ihren Konsequenzen oft noch nicht überblicken können. Das ist historisch gewachsen und hat seinen guten Hintergrund. Diese Regeln und Gesetze müssen umso mehr bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit gelten. Sie dürfen nicht leichtfertig einer Ideologie der Infragestellung des eigenen Geschlechts geopfert werden. Das darf kein Modethema sein und gehört ausschließlich in die Hände der medizinischen Fachleute und der Familie. Eine empfundene Geschlechtsinkongruenz bzw. Geschlechtsdysphorie in der Adoleszenz ist meist ein vorübergehendes Phänomen. Laut Studien dauert diese nur in 10 bis 20 Prozent an und geht häufig als natürliche Entwicklung in eine Homosexualität über. Dieser Übergang wird dann allerdings durch frühzeitige Hormonbehandlungen leider verhindert. Bei den Pubertätsblockern handelt es sich um Substanzen, die den natürlichen Reifungsprozess anhalten, der im Leben eines jeden Menschen immense somatopsychische Veränderungen mit sich bringt. Hinter dieser Blockade steckt die Idee, Zeit für die Identitätsentwicklungen zu erkaufen, um nicht schon in der Pubertät in eine bestimmte körperliche Entwicklung gedrängt zu werden. Es werden die Entwicklung der Keimdrüsen und die Sekretion von Geschlechtshormonen wie Östrogen und Testosteron und damit die Ausbildung der sekundären Geschlechtsmerkmale verhindert. Die wissenschaftliche Debatte wurde zuletzt immer kontroverser geführt. Länder, die zunächst die Pubertätsblockertherapie nach dem holländischen Modell liberal angewendet haben, wollen diese nicht mehr bei Kindern zulassen. Manche Länder untersagen sie für Kinder mit dieser Indikation oder fordern rigorosere Sicherheitsüberprüfungen. Ärztliche Gremien begründen diese neuen Restriktionen mit noch ungeklärten Zweifeln an der Sicherheit der Therapie und zugleich damit, dass immer mehr Betroffene, die als Kinder die Arzneien erhielten, inzwischen öffentlich und juristisch Klage führen mit der Kritik, sie seien zu rasch und zu leichtfertig auf das Gleis der Geschlechtsangleichung gesetzt worden und würden jetzt unter dem Resultat leiden. Bei einem Meeting der LVR-Uniklinik Essen erläuterte Prof. Dr. Florian Zepf, Leiter der Klinik für Kinderund Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Jena, die medizinische Evidenz zu diesem Thema. Er stellte fest – ich zitiere –, „dass die Datenlage so dünn wie unbefriedigend angesichts der Aufgabe ist, Kinder, Jugendliche und ihre Eltern in puncto Chancen und Risiken dieser Medikamente beraten zu sollen. […] ‚Wann weiß ich, dass der Jugendliche für sich und sein gesamtes Leben das verstanden hat?‘“ Die Situation ist so komplex, dass selbst die Experten kaum klare Handlungsanweisungen aus den Daten ableiten können. Unter diesen Aspekten sollten Entscheidungen zu medikamentösen wie auch operativen Maßnahmen äußerst zurückhaltend bedacht und allein den Fachleuten überlassen bleiben. Es verbietet sich daher erst recht, Minderjährige mittels staatlicher Werbung ideologisch zu bahnen und gesundheitlichen Gefahren auszusetzen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Erzählen Sie einen Blödsinn!)
Verordnung von Pubertätsblockern nur nach fachärztlicher Untersuchung – Keine staatlich finanzierte Werbung
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, also die Rede war schon ziemlich peinlich. Wie oft Sie das Wort „Fachleute“ in den Mund genommen haben und sich offensichtlich nicht die Mühe gemacht haben, mal in die Leitlinien der Fachgesellschaften reinzuschauen, das ist schon eine Schande für einen Arzt, muss ich ganz ehrlich sagen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) In Ihrem Antrag wird beispielsweise auf das Regenbogenportal abgehoben, da würde Werbung gemacht für Geschlechtsangleichung und Pubertätsblocker. Das Einzige, was dieses Portal tut, ist, es schreibt in jugendgerechter Sprache die Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen Fachgesellschaften auf. Das tut es, das stimmt. Und das ist auch genau die Aufgabe. Es geht hier um Aufklärung von Menschen und das in jugendgerechter Sprache. Sie erfüllen also genau ihre Aufgabe. An diesen Leitlinien, Herr Lauerwald, haben zehn medizinische Fachgesellschaften und der Ethikrat mitgearbeitet, zum Beispiel die Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, die Deutsche Gesellschaft für Kinderendokrinologie und ‑ diabetologie, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und noch sieben andere. Der Punkt ist, wir erleben in der internationalen Wissenschaft, in der Medizin gerade – wir haben ihn schon vor zehn Jahren erlebt – einen Paradigmenwechsel. Der bedeutet nämlich nicht, die Geschlechtsdysphorie ist zu therapieren, sondern die Folgen der Geschlechtsdysphorie. Dieser Paradigmenwechsel hat beispielsweise auch mittlerweile in die wissenschaftlich anerkannte medizinische Lehre Eingang gefunden. Das bedeutet – ich zitiere aus einem sehr renommierten, sehr traditionsreichen Lehrbuch, dem Schattauer, der Online-Version, aus einem Artikel von Specht et alii –: „Geschlechtsdysphorie im Kinderund