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Dirk Bergner

FDP 07.07.2023 Sitzungen 7/115

c) Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Mit Ihrer Erlaubnis würde ich auch gern beide Anträge zusammen begründen und damit sozusagen die Redezeit für beide Begründungen zusammenziehen, das macht das Ganze etwas flüssiger. Es gibt die Redewendung „Zwei Herzen schlagen in meiner Brust.“ Meistens sagt man damit etwas in entgegengesetzter Richtung. Diesmal sind es zwei Herzen in meiner Brust, die in die gleiche Richtung schlagen, nämlich einmal als ehemaliger Bürgermeister von Hohenleuben, der weiß, wie schwer es ist, ein kommunales Freibad zu betreiben, und ebenso auch als stolzer Großvater, der möchte, dass sein Enkelkind auch noch in zehn Jahren in dem Bad nicht nur die Ferien verbringen kann, sondern auch das Schwimmen lernen kann. (Beifall Gruppe der FDP) Gerade in den Sommermonaten erfreuen sich die vielen Badestätten in Thüringen einer großen Beliebtheit und das ist gut so. Der Nutzen unserer Schwimmbäder geht aber – und das ist auch gerade beim Kollegen König zum Ausdruck gekommen – weit über die reine Naherholung hinaus. Insbesondere um die Schwimmfähigkeit unserer Kinder zu gewährleisten, ist eine ausreichend vorhandene, aber auch modern ausgebaute und ausgestattete Bäderlandschaft unverzichtbar. 2022 wurde von der DLRG eine rückläufige Anzahl an SeepferdchenAbsolventen dokumentiert. Diese unter anderem durch die Coronapandemie angestiegenen Defizite im Bereich des Schwimmenlernens lassen sich nur durch ein flächendeckendes Angebot von Wasserflächen sicherstellen. Deshalb haben wir zwei Anträge eingereicht, die das Thema „Schwimmbad“ aufgreifen. Zum Ersten fordern wir, dass die Schwimmbad-Entwicklungskonzeption fortgeschrieben wird. Die Entscheidung, ob und wie ein Bad in Thüringen durch Mittel des Sportstättenbaus des Landes gefördert wird, wird erfahrungsgemäß nicht dem Zufall überlassen. Über die sogenannte Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption aus dem Jahr 2005 – also schon sehr angestaubt – sind für das Land Ausbauziele formuliert, die in Bezug auf die zur Verfügung stehende Wasserfläche erreicht werden sollen, damit der Zugang zu Schwimmstätten für jede Thüringerin und jeden Thüringer auch in Zukunft gesichert werden kann. (Beifall Gruppe der FDP) Die in der Konzeption beschriebene Zukunft ist das Jahr 2020 und damit für uns längst Vergangenheit – ich sagte es bereits, sehr angestaubt und schon drei Jahre darüber hinaus. Insofern will ich sagen, einer zukunftsträchtigen Bäderplanung können also 18 Jahre alte Zielstellungen sicher nicht gerecht werden, da die Ausbauziele mit den demografischen Entwicklungen in unserem Freistaat nicht mehr übereinstimmen können. Ohne eine Anpassung der Konzeption ist das Risiko wenig zielgerichteter Förderungen hoch. Stätten, die gegebenenfalls an Bedeutung gewonnen haben, können nicht ausreichend gefördert werden. An dieser Stelle möchte ich beispielsweise auf meine Kleine Anfrage bezüglich der Sportstättenförderung für das Waldbad Hohenleuben verweisen, welches trotz des Angebots von Schwimmlernkursen – übrigens ehrenamtlich betrieben – und der Abnahme von Schwimmstufen auf Basis dieses Plans keine Mittel aus der Sportstättenförderung erhält. Begründet wird das damit, obwohl es weit und breit das einzige Bad mit einer 50-Meter-Bahn ist, dass im Umkreis bereits drei weitere Bäder als perspektivisch förderfähig definiert seien. Wie allerdings aus einer Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Kowalleck vom 29.07.2021 hervorgeht, liegen dem Ministerium über die Entwicklung der Bäderlandschaft seit Implementierung der SchwimmbadEntwicklungskonzeption schlicht keine Erkenntnisse vor. Dennoch wird weiter an dieser Position festgehalten, einer Fortschreibung der Konzeption bedürfe es nicht. Trotz mehrfacher Hinweise aus den Reihen des Parlaments sieht das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport es nicht als nötig an, die Schwimmbad-Entwicklungskonzeption