Dr. Böhler
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Digitale Anwendungen und technologische Innovationen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der digitalen Infrastruktur als bisher. Über die reine Download-Geschwindigkeit hinaus werden hohe Upload-Raten, umfassende Stabilität der Verbindungen und minimale Reaktionszeiten, die sogenannte Latenz, immer wichtiger. Diese Kri terien sind nur mit einer Glasfaserinfrastruktur opti mal zu erfüllen. Die Thüringer Glasfaserstrategie verfolgt das Ziel einer flächendeckenden Verfügbar keit von Glasfaseranschlüssen bis zum jeweiligen Gebäude, um die infrastrukturellen Voraussetzun gen für die Gigabitgesellschaft zu schaffen. Die Strategie hat einen ehrlichen Ansatz gewählt, in dem sie kein bestimmtes Enddatum für einen flä chendeckenden Glasfaserausbau vorgibt. Meilen steine der Glasfaserstrategie sind aufgrund ihrer Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft die flä chendeckende Verfügbarkeit von Glasfaseran schlüssen in Thüringer Gewerbegebieten und für Thüringer Unternehmen mit besonderem Bedarf am Zugang zu Hochgeschwindigkeitsnetzen, die flä chendeckende Verfügbarkeit für Glasfaseran schlüsse von Bildungs- und Forschungseinrichtun gen, die flächendeckende Anbindung von öffent lichen Gebäuden des Landes und der Kommunen, die flächendeckende Verfügbarkeit von konvergenten Gigabitnetzen, das heißt, leitungsgebundene und Mobilfunkinfrastruktur wachsen zunehmend zusammen und erlauben die Verfügbarkeit von giga bitfähigen Zugängen, schließlich die flächende ckende Glasfaserversorgung insgesamt. Die Mei lensteine stehen nicht isoliert voneinander, sondern laufen parallel, indem die einzelnen Ausbauprojekte innerhalb ihres jeweiligen Gebiets nach Möglichkeit alle Institutionen und Liegenschaften einschließt. Ob allerdings ein Gebäude angeschlossen und ein entsprechender Vertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen geschlossen wird, ist in letzter Konsequenz eine Entscheidung des Eigentümers. Insofern stellen die Meilensteine der Strategie auf die Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen ab, nicht aber auf die Anschlusszahlen. Zu Frage 2: Die aktuellen Zahlen des Gigabitgrundbuchs von Ende 2022 zeichnen folgendes Bild zur Verfügbarkeit und zu den Anschlusszahlen: Rund 9 Prozent der Unternehmen in Gewerbegebieten haben Glasfaser bis zum Gebäude, gleichzeitig ermöglichen aber 20 Prozent der Anschlüsse Gigabitgeschwindigkeiten vor allem durch Kabelnetze. Fast 70 Prozent sind mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download versorgt. Drei Viertel der Unternehmen in Gewerbegebieten konnten in geförderte Ausbauprojekte integriert werden und werden so sukzessive an das Glasfasernetz angeschlossen. Bei den Bildungseinrichtungen konnten rund 90 Prozent der Schulstandorte in geförderte Ausbauprojekte integriert werden. Über ein Drittel der Schulen verfügt aktuell über Anschlüsse, die Gigabitgeschwindigkeiten ermöglichen. 86 Prozent verfügen über 100 Mbit pro Sekunde im Download. Bei den öffentlichen Gebäuden zeigt sich ein ähnliches Bild wie bei den Unternehmen, indem ebenfalls 75 Prozent in geförderte Ausbaugebiete integriert wurden. Hier ist der aktuelle Anteil an gigabitfähigen Anschlüssen mit 2 Prozent allerdings noch am geringsten. 71 Prozent haben mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download. Von den rund 1,1 Millionen Thüringer Haushalten verfügen rund 40 Prozent über gigabitfähige Anschlüsse, wobei sich der Anteil der Glasfaseranschlüsse auf rund 6 Prozent beläuft, was wiederum daran liegt, dass aktuell noch viele Förderprojekte im Bau sind. Nach deren Abschluss werden die Verfügbarkeiten sowie die zugehörigen Anschlusszahlen steigen. Hinsichtlich der Breitbandversorgung verfügen aber 85 Prozent der Thüringer Haushalte über mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download. Zu Frage 3: Nach den aktuellen der Landesregierung vorliegenden Informationen haben Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftliche Ausbauabsichten für gut die Hälfte der Haushalte – für 53 Prozent – und Unternehmen für 52 Prozent bekundet. Die konkrete Entwicklung der tatsächlichen Ausbautätigkeit dürfte von Bau- und Refinanzierungskosten abhängen, die beide aktuell steigen. Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich jeglichen eigenwirtschaftlichen Ausbau. Im geförderten Ausbau gibt es nach Förderprogrammen des Bundes geordnet: Projekte im Weiße-FleckenProgramm, darin sind Anschlüsse förderfähig, die keine 30 Mbit pro Sekunde im Download erreichen bis 2021, Projekte im Graue-Flecken-Programm, da sind Anschlüsse förderfähig, die keine 100 Mbit pro Sekunde im Download erreichen – das war von April 2021 bis Oktober 2022 – und Projekte in der neuen Gigabit-Richtlinie 2.0 seit April 2023. Von den insgesamt über 40 Projekten in der Weiße-Flecken-Förderung sind sechs ausgebaut. Die weiteren Projekte befinden sich im Aufbau oder in wenigen Fällen noch in Planung. Im Graue-Flecken-Programm gibt es fünf bewilligte Projekte, die alle noch in der Planung sind. Für die neue Gigabit-Richtlinie 2.0 läuft derzeit der erste Förderaufruf. Hier werden erste Markterkundungsverfahren durchgeführt, auf deren Basis Förderanträge eingereicht werden können. Zur effizienten und zielgerichteten Umsetzung des geförderten Breitbandausbaus im Freistaat hat der kommunale Energiezweckverband Thüringen im Herbst 2021 die Thüringer Glasfasergesellschaft TGG gegründet. Die TGG als kommunale Gesellschaft bietet die Koordinierung und Bündelung des geförderten Breitbandausbaus im Freistaat an. Mit der Bündelung des geförderten Breitbandausbaus innerhalb der TGG kann durch eine Professionalisierung des Antragsund Umsetzungsverfahrens sowie der Nutzung von Synergien eine Beschleunigung der Antragsverfahren erreicht werden. Das bedeutet eine deutliche Entlastung insbesondere für kleine Kommunen. Zu Frage 4: Die Landesregierung verfolgt das Ziel, den eigenwirtschaftlichen Ausbau mit dem geförderten Ausbau zu verknüpfen, damit die flächendeckende Verfügbarkeit in den jeweiligen Projektgebieten und damit am Ende in ganz Thüringen erreicht wird. In gemeinsamen Veranstaltungen der Digitalagentur mit den Breitbandpaten der Kreise und kreisfreien Städte werden Kommunalvertreter regelmäßig mit ausbauwilligen Telekommunikationsunternehmen in Kontakt gebracht, um die eigenwirtschaftlichen Ausbaumöglichkeiten auszuloten. Dabei ist auch die Thüringer Glasfasergesellschaft einbezogen, damit sie eigenwirtschaftliche Ausbauabsichten in ihre Planung von eventuellen Fördergebieten einbeziehen kann. Vielen Dank.