Jugendalter ist geprägt von einem anhaltenden, klinisch relevanten Unbehagen gegenüber dem eigenen biologischen Geschlecht. […] Da die anhaltende Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter häufig mit sozialer Ausgrenzung“ – das meint hier zum Beispiel die AfD – „und psychiatrischen Komorbiditäten wie Depressionen sowie selbstverletzendem und suizidalem Verhalten einhergeht, ist eine adäquate Betreuung der Betroffenen ausgesprochen wichtig. Neben der psychologischen und psychiatrischen Therapie der Begleiterkrankungen können Jugendliche“ – und jetzt hören Sie genau zu – „den internationalen Empfehlungen entsprechend ab dem 12. Lebensjahr bzw. dem Pubertätsstadium 2 – 3 […] mit GnRH-Analoga“, also Pubertätsblockern, „therapiert werden, um damit den wachsenden Stress zu verringern.“, der im Prinzip mit dieser Reife einhergeht. „Ab dem Alter von 16 Jahren können Jugendliche mit gegengeschlechtlichen Hormonen therapiert werden. Eine chirurgische Geschlechtsangleichung ist ab einem Alter von 18 Jahren möglich, die Mastektomie wird häufig sogar schon früher durchgeführt“. – Medizinisches Lehrbuch, Herr Lauerwald! Und wenn Sie genau zugehört haben, das findet sich fast wörtlich in der Begründung Ihres Antrags wieder als zu inkriminierende Maßnahmen. Genau das ist eigentlich peinlich. Hätten Sie die Leitlinien gelesen, wäre uns dieser Antrag erspart geblieben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Sie heben dann in Ihrem Antrag auch noch darauf ab, dass es plötzlich immer mehr werden, die sich solchen Maßnahmen unterziehen und die an Geschlechtsdysphorie leiden würden. Das ist tatsächlich der Fall. Es werden mehr Menschen, die sich dazu äußern. Es gibt dazu eine Untersuchung, auch eine wissenschaftliche Studie von Esther Strittmatter und Martin Holtmann, die führen das auf den medizinisch-psychologischen Paradigmenwechsel zurück, den ich eben schon zitiert habe, aber auch auf einen gesellschaftlichen und rechtlichen Paradigmenwechsel. Ich zitiere jetzt mal – um ein Beispiel zu nennen, das „Journal of health Monitoring“ vom 29.06.2022. Da wird auf Personenstandsänderung und Vornamenänderung abgehoben. Ich zitiere: „Die Zahl dieser jährlichen Anträge stieg von 903 im Jahre 2008 auf 2.687 im Jahr 2020. Dieser Anstieg ist unter anderem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2011 zurückzuführen. Bis zu diesem mussten sich transgeschlechtliche Menschen für eine Personenstandsänderung einer operativen Sterilisation unterziehen.“ Das bedeutet, indem wir gesellschaftlich akzeptieren, dass man sich auch ohne medizinische Maßnahme zu einem anderen Geschlecht bekennen kann, in dem Moment können sich die Menschen bekennen und können genau das auch leben, was sie auch selber empfinden. Und das ist richtig.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Die Zahl derer, die betroffen sind, wird angegeben zwischen 0,018 Prozent – das sind tatsächlich die geschlechtlichen Fehlbildungen – und bis zu 3,8 Prozent im Moment – das sind die Menschen, die wegen einer anhaltenden Geschlechtsdysphorie medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Die Tendenz ist steigend, aber nicht erst neuerdings. Bereits 2008 hat Roth et alii in einer Studie festgestellt, dass die jährliche Prävalenz dieser Geschlechtsdysphorie jedes Jahr um 14 Prozent steigt. Wo führt das hin? Ich kann Ihnen das kurz darstellen. In einer ganz aktuellen Studie vom 24.05.2023 hat die Universität Göttingen veröffentlicht, dass sie 1.000 Gräber aus der Jungsteinzeit und der Bronzezeit, also zwischen 5500 und 1200 vor unserer Zeitrechnung, untersucht haben. Die Gräber waren in Deutschland, Österreich und Italien. Dabei hat man festgestellt, dass etwa 10 Prozent der Menschen, bei denen man das genetische Geschlecht feststellen konnte, nicht mit den Grabbeigaben, die ihrem genetischen Geschlecht entsprochen hätten, sondern mit den gegensätzlichen Grabbeigaben bestattet worden sind, also genetische Frauen mit Waffen, genetische Männer mit Haushaltsgegenständen und Schmuck. Das bedeutet, 10 Prozent. Die durchführende Archäologin Eleonore Pape sagt, die Zahlen sagen uns, dass wir nicht binäre Personen historisch gesehen nicht als Ausnahme von einer Regel betrachten können, wir sollten sie eher als Minderheit begreifen, die unter Umständen formal anerkannt, geschützt oder sogar verehrt werden konnte. Mein letzter Satz an die AfD: Viele von Ihnen haben den aufrechten Gang mittlerweile gelernt. Bleiben Sie in der Evolution da nicht stehen! Versuchen Sie, das intellektuelle, gesellschaftliche und soziale Niveau unserer Steinzeitvorfahren zu erreichen und akzeptieren Sie, dass Menschen sich entwickeln, egal, ob es Ihnen gefällt oder nicht, sondern allein nach ihrer Individualität! Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Verordnung von Pubertätsblockern nur nach fachärztlicher Untersuchung – Keine staatlich finanzierte Werbung
