Cordula Eger
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zahl der Opfer von häuslicher Gewalt hat auch in Thüringen deutlich zugenommen – wir haben es schon mehrfach gehört – um knapp 18 Prozent im Jahr 2022. Herr Montag hat auch schon ausführlich über die enormen Fallzahlen gesprochen. Darauf möchte ich jetzt nicht noch mal eingehen. Gewalt gegen Frauen ist Alltag. Das muss vor dem Hintergrund dieser Fallzahlen klar gesagt werden. Die Zahlen sind ein deutlicher Handlungsauftrag, ein Weckruf für politisches Handeln. Sie beeinflussen aber auch die Gesellschaft als Ganzes. Als rot-rot-grüne Fraktionen haben wir vor einigen Monaten damit begonnen, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der Ihnen heute vorliegt. Und, Herr Montag, ich kann Ihnen sagen, wir haben das sehr gern gemacht. Wir müssen das auch nicht tun. Wir haben das gemacht, weil wir auch schon sehr lange innerhalb der Koalition über dieses Thema reden. Auf den Inhalt des Gesetzentwurfs sind schon alle Rednerinnen und Redner eingegangen, sodass ich auch das jetzt hier abkürzen möchte.
