thueringer-landtag.de ↗

Beer

07.07.2023 Sitzungen 7/115

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Möller beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Ihrer Frage 1: Der Freistaat ist der nicht rechtsfähigen Stiftung des Bundes mit dem Namen „Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler“ mit Wirkung vom 1. April 2023 mit allen Rechten und Pflichten aus der Errichtungserklärung und der Stiftungssatzung beigetreten. Der Beitritt steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Freistaat Thüringen für den Haushalt 2024 die Voraussetzungen für den gemäß § 2 der Vereinbarung einzubringenden finanziellen Anteil schafft. Träger der Stiftung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das durch eine Geschäftsstelle vertreten wird. Diese verwaltet das Stiftungsvermögen, bearbeitet die Anträge, zahlt dann die entsprechenden Leistungen aus und informiert auch die Berechtigten. Anträge auf Leistungen aus der Stiftung „Härtefallfonds“ können dementsprechend noch bis zum 30. September bei ebendieser Geschäftsstelle der Stiftung gestellt werden. Die Antragsformulare können dort angefordert oder auf der Internetseite des Bundesministeriums abgerufen werden und bei Bedarf steht auch eine kostenfreie telefonische Beratung zur Verfügung. Zu Ihrer Frage 2: Die Stiftung startete am 29. Juni 2023 mit der Entscheidung über die Anträge auf Leistungen aus der Stiftung „Härtefallfonds“. Die ersten Zahlungen sollten in den darauffolgenden Tagen – also justament – an die entsprechenden Berechtigten erfolgen. Die Bearbeitung der Anträge bzw. die Auszahlung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Ein konkretes Datum, bis wann die Ausreichung der ersten Tranche – der Bundestranche in dem Fall – an Berechtigte mit Wohnsitz in Thüringen erfolgt, kann damit leider nicht genannt werden. Der Freistaat Thüringen entrichtet vorbehaltlich der entsprechenden haushaltsrechtlichen Ermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 seinen finanziellen Anteil zum Stiftungsvermögen acht Wochen nach Verkündung des entsprechenden Haushaltsgesetzes 2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt. Anschließend erfolgt dann die Ausreichung der zweiten, der thüringenspezifischen Tranche an Berechtigte mit Wohnsitz in Thüringen. Auch deshalb kann da jetzt noch kein konkretes Datum genannt werden. Zu Ihrer Frage 3: Eine Konkretisierung der Zahl der Thüringer Anspruchsberechtigten ist gegenwärtig leider nicht möglich, aber mit Stand zum 22.06.2023 kann ich Ihnen die Zahl der Anträge aus Thüringen nennen – das waren 2.551. Aufgegliedert nach den Anspruchsberechtigten gab es 1.194 Ost-West-Rentenüberleitungen, 867 Spätaussiedler und 490 jüdische Kontingentflüchtlinge, die die entsprechenden Anträge gestellt haben. Weitere Antragseingänge lassen sich noch nicht zuverlässig prognostizieren. Darüber hinaus ist in jedem Fall dann im Einzelnen durch die Geschäftsstelle der Stiftung das Vorliegen der persönlichen bzw. der beruflichen Voraussetzungen für den Erhalt einer Abmilderungsleistung gemäß Artikel 2 der Errichtungserklärung zu prüfen.

Protokoll ↗