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, bevor ich etwas zur Werbung für Pubertätsblocker sage, möchte ich mal kurz umschreiben, was neben der Geschlechtsreife in der Pubertät im Menschen passiert. Während der Pubertät erfolgt auch ein Umbau des Gehirns. Es entstehen neue Verbindungen zwischen Nervenzellen und andere verschwinden,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Ja, und bei Ihnen sind die ein bisschen komisch verbunden!) und das vor allem in den Hirnlappen, die ein wichtiges Kontrollzentrum für den Menschen darstellen. Auch die Verarbeitung von Emotionen wandert in dieser Zeit zu anderen Hirnarealen. Das alles ist ein extrem komplexer Prozess, der auch dazu führt, dass sich die Eigenständigkeit des Menschen ausbildet.
(Heiterkeit Abg. König-Preuss, DIE LINKE)
Es entsteht eine Mühle der Gefühle. Es wird alles infrage gestellt und es erfolgt eine weitere Stufe der Abnabelung von den Eltern. Dieser Prozess bringt sowohl familiäre als auch gesellschaftliche Konflikte mit sich. Das ist auf den ersten Blick unbequem, aber genau das ist normal und das ist Entwicklung.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Das ist wichtig, dass dieser Prozess genau in diesem Lebensalter stattfindet. Wenn die Gesellschaft Pubertätsblocker propagiert, so hat sie nicht nur die Hemmung der Geschlechtsreife zum Ziel, sondern sie blockiert auch die freie Entwicklung junger Menschen, inklusive des Gehirns. Und das wird propagiert unter jungen Menschen, die nicht reif sind, über die Tragweite dieser Entwicklung zu entscheiden; eben, weil das Gehirn noch nicht ausentwickelt ist.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das tut doch weh! Oder Frau Bergner?) Und das ist Kindeswohlgefährdung. Damit ist das Propagieren von Pubertätsblockern aus meiner Sicht ein massiver Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Hier machen sich die Bundesregierung und das zuständige Ministerium schuldig.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Ich bin auch für Kinderrechte!) In erster Linie sind Eltern für die Entwicklung ihrer Kinder zuständig und nur in zweiter Instanz der Staat. Es mag durchaus Fälle geben, die aus medizinischer Sicht eine derartige Medikamentengabe notwendig machen. Das kann und will ich gar nicht bewerten. Das gehört in die Hände von Fachkräften,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Deswegen machen das ja auch Mediziner!) die sich sicher verantwortungsbewusst gemeinsam mit den Eltern des kranken Kindes entscheiden.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Ist
ja nicht so, dass jeder in der Grundschule so eine Packung bekommt!) Das sind aber Ausnahmefälle und nicht die Normalität. Das bedarf keines derartigen Raums in der öffentlichen Diskussion.
(Unruhe DIE LINKE)
Wenn auf dem Online-Informationsportal der Bundesregierung zur gleichgeschlechtlichen Lebensweise und geschlechtlichen Vielfalt regelrechte Werbung unter dem Deckmantel der Aufklärung für solche Pubertätsblocker geschaltet wird, ist das übergriffig und kindeswohlgefährdend.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: So ein
Blödsinn!) Auch hier möchte ich noch mal betonen: Bei der Mehrzahl der Menschen ist das Geschlecht klar und zwei Geschlechter sind zur Fortpflanzung und für das Überleben der Menschen erforderlich.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Oder künstlich!) Ausnahmen wie Homosexualität, Transsexualität dürfen nicht zur Ausgrenzung führen. Sie müssen gesellschaftlich akzeptiert sein, gehören aber nicht in den Mittelpunkt der öffentlich gesellschaftlichen Auseinandersetzung und schon gar nicht in die sogenannte Aufklärung der Kinder. Wie bei so vielen Themen scheint mir auch hier nicht nur der Wertemaßstab verloren gegangen zu sein, sondern auch die Akzeptanz von Naturgesetzen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Verordnung von Pubertätsblockern nur nach fachärztlicher Untersuchung – Keine staatlich finanzierte Werbung
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, vom Kollegen Hartung ist schon eine ganze Reihe von wesentlichen Aspekten angesprochen worden, deswegen will ich mich gar nicht groß auf die medizinische Ebene konzentrieren, sondern will vielleicht noch einige andere Dinge ansprechen, die diesen Antrag so unfassbar unseriös machen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Denn, sehr geehrte Damen und Herren hier im Plenum, die Anträge der AfD lassen sich inzwischen mit Songtexten der „Prinzen“ beschreiben:
(Beifall Gruppe der FDP)
„Es ist alles nur geklaut und gestohlen und gezogen und geraubt.“ Wie auch die „Prinzen“ denken Sie vielleicht,
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Jetzt
habe ich einen Ohrwurm!) „doch das weiß ich nur ganz allein“. Aber dem ist nicht so, diese Frechheiten fallen, glaube ich, nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern auf. Ich sage es frei heraus: Wir werden Ihren Antrag ablehnen, denn Sie geben dem Antrag den klangvollen Namen „Verordnung von Pubertätsblockern nur nach fachärztlicher Untersuchung – Keine staatlich finanzierte Werbung“, ganz als läge es überhaupt in unserer Macht, darüber hier im Landtag zu befinden.
