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Denny Möller

SPD 07.07.2023 Sitzungen 7/115

Fragestunde

Danke, sehr geehrter Herr Präsident. Beitritt zur Stiftung des Bundes mit dem Namen „Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-WestRentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler“ Viele Thüringerinnen und Thüringer haben bei der Überleitung der Alterssicherung der DDR in das bundesdeutsche Rentensystem erhebliche Nachteile erlitten, darunter unter anderem die in der DDR geschiedenen Ehefrauen ohne Versorgungsausgleich. Bei einigen von ihnen und anderen Betroffenengruppen liegt die Rente deshalb in der Nähe der Grundsicherung. Das gilt auch für einige Hundert jüdische Kontingentflüchtlinge sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in Thüringen, die einen erheblichen Teil ihres Erwerbslebens in der DDR bzw. im Ausland zurückgelegt haben. Für diese von besonderen Härten in der Rente betroffenen Menschen wurde eine Stiftung des Bundes mit dem Namen „Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler“ errichtet. Die Landesregierung hat im Frühjahr 2023 angekündigt, mit dem Bund in Verhandlungen mit dem Ziel eines Beitritts zur Stiftung einzutreten. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Freistaat der Bundesstiftung beigetreten, wenn nein, welche Vorrausetzungen sind noch zu schaffen, um den Beitritt zu ermöglichen, und wenn ja, bis wann müssen die Betroffenen in Thüringen einen Antrag stellen? 2. Bis zu welchem konkreten Datum ist mit der Ausreichung der bundesfinanzierten Zahlung an die Thüringer Anspruchsberechtigten zu rechnen und bis zu welchem konkreten Datum ist mit der Ausreichung der landesfinanzierten Zahlung an die Thüringer Anspruchsberechtigten zu rechnen? 3. Mit welcher konkreten Zahl an Thüringer Anspruchsberechtigten rechnet die Landesregierung – aufgegliedert bitte nach Anspruchsgruppen –? Vielen Dank.

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