Andreas Schubert
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Präsident. Zur Geltendmachung der Restitutionsansprüche der Familie Reuß In verschiedenen Anfrage-Beantwortungen durch die Landesregierung, aber auch in einer Reihe von Berichten in Thüringer Medien wurde deutlich, dass an der Geltendmachung der Restitutionsansprüche der Familie Reuß unterschiedliche Akteurinnen und Akteure beteiligt sind. Zum weiteren Umgang mit dem Thema, zum Beispiel auch mit Blick auf von Restitutionsansprüchen betroffene Kommunen, ist hier eine weitere Klärung der Informationslage sinnvoll. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer macht bzw. machte in welcher rechtlichen bzw. tatsächlichen Funktion – zum Beispiel als Erbe, Bevollmächtigter der/des Erben, juristische Person, an die die Ansprüche auch zwecks Geltendmachung abgetreten sind – die Restitutionsansprüche der Familie bzw. der einzelnen Zweige der Familie Reuß gegenüber welchen Behörden in Thüringen mit welchem Ergebnis geltend? 2. In welcher Weise und mit welchem Ergebnis wurde von welcher Stelle jeweils die Rechtswirksamkeit der Anspruchs- bzw. Vertretungsberechtigung – einschließlich Bevollmächtigung – der unter Frage 1 erfragten bzw. genannten Akteurinnen und Akteure geprüft? 3. Welche Konsequenzen ergeben sich jeweils für das Restitutionsverfahren bzw. die Restitutionsansprüche, wenn die in Frage 1 und 2 angesprochene Überprüfung der Berechtigung zur Geltendmachung der Ansprüche nicht besteht? 4. Wie können die Betroffenen von Restitutionsansprüchen, die den Forderungen entgegentreten wollen, zweifelsfrei erfahren, an bzw. gegen wen sie sich mit ihren Aktivitäten richten müssen, um den Restitutionsansprüchen bzw. deren Auswirkungen tatsächlich und rechtlich wirksam entgegentreten zu können? Vielen Dank.