(Beifall SPD)
Sie wissen darum, denn Sie reichen auf Bundesebene und Landesebene den gleichen Antrag ein, so als gehen Sie davon aus, dass Ihre Wähler den Unterschied der Ebenen ohnehin nicht kennen und den Weg zu den offiziellen Informationen der Landtags- und Bundestagsdokumentation eh nicht finden werden. Diesem Ansatz und diesem indirekten Vorwurf an die Bürgerinnen und Bürger, sie seien dumm, will ich gern hier im Plenum mal widersprechen. Sie bedienen sich auch in diesem Antrag alarmistischen Vokabulars, spalten und zeichnen scharfe Feindbilder gegen Minderheiten auf. Das wurde schon entsprechend aufgezeigt. Demgegenüber will ich kurz noch ausführen, in tatsächlich sachlicher Aufklärungsarbeit hat die CDU/ CSU-Fraktion auf Bundesebene – und da gehört dieses Thema, ich will es noch mal kurz erwähnen, nämlich auch hin – am 19.10. letzten Jahres – und das ist mehr als ein Monat vor Einreichung des AfD-Antrags hier im Landtag – eine Mündliche Anfrage gestellt. Nachgefragt wurde, aus welchen Gründen das Regenbogenportal, eine Informationsplattform für die LSBTIQ-Community in leichter Sprache, für die Einnahme von Pubertätsblockern wirbt und wie der Fall aufgearbeitet wird – eine sachliche Mündliche Anfrage. Natürlich darf es keine derartige Werbung geben, die der Gesunderhaltung von Kindern und Jugendlichen entgegenstünde. Ich glaube, da wird es hier im Hohen Haus auch keinen Widerspruch geben. Völlig zu Recht entscheiden Fachärzte auch weiterhin darüber, ob Kindern und Jugendlichen bedenkenlos die Einnahme von Pubertätsblockern gewährt werden kann. Es handelt sich auch um eine Frage der Zurechnungsfähigkeit. Zur Erinnerung: Selbst in Fragen von visuellen Veränderungen des Körpers durch Tätowierungen gibt es eine Altersgrenze von 16 Jahren, da davon ausgegangen wird, dass die Folgen dieser Entscheidung vorher noch nicht in Gänze abgeschätzt werden können. Ganz ehrlich, mich ärgert dieser unausgegorene und offensichtlich nicht um konstruktive Lösung bemühte AfD-Antrag. Wir sprechen hier – das will ich noch mal ganz besonders betonen – über ein äußerst sensibles Thema. Es geht um die Identität von Menschen und deren Selbstverständnis. Wie kann man glauben, über dieses Thema in derart unsensibler Art sprechen zu können? Wie kann man glauben, dieses alarmistische Vokabular verwenden zu dürfen und – ich ahne es schon – später auch im Netz darüber hetzen zu können? Ich ertrage das ehrlicherweise kaum, weil Sie statt Verständnis für unterschiedliche Positionen – ich glaube, das brauchen wir bei diesem Thema ganz besonders – nur Hass, Hetze und Vorurteile schüren. Der Kollege der AfD hat es ja erneut bewiesen. Dabei haben wir, das will ich abschließend noch sagen, hier im Haus grundlegendere Themen zu lösen, genügend Zukunftsthemen sammeln Staub an, gerade auf Landesebene, wo dieser Antrag vor allem deren Lösung behindert, und daran machen Sie sich leider mitschuldig, werte AfD. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Verordnung von Pubertätsblockern nur nach fachärztlicher Untersuchung – Keine staatlich finanzierte Werbung
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, ich komme zurück auf die sachliche Ebene.
