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Laura Wahl

GRÜNE 07.07.2023 Sitzungen 7/115

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die erschreckend hohen Zahlen zu häuslicher Gewalt sind uns bekannt. Herr Montag hat sie auch gerade noch mal genannt. Doch wenn man dann Schicksale hinter den Fällen kennenlernt, erkennt man erst richtig, warum es so wichtig ist, dass dieses sicherheitspolitische Thema wirklich ganz oben auf der politischen Agenda steht. Als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben wir uns in den letzten Jahren in mehreren Veranstaltungen und Kongressen intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Das weitet den Blick, dass eben nicht nur die Gewalttat selbst einen massiven Einschnitt in das Leben von Betroffenen bedeutet, sondern dass dann zum Beispiel sehr schnell bei vielen Frauen Angst dazukommen muss oder ‑ kommt, dass das Kind weggenommen wird oder dass man als Betroffene nicht nur mit der emotional belastenden Situation zurechtkommen muss, sondern sich in vielen Fällen auch noch mit Geldproblemen herumschlagen muss. Wenn man hier kein großes Polster hat, bedeutet das einen ungemein hohen zusätzlichen Stress. Für eine Betroffene von Stalking-Gewalt bedeutete dies in den letzten Jahren unter anderem Reparaturkosten für Sachbeschädigungen im Wert von über 20.000 Euro, Anwaltskosten von über 7.000 Euro, und wenn du es dann aus deiner Wohnung raus in ein sicheres Frauenhaus schaffst, kostet auch das Geld, möglicherweise für die alte Wohnung oder wie bei ihr zum Beispiel auch für so etwas Banales wie Unterbringungskosten für den Hund im Tierheim, weil dieser eben nicht mit ins Frauenhaus konnte. Für die Unterbringung im Frauenhaus wird ein Tagessatz nötig. Das sind in der Regel zwar meist nur 10 bis 15 Euro pro Person, aber mit zwei, drei Kindern werden das eben schnell über 1.000 zusätzliche Euro im Monat. Anhand solcher Leidensgeschichten wird deutlich, warum wir die Frauenhausfinanzierung novellieren müssen. Der Kern dieser Neuregelung ist: Das Land Thüringen hält künftig in eigener Verantwortung Einrichtungen zum Schutz und zur Hilfe für von geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt betroffene Menschen vor und für die in ihrer Obhut befindlichen Kinder. Mit einer umfassenden Finanzierung der Frauenhäuser wollen wir sicherstellen, dass die Aufnahme in ein Frauenhaus allen Betroffenen offensteht und eben kein Thema des Geldbeutels mehr ist. Zum Hintergrund, Frau Meißner, warum da noch so Begriffe wie „Gender-Mainstreaming“ drinstehen: Das liegt daran, dass es bisher auch schon ein Chancengleichheitsfördergesetz gibt, wir dieses genommen und im Bereich des Gewaltschutzes novelliert haben, aber alle anderen Regelungen, die sich in den letzten Jahren bewährt zu haben scheinen, genauso belassen haben, um hier eben keine Änderungen vorzunehmen. Diese Änderung ist erfolgt. Was ich ganz klar zurückweisen möchte, ist, dass wir Gewaltschutz damit verwässert hätten, denn ich glaube, das ist eine umfassende Novellierung, die in den ganz vielen Bereichen wirklich wichtige Verbesserungen angeht. Dass dies notwendig ist, zeigt die jetzige Situation der Frauenhäuser und Schutzeinrichtungen, denn in Thüringen fehlen mehr als 100 Frauenhausplätze. Manche Kommunen haben gleich gar keine solche Einrichtung und kaufen sich sozusagen bei anderen ein. Es fehlt an Geld für einen ausreichenden Personalschlüssel und für Sachkosten. Viel Zeit müssen bisher die Fachfrauen, die doch eigentlich für die Betroffenen da sein sollen, für Hauswirtschaft und Bürokratie aufwenden, müssen sparen, wo es geht, und trotzdem reicht die Decke oft nicht. Mit der Gesetzesänderung sorgen wir deshalb dafür, dass die Einrichtungen genügend Fachkräfte haben werden, die einerseits angemessen bezahlt werden und die für Krisenintervention, psychosoziale Beratung und Unterstützung bei der weiteren Lebensplanung zur Verfügung stehen. Dazu werden zum Beispiel auch Stellen für Leitung und Hauswirtschaft bezahlt. Das sind Arbeiten, die bisher von den Beraterinnen meist nebenher in unbezahlten Überstunden geleistet werden und die doch endlich angemessen bedacht werden sollen. Umgesetzt werden auch die Vorgaben der IstanbulKonvention mit einem Familienplatz in Frauenhäusern pro 10.000 Einwohnende und dass es künftig eben eine Schutzeinrichtung in jedem Landkreis gibt. Nicht zu vergessen: Die Grundlagen für die Förderung der Thüringer Interventionsstellen wollen wir mit diesem Gesetz erstmals festschreiben, gesetzlich verankern und die Bedeutung der Frauenzentren verstetigen. Das kostet Geld und auch nicht wenig. In Artikel 2 des Grundgesetzes steht aber: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Wie viele Femizide wären möglicherweise nicht passiert, wenn die Frauen rechtzeitig eine sichere Unterkunft erreicht hätten? Wie viele Menschen haben die wenigen Schutzeinrichtungen schon vor Schlimmem bewahrt, ihnen neuen Lebensmut und die Chance zu einem Neuanfang gegeben? Jede einzelne Person ist eine zu viel, welche in einer solchen Einrichtung Zuflucht suchen muss. Aber diese Unterkünfte werden gebraucht und haben eine anständige Finanzierung verdient, solange der potenziell gefährlichste Ort für viele Frauen und Mädchen ihr Zuhause ist. (Beifall Gruppe der FDP) Abschließend möchte an dieser Stelle der LAG Frauenhäuser, dem Landesfrauenrat, den Interventionsstellen, dem Projekt A4 und den vielen weiteren Engagierten danken, die sich in den letzten Jahren mit viel Engagement und Vehemenz zu Recht für die Einhaltung der Istanbul-Konvention hier in Thüringen immer wieder starkgemacht und diese eingefordert haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Ich bitte Sie daher, der Überweisung des Gesetzentwurfs an den zuständigen Sozialausschuss zuzustimmen, und hoffe, dass wir dort eine genauso konstruktive Diskussion wie bisher auch führen können und bin sehr gespannt auf die weiteren Beratungen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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