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Babette Pfefferlein

GRÜNE 07.07.2023 Sitzungen 7/115

Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne und an den Bildschirmen, wenn wir heute diese Gesetzesänderung durchbringen, ist es ein weiterer, kleiner Erfolg, der Erfolg, dass das höhere Sinnesbehindertengeld in Thüringen direkt in diesem Monat ausgezahlt werden kann. Vor ein paar Wochen haben wir als Rot-Rot-Grün die geänderte Fassung des Gesetzes hier eingebracht, dann folgten eine Anhörung der Fachleute, dann die Nachbesserungen zum Gesetz. Mich haben die Stellungnahmen sehr beeindruckt, die uns zugesendet und vorgetragen worden sind. Natürlich kann ich mir nicht wirklich vorstellen, wie es ist, blind zu sein oder nur eingeschränkt zu hören. Es ist doch so, in unserer Welt ist fast alles für Sehende und Hörende gemacht. Wie oft machen wir uns denn die Mühe, mal hinzuschauen und hinzuhören, was heißt es, als Blinder, als sehbehinderter Mensch in dieser Welt zu leben, wie es ist, Geräusche kaum, verzerrt oder gar nicht wahrnehmen zu können, oder wie es ist, die Welt nicht über die Augen abscannen zu können. Doch als sehende und hörende Menschen wissen wir das nicht. Wir können uns das höchstens als Simulation vorstellen. Aber wir können es uns erzählen lassen, darüber mit denen reden, denen diese Sinne nicht zur Verfügung stehen, nicht so wie uns. Dann wird uns erst recht klar: Viele Dinge im Alltag sind da eben nicht so einfach zu erledigen, wie wir das gewohnt sind. Inzwischen gibt es einige Hilfsmittel, die die Barrieren etwas niedriger machen, aber die sind nicht umsonst zu haben. All das kostet viel Geld, und deshalb muss es eben auch diese Mehraufwendungen an Geld geben für technische Hilfsmittel, für mehr Mobilität und für Leute, die Gebärdensprache können und damit die Kommunikation in mancher Situation ermöglichen. Dafür haben wir jetzt mehr Geld in das Gesetz geschrieben und das ist auch gut so. (Beifall SPD) Mit mehr Geld jedoch kann ein großes Unrecht nicht gutgemacht werden, und das wurde in der Anhörung angesprochen, in Gebärdensprache, und wurde für uns übersetzt. Denn sonst hätten wir Hörenden nicht verstanden, was uns mitgeteilt wurde. Das Thema der Gehörlosenpädagogik ist ein sehr schweres, spätestens seitdem Samuel Heinicke 1778 in Leipzig die erste öffentliche Taubstummenschule gegründet hat. Dort sollten taube Kinder sprechen lernen, eine Methode, die ab da in Deutschland Status quo war, auch noch bis in dieses Jahrhundert hinein. Seitdem waren Gebärden, mit deren Hilfe Gehörlose miteinander kommunizieren können, an den meisten Schulen tabu. Bereits vor über 70 Jahren hat der Weltverband der Gehörlosen den Internationalen Tag der Gebärdensprache ins Leben gerufen. Und dann dauerte es noch mal einige Jahrzehnte, bis die sprachwissenschaftliche Erforschung der Gebärdensprache begann. Trotz andauernder Forderungen der Gehörlosenverbände wurde es 2002, bis die Deutsche Gebärdensprache als eigene Sprache anerkannt wurde. Die Geschichte einer Sprache prägt den Umgang mit ihr und es wird wohl noch eine ganze Zeit brauchen, bis es ausreichend gebärdensprachlichen und bilingualen Unterricht an Schulen geben wird oder bis das Lernen der Gebärdensprache ebenso selbstverständlich ist, wie Französisch oder Spanisch zu lernen. Da müssen wir gemeinsam dranbleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Machen wir uns dahin auf den Weg – auf den Weg zu mehr Miteinander. Unsere Gesetzesänderung ist nur ein kleines Puzzleteil, das da eine Lücke füllt. Zum CDU-Antrag haben meine Kolleginnen und mein Kollege schon alles gesagt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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