(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Es gibt kaum einen Bereich in der Medizin, in dem innerhalb des letzten Jahrzehnts ein so eklatanter Prävalenzanstieg zu beobachten war, wie bei Störungen der geschlechtlichen Identität, das heißt, Zweifel am eigenen biologischen Geschlecht.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Weil die Leute es dürfen!) Hören Sie doch einfach mal zu, Sie haben doch eh Ihre eigene Meinung. In vielen Ländern der westlichen Welt sind ab dem Jahr 2000 Prävalenzanstiege von mehr als 1.000 Prozent zu verzeichnen. Die Zunahme der registrierten Minderjährigen, die eine Behandlung suchten, betrug in einzelnen Zentren sogar bis zu 4.500 Prozent innerhalb eines Jahrzehnts. Zu 80 Prozent sind es Mädchen, die sich in einen Jungen verwandeln lassen möchten. Allein die Anzahl der Mastektomien, also Brustamputationen, zum Angleichen der äußeren Erscheinungen hat sich einer jüngsten US-Studie zufolge zwischen 2013 und 2020 verdreizehnfacht, vorgenommen bei Mädchen im Alter ab 12 bis 17 Jahren. Als einer der Gründe für diesen ungewöhnlichen Anstieg in Sachen Geschlechtsinkongruenzgefühl wurde eine zunehmende Berichterstattung in öffentlichen Medien über Transgenderpersonen und genderdiverse Kinder und Jugendliche identifiziert. Diese überraschend
Verordnung von Pubertätsblockern nur nach fachärztlicher Untersuchung – Keine staatlich finanzierte Werbung
Am Ende, wenn ich fertig bin. Medizinische Experten beschreiben den jüngsten Boom, der insbesondere unter Mädchen grassierenden, plötzlichen Abwendungen vom eigenen Geschlecht als „Rapid-onset gender dysphoria“. Hinter etlichen Transitionswünschen stecken auch die Schwierigkeiten, sich der eigenen Homosexualität zu stellen.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das ist einfach falsch!) Psychiater stellen fest, dass Transidentität zunehmend in Lebenskrisen als Selbstdiagnose gewählt wird. Viele Patienten hoffen, dass körperverändernde Maßnahmen ein Wundermittel für ihre Lebensprobleme darstellen. Differenzialdiagnostisch sind unbedingt fachärztlich psychiatrische Erkrankungen auszuschließen. Denn kombiniert mit etlichen Transitionswünschen verbergen sich Depressionen, Angsterkrankungen und Autismus. In diesem Kontext ist es fatal, dass die Bundesregierung auf ihrem Online-Informationsportal namens „Regenbogenportal“ einseitig in unverantwortlicher Weise Propaganda zu diesen medizinischen Eingriffen ausübt. Schauen wir weg von einer woken Ideologie der Transformation der Geschlechter junger Menschen hin zu der medizinisch-wissenschaftlichen Studienlage. Die fundierteste Grundlage ist der internationale NICE-Report von 2021, welcher 525 Studien auswertete. Das Fazit: Bedeutsame positive Effekte einer Therapie mit Pubertätsblockern waren rar. Hinsichtlich der psychischen Gesundheit wurde die Depressivität der behandelten Jugendlichen nicht, aber deren Angst und Wut reduziert. Die Lebensqualität konnte ebenfalls nicht beeinflusst werden. Es gab keinen Einfluss auf das Körperbild und die Zufriedenheit mit späteren operativen Eingriffen. Der klinische Wert sei fraglich und der Grad der Evidenz ist sehr gering. Abschließend noch ein Wort zu Risiken und Nebenwirkungen: Eine Therapie mit Pubertätsblockern verzögert in der kritischen Wachstumsphase im Körper die Knochendichtezunahme. Das verstärkt sich noch, wenn sich meist eine Therapie mit Geschlechtshormonen anschließt. Eine weitere Folge der Therapie mit Geschlechtshormonen ist immer der Verlust der reproduktiven Fähigkeiten, das heißt, es können nie mehr Kinder gezeugt werden bzw. es kann keine Schwangerschaft mehr entstehen. Schon bei Beginn der Therapie nehmen vor allem Mädchen an Gewicht zu und Jungen haben ein erhöhtes Risiko an Diabetes mellitus zu erkranken. Des Weiteren wird auf negative Einflüsse der psychosozial kognitiven Entwicklung hingewiesen. Die weiße Hirnsubstanz, sie dient unter anderem der schnelleren neuronalen Signalverarbeitung, ist vermindert. Das hatte einen negativen Einfluss auf das Arbeitsgedächtnis. Eine massive Einschränkung der Lebensqualität entsteht durch sexuelle Funktionseinschränkungen nach diesen geschlechtsangleichenden Therapien. Das tabuisierte Problem ist die Anorgasmie. Die Datenlage dabei ist erdrückend. Psychisches Leid entsteht oftmals, wenn die Betroffenen realisieren, dass die erfolgten Therapien unumkehrbar sind. Es mehren sich Stimmen aus der Wissenschaft, Pubertätsblocker nur noch im Rahmen