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Thomas Hartung

SPD 07.07.2023 Sitzungen 7/115

Verordnung von Pubertätsblockern nur nach fachärztlicher Untersuchung – Keine staatlich finanzierte Werbung

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, also die Rede war schon ziemlich peinlich. Wie oft Sie das Wort „Fachleute“ in den Mund genommen haben und sich offensichtlich nicht die Mühe gemacht haben, mal in die Leitlinien der Fachgesellschaften reinzuschauen, das ist schon eine Schande für einen Arzt, muss ich ganz ehrlich sagen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) In Ihrem Antrag wird beispielsweise auf das Regenbogenportal abgehoben, da würde Werbung gemacht für Geschlechtsangleichung und Pubertätsblocker. Das Einzige, was dieses Portal tut, ist, es schreibt in jugendgerechter Sprache die Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen Fachgesellschaften auf. Das tut es, das stimmt. Und das ist auch genau die Aufgabe. Es geht hier um Aufklärung von Menschen und das in jugendgerechter Sprache. Sie erfüllen also genau ihre Aufgabe. An diesen Leitlinien, Herr Lauerwald, haben zehn medizinische Fachgesellschaften und der Ethikrat mitgearbeitet, zum Beispiel die Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, die Deutsche Gesellschaft für Kinderendokrinologie und ‑ diabetologie, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und noch sieben andere. Der Punkt ist, wir erleben in der internationalen Wissenschaft, in der Medizin gerade – wir haben ihn schon vor zehn Jahren erlebt – einen Paradigmenwechsel. Der bedeutet nämlich nicht, die Geschlechtsdysphorie ist zu therapieren, sondern die Folgen der Geschlechtsdysphorie. Dieser Paradigmenwechsel hat beispielsweise auch mittlerweile in die wissenschaftlich anerkannte medizinische Lehre Eingang gefunden. Das bedeutet – ich zitiere aus einem sehr renommierten, sehr traditionsreichen Lehrbuch, dem Schattauer, der Online-Version, aus einem Artikel von Specht et alii –: „Geschlechtsdysphorie im Kinderund Jugendalter ist geprägt von einem anhaltenden, klinisch relevanten Unbehagen gegenüber dem eigenen biologischen Geschlecht. […] Da die anhaltende Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter häufig mit sozialer Ausgrenzung“ – das meint hier zum Beispiel die AfD – „und psychiatrischen Komorbiditäten wie Depressionen sowie selbstverletzendem und suizidalem Verhalten einhergeht, ist eine adäquate Betreuung der Betroffenen ausgesprochen wichtig. Neben der psychologischen und psychiatrischen Therapie der Begleiterkrankungen können Jugendliche“ – und jetzt hören Sie genau zu – „den internationalen Empfehlungen entsprechend ab dem 12. Lebensjahr bzw. dem Pubertätsstadium 2 – 3 […] mit GnRH-Analoga“, also Pubertätsblockern, „therapiert werden, um damit den wachsenden Stress zu verringern.“, der im Prinzip mit dieser Reife einhergeht. „Ab dem Alter von 16 Jahren können Jugendliche mit gegengeschlechtlichen Hormonen therapiert werden. Eine chirurgische Geschlechtsangleichung ist ab einem Alter von 18 Jahren möglich, die Mastektomie wird häufig sogar schon früher durchgeführt“. – Medizinisches Lehrbuch, Herr Lauerwald! Und wenn Sie genau zugehört haben, das findet sich fast wörtlich in der Begründung Ihres Antrags wieder als zu inkriminierende Maßnahmen. Genau das ist eigentlich peinlich. Hätten Sie die Leitlinien gelesen, wäre uns dieser Antrag erspart geblieben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Sie heben dann in Ihrem Antrag auch noch darauf ab, dass es plötzlich immer mehr werden, die sich solchen Maßnahmen unterziehen und die an Geschlechtsdysphorie leiden würden. Das ist tatsächlich der Fall. Es werden mehr Menschen, die sich dazu äußern. Es gibt dazu eine Untersuchung, auch eine wissenschaftliche Studie von Esther Strittmatter und Martin Holtmann, die führen das auf den medizinisch-psychologischen Paradigmenwechsel zurück, den ich eben schon zitiert habe, aber auch auf einen gesellschaftlichen und rechtlichen Paradigmenwechsel. Ich zitiere jetzt mal – um ein Beispiel zu nennen, das „Journal of health Monitoring“ vom 29.06.2022. Da wird auf Personenstandsänderung und Vornamenänderung abgehoben. Ich zitiere: „Die Zahl dieser jährlichen Anträge stieg von 903 im Jahre 2008 auf 2.687 im Jahr 2020. Dieser Anstieg ist unter anderem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2011 zurückzuführen. Bis zu diesem mussten sich transgeschlechtliche Menschen für eine Personenstandsänderung einer operativen Sterilisation unterziehen.“ Das bedeutet, indem wir gesellschaftlich akzeptieren, dass man sich auch ohne medizinische Maßnahme zu einem anderen Geschlecht bekennen kann, in dem Moment können sich die Menschen bekennen und können genau das auch leben, was sie auch selber empfinden. Und das ist richtig. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Die Zahl derer, die betroffen sind, wird angegeben zwischen 0,018 Prozent – das sind tatsächlich die geschlechtlichen Fehlbildungen – und bis zu 3,8 Prozent im Moment – das sind die Menschen, die wegen einer anhaltenden Geschlechtsdysphorie medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Die Tendenz ist steigend, aber nicht erst neuerdings. Bereits 2008 hat Roth et alii in einer Studie festgestellt, dass die jährliche Prävalenz dieser Geschlechtsdysphorie jedes Jahr um 14 Prozent steigt. Wo führt das hin? Ich kann Ihnen das kurz darstellen. In einer ganz aktuellen Studie vom 24.05.2023 hat die Universität Göttingen veröffentlicht, dass sie 1.000 Gräber aus der Jungsteinzeit und der Bronzezeit, also zwischen 5500 und 1200 vor unserer Zeitrechnung, untersucht haben. Die Gräber waren in Deutschland, Österreich und Italien. Dabei hat man festgestellt, dass etwa 10 Prozent der Menschen, bei denen man das genetische Geschlecht feststellen konnte, nicht mit den Grabbeigaben, die ihrem genetischen Geschlecht entsprochen hätten, sondern mit den gegensätzlichen Grabbeigaben bestattet worden sind, also genetische Frauen mit Waffen, genetische Männer mit Haushaltsgegenständen und Schmuck. Das bedeutet, 10 Prozent. Die durchführende Archäologin Eleonore Pape sagt, die Zahlen sagen uns, dass wir nicht binäre Personen historisch gesehen nicht als Ausnahme von einer Regel betrachten können, wir sollten sie eher als Minderheit begreifen, die unter Umständen formal anerkannt, geschützt oder sogar verehrt werden konnte. Mein letzter Satz an die AfD: Viele von Ihnen haben den aufrechten Gang mittlerweile gelernt. Bleiben Sie in der Evolution da nicht stehen! Versuchen Sie, das intellektuelle, gesellschaftliche und soziale Niveau unserer Steinzeitvorfahren zu erreichen und akzeptieren Sie, dass Menschen sich entwickeln, egal, ob es Ihnen gefällt oder nicht, sondern allein nach ihrer Individualität! Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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