Robert-Martin Montag
Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen muss im Bundesrat zustimmen
Danke schön, Herr Ministerpräsident. Folgende Frage: Sie haben eben behauptet, es läge gar kein Gesetz vor. Da will ich nur vorsichtig korrigieren. Es liegt eins vor, das noch am 15. Februar 2019 abgesetzt worden ist von der Tagesordnung und nicht wieder aufgerufen worden ist. Also, es kann immer wieder passieren, dass genau diese Frage gestellt wird, zumal sich ja die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Kanzler am 10. Mai 2023 darauf vereinbart hat, nach demselben Verfahren nach Artikel 16a Abs. 3 Grundgesetz – ein neues Gesetz vorzulegen und/oder weil es denselben Gegenstand hat auch in derselben Ausgestaltung – das von 2019 eben zu beschließen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wann kommt denn die Frage?) Insofern verstehen wir unseren Antrag genau Bezug nehmend auf diese entweder Aufrufung oder Vorlegung eines neuen Gesetzes und dann erhoffen wir natürlich die Zustimmung. Würden Sie das so auch anerkennen? Ich versuche, noch eine Frage daraus zu machen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Der
Versuch ist gescheitert!)
