Denny Möller
Fragestunde
Ganz herzlichen Dank erst einmal für die Beantwortung. Frau Beer, ich habe noch eine Nachfrage: Das bedeutet, es gibt einen Antrag, der jetzt bis zum 30.09. gestellt werden muss, und im besten Fall, wenn der Haushaltsgesetzgeber die Mittel bereitstellt, eine zweite Zahlung, aber kein zweites Antragsverfahren? Richtig?
