thueringer-landtag.de ↗

Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 07.07.2023 Sitzungen 7/115

Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir diskutieren hier heute ein Thema, das wir tatsächlich im Landtag gar nicht entscheiden können. Nichtsdestotrotz ist es ein Thema, das viele an- und umtreibt und das manche leider auch zur Stimmungsmache nutzen. Fakt ist: Es gibt im Moment gar keinen Antrag im Bundesrat, dem die Landesregierung beispielsweise zustimmen könnte, weil er gar nicht vorliegt. Soviel gehört zur Wahrheit einfach dazu. Trotzdem will ich auch noch einmal etwas zu diesem Konstrukt der sogenannten sicheren Drittstaaten sagen, was manche hier so selbstverständlich hinnehmen. Es ist ein Konstrukt und es ist ein politisches Konstrukt und beschränkt den Zugang zum Recht auf Asyl ganz massiv. Spannend ist auch: Die Einstufung von Ländern als sogenannte sichere Herkunftsstaaten erfolgt nicht etwa irgendwie einheitlich durch die EU, sondern durch die jeweiligen Regierungen der Staaten und fällt entsprechend unterschiedlich aus. Menschen aus derart eingestuften Ländern haben beispielsweise – das ist dann die Folge – nur eine Woche Zeit, Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen zu können und dürfen binnen vier Wochen abgeschoben werden. Eine wirklich ordentliche Prüfung der Einzelfälle findet da selbstverständlich nicht statt. Jetzt kommen wir zur von der FDP geforderten Einstufung von Georgien, Moldau oder auch den Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien. Aus unserer Sicht darf das tatsächlich nicht passieren, weil dort nachweislich Minderheitenrechte mit Füßen getreten und mitnichten von sicheren Staaten gesprochen werden kann. Liebe Franziska Baum, ich schätze unsere Zusammenarbeit eigentlich sehr, aber es ist einfach nicht richtig – ich nehme an, es ist ein Flüchtigkeitsfehler –, dass unsere Partei in Münster beschlossen habe, zu stützen, dass wir künftig sichere Herkunftsstaaten ausweisen. Das stimmt nicht, das steht nirgendwo und das ist auch so nie beschlossen worden. Das will ich hier einfach noch mal klarstellen. Wir sollten keine Fake News gerade in diesen Raum stellen. Die Idee, diese Länder, die ich gerade genannt habe, als sogenannte sichere Herkunftsstaaten auszuweisen, ist allerdings nicht ganz neu. Sie ist immer mal wieder ins Gespräch gebracht worden, von manchen im Jahr 2018, von einigen sogar schon im Jahr 2016. Was auch noch wichtig ist, ist vielleicht, sich mal anzuschauen, woher eigentlich die Asylsuchenden stammen, die nach Deutschland kommen. Ich meine, erst einmal muss man ja überhaupt bis hierher kommen; das ist ja schon schwierig genug. Die wenigsten kommen nämlich aus den in Rede stehenden Staaten. Fakt ist auch, dass bestimmten Personengruppen, zum Beispiel der LGBTIQ-Community, aber auch kritischen Journalistinnen oder Aktivistinnen, in diesen Ländern oftmals politische Verfolgung und auch Folter drohen. Diese Gefahr steht schon allein dem Wortlaut nach im Widerspruch zu einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat. Diese geforderte Einstufung ist demzufolge einzig und allein ein politisches Instrument der Abschreckung – nicht mehr und nicht weniger. (Beifall DIE LINKE) Damit soll der Eindruck bei den Migrantinnen geschaffen werden, dass sie keine Chance auf Asyl haben, um Fluchtbewegungen zu verringern. Fakt ist aber – daran muss ich noch einmal erinnern –, kein Mensch flieht freiwillig und auch kein Mensch ist illegal. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Situation weltweit zwingt aber Millionen Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen. Unsere Aufgabe ist und bleibt es, Menschen Schutz zu gewähren. Das Grundrecht auf Asyl darf und wird mit uns nicht ausgehöhlt werden. Die Herausforderung besteht darin – dass meinen wir –, Fluchtursachen zu bekämpfen und eine Einschätzung der Situation in den Herkunftsstaaten entlang der tatsächlichen Menschenrechtslage in den jeweiligen Ländern vorzunehmen. Eine Zustimmung im Bundesrat, wenn so ein Antrag dann tatsächlich auf die Tagesordnung käme, hätte zur Folge, dass die derzeitigen Haupttransitrouten gezielt als sicher eingestuft würden, wodurch der Zugang zur inhaltlichen Prüfung von Asylanträgen in Europa ganz maßgeblich verhindert werden kann. Die Idee dahinter habe ich schon verstanden, aber es ist nicht meine, das will ich ganz deutlich sagen. Ich finde es im Übrigen wirklich schrecklich zu wissen, dass schon mehrere Tausend Menschen auch in diesem Jahr wieder im Mittelmeer ertrunken sind. Auch die Wüsten sind inzwischen tatsächlich Massengräber geworden. Das Risiko von Kettenabschiebungen bis zurück in Herkunftsländer wie Syrien oder Afghanistan würde bedrohlich zunehmen. Was an Syrien oder Afghanistan sicher sein soll, das können Sie mir ja gern mal versuchen zu erklären. Damit würde übrigens auch der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung jedes Asylantrags massiv ausgehöhlt. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das steht nicht im Antrag drin!) Lieber Herr Montag, es ist aber die Folge, wenn man dem zustimmt. Natürlich, da können Sie den Kopf schütteln. Da haben wir unterschiedliche Meinungen. Aber das hat mit einer humanitären Menschenrechtspolitik einfach nichts mehr zu tun. Deswegen sprechen wir uns ganz klar für die Ablehnung der Einstufung der vorgenannten Länder aus. Allerdings, wie gesagt, gibt es ja gar keinen Antrag dafür. Sie haben hier ein Stück weit einen Sturm im Wasserglas inszeniert. Die Debatte ist allerdings durchaus ernst, wenn ich mir die Debatte um GEAS insgesamt angucke. Ich halte diese für katastrophal. Ich halte auch manche Entscheidung meiner Partei nicht für richtig. Aber ich sage ganz deutlich, ich fühle mich weiterhin einer menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik verpflichtet. Deswegen werde ich auch politische Konstrukte wie sogenannte sichere Herkunftsstaaten niemals anerkennen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Astrid Rothe-Beinlich Protokoll ↗