Astrid Rothe-Beinlich
c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, es ist jetzt schon sehr viel gesagt worden. Wir haben drei Anträge zum Thema „Schwimmfähigkeit“ im weitesten Sinne vorliegen. Der eine Antrag von der FDP beschäftigt sich auch noch mit dem Thema „Personalmangel/Bädertechnik“. Ich werde darauf gleich noch einmal im Einzelnen eingehen. Einig sind wir uns alle – denke ich – in der Feststellung, die Knut Korschewsky schon ganz eingangs der Debatte betonte, nämlich dass tatsächlich jedes Kind schwimmen können und schwimmen lernen sollte. Das ist ganz wichtig. Das ist auch eine Binsenweisheit, die wir schon seit vielen Jahrzehnten immer wieder betonen. Jeder Badeunfall – wie es dann immer heißt – ist natürlich einer zu viel, obgleich wir sagen müssen: Es sind oft auch Erwachsene, die sich überschätzen, wenn wir von Badeunfällen reden – das ist noch mal eine besondere Problematik – oder Menschen, die beispielsweise Alkohol genießen und danach direkt ins Wasser gehen. Da braucht es offenkundig im wahrsten Sinne des Wortes auch lebenslanges Lernen mit Blick auf das Schwimmen, auch wenn man immer sagt, Schwimmen verlernt man nicht.
(Beifall DIE LINKE)
Trotzdem wissen wir alle, wer sich überschätzt, läuft auch schnell Gefahr, im schlimmsten Fall sogar zu ertrinken. Jetzt aber zu den Anträgen. Zunächst a) und c), einmal von der FDP zur „Zukunft der Thüringer Bäder“ und einmal von der CDU „Schwimmfähigkeit in Thüringen flächendeckend sicherstellen“. Beide Anträge fordern die Fortschreibung einer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption, eine Verbesserung der Schwimmfähigkeit und auch eine bessere finanzielle Ausstattung der Schwimmbäder. Dazu will ich doch noch mal grundsätzlich etwas sagen. Viele haben es auch schon vor mir betont: Die Schwimmbadkonzeption ist von 2005, die Fortschreibung ist eine Kernforderung des FDP-Antrags. Die CDU fordert in ihrem Antrag unter III.5 auch eine Novellierung, und zwar bis zum 31. Dezember 2024. Wir müssen uns noch mal anschauen, auf welcher Grundlage die Konzeption von 2005 eigentlich entstanden ist; das war die Bevölkerungsentwicklung im Jahr 2020, die damals zugrunde gelegt wurde. Wir wissen, das hat sich durchaus sehr viel anders entwickelt – für Erfurt kann ich das auch genauer sagen. Zu der Zeit, nämlich 2005, wurde diskutiert, dass in Erfurt die Bevölkerungsanzahl so stark zurückgehen wird – bis auf 180.000 Einwohner –, dass auch ein Rückbau beispielsweise von Wohngebieten vorgenommen wurde. Heute sehen wir – wir haben 215.000 Einwohnerinnen und Einwohner –, dass sich vieles ganz anders entwickeln kann. Wir diskutieren auch in Erfurt immer über die notwendige dritte Schwimmhalle, nur um das mal an einem Beispiel deutlich zu machen. Man sieht also, dass diese Konzeption, die bis 2020 ihre Gültigkeit hatte, tatsächlich mit der Realität abgeglichen werden muss. Das Problem ist jetzt, dass die Träger und Betreiber von Bädern nicht dazu verpflichtet sind, dem Fachministerium Änderungen zu melden oder über Badschließungen zu informieren; der Minister kann es vielleicht nachher noch einmal ausführen. Deswegen ist es tatsächlich ganz schwierig, landesweite Daten zur aktuellen Situation zu finden. Die Forderung nach einer Fortschreibung hat also durchaus ihre Berechtigung. Ob das allerdings bis Ende 2024 gelingt, wage ich jetzt ein Stück weit zu bezweifeln. Wie gesagt, der Minister kann ja was dazu sagen. Als kommunale Stadträtin weiß ich selbst, wie schwierig es oftmals ist, die Informationen von allen Bädern zu bekommen. Dann gibt es auch Planungen, die so nicht greifen, wie man es sich vorgenommen hat. Ich hatte eben das Beispiel Erfurt, da bin ich auch Stadträtin. Das Dreienbrunnenbad, da sehen wir ja auch, dass wir da im Moment eine Verzögerung haben. So was muss natürlich immer mit einkalkuliert werden, und diese Realitäten abzubilden macht es dann mitunter noch schwieriger. Der Blick in die Konzeption von 2005 zeigt aber auch, dass sich der Prozess von der Bestandsaufnahme bis zur Verabschiedung über einen Zeitraum von drei Jahren erstreckt hat. Das soll jetzt überhaupt nicht heißen, dass man nicht schnellstmöglichst beginnen soll – ganz im Gegenteil –, aber dass wir natürlich realistische Zeitpläne brauchen. Denn die Absicherung einer ortsnahen und flächendeckenden Bäderinfrastruktur ist eben Voraussetzung auch für den Erhalt und Steigerung der Schwimmfähigkeit und die liegt uns ja – unterstelle ich jetzt mal – tatsächlich allen am Herzen. Jetzt zur Schwimmfähigkeit selbst: Der