Laura Wahl
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, alle 5 Minuten wählt in Deutschland eine Frau den Notruf wegen häuslicher Gewalt. Häusliche Gewalt findet in allen gesellschaftlichen Schichten, Altersklassen und Milieus gleichermaßen statt. Gewalt, die vom Partner oder Ex-Partner ausgeht, ist damit für Frauen nach wie vor die größte Gefahr für ihre Sicherheit. Die Istanbul-Konvention – die europäische Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – verpflichtet Mitgliedstaaten, Unterstützungsnetzwerke gegen Gewalt und Schutzeinrichtungen auskömmlich zu finanzieren und bereitzustellen. Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir als Freistaat einen wichtigen Schritt voran. Die Finanzierung und Ausstattung von Schutzeinrichtungen gegen häusliche Gewalt sollen wesentlich verbessert werden. Dafür haben die Fraktionen von Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes“ erarbeitet und eingereicht. Dieser liegt Ihnen in der Drucksache 7/8244 nun vor. Der Titel ist wie so oft bei solchen Vorhaben etwas sperrig, aber er bringt auf den Punkt, was wir mit diesem Gesetz wollen. Künftig soll der Freistaat die angemessenen Kosten für die Schutzeinrichtungen für von häuslicher Gewalt betroffene Menschen vollumfänglich übernehmen. Thüringen wird damit der Verpflichtung aus den Artikeln 22 und 23 der Istanbul-Konvention gerecht. Danach verpflichtet sich der Freistaat, geeignete, leicht zugängliche Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl bereitzustellen. Dabei wird die angemessene geografische Verteilung ebenso verankert wie die ausreichende Bereitstellung der finanziellen Ressourcen für die angemessenen Personal- und Sachausstattungen. Bislang wurden die Thüringer Frauenhäuser und Schutzeinrichtungen durch eine sehr unzureichende Mischfinanzierung bezuschusst. Die Verantwortung für die Einrichtungen lag in den Händen der Kommunen. Das wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geändert. Künftig soll die Finanzierung gänzlich vom Freistaat übernommen werden. Ganz konkret heißt das auch, dass künftig in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eine Schutzeinrichtung mit ausreichend Betten nach dem Schlüssel der Istanbul-Konvention vorgesehen ist. Dieser schreibt vor, dass pro 10.000 Einwohnenden in den Gebietskörperschaften ein Frauenhausplatz plus 1,5 Plätze für Kinder – die sogenannten Familienplätze – zur Verfügung stehen sollen. Für Thüringen fehlen derzeit nach diesem Schlüssel über 100 Plätze in den Einrichtungen – gar nicht zu reden von den Mitteln für ausreichend Personal- und Sachaufwendungen. Mit der Aufstockung beseitigen wir einerseits die weißen Flecken und erreichen, dass Menschen auch in weiter von ihrem Wohnort entfernten Landkreisen oder Städten Aufnahme finden können. Um allen Menschen Zugang in Not zu ermöglichen, haben wir auch die Einrichtung mindestens einer barrierefreien Männerschutzwohnung im Gesetz aufgenommen. Um in den Einrichtungen gut betreut zu werden und das Personal zu entlasten, sieht der Gesetzentwurf einen festgelegten Personalschlüssel für Fachkräfte zur Betreuung und Unterstützung der Zufluchtsuchenden vor. Dieser richtet sich nach der Anzahl der vorzuhaltenden Plätze. Dazu kommen angemessene Vorgaben für die Einrichtungsleitung, Hauswirtschafts- und Verwaltungstätigkeit sowie für Präventions-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit. Mit bedacht haben wir auch die Notwendigkeit von Personaläquivalenten für die mobile und ambulante Beratung und die angemessene Pauschale für 24-Stunden-Rufbereitschaften. Wichtig war uns außerdem, auch die Grundlagen für die Förderung von Interventionsstellen zu präzisieren und die weitere Förderung von Frauenzentren wie bisher auch schon im Gesetz zu verankern. Die einzelnen Vorschriften treten aus fachlichen Gründen nach einem zeitlich differenzierten Stufenverfahren in Kraft. So entstehen keine Regelungslücken und diese Lösung trägt dem Bestandsschutz und der Weiterentwicklung der Thüringer Schutzeinrichtungen Rechnung. Ziel des Gesetzes ist es, in Thüringen genügend temporäre Zufluchtsorte für von häuslicher Gewalt betroffene Menschen zu schaffen, die angemessen, verlässlich und ausreichend finanziert werden. Deswegen hoffen wir angesichts dieses wichtigen Themas auf eine konstruktive und sachliche Beratung in diesem Kreis. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
