thueringer-landtag.de ↗

Bodo Ramelow

07.07.2023 Sitzungen 7/115

Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen

Herr Montag, Sie werfen mir den Ball zu, weil, genau dazu wollte ich jetzt Stellung beziehen, als Sie sich hingestellt haben. Ja, den Antrag von 2019 gibt es und dieser Antrag von 2019 hat nur heute keinerlei Relevanz mehr. Aber ich bestätige ausdrücklich, es war Thüringen, das den Antrag gestellt hat, den von der Tagesordnung abzusetzen. Darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass der Bundesrat einstimmig die Absetzung beschlossen hat? (Beifall DIE LINKE) Welche imaginäre Kraft besitzt der Ministerpräsident Bodo Ramelow, dass selbst die CSU in Bayern zugestimmt hat? (Beifall DIE LINKE) Der Hintergrund war ein ganz einfacher und deswegen habe ich mich eben sehr über die Auslassungen und Hinweise von Frau Kollegin Denstädt gefreut. Der Hintergrund 2019 war eine Übereinkunft aller Ministerpräsidenten, dass wir mit der damaligen Bundesregierung über den Spurwechsel in Verhandlungen eintreten, dass wir über die Frage der sicheren Herkunftsländer ein paar mehr Fragen haben, das, was eben die Kolleginnen und Kollegen ausgeführt haben, nämlich die Frage, wie überhaupt ein Anwerbeverfahren mit den MaghrebStaaten gestaltet werden kann. Wenn ich Sie erinnern darf, mit dem Kosovo ist es so gemacht worden. Für das Kosovo ist das Prinzip sichere Herkunftsstaaten beschlossen worden und gleichzeitig allerdings mit dem Staat dort vereinbart worden, dass wir anwerben – und Thüringen hat auch zwei Anwerbebüros dort – und siehe da, wir haben ein geordnetes Verfahren, wie wir mit diesen Staaten klarkommen. Bis heute schuldet uns die Bundesregierung die Verträge für die Maghreb-Staaten. Ich will Sie nur darauf aufmerksam machen. Und ich habe damals im Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit Dietmar Woidke, mit dem damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer diese Fragen verhandelt und wir hatten einen weitgehenden Weg, dass zwei Dinge passieren. Wir haben uns politisch darauf verständigt, wir reden nie wieder über sichere Herkunftsstaaten und ich rede nie wieder über Spurwechsel. Und trotzdem wollten wir das dahinterliegende Problem lösen, nämlich zwei staatliche Abkommen und den Schutz der Menschen, um die es geht. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, sind wir gern bereit dazu, in einen inhaltlichen Diskurs einzutreten und ich stehe zu diesem Diskurs. Deswegen habe ich – was Frau Baum vorgelesen hat – dem auch zugestimmt. Sonst gäbe es diesen Beschluss überhaupt nicht. Ich trage diesen Beschluss mit all den Konsequenzen, die in dem Beschluss drin sind. Was ich nicht akzeptiere, ist, wenn die Bundesregierung bestimmte Teile nicht liefert. Einen Teil habe ich gerade genannt, nämlich die Finanzierung für die kommunale Familie; die 1 Milliarde Euro für alle 16 Bundesländer reicht nicht, um die Aufgaben zu erledigen. Die zweite Geschichte ist die Digitalisierung der Ausländerämter. Dafür haben wir gestern die Weichen gestellt, dass die fachliche und dienstliche Zuständigkeit der Ausländerämter neu geordnet werden soll. Sie waren nicht dafür. Ich will nur mal sagen, das steckt dahinter. Falls Sie sich noch daran erinnern: Als die Coronapandemie losging, hat die Gesundheitsministerin darauf hingewiesen, dass die Gesundheitsämter digitalisiert werden müssen, und nur ein Teil der Thüringer Gesundheitsämter war digitalisiert. Und ich sage mit der gleichen Deutlichkeit, wenn wir heute von Digitalisierung sprechen, dann müssen wir die gesamte Verwaltung digitalisieren (Beifall DIE LINKE) und dann müssen wir aber das gleiche Datenvolumen, die gleichen Datenkennungen und die gleichen Abläufe machen und da muss die Bundesregierung auch die entsprechenden Voraussetzungen schaffen, damit wir die Anschlussdigitalisierung auch erreichen. Das alles wollte ich jetzt eigentlich gar nicht ausführen, weil der Antrag der Gruppe der FDP heißt, zu dem vorliegenden Antrag im Bundesrat soll mir eine Weisung erteilt werden, und argumentiert wurde mit Moldau und Georgien. Dazu kann ich im Moment nichts sagen, weil, es liegt uns dieser Antrag als Gesetz im Bundesrat nicht vor. Und ich bitte das Parlament Thüringer Landtag als Verfassungsorgan, sich nicht mit Dingen zu beschäftigen, die faktisch am Ende von der Landesregierung nicht erledigt werden können. Ich kann keine Weisung entgegennehmen zu einem Gesetz, das an der Stelle, wo ich jetzt die Weisung umsetzen soll, gar nicht liegt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Alle Reden von Bodo Ramelow Protokoll ↗