Dirk Bergner
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das ist ja direkt mal toll, hier so eine 15 auf der Uhr zu sehen. Herr Thrum, statt Ihrer Propagandarede sollten Sie wirklich was für die Bäder tun. Insofern ist auch der Wille, das im Ausschuss zu tun, die erste Chance. Ich glaube, da können wir auch etwas konstruktiver dann mit der Thematik umgehen. Ich möchte nur kurz auf das eingehen, was Sie auch zum Thema „Österreich“ gesagt haben. Es geht hier nicht um die Rettungsschwimmer. Davon haben wir immer noch welche. Es gibt welche, die sich damit tatsächlich auch gern als Ferienjob ein Zubrot verdienen. Wir haben es immer noch geschafft. Es geht um die Fachkraft für Bädertechnik. Das sind die, die in einem Bad für die Chemie zuständig sind, die die Chlordosierung im Griff haben usw. usf. Das ist, wie es auch Dr. König schon sagte, ein extra Ausbildungsberuf. Es geht in dem Antrag dann tatsächlich darum, einfach dem Mangel etwas entgegensetzen zu können. Ich komme dann noch darauf. Wie ich bereits in meiner Einbringung erwähnt habe, ist es für uns als Freie Demokraten nur logisch, dass es einer Fortschreibung der Schwimmbad-Entwicklungskonzeption bedarf. Das ist ja fast schon auch Konsens gewesen, wenn ich so die Reden noch mal Revue passieren lasse. Der Betrachtungshorizont der Konzeption 2020, die aus 2005 stammt, ist nun tatsächlich reichlich überschritten, sodass wir dort dringend vorwärtskommen müssen. Wir freuen uns, dass auch die Kollegen der Union diese Position in ihrem Antrag mit aufgenommen haben. Da will ich jetzt auch gar nicht diskutieren, welcher Antrag der ältere war usw. – alles Pillepalle, wir müssen versuchen, gemeinsam etwas zu erreichen. Zu unserer Forderung, die BäderOBVO zu ändern, möchte ich Ihnen doch aus der praktischen Erfahrung als Bürgermeister damals berichten: Meine kleine Heimatstadt Hohenleuben hat ein sehr schönes Waldbad, das für die Region auch eine wichtige Funktion in der Abnahme von Schwimmklassen erfüllt, weil es eben auch die einzige 50-MeterBahn weit und breit ist. Da möchte ich Sie auch einladen. Sie können sich gern ein Bild vor Ort machen, es lohnt sich, einen Ausflug dorthin zu machen. Bei der Gelegenheit können Sie auch noch die JVA anschauen, zu der wir noch einen Antrag hier auf der Tagesordnung stehen haben.
(Beifall Gruppe der FDP)
Auch wir in Hohenleuben hatten Probleme, eine Fachkraft für Bädertechnik zu finden, weil die bisherige in Ruhestand gegangen war, und wollten daher die Möglichkeit der Rufbereitschaft aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 der BäderOBVO nutzen. Deswegen versuche ich es jetzt noch mal zu erklären, warum ich so dafür werbe. Allerdings gibt es eben auch unterschiedliche Auslegungen dieser Regelung. Das Landratsamt hat die Regelung so ausgelegt, dass sie gesagt haben, Rufbereitschaft sei ungefähr so, als wenn in einem Badebetrieb die betreffende Person mal schnell in die angrenzende Sauna geht, um das mit zu betreuen, quasi aber trotzdem vor Ort ist. Dazu haben wir aber eine ganz andere Rechtsauffassung gehabt und haben sie auch noch, nämlich dass es aus unserer Sicht bedeutet, dass sich beispielsweise zwei Bäder in Nachbarorten eine Fachkraft teilen können, indem eben das eine Bad für das andere die Rufbereitschaft mit übernimmt oder eben ein Betrieb, der für ein anderes Bad arbeitet, weil zwischen den beiden Bädern, zwischen den beiden Einsatzorten lediglich eine kurze Fahrtzeit liegt. Die Kommunalaufsicht hatte – ich sagte es bereits – dazu eine andere Auffassung, was eben dazu führte, dass ich mich als ehrenamtlicher Bürgermeister auch noch vor Gericht mit der Kommunalaufsicht treffen musste, um eben Klarheit für das Bad zu schaffen. Uns geht es darum, Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Deswegen ist es aus unserer Sicht notwendig, die BäderOBVO in Bezug auf die Rufbereitschaft anzupassen, damit eben nicht jemand anfangen kann, das unterschiedlich auszulegen. Das ist der Sinn der Sache. Deswegen glaube ich auch oder werbe ich auch dafür, dass Sie es doch mit in den Ausschuss gehen lassen. Wenn Sie dann in den Gesprächen, wo man ein bisschen mehr Zeit hat als hier, immer noch zu der Auffassung kommen, dass es nicht sinnvoll ist – ich bin da einer ganz anderen Auffassung –, dann können Sie es immer noch ablehnen. Aber der Ausschuss wäre die Chance, im Sinne der Bäder offen, ehrlich, sachlich miteinander darüber zu diskutieren, vielleicht auch eine bessere Lösung zu finden, als wir sie hier aufgeschrieben haben. Das will ich ja gar nicht behaupten, dass ich als Einziger hier nun die Weisheit für mich gepachtet hätte. Herr Korschewsky, Sie haben da von Konkurrenzdenken gesprochen. Sie haben uns vorgeworfen, damit Niedriglohn unterstützen zu wollen. All das ist nicht der Fall. Wir haben ganz im Gegenteil für die Rufbereitschaft ordentlich auch bezahlt und wir bezahlen auch die Rettungsschwimmer, die wir haben, ordentlich und nicht bloß mit Mindestlohn.