zu aktualisieren. Wir haben diesen Umstand deshalb zum Anlass genommen, das Ministerium dazu aufzufordern, endlich eine zukunftsträchtige Bäderinvestitionspolitik vorzunehmen. Eine neu zu erarbeitende Schwimmbad-Entwicklungskonzeption sollte in ihrer Ausrichtung neben der Bereitstellung von ausreichend Wasserfläche in ganz Thüringen auch an Aspekten der Anpassung an eine alternde Gesellschaft der Barrierefreiheit, des energetischen Sanierungsbedarfs der Bäder sowie an der besonderen Bedeutung des Schulschwimmens orientiert sein. Der zweite Antrag, den ich mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, gleich mit begründe, der fordert, dass wir die BäderOBVO – das bedeutet Ordnungsbehördliche Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten – anpassen, um den Betrieb von Bädern mit Blick auf den Fachkräftemangel rechtssicher gewährleisten zu können. Wenn man an Mitarbeiter in Schwimmbädern denkt, hat man erst mal den Rettungsschwimmer vor Augen. Das ist aber natürlich bei Weitem nicht alles, zumindest nicht in einem normalen modernen, mit Chemie ausgestatteten Bad. Es geht hier vor allem um die sogenannten Fachkräfte für Bädertechnik. Fachkräfte für Bädertechnik sind diejenigen, die die Ausbildung haben, um die Technik eines Freizeitbads zu bedienen, und die chemischen Kenntnisse, um ein Bad ohne Gefahr für die Besucher und Umgebung zu betreiben, eben aufbringen. Gerade im ländlichen Raum, aber bei Weitem nicht nur da, stellt dieser Mangel an Fachkräften zunehmend ein Problem dar. Es ist so, dass die Ausbildung drei Jahre dauert, die Vergütung jetzt nicht allzu üppig ist. Wir haben Personalmangel natürlich in allen möglichen Bereichen. Das ist eine Frage der Bevölkerungspyramide, sodass dieses Problem auch nicht kleiner werden wird. In § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten besteht die Möglichkeit, dass eine Fachkraft nicht ständig anwesend sein muss, wenn stattdessen ein Bademeister oder Rettungsschwimmer anwesend ist, in die Aufgaben eingewiesen wurde und die Fachkraft für Notfälle eine Rufbereitschaft hat. In anderen Bundesländern ist die Rufbereitschaft sogar bereits Teil der Stellenausschreibung. Über diese Möglichkeit der Rufbereitschaft, meine Damen und Herren, besteht allerdings in Thüringen, zumindest in einigen Gebieten, Uneinigkeit, wie dies im konkreten Fall ausgestaltet sein muss. Diese Rechtsunsicherheit führt letzten Endes dazu, dass Badbetreiber von der Ausnahme der Rufbereitschaft keinen Gebrauch machen bzw. dass, wenn sie es versuchen – das habe ich in meiner eigenen Praxis als damaliger ehrenamtlicher Bürgermeister bitter erfahren müssen –, sie am Ende mit dem entsprechenden Amt auch vor Gericht herumstreiten müssen. Eine Schließung wegen Personalmangels ist die schlimmste, eine Verkürzung der Öffnungszeiten eine häufige Folge. Mit unserem Antrag, meine Damen und Herren, wollen wir eine Klarstellung der Rechtslage erreichen, damit die Kommunen die Möglichkeit der Rufbereitschaft rechtssicher nutzen können und damit sie auch dem zunehmenden Mangel an Fachkräften von Bädertechnik etwas entgegensetzen können. Dem einen oder anderen wird dieses Anliegen vielleicht bekannt vorkommen. Wir als Freie Demokraten haben bereits im letzten Jahr einen Antrag mit ähnlichem Inhalt eingebracht. Aber als zu Beginn der diesjährigen Schwimmbadsaison das Freibad in Holungen im Eichsfeld nicht öffnen konnte, weil eine Bäderfachkraft fehlte, sahen wir uns veranlasst, noch einmal den Finger in diese Wunde zu legen und vor allem auch den Lösungsweg aufzuzeigen, meine Damen und Herren. Wir freuen uns, dass auch die Union das Thema „Bäder“ für sich entdeckt und sich entschlossen hat, diese Initiativen zu ergänzen. Ich halte alle drei Anträge, die hier vorliegen, für sehr diskussionswürdig und freue mich auf eine interessante Aussprache und hoffe auf eine Überweisung an den zuständigen Ausschuss. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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