von Studien zu verabreichen. Werte Landesregierung, wirken Sie im Bundesrat darauf hin, dass nur medizinischer Sachverstand die Grundlage jeglicher Maßnahmen sein kann. Die Therapie mit Pubertätsblockern gegen geschlechtliche Hormone und vergleichbare Medikamente und geschlechtsverändernde chirurgische Eingriffe an nicht einwilligungsfähigen Kindern müssen untersagt werden. Staatlich finanzierte Werbung für medikamentöse oder operative Geschlechtsumwandungen, Werbung, die diesen Hype befeuert und die junge Menschen verunsichert und verführt, ist sofort zu beenden. Starten Sie in Thüringen eine Aufklärungskampagne, die einerseits Minderjährige und junge Erwachsene über die in der Regel vorübergehende physiologische Geschlechtsdysphorie in der Pubertät informiert und die andererseits über die physischen Konsequenzen geschlechtsangleichender Maßnahmen insbesondere über irreversible Folgen solcher medizinischen Eingriffe sachlich und ausgewogen informiert. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Verordnung von Pubertätsblockern nur nach fachärztlicher Untersuchung – Keine staatlich finanzierte Werbung
Jetzt sind es schon drei, wenn ich darf. Also die erste war: Sie sagten, in der westlichen Welt gibt es den Anstieg. Wissen Sie, dass der Anstieg in China seit den veränderten internationalen Vorgaben, die übrigens verbindlich sind, der höchste Anstieg weltweit ist, danach gefolgt von Singapur? Das hat nichts mit westlicher Welt zu tun. Ist Ihnen das bekannt? Erstens. Zweitens: Ist Ihnen bekannt, dass die Leitlinien, aus denen ich zitiert habe, für Mediziner verbindlich sind? Das heißt, wenn Sie auffordern, dass die Mediziner keine Pubertätsblocker mehr verordnen, dann fordern Sie sie zum Rechtsbruch auf und machen sie gegebenenfalls haftbar. Das müssten Sie als Arzt wissen. Wissen Sie das? Drittens: Sie haben eine Studie zitiert. Es gibt eine sehr große amerikanische Studie, die sagt, die allermeisten Leiden derer, die unter einer fortdauernden Geschlechtsdysphorie leiden, kommen nicht aus der Behandlung. 80 Prozent der Leiden kommen aus der Reaktion ihres Umfelds. Das ist eine Studie mit mehr als 20.000 Teilnehmern weltweit. Ist Ihnen das bekannt?
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Verordnung von Pubertätsblockern nur nach fachärztlicher Untersuchung – Keine staatlich finanzierte Werbung
Mir ist bekannt, dass natürlich auch die östliche Welt immer auch ihre Lebensverhältnisse der westlichen Welt angleicht und diese Entwicklung ja auch stattfindet. Das ist der erste Punkt.
(Heiterkeit DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Beier, DIE LINKE: So ein
Quatsch!)
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Mein Gott!) Der zweite Punkt: Da liegen Sie völlig falsch. Der Name sagt schon, Leitlinien sind Leitlinien und keine Vorschriften. Und jeder Arzt, der nach Leitlinien Medizin betreibt, hat immer noch die Wahlfreiheit, weil jeder Patient anders ist, individuell zu entscheiden, welche Diagnostik und Therapie jeder Patient erhält. Darum heißt es auch Leitlinie. Das wollte ich Ihnen noch mal ans Herz legen.
(Beifall AfD)
Wenn Sie hier solche Behauptungen aufstellen und dann noch abfällige Bemerkungen brauchen, dann sollte es wirklich auf sachlicher Ebene bleiben,
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Das ist
lächerlich, Herr Lauerwald!) damit wir auch auf entsprechendem Niveau weiterdiskutieren können und uns hier nicht gegenseitig beschimpfen müssen.
(Beifall AfD)
Verordnung von Pubertätsblockern nur nach fachärztlicher Untersuchung – Keine staatlich finanzierte Werbung
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will mich ganz eng an den Antrag der AfD halten. Sie fordern, dass es keine staatlich finanzierte Werbung für Pubertätsblocker gibt. Die gibt es auch nicht. Sie fordern, dass die Verordnung von Pubertätsblockern nur nach fachärztlicher Untersuchung und mit fachärztlicher Begleitung begleitet vonstattengeht. Das ist die aktuelle Rechtslage. Insofern ist Ihr Antrag gegenstandslos. Vielen Dank.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Verordnung von Pubertätsblockern nur nach fachärztlicher Untersuchung – Keine staatlich finanzierte Werbung
Vielen Dank, Herr Präsident. Sie kriegen keine biologische Erklärung. Ich habe nur selten in diesem Raum ein so unterirdisches Niveau erlebt wie bei diesem Thema – von Ihnen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das stimmt für Sie!) Von Ihnen!