Feststellungsteil in beiden Anträgen stellt ja in unterschiedlichen Facetten die Wichtigkeit des Schwimmens, einmal für die Gesundheit, aber auch die Freizeit heraus. Das ist wie gesagt, denke ich, gesellschaftlicher Konsens. Die Wichtigkeit ist völlig unumstritten. Die Forderung aus dem CDU-Antrag aber nach umfangreichen Datenerhebungen geht aus meiner Sicht ein bisschen an den Realitäten vorbei. Wir müssen das noch mal genau anschauen, aber unter Punkt III.1 wird ein jährlich zu erstellendes Monitoring zur Schwimmfähigkeit der Thüringerinnen und Thüringer gefordert. Der Aufwand dafür erscheint mir ein wenig unverhältnismäßig. Zum Vergleich: Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft beauftragt etwa alle fünf Jahre eine repräsentative Bevölkerungsbefragung zur Schwimmfähigkeit. Die jüngste Umfrage hier stammt aus dem Jahr 2022. Die ist also noch gar nicht besonders alt. Das nicht sonderlich überraschende Ergebnis ist eben die stark gestiegene Zahl von Nichtschwimmerinnen gerade unter den Grundschulkindern. Das ist etwa eine Steigerung etwa von 10 auf 20 Prozent, die wir hier verzeichnen müssen. Ein weiteres bedenkliches Ergebnis ist, dass die allgemeine Schwimmfähigkeit unter Kindern – das sagte Herr König jetzt auch schon – stark von der Einkommenssituation der Eltern abhängt. So kann die Hälfte der Kinder bei einem Haushaltseinkommen von unter 2.500 Euro nicht schwimmen, bei über 4.000 Euro sind es nur 12 Prozent. Das muss uns zu denken geben. Das macht deutlich, dass es zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit neben einem wohnort- und schulnahen Angebot von Schwimmbädern auch weiterer bildungs- und sozialpolitischer Maßnahmen bedarf. Das haben wir zum Beispiel mit dem Aufholen nach Corona ja auch mit bedacht und genau solche Möglichkeiten bei der Förderung mit in den Blick genommen. Jetzt zu den Investitionsbedarfen: Da erst mal der Hinweis, dass sich der überwiegende Teil der Schwimmbäder in kommunaler Trägerschaft befindet. Damit will ich das aber gar nicht ganz wegschieben, aber das zeigt deutlich, dass wir hier gar keinen direkten Zugriff auf den Bestand haben. Die CDU fordert in ihrem Antrag unter III.6 ein Sonderinvestitionsprogramm. Wenn man so etwas will, sollte man allerdings auch sagen, wie es finanziert werden soll. Ich habe dann noch mal nachgeschaut: In Ihrem kürzlich als „Übergangshaushalt“ titulierten Förderungspapier habe ich dazu nichts gefunden. Das betrifft dann auch die Forderung unter III.7 nach einer Erhöhung der Fördersätze im Rahmen der Sportstättenförderung. Vermerkt ist in dem Papier lediglich eine ganz allgemeine Forderung, die Investitionsmittel in die Sportstätteninfrastruktur zu erhöhen. Eine Priorisierung von Schwimmbädern finde ich da jedenfalls noch nicht. Trotzdem würden wir gern über diese beiden Anträge intensiver im zuständigen Fachausschuss sprechen. Jetzt muss ich aber auch noch mal auf den Punkt b) von der FDP zu sprechen kommen. Herr Bergner hatte es ja selbst eingeräumt. Sie haben einen alten Antrag genommen, der hier im Landtag im Dezember – das ist in der 97. Sitzung gewesen –, am 15. Dezember genau genommen, Drucksache – Sie können es nachlesen – 7/5377, abgelehnt wurde. Damals hieß er „Personalmangel in Thüringer Bädern – Möglichkeiten nutzen – Rechtssicherheit schaffen“. Dieser Antrag ist abgelehnt worden. Sie haben ihn einfach eins zu eins, wortgleich im Prinzip, wieder eingebracht.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Ich erkläre auch gern, warum!) Die Forderung nach einer Anpassung der Thüringer Ordnungsbehördlichen Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen im Badeanstalten, das haben Sie jetzt unter Punkt III des neuen Antrags wortgleich zu Punkt II des alten abgelehnten Antrags gefasst und der Begründungstext ist in Teilen ebenfalls wortgleich. An ein paar Stellen haben Sie immerhin den Verlauf der Plenardebatte sozusagen mit reingenommen. Aber ansonsten ist es tatsächlich „alter Wein in neuen Schläuchen“ und das macht es nicht besser. Denn das ist wirklich Selbstbeschäftigung. Mit dem Antrag haben wir uns hier bereits befasst
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Leider nicht mit gutem Ergebnis!) und er wurde abgelehnt. Deshalb muss ich deutlich sagen – schon damals in der Plenardebatte wurde nicht klar, warum es die Änderungen braucht – würden wir diesen Antrag nicht verweisen wollen. Über die beiden anderen Anträge sind wir gern bereit, uns im Bildungsausschuss intensiv auszutauschen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
