thueringer-landtag.de ↗

Weil

07.07.2023 Sitzungen 7/115

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thrum beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir, bevor ich auf Ihre Fragen eingehe, folgende Vorbemerkung: Der Um- und Ausbau der Bundesstraße B 90 vom Bleilochstausee im Bereich Saaldorf in Richtung Autobahn A 9 wird zu einer maßgeblichen Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden führen. Neben dem dringend erforderlichen Ersatzneubau der vorhandenen Brücke aus den 30er-Jahren über den Bleichlochstausee, der Umgehung der Ortslage Saaldorf und umfassenden Verbesserung der Trasse insgesamt wird eine sichere und komfortable Führung des Radverkehrs auf dem Saaleradweg umgesetzt. Der Zielstellung der Landesregierung und dem gesamtgesellschaftlichen Anspruch der Verbesserung und des Aufbaus der Radverkehrsinfrastruktur wird damit aus unserer Sicht Rechnung getragen. Richtig ist aber, dass bei dem Ausbau, der jetzt stattfindet, im weiteren Verlauf der B 90 ab der neuen Stauseebrücke nach Fertigstellung der Baumaßnahme in östliche Richtung kein straßenbegleitender Radweg neben der B 90 vorhanden sein wird. Ich komme nun zur Beantwortung der Einzelfragen. Zu Frage 1: Ich darf darauf hinweisen, dass das Planfeststellungsverfahren und auch die Diskussion zur Planfeststellung schon über viele Jahre erfolgten und von daher natürlich zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Nationalen Radverkehrsstrategie am 21.04.2022 im Bundeskabinett logischerweise jetzt die konkrete neugefasste Strategie der Bundesregierung für das konkrete Vorhaben keine Berücksichtigung finden konnte. Zudem ist zu beachten, dass aufgrund der topografischen Verhältnisse und damit zu überwindenden Höhenunterschiede die Anlage eines straßenbegleitenden Radwegs unmittelbar neben der Trasse mit für Radfahrende realistischen, zumutbaren Steigungen praktisch auszuschließen ist. Von der Brücke über den Stausee in Richtung Frössen liegen die Steigungen in der Bestandsstrecke zum Teil bereichsweise bei 12 Prozent. In der neuen Straßengradiente liegen die Steigungen noch immer bereichsweise bei rund 6 Prozent. Plastisch ausgedrückt: Von der Stauseebrücke aus in Richtung Frössen muss zunächst auf einer Streckenlänge von rund von 1.000 Metern ein Höhenanstieg von fast 60 Metern überwunden werden – 6 Prozent Steigung. Im weiteren Verlauf muss dann auf einer Streckenlänge von rund 2,1 Kilometern ein weiterer Höhenanstieg von fast über 80 Metern überwunden werden – 3,8 Prozent Steigung. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen beinhalten auch Entwurfsgrundlagen für Radverkehrsanlagen. Darin ist definiert, dass bei Steigungsstrecken Rampen mit einer Länge größer 250 Meter die Steigung maximal 3 Prozent betragen sollte. Für die hier abschnittweise vorherrschende Steigung von 6 Prozent sollte demnach die Steigungsstrecke maximal 65 Meter lang sein. Nur bei Einhaltung der Richtwerte wäre es auch ungeübten Radfahrenden möglich, die Strecke tatsächlich fahrend zu bewältigen. Vorhandene Wegeverbindungen werden durch den Um- und Ausbau der Bundesstraße jedoch nicht verändert – im Gegenteil. Die Anbindungen an die Bundesstraße werden deutlich verbessert. Die Nutzung der vorhandenen Wegeverbindungen, die es ja jetzt auch schon gibt, ist damit weiterhin möglich. Die gegenwärtige Anbindung der Straße von Mühlberg kommend an die B 90 wird in einen komplexen teilplanfreien Knotenpunkt umgebaut und ein bereits vorhandener Waldweg komfortabel im Knotenpunkt verkehrlich angeschlossen. Dieser Waldweg führt im Übrigen vom Bereich des neuen Knotenpunkts bei Mühlberg in nordöstliche Richtung zum Saaleradweg. Zu Frage 2: Die Planungen für den Um- und Ausbau der B 90 bei Saaldorf sowie für den Ersatzneubau der Stauseebrücke laufen seit mehreren Jahren. Der Planfeststellungsbeschluss erging im August 2017, die Umsetzung der Baumaßnahme beginnt jetzt. Der Nationale Radverkehrsplan 3.0 datiert auf das Jahr 2021. Der sieht als eine wesentliche Zielstellung die Umsetzung von straßenbegleitenden Radverkehrsinfrastrukturen bei Neubau- und Ausbaumaßnahmen von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen vor. Diese Zielstellung ist jedoch stets im Kontext der Umsetzbarkeit möglicher Alternativen und der erwarteten Nutzung bzw. des Bedarfs zu sehen. Im vorliegenden Fall steht das Ziel, eine Verbesserung der Infrastruktur für Radfahrende zu erreichen, im Spannungsfeld zwischen den topografischen Gegebenheiten, technisch realisierbaren Lösungen, dem Umfang der zu erwartenden Nutzung von Radverkehrsanlagen, dem erforderlichen Eingriff in Natur und Umwelt und dem Ausgleich solcher Eingriffe sowie natürlich auch der Wirtschaftlichkeit. Im Ergebnis dieser Faktoren ist eine Überplanung der Gesamtmaßnahme sachlich nicht geboten und dementsprechend auch nicht vorgesehen. Die Landesregierung wird jedoch eine erweiterte Inaugenscheinnahme der vorhandenen Wegeverbindung auf den Weg bringen, um die Nutzbarkeit dieser Wegeverbindung durch Radfahrende zu prüfen. Im Rahmen der laufenden Projektrealisation erfolgt bereits jetzt ein enger Austausch mit örtlich betroffenen Bürgerinnen, politischen Vertreterinnen, Firmen und Institutionen. Ich bin der Überzeugung, dass in diesem Austauschformat auf Arbeitsebene einfach zu realisierende Maßnahmen gefunden werden können, um für alle Verkehrsteilnehmenden praktikable und sichere Lösungen für die jeweiligen Verkehrsbedürfnisse zu finden. Zu Frage 3: Im weiteren Verlauf der Bundesstraße B 90 in Richtung Westen nach Bad Lobenstein und in Richtung Osten nach Frössen erfolgten in der Vergangenheit bereits Abschnittsweise Um- und Ausbaumaßnahmen. Sowohl in diesen bereits baulich angepassten Abschnitten als auch in den nach der Realisierung der jetzigen Umund Ausbaumaßnahmen verbleibenden Abschnitten der B 90 sind gegenwärtig keine weiteren Umund Ausbaumaßnahmen in Planung. Im Zuge der B 90 zwischen dem Bleilochstausee und Bad Lobenstein ereignete sich im Jahr 2022 leider ein Verkehrsunfall mit einem Getöteten. In dem für die Einschätzung eines Unfallschwerpunktbereichs relevanten Zeitraum der letzten drei Jahre ereigneten sich in diesem Streckenabschnitt insgesamt weitere 13 Unfälle, davon drei Unfälle mit Leichtverletzten. In der Zusammenschau dieser Ereignisse ist der Streckenabschnitt damit nicht als Unfallschwerpunkt einzuschätzen. Deswegen sind auch weitere Maßnahmen in diesem Zusammenhang nicht geplant. Vielen Dank.

Protokoll ↗