thueringer-landtag.de ↗

Corinna Herold

AfD 07.07.2023 Sitzungen 7/115

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Netz, die regierungstragenden Fraktionen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, den man als hoch ambitioniert bezeichnen kann. Hier wird versucht, mit den beiden Hilfsangeboten „Schutzwohnungen für Frauen“ und „Förderung von Frauenzentren“ ein allgegenwärtiges Gewaltproblem in unserer Gesellschaft und allen darin enthaltenen Parallelgesellschaften vorzugehen. Der Gesetzentwurf und die Erfassung und Beschreibung der vielfältigen Probleme sind sehr einseitig auf Frauen ausgerichtet. Die Wahl der Mittel ist unzureichend und einfallslos bezüglich der Bekämpfung der Ursachen von Gewalt auf allen Ebenen der Gesellschaft. Ja, selbst die umfassende und rückhaltlose Benennung des Phänomens „Gewaltausübung gegen Schwächere“ kommt zu kurz. Damit wir uns gleich zu Anfang, geehrte Antragsteller, nach Kräften klar und deutlich ausdrücken: Meine Fraktion, die AfD-Fraktion, verurteilt ganz entschieden jede Art von Gewaltanwendung im häuslichen und öffentlichen Bereich. (Beifall AfD) Dabei haben wir allerdings im Sinne der Gleichstellung und der Gleichbehandlung alle echten und potenziellen Opfer im Blick. Das sind nicht nur Frauen und Mädchen. Das sind auch die in patriarchalischen Familienstrukturen körperlich misshandelten Jungen und männliche Teenager, das sind die Frauen und Mädchen, die im Zuge der neuen Weltoffenheit in Deutschland auf der Straße, bei Silvesterveranstaltungen, bei Tanzveranstaltungen und im Schwimmbad sexualisierter Gewalt durch ihnen völlig unbekannte männliche Mitmenschen ausgesetzt sind. Wir wissen auch, dass in Familien und familienähnlichen Strukturen und im sozialen Nahbereich etwa 20 Prozent der Gewaltopfer männlichen Geschlechts sind. Ebenso vermisse ich die Behandlung der Frage: Was geschieht mit Kindern, die von ihren Müttern schwer misshandelt oder gar missbraucht werden oder zu Missbrauch durch wechselnde Partner, die oft nicht die biologischen Väter dieser Kinder sind, zur Verfügung gestellt werden? (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kinder- und Jugendschutz!) Die Gerichtsberichte aus verschiedenen Bundesländern jedes Jahr sind voll von solchen fürchterlichen Fällen. Sehen wir uns nun den einen oder anderen Paragrafen dieses Gesetzentwurfs einmal genauer an. Ich möchte an dieser Stelle gleich vorausschicken: Wir werden auf jeden Fall der Ausschussüberweisung dieses Antrags zustimmen und wir freuen uns auch über eine fachlich breit aufgestellte Anhörung. Wir möchten die Beratung nicht nur im Sozialausschuss, sondern auch im Justizausschuss, um die Fehler und Mängel dieses Entwurfs ausführlich zu debattieren. In § 4 zum Beispiel möchte der Gesetzgeber, dass in die in Rede stehenden Schutzwohnungen Frauen aufgenommen werden mit Kindern, die sich in ihrer Obhut befinden. Das halte ich für eine problematische Formulierung. Es gibt in Zeiten von Trennung und Scheidung genügend Fälle, wo Elternteile über Kinder verfügen, obwohl sie familienrechtlich und juristisch dazu nicht berechtigt sind. An dieser Stelle entsteht bei mir die Frage, ob sich der Staat auf diese Art und Weise an dem Vergehen „Kindesentzug“ beteiligen möchte. Da im Gesetzentwurf der Gewaltbegriff, wie wir lesen konnten, ja sehr umfänglich definiert wird, sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass Kindesentziehung auch eine Form von Gewalt ist, nämlich psychische Gewalt gegen die Kinder und gegen den jeweils anderen Elternteil. Bei den Aufnahmegründen ist mir aufgefallen, dass auch verbale Herabsetzungen als Gewaltausübung definiert werden. Darüber kann man streiten. Aber daraus entsteht auch die Frage, ob ungelöste und andauernde Ehestreitigkeiten in Zukunft einen Aufnahmegrund in eine Schutzwohnung darstellen. Die nächste Frage, die sich für mich daraus ergibt: Dürfen dann auch Männer vor ihren streitlustigen Ehefrauen in eine Schutzeinrichtung fliehen, (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Thema lächerlich zu machen, hilft niemanden!) wenn sie keinen Platz auf der Gästecouch ihres besten Freundes finden? Die Frauenhäuser, die hier mit viel Aufwand und Geld von der Landesregierung geplant werden, sollen unter anderem auch den religiösen Bedürfnissen der aufgenommenen Personen Rechnung tragen. Nun wissen wir ja aus der Erfahrung der letzten Jahre, dass es beim Aufeinandertreffen verschiedener Religionen hier und da in Gemeinschaftsunterkünften, in Küchen, ja selbst am gemeinsamen Mittagstisch gewisse Inkompatibilitäten gibt, auf deren Diskussion im Ausschuss ich mich ganz besonders freue. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie verharmlosen das Thema! Das ist unfassbar!) In dem Zusammenhang möchte ich auch hier schon darauf hinweisen, dass in den letzten Jahren der Schutzbedarf für Frauen und Kinder aus streng patriarchalischen Familienverhältnissen enorm zugenommen hat. Keine Frage, auch diese Frauen und ihre Kinder brauchen Schutz und Hilfe vor gewalttätigen Ehemännern, Vätern und Brüdern. Aber obgleich in § 1 als Ziel des Gesetzes auch die Prävention genannt wird, so vermisse ich hier ein klares Hilfskonzept für genau diese Personengruppen. Vor allem vermisse ich einen umsetzbaren Plan im Sinne der Prävention oder der Sekundärprävention, um den Tätern ganz unmissverständlich klarzumachen, welche Regeln und Werte in unserer demokratischen und gleichberechtigten Gesellschaft gelten und wie die Verstöße gegen diese Regeln und Werte sanktioniert und diese Sanktionen auch sofort in die Tat umgesetzt werden. Für Gewalttäter darf auch hier eine Abschiebung in das Herkunftsland kein Tabu sein. (Beifall AfD) Zu guter Letzt noch der Blick auf eine eher skurril anmutende Festlegung in diesem Gesetzentwurf. Ein Platz von den geplanten fast 300 Schutzplätzen für Frauen und Kinder soll für einen Menschen vorgehalten werden, der keine Frau ist. Nach Ihrer, verehrte Antragsteller, neuen Interpretation der Biologie käme nun eine hohe zweistellige Anzahl von Geschlechtern dafür infrage. Aber auch eine einzelne Transfrau könnte diesen Platz in Anspruch nehmen. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die eingangs erwähnten 20 Prozent männlichen Gewaltopfer gehen wieder einmal leer aus. Wir begrüßen daher nochmals ausdrücklich die durchzuführende Anhörung und freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Alle Reden von Corinna Herold Protokoll ↗