thueringer-landtag.de ↗

Maik Kowalleck

CDU 07.07.2023 Sitzungen 7/115

Den Gemeinschaftssteueranteil von Kommunen und Ländern vergrößern und die vertikale Verteilung der Gemeinschaftssteuereinnahmen gerechter gestalten: Das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern reformieren

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht erst mal zur Begründung. Herr Kießling, Sie hatten die Begründung Ihres Antrags sozusagen verlesen, sind dabei auch noch auf die Niedrigzinsphase eingegangen. Das hängt sicher damit zusammen, dass der Antrag aus Oktober 2022 ist. Wir haben jetzt natürlich eine andere Situation, das vielleicht hier auch noch mal zur Korrektur. Deswegen hatten wir ja auch im letzten Haushaltsausschuss noch mal über unsere CDUInitiative zur Senkung der Grunderwerbsteuer gesprochen, weil auch diese Hochzinsphase jetzt insbesondere unserer Thüringer Wirtschaft und auch den Bauwilligen zu schaffen macht; da muss man auch noch mal schauen, wie das in der Realität momentan weitergeht. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Hochzins- phase?) Die Zinsen wurden ja in den letzten Monaten erhöht und das hat eben auch Auswirkungen auf die Baukredite und insgesamt die Kreditwirtschaft. Aber zurück zu dem Antrag. Sie wollen ja hier den Gemeinschaftssteueranteil von Kommunen und Ländern vergrößern. Ich erinnere daran, dass bereits 2015 erstmalig durch die Konferenz der Ministerpräsidenten ein neues Finanzausgleichssystem ab dem Jahr 2020 diskutiert und beschlossen wurde. Nach der ersten Durchführung im Ausgleichsjahr 2020 kann es nun an der Zeit sein oder man kann darüber sinnieren, welche Probleme es mit dem momentanen System gibt, aber so einfach ist das auch nicht, denn ein Blick auf die Reform des Finanzausgleichsgesetzes, das 2020 umgesetzt wurde, zeigt auch, wie komplex eine solche Reform ist und welchen Verwaltungsaufwand sie bedeutet. Es brauchte fünf Jahre, bis alle Weichen gestellt und umgesetzt worden sind. Ich kann mich noch gut an die Diskussionen erinnern, die wir damals hatten. Es ist nicht damit getan, dass man sagt, wir bringen jetzt einen Antrag ein und dann funktioniert das auf Länderebene. Gerade im Zusammenhang mit dem Bund sehen wir ja momentan auch, dass gerade auf Bundesebene bei der Gesetzgebung vieles hakt. Mit Schrecken muss man auch da auf die Entwicklung der Zinsen achten und das engt auf Bundesebene die Spielräume ein. Letztendlich werden wir auch sehen, dass das entsprechende Auswirkungen auf Landesebene hat. Das müssen wir in Zukunft auch beachten. Wir haben leider noch nicht den Haushaltsplanentwurf für 2024 – vielleicht wird die Finanzministerin darauf noch mal eingehen –, aber man muss da eben auch die aktuellen Entwicklungen beachten und die Auswirkungen, die es auf unseren Freistaat hat. In dieser Woche wurden ja die neuen Parameter und der Rahmen für das Thüringer Finanzausgleichsgesetz 2024 vorgestellt. Auch hier liegen unsere Aufgabe und unsere Verantwortung darin, die Weichen für die Kommunen richtig zu stellen. Da freue ich mich natürlich auch auf Ihre Vorschläge, die Sie einbringen. Wir haben unsere Vorschläge bereits vorgelegt. Wir wollen die Thüringer Kommunen entsprechend unterstützen, weil das eben auch notwendig ist, gerade in dieser Phase. Das ist wirklich eine komplexe Materie und nicht einfach mit einem Antrag getan, der sagt, wir wollen jetzt hier vorangehen. Das kann man so nicht umsetzen. Deswegen sehen wir das durchaus kritisch. Wir konzentrieren uns als CDU-Fraktion jetzt auf die Beratungen nach der Sommerpause, was den Haushaltsplan angeht. Ich denke, da ist es auch wichtig, dass jeder seine Vorschläge macht. Von der AfD habe ich die noch nicht gehört. Aber wir werden da natürlich in die Diskussion mit allen Fraktionen des Landtags eintreten und dann auch sachgerecht die Lösungen für unser Land und die Menschen in Thüringen finden. Danke schön. (Beifall CDU)

Alle Reden von Maik Kowalleck Protokoll ↗