(Beifall AfD)
Gucken Sie sich eigentlich selbst im Spiegel mal an, was Sie hier loslassen? Wir stellen alle fest, es ist ein sensibles Thema. Wenn Sie es unbedingt sachlich wollen, es gibt eine große europäische Studie, Niederlande, von Aschemann und Goren, die belegt, dass nach der Behandlung bei Männern eine 50-prozentige Steigerung zu Selbstmord da ist. Darüber machen Sie sich alle lächerlich? Schämen Sie sich nicht?
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Blei-
ben Sie mal lieber bei Umwelt!)
Verordnung von Pubertätsblockern nur nach fachärztlicher Untersuchung – Keine staatlich finanzierte Werbung
Vielen Dank, Frau Hoffmann. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt wirklich nicht mehr. Ich schaue noch in Richtung Landesregierung. Dann, Frau Ministerin Karawanskij, haben Sie das Wort.
(Unruhe im Hause)
Meine Damen und Herren, jetzt hat Frau Ministerin Karawanskij das Wort. Das ist wie gestern, da hat wieder jemand einen Clown gefrühstückt.
(Unruhe im Hause)
Meine Damen und Herren, Frau Ministerin Karawanskij hat das Wort.
Verordnung von Pubertätsblockern nur nach fachärztlicher Untersuchung – Keine staatlich finanzierte Werbung
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es gab jetzt auch schon einige Diskussionen. Ich möchte durchaus noch mal für die Landesregierung zu dem Antrag Stellung nehmen. Die Therapie und auch die pharmazeutische Betreuung von transgeschlechtlichen Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, ist außerordentlich komplex und lässt sich, glaube ich, nicht nur auf einen Strang zurückführen. Die im Antrag der AfD verwendeten Begriffe „Geschlechtsinkongruenz“ oder „Geschlechtsdysphorie“ werden in dem in Deutschland geltenden Diagnosesystem als Störung der Geschlechtsidentität des Kindesalters bzw. im Jugendalter als psychische und Verhaltensstörung in Verbindung mit der sexuellen Entwicklung und Orientierung klassifiziert. Diese sind definiert durch ein anhaltendes Unbehagen bezogen auf das Geburtsgeschlecht und den Wunsch, als Angehöriger des anderen Geschlechts zu leben; oftmals verbunden mit dem Wunsch nach einer operativen oder hormonellen Geschlechtsangleichung. Aber um das jetzt hier klarzustellen: Die Einnahme von Pubertätsblockern ist nicht automatisch mit einem operativen Eingriff verbunden. Vielmehr soll damit Zeit verbunden werden, damit eine solch weitreichende Entscheidung eben nicht leichtfertig oder – wie es auch im Antrag beschrieben ist – aus einer Laune heraus getroffen wird. Dies versucht die AfD hier darzustellen. Menschen, die sich mit dem sogenannten falschen Geschlecht geboren fühlen, erleben meist einen sehr hohen psychischen Leidensdruck, sind leider auch in der heutigen Zeit noch vielfach von gesellschaftlicher Ausgrenzung betroffen. Das betrifft alle Altersgruppen, gerade auch Kinder und Jugendliche, die kurz vor dem Erwachsenwerden stehen. Meine Damen und Herren, ein pauschales Verbot von therapeutischen Maßnahmen – so wie die AfDFraktion das hier mit ihrem Antrag fordert – hilft wirklich niemandem.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es produziert das Gegenteil. Es verstärkt nämlich den ohnehin schon enormen Leidensdruck dieser Menschen zusätzlich. Selbstverständlich bedarf es in allen Fällen einer intensiven fachärztlichen Betreuung. Die Diagnostik und die Therapie der Geschlechtsdysphorie und Geschlechtsidentitätsstörung sind daher stringent geregelt. Das ist eine Regelung und eine Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, wonach entsprechend gehandelt wird. Als Voraussetzung für eine medizinische Behandlung mit Pubertätsblockern nennt die Leitlinie unter anderem eine Diagnosestellung durch einen mit Geschlechtsidentitätsstörungen erfahrenen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, eine hohe Diagnosesicherheit, eine Indikationsentscheidung im multiprofessionellen Team, eine langfristig angelegte begleitende Einzelpsychotherapie sowie den Ausschluss schwerer, die Behandlung beeinflussender psychosoziale Probleme. Für die im AfD-Antrag angeführte Behauptung, dass Informationskampagnen wie das „Regenbogenportal“ der Bundesregierung das vorübergehende Erleben von Geschlechtsinkongruenzen bei Kindern und Jugendlichen befördern, gibt es keine empirischen Belege. Ich weiß nicht, ob Sie sich die Webseite angeschaut haben, es ist da auch überhaupt nicht dargestellt. Es lohnt sich vielleicht, auch mal reinzuschauen. Vor allem aber lassen sich keine Hinweise dafür finden, dass die mediale Präsenz des Themas den den geschilderten Leitlinien gemäßen ausführlichen Prozess der Diagnostik und Indikationsstellung beeinträchtigt und damit zu einem Anstieg nicht indizierter medizinischer geschlechtsangleichender Behandlungen führt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Zusammenfassend spricht die Datenlage statt für ein Verbot von geschlechtsangleichenden medizinischen Behandlungen bei Geschlechtsdysphorie für eine individualisierte medizinische, psychiatrische und psychologische Diagnostik und Behandlung, genauso wie es die aktuellen Behandlungsleitlinien bereits vorschreiben. Aber natürlich brauchen wir weiterhin Forschung und mehr Datenlagen, um das sowohl besser zu behandeln bzw. zu betreuen als auch natürlich in der Gesellschaft zu implementieren bzw. damit gesellschaftlich umzugehen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Verordnung von Pubertätsblockern nur nach fachärztlicher Untersuchung – Keine staatlich finanzierte Werbung
