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Denny Möller

SPD 07.07.2023 Sitzungen 7/115

Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes

Recht herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, nichts sehen, nichts hören, nichts sagen können – im Sinne des Thüringer Sinnesbehindertengesetzes gelten als Sinnesbehinderte blinde, gehörlose und taubblinde Menschen. Um die von diesen Einschränkungen betroffenen Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen und trotz Sinnesbehinderung die Teilhabe am Leben in unserer Gemeinschaft zu ermöglichen, gibt es das Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz als Beitrag zum Ausgleich der Nachteile, mit denen Sinnesbehinderte täglich konfrontiert sind. Im Grunde müssen die jeweiligen finanziellen Nachteilsausgleiche erhöht werden, um die behinderungsbedingten Mehraufwendungen an den Inflationsentwicklungen anzupassen. Es geht schlicht darum, unter den vorliegenden Umständen eine angemessene Ermöglichung der Teilhabe von Sinnesbehinderten an unserer Gemeinschaft abzusichern. Das ist auch der Kern dieser Gesetzesänderung gewesen, die wir heute auch mit einem Änderungsantrag noch mal klarziehen möchten. Es gibt hier ein Leistungsgesetz in Thüringen, das Teilhabe ermöglichen soll und das dringend die Leistungen an die aktuellen Umstände anpasst. Deshalb heißt es, dass zukünftig das Geld für die rund 3.300 Blinden in Thüringen von 400 auf 472 Euro im Monat steigen soll. Das Geld für die rund 1.800 Gehörlosen steigt von 100 auf 172 Euro monatlich und der Nachteilsausgleich für die rund 60 Taubblinden steigt von 500 auf 644 Euro. Die im Gesetz ebenfalls geregelten Geldleistungen für Sinnesbehinderte zum Beispiel in Einrichtungen werden in entsprechender Weise erhöht. Das ist der Wesensgehalt und das ist auch die Errungenschaft dieses Gesetzes. Es ist dringend notwendig, schlicht und ergreifend, weil die Lebenskosten gestiegen sind. Sie alle kennen das, die Inflationssteigerungen der letzten Monate haben das noch mal deutlich gemacht. Auch das war ein wesentlicher Kern der Anhörung. Ich möchte dennoch darauf eingehen, dass diese Beträge natürlich ein Stück weit Zahlbeträge sind, die – und das hat die Anhörung auch deutlich gemacht – keine Grundlagen haben. Dazu gehört, dass die individuelle Situation von Sinnesbehinderten bezüglich ihrer finanziellen Mehraufwendungen aufgrund vorliegender Einschränkungen angemessen zu berücksichtigen und zu begutachten sind. Hierzu benötigen wir eine fachlich geeignete Befragung – das ist meine Vorstellung – und eine systematische Auswertung, zum Beispiel zum bedarfsgerechten Erwerb von technischen Hilfsmitteln, üblichen Zuzahlungen und sonstigen behinderungsbedingten Mehraufwendungen, die bei geeigneten Fachstellen durch die Landesregierung in Auftrag gegeben wird. Wir kennen so eine Befragung der Betroffenen aus Bayern und die hat dort sehr deutlich gemacht, was die konkreten Bedarfe sind. Ich wünsche mir sehr, dass wir das für die weitere Entwicklung des Sinnesbehindertengeldes in Thüringen auch auf den Weg bringen. Darüber hinaus – das hat Frau Meißner angesprochen – sind in der Anhörung die Erfahrungen von hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen zwischen 1949 und 1999 in Thüringen im Zusammenhang mit der damaligen staatlichen Gehörlosenpädagogik auch ein großes Thema geworden. Frau Meißner, Sie haben es gerade schon zitiert, es ist sehr deutlich geworden, dass diese schwere Diskriminierung der Gebärdensprache ein blinder Fleck in der Aufarbeitung der Vergangenheit ist. Deswegen ist es uns wichtig, das Leistungsgesetz und diese Thematik der Gebärdensprache heute nicht mit einem Entschließungsantrag einfach zu beenden, sondern Sie darum zu bitten, gemeinsam Ihren Entschließungsantrag als Grundlage zu nutzen, im Sozialausschuss dazu eine erste Anhörung zu machen und dann konkreter zu werden bei der Frage, was denn wie und für wen aufgearbeitet werden soll. Aus unserer Sicht wäre das die richtige parlamentarische Antwort auf die aufgekommene Frage. Dies würde auch ein Stück weit der eigentlichen Tragweite dieser Diskriminierung Rechnung tragen, weil sie eigenständig bearbeitet werden muss und nicht Teil eines Leistungsgesetzes ist, um Teilhabe heute und hier in Thüringen zu verbessern. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf in geänderter Fassung und bitte um Überweisung des Entschließungsantrags der CDU und um Ablehnung des Entschließungsantrags der AfD, weil dieser völlig aus der Zeit gefallen ist und wir sowohl mit dem Gesetz als auch mit der Überweisung des CDU-Antrags allem Rechnung getragen haben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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