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen und diejenigen, die zuschauen, ich stehe hier vorn, um die von der AfD verbreiteten Fake News richtigzustellen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die Abgeordnete von der AfD, die zuletzt gesprochen hatte,
(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Frau Hoff-
mann!) hatte erklärt, dass es eine Studie gebe, aus der hervorgeht, dass das Suizidrisiko von Menschen, die die Transition durchgemacht haben, danach um 50 Prozent steigen würde. Das sind rechte Fake News.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Hoffmann, AfD: Bei Män-
nern!) Das sind grundsätzlich rechte Fake News und wir haben ja glücklicherweise in Deutschland mittlerweile Faktenchecker
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD)
wie unter anderem CORRECTIV. Und CORRECTIV hat sich genau diese Behauptung, die durch einen rechten Blogger verbreitet wurde, der in den vergangenen Jahren auch schon mit Islamophobie, mit rechter rassistischer Hetze und Ähnlichem mehr in Erscheinung getreten ist, angeschaut und Kontakt zu den Erstellern der Studie aufgenommen. Ich zitiere jetzt aus dem Beitrag: „Die Studienergebnisse wurden falsch interpretiert, wie uns Noah Adams und Maaya Hitomi, die die Studie mitverfasst haben, auf Anfrage bestätigten. Die Studie lässt keine Rückschlüsse darüber zu, ob eine Transperson vor oder nach ihrer Transition mehr Suizidgedanken hatte oder versucht habe, Suizid zu begehen.“ Das heißt, Sie haben hier nicht nur falsche Zahlen verbreitet, Sie haben komplette Falschinformationen verbreitet und das ist, wie die Kolleginnen aller demokratischen Fraktionen erklärt haben,
(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Lügen
nennt man das!) Teil der Hetze gegen Transpersonen, die dann auch in Gewalt gegen diese mündet. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Verordnung von Pubertätsblockern nur nach fachärztlicher Untersuchung – Keine staatlich finanzierte Werbung
Vielen Dank, Frau König-Preuss. Herr Abgeordneter Möller, für den Satz „Sie hat bestimmt gerade einen Blocker genommen“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. Wer war es dann oder was war dann der Satz?
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Das, was
Herr Möller gesagt haben soll, habe ich gesagt!) Herr Czuppon, das ehrt Sie, dass Sie dazu stehen. Dann kriegen Sie aber trotzdem den Ordnungsruf. Dann habe ich das einfach von der Akustik her falsch wahrgenommen. Entschuldigung, Herr Möller. Jetzt sind es tatsächlich keine Wortmeldungen mehr. Jetzt müssen wir mal kurz gucken, wie viel Zeit Sie noch haben. 10 Sekunden, Herr Dr. Lauerwald. Sie verzichten auf die 10 Sekunden, das verstehe ich. Damit kommen wir jetzt zu den Abstimmungen. War Ausschussüberweisung beantragt? Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer der Überweisung der Drucksache 7/6773 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von Frau Dr. Bergner und von der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind alle übrigen Stimmen im Hause. Enthaltungen frage ich noch ab. Gibt es keine. Damit ist die Überweisung nicht erfolgt. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/6773. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfDFraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Linken, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Enthaltungen? Frau Dr. Bergner. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, die Parlamentarischen Geschäftsführer sind übereingekommen, mit Blick auf den jetzt noch zu gründenden Untersuchungsausschuss heute keinen weiteren Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen. Ich nutze die Gelegenheit, auch in Ihrem Namen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung einen herzlichen Dank für die Arbeit, die sie bis zur Sommerpause für uns gemacht haben, zu übermitteln.
(Beifall im Hause)
Bevor ich die letzte Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause schließe, möchte ich Ihnen eine gute, erholsame Zeit mit viel Sonne, vielen Begegnungen, vielen neuen Eindrücken und der Gelegenheit wünschen, Schaffenskraft für die zweite Jahreshälfte zu sammeln. Die nächsten planmäßigen Plenarsitzungen sind für den 13., 14. und 15. September 2023 vorgesehen. Ich persönlich bedanke mich auch noch mal für das manchmal streitbare, aber trotzdem gute Miteinander, wünsche Ihnen eine schöne Sommerpause. Bitte denken Sie an die Sitzung jetzt im Anschluss. Die Sitzung ist geschlossen.
(Beifall